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Beschlussvorlage (- Umweltbericht)

                                    
                                        Stadt Lahr

Bebauungsplan Lahr, Kleinfeld Süd
6. Änderung
Umweltbericht
Freiburg, den 23.06.2014

Freie Landschaftsarchitekten bdla
www.faktorgruen.de

Merzhauser Straße 110
79100 Freiburg
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78628 Rottweil
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Umweltbericht zum BPlan - Kleinfeld Süd, 6. Änderung L:\gop\382-Lahr, Kleinfeld\Text\3-Entwurf\Umweltbericht_BPlan_Kleinfeld_Sued_140625.doc

Stadt Lahr
Umweltbericht zum
Bebauungsplan Kleinfeld Süd, 6. Änderung
Stand: Offenlage

Inhaltsverzeichnis
1.

Anlass und planerisches Vorgehen .............................................................................................4
1.1

Aufgabenstellung .................................................................................................................4

1.2

Planungsvorgaben ...............................................................................................................5

1.3

Umweltziele Prüfmethoden und Datenbasis .....................................................................6

2.

Umweltrelevante Vorhabensbestandteile und ihre Wirkfaktoren..............................................6

3.

Grünordnung ..................................................................................................................................7

4.

Erfassung des Ist-Zustands und Ermittlung der Umweltauswirkungen ..................................8
4.1
4.1.1
4.1.2
4.1.3

Mensch/ Gesundheit und Erholung ...................................................................................8
Bestandsdarstellung ...............................................................................................................8
Bewertung ..............................................................................................................................8
Vorhabensbedingte Auswirkungen ........................................................................................8

4.2
4.2.1
4.2.2
4.2.3

Biotopstrukturen (Pflanzen, Biotope) ................................................................................9
Bestandsdarstellung ...............................................................................................................9
Bewertung ........................................................................................................................... 10
Vorhabensbedingte Auswirkungen ..................................................................................... 10

4.3

Tiere (Artenschutz) ........................................................................................................... 10

4.4
4.4.1
4.4.2
4.4.3

Boden ................................................................................................................................. 11
Bestandsdarstellung ............................................................................................................ 11
Bewertung ........................................................................................................................... 11
Auswirkung des Vorhabens auf den Boden ........................................................................ 11

4.5
4.5.1
4.5.2
4.5.3

Wasser................................................................................................................................ 12
Bestandsdarstellung ............................................................................................................ 12
Bewertung ........................................................................................................................... 12
Auswirkung des Vorhabens auf das Wasser ...................................................................... 12

4.6 Klima und Luft ................................................................................................................... 13
4.6.1 Bestandsdarstellung und -bewertung ................................................................................. 13
4.6.2 Auswirkung des Vorhabens auf Klima und Luft .................................................................. 13
4.7 Landschaftsbild / Erholung .............................................................................................. 13
4.7.1 Bestandsdarstellung- und -bewertung ................................................................................ 13
4.7.2 Auswirkung des Vorhabens auf Erholung und Landschaftsbild ......................................... 13
5.

Maßnahmen zur Verminderung, Vermeidung und Kompensation ......................................... 14
5.1

Vermeidung und Verminderung nachteiliger Auswirkungen ....................................... 14

5.2

Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet ........................................................................... 14

Umweltbericht zum BPlan - Kleinfeld Süd, 6. Änderung 5.3
6.

Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes ........................................... 16

Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanzierung ........................................................................................... 17

Anhang ................................................................................................................................................. 20
Karten
Karte 1: Bestand Biotoptypen ............................................................................................... Anhang
Karte 2: Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet / Grünordnungsplan ................................... Anhang

Umweltbericht zum BPlan - Kleinfeld Süd, 6. Änderung -

1.

Anlass und planerisches Vorgehen

1.1 Aufgabenstellung
Anlass der
Planaufstellung

Der Parkplatz der Firma Schneider Electric auf dem Gewann Mauerfeld
muss wegen der Landesgartenschau verlagert werden. Ein neuer Parkplatz für ca. 250 Fahrzeuge soll im Kleinfeldpark, westlich der Breisgauer Straße gegenüber dem Firmengebäude entstehen. Dazu soll der seit
1972 rechtsverbindliche Bebauungsplan Kleinfeld Süd geändert werden,
in welchem ca. 3.600 m² Mischgebiet für Parkierungsfläche festgesetzt
waren.
Eine Bebauungsplanänderung (Kleinfeld Süd, 6. Änderung) sollte bereits im Jahr 2007 erfolgen, das Verfahren kam aber zu keinem Abschluss. Der damalige Aufstellungsbeschluss wird nun aufgehoben und
die neue Bebauungsplanänderung mit „Kleinfeld Süd, 6. Änderung“
bezeichnet.
Im neuen Bebauungsplan soll neben der planungsrechtlichen Sicherung
des Firmenparkplatzes die Möglichkeit geschaffen werden, den künftigen Parkplatz unter weitgehender Beibehaltung der Stellplätze mit einem Verwaltungsgebäude zu überbauen. Es ist vorgesehen die Art der
baulichen Nutzung mit einem eingeschränkten Gewerbegebiet (GEE)
festzusetzen.

Bebauungsplan und
Umweltprüfung

Das Vorhaben wird bauleitplanerisch von der Stadt Lahr durch einen
Bebauungsplan vorbereitet. Die Änderung des Bebauungsplans erfordert eine Umweltprüfung (siehe Baugesetzbuch § 1 (6) 7., § 1a, § 2
(4), § 2a, § 4c, § 5 (5) sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a). In der
Umweltprüfung werden alle umweltrelevanten Belange behandelt.

