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Beschlussvorlage (- Umweltbericht)

                                    
                                        Stadt Lahr

Bebauungsplan zur Erweiterung der
Firma Rubin Mühle in Lahr-Hugsweier

Umweltbericht
Stand: Frühzeitige Beteiligung

Freie Landschaftsarchitekten bdla
www.faktorgruen.de

Merzhauser Straße 110,
79100 Freiburg
0761/707 647 0
freiburg@faktorgruen.de
Eisenbahnstraße 26,
78628 Rottweil

Umweltbericht zum BPlan - Erweiterung Rubin Mühle GOP291/UB_z_BPlan291_gem-Okokonto-VO_130422.doc

Stadt Lahr
Umweltbericht zum
Bebauungsplan zur Erweiterung der Firma Rubin Mühle in Lahr-Hugsweier
Stand: Frühzeitige Beteiligung, Bearbeitungsstand 22.04.2013

Inhaltsverzeichnis
1.

Anlass und planerisches Vorgehen ......................................................................................... 1
1.1

Aufgabenstellung ............................................................................................................ 1

1.2

Planungsvorgaben .......................................................................................................... 2

1.3

Umweltziele Prüfmethoden und Datenbasis .................................................................. 2

2.

Umweltrelevante Vorhabensbestandteile und ihre Wirkfaktoren ........................................... 3

3.

Erfassung des Ist-Zustands und Ermittlung der Umweltauswirkungen ................................. 4
3.1
3.1.1
3.1.2
3.1.3

Mensch/ Gesundheit und Erholung ................................................................................ 4
Bestandsdarstellung .......................................................................................................... 4
Bewertung ......................................................................................................................... 4
Vorhabensbedingte Auswirkungen .................................................................................... 5

3.2 Biologische Vielfalt ......................................................................................................... 5
3.2.1 Bewertung ......................................................................................................................... 6
3.2.2 Vorhabensbedingte Auswirkungen .................................................................................... 6

4.

3.3
3.3.1
3.3.2
3.3.3
3.3.4

Boden .............................................................................................................................. 6
Bestandsdarstellung .......................................................................................................... 6
Bewertung ......................................................................................................................... 7
Altlast verdächtige Flächen................................................................................................ 7
Auswirkung des Vorhabens auf den Boden ....................................................................... 8

3.4
3.4.1
3.4.2
3.4.3

Wasser ............................................................................................................................. 9
Bestandsdarstellung .......................................................................................................... 9
Bewertung ......................................................................................................................... 9
Auswirkung des Vorhabens auf das Wasser .................................................................... 10

3.5
3.5.1
3.5.2
3.5.3

Klima und Luft ............................................................................................................... 10
Bestandsdarstellung und -bewertung ............................................................................... 10
Bewertung ....................................................................................................................... 10
Auswirkung des Vorhabens auf Klima und Luft ................................................................ 11

3.6
3.6.1
3.6.2
3.6.3

Landschaftsbild / Erholung .......................................................................................... 11
Bestandsdarstellung ........................................................................................................ 11
Bewertung ....................................................................................................................... 11
Auswirkung des Vorhabens auf Erholung und Landschaftsbild ........................................ 11

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung ............................................................................... 12
4.1

Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie und Vogelarten deren Populationen sich
lokal oder regional in keinem günstigen Erhaltungszustand befinden ...................... 12

4.2

Vogelarten mit einem günstigen Erhaltungszustand der Population ......................... 13

Umweltbericht zum BPlan - Erweiterung Rubin Mühle 5.

Maßnahmen zur Verminderung, Vermeidung und Kompensation ........................................ 14
5.1

Vermeidung und Verminderung nachteiliger Auswirkungen ...................................... 14

5.2

Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet......................................................................... 14

5.3 Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes .......................................... 16
5.3.1 Plangebietsexterne Maßnahmenflächen an der Schutter ................................................. 16
5.3.2 Plangebietsexterne Maßnahmenfläche am Schutterlindenberg ........................................ 17
6.

Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanzierung ........................................................................................ 19

Anhang ............................................................................................................................................ 23
Karten
Karte 1: Bestand Biotoptypen und Bodenbewertungsgrundlage ....................................... Anhang
Karte 2: Maßnahmen zur Kompensation .......................................................................... Anhang

Umweltbericht zum BPlan - Erweiterung Rubin Mühle -

1.

Anlass und planerisches Vorgehen

1.1

Aufgabenstellung

Anlass der
Planaufstellung

Die Rubin Mühle wird seit über 300 Jahren in Lahr-Hugweier als Familienunternehmen geführt. Seit Ende der 80´er Jahre ist das Unternehmen "Rubin Mühle GmbH" stark gewachsen und beschäftigt heute ca.
110 Mitarbeiter.
Zur Weiterentwicklung des Betriebs ist aktuell eine Betriebserweiterung
erforderlich. Zu diesem Zweck plant die Firma die Errichtung einer weiteren Produktionshalle unmittelbar südlich der aktuellen Produktionsstätten.
Mit der Betriebserweiterung soll gleichzeitig eine Verkehrsentlastung der
Ortslage Hugsweier erreicht werden. Für den Abtransport der Produkte
ist deshalb eine Anbindung der neuen Betriebsfläche im Süden über
das Fließgewässer Schutter zur Kreisstraße vorgesehen. Von dort führt
der weitere Transportweg über die Flugplatzstraße.

Bebauungsplan und
Umweltprüfung

Das Vorhaben wird bauleitplanerisch von der Stadt Lahr durch einen
Bebauungsplan vorbereitet. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfordert eine Umweltprüfung (siehe Baugesetzbuch § 1 (6) 7., § 1a, § 2
(4), § 2a, § 4c, § 5 (5) sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a). In der
Umweltprüfung werden alle umweltrelevanten Belange des Bebauungsplans behandelt.

Eingriff / Ausgleich

Die Grünordnung und eine Eingriffs-/ Ausgleichsermittlungen werden in
diesen Umweltbericht integriert.
Die Eingriffsregelung gilt für das gesamte Plangebiet des Bebauungsplans. Für das Schutzgut Arten und Biotope wird das BiotoptypenBewertungsmodell der LUBW (LFU 2005) verwendet. Dabei wird den
unterschiedlichen Biotoptypen jeweils ein Punktwert zugewiesen. Der
Punktwert wird anschließend mit der Fläche, die das Biotop einnimmt,
multipliziert. Die so für jedes vorkommende Biotop ermittelten Punktwerte werden summiert, sodass sich ein Gesamtwert gemäß der aktuell
zulässigen Bestandssituation ergibt. Ebenso wird ein Gesamtwert der
Planungssituation ermittelt, indem abgeschätzt wird, welche Biotoptypen
sich aufgrund der Planung voraussichtlich einstellen werden. Die Gegenüberstellung von Bestands- und Planungswert ergibt ein Defizit an
Wertpunkten (Ausgleichsbedarf), das den Umfang der notwendigen
Ausgleichsmaßnahmen vorgibt.
Für das Schutzgut Boden wird ebenfalls nach dem Grundmuster Wertstufe x Fläche vorgegangen. Dabei kommt die Arbeitshilfe "Schutzgut
Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (UM 2006) zur
Anwendung. Die Eingriffe in die anderen Schutzgüter werden verbalargumentativ beurteilt.

Artenschutzrecht

Schutzziel des besonderen Artenschutzes sind die nach § 7 Abs. 2
Nr. 13 und 14 BNatSchG besonders und streng geschützten Arten (wobei die streng geschützten Arten eine Teilmenge der besonders geschützten Arten darstellen). Nach § 44 (1) BNatSchG gelten für die besonders und streng geschützten Arten bestimmte Zugriffs- und Störungsverbote. Bei nach den Vorschriften des BauGB zulässigen Eingriffen gelten diese Verbote jedoch nur für nach europäischem Recht geschützte Arten (alle Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie alle
europäischen Vogelarten).
Ob die Verbotstatbestände durch das hier behandelte Vorhaben eintreten, wird in Kapitel 4 geprüft.

Seite 1

Umweltbericht zum BPlan - Erweiterung Rubin Mühle -

1.2

Planungsvorgaben

Regionalplan RVSO

Die Erweiterungsfläche (Plangebiet) lag bis 2010 innerhalb eines Regionalen Grünzugs des Regionalplans 1995. Zur Realisierung des Vorhabens erfolgte deshalb eine Rücknahme des Regionalen Grünzugs verbunden mit der Option einer Neuausweisung von Flächen als Regionalen Grünzug an anderer Stelle. Zwischenzeitlich wurden auch Veränderungen an der Bebauungsplangebietsabgrenzung vorgenommen. Mit
dem Stand April 2013 bestehen keine Überlappung mehr zwischen Bebauungsplangebiet und Regionalem Grünzug.

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan stellt mit der Bezeichnung „FNP 6. Änderung
Bereich Erweiterung Rubin Mühle“ die Erweiterungsfläche annähernd
dar.

Landschaftsplan

Bei seiner Beurteilung möglicher weiterer Siedlungsflächen trifft der
Landschaftsplan (1997) für die unmittelbar nördlich angrenzende und
zwischenzeitlich bebaute Fläche (HU3) folgende Gesamtbewertung:
"Bei nachgewiesenem Bedarf an Bebauung eingeschränkt vertretbar,
Grünordnungsplan erforderlich." [= Stufe 2 von insges. 3 Risikostufen].
Wertgebend waren dabei der Gehölzbestand der Schutter und eine
Streuobstwiese. Die jetzt zu beurteilende Fläche liegt südlich von der
beurteilten Fläche in deutlichem Abstand zum Gehölzbestand der Schutter und weist keine Streuobstbestände auf.

Gewässerentwicklungsplan

1.3

Der Gewässerpflege- und -entwicklungsplan des Zweckverbands Hochwasserschutz Schuttermündung, sieht für den Schutterabschnitt entlang
aber außerhalb der Erweiterungsfläche keine Maßnahmen vor.

Umweltziele Prüfmethoden und Datenbasis

Umweltziele

Umweltziele definieren die anzustrebenden Umweltqualitäten eines
Raums. Sie stellen den Maßstab für die Beurteilung von Vorhabenswirkungen dar und dienen gleichzeitig als Orientierungswerte für mögliche
Kompensationsmaßnahmen.
Die Umweltziele für das Planungsgebiet resultieren aus den einschlägigen Fachgesetzen. Sie sind im Anhang II dargestellt.

Untersuchungen

ƒ Im Plangebiet wurde im Jahr 2010 eine Biotoptypenkartierung auf
Grundlage des Kartierschlüssels der LUBW durchgeführt (faktorgruen 2010).
ƒ Bodenuntersuchung: Mit Datum vom 20.12.2010 liegt eine Orientierende Umwelttechnische Erkundung der GHJ (Ingenieurgesellschaft
für Geo- und Umwelttechnik mbH Co.KG) vor.
ƒ Da die von GHJ (2010) ermittelten Bleikonzentrationen auffällig von
den Ergebnissen der vom LRA Ortenaukreis in den Vorjahren durchgeführten Untersuchungen von benachbarten Flächen abwichen,
wurde eine erneute Untersuchung der Bleikonzentrationen durch das
LRA (Hr. Olschewski) in Zusammenarbeit mit der BERGHOF Analytik
GmbH, Chemnitz durchgeführt.
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Informationen / Datengrundlagen traten nicht auf.

