Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan der Stadt Lahr und der Entwürfe der Wirtschaftspläne 2023 der städtischen Eigenbetriebe)

21. November 2022
                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 201
Sachbearbeitung: Ziser

Drucksache Nr.: 252/2022
Az.: 902.41/2023

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Gemeinderat

21.11.2022

vorberatend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2023
mit Haushaltsplan der Stadt Lahr und der Entwürfe der
Wirtschaftspläne 2023 der städtischen Eigenbetriebe

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt den von der Verwaltung eingebrachten Entwurf der Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan der Stadt Lahr und die Entwürfe der Wirtschaftspläne 2023
der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung Lahr“, „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ und „Bäder,
Versorgung und Verkehr Lahr“ jeweils mit den Entwürfen der Finanzpläne mit Investitionsprogramm bis 2026 entgegen und verweist diese zur Vorberatung an die entsprechenden
Fachausschüsse.
Die gedruckten Entwurfswerke des Haushaltsplanes 2023 und der Wirtschaftspläne der
Eigenbetriebe 2023 werden in der Sitzung des Gemeinderates am 21.11.2022 ausgeteilt.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Markus Wurth
Stadtkämmerer

Anlage(n):
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das
Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in
der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg zu entnehmen.