Eingriff / Ausgleich

Die Grünordnung und eine Eingriffs-/ Ausgleichsermittlung werden in
diesen Umweltbericht integriert.
Der neue Parkplatz ist mit ca. 6.500 m² deutlich größer als das im Ursprungsbebauungsplan festgesetzte Mischgebiet (ca. 3.600 m²). Die
Eingriffsregelung gilt für die zusätzlich beanspruchte Baufläche. Für das
Schutzgut Arten und Biotope wird das Biotoptypen-Bewertungsmodell
der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO 2010) verwendet. Dabei wird den
unterschiedlichen Biotoptypen jeweils ein Punktwert zugewiesen. Der
Punktwert wird anschließend mit der Fläche, die das Biotop einnimmt,
multipliziert. Die so für jedes vorkommende Biotop ermittelten Punktwerte werden summiert, sodass sich ein Gesamtwert gemäß der aktuell
zulässigen Bestandssituation ergibt. Ebenso wird ein Gesamtwert der
Planungssituation ermittelt, indem abgeschätzt wird, welche Biotoptypen
sich aufgrund der Planung voraussichtlich einstellen werden. Die Gegenüberstellung von Bestands- und Planungswert ergibt ein Defizit an
Wertpunkten (Ausgleichsbedarf), das den Umfang der notwendigen
Ausgleichsmaßnahmen vorgibt.
Für das Schutzgut Boden wird ebenfalls nach dem Grundmuster Wertstufe x Fläche vorgegangen. Dabei kommen ebenfalls die Empfehlungen der Ökokonto-Verordnung, sowie der Leitfaden „Bewertung von
Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit“ zur Anwendung.
Die Ermittlung des Ausgleichsbedarfs für die Schutzgüter Arten, Biotope
und Boden bezieht sich auf die Planung ohne Bebauung.
Die Eingriffe in die anderen Schutzgüter werden verbal-argumentativ
beurteilt.

Artenschutzrecht

Schutzziel des besonderen Artenschutzes sind die nach § 7 Abs. 2 Nr.
13 und 14 BNatSchG besonders und streng geschützten Arten (wobei
die streng geschützten Arten eine Teilmenge der besonders geschützten Arten darstellen). Nach § 44 (1) BNatSchG gelten für die besonders
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Umweltbericht zum BPlan - Kleinfeld Süd, 6. Änderung -

und streng geschützten Arten bestimmte Zugriffs- und Störungsverbote.
Bei nach den Vorschriften des BauGB zulässigen Eingriffen gelten diese
Verbote jedoch nur für nach europäischem Recht geschützte Arten (alle
Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie alle europäischen Vogelarten).
Ob die Verbotstatbestände durch das hier behandelte Vorhaben eintreten, wird in Kapitel 4.3 geprüft.

1.2 Planungsvorgaben
Regionalplan RVSO

Der Regionalplan 1995 (Fassung vom 01.01.2013) trifft keine das Plangebiet betreffenden Aussagen.

Flächennutzungsplan

Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von 1998 ist das Plangebiet
als Grünfläche (Park-/Grünanlage) dargestellt, obwohl ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan existiert, der hier für einen überwiegenden Teil ein
Mischgebiet festsetzt. Da zu keiner Zeit beabsichtigt war, die Mischgebietsnutzung zugunsten einer Grünfläche aufzugeben, ist davon auszugehen, dass es sich bei der Darstellung im aktuellen FNP um einen
Übertragungsfehler handelt.
Im Zuge der 7. Änderung wird der FNP deshalb entsprechend den Festsetzungen des neuen Bebauungsplans geändert.

Bebauungsplan Kleinfeld
Süd

Für die Fläche besteht ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan aus dem
Jahr 1972. Dieser setzt entlang der Breslauer Straße eine ca. 0,36 ha
große Fläche als Mischgebiet zur Unterbringung von Stellplätzen, ohne
die Möglichkeit einer Bebauung fest. Allerdings sind gemäß Bebauungsplan von 1972 1-geschossige Garagen zulässig. Die restliche Fläche
des Planungsgebietes ist als Grünfläche (Freizeitanlage, Park, Spielplatz) festgesetzt.
Der bestehende Bebauungsplan von 1972 dient als Grundlage für die
Eingriffsregelung.

Seite 5

Umweltbericht zum BPlan - Kleinfeld Süd, 6. Änderung -

1.3 Umweltziele Prüfmethoden und Datenbasis
Umweltziele

Umweltziele definieren die anzustrebenden Umweltqualitäten eines
Raums. Sie stellen den Maßstab für die Beurteilung von Vorhabenswirkungen dar und dienen gleichzeitig als Orientierungswerte für mögliche
Kompensationsmaßnahmen.
Die Umweltziele für das Planungsgebiet resultieren aus den einschlägigen Fachgesetzen. Sie sind im Anhang II dargestellt.

Untersuchungen

 Im Plangebiet wurde im Frühjahr 2013 eine Biotoptypenkartierung
auf Grundlage des Kartierschlüssels der LUBW durchgeführt (faktorgruen 2013).
 Bodenschätzung für Baden-Württemberg auf Basis von ALK und ALB
 Geräuschimmissionsprognose nach TA Lärm (rw Bauphysik 2014)

Bewertungen

Bewertungsabstufungen erfolgen fünfstufig:
sehr gering/ keine (1) - gering (2) - mittel (3) - hoch (4) - sehr hoch (5)
Bei der Beurteilung der vorhabensbedingten Auswirkungen wird unterschieden in:
 erhebliche Beeinträchtigung
 unerhebliche oder keine Beeinträchtigung
 positive Auswirkung

2.