Bewertungen

Bewertungsabstufungen erfolgen fünfstufig:
sehr gering/ keine (1) - gering (2) - mittel (3) - hoch (4) - sehr hoch (5)
Bei der Beurteilung der vorhabensbedingten Auswirkungen wird unterschieden in:

Seite 2

Umweltbericht zum BPlan - Erweiterung Rubin Mühle -

erhebliche Beeinträchtigung
unerhebliche oder keine Beeinträchtigung
¬ positive Auswirkung.

2.

Umweltrelevante Vorhabensbestandteile und ihre Wirkfaktoren

Flächennutzung

Das Vorhaben umfasst folgende Nutzungen bzw. Flächentypen:
ƒ Plangebiet gesamt
17.805 m²
ƒ Produktionshalle, Höhe: ≤ 15 m (jedoch kleinflächiger Gebäudeteil
„Mühlengebäude“ mit ≤ 40 m Höhe);
ƒ Nicht versiegelte Fläche, Grünfläche (bei GRZ 0,8)
3.561 m²
- davon Fläche mit Pflanzgebot
2.500 m²
ƒ Überbaubare Fläche einschließlich versiegelte Flächen zum Fahren
und Rangieren (GRZ 0,8),
max. 14.245 m²
- davon neue PKW-Stellplätze (wassergebundende
Decke oder wasserdurchlässiger Pflasterbelag)
2.512 m²
- bisher schon versiegelt
2.890 m²
ergibt max. neuversiegelte Fläche
≤ 11.354 m²

Transport

Bisher wurde der gesamte Verkehr für Zulieferung und Abtransport über
die Hugsweierer Hauptstraße (K 5339) abgewickelt.
Zukünftig soll der Abtransport über die innerhalb des Plangebiets zu
errichtende Brücke über die Schutter, dann auf der Flugplatzstraße und
die Rainer-Haungs-Straße zur Rheinstraße und zur BAB5 erfolgen (siehe
orange Pfeile in Abb. 1).

Abb.1:
Abtransportstrecke nach
Umsetzung des BPlans

Hugsweier

Kartenausschnitt: Stadtplan der
Stadt Lahr

K 5339

Legende:
Abtransportweg
Lage Plangebiet

Rheinstraße

Niederschlagswasserbewirtschaftung

Aufgrund des wenig versickerungsfähigen natürlich anstehenden Bodens
(schluffiger und schluffig-toniger Lehm) muss auf eine Versickerung des
Niederschlagswassers von größeren versiegelten Flächen verzichtet
werden. Zur Niederschlagswasserbewirtschaftung ist geplant:
Die Stellplatzflächen werden mit einem wasserdurchlässigen Belag ausgeführt (wasserdurchlässiges Pflaster oder wassergebundene Decke /
Seite 3

Umweltbericht zum BPlan - Erweiterung Rubin Mühle -

Schotterbelag) und erhalten Versickerungsstreifen (begrünt mit belebtem
Oberboden) in den Parkzwischenstreifen.
Das Niederschlagswasser der (asphaltierten) Fahr- /Rangierflächen wird
der Schmutzwasserkanalisation zugeführt.
Das Dachwasser der Gebäude wird direkt in die Schutter eingeleitet. Die
Dachflächen sind hinsichtlich der Materialauswahl so zu gestalten, dass
Auswaschungen von Schwermetallen ausgeschlossen sind.

3.

Erfassung des Ist-Zustands und Ermittlung der Umweltauswirkungen
Das Plangebiet liegt am südlichen Rand von Hugsweier, einem Teilort
der Stadt Lahr. Innerhalb des Naturraums Oberrheinebene befindet sich
die Fläche unmittelbar östlich des Bachlaufs Schutter und damit in einem
(heute nicht mehr überfluteten) Teil der ehemaligen Schutteraue.

Lage

3.1

Mensch/ Gesundheit und Erholung

3.1.1 Bestandsdarstellung
Wohnen

Das bestehende Betriebsgelände weist eine deutliche Nord-SüdErstreckung auf. Im Norden, im Nordwesten und im Nordosten grenzen
Siedlungsflächen mit Wohnnutzung überwiegend in Form von Mischgebiet, im Nordosten auch als Wohngebiet an.
Das jetzt geplante Bebauungsgebiet grenzt mit Ausnahme des bestehenden Betriebsgeländes im Norden auf allen Seiten an Außenbereichsflächen bzw. an die offene Landschaft an

Erholung

Unmittelbar östlich des Plangebietes verläuft ein landwirtschaftlicher
Weg ("Lohrgartenweg"), dem eine untergeordnete Bedeutung für die
Naherholung zukommt.

3.1.2 Bewertung
Wohnen/ Vorbelastung

Lärmemissionen des bestehenden Betriebs Rubin Mühle sind nicht unmittelbarer Prüfgegenstand des hier vorgelegten Umweltberichts für die
Erweiterungsflächen. Als bestehende Vorbelastungen sind sie jedoch in
Hinsicht auf die durch die Erweiterung neu entstehenden Schallemissionen zu berücksichtigen.
Aktuell besteht durch den Betrieb Rubin Mühle eine nicht genauer ermittelte betriebsbedingte Vorbelastung durch Schallimmissionen für die
zum Wohnen genutzten Siedlungsflächen:
ƒ im Umfeld des Betriebsgeländes (im Nordwesten, im Norden und im
Osten) durch Betriebsgeräusche. Diese Belastung wird von der Bevölkerung in der Wohnumgebung Rubin Mühle als geringerer Störreiz
wahrgenommen.
ƒ entlang der Hugsweierer Hauptstraße durch den betriebsbedingten
LKW-Verkehr (Zulieferung und Abtransport). Diese Belastung wird
von der Bevölkerung in der Wohnumgebung Rubin Mühle als der
vergleichsweise stärkere Störreiz empfunden.
Es wird davon ausgegangen, dass beide aktuellen betriebsbedingten
Schallimissionen zwar Störreize darstellen, aber zu keiner erhebliche
Beeinträchtigung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Menschen
in den genannten betroffenen Gebieten führen.

Erholung

Die Naherholungsfunktion im östlichen Umfeld des Planungsgebietes
wird als "gering" (2) beurteilt, die Naherholungsfunktion im südlichen und
westlichen Umfeld sowie im Plangebiet als "sehr gering / keine“ (1).
Seite 4

Umweltbericht zum BPlan - Erweiterung Rubin Mühle -

3.1.3 Vorhabensbedingte Auswirkungen
Betriebsgeräusche im Umfeld des Betriebsgeländes

Wohnen

Das Vorhaben ist mit einem Anstieg des Schallpegels durch Betriebsgeräusche der Anlagen in der zu errichtenden Halle verbunden. Die Auswirkung auf die relevanten Immissionsorte (angrenzende Wohn- und
Mischgebiete im nördlich gelegenen Innenbereich) werden – unter Berücksichtigung der Summationswirkung von Vorbelastung und vorhabensbedingter Zusatzbelastung - als nicht erhebliche Belastung für das
Wohlbefinden und die Gesundheit der Menschen eingeschätzt. Als
Gründe für die Einschätzung sind zu nennen:
ƒ Nur mäßige Vorbelastung der Immissionsorte
ƒ Lage: Die Erweiterungsfläche liegt südlich der bestehenden Betriebsfläche und rückt damit weiter ab von den zu berücksichtigenden, zum
Wohnen genutzten Lärmimmissionsorten.
¬ Minderung der verkehrsbedingten Lärmimmissionen
Die Verlagerung des LKW-Verkehrs für den Warenabtransport – weg
von der Wohn- und Mischgebieten entlang der Hugsweierer Hauptstraße
und hin zu einem Abtransportweg westlich außerhalb der Siedlungslage
führt zu einer Verminderung des Immissionspegels in der Siedlungslage.
Erholung

Keine erhebliche Beeinträchtigung der Erholungsfunktion im Plangebiet und in den angrenzenden Flächen
Der westlich an der Erweiterungsfläche entlang führende Lohrgartenweg
bleibt unverändert und durchgängig für die Naherholung erhalten. Ein
Verlust an Erlebnisqualität ist durch das Vorhaben in einem unerheblichem Umfang gegeben,
ƒ da die Erweiterungsfläche mit der aktuellen Nutzung als Acker keine
Fläche mit besonderer Erlebnisqualität darstellt
ƒ da die Erweiterungsfläche nur über einen kurzen Wegabschnitt den
erholungsrelevanten Wirtschaftsweg säumt

3.2

Biologische Vielfalt

Bestandsdarstellung
Bestand

Der Großteil des Plangebietes besteht aus Ackerfläche mit rudimentärer
Ackerbegleitflora.
Der Westrand wird von einer Holzlagerfläche mit einer von Brennnessel
geprägter Ruderalflur eingenommen. Zwischen Holzlagerfläche und
Acker befindet sich eine Gras- und Hochstaudenflur mit Brennessel und
Rohrglanzgras (das Rohrglanzgras ist hier kein Indikator für feuchte,
nasse oder gar zeitweise überflutete Standortverhältnisse).
Am Südrand reicht das Nordöstliche Eck eines überwiegend außerhalb
des Plangebietes gelegenen, Schutter-begleitenden Nadelwalds) in das
Plangebiet hinein. Der unter 40 Jahre alte Bestand wird geprägt von
Tanne, daneben Douglasie und Kiefer, nur sehr vereinzelt treten Laubgehölze auf (< 5%: Buche, Vogelkirsche, Winterlinde, Esche, Erle).
Im Westen, außerhalb des Plangebietes, setzt sich der Biotoptyp Holzlagerplatz mit Ruderalflur fort, wobei kleinflächig Gebüsch hinzutritt.
Noch weiter im Westen fließt die Schutter (13 m Mindestabstand zum
Plangebiet). Unmittelbar oberhalb der Uferböschungskante säumt hier
ein 1,5 bis 3 m breiter Douglasien(-Hasel)-Gehölzstreifen den Bachlauf.

Schutzgebiete

Das Plangebiet liegt nicht in einem Schutzgebiet nach Naturschutzrecht.
Der nächstgelegene Schutterabschnitt, der Teil des FFH-Schutzgebietes
"Untere Schutter- und Unditz" ist, befindet sich nördlich von Hugsweier
in 2,5 km Entfernung vom Plangebiet.
Seite 5

Umweltbericht zum BPlan - Erweiterung Rubin Mühle -

Vorrangbereiche für wertvolle Biotope gemäß Regionalplan 1995 als
auch besonders geschützte Biotope nach § 32 NatSchG treten im Plangebiet nicht auf.
3.2.1 Bewertung
Da im Plangebiet keine naturschutzfachlich hochwertigen Biotoptypen
auftreten und quantitativ der wertarme Biotoptyp Acker dominiert, kommt
dem Plangebiet insgesamt eine nachrangige Bedeutung für den Artenund Biotopschutz zu. Folgende Biotoptypen treten auf (Bewertung gemäß LFU 2005):
Tab. 1:
Biotoptypen Bestand

NR.

Flächennutzung / Biotoptyp

Bewertung
Pkt.

