Beschlussvorlage (Verkehrsentwicklungsplan mit ÖPNV-Konzept für die Stadt Lahr - Information zum Umsetzungsstand und Anpassung des Umsetzungsprogramms)
21. November 2022
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 61 Sachbearbeitung: Stehr Drucksache Nr.: 207/2022 1. Ergänzung Az.: - 0692/MS An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 201 / 302 / 603 / 605 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 26.10.2022 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Technischer Ausschuss vorberatend nichtöffentlich 7 Ja-Stimmen 09.11.2022 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen Gemeinderat 21.11.2022 beschließend öffentlich Betreff: Verkehrsentwicklungsplan mit ÖPNV-Konzept für die Stadt Lahr - Information zum Umsetzungsstand und Anpassung des Umsetzungsprogramms Beschlussvorschlag: 1. Die Arbeitsschwerpunkte 2022 werden 2023 fortgesetzt. 2. Kenntnisnahme: Beim beschlossenen Umsetzungsprogramm für den Radverkehr wird die in der Beschlussvorlage Nr. 216/2021, Anlage 3 dargestellte Zeitschiene aufgehoben. 3. Die Maßnahmenumsetzung soll mit unveränderter Anstrengung und den zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Kapazitäten weiter vorangetrieben werden. Zusammenfassende Begründung: Die ursprünglich vorgesehene Zeitschiene beim Umsetzungsprogramm für den Radverkehr kann aufgrund der Aufgabenfülle in Verbindung mit zeitweise stark eingeschränkten personellen Kapazitäten in allen beteiligten Facheinheiten nicht eingehalten werden, sodass eine Verschiebung notwendig ist. Gleichzeitig schränken die Haushaltskonsolidierung sowie enorme Preissteigerungen den finanziellen Handlungsspielraum ein, sodass eine Aufhebung der Zeitschiene insgesamt unumgänglich ist. Von einer weiteren bzw. erneuten Priorisierung oder gar Streichung von Maßnahmen wird zunächst abgesehen. Drucksache 207/2022 1. Ergänzung Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Am 22.11.2021 hat der Gemeinderat der Stadt Lahr das Umsetzungsprogramm 2022-2025 ff. zum Verkehrsentwicklungsplan (VEP) mit ÖPNV-Konzept für die Stadt Lahr beschlossen (siehe Beschlussvorlage Nr. 216/2021). Neben einer ausführlichen Vorstellung der Maßnahmenfelder wurden in der Vorlage die Arbeitsschwerpunkte 2022 aufgelistet. Um eine kontinuierliche Information der Gremien zu gewährleisten und ihnen ein Mitspracherecht bei Änderungen einzuräumen, wurde beschlossen, dass die Verwaltung die Gremien jährlich vor den Haushaltsberatungen über den Umsetzungsstand informiert und Änderungsvorschläge zur Beratung vorlegt. Mit dieser Vorlage wird sowohl der beschlossenen Informationspflicht als auch der Beratungspflicht bei einer Anpassung des Umsetzungsprogramms nachgekommen. Die Notwendigkeit der Anpassung des Umsetzungsprogramms ergibt sich zum einen aus personeller Sicht, insbesondere im Zeitraum 2021/2022, und zum anderen aus wirtschaftlicher Sicht im Hinblick auf den eingeschränkten finanziellen Handlungsspielraum in den nächsten Jahren. Ersteres wird vorrangig beim Umsetzungsprogramm für den Radverkehr deutlich (siehe Anlage 1), welches nicht vollständig im Jahr 2022 bearbeitet werden konnte. Aus Sicht der Verwaltung löst eine Verschiebung der nicht umgesetzten Maßnahmen aus dem Jahr 2022 als zusätzliche Maßnahmen in das Jahr 2023 nicht das Problem, sondern verstärkt es, sodass nur eine Aufhebung der Zeitschiene sinnvoll ist. Die Maßnahmen sollen aber weiterhin vorbehaltlich der künftig zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Kapazitäten sowie etwaiger notwendiger Gremienbeschlüsse umgesetzt werden. Die Tabelle zu den erwarteten finanziellen und personellen Auswirkungen wird deshalb nicht ausgefüllt. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurden Festlegungen/Priorisierungen für den Finanzhaushalt getroffen, die auch im Falle notwendiger Gremienberatungen zu Einzelmaßnahmen berücksichtig werden. Beim Ergebnishaushalt, der hier ebenfalls betroffen ist, lassen die enormen Preissteigerungen in den vergangenen Monaten keine verlässlichen Angaben mehr zu. Es soll zukünftig das mit einer gewissen Flexibilität abgearbeitet werden, was finanzierbar ist, ohne eine starre Liste zu befolgen. Im Stadtplanungsamt ist seit April 2022 ein zweiter Verkehrsplaner beschäftigt, eine vom Land BadenWürttemberg geförderte Personalstelle mit den Schwerpunkten Radverkehr und Mobilitätsstationen. Um eine kontinuierliche Umsetzung der Maßnahmen aus dem VEP gewährleisten zu können, müssen allerdings alle Beteiligten Facheinheiten (Abt. Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Abt. Gebäudemanagement, Abt. Tiefbau) über die personellen Kapazitäten verfügen. Zielsetzung: Mit der Maßnahmenumsetzung wird weiterhin das Ziel verfolgt, die Vorgaben aus dem beschlossenen Entwicklungsszenario „Mut zur Verkehrswende“ hinsichtlich einer deutlichen Änderung des Modal Split zu Gunsten des Umweltverbunds bis zum Jahr 2030 zu erreichen. Maßnahmen: Arbeitsschwerpunkte 2022/2023 In der Beschlussvorlage Nr. 216/2021 „Verkehrsentwicklungsplan (VEP) mit ÖPNV-Konzept für die Stadt Lahr - Umsetzungsprogramm 2022-2025 ff.“ wurden die Maßnahmenfelder ausführlich vorgestellt Drucksache 207/2022 1. Ergänzung Seite 3 und die Arbeitsschwerpunkte 2022 aufgelistet. Die folgende Übersicht beschränkt sich auf die Schwerpunkte 2023. Dabei handelt es sich überwiegend um eine Fortführung der Schwerpunkte 2022. • • • • • • • • • • • • • Umsetzung von Maßnahmen zur Fußverkehrsförderung, insbesondere Unterstützung der Schulen bei der Erstellung von Schulwegplänen Umsetzung von Maßnahmen zur Radverkehrsförderung, insbesondere Einrichtung von Fahrradstraßen und Öffentlichkeitsarbeit als RadKULTUR-Kommune (vorbehaltlich der Förderzusage) Finalisierung der betrieblichen Planung zur Weiterentwicklung des Lahrbus-Systems und Beratung in den Gremien; Umsetzung frühestens zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023 Weiterbearbeitung des Projektes „Mobilitätsstationen im interkommunalen Verbund“ im Mobilitätsnetzwerk Ortenau, u.a. Inbetriebnahme der ersten Station vrstl. im Sommer 2023 Barrierefreier Umbau weiterer Bushaltestellen und teilweise Ausstattung mit Buswartehallen und DFI-Displays gemäß Beschlussvorlage Nr. 191/2022 Kontaktaufnahme zum Straßenbauamt Ortenaukreis bzgl. Bus-Priorisierung an Lichtsignalanlagen Prüfung des Geschwindigkeitskonzepts Innenstadt und Beratung in den Gremien Vorstellung des City-Logistik-Konzepts in den Gremien und ggf. Umsetzung erster Maßnahmen Ausarbeitung von Vorschlägen zur Anpassung der Tarifstruktur beim Parken mit Parkschein sowie beim Bewohnerparken und Beratung in den Gremien Planung von Übersichtstafeln für das Parkleitsystem als Vorinformation an den Stadteingängen Evaluation des Pilotprojektes „Stellplatzerfassung mittels Bodensensoren“ (Wohnmobilstellplatz) Betriebliches Mobilitätsmanagement: Ansprache von Unternehmen zur Beteiligung an den Mobilitätsstationen und weitere Ausarbeitung eines Kooperationsmodells zwischen Unternehmen in der Region und den Mitgliedskommunen des Mobilitätsnetzwerks Ortenau Optimierung des kommunalen Fuhrparks auf Grundlage der vorliegenden Fuhrparkanalyse und gemäß den Vorschlägen und Handlungsempfehlungen aus der Vorlage Nr. 32/2021 zum Energie und Klima – Arbeitsprogrammplus Umsetzungsstand Radverkehr Der Beschlussvorlage Nr. 216/2021 war als Anlage 3 eine geplante Maßnahmenliste für den Radverkehr beigefügt (siehe hier Anlage 1). Die folgende Übersicht zeigt den Umsetzungsstand der für 2022 aufgeführten Maßnahmen. Umgesetzt: • • • • K 5339 (Hugsweierer Hauptstraße): Anbau eines Geh- und Radwegs durch das Straßenbauamt Ortenaukreis mit Kostenbeteiligung der Stadt Lahr Im Grüneck: Ersatz-Neubau einer Geh- und Radwegbrücke K 5342 (Kippenheim ↔ Kippenheimweiler): Anbau eines Geh- und Radwegs durch das Straßenbauamt Ortenaukreis mit Kostenbeteiligung der Stadt Lahr Innenstadt Lahr: Montage zusätzlicher, öffentlicher Fahrradbügel In Bearbeitung: • • Fahrradstraßen: Klostermattenweg, Rosenweg, Breitmatten, Hexenmatt Max-Planck-Straße ↔ Klostermattenweg: Sanierung des gemeinsamen Geh- und Radwegs Nicht umgesetzt: • Rheinstraße: Markierung einer Fahrradpiktogrammkette jeweils bergab Drucksache 207/2022 1. Ergänzung • • • • • Seite 4 Tramplerstraße (Stich zur B 415 bei der Gewerblichen Schule): Sicherung des von der Brücke (aus Richtung Martin-Luther-Straße über die B 415) kommenden Radverkehrs Dreyspringstraße: Markierung eines Schutzstreifens zwischen Tramplerstraße und Brückenrampe B 415, Markierung einer Fahrradpiktogrammkette über die Brücke ggf. bis zum Kanalweg B 415/Tiergartenstraße: Sanierung des Geh- und Radwegs zwischen REWE und Werderplatz Max-Planck-Gymnasium: Sanierung der Fahrradabstellanlagen Marktplatz (hinter Café Burger): Installation einer öffentliche Fahrradüberdachung Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Tilman Petters Sabine Fink Anlage(n): - Anlage 1 (entspricht Anlage 3 aus Beschlussvorlage Nr. 216/2021) - Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.