Umweltrelevante Vorhabensbestandteile und ihre Wirkfaktoren

Flächennutzung / Vorhabensbestandteile

Gegenüber dem im bestehenden Bebauungsplan von 1972 festgesetzten Mischgebiet ergibt sich durch das eingeschränkte Gewerbegebiet
eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme von ca. 2.929 m².
Das Vorhaben umfasst folgende Nutzungen bzw. Flächentypen:
 Plangebiet gesamt
8.268 m²
 Eingeschränktes Gewerbegebiet (GEE) (GRZ 0,6)
6.529 m²
 Verwaltungsgebäude, Höhe: ≤ 14 m (optional);
 Nicht versiegelte Fläche, Grünfläche (bei GRZ 0,6)
653 m²
 Überbaubare Fläche einschließlich versiegelte Flächen zum Fahren
und Rangieren (GRZ 0,6)
max. 5.876 m²
 bisher schon versiegelt (gemäß Bebauungsplan von 1972)
max 3.600 m²
ergibt max. neuversiegelte Fläche
≤ 2.276 m²

Wirkfaktoren

Die folgende Tabelle stellt die erwarteten Wirkfaktoren und Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter zusammen. Darin werden die Umweltbeeinträchtigungen ohne die Berücksichtigung von Ausgleichs- oder
Ersatzmaßnahmen bewertet.

Seite 6

Umweltbericht zum BPlan - Kleinfeld Süd, 6. Änderung -

Mensch Erholung

Tiere, Pflanzen, biol. Vielfalt

Boden

Wasser

Klima, Luft

Landschaft/ -sbild

Kultur, Sachgüter

Wechselwirkungen

Wirkungsfaktoren
Baubedingt
Beseitigung von Vegetation
Abgrabungen und Aufschüttungen
Vorübergehende Flächeninanspruchnahme Lagerflächen
Luftschadstoffemissionen (inkl. Stäube)
Erschütterungen
Schallemissionen (Lärm)
Anlagebedingt
Flächeninanspruchnahme, Versiegelung
Dimension der Baukörper
Betriebsbedingt
Lärmemissionen
Abgasemissionen

Mensch Wohnen

Relevanzmatrix

1

2

3

4

5

6

7

8

9

□
□
□

■
□
□
□

■
■
□
□
□

■
■
-

□
-

■
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-

■
□
□
-

-

-

-

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-

■
-

■
-

■
-

■
□

■
■

-

-

■

■
□

□
□

-

-

■

-

-

-

□

□

-

Legende:
■
relevante, voraussichtlich abwägungserhebliche, nachteilige Auswirkung
□
Nachteilige Auswirkungen evtl. gegeben, jedoch vrstl. nicht abwägungserheblich, aufgrund von:
a) frühzeitiger Konfliktminimierung /-vermeidung
b) vorhandener Vorbelastung bzw. unterhalb der Erheblichkeitsschwelle
Keine erhebliche Auswirkung

3.

Grünordnung
Die Planung sieht die Gliederung des Plangebietes in drei Bereiche vor.
Der Bereich des geplanten Parkplatzes (6.529 m²) wird im Süden und
Norden von zwei öffentlichen Grünflächen (544 bzw. 1.195 m²) flankiert.
Diese Grünflächen dienen als Puffer zu den angrenzenden Wohngebieten.
Die folgenden Ausführungen beziehen sich zunächst auf eine Entwicklung des Plangebietes als Parkplatzfläche ohne Bebauung.
Das Plangebiet befindet sich zwischen zwei Wohngebieten und einer
öffentlichen Parkfläche (Erholungsfläche). Um eine Abschirmung des
Parkplatzes von diesen schützenswerten Bereichen zu gewährleisten, ist
für eine adäquate Eingrünung der Parkplatzfläche zu sorgen.
Auf den öffentlichen Grünflächen südlich und nördlich des Parkplatzes
werden jeweils eine 4-reihige Hecke aus standortheimischen Sträuchern
und Bäumen entwickelt. Damit wird eine Abschirmung des Parkplatzes
von den angrenzenden Wohngebieten erreicht. Am westlichen Rand des
Parkplatzbereiches wird zudem eine 1-reihige Hecke aus standortheimischen Sträuchern und Bäumen gepflanzt. Damit wird auch die Abschirmung des Parkplatzes vom angrenzenden öffentlichen Park gewährleistet. Die öffentlichen Grünflächen, die nicht mit Hecken bestanden sind,
werden mit einer mageren Wiesenansaat begrünt und zweimal jährlich
gemäht.
Die derzeit bestehenden Bäume können aufgrund der durchzuführenden
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Umweltbericht zum BPlan - Kleinfeld Süd, 6. Änderung -

Bodenarbeiten nicht erhalten werden. Stattdessen wird im Bereich der
Parkplatzfläche je 8 Stellplätze ein großkroniger Laubbaum gepflanzt.
Die Bäume der Heckenanpflanzungen können darauf angerechnet werden. 7 Bäume davon werden auf der Parkplatzfläche am Rand der Breslauer Straße mit einem Baumabstand von 15 m gepflanzt.
Die Stellplätze werden mit einer versickerungsfähigen Befestigung (Rasengittersteine oder Rasenfugenpflaster) versehen. Der Parkplatz wird
zudem mit Versickerungsmulden versehen, durch welche das überschüssige Regenwasser versickern kann. Die Versickerungsmulden
werden mit einer mageren Wiesenansaat begrünt.
Im Falle einer Bebauung des Plangebietes mit einem Verwaltungsgebäude werden am östlichen Rand des Plangebietes entlang der Breslauer Straße 7 großkronige Bäume gepflanzt. Das Gebäude wird mit
einer Dachbegrünung auf mindestens 70% der Dachfläche und einer
Substratmächtigkeit von mindestens 12 cm versehen. Die Heckenpflanzungen bleiben von der Bebauung unberührt.