12.42 (mittel-) stark ausgebauter Bachabschnitt, Gewässergüte II-III

gering

8

37.10 Acker (mit fragmentarischer Unkrautvegetation)

sehr gering

4

35.11_60.40 Holzschnittlager mit Nitrophytenflur

gering

7

35.11_35.64 Brennnessel-Rohrglanzgras-Flur

mittel

12

44.21 Bachbegleitend. Gehölzstreifen (naturraumuntypische Arten)

mittel

10

59.40 Nadelholz-Bestand, vereinzelt Laubholz, Alter 30-40 Jahre

mittel

12

60.10 versiegelte Fläche (Parkplatz, Heizkraftwerk)

sehr gering

1

3.2.2 Vorhabensbedingte Auswirkungen
Biotopverluste

Verluste von Biotoptypen sehr geringer bis mittlerer Wertigkeit
Mit Ausnahme des Biotoptyps „59.40 Nadelholz-Bestand, vereinzelt
Laubholz“ der als „private Grünfläche“ ausgewiesen wird ergeben sich
für alle anderen Biotoptypen Verluste durch Überbauung.
Durch eine zum Vorhaben gehörende Brücke werden innerhalb des
Plangebietes in ca. 8 m Breite auch die Schutter und ihr Gewässerrandstreifen in Anspruch genommen.
Durch die Überbauung geht die Lebensraumfunktion für Tiere und
Pflanzen flächenhaft verloren. Betroffen sind jedoch überwiegend Ackerflächen und damit Lebensstätten von sehr geringer Bedeutung. Nur
kleinflächig sind Biotoptypen mittlerer Wertigkeit betroffen: Der gewässerbegleitende Gehölzstreifen und die Brennnessel-Rohrglanzgras-Flur.

Biotopverbund

Keine Beeinträchtigung des Biotopverbunds entlang der Schutter
Aufgrund bereits bestehender Barriereeffekte (Wehr / Wasserkraftanlage, bebauter Gewässerrandstreifen in Siedlungslage) treten vorhabensbedingt keine zusätzlichen Einschränkungen der Biotopverbundfunktion
auf lokaler Ebene (Lahr-West / Hugsweier) auf.

besonders geschützte Arten

3.3

siehe Kapitel 4.

Boden

3.3.1 Bestandsdarstellung
Geologie, Boden

Das Plangebiet liegt innerhalb der Schutteraue. Mächtige Kieslager (ab
ca. 5 m unter GOK) werden hier von feinkörnigen Ablagerungen der
Schutter (aus schluffigem und schluffig-tonigem Lehm) überdeckt. Unter
dem Einfluss der ehemaligen Auendynamik der Schutter hat sich eine
Bodengesellschaft aus den Bodentypen Auengley, Auengley- Brauner
Auenboden und Auengley-Auenpseudogley herausgebildet. Durch die
Abflussbegrenzung in der Schutter bestehen heute keine Überschwemmungen bzw. keine Aueverhältnisse mehr. Auch der prägende Grundwassereinfluss auf die oberen (oberhalb 0,8 m unter GOK) BodenschichSeite 6

Umweltbericht zum BPlan - Erweiterung Rubin Mühle ten ist nicht mehr gegeben.
Durch die GHJ Ingenieurgesellschaft für Geo- und Umwelttechnik mbH
& Co. KG (2010) wurden Bodenuntersuchungen in Form von Kleinrammbohrungen und Oberflächenbodenentnahmen mit chemischen
Laboruntersuchungen durchgeführt.
Der gewachsene Boden wird geotechnisch als schwach toniger bis toniger Schluff angesprochen (GHJ, 2010). Gespanntes Grundwasser wurde bei 1,78 m unter Gelände angetroffen (GHJ, 2010).
3.3.2 Bewertung
Die Auswertung der Bodenschätzung auf Grundlage des Leitfadens
„Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit“ (LUBW, 2012)
ergibt folgende Beurteilung:
Tab. 2:
Bodenfunktionsbewertung

Bodeneinheit nach
Bodenschätzung

Bewertung der Bodenfunktionen
Fläche Stufen: 0 sehr gering, 1 gering, 2 mittel, 3 hoch, 4 sehr hoch
(qm)
Natürl. Boden- Ausgleichsfunkt. Filter- und
Gesamt
fruchtbarkeit i. Wasserkreislauf Pufferfunktion /Durchschnitt
a

b

c

d

2.955

3
3
3
3
3
0

2
3
3
3
3
0

3
3
3
3
3
0

e

Bestand
sL 4 Al 63/73
sL 3 Al 68/80
sL 3 Al 65/70
sL 3 Al 65/68
sL 3 Al 65/77
versiegelte Flächen (Bestand)
Summe

208
62
1.685
10.065
2.830

2,67
3,00
3,00
3,00
3,00
0,00

17.805

Die vierte Bodenfunktion „ Standort für natürliche Vegetation“ ist mit
„gering“ zu beurteilen.
Insgesamt kann die Leistungsfähigkeit des Bodens mit Bezug auf seine
Bodenfunktionen „natürliche Bodenfruchtbarkeit“, „Ausgleichskörper im
Wasserhaushalt“ und „Filter- und Pufferfunktion gegenüber Schadstoffen“ mit „hoch“ (3) bewertet werden.
3.3.3 Altlast verdächtige Flächen
Im Plangebiet wurden auf Teilflächen bodenfremde Beimengungen in
Form von Ziegel, Kohle, Glasreste angetroffen. Deshalb wurden von der
GHJ Ingenieurgesellschaft für Geo- und Umwelttechnik mbH & Co. KG
im Jahr 2010 Bodenuntersuchungen durchgeführt.
Die Untersuchungen umfassen Bodenproben von Oberboden, aufgefülltem Boden und gewachsenem (Unter-)Boden. Als Bewertungsgrundlage
für die Ergebnisse der Laboranalyse werden die abfallrechtlichen Zuordnungswerte Z0 aus der Verwaltungsvorschrift Boden (VwV Boden) herangezogen. Näher zu betrachten sind die Konzentrationen folgender
drei Schwermetalle:
Blei

Im Oberboden wurden durch die GHJ (2010) erhöhte Bleigehalte festgestellt, die den Zuordnungswert Z0 z.T. deutlich überschreiten: In Probe
OB2 420 mg/kg Blei (=Z2), in Probe OB3 97 mg/kg; (der Wert Z0 beträgt 70 mg/kg).
Diese von der GHJ (2010) ermittelten Werte für die Bleikonzentration im
Oberboden liegen erheblich über denjenigen Werten, die seitens des
LRAs ORTENAUKREIS, AMT FÜR W ASSERWIRTSCHAFT UND BODENSCHUTZ in
den letzten Jahren auf vergleichbaren Flächen in der Nachbarschaft
ermittelt wurden. Aus diesem Grund erfolgte in 2012 eine Nachuntersuchung der Bleikonzentration im Oberboden durch das LRA (AMT FÜR
W ASSERWIRTSCHAFT UND BODENSCHUTZ, Hr. OLSCHEWSKI) in ZusammenSeite 7

Umweltbericht zum BPlan - Erweiterung Rubin Mühle arbeit mit dem Analyselabor BERGHOF. Die durchgeführten Bodenanalysen von zwei Probenahmepunkten im Plangebiet (14/0042 und 14/0043)
und einem Probenahmepunkt im südlich angrenzenden Nadelwald an
der Schutter (14/0041) zeigen folgendes Ergebnis (LRA, Olschewski,
Mail v. 21.03.2012):
ƒ Bleigesamtgehalt Probe Nr. 14/0042: 56,9 mg Blei/kg TS
ƒ Bleigesamtgehalt Probe Nr. 14/0042: 55,0 mg Blei/kg TS
ƒ Bleigesamtgehalt Probe Nr. 14/0043 (südl.Wald): 94,1 mg Blei/kg TS
"Von Natur aus ist in den Bodenproben (Tongehalten um 17 - 27 Gew.%) mit Bleigehalten von bis zu ca. 40 mg/kg TS zu rechnen. D. h., die
Bleigehalte in den Proben Nrn. 14/0042 und 14/0043 ist "leicht erhöht",
während der Bleigehalt in Probe Nr. 14/0041 als deutlich erhöht einzustufen ist. Die pflanzenverfügbaren Bleianteile (ermittelt durch Ammoniumnitrat-Extraktion) liegen unterhalb der Bestimmungsgrenze von 20
µg/kg TS. Der Prüfwert der Bundes-Bodenschutzverordnung von 100 µg
Blei/kg TS wird unterschritten. Es bestehen daher keine Anhaltspunkte
dafür, dass von den erhöhten Bleigehalten Beeinträchtigungen für Nutzpflanzen ausgehen können" (LRA, Olschewski, 21.03.2012). Eine Kennzeichnung des geplanten Bodenwalls ist somit im BPL nicht erforderlich.
Arsen

Als höchster Wert (von mehreren Probestellen) wurde in der bindigen
Auffüllung (BS7, 0,0 – 0,7 m; in: GHJ, 2010) eine Arsen-Konzentration
von 16 mg/kg ermittelt.
Bewertung: Der Wert Z0 beträgt 15 mg/kg bei der Bodenart Lehm/
Schluff, bei Ton 20 mg/kg, so dass bei Ton der Z0-Wert eingehalten
wird). Für das Untersuchungsgebiet mit seinen tonig-schluffigen Böden
wird nicht von einer erhöhten Arsenbelastung ausgegangen.

Chrom

Für die Mischprobe 2 (MP2, gewachsener Boden) wurde ein Chromgesamtgehalt von 61 mg/kg ermittelt, die anderen Proben wiesen geringere Konzentrationen auf.
Bewertung: der Wert Z0 beträgt 60 mg/kg bei der Bodenart Lehm/
Schluff und 100 mg/kg bei Ton. Für das Untersuchungsgebiet mit seinen
tonig-schluffigen Böden wird nicht von einer erhöhten Arsenbelastung
ausgegangen.

3.3.4 Auswirkung des Vorhabens auf den Boden
Bodenversiegelung Verlust hochwertiger Böden durch Überbauung
Die geplante Siedlungserweiterung führt durch Neuversiegelung auf
max. 1,1354 ha zum vollständigen Verlust aller Bodenfunktion. Betroffen
sind Böden, denen hinsichtlich der Funktionen „natürliche Bodenfruchtbarkeit“, „Ausgleichskörper im Wasserhaushalt“ und „Filter- und Pufferfunktion gegenüber Schadstoffen“ eine „hohe“ Leistungsfähigkeit aufweisen.
Unerhebliche Beeinträchtigung der nicht versiegelten Böden.
Einwirkungen ergeben sich auch auf Böden derjenigen Flächen, die im
Plangebiet zukünftig als Grünflächen genutzt werden sollen. Für diese
Flächen kann von Abgrabung und Wiederauftrag von Boden ausgegangen werden. Dabei ist ein fachgerechter Umgang mit Bodenmaterial bei
Aushub, Lagerung und Einbau (gemäß DIN19731 und UM 1991) zwingend zu berücksichtigen. Daraus folgt u.a., dass innerhalb der nicht
überbauten Flächen überbaubarer Grundstücke und in den Grünflächen
beim Wiedereinbau vom Boden eine fachgerechte Schichtung von kulturfähigem Oberboden über mineralischem Unterboden durchzuführen
ist. Dadurch wird die Leistungsfähigkeit des Bodens weitgehend wiederhergestellt, die Beeinträchtigung der Bodenfunktionen wird nur so weit
vermindert, dass sie unterhalb der Erheblichkeitsschwelle liegt und somit
auch kein zusätzlicher Ausgleichsbedarf besteht.
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3.4

Wasser

3.4.1 Bestandsdarstellung
Oberflächengewässer

Westlich des Plangebietes befindet sich in einem Mindestabstand von
13 m (zur Böschungsoberkante) der Bachlauf der Schutter. Dieser Abstand wird nur im Bereich des bestehenden Heizkraftwerks (9 m) unterschritten und im Bereich der geplanten Schutterbrücke unterbrochen.
Im Bereich der Böschungsoberkante und auf dem landseits angrenzenden Landstreifen besteht ein ca. 3 m breiter gewässerbegleitender
Baumstreifen aus überwiegend nicht standortheimischen Arten.

