Beschlussvorlage (Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg -Allgemeine Finanzprüfung 2013-2018)
21. November 2022
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 201 Sachbearbeitung: Gebhardt Drucksache Nr.: 241/2022 1. Ergänzung; Az.: 095.62 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 07.11.2022 vorberatend nichtöffentlich 13 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen Gemeinderat 21.11.2022 beschließend öffentlich Gemeinderat 19.12.2022 beschließend öffentlich Abgesetzt Betreff: Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg -Allgemeine Finanzprüfung 2013-2018 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Stadt Lahr nimmt von den wesentlichen, aufgelisteten Feststellungen der überörtlichen Prüfung Kenntnis. Gleichzeitig stimmt er den Stellungnahmen der Verwaltung zu den Prüfungsfeststellungen zu. Zusammenfassende Begründung: Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) hat mit Schreiben vom 15.06.2021 den Prüfungsbericht über die überörtliche Finanzprüfung der Jahre 2013 bis 2018 mit der Bitte übersandt, das Erforderliche zu veranlassen und zu den Prüfungsfeststellungen Stellung zu nehmen. In der Anlage sind einige wesentliche Feststellungen aufgelistet und die entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung beigefügt. Es wird darum gebeten diesen zuzustimmen. Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat: --- Drucksache 241/2022 1. Ergänzung Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Gegenstand der Prüfung waren gemäß § 114 Abs. 1 GemO die Haushalts-, Kassen und Rechnungsführung der Stadt in den Haushaltsjahren 2013 bis 2018 sowie die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung in den Wirtschaftsjahren 2013 bis 2018, des Bauund Gartenbetriebs in den Wirtschaftsjahren 2013 bis 2019 und des Eigenbetriebs Bäder, Versorgung und Verkehr in den Wirtschaftsjahren 2013 bis 2018. Der Prüfungsbericht beschränkt sich auf wesentliche Feststellungen, die mit fortlaufenden Randnummern „A“ versehen sind. Diese konnten im Prüfungsverfahren nicht ausgeräumt werden. Zu diesen Prüfungsfeststellungen ist Stellung zu nehmen und mitzuteilen, ob und inwiefern den Feststellungen Rechnung getragen wird (§ 114 Abs. 5 Satz 1 GemO). Von einer Schlussbesprechung (§ 18 Abs. 2 Satz 2 GemPrO) konnte abgesehen werden. Der Leiter der Verwaltung ist am 04.12.2020 und am 26.01.2021 über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung mündlich unterrichtet worden. Die Beantwortung erfolgt in mehreren Teilschritten. Zielsetzung: Der Prüfungsbericht ist an den Oberbürgermeister als Leiter der Verwaltung gerichtet. Damit der Gemeinderat aber sein allgemeines Kontrollrecht gegenüber der Verwaltung ausüben kann, ist das Gremium über das Prüfungsergebnis zu unterrichten. Aus diesem Grund wird dem Gemeinderat der wesentliche Inhalt des Prüfungsberichtes zugeleitet. Maßnahmen: Der abschließende Prüfungsbericht mit Datum vom 15.06.2021 umfasst 95 Seiten (zuzüglich Anlagen). Die Einzelbemerkungen wurden den zuständigen Ämtern und Abteilungen mit der Bitte zugeleitet, zu den Prüfungsfeststellungen Stellung zu nehmen. Die Stadtkämmerei hat anschließend die wesentlichen Prüfungsfeststellungen und die dazugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung aufgelistet und der Vorlage beigefügt (Anlage). Alternativ geprüfte Maßnahmen: Keine Alternativen möglich, da gesetzliche Vorgabe. Drucksache 241/2022 1. Ergänzung Seite 3 Begründung: Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) hat mit Schreiben vom 15.06.2021, eingegangen bei der Stadtverwaltung Lahr am 16.06.2021, den Prüfungsbericht über die überörtliche Finanzprüfung der Jahre 2013 bis 2018 mit der Bitte übersandt, das Erforderliche zu veranlassen und zu den Prüfungsfeststellungen innerhalb von sechs Monaten Stellung zu nehmen. Gleichzeitig wurde auf die Verpflichtung zur Unterrichtung des Gemeinderates nach § 114 Abs. 4 Satz 2 der Gemeindeordnung (GemO) hingewiesen. Darin ist geregelt, dass der Gemeinderat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes zu informieren und dass jedem Gemeinderat auf Verlangen Einsicht in den Prüfungsbericht zu gewähren ist. Auf Antrag der Verwaltung hat die GPA eine Fristverlängerung für die Abgabe der Stellungnahme bis zum 31.12.2022 eingeräumt. Die Prüfungsfeststellung zur Randnummer A 86 (Grundstücksverkauf) ist bereits erledigt. In der beigefügten Anlage sind weitere wesentliche Prüfungsfeststellungen sowie die entsprechenden Stellungnahmen gelistet. Darüber hinaus bestehen noch Prüfungspunkte, die dem Personalbereich zuzuordnen und gesondert zu behandeln sind. Es wird darum gebeten, den vorliegenden Stellungnahmen der Verwaltung zur überörtlichen Finanzprüfung für die Jahre 2013-2018 zuzustimmen. Markus Ibert Oberbürgermeister Markus Wurth Stadtkämmerer Anlage(n): Stellungnahmen Finanzprüfung- Stand 20.10.2022 Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.