4.

Erfassung des Ist-Zustands und Ermittlung der Umweltauswirkungen

Lage

Das Plangebiet liegt am Eingang von Lahr nördlich der B 36 am östlichen Rand des öffentlichen Parks „Kleinfeld Süd“. Ein Teil der Fläche ist
durch einen rechtsgültigen Bebauungsplan von 1972 als Mischgebiet
festgesetzt. Im Osten wird das Gebiet durch die Breslauer Straße mit
anschließender gewerblicher Nutzung begrenzt. Im Norden grenzt der
Königsberger Ring mit anschließender Wohnbebauung, im Süden ein
Weggrundstück (Flurstück 8398) und ebenfalls Wohnbebauung.

4.1 Mensch/ Gesundheit und Erholung
4.1.1 Bestandsdarstellung
Wohnen

An das Plangebiet grenzen nördlich der Königsberger Ring und ein reines Wohngebiet mit Einfamilienhäusern, südlich unmittelbar ein allgemeines Wohngebiet mit einem mehrstöckigen Wohngebäude an.

Erholung

Das Plangebiet liegt innerhalb einer als öffentlicher Park genutzten
Grünfläche. Das Plangebiet selbst ist als mit Bäumen bestandene extensive Fettwiese oder verwildernde Schlagflur ausgeprägt. Im südlichen Teil verläuft ein Weg, welcher vor allem zum Spazieren gehen
genutzt wird.

4.1.2 Bewertung
Wohnen/ Vorbelastung

Vom Plangebiet gehen zurzeit keinerlei Störungen aus. Die Vorbelastung durch das östlich angrenzende Mischgebiet ist gering.

Erholung

Die Naherholungsfunktion im Planungsgebiet und dessen Umfeld wird
als "hoch“ (4) beurteilt.

4.1.3 Vorhabensbedingte Auswirkungen
Wohnen

 betriebsbedingte Lärmimmissionen
Der geplante Mitarbeiterparkplatz mit ca. 250 Stellplätzen führt zu
Lärmemissionen vor allem durch Motorengeräusche und das Zuschlagen von Türen- und Kofferraumklappen. Die Nutzung des Parkplatzes
wird teilweise, aufgrund des Schichtbetriebs der Firma Schneider
Electric, zur Nachtzeit, also von 22.00 bis 06.00 Uhr erfolgen. Laut Einschätzung der Fa. Schneider Electronic werden ca. 30 PKW-Zufahrten
vor 06.00 Uhr und nur vereinzelte Zufahrten nach 22.00 stattfinden. Zwischen 06.00 und 06.15 Uhr ca. 56 PKW- Zufahrten und zwischen 21.30
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Umweltbericht zum BPlan - Kleinfeld Süd, 6. Änderung -

und 22.00 ca. 48 Zufahrten. Die restlichen Nutzungen beschränken sich
auf die Zeit von 07.00 bis 18.00 Uhr.
Von den Lärmemissionen betroffen sind die Wohngebäude südlich (allgemeines Wohngebiet) und nördlich des Parkplatzes (reines Wohngebiet). Die Geräuschimmissionsprognose (rw bauphysik ingenieurgesellschaft mbH& Co.KG, 02/2014) geht von einer Anzahl von 268 Stellplätzen aus. Gemäß dieser werden durch die Nutzung des geplanten Parkplatzes die Immissionsrichtwerte der TA Lärm zur Tagzeit an allen maßgeblichen Immissionsorten (Wohngebäude) eingehalten. Zur Nachtzeit
(22-6 Uhr) treten an den nördlich gelegenen Wohnhäusern des reinen
Wohngebiets jedoch Richtwertsüberschreitungen durch die Zufahrten
der Frühschicht auf. Die nach TA Lärm zulässigen Maximalpegel können
lediglich zur Tagzeit, nicht aber zur Nachtzeit eingehalten werden.
Das Vorhaben führt damit zu Belastungen für das Wohlbefinden und die
Gesundheit der Menschen in den nördlich angrenzenden Wohngebäuden.
Gemäß der Geräuschimmissionsprognose (rw Bauphysik Ingenieurgesellschaft mbH& Co.KG, 02/2014) entstehen durch den geplanten Parkplatz täglich max. 540 zusätzliche PKW-Bewegungen auf der Breslauer
Straße, 30 davon nachts. Die zulässigen Immissionsgrenzwerte der
Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) können deutlich eingehalten werden. Durch den Anlagenzielverkehr entsteht also keine erhebliche Belastung für die Bewohner der angrenzenden Wohngebäude.
Erholung

 Beeinträchtigung der Erholungsfunktion durch Reduzierung der Parkfläche und Lärmemissionen
Die Beeinträchtigung der Erholungsfunktion durch die Reduzierung der
Parkfläche ist gegeben, wird aber nicht als erheblich beurteilt, da zum
Einen die Nutzungsmöglichkeiten der überbauten Fläche momentan
bereits sehr eingeschränkt sind (extensive Wiesenflächen), und zum
Anderen ein großer Teil der für die Erholung nutzbare Parkanlage erhalten bleibt. Die Auswirkungen des Parkplatzlärms auf die Erholungsfunktion werden ebenfalls als unerheblich eingestuft. Die das Landschaftsbild betreffenden Auswirkungen werden im Kapitel 4.7. behandelt.