Grundwasser

Das Plangebiet liegt am östlichen Rand der Oberrheinebene und weist
hier Porengrundwasser in den eiszeitlich abgelagerten Kiesen (und
Sanden) von mehreren 10 m Mächtigkeit auf. Die Grundwasserleiter
werden von den tonig-lehmigen Schutterablagerungen der Nacheiszeit
überdeckt. Der Grundwasserkörper weist hier, am östlichen Rand des
Oberrheingrabens, eine durchschnittliche Durchlässigkeit von ca. (kf =)
-4
9 x 10 m/s auf (UM, 2012).
Gespanntes Grundwasser wurde bei 1,78 m unter Gelände angetroffen
(GHJ, 2010). Mit Lage in der Niederung der Schutter besteht eine überwiegend nordnordwestlich gerichtete Grundwasserströmungsrichtung.

Wasserschutzgebiete

Im Plangebiet und im näheren Umfeld bestehen keine Wasserschutzgebiete. Das nächstgelegene WSG liegt 2,5 km östlich (Friesenheim-Süd).
Fünf Kilometer nördlich besteht nördlich von Schuttern ein WSG auf
Gemarkung Hohberg.
Im Plangebiet und in dessen näherem Umfeld besteht gemäß Regionalplan 1995 kein Regionaler Grundwasserschonbereich.

3.4.2 Bewertung
Oberflächengewässer

(Gewässerpflege- und -entwicklungsplan Schutter (ZWECKVERBAND
HOCHWASSERSCHUTZ SCHUTTERMÜNDUNG 2000) sieht für den Schutterabschnitt entlang der Erweiterungsfläche keine Maßnahmen vor.
Der Bewirtschaftungsplan nach Wasserrahmenrichtlinie für das Bearbeitungsgebiet Oberrhein, TBG 32 Kinzig/ Schutter enthält für den Schutterabschnitt unterhalb der Kernstadt Lahr eine räumlich generalisierte Zustandsanalyse (in Karte K 4.2). Die Ergebnisse der Überwachung des
ökologischen und chemischen Zustands des Flusskörpers 32-05 Kinzig /
Schutter / Unditz zeigen in Bezug auf das Ziel "guter ökologischer Zustand":
ƒ Makrozoobenthos/ Saprobie: Ziel verfehlt,
ƒ Durchgängigkeit: Ziel verfehlt (z.B. für Wanderfisch Aal),
ƒ Morphologie und Wasserhaushalt: Ziel verfehlt,
ƒ Orthophosphatgehalt: Ziel erreicht,
ƒ Chemischer Zustand: Ziel erreicht,
ƒ Flußgebietsspezifische Schadstoffe: Ziel erreicht.
Die Hydromorphologie und biologische Funktion weisen demnach Defizite auf.

Grundwasser

Grundwasservorrat und Grundwasserdargebot sind (hinsichtlich Mächtigkeit der grundwasserführenden Kieslager) sehr hoch (5) zu bewerten.
Aufgrund der (mittleren bis) hohen Filter- und Pufferfunktion und eines
Grundwasserflurabstands von 2 bis 3 m unter GOF ist von einer mittleren Grundwasserschutzfunktion durch die Deckschichten auszugehen.

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3.4.3 Auswirkung des Vorhabens auf das Wasser
Oberflächengewässer

Durch Brückenlager und anschließende Fahrbahn wird auf beiden
1
Uferseiten ein je 80 m² umfassender Gewässerrandstreifen überbaut. Von den 160 m² weisen etwa 40 m² eine wenig gewässergerechte Vegetation (nadelholzreicher Gehölzstreifen) auf.
Durch das Brückenbauwerk werden ca. 80 m² Bachbett überschirmt.
Dadurch wird die Lebensraumfunktion des Baches vermindert. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Lebensraumfunktion dieses verschlammten Abschnitts bereits im heutigen Bestand gering ist. Von
einem Verlust der Durchgängigkeit (Dunkelstrecke) für aquatische
Lebewesen wird nicht ausgegangen.
Gewässerstruktur: Durch Einhaltung eines baulichen Mindestabstands des Plangebietes von > 10 m zur Bachbettoberkante (Gewässerrandstreifen) werden bau-, anlagen- und betriebsbedingte erhebliche Beeinträchtigungen der Bachmorphologie vermieden.
Wassergüte: Bacheinleitungen von verschmutztem Wasser werden
ausgeschlossen. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Oberflächenabfluss der befahrenen Flächen und Stellplätze nicht in die
Schutter eingeleitet wird.
Da auf bauliche Eingriffe in Gewässerrandstreifen und -bett sowie auf
Einleitungen verschmutzten Wassers verzichtetet wird, können Beeinträchtigungen aquatischer Lebensräume ausgeschlossen werden.

Grundwasser

Es erfolgt eine Verminderung der Grundwasseranreicherung proportional zum Umfang versiegelter Fläche. Durch Bodenversiegelung
gehen ca. 1,34 ha Fläche für die Grundwasserneubildung aus Versickerung verloren.
Das Risiko der Grundwasserverschmutzung wird - durch ordnungsgemäße Entsorgung des Abwassers - nicht erhöht.

3.5

Klima und Luft

3.5.1 Bestandsdarstellung und -bewertung
Klimatische Funktion

Aus dem Kartenwerk der "Regionalen Klimaanalyse Südlicher Oberrhein"(REKLISO, RVSO 2006) kann auf die klimatische Funktion des
Plangebiets geschlossen werden. Das Plangebiet stellt demnach eine
Fläche mit klimatischer Entlastungsfunktion (niedriger Priorität) dar. Dabei steht sie im räumlich-funktionalen Bezug zu benachbarten belasteten
Flächen (Ortslage Hugsweier, Gewerbegebiet Lahr-West). Berücksichtigte Eigenschaft der Entlastungsfunktion sind: Kaltluftproduktion, Ventilations-funktion (Durchlüftung) und geringe lufthygienische Belastung.

3.5.2 Bewertung
Abb. 1:
Ausschnitt aus der
Planungshinweiskarte
(RVSO,2006)

Die Karte "Planungshinweise für
die Regionalplanung" (PH-RP)
aus der Regionalen Klimaanalyse
Südlicher Oberrhein (RVSO 2006)
gibt Empfehlungen zur regionalplanerischen Freiraumsicherung
unter Berücksichtigung von klimatologischen Zielsetzungen.
Das Plangebiet (siehe Kasten in
nebenstehender Karte 1) liegt

1

Im Bestand ist von beidseits je 10 m breiten Gewässerrandstreifen auszugehen

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innerhalb des Flächentyps mit der fachlichen Empfehlung "Flächenhafte
Bebauung vermeiden, niedrige Priorität".
3.5.3 Auswirkung des Vorhabens auf Klima und Luft
Durch das Vorhaben wird im Plangebiet die klimatischen Freiraumfunktionen Durchlüftung, lufthygienische und thermische Ausgleichswirkung
herabgesetzt.
Der Regionale Grünzug wird in seiner ökologischen Ausgleichsfunktion "Lokalklimabeeinflussung" gemindert. Hinsichtlich der fachlichen
Empfehlung der REKLISO ("Flächenhafte Bebauung vermeiden,
niedrige Priorität") stellt diese Funktionsminderung eine mittlere erhebliche Beeinträchtigung dar (keine hohe bzw. starke Beeinträchtigung).

3.6

Landschaftsbild / Erholung

3.6.1 Bestandsdarstellung
Landschaftsbild

Bachnah in der Schutterniederung gelegen wird das Plangebiet weitgehend vom Landschaftsbildtyp "strukturarme Ackerflur" eingenommen.
Vier unterschiedliche Landschaftsbildeinheiten grenzen an die Fläche
an:
ƒ Gehölzkulisse und Bachlauf Schutter (im Westen)
ƒ Südlicher Ortsrand mit technischen Gewerbebauten (im Norden)
ƒ Waldstück mit Nadelholzbestand (im Südwesten)
ƒ Offene Agrarlandschaft mit Acker- u. Wiesenflächen (Süden, Osten)

Erholung

Erholung findet innerhalb des Plangebietes nicht statt. Der im Osten
angrenzende Wirtschaftsweg „Lohrgartenweg" stellt einen erholungsrelevanten Weg für die wohnungsnahe Feierabenderholung dar, mit mittlerer bis geringer Frequentierung.

3.6.2 Bewertung
Landschaftsbild

Das Plangebiet und die vier oben genannten angrenzenden Landschaftsbildeinheiten bilden ein Gesamtensemble mit einer - im lokalen
Kontext betrachtet - überdurchschnittlicher Vielfalt an landschaftsraumtypischen Elementen. Innerhalb dessen stellt die Erweiterungsfläche einen landschaftsästhetisch wertarmen Teilraum da.

Erholung

Im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit den nahe angrenzenden
Flächen kommt dem Plangebiet eine mittlere bis geringe Bedeutung (2)
zu.

3.6.3 Auswirkung des Vorhabens auf Erholung und Landschaftsbild
Landschaftsbild

Mittlere Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
a) Veränderung der Landschaftsbild-Raumeinheit (Plangebiet):
Mit dem Vorhaben ergeben sich für das Landschaftsbild und infolge
dessen für die Erholungsfunktion Verschlechterungen mäßigen bis
geringen Ausmaßes. Der Flächentyp Acker (wertarm, aber ohne
landschaftsästhetische Störreize) wird durch den ungünstigeren Typ
Gewerbegebiet (wertarm, mit landschaftsästhetischen Störreizen in
Form von Gewerbebauten) ersetzt.
Damit wird jedoch kein völlig neues landschaftsästhetisches Störelement in den Raum Hugsweier-Süd eingetragen, sondern ein bereits
vorhandenes ausgeweitet. Die daraus resultierenden Verschlechterungen liegen knapp über der Erheblichkeitsschwelle für Beeinträchtigungen.

Seite 11

Umweltbericht zum BPlan - Erweiterung Rubin Mühle -

Ungünstig ist hingegen das Ausbuchten der Siedlungskontur Hugsweier nach Süden zu beurteilen. Diese Auswirkung wird jedoch nur
als mäßige Beeinträchtigung bewertet, da mit dem Siedlungsband
nach Ostsüdosten und der räumlichen Heranreichen des Gewerbegebietes Lahr-West an Hugsweier bereits eine Vorbelastung besteht.
b) Betrachtung der Blickbeziehungen:
Die zulässige Gebäudehöhe beträgt ≤ 15 m. Abweichend erreicht ein
Gebäudeteil (mit Seitenlängen von ca. 15 m) eine Höhe von ≤ 40 m
über Geländeroberkante. Damit ergibt sich beim Blick von außen auf
das Plangebiet mit Betrachterstandort im Süden und im Osten:
- ein starker landschaftsästhetische Störreiz im Nahbereich (100 m
Umfeld)
- ein mittlerer bis geringer Störreiz im Mittelbereich (bis 350 m Umfeld).
Die Betrachterstandorte im Norden (durch Siedlungsfläche verstellt)
und Westen (Industrie- und Gewerbegebiet) können vernachlässigt
werden.
Erholung

Mittlere bis geringe Beeinträchtigung der Naherholungsfunktion
Das Vorhaben führt zu keiner Einschränkung der erholungsbezogenen
Raumnutzung. Insbesondere die Durchgängigkeit des „Lohrgartenwegs“
bleibt erhalten.
Die Erholungseignung wird jedoch in Bezug auf das Landschaftserleben
(Landschaftsbild) im plangebietsangrenzenden Abschnitt des „Lohrgartenwegs“ erheblich gemindert (s.o.).

