Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 des Hospital- und Armenfonds Lahr - Spital - Wohnen und Pflege - und Kenntnisnahme des Schlussberichts des städtischen…
21. November 2022
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 14 Sachbearbeitung: Kopf Drucksache Nr.: 238/2022 Az.: 431.5/08 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 07.11.2022 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 21.11.2022 beschließend öffentlich Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 des Hospital- und Armenfonds Lahr - Spital - Wohnen und Pflege - und Kenntnisnahme des Schlussberichts des städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung Beschlussvorschlag: 1. Nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt stellt der Gemeinderat als Stiftungsrat den Jahresabschluss des Hospital- und Armenfonds - Spital Wohnen und Pflege - zum 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme von 9.679.074,47 EUR und einem Jahresüberschuss von 62.797,49 EUR gemäß den gesetzlichen Vorschriften fest. 2. Nach Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 34.200,45 EUR ergibt sich ein Ergebnisvortrag in Höhe von 96.997,94 EUR. Dieser wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. 4. Der Feststellungsbeschluss kann nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt gegeben werden. Drucksache 238/2022 Seite 2 Sachdarstellung Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses des Hospital- und Armenfonds -Spital - Wohnen und Pflege - für das Rechnungsjahr 2020 konnte nunmehr abgeschlossen werden. Das Ergebnis der Prüfung wurde im angeschlossenen Bericht zusammengefasst. Im Übrigen wird auf den angeschlossenen Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs verwiesen. Die Voraussetzungen für die förmliche Feststellung der Jahresergebnisse sind damit gegeben. Markus Ibert Oberbürgermeister Christian Zanger Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Einmalige (Investitions-)Kosten 2022 2023 2024 2025 2026 ff. in EUR Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Jährliche Folgekosten Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang Entgelt-/ Besoldungsgruppe Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. SUMME Anlage(n): Jahresabschluss 2020. Schlussbericht 2020, Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.