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Öffentliche Niederschrift (Technischer Ausschuss)

                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 11/2022
Öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses der Stadt
Lahr/Schwarzwald
am Mittwoch, 07.12.22 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

17:30 Uhr bis 18:15 Uhr

Teilnehmende:
Vorsitzender:

Bürgermeister Petters

Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat

Deusch
Schwarzwälder

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat

Täubert
Granderath
Przibilla

SPD:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Hirsch
Bühler
Dreyer

CDU:

Stadträtin
Stadtrat

Rompel
Wille

AfD:

Stadtrat

Himmelsbach

FDP:

Stadtrat

Volk

Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei:

Stadtrat

Durke

entschuldigt fehlen:

Stadtrat
Stadträtin

Schmieder
Rehm

Protokollführung:

Frau

Spelsberg

Verwaltung:

Ortsvorsteher
Frau
Frau
Herr

Bader
Dalm
Dewes
Echterbruch (Geschäftsführung
Wohnbau Stadt Lahr GmbH)

Frau
Herr
Herr
Herr

Kabisch
Lau
Löhr
Sottru

-2Herr
Frau
Frau
Zuhörende:

Voigt
Vollenweider
Wagner

5

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Technische Ausschuss beschlussfähig
und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
122/2022
61

1.

Bebauungsplan ALBERT-FÖRDERER-STRASSE, 1. Änderung
- Aufstellungsbeschluss
- Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB
- Beratung des Entwurfs
- Offenlagebeschluss

Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache 122/2022 des Stadtplanungsamtes
(Anlage).
Stadtrat Wille kommt zur Sitzung (17:40 Uhr).
Stadtrat Täubert kommt zur Sitzung (17:45 Uhr)
Herr Löhr führt anhand einer Präsentation (Anlage 1) in die Vorlage ein.
Das Gremium wünscht eine bessere Zufahrtbarkeit des Flurstücks Nr. 867/1
von Süden, um dort zwei Stellplätze einrichten zu können.
Der Technische Ausschuss empfiehlt:
1. Für den im beigefügten Bestandsplan umgrenzten Bereich wird gemäß
§ 2 (1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans ALBERT-FÖRDERER-STRASSE, 1. Änderung beschlossen.
2. Das Bebauungsplanverfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB.
3. Der Entwurf zum Bebauungsplan vom 2. November 2022 wird gebilligt.
4. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB durchzuführen (Offenlage).
Abstimmungsergebnis:
12
Ja-Stimme(n)
1
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)

-3254/2022
61

2.

Bebauungsplan GEWERBEGEBIET LANGENWINKEL-SÜD, 1. Änderung und Erweiterung
- Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch
(BauGB)

Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache 254/2022 des Stadtplanungsamtes
(Anlage).
Der Bestandsplan und das Konzept (Anlage 2) werden über die Beamer gezeigt. Eine Einführung in die Vorlage wird nicht gewünscht.
Der Technische Ausschuss empfiehlt:
1. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans GEWERBEGEBIET LANGENWINKEL-SÜD, 1. Änderung und Erweiterung wird der Erlass einer
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB beschlossen.
2. Die als Anlage beigefügte Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan GEWERBEGEBIET LANGENWINKEL-SÜD, 1. Änderung
und Erweiterung und der Bestandsplan vom 28.10.2021 werden beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

198/2022
61

3.

Bebauungsplan GARTENHÖFE
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der 1. Offenlage
- Beschluss zur eingeschränkten 2. Offenlage

Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache 198/2022 des Stadtplanungsamtes
(Anlage).
Frau Vollenweider führt anhand einer Präsentation (Anlage 3) in die Vorlage
ein.
Der Technische Ausschuss empfiehlt:
1. Die Abwägung vom 14.11.2022 zu den während der 1. Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan GARTENHÖFE und den
hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften wird beschlossen.
2. Auf Grundlage des Entwurfs wird die eingeschränkte 2. Offenlage beschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und der Behörden
gemäß § 4 (2) BauGB ist durchzuführen (Offenlage).
Abstimmungsergebnis:

-4Einstimmig

II. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses am 9. November 2022
Zum Offenlegungsverfahren erfolgt keine Wortmeldung. Die in der Niederschrift enthaltenen Beschlüsse und Empfehlungen erhalten somit gemäß § 37
Abs. 1 GemO Beschlusskraft.
Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Technischen Ausschusses während
der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 08.12.2022

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin

-5Anlage 1

-6-

-7-

-8-

-9Anlage 2

- 10 -

- 11 Anlage 2

- 12 -

- 13 -

- 14 -