4.

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

4.1

Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie und Vogelarten deren Populationen sich lokal oder regional in keinem günstigen Erhaltungszustand befinden

Methode

Faunistische Bestandsaufnahmen liegen nicht vor. Im Rahmen der Biotoptypenerfassung wurden Beibeobachtungen der Vögel und eine Sichtung des Habitatstrukturangebotes durchgeführt.

Prüfung der
Verbotstatbestände

Weder aus dem Biotoptypenbestand noch aus Beibeobachtungen im
Rahmen der Bestandsaufnahme im Gelände durch den Verfasser ergeben sich Hinweise, die auf das Vorkommen von Tieren mit besonders
artenschutzfachlicher Bedeutung gemäß § 44 BNatSchG schließen lassen. Vom Eintreten der Verbotstatbestände kann demnach nicht ausgegangen werden.

Reptilien / Amphibien

• Das Vorkommen der Zauneidechse wird für das Plangebiet ausgeschlossen. Ein geeigneter Lebensraumkomplex aus Gehölzen und
lückigen Gras-/ Krautfluren ist nicht vorhanden.
• Amphibien: Tümpel oder kleinere dauerhafte Stillgewässer sind nicht
vorhanden. Damit entfällt die Laichhabitateignung dieser Flächen.

Tagfalter

Die Habitatstrukturen für die nach besonderem Artenschutzrecht zu
berücksichtigenden Arten (Anhang IV FFH-Richtlinie) kommen im Gebiet
nicht vor.

Fledermäuse

Das Plangebiet weist im Südwesten nur junge Bäume auf, bei denen
das Vorhandensein von Fledermaus-geeigneten Baumhöhlen und Spalten / Ritzen im Bereich der Borke unwahrscheinlich ist. Bei der Sichtung
des Baumbestands im Rahmen der Biotopkartierung wurden keine Höhlen festgestellt.
Das Vorkommen von Fortpflanzungsstätten (Wochenstuben) für FleSeite 12

Umweltbericht zum BPlan - Erweiterung Rubin Mühle dermäuse wird für das Plangebiet ausgeschlossen. Für die Nutzung als
Ruhestätte (Sommerquartiere) wurden keine Hinweise gefunden.
Vögel
seltene/ gefährdete Arten

Artenschutzrelevant im Sinne von § 44 BNatSchG sind vorrangig Vogelarten, deren Populationen sich lokal oder regional/ landesweit in keinem
günstigen Erhaltungszustand befinden. Dies sind in der Regel seltene
und gefährdete Arten.
Im Rahmen der Biotoptypenkartierung wurden Vögel im Sinne von Beibeobachtungen erfasst, insbesondere im Bereich der Schutter nahen
Gehölzbestände (auch südlich des Plangebietes). Seltene bzw. geschützte Arten konnten nicht festgestellt werden.
Eine einmalige Begehung in der Brutzeit kann in der Regel nur als unzureichende Teilerfassung gewertet werden auf deren Basis keine abschließenden Aussagen zum Artenbestand getroffen werden können.
Neben dieser Teilerfassung ist aber auch aus den standörtlichen Verhältnisse (Habitatstrukturen) zu schließen, dass im Plangebiet die lokal
seltenen/ gefährdeten Vogelarten keine regelmäßig genutzte Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aufweisen. Den evtl. in Frage kommenden
Gehölzbeständen fehlt die Habitatausstattung für die relevanten Arten:
Die Baumbestände – meist Nadelbäume (Tanne, Douglasie) – sind für
die meisten Höhlen- und Horstbrüter zu jung. So besteht keine Eignung
für Schwarzspecht, Grauspecht, Mittelspecht, Hohltaube, Schwarz-/
Rotmilan, Baumfalke, Wespenbussard.
Für den Sperber, als einzige für den speziellen Artenschutz evtl. relevante Art, die in mittelalten Nadelgehölzen brütet, gab es keine Beobachtungen oder Hinweise.

4.2

Vogelarten mit einem günstigen Erhaltungszustand der Population

Methode

Siehe unter „Methode in Kapitel 4.1.

Vögel
weit verbreitete Arten

Von den allgemein verbreiteten Arten wurden im Plangebiet Buntspecht,
Buchfink, Zaunkönig, Rotkehlchen, Amsel, Mönchsgrasmücke registriert.

Prüfung der
Verbotstatbestände

Vom Eintreten der Verbotstatbestände ist nicht auszugehen.
Grundsätzlich ist von der Einhaltung des Verbots der Gehölzrodungen in
der Zeit zwischen 01. Oktober und 28. Februar gemäß § 39 BNatSchG
auszugehen. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Schutzmaßnahme kann die Tötung von Vogelindividuen einschließlich Jungvögeln
ausgeschlossen werden.
Verbot der Beeinträchtigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und
Ruhestätten: Die Stockrodung des Nadelholzbestandes im Südwesten
führt zum unvermeidbaren Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten.
Durch das verbleibende Landschaftspotenzial im direkten Umfeld und
durch die vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen ist jedoch für die
weit verbreiteten Arten von einem ausreichenden Bestand an geeigneten Lebensstätten auszugehen. So wird der vorübergehende Verlust von
Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch einen weiter zu fassenden räumlichen Zusammenhang voraussichtlich nicht zu einer Einschränkung der
ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang führen.
Störungen, die den Erhaltungszustand der lokalen Population der allgemein verbreiteten Vogelarten verschlechtern: Zum einen erreichen die
betriebs- oder anlagenbedingte Störreize (Lärm, Licht) nur eine mäßige
bis geringe Intensität. Zum anderen ist die Störempfindlichkeit dieser
Artengruppe in aller Regel gering.

Seite 13

Umweltbericht zum BPlan - Erweiterung Rubin Mühle -

5.

Maßnahmen zur Verminderung, Vermeidung und Kompensation

5.1

Vermeidung und Verminderung nachteiliger Auswirkungen

V1

Fachgerechter Umgang mit Bodenmaterial gemäß DIN19731 und UM
1991 innerhalb der nicht überbauten Flächen. Bei Aushub, Lagerung
und Wiedereinbau vom Boden erfolgt eine Schichtung von kulturfähigem
Oberboden über mineralischem Unterboden.

V2

Gebäudeteile, die eine Höhe von 15 m über der Geländeoberfläche
überschreiten, sind mit einer nicht glänzenden, nicht grellen und nicht
sehr dunklen Fassadenfarbe zu gestalten.
ƒ Begründung: Gebäudeteile der genannten Höhe sind über den Nahbereich hinaus sichtbar und stellen Störreize im Landschaftsbild dar.
Die Fernwirkung kann durch eine angepasste Fassadenfarbe deutlich begrenzt werden.

V3

Die Freisetzung von Schwermetallen aus Dachflächen ist durch die Verwendung geeigneten Dachoberflächenmaterials zu vermeiden.
ƒ Begründung: Da die Versickerung von Niederschlagswasser aus
unbelasteten Dachflächen aufgrund der sehr bindigen Böden nicht
möglich ist, wird das Oberflächenabflusswasser von Dachflächen in
die Schutter eingeleitet. Die Freisetzung von Schwermetallen aus
den Dachflächen (Zink, Kupfer) muss dabei ausgeschlossen werden. [Die durch die Einleitung bedingte Abflusserhöhung in der
Schutter stellt aufgrund der Abflussregulierung der Schutter für die
nachfolgenden Unterlieger kein erhöhtes Hochwasserrisiko dar, bewirkt aber eine Minderung der Abflussspitzen in die Regenwasserkanalisation.]

V4

Nachteilige Auswirkungen auf Grund- und Oberflächenwasser sind zu
vermeiden. Im Rahmen der Brückenarbeiten sind bei der Verwendung
der Baustoffe und beim Einsatz von Baumaschinen Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen, die eine Verschmutzung des Fließgewässers
Schutter ausschließen
Lager für Baumaterialien, für Betriebsstoffe und für Baumaschinen sind
außerhalt der beidseits 10 m breiten Gewässerrandstreifen (gemessen
ab Böschungsoberkante) zu lagern.

5.2
A1

Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet
Auf den nicht überbauten Flächen im Osten des Plangebietes (nicht auf
den Grünflächen im Süden und Südosten des Plangebietes) wird der
abzugrabende humose Oberboden (Mutterboden) der zu überbauenden
Flächen in einer Mächtigkeit von max. 30 cm aufgetragen. Beim Bodenauftrag ist ein Befahren der Fläche nicht zulässig.
Fläche: 730 m²
ƒ Begründung: Die Maßnahme entspricht dem Ziel des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, den Anfall von Abfällen erheblich zu reduzieren. D.h. im konkreten Fall Bodenaushub im Gebiet zu verwerten.
Aufgrund der leicht erhöhten Blei-Konzentration des Bodens im Plangebiet müsste andernfalls der Aushub auf die Deponie „Rebio“ (Seelbach-Schönberg) abtransportiert werden. Transportwege und Deponievolumen können durch den Wiederauftrag im Gebiet vermieden
werden.
ƒ Hinweis zur Eingriffs-Ausgleichsregelung: Da die Böden der Auftragsstandorte bereits eine hohe Bodenfunktionserfüllung für die Bodenfunktionen „Natürliche Bodenfruchtbarkeit“ und „Ausgleichskörper
im Wasserkreislauf“ aufweisen, ist hinsichtlich der Leistungsfähigkeit
des Bodens Auftrag weiteren Bodenmaterials nicht geboten. AufSeite 14

Umweltbericht zum BPlan - Erweiterung Rubin Mühle grund der Verwertungsproblematik erhöht bleihaltigen Erdaushubs
kann jedoch ein Auftrag von max. 30 cm humosem Oberboden im
vorliegenden Einzelfall sinnvoll angesehen werden. Dabei werden die
Anforderungen von § 12 Abs. 10 BBodSchV (Verschlechterungsverbot bei den Schadstoffgehalten) eingehalten. Unter dieser Voraussetzung, kann für die beiden genannten Bodenfunktionen jeweils eine Verbesserung um eine Werteinheit angesetzt werden (1 haWE je
ha für die Funktion „Natürliche Bodenfruchtbarkeit“ und 1 haWE je ha
„Ausgleichskörper im Wasserkreislauf“). Da die pfanzenverfügbaren
Bleigehalte im Auftragsmaterial die Prüfwerte der BBodSchV unterschreiten, kann auch für die Bodenfunktion „Puffer und Filter für
Schadstoffe“ eine Verbesserung um eine Werteinheit je ha angesetzt
werden. Voraussetzung ist, dass die Fläche beim Auftragen des
Oberbodens nicht durch Befahren verdichtet wird.
A2

Auf der privaten Grünfläche im Süden des Plangebietes erfolgt eine
Aufschüttung in max. 1,2 m Höhe über bestehender Geländeoberfläche
mit dem abgegrabenen Boden der zu überbauenden Flächen. Die Aufschüttungsböschungen dürfen eine Hangneigung von 1 : 2 nicht überschreiten.
Zu berücksichtigen ist gemäß Maßnahme V1 bei Aushub, Lagerung und
Wiedereinbau von Boden eine Schichtung von kulturfähigem Oberboden
über mineralischem Unterboden. Zuerst ist auf der Auftragsfläche und
auf der Abtragsfläche der humose Oberboden abzutragen und fachgerecht zwischenzulagern. Dann erfolgt der Auftrag von mineralischem
Unterboden von der Abtragsfläche auf die Auftragsfläche. Schließlich ist
der zwischengelagerte Oberboden der Auftragsfläche und schließlich
der zwischengelagerte Oberboden Abtragsfläche aufzutragen.
Der humose Oberboden darf eine Gesamtmächtigkeit von 0,6 m nicht
überschreiten.
Fläche: 1.775 m²
ƒ Begründung: Die Maßnahme entspricht dem Ziel des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, den Anfall von Abfällen erheblich zu reduzieren (siehe Maßnahme K1)
ƒ Hinweis zur Eingriffs-Ausgleichsregelung: Für die Maßnahme kann
keine Aufwertungswirkung zur Anrechnung gebracht werden, u.a.
wegen des erforderlichen Befahrens der Fläche, das partielle Bodenverdichtung zur Folge hat.

