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Beschlussvorlage (Bebauungsplan RUBINMÜHLE im Stadtteil Hugsweier - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Vorentwurfs - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Stallmann

Datum: 16.06.2014 Az.: -0690 St

Drucksache Nr.: 160/2014

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

02.07.2014

vorberatend

Öffentlich

Einstimmig

Ortschaftsrat Hugsweier

02.07.2014

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

28.07.2014

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bebauungsplan RUBINMÜHLE im Stadtteil Hugsweier
- Aufstellungsbeschluss
- Beratung des Vorentwurfs
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden

Beschlussvorschlag:

1. Für das im Übersichtsplan umgrenzte Gebiet wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB die
Aufstellung des Bebauungsplanes RUBINMÜHLE beschlossen.
2. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wird gebilligt.
3. Auf Grundlage des Vorentwurfs des Bebauungsplanes wird gem. § 3 Abs. 1 und
§ 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchgeführt.
4. Der Bebauungsplan AUSGLEICHSMASSNAHMEN ZUM GE RHEINSTRASSE
NORD wird teilaufgehoben, und zwar in dem Bereich, der durch den Bebauungsplan RUBINMÜHLE neu definiert wird (private Verkehrsfläche).

Anlage(n):
- Planungsrechtliche Festsetzungen
- Örtliche Bauvorschriften
- Begründung
- Bestandsplan
- Nutzungsplan
BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 160/2014

- Umweltbericht
- Orientierende umwelttechnische Erkundung
- Überlagerter B-Plan

Seite - 2 -

Drucksache 160/2014

Seite - 3 -

Begründung:
Planungsanlass
Zur langfristigen Weiterentwicklung der Rubinmühle im Stadtteil Hugsweier wird eine
Betriebserweiterung erforderlich. Das Unternehmen plant die Errichtung einer zusätzlichen Produktionshalle. Die innerbetrieblichen Verfahrensabläufe sowie betriebswirtschaftliche Gründe erfordern die Konzentration aller Abteilungen an einem Standort. Eine
räumlich vom jetzigen Standort getrennte Erweiterung bzw. Auslagerung einzelner
Abteilungen kommt deshalb nicht in Betracht. Sie hätte unweigerlich die Verlegung des
gesamten Standorts zur Folge, was wirtschaftlich nicht tragbar wäre.
Planungserfordernis
Die Betriebserweiterung ist auf Flächen vorgesehen, die bisher dem Außenbereich zuzurechnen sind. Durch die Überplanung werden die benötigten Flächen dem Innenbereich
zugeordnet und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigte Betriebserweiterung geschaffen.
Weiteres Verfahren / Beschlussvorschlag
Die Verwaltung schlägt vor, die Aufstellung des Bebauungsplans „RUBINMÜHLE“ und
die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu beschließen. Der anliegende Vorentwurf des
Bebauungsplanes soll als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung dienen.
Kosten
Die Stadt Lahr wird das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes durchführen.
Die Firma Rubin trägt die Kosten für externe Planungsleistungen (wie Umweltprüfung,
Gutachten, Untersuchungen, etc.) und für ökologische Ausgleichsmaßnahmen.
Für die weitere verkehrliche Anbindung über den Flugplatz Ostbereich soll eine
bestehende Wegeverbindung für den Schwerlastverkehr ausgebaut werden. Die Kosten
hierfür sollen von der Stadt getragen werden. Zur Anbindung des erweiterten Betriebsgrundstückes ist ein Brückenbauwerk über die Schutter an die Flugplatzstraße
herzustellen. Dabei handelt es sich um eine Grundstückszufahrt, die Kosten trägt daher
die Eigentümerin.
In einem zwischen der Firma Rubin und der Stadt Lahr zu schließendem Städtebaulichen
Vertrag sind unter anderem die Kostentragungspflichten festzulegen.

Oberbürgermeister Dr. Müller

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.