Öffentliche Niederschrift (Technischer Ausschuss)
7. Dezember 2022
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 11/2022 Öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses der Stadt Lahr/Schwarzwald am Mittwoch, 07.12.22 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 17:30 Uhr bis 18:15 Uhr Teilnehmende: Vorsitzender: Bürgermeister Petters Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Deusch Schwarzwälder Bündnis 90/Die Grünen: Stadtrat Stadträtin Stadtrat Täubert Granderath Przibilla SPD: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Hirsch Bühler Dreyer CDU: Stadträtin Stadtrat Rompel Wille AfD: Stadtrat Himmelsbach FDP: Stadtrat Volk Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei: Stadtrat Durke entschuldigt fehlen: Stadtrat Stadträtin Schmieder Rehm Protokollführung: Frau Spelsberg Verwaltung: Ortsvorsteher Frau Frau Herr Bader Dalm Dewes Echterbruch (Geschäftsführung Wohnbau Stadt Lahr GmbH) Frau Herr Herr Herr Kabisch Lau Löhr Sottru -2Herr Frau Frau Zuhörende: Voigt Vollenweider Wagner 5 Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Technische Ausschuss beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. ÖFFENTLICHE SITZUNG I. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 122/2022 61 1. Bebauungsplan ALBERT-FÖRDERER-STRASSE, 1. Änderung - Aufstellungsbeschluss - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB - Beratung des Entwurfs - Offenlagebeschluss Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache 122/2022 des Stadtplanungsamtes (Anlage). Stadtrat Wille kommt zur Sitzung (17:40 Uhr). Stadtrat Täubert kommt zur Sitzung (17:45 Uhr) Herr Löhr führt anhand einer Präsentation (Anlage 1) in die Vorlage ein. Das Gremium wünscht eine bessere Zufahrtbarkeit des Flurstücks Nr. 867/1 von Süden, um dort zwei Stellplätze einrichten zu können. Der Technische Ausschuss empfiehlt: 1. Für den im beigefügten Bestandsplan umgrenzten Bereich wird gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans ALBERT-FÖRDERER-STRASSE, 1. Änderung beschlossen. 2. Das Bebauungsplanverfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. 3. Der Entwurf zum Bebauungsplan vom 2. November 2022 wird gebilligt. 4. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB durchzuführen (Offenlage). Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimme(n) 1 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) -3254/2022 61 2. Bebauungsplan GEWERBEGEBIET LANGENWINKEL-SÜD, 1. Änderung und Erweiterung - Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache 254/2022 des Stadtplanungsamtes (Anlage). Der Bestandsplan und das Konzept (Anlage 2) werden über die Beamer gezeigt. Eine Einführung in die Vorlage wird nicht gewünscht. Der Technische Ausschuss empfiehlt: 1. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans GEWERBEGEBIET LANGENWINKEL-SÜD, 1. Änderung und Erweiterung wird der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB beschlossen. 2. Die als Anlage beigefügte Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan GEWERBEGEBIET LANGENWINKEL-SÜD, 1. Änderung und Erweiterung und der Bestandsplan vom 28.10.2021 werden beschlossen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 198/2022 61 3. Bebauungsplan GARTENHÖFE - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der 1. Offenlage - Beschluss zur eingeschränkten 2. Offenlage Der Vorsitzende verweist auf die den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache 198/2022 des Stadtplanungsamtes (Anlage). Frau Vollenweider führt anhand einer Präsentation (Anlage 3) in die Vorlage ein. Der Technische Ausschuss empfiehlt: 1. Die Abwägung vom 14.11.2022 zu den während der 1. Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan GARTENHÖFE und den hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften wird beschlossen. 2. Auf Grundlage des Entwurfs wird die eingeschränkte 2. Offenlage beschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB ist durchzuführen (Offenlage). Abstimmungsergebnis: -4Einstimmig II. OFFENLEGUNGSVERFAHREN Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses am 9. November 2022 Zum Offenlegungsverfahren erfolgt keine Wortmeldung. Die in der Niederschrift enthaltenen Beschlüsse und Empfehlungen erhalten somit gemäß § 37 Abs. 1 GemO Beschlusskraft. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Technischen Ausschusses während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 08.12.2022 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin -5Anlage 1 -6- -7- -8- -9Anlage 2 - 10 - - 11 Anlage 2 - 12 - - 13 - - 14 -