A3

Anpflanzung einer Hecke aus Bäumen und Sträuchern.
Die private Grünfläche am Ostrand des Plangebietes ist durch Anpflanzungen aus standortheimischen Laubbäumen und –sträuchern als zweireihige Hecke zu entwickeln. Zur Anpflanzung sind autochthone Gehölze
gemäß Artenliste aus dem Herkunftsgebiet 6 Oberrheingraben zu verwenden. Je 10 lfm zweireihiger Hecke ist ein Laubbaum anzupflanzen.
Eine Einfriedung mittels Zaun ist zulässig, soweit der Zaun eine grüne
Oberflächenbehandlung aufweist. Zu verwendende Laubgehölze: siehe
unten
Fläche: 730 m²
ƒ Begründung: eine baumreiche Hecke schafft einen Landschaftsbildverträglichen Übergang zwischen Siedlungsrand und offener Landschaft und dient damit der Einbindung der Erweiterungsfläche in die
Landschaft. Mit der Hecke entstehen Biotoptypen bzw. Lebensräume
für Tiere und Pflanzen.

A4

Anpflanzungen von Hecken aus Laubgehölzen und entwickeln einer
Saumflur.
Der aktuell nicht bewaldete Teil der privaten Grünfläche Im Süden des
Plangebietes ist durch Anpflanzung aus standorts- und gebietsheimischen Laubbäumen und –sträuchern als fünfreihige Hecke zu entwiSeite 15

Umweltbericht zum BPlan - Erweiterung Rubin Mühle ckeln. Zur Anpflanzung sind autochthone Gehölze gemäß Artenliste aus
dem Herkunftsgebiet 6 Oberrheingraben zu verwenden. Je 15 lfm fünfreihiger Hecke sind zwei Laubbäume anzupflanzen. Zu verwendende
Laubgehölze: siehe unten.
Fläche: 867 m²
Am Südrand dieser privaten Grünfläche ist ein 3 m breiter Streifen von
Gehölzen frei zu halten. Hier ist ein der Hecke vorgelagerter 3 m breiter
Gras- und Krautflur-Streifen zu entwickeln. Dazu erfolgt eine Ansaat mit
Wiesenansaatmischung für Landschaftsrasen mit Kräutern (RSM 7.1.2).
Die Pflege der Fläche wird in Form einer jährlichen Mahd von der Hälfte
der Fläche in der zweiten Junihälfte durchgeführt. Dabei erfolgt ein
Wechsel der zu mähenden Fläche von Jahr zu Jahr.
Fläche: 219 m²
ƒ Begründung: eine baumreiche Hecke dient der Einbindung der Erweiterungsfläche in die Landschaft. Durch die Hecke mit vorgelagerter Saumflur entstehen Biotoptypen bzw. Lebensräume für Tiere und
Pflanzen.
Umwandlung eines Nadelholzbestands zu Laubwald

A5

Die Nadelbäume (Tanne, Douglasie) des Nadelwaldbestands im Bereich
der privaten Grünfläche am Südrand des Plangebietes sind durch Aushieb zu entnehmen. Die vorhandenen einzelnen Laubbäume sind zu
belassen. Nachfolgend sind gebietsheimische Laubbäume zu pflanzen.
Zur Anpflanzung ist autochthone Pflanzware gemäß Artenliste aus dem
Herkunftsgebiet 6 Oberrheingraben zu verwenden. Nach dem Aushieb
und vor der Anpflanzung erfolgt eine Aufschüttung mit vorhabensbedingtem Erdaushub (0,3 m) gemäß Maßnahme A2.
Fläche: 690 m²
ƒ Begründung: Der ≤ 35-jährige Nadelholzbestand stellt eine standortsfremde und nicht gebietsheimische waldartige Bestockung dar. Durch
die Umwandlung zu einem Laubwald mit naturnahem Baumbestand
entstehen naturraumtypische Biotoptypen bzw. Lebensräume für Tiere und Pflanzen und ein höherwertiges Landschaftsbild.
Artenliste zu Maßnahme:
A3, A4, A5

Bäume:
ƒ Stiel-Eiche (Quercus robus, Baum 1. Ordnung)
ƒ Winterlinde (Tilia cordata, Baum 1. Ordnung)
ƒ Bergahorn (Acer pseudoplatanus, Baum 1. Ordnung)
ƒ Schwarzerle (Alnus glutinosa, Baum 2. Ordnung)
ƒ Hainbuche (Carpinus betulus, Baum 2. Ordnung)
ƒ Vogelkirsche (Prunus avium, Baum 2. Ordnung)
ƒ Wild-Birne (Pyrus communis, Baum 2. Ordnung)
Sträucher
ƒ Hasel (corylus avellana)
ƒ Zweigriffliger Weißdorn (Crataegus laevigata)
ƒ Heckenkirsche (Lonicera xylosteum)
ƒ Schwarzer Holunder (Sambucus nigra)
ƒ Hundsrose (Rosa canina)

5.3

Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes

5.3.1 Plangebietsexterne Maßnahmenflächen an der Schutter
K1

Auftrag des im Bebauungsplangebiet abgegrabenen Oberbodens
Auf den südlich an das Plangebiet angrenzenden Flurstücken Nr. 2085
(teilweise), 2088, 2089, 2090 und 2092 wird der (im Bereich der zu
überbauenden Flächen) im Plangebiet abzugrabende humose Oberboden (Mutterboden) in einer Mächtigkeit von max. 30 cm aufgetragen. Ein
10 m breiter Gewässerrandstreifen - gemessen ab Oberkante der
Bachuferböschung - ist von der Aufschüttung frei zu halten. Der
Oberbodenauftrag erfolgt nach dem Abholzen des Nadelwaldbestands
Seite 16

Umweltbericht zum BPlan - Erweiterung Rubin Mühle und vor der Laubwaldanpflanzung gemäß Maßnahme K 2.
Fläche: 2.927 m²
ƒ Begründung: Es gelten die Darstellungen gemäß A1
ƒ Hinweis zur Eingriffs-Ausgleichsregelung: Es gelten die Darstellungen gemäß A1
K2

Umwandlung des Schutter-begleitenden Nadelwalds zu Laubwald
Auf den plangebietsangrenzenden Flurstücken Nr. 2085, 2088, 2089,
2090 und 2092 sind die Nadelbäume (Tanne, Douglasie) des Nadelwaldbestands durch Aushieb zu entfernen. Die vorhandenen wenigen
Laubbäume und Kiefern sind zu belassen. Nachfolgend sind gebietsheimische Laubbäume zu pflanzen. Zur Anpflanzung ist autochthone
Pflanzware gemäß Artenliste aus dem Herkunftsgebiet 6 Oberrheingraben zu verwenden.
Am Ostrand sind in einem 5 m breiten Streifen auch Strauchgruppen mit
3 bis 7 Strauchgehölzen anzupflanzen. Die Strauchgruppen nehmen in
diesem 5-m-Streifen die Hälfte der Fläche ein, die andere Hälfte dieses
Streifens wird mit Bäumen 2. Ordnung bepflanzt. Baum- und Strauchgruppen wechseln sich in dem 5-m-Streifen unregelmäßig ab.
Fläche K2: 4.974 m²
Hinweis: Nach dem Aushieb und vor der Anpflanzung erfolgt auf der
Fläche eine Aufschüttung mit vorhabensbedingtem Erdaushub gemäß
Maßnahme A2.
ƒ Begründung: siehe A5
ƒ Hinweis zur Eingriffs-Ausgleichsregelung: Die Kompensationsmaßnahme K2 stellt eine multifunktionale Maßnahme dar. Die Wertsteigerung der Bodenfunktion "Ausgleichskörper im Wasserkreislauf",
„Filter und Puffer für Schadstoffe“ und „natürliche Bodenfruchtbarkeit“
(= Maßnahme K1, die eine geringere Fläche als Maßnahme K2 aufweist) als auch die hier (K2) behandelte Aufwertung für das Schutzgut biologische Vielfalt (Entwicklung von höherwertigen Biotoptypen)
kann in der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung zur Anrechnung gebracht werden.
ƒ Berechnung der Kosten für Maßnahme K2
- Kosten für Aufforstung und Entwicklungspflege Laubwald einschließlich Waldrand und Waldmantel: 25.750 €/ ha. Rechnung:
Ö 0,4974 ha x 25.750,- € =
12.808,- €

5.3.2 Plangebietsexterne Maßnahmenfläche am Schutterlindenberg
K3

Ackerfläche zu Laubwald umwandeln
Auf dem Flurstück Nr. 7053 wird eine Ackerfläche (aktuell Ackerbrache)
zu einem Laubwaldbestand entwickelt. Der zu entwickelnde Laubwald
umfasst folgende Teilbiotope (siehe Karte 2):
- Hochwald aus Bäumen 1. und 2. Ordnung. Es dominieren die beiden standortgerechten, gebietsheimischen Baumarten Stiel-Eiche
und Hainbuche. Weitere Laubbaumarten gemäß Artenliste werden beigemischt.
Fläche: 5.603 m²
- Mosaikartiger Waldrandbereich, bestehend aus einem mosikartigem Nebeneinander der Elemente Strauchgruppen (mit 3 bis 12
Sträuchern) und Bäume 2. Ordnung. Beide Elemente nehmen jeweils die Hälfte des Waldrandbereichs ein.
Fläche: 2.240m²
- Waldmantel aus Sträuchern,
Fläche: 638 m²
- Saumvegetation aus (meso- bis nitrophytischen) Hochstauden
und Gräsern. Zur Entwicklung der Saumflur erfolgt eine Ansaat
mit Arten der Wiesen mittlerer Standorte im Heumulchansaatverfahren (ersatzweise kann die Ansaat mit einer WiesenansaatmiSeite 17