4.2 Biotopstrukturen (Pflanzen, Biotope)
4.2.1 Bestandsdarstellung
Bestand

Ca. die Hälfte des Plangebietes (nördliche Hälfte) besteht aus einer
artenarmen Fettwiese. Die südliche Hälfte war bis vor kurzem von einem
Pappelwäldchen bestanden. Die Bäume wurden aber bereits gefällt und
liegen zum Teil noch gestapelt auf der Fläche. Als Vegetation hat sich
eine Schlagflur mit unter anderem Brombeeren, Brennnessel und Gehölz-Jungwuchs entwickelt. Ein kleiner Teil in der Mitte des Plangebiets
besteht aus einem Zierrasen.
Über das gesamte Plangebiet sind 45 Bäume unterschiedlicher Art und
Alter verteilt. Vielfach handelt es sich um junge, vitale und heimische
Gehölze. Besonders zu erwähnen sind drei alte Säulenpappeln (Populus
nigra) und ein großer Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum).
Gemäß bestehendem Bebauungsplan sind maximal 3.600 m² der Fläche
versiegelt. Die restliche Fläche ist als Grünfläche festgesetzt und wird
gemäß Bestand als artenarme Fettwiese eingestuft. Zudem stehen im
Plangebiet gemäß Bebauungsplan 30 Bäume.

Schutzgebiete

Schutzgebiete sind nicht betroffen.

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Umweltbericht zum BPlan - Kleinfeld Süd, 6. Änderung -

4.2.2 Bewertung
Die im Plangebiet vorkommenden Biotoptypen sind von geringer bis
mittlerer Wertigkeit, der Baumbestand von mittlerer Wertigkeit. Somit
kommt dem Plangebiet insgesamt eine mittlere Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz zu.

Tab. 1:
Biotoptypen Bestand

Folgende Biotoptypen treten auf (Bewertung gemäß ÖKV 2010):
NR. Flächennutzung / Biotoptyp
Bewertung
Pkt.
33.41 – Fettwiese mittlerer Standorte (artenarm)

mittel

10

33.80 - Zierrasen

gering

4

35.50 - Schlagflur

mittel

14

60.21 – Völlig versiegelte Straße

gering

1

4.2.3 Vorhabensbedingte Auswirkungen
Biotopverluste

 Verluste von Biotoptypen mittlerer Wertigkeit
Für alle Biotoptypen ergeben sich erhebliche Verluste durch Überbauung. Gegenüber dem geltenden Bebauungsplan kommt es zu einem
Verlust von Biotopen auf 2.276 m² Fläche. Durch die Überbauung geht
die Lebensraumfunktion für Tiere und Pflanzen flächenhaft verloren.

Bäume

 Verlust des Baumbestands
Für den Bau des Parkplatzes sind umfangreiche Bodenarbeiten notwendig. Dadurch kommt es zu einem starken Eingriff in den Wurzelraum der
Bäume. Der Erhalt der Bäume ist daher nicht möglich. Durch das Vorhaben gehen demnach alle 30 Bäume (gemäß bestehendem Bebauungsplan) verloren, was eine erhebliche Beeinträchtigung darstellt.

4.3 Tiere (Artenschutz)
Methode

Faunistische Bestandsaufnahmen liegen nicht vor. Es wurde eine Relevanzprüfung durchgeführt. Diese basiert auf im Rahmen der Biotoptypenerfassung gemachten Beibeobachtungen der Vögel, einer Sichtung
der Habitatstrukturen und einer Ermittlung von potentiellen Zauneidechsen-Lebensstätten.

Prüfung der Verbotstatbestände

 Weder aus dem Biotoptypenbestand noch aus den Beibeobachtungen
im Rahmen der Bestandsaufnahme im Gelände ergeben sich Hinweise,
die auf das Vorkommen von Tieren mit besonders artenschutzfachlicher
Bedeutung gemäß § 44 BNatSchG schließen lassen.

Vögel

Es konnten keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vögeln nachgewiesen werden. Das Plangebiet wird zwar als Nahrungshabitat von
Randsiedlern genutzt. Für Nahrungshabitate besteht jedoch keine artenschutzrechtliche Relevanz.

Arten der Anhang IVRichtlinie

Im Rahmen der Begehung konnten keine Habitat-Strukturtypen von
Arten dieser Liste nachgewiesen werden. Es wurden keine Lebensstätten der Zauneidechse gefunden.

Fledermäuse

Das Plangebiet ist grundsätzlich als Nahrungshabitat für Fledermäuse
geeignet. Für Nahrungshabitate besteht jedoch keine artenschutzrechtliche Relevanz. Der Baumbestand im Untersuchungsgebiet wurde auf
Baumhöhlen untersucht die als Quartiere für Fledermäuse geeignet
sind. Höhlen mit solcher Eignung wurden nicht gesichtet.

