Öffentliche Niederschrift (Technischer Ausschuss)
14. September 2022
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 8/2022 Öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses der Stadt Lahr/Schwarzwald am Mittwoch, 14.09.22 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 17:30 Uhr bis 17:47 Uhr Teilnehmende: Vorsitzender: Bürgermeister Petters Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Deusch Schwarzwälder Schmieder Bündnis 90/Die Grünen: Stadträtin Stadträtin Stadtrat Granderath Rehm Przibilla SPD: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Hirsch Bühler Dreyer CDU: Stadträtin Stadtrat Rompel Wille AfD: Stadtrat Himmelsbach FDP: Stadtrat Uffelmann Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei: Stadtrat Durke Entschuldigt fehlen: Stadtrat Volk Protokollführung: Frau Seidler Verwaltung: Herr Frau Frau Frau Frau Herr Herr Frau Herr Banholzer Dalm Dewes Fink Kabisch Löhr Sester Wagner Winkler ab 17:40 Uhr -2Zuhörende: 2 Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Technische Ausschuss beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. ÖFFENTLICHE SITZUNG I. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 182/2022 61 1. Bebauungsplan WEILERFELD II und WEILERFELD II, 1. Änderung, Gemarkung Sulz (Aufhebung) - Beratung des Entwurfs - Änderung Geltungsbereich - 2. Offenlage Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache 182/2022 des Stadtplanungsamtes (Anlage). Herr Löhr berichtet, dass der Ortschaftsrat Sulz dieser Beschlussvorlage mittels eines Umlaufverfahrens zugestimmt hat. Der Technische Ausschuss empfiehlt: 1. Der geänderte Geltungsbereich sowie der geänderte Entwurf zur Aufhebung der Bebauungspläne WEILERFELD II und WEILERFELD II, 1. Änderung, Gemarkung Sulz vom 24. August 2022 werden beschlossen. 2. Auf der Grundlage des Entwurfs vom 24. August 2022 ist eine 2. Offenlage gemäß § 4a (3) Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB ist durchzuführen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 199/2022 61 2. Bebauungsplan BREITMATTEN, 6. Änderung - Aufstellungsbeschluss - Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) - Planungsziele Stadträtin Rompel kommt zur Sitzung (17:40 Uhr). Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache 199/2022 des Stadtplanungsamtes (Anlage). -3Eine Einführung in die Vorlage wird nicht gewünscht. Der Technische Ausschuss empfiehlt: 1. Für den im Bestandsplan vom 16. August 2022 markierten Bereich wird gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans BREITMATTEN, 6. Änderung beschlossen. 2. Die Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. 3. Die Planungsziele vom 16. August 2022 werden gebilligt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 219/2022 605 3. Ausschreibung Straßenbeleuchtung Lahr - Umbau auf LED Bauabschnitt 14 - Vergabe von Bauleistungen Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache 219/2022 des Stadtbauamtes, Abteilung Tiefbau (Anlage). Eine Einführung in die Vorlage wird nicht gewünscht. Der Technische Ausschuss empfiehlt: Das Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG, Lahr, wird auf Grund ihres Angebots vom 18.08.2022 beauftragt, die erforderlichen Umbauarbeiten durchzuführen. Die Auftragssumme beträgt inkl. 19% MwSt. 348.606,03 € Abstimmungsergebnis: Einstimmig II. OFFENLEGUNGSVERFAHREN Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses am 5. Juli 2022 Zum Offenlegungsverfahren erfolgt keine Wortmeldung. Die in der Niederschrift enthaltenen Beschlüsse und Empfehlungen erhalten somit gemäß § 37 Abs. 1 GemO Beschlusskraft. -4Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Technischen Ausschusses während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 15.09.2022 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin