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Beschlussvorlage (Bebauungsplan ALBERT-FÖRDERER-STRASSE, 1. Änderung - Aufstellungsbeschluss - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB - Beratung des Entwurfs - Offenlagebeschluss)

19. Dezember 2022
                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 61
Sachbearbeitung: Löhr

Drucksache Nr.: 122/2022
Az.: - 0687/Lö

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
303 / ZS02

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkon- 23.11.2022
ferenz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Technischer Ausschuss

vorberatend

öffentlich

12 Ja-Stimmen

07.12.2022

1 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Gemeinderat

19.12.2022

beschließend

öffentlich

Betreff:
Bebauungsplan ALBERT-FÖRDERER-STRASSE, 1. Änderung
- Aufstellungsbeschluss
- Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB
- Beratung des Entwurfs
- Offenlagebeschluss

Beschlussvorschlag:
1. Für den im beigefügten Bestandsplan umgrenzten Bereich wird gemäß § 2 (1)
BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans ALBERT-FÖRDERER-STRASSE,
1. Änderung mit örtlichen Bauvorschriften beschlossen.
2. Der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften wird im beschleunigten Verfahren
gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
3. Der Entwurf zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften vom 2. November
2022 wird gebilligt.
4. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB durchzuführen (Offenlage).

Zusammenfassende Begründung:
Die Plan-Änderung erfolgt insbesondere, um ein zusätzliches Mehrfamilienhaus planungsrechtlich zu ermöglichen und eine nicht mehr notwendige Straßenplanung aufzuheben.

Drucksache 122/2022

Seite 2

Sachdarstellung
Der rund 3.660 m² große Planbereich ist Teil des seit 12.11.1969 rechtsverbindlichen Bebauungsplans ALBERTFÖRDERER-STRASSE. Dieser setzt hier ein Mischgebiet fest.

Anlass des angestrebten Verfahrens zur Planänderung ist ein Bauvorhaben der Wohnbau Stadt Lahr.
Sie beabsichtigt, nördlich ihrer zwei bestehenden Mehrfamilienhäuser auf einer derzeitigen Garagenund Parkplatzanlage ein drittes Wohngebäude zu errichten. Dies ist nach derzeitigem Bebauungsplan
nicht zulässig. Ein weiterer Anlass ist die Absicht, die im Bebauungsplan festgesetzte aber nie realisierte Straßenverbindung zur Stefanienstraße aufzugeben und an dieser Stelle eine Grünfläche mit
einem Fuß- und Radweg anzulegen. Außerdem soll mit der Planänderung ein weiteres mehrgeschossiges Gebäude an der Stefanienstraße ermöglicht werden.
Um das Ziel einer qualitätsvollen städtebaulichen Entwicklung zu erreichen, wurde im Vorfeld ein städtebauliches Konzept erarbeitet. Es sieht eine dem bestehenden baulichen Charakter und der Innenbereichslage ergänzende Bebauung vor. Ihre geplante Dimensionierung und Geschossigkeit orientiert
sich an den umgebenden Bestandsgebäuden, sodass sie sich homogen in das Gebiet einfügt.
Durch das Mehrfamilienhaus der Wohnbau Stadt Lahr entstehen insgesamt 25-30 Wohneinheiten,
drunter auch geförderte Wohnungen gemäß städtischer Sozialwohnungsquote. Die Parkierung für das
Wohngebäude erfolgt über eine Tiefgarage, deren Zufahrt direkt auf die Albert-Förderer-Straße führt.
Oberirdische Parkierungsflächen sind ebenfalls vorgesehen.
Neu: Die in der Sitzung des Technischen Ausschusses am 07.12.2022 gewünschte bessere Zufahrbarkeit des Flurstücks Nummer 867/1 von Süden soll durch eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen
dem Grundstückseigentümer und der Wohnbau Stadt Lahr sichergestellt werden.
Ein wesentliches Entwicklungsziel ist, die vorhandene gemischte Nutzungsstruktur von Wohnungsbau
und nicht wesentlich störendem Gewerbe in Innenbereichslage auch zukünftig zu erhalten. Gleichzeitig
sollen hohe Freiraumqualitäten und Grünanteile gewährleistet werden. Die Planänderung kann im vereinfachten Verfahren nach §13a BauGB erfolgen, das heißt, mit dem Aufstellungsbeschluss kann auch
der Offenlagebeschluss gefasst werden. Die Offenlage könnte dann im Wesentlichen im Januar 2023
stattfinden, der Abschluss des Verfahrens wäre bei reibungslosem Verlauf im Frühjahr 2023 möglich.
Die Verwaltung bittet, den entsprechenden Beschlussvorschlägen zuzustimmen.
Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (Personalmehrbedarf) Auswirkungen

Tilman Petters

Sabine Fink

Anlage(n):
- Bestandsplan
- Gestaltungsplan
- Nutzungsplan
- Planungsrechtliche Festsetzungen
- Örtliche Bauvorschriften
- Begründung
- Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung
- Artenschutzrechtliche Kartierungen

Drucksache 122/2022

Seite 3

- Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.