Fazit

Vom Eintreten der Verbotstatbestände kann nicht ausgegangen werden.

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4.4 Boden
4.4.1 Bestandsdarstellung
Geologie, Boden

Das Plangebiet liegt innerhalb der Schutteraue. Mächtige Kieslager werden hier von feinkörnigen Ablagerungen der Schutter (aus schluffigem
und schluffig-tonigem Lehm) überdeckt. Unter dem Einfluss der ehemaligen Auendynamik der Schutter hat sich eine Bodengesellschaft aus
den Bodentypen Auengley, Auengley- Brauner Auenboden und Auengley-Auenpseudogley herausgebildet. Durch die Abflussbegrenzung in
der Schutter bestehen heute keine Überschwemmungen bzw. keine
Auenverhältnisse mehr. Auch der prägende Grundwassereinfluss auf die
oberen Bodenschichten ist nicht mehr gegeben.
In der Bodenübersichtskarte von Baden-Württemberg ist das Plangebiet
als Ortslage mit überbauten und stark veränderten Böden angegeben.
Gemäß bestehendem Bebauungsplan sind maximal 3.600 m² der Fläche
versiegelt.
Gemäß Aussage des Amtes für Wasserwirtschaft und Bodenschutz
liegen im Bereich des Plangebietes keine Altlasten / Altlastverdachtsflächen vor. Werden bei Erdarbeiten ungewöhnliche Färbungen und/oder
Geruchsemissionen (z.B. Mineralöle, Teer, ...) wahrgenommen, so ist
umgehend das Landratsamt Ortenaukreis – Amt für Umweltschutz; Amt
für Wasserwirtschaft und Bodenschutz) zu unterrichten. Aushubarbeiten
sind an dieser Stelle sofort einzustellen. Dieser Hinweis ist in den Bebauungsplan mit aufzunehmen.

4.4.2 Bewertung
Die Auswertung der Bodenschätzung auf Grundlage des Leitfadens
„Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit“ (LUBW, 2012)
ergibt folgende Beurteilung:
Tab. 2:
Bodenfunktionsbewertung

Die vierte Bodenfunktion „Standort für natürliche Vegetation“ ist mit „gering“ zu beurteilen.
Insgesamt kann die Leistungsfähigkeit des Bodens mit Bezug auf seine
Bodenfunktionen „natürliche Bodenfruchtbarkeit“, „Ausgleichskörper im
Wasserhaushalt“ und „Filter- und Pufferfunktion gegenüber Schadstoffen“ mit „hoch“ (3) bewertet werden.
4.4.3 Auswirkung des Vorhabens auf den Boden
 Bodenversiegelung Verlust hochwertiger Böden durch Überbauung
Die Planung führt durch Neuversiegelung gegenüber der derzeitig zulässigen Versiegelung (geltender Bebauungsplan) auf max. 2.276 m²
zum vollständigen Verlust aller Bodenfunktion. Betroffen sind Böden,
denen hinsichtlich der Funktionen „natürliche Bodenfruchtbarkeit“, „Ausgleichskörper im Wasserhaushalt“ und „Filter- und Pufferfunktion gegenüber Schadstoffen“ eine „hohe“ Leistungsfähigkeit aufweisen.

Seite 11

Umweltbericht zum BPlan - Kleinfeld Süd, 6. Änderung -

 Unerhebliche Beeinträchtigung der nicht versiegelten Böden.
Einwirkungen ergeben sich auch auf Böden derjenigen Flächen, die im
Plangebiet zukünftig als Grünflächen genutzt werden sollen. Für diese
Flächen kann von Abgrabung und Wiederauftrag von Boden ausgegangen werden. Dabei ist ein fachgerechter Umgang mit Bodenmaterial bei
Aushub, Lagerung und Einbau (gemäß DIN19731) zwingend zu berücksichtigen. Daraus folgt u.a., dass innerhalb der nicht überbauten Flächen
überbaubarer Grundstücke und in den Grünflächen beim Wiedereinbau
vom Boden eine fachgerechte Schichtung von kulturfähigem Oberboden
über mineralischem Unterboden durchzuführen ist. Dadurch wird die
Leistungsfähigkeit des Bodens weitgehend wiederhergestellt, die Beeinträchtigung der Bodenfunktionen wird nur so weit vermindert, dass sie
unterhalb der Erheblichkeitsschwelle liegt und somit auch kein zusätzlicher Ausgleichsbedarf besteht.

4.5 Wasser
4.5.1 Bestandsdarstellung
Oberflächengewässer

Oberflächengewässer sind nicht betroffen.

Grundwasser

Das Plangebiet liegt am östlichen Rand der Oberrheinebene und weist
hier Porengrundwasser in den eiszeitlich abgelagerten Kiesen (und
Sanden) von 50 – 70 m Mächtigkeit auf (gemäß Hydrogeologische Karte
von Baden-Württemberg, 1980). Die Grundwasserleiter werden von den
tonig-lehmigen Schutterablagerungen der Nacheiszeit überdeckt. Für
-3
das Schuttertal wurden Durchlässigkeitsbeiwerte von rund 0,3 x 10 m
ermittelt. Die Grundwasser – Flurabstände (bezogen auf MW 1975) betragen ca. 2 m. Der mittlere Grundwasserstand beträgt 159,28 m + NN,
der Maximalwert liegt bei 161,24 m+NN (am 19.05.1970). Bei diesen
Grundwasserständen handelt es sich um Montagswerte, d.h. dass der
tatsächlich vorhandene Maximalwert zwischen zwei Montagswerten
liegen kann und somit evtl. noch höher ist.