Umweltbericht zum BPlan - Erweiterung Rubin Mühle schung für Landschaftsrasen mit Kräutern [RSM 7.1.2] durchgeführt werden). Die Pflege der Fläche erfolgt ab dem 3. Jahr in einem zweijährlichen Rhythmus, in Form einer jährlichen Mahd von
der Hälfte der Fläche in der zweiten Junihälfte. Dabei erfolgt ein
Wechsel der zu mähenden Fläche von Jahr zu Jahr. Im 1. und 2.
Jahr erfolgt jeweils eine zweimalige Mahd mit Abräumen des
Mähguts.
Fläche: 1.589 m²
ƒ Begründung: Die Umwandlung von Acker zu Laubwald verbessert
die Ausgleichsfunktion des Bodens im Wasserkreislauf. Für einen
"sehr hoch erosionsgefährdeten Boden" wird der Oberflächenabfluss
bei Starkniederschlag gemindert. Zum anderen wird in der waldarmen Vorbergzone ein naturnah bestockter und strukturreicher Waldbestand als Lebensraum für Tiere und Pflanzen geschaffen.
ƒ Hinweis zur Eingriffs-Ausgleichsregelung: Die Kompensationsmaßnahme K3 stellt eine multifunktionale Maßnahme dar. Die Wertsteigerung der Bodenfunktion "Ausgleichskörper im Wasserkreislauf" als
auch die Aufwertung für das Schutzgut biologische Vielfalt (Entwicklung höherwertiger Biotoptypen) kann in der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung zur Anrechnung gebracht werden. Die in der Gesamtmaßnahmenfläche K3 enthaltene besonders geschützte Feldhecke
(§ 30 NatSchG) wird in ihrem aktuellen Zustand belassen. Die Wertigkeit diese Feldhecke wird durch K3 nicht verändert (wird in der
Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung als unverändert berücksichtigt).
ƒ Berechnung der Kosten für Maßnahme K3
- Kosten für Aufforstung und Entwicklungspflege Laubwald einschließlich Waldrand und Waldmantel: 25.750 €/ ha. Rechnung:
Ö 0,8481 ha x 25.750,- € =
21.840,- €
- Kosten für Herstellung u. Erhaltungspflege Saumflur (1.590 m²)
- ÖAnsaat: 1590 m² x 0,3 € m²
= 477,- €
ÖJahr 1 und Jahr 2: Mahd und Abräumen des Mähgutes:
1590 m² x 0,15 € / m²
= 953,- €
ÖJahr 3 - 25: Mulchen (jährlich 1x die Hälfte der Fläche)
1590 m² x ½ Fläche: p90,-€ x 22 Jahre
= 1.980,- €
Summe
Artenliste Maßnahme K3:

25.250,- €

Bäume:
ƒ Stiel-Eiche (Quercus robus, Baum 1. Ordnung)
ƒ Winterlinde (Tilia cordata, Baum 1. Ordnung))
ƒ Berghahorn (Acer pseudoplatanus, Baum 1. Ordnung))
ƒ Hainbuche (Carpinus betulus, Baum 2. Ordnung)
ƒ Feldahorn (Acer campestris, Baum 2. Ordnung)
ƒ Vogelkirsche (Prunus avium, Baum 2. Ordnung)
ƒ Wild-Birne (Pyrus communis, Baum 2. Ordnung)
ƒ Wild-Apfel (Malus sylvestris, Baum 2. Ordnung)
Sträucher
ƒ Hasel (Corylus avellana)
ƒ Zweigriffliger Weißdorn (Crataegus laevigata)
ƒ Heckenkirsche (Lonicera xylosteum)
ƒ Schwarzer Holunder (Sambucus nigra)
ƒ Hundsrose (Rosa canina)

Seite 18

Umweltbericht zum BPlan - Erweiterung Rubin Mühle -

6.

Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanzierung

Boden und
biologische Vielfalt

Auf den Folgeseiten sind die Eingriffs-/ Ausgleichs-Bilanzierungen für
die Schutzgüter Boden (Tab. 3) und biologische Vielfalt (Tab. 4) dargestellt. Am Ende von Tab. 4 erfolgt eine schutzgutübergreifende Gesamtbilanz für diese beiden Schutzgüter, mit einem leicht positiven Bilanzergebnis (+).
Die weiteren Schutzgüter werden verbal-argumentativ bilanziert:

Mensch/ Gesundheit

Die vorhabensbedingten zusätzlichen Betriebsgeräusche im Umfeld des
Betriebsgeländes führen zu einer unerheblichen Lärmimmissionsbelastung der angrenzenden Siedlungsflächen. Stärker wiegen jedoch die
vorhabensbedingten positiven Auswirkungen: Eine deutliche Minderung
der durch den Waren-Abtransport bedingten Lärmimmissionen in der
Siedlungslage Hugsweier. Für das Schutzgut Mensch / Gesundheit und
Wohlbefinden ergibt sich eine leicht positive Bilanz.

Mensch/ Erholung
und Landschaftsbild

Für die Erholungsnutzung ergibt sich keine nachteilige Auswirkung. Der
für die Naherholung relevante „Lohrgartenweg“ bleibt durchgängig erhalten. Die für die Erholungseignung nachteilige Landschaftbildveränderung im Nahbereich des Vorhabens wird mittels Anpflanzung von Baumhecken kaschiert bzw. ausgeglichen.
Diese Anpflanzungen setzen auch die durch die Produktionshalle entstehenden visuellen Störreize in den Fernsichtbeziehungen zum Plangebiet herab. Ein flächenmäßig untergeordneter Gebäudeteil erreicht mit
≤ 40 m eine Höhenausdehnung, die in der Fernsichtbeziehungen mittelfristig (≤ 25 Jahre) nicht zu kaschieren ist. Durch nicht glänzende, nicht
grelle Fassadenfarbe wird die Störreizwirkung deutlich gemindert. Es
verbleibt eine geringe bis mäßige Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.

Wasser

Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung von Verschmutzungen der Schutter (Maßnahmen V3 und V4, s. Kapitel 5.1)
verbleibt als einzige nachteilige Veränderung die Verminderung der
Grundwasseranreicherung. Dem sind die Maßnahmen zur Verbesserung
der Ausgleichsfunktion des Bodens im Wasserkreislauf (A1, K1, K3 s.
Kapitel 5.2 und 5.3) kompensierend gegenüber zu stellen.

Klima

Die Neuversiegelung führt zu einer Verschlechterung der bioklimatischen Verhältnisse im nahen Umfeld. Hinsichtlich der absoluten Flächengröße (1,14 ha), der mesoklimatischen Lage der Fläche im Oberrheintal (gemäß regionaler Klimaanalyse: „flächenhafte Bebauung vermeiden, niedrige Priorität") und der geringen Siedlungsrelevanz (thermische Wirkung) ergibt sich insgesamt eine nachteilige Wirkung knapp
über der Erheblichkeitsschwelle. Diese nachteiligen bioklimatisch thermischen Auswirkungen werden durch Gehölzpflan(zungen mit lufthygienischer Aufwertungsfunktion) kompensiert.

Seite 19

Umweltbericht zum BPlan - Erweiterung Rubin Mühle -

Fazit

Die Gegenüberstellung von Eingriffen einerseits und den Maßnahmen
zum Ausgleich bzw. zur Kompensation andererseits ergibt:
ƒ eine ausgeglichene Situation für die Schutzgüter Mensch/ Erholung,
Boden, Wasser
ƒ geringfügige Ausgleichsdefizite für die Schutzgüter Klima und Landschaftsbild
ƒ ein geringfügiges „Ausgleichs-Plus“ im Saldo für die Schutzgüter
biologische Vielfalt und Mensch/ Lärmsituation
Da es sich bei den letzgenannten vier Schutzgütern um jeweils geringfügige Abweichungen von einer ausgeglichenen Bilanz handelt wird hier
die alle Schutzgüter einbeziehende Gesamtbetrachtung als eine insgesamt ausgeglichenen Eingriffs- / Ausgleichssituation beurteilt.
Bei Umsetzung aller Maßnahmen bleiben keine erheblichen Beeinträchtigungen im Naturhaushalt und Landschaftsbild zurück.

Freiburg, den 22.04.2013
Eric Lippe, Landschaftsarchitekt
faktorgruen

Seite 20

Umweltbericht zum BPlan - Erweiterung Rubin Mühle -

Tab. 3: Eingriffs-/ Ausgleichs-Bilanz für das Schutzgut Boden
gemäß Bewertungsmodell Ök ok onto-Verordnung BW

Im Bebauungsplangebiet
Die Bewertung der Bodenfunktionen erfolgt für die Bestandssituation bezogen auf die Flächeneinheiten der
Bodeneinheit nach
Bodenschätzung

Bewertung der Bodenfunktionen
Fläche Stufen: 0 sehr gering, 1 gering, 2 mittel, 3 hoch, 4 sehr hoch
(qm)
Natürl. Boden- Ausgleichsfunkt. Filter- und
Gesamt
fruchtbarkeit i. Wasserkreislauf Pufferfunktion /Durchschnitt
a

b

c

d

2.955

3
3
3
3
3
0

2
3
3
3
3
0

3
3
3
3
3
0

entspricht
Ökopunkte
Ökopunkte
gesamt,
Grundwert =
=ax f
e x 4 Pkt.

e

f

g

Bestand
sL 4 Al 63/73
sL 3 Al 68/80
sL 3 Al 65/70
sL 3 Al 65/68
sL 3 Al 65/77
versiegelte Flächen (Bestand)
Summe

208
62
1.685
10.065
2.830

2,67
3,00
3,00
3,00
3,00
0,00

10,67
12,00
12,00
12,00
12,00
0,00

17.805

31.520
2.496
744
20.220
120.780
0
175.760

Planung
versiegelte Flächen (aus Bestand)
Neu versiegelte Flächen
Unversiegelte Flächen, Grünflächen
sL 4 Al 63/73
alle weiteren Bodeneinheiten
Summe

2.830
11.414

0
0

0
0

0
0

0,00

0,00

0
0

187
3.374

3
3

2
3

3
3

2,67
3,00

10,67
12,00

1.995
40.488

17.805

42.483

Ausgleichsmaßnahme im Plangebiet gemäß ÖKVO, Anhang 1, Tabelle 3: Oberbodenauftrag
Maßnahme A1: Bodenauftrag am
Ostrand des Plangebietes

730

4

Summe

2.920
2.920

Bilanz im Bebauungsplangebiet

Planung minus Bestand plus Auslgeichsmaßnahme A1 =

Außerhalb des Bebauungsplangebietes

-130.357

Maßnahmen zum Ausgleich v. Bodenfunktionsverlusten

Kompensationsmaßnahme K1: Oberbodenauftrag, gemäß ÖKVO, Anhang 1, Tabelle 3
Maßnahme K1: Bodenauftrag
i. 10 m Abstand z. Schutter *
Summe

2927
2.927

4

11.708
11.708

* Flurstücke Nr. 2085, 2088, 2089, 2090 und 2092
Kompensationsmaßnahme K3: Verbesserung des Wasseraufnahmvermögens, (ÖKVO, Anhang 1, Tab. 3)
K3 Umwandlung
Ackerbrache zu Wald **
8481
3
25.443
Summe
8.481
25.443
** auf außerst erosionsanfälligem Boden; Saumflurfläche bleibt unberücksichtigt

Bilanz Boden inner- und außerhalb d. Bebauungsplangebietes

-93.206

Bilanz Bebauungsplangebiet plus Summe K1 plus Summe K3 = verbleibender Ausgleichsbedarf)

Seite 21

Umweltbericht zum BPlan - Erweiterung Rubin Mühle Tab. 4: Eingriffs-/ Ausgleichs-Bilanz für das Schutzgut biologische Vielfalt

