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Beschlussvorlage (Festlegung der beschließenden Ausschüsse und der Zahl der Mitglieder)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 10/101
Baum

Datum: 25.06.2014 Az.:

Drucksache Nr.: 169/2014

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

14.07.2014

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Festlegung der beschließenden Ausschüsse und der Zahl der Mitglieder

Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat beschließt die Bildung folgender beschließender Ausschüsse
1.
2.

Haupt- und Personalausschuss
Technischer Ausschuss

2. Der Gemeinderat beschließt außerdem, die Besetzung der beschließenden

Ausschüsse wie folgt vorzunehmen:
1. Haupt- und Personalausschuss:
SPD: 4
CDU: 4
Freie Wähler: 4

GRÜNE: 2

FDP: 1

LLL: 1

2. Technischer Ausschuss:
SPD: 4
CDU: 4
Freie Wähler: 4

GRÜNE: 2

FDP: 1

LLL: 1

Anlage(n):
Berechnung nach Sainte-Laguë/Schepers für die Besetzung der Ausschüsse

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 169/2014

Seite - 2 -

Begründung:
Die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) lässt zur Entlastung
des Gemeinderats die Bildung von Ausschüssen zu. Es fällt dabei in die
Zuständigkeit des Gemeinderats, über die Bildung und die Zusammensetzung
u. a. von beschließenden Ausschüssen Beschluss zu fassen. Nach jeder Wahl
des Gemeinderats sind diese neu zu bilden (§ 40 GemO).
Nach der Erörterung in der Sitzung des Ältestenrates wird vorgeschlagen,
die beschließenden Ausschüsse Haupt- und Personalausschuss und Technischer Ausschuss beizubehalten und die Besetzung entsprechend des Beschlussvorschlags vorzunehmen. Die Berechnung nach dem neuen Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers ist beigefügt.
Die Bildung von beschließenden Ausschüssen sowie die Mitgliederzahl und
die jeweiligen Zuständigkeiten sind entsprechend der §§ 39 und 40 der GemO
in der Hauptsatzung zu regeln. Da sich die Zahl der Mitglieder in den
Ausschüssen nicht verändert hat, ist eine Änderung der Hauptsatzung nicht erforderlich

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Dr. Wolfgang G. Müller

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Friederike Ohnemus