Wasserschutzgebiete

Im Plangebiet und im näheren Umfeld bestehen keine Wasserschutzgebiete.

4.5.2 Bewertung
Grundwasser

Grundwasservorrat und Grundwasserdargebot sind (hinsichtlich Mächtigkeit der grundwasserführenden Kieslager) sehr hoch (5) zu bewerten.
Aufgrund der hohen Filter- und Pufferfunktion und eines Grundwasserflurabstands von ca. 2 m unter Geländeoberfläche ist von einer mittleren
Grundwasserschutzfunktion durch die Deckschichten auszugehen.

4.5.3 Auswirkung des Vorhabens auf das Wasser
Grundwasser

 Es erfolgt eine Verminderung der Grundwasseranreicherung proportional zum Umfang versiegelter Fläche. Durch Bodenversiegelung
gehen gegenüber der aktuell zulässigen Versiegelung (bestehender
Bebauungsplan) 2.276 m² Fläche für die Grundwasserneubildung
aus Versickerung verloren.
 Das Risiko der Grundwasserverschmutzung wird - durch ordnungsgemäße Entsorgung des Abwassers - nicht erhöht.
 Von Eingriffen in die Grundwasser-führenden Bodenschichten wird
nicht ausgegangen. Die Grundwasserstände werden im Bebauungsplan aufgeführt und sind im Zuge der Bauarbeiten zu berücksichtigen.

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Umweltbericht zum BPlan - Kleinfeld Süd, 6. Änderung -

4.6 Klima und Luft
4.6.1 Bestandsdarstellung und -bewertung
Klimatische und lufthygieni- Aus dem Kartenwerk der "Regionalen Klimaanalyse Südlicher Obersche Funktion
rhein" (REKLISO, RVSO 2006) geht hervor dass das Plangebiet ein
erhöhtes Risiko sowohl für die lokale Wärme- als auch Luftbelastung
aufweist. Die Ausgleichsfunktion für die Wärmebelastung ist hoch. Die
Filterfunktion für die Schadstoffbelastung ist gering.
4.6.2 Auswirkung des Vorhabens auf Klima und Luft
 Das Wärmebelastungs-Risiko wird sich durch die großflächige Versiegelung weiter erhöhen, wodurch sich eine erhebliche Beeinträchtigung ergibt.
 Die Erhöhung des Luftbelastungsrisikos wird durch die hohe Anzahl
an Fahrzeugen ebenfalls als erheblich angesehen.

4.7 Landschaftsbild / Erholung
4.7.1 Bestandsdarstellung- und -bewertung
Landschaftsbild

Das Plangebiet ist in seiner Eigenschaft als extensives Grünland mit
lockerem Baumbestand von hoher Wertigkeit für die angrenzende
Wohn- und Mischbebauung.

Erholung

Als Teil des Parks „Kleinfeld Süd“ ist das Plangebiet von hoher Bedeutung für die wohnungsnahe und quartiersbezogene Erholung. Auch
wenn die Flächen des Plangebietes durch die extensive Ausprägung nur
wenig direkt nutzbar sind, so besteht die Qualität gerade in dieser naturnahen Ausprägung.
Das Plangebiet nimmt nur einen kleinen Teil des gesamten Parks in
Anspruch, sodass immer noch genügend Fläche für die wohnungsnahe
Erholung vorhanden sein wird. Des Weiteren wird im Zuge der Landesgartenschau ein großer, hochwertiger Park in direkter Nachbarschaft
entstehen.

4.7.2 Auswirkung des Vorhabens auf Erholung und Landschaftsbild
Landschaftsbild

 Mittlere Beeinträchtigung des Landschaftsbilds
a) Veränderung des Landschaftsbilds durch den Parkplatz:
Mit dem Vorhaben ergeben sich für das Landschaftsbild und infolge
dessen für die Erholungsfunktion Verschlechterungen hohen Ausmaßes. Das extensive Grünland wird durch einen Parkplatz mit Bestand
von ca. 250 Fahrzeugen ersetzt, woraus sich eine erhebliche Verschlechterung ergibt.
b) Veränderung des Landschaftsbilds durch ein Verwaltungsgebäude.
Durch die Beschränkung der maximalen Firsthöhe auf 14 m (mögliche Bebauung von 3 Vollgeschossen plus Dachgeschoss) ergibt sich
ein homogener Übergang von der Hochhausbebauung im Süden zur
kleinteiligen Wohnbebauung im Norden. Die Verschlechterung gegenüber dem jetzigen (zulässigen) Zustand wird dennoch als erheblich bewertet.

Erholung

 Mittlere Beeinträchtigung der Naherholungsfunktion
Das Vorhaben führt zwar in Bezug auf die erholungsbezogene Nutzbarkeit nur zu geringen Einschränkungen, in Bezug auf das Landschaftserleben allerdings zu einer erheblichen Minderung der Erholungseignung
(s.o.).
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Umweltbericht zum BPlan - Kleinfeld Süd, 6. Änderung -

5.