Im Bebauungsplangebiet

Planung

Bestand

Flächennutzung/Biotoptyp

Fläche
in m²
12.21 (mittel-)stark ausgebauter Bachabschnitt, Gewässergüte III
108
37.10 Acker (mit fragmentarischer Unkrautvegetation)
11.723
35.11_60.40 Holzschnittlager mit Nitrophytenflur
1.659
35.11_35.64 Brennnessel-Rohrglanzgras-Flur
268
44.21 Bachbegleitender Gehölzstreifen (naturraumuntyp. Arten)
93
59.40 Nadelholz-Bestand, vereinzelt Laubholz, 30-40 Jahre
1.047
60.10 versiegelte Fläche (Parkplatz, Heizkraftwerk)
2.908
17.805
Summe
12.21 (mittel-)stark ausgebauter Bachabschnitt, Gewässergüte III
70
35.10 Meso- bis nitrophytische Saumvegetation
219
41.22 Laubbaum-reiche Feldhecke (Ost- und Südrand)
1.596
56.10 Laubwald (Stiel-Eiche, Hainbuche, Vogelkirsche)
690
sonstige Grünfläche
1.056
60.10 Gebäude und versiegelte Fahr-/ Rangierflächen
11.732
60.23 Parkplatz wassergebundene Decke
2.512

Wert

Pkt./qm

gering
8
sehr gering 4
gering
7
mittel
12
mittel
10
mittel
14
sehr gering 1
gering
mittel
mittel

8
14
14
21
4
sehr gering 1
sehr gering 2

17.805

Summe

Bilanz
Pkt. x m²
867
46.890
11.613
3.220
925
14.652
2.908
81.075
560
3.066
22.344
14.490
4.224
11.732
5.024
60.880

Bilanz (Pkt. Bestand minus Pkt. Planung)

-20.195

Außerhalb des Bebauungsplangebietes durchzuführende Maßnahme zur Kompensation
K2 Umwandlung Nadelwald zu standortgerechtem Laubwald

Planung Bestand

Flächennutzung/Biotoptyp

Flurstücke Nr. 2085, 2088, 2089, 209

Fläche Wert
in m²

59.40 Tanne-(Douglasie-)Bestand, vereinzelt Laubholz, < 40

4.974 mittel

Summe

4.974

56.10 Laubwald (Stiel-Eiche, Hainbuche, Vogelkirsche etc.)

4.974

Summe

4.974

Pkt./qm

14

Bilanz
Pkt-Wert x
69.636
69.636

21

104.454
104.454
34.818

Bilanz: Planung minus Bestand

Flurstück Nr. 7053
Fläche Wert Pkt./qm
Bilanz
in m²
Pkt-Wert x

K3 Umwandlung von Acker zu standortgerechtem Laubwald

Planung Bestand

Flächennutzung/Biotoptyp
35.63 Ackerbrache, ausdauernde Ruderalflur, z.T. Neophyten

11.480 mittel

Summe

11.480

56.10 Laubwald (Hochwald und Waldrand und Waldmantel)
35.12-35.63 Mesophyt. Saumflur / Ruderalflur frischer Standorte

8.481
1.590
10.071

Summe

10

114.800
114.800

21
14

178.101
22.260
200.361

Bilanz: Planung minus Bestand

85.561

Bilanz Biologische Vielfalt inner- und außerhalb d. Bebauungsplangebietes 100.184

Gesamtbilanz Biol. Vielfalt u. Boden inner- u. außerhalb d. Bplangebietes: +
Schutzgutübergreifende Gesamtbilanz:

6.978

Bodenbilanz (-93.206) plus Bilanz biologische Vielfalt (+100.184)

Seite 22

Umweltbericht zum BPlan - Erweiterung Rubin Mühle -

Anhang
I.

Literatur:

ƒ GLA (Geologisches Landesamt Baden-Württemberg), 1994): Bodenübersichtskarte von BadenWürttemberg 1 : 200000, Blatt CC 7910 Freiburg-Nord. Karte, Tabellarische Erläuterung. Freiburg, 65 S.
ƒ GLA (Geologisches Landesamt Baden-Württemberg), 1980: Hydrogeologische Karte von BadenWürttemberg, Oberrheingebiet Raum Lahr.
ƒ LFU (Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg) 2005: Bewertung der Biotoptypen BadenWürttembergs zur Bestimmung des Kompensationsbedarfs in der Eingriffsregelung.
ƒ UM, 2012: Weitergehende Beschreibung des Gefährdeten Grundwasserkörpers 16.5 „Ortenau-Ried“.
www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16709/ Beschreibung%20gGWK% 2016.5.pdf? command=
downloadCotent&filename=Beschreibung %20gGWK%2016.5.pdf,. Aufgerufen am 12.11.2012
ƒ RVSO 1995: Regionalverband Südlicher Oberrhein: Regionalplan 1995. Textteil und Kartenanlage, einschließlich Nachträge bis 2011, Freiburg
ƒ LUBW, 2010: Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit Leitfaden für Planungen und Gestattungsverfahren. Karlsruhe, 32 S.
ƒ Zweckverband Hochwasserschutz Schuttermündung, 2000: Gewässerpflege- und -entwicklungsplan,
Planinhalt Schutter, Kartenausschnitt.

II.

Umweltziele

Vorgaben

Die Umweltziele für das Planungsgebiet resultieren aus den einschlägigen Fachgesetzen.

Mensch

ƒ Schutz von Flächen mit Wohnfunktion und Erholungsfunktion gegenüber Lärmimmissionen (§1 BImschG, § 1 (6) 7 und 1a BauGB). Bemessungsgrundlage: Orientierungswerte der DIN 18005
ƒ Erhalt und Herstellung der Zugänglichkeit von Flächen mit Erholungsfunktion § 2 (1) 11 + 13 BNatSchG
ƒ Sichern der Lebensraumfunktion für Artengemeinschaften und für
seltene / gefährdete Arten (§ 1 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, Nr. 1, Abs. 3,
Nr. 5, §§ 2, 5, 6, 9, 13 - 15, 19, 21, 23 – 25, 29, 30 - 34, 37 - 41, 44
BNatSchG)
ƒ Grundsätzlich sparsamer und schonender Umgang mit Grund und
Boden (§§ 1 u. 4 BodSchG; § 1a (2) BauGB)
ƒ Erhalt von Bodenfunktionen insbesondere von Böden mit hoher / sehr
hoher Leistungsfähigkeit (entsprechend § 1 BodSchG ,(§ 1 (3) 2
BNatSchG,).
ƒ Schutz aller Gewässer vor Verunreinigungen (§3a WG, § 1 (3) 2
BNatSchG)
ƒ Erhalt der Selbstreinigungs-, Retentions-, Lebensraumfunktion von
Fließgewässern (§ 1a WHG, § 1 (3) 2 BNatSchG)
ƒ Erhalt des Grundwasserdargebotes und der Grundwasserneubildung
(§3a WG)
ƒ Verpflichtung zur Abwasserbeseitigung und zur Versickerung von
Niederschlagswasser (§45b WG)
ƒ Schutz von Flächen mit bioklimatischen und / oder lufthygienischen
Funktionen (§ 1 (3) 4, § 1a BauGB, § 2 (1) 6 BNatSchG)
ƒ Schutz von Flächen mit Wohnfunktion und Erholungsfunktion gegenüber luftgetragenen Schadstoffimmissionen (§ 1 (6) 7 BauGB, § 1 u.
2 BNatSchG)
ƒ Die landschaftliche Eigenart und Vielfalt Eigenart ist auch als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen zu sichern. § 2 (1) 13 +14
ƒ Erhalt von Bau- und Kulturdenkmäler (Denkmalschutzgesetz BadenWürttemberg 2001)

Pflanzen Tiere

Boden

Wasser

Klima

Landschaftsbild

Seite 23

Biotoptypen

Bodenbewertungsgrundlage

6010

Besteh.Versiegelung

6010
6010

sL 3 Al 65/77

sL 3 Al 65/68

6040 3564
3710

sL 4 Al 63/73

3710

sL 3 Al 68/80sL 3 Al 65/70

1221 4421

sL 3 Al 65/77

5940

±

Legende
Biotoptypen - Bestand

0 5 10

Bewertungsklasse für die Bodenfunktionen

1221 Mäßig ausgebauter Bachabschnitt einschließlich Uferbereich
3564 Brennnessel-Rohrglanzgras-Flur
3710 Acker
4421 Bachbegleitender Gehölzstreifen (naturraumuntypischer Arten)
5940 Nadelholz-Bestand, vereinzelt Laubholz, 30-40 Jahre
6010 völlig versiegelte Fläche
6040 Holzschnittlager mit Nitrophytenflur
Plangebiet

0 - keine 1 - gering 2 - mittel 3 - hoch 4 - sehr hoch

Bodeneinheit n.
Bodenschätzung
sL 4 Al 63/73
sL 3 Al 68/80
sL 3 Al 65/70
sL 3 Al 65/68
sL 3 Al 65/77

NB
3
3
3
3
3

AW
2
3
3
3
3

FP
3
3
3
3
3

NB Natürliche Bodenfruchtbarkeit
AW Ausgleichskörper im Wasserhaushalt
FP Filter und Puffer für Schadstoffe

Bewertung gesamt
2,67
3,00
3,00
3,00
3,00

20

30

40

50
Meter

faktorgrun
e

Partnerschaftsgesellschaft
79100 Freiburg, Tel 0761 - 707 647 0
78628 Rottweil, Tel 0741 - 157 05
69117 Heidelberg, Tel 06221 - 433 265 5
www.faktorgruen.de

Landschaftsarchitekten bdla
Projekt

GOP Rubinmühle, Lahr

Planbezeichnung

Karte 1 Biotoptypen / Bodenbewertungsgrundlage

Maßstab

1:1500

Plann.

Karte 1

L/Gop291/Gis/Projekte/Karte1_UB_BPlan_Rubinmühle_121129.mxd

Datum

30.11.2012

0

125 250

500

750

1.000

Erweiterung Rubin Mühle
Geplante Ausgleichsmaßnahmen

Meter

Plangebiet mit
Maßnahmen A1 bis A5

!

!!

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0 12,5 25

!

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Maßnahme K3

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A3 2-reihige Strauch-/ Baumhecke
A4 6-reihige Strauch-/ Baumhecke
A4 Saumflur

(
(
(((((
( ( A5
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(((((
((
(((((
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#

Maßnahme A1, A2, A3, A4, A5 im BPlangebiet,
Maßnahme K2, K3 südlich angrenzend

#

Übersichtsplan
Maßnahme K3 (auf Flurstück 7053)

Umwandlung Nadel- zu Laubwald

versiegelbare Flächen

Geplante Maßnahme Bodenauftrag
A1 + K1 Bodenauftrag 0,3 m
A2 Bodenauftrag 1,2 m

Geplante Maßnahmen südl. d. Plangebiets

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( (
( ( ( K2
(((((
(
(((((
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Saumvegetation, meso- bis nitrophytisch

Hainbuchen-/ Eichen-reicher Mischwald

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Feldhecke u. Brombeergestrüpp (Bestand)

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Maßnahmen am Schutterlindenberg
K3 Ackerbrache zu Laubwald (Flst. 7053)

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Nadelwald zu Laubwald umwandeln

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faktorgrun
e

www.faktorgruen.de

Landschaftsarchitekten bdla
Projekt

BPlan Erweiterung Rubin Mühle

Planbezeichnung

50

75

100

Meter

0

25

50

100

Meter

Maßstab

Partnerschaftsgesellschaft
79100 Freiburg, Tel 0761 - 707 647 0
78628 Rottweil, Tel 0741 - 157 05
69117 Heidelberg, Tel 06221 - 433 265 5

Maßnahmen zur Kompensation

1:1.500

Karte 2

L:\..Projekte\Karte2_GOP291_121130.mxd

Datum

11.12.2012