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Beschlussvorlage (Bebauungsplan GEWERBEGEBIET LANGENWINKEL-SÜD, 1. Änderung und Erweiterung - Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB))

19. Dezember 2022
                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 61
Sachbearbeitung: Dalm

Drucksache Nr.: 254/2022
Az.: - 0685 Da

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
303 / ZS02

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 23.11.2022
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Technischer Ausschuss

07.12.2022

vorberatend

öffentlich

Einstimmig

Ortschaftsrat Langenwinkel

13.12.2022

vorberatend

öffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

19.12.2022

beschließend

öffentlich

Betreff:
Bebauungsplan GEWERBEGEBIET LANGENWINKEL-SÜD, 1. Änderung und Erweiterung
- Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB)

Beschlussvorschlag:
1. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans GEWERBEGEBIET LANGENWINKELSÜD, 1. Änderung und Erweiterung wird der Erlass einer Veränderungssperre gemäß
§ 14 BauGB beschlossen.
2. Die als Anlage beigefügte Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan
GEWERBEGEBIET LANGENWINKEL-SÜD, 1. Änderung und Erweiterung und der
Bestandsplan vom 10.11.2022 werden beschlossen.

Zusammenfassende Begründung:
Zur Sicherung des städtebaulichen Planungsziels, Ausschluss von Groß- und Einzelhandel mit Kraftfahrzeugen aller Art und damit zum Schutz der Gewerbefunktion im Gebiet
soll die Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB erlassen werden.

Drucksache 254/2022

Seite 2

Sachdarstellung
In seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2021 beschloss der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans GEWERBEGEBEIT LANGENWINKEL-SÜD, 1. Änderung und Erweiterung, Drucksache
Nr. 244/2021.
Wesentliche städtebauliche Ziele wurden in gleicher Sitzung beschlossen:
 (Weiter-)Entwicklung eines zukunftsorientierten kleinteiligen Gewerbegebietes mit breitem
Branchenmix und Konzentration auf klassische Gewerbebetriebe (v.a. Handwerk und Produktion)
 Integration einer zusätzlichen, schleifenförmigen Erschließungsstraße im Osten des Gebietes,
um kleinteiligere Grundstückzuschnitte zu ermöglichen.
 Steuerung des Einzelhandels entsprechend Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept der
Stadt Lahr mittels Beschränkung auf den vorhandenen Standort zur Deckung der Nahversorgung von Langenwinkel sowie Ausschluss von großflächigem sowie zentrenrelevantem Handel. Ziel: Schutz der integrierten Handelsstandorte in Lahr und der Gewerbefunktion im Gebiet
selbst.
 Ausschluss von Groß- und Einzelhandel mit Kraftfahrzeugen aller Art zum Schutz der Gewerbefunktion im Gebiet.
Gemäß § 15 BauGB konnte zur Sicherung der Planung aufgrund des Aufstellungsbeschlusses vom
13.12.2021 ein vorliegender Bauantrag zur Umnutzung einer Lagerhalle zu Kfz-Handel (Flst.-Nr.
1179/4) bis zum 20. Dezember 2022, zurückgestellt werden.
Zur Sicherung des städtebaulichen Planungsziels, Ausschluss von Groß- und Einzelhandel mit Kraftfahrzeugen aller Art und damit zum Schutz der Gewerbefunktion im Gebiet soll die Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB erlassen werden, so dass eine Genehmigung des vorliegenden Bauantrags abgewendet werden kann. Eine Verfestigung der problembehafteten Nutzungsart im Gewerbegebiet soll weiter ausgeschlossen werden.
Die Veränderungssperre soll beschränkt werden und folgende Formulierung in der Satzung enthalten:
Im Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB zur Erweiterung bestehender oder zur Ansiedlung neuer oder zusätzlicher Groß- und Einzelhandelsbetriebe mit
Kraftfahrzeugen aller Art nicht durchgeführt werden.
Damit kein Stillstand im Geltungsbereich der Veränderungssperre eintritt, können geplante Vorhaben,
die keinen Groß- und Einzelhandel mit Kraftfahrzeugen aller Art beinhalten, geprüft und – zumindest
planungsrechtlich – genehmigt werden. Maßstab für die Zulässigkeit von Vorhaben ist der jeweilige
geltende Bebauungsplan.
Die Offenlage des Bebauungsplans GEWERBEGEBIET LANGENWINKEL-SÜD, 1. Änderung und Erweiterung ist in Vorbereitung. Ein Konzept für ein kleinteiliges Gewerbegebiet mit schleifenförmiger
Erschließung im östlichen Bereich liegt vor. Ein Lärmschutzgutachten, das im Sinne von § 1 Abs. 6
Nr. 1 Baugesetzbuch gesundes Arbeiten untersucht, soll beauftragt werden.
Die Verwaltung empfiehlt, den Beschlüssen zur Veränderungssperre zuzustimmen.

Tilman Petters

Sabine Fink

Drucksache 254/2022

Seite 3

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
Anlage(n):
- Bestandsplan zur Veränderungsperre vom 10.11.2022
- Satzung
- Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.