Beschlussvorlage (Entsiegelung und Begrünung im Fahrbahnteiler B 415 (Überplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2022))
16. Januar 2023
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 602 Sachbearbeitung: Sottru Drucksache Nr.: 275/2022 Az.: 60/602 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 20 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Haupt- und Personalausschuss 16.01.2023 beschließend öffentlich Abstimmung Betreff: Entsiegelung und Begrünung im Fahrbahnteiler B 415 (Überplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2022) Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Personalausschuss bewilligt für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 84 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 70.000 € für die Entsiegelung und Begrünung des Fahrbahnteilers an der B415. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei Finanzposition 55105000 (Grün- u. Parkanlagen - Allgemein). Zusammenfassende Begründung: Die Erneuerung der Pflanzung im Fahrbahnteiler der B 415 in der Stadtdurchfahrt wurde im Haushaltsplan 2022 mit 10.000 Euro veranschlagt. Aufgrund der Erweiterung der Maßnahme mit Entsiegelung weiterer Flächen ist der Umfang der Maßnahme auf insgesamt 80.000 Euro gestiegen. Der Mehrbedarf von 70.000 Euro gilt es überplanmäßig zu decken Drucksache 275/2022 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Der Fahrbahnteiler der B 415 im Stadtgebiet ist teilweise versiegelt, teilweise mit Lavendel in einer Schotterfläche bepflanzt. Die Versiegelung und Schotterfläche widersprechen dem städtischen Bestreben nach mehr Grün im Stadtgebiet. Die Lavendelpflanzung ist nicht mehr ansehnlich und wäre zu erneuern. Vor diesem Hintergrund ist vorgesehen auch weitere bisher noch versiegelte Flächen zu öffnen, den Schotter zu entfernen und im Fahrbahnteiler weitere Baumpflanzungen vorzunehmen. Die verbleibenden Flächen werden humusiert und als Wiese angesät. Die damals kalkulierten Mittel i.H.v. 10.000 Euro für die Maßnahme wurden für den Haushalt 2022 angemeldet und vom Gemeinderat auch in den Haushalt aufgenommen. Der nunmehr erforderliche Gesamtbetrag von 80.000 Euro ist auf den deutlich erweiterten Umfang der Entsiegelungs- und Pflanzmaßnahmen zurückzuführen. Aufgrund der Lage der Arbeiten innerhalb der viel befahrenen Straße gestalten sich die notwendigen Maßnahmen zur Verkehrslenkung innerhalb der Baustelle ebenfalls deutlich umfangreicher als angenommen. Um Pflanzzeiten berücksichtigen zu können ist die Ausführung der Arbeiten in der Vegetationsruhe vorgesehen. Abschluss der Arbeiten wird im Februar 2023 sein. Zielsetzung: Entsiegelung und mehr Grün in der Innenstadt. Maßnahmen: Entsiegelung und Baumpflanzung Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Einmalige (Investitions-)Kosten Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Jährliche Folgekosten 2022 2023 2024 2025 2026 ff. in EUR 80.000 € 80.000 € Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang 1. 2. Entgelt-/ Besoldungsgruppe Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR Drucksache 275/2022 Seite 3 SUMME Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Die Maßnahme zur Entsiegelung und Begrünung von Verkehrsräumen (hier: Fahrbahnteiler B415) wurde für den Haushaltsplan 2022 mit 10.000 Euro im Finanzhaushalt auf dem Investitionsauftrag I55100030008 veranschlagt. Der nun erforderliche Gesamtbetrag beläuft sich auf 80.000 Euro. Der Mehrbedarf in Höhe von 70.000 Euro gilt es als überplanmäßige Planabweichung zu bewilligen. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei Finanzposition 55105000 (Grün- u. Parkanlagen - Allgemein). Es wird darum gebeten dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Tilman Petters Bürgermeister Richard Sottru Abteilungsleitung Anlage(n): Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.