Maßnahmen zur Verminderung, Vermeidung und Kompensation

5.1 Vermeidung und Verminderung nachteiliger Auswirkungen
V1

Zonierung der Parkplatzfläche für die Frühschicht und die übrigen Mitarbeiter (gemäß Geräuschimmissionsprognose 2014).
Für die Frühschicht sind Parkplätze im südlichen Bereich des Parkplatzes vorzusehen. Die Zufahrt auf den Parkplatz sowie der FußgängerAusgang sind im südlichen Bereich anzulegen und mittels Einzäunung
zu gewährleisten. Die Mitarbeiter sind über die Regelungen in Kenntnis
zu setzen.
Begründung: Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm können nur eingehalten werden, wenn die Parkplatzzonierung ein Parken der Frühschicht
im nördlichen Bereich des Parkplatzes ausschließt. Die zulässigen Maximalpegel der TA Lärm werden so ebenfalls eingehalten.
Obwohl keine Richtwertüberschreitungen zu erwarten sind, sollte auch
die Spätschicht im südlichen und mittleren Bereich des Parkplatzes parken.

V2

Fachgerechter Umgang mit Bodenmaterial gemäß DIN19731 innerhalb
der nicht überbauten Flächen. Bei Aushub, Lagerung und Wiedereinbau
vom Boden erfolgt eine Schichtung von kulturfähigem Oberboden über
mineralischem Unterboden.

V3

Rodungen von Bäumen und Gehölzen sind mit Bezug zu § 39 Abs. 5
Nr. 3 BNatSchG lediglich außerhalb der Brutperiode von 30. September
bis 01. März eines jeden Jahres zulässig.

V4

Bei Neuinstallation sind zur Außenbeleuchtung im Plangebiet ausschließlich insektenfreundliche Lampen (z.B. Natriumdampflampen oder
LED-Leuchten) zulässig.

V5

Im Fall einer Bebauung ist der Einsatz von schwermetallhaltigen Materialien (z.B. Blei, Zink, Kupfer) im Dach- und Fassadenbereich nur dann
zulässig, wenn sie beschichtet oder in ähnlicher Weise behandelt sind.

5.2 Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet
A1

Im Parkplatzbereich sind die Stellplätze versickerungsfähig zu befestigen (Rasengittersteine, Rasenfugenpflaster oder Schotterrasen). Zur
Versickerung des überschüssigen Regenwassers sind Grünstreifen als
Versickerungsgräben anzulegen. Der Auenlehm / Hochflutlehm muss
im Bereich der Versickerungsgräben abgetragen werden. Auf den dann
anstehenden sandigen Kies wird weiterer Kies aufgebracht. Die obersten 30 cm sind mit belebtem Oberboden aufzufüllen. Als Oberboden ist
der abzugrabende Oberboden der zu überbauenden Flächen zu verwenden.
Die Versickerungsmulden sind mit einer mageren Wiesenansaat zu begrünen und zweimal jährlich zu mähen. Zulässig sind darüber hinaus für
die Funktionsfähigkeit der Anlagen erforderliche Unterhaltungsmaßnahmen.
Begründung: Eine Verringerung der Grundwasserneubildungsrate und
eventuelles Absinken des Grundwasserstandes wird durch die Regenwasserversickerung auf der Fläche vermieden. Der Auftrag von belebtem Oberboden auf den Versickerungsmulden verhindert einen Schadstoffeintrag ins Grundwasser.

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Umweltbericht zum BPlan - Kleinfeld Süd, 6. Änderung -

A2

Anpflanzung einer 1-reihigen Hecke aus Sträuchern und Bäumen.
Der westliche Rand der Parkplatzfläche ist durch Anpflanzungen aus
standortheimischen Sträuchern als einreihige Hecke zu entwickeln. Zusätzlich ist je 15 Laufmeter Hecke ein großkroniger Laubbaum (1. Ordnung) zu pflanzen (insgesamt 7 Bäume). Die Breite des Gehölzstreifens
muss mind. 2,50 m betragen (275 m²). Zur Anpflanzung der Sträucher
sind autochthone Gehölze gemäß Artenliste aus dem Herkunftsgebiet 6
Oberrheingraben zu verwenden. Alle Gehölze sind dauerhaft zu pflegen
und bei Abgang zu ersetzen. Eine Einfriedung mittels Zaun ist zulässig,
soweit der Zaun eine grüne Oberflächenbehandlung aufweist. Zu verwendende Laubgehölze: siehe unten.
Begründung: Der öffentliche Park hat eine hohe Bedeutung für die wohnungsnahe Erholung. Durch die Flächeninanspruchnahme durch den
geplanten Parkplatz entfällt ein Teil der Erholungsfläche. Eine Eingrünung mit Sträuchern verhindert eine zusätzliche, negative optische Wirkung des Parkplatzes auf die öffentliche Erholungsfläche. Die Hecke
dient als Sichtschutz zwischen öffentlichem Park und Parkplatz. Mit der
Hecke entstehen zudem Biotoptypen bzw. Lebensräume für Tiere und
Pflanzen.

A3

Anpflanzung von zwei 4-reihigen Hecken aus Bäumen und Sträuchern.
Auf den öffentlichen Grünflächen am Nord- und Südrand des Plangebietes ist durch Anpflanzung aus standortheimischen Sträuchern je eine 4reihige Hecke zu entwickeln. Die Breite dieser Gehölzstreifen muss insgesamt mind. 7 m betragen (ergibt eine Fläche von jeweils ca. 385 m²).
Je 15 Laufmeter Gehölzstreifen ist ein großkroniger Laubbaum (1. Ordnung) zu pflanzen (insgesamt 3 Bäume je Hecke / Gehölzstreifen, also
insgesamt 6 Bäume). Zur Anpflanzung der Sträucher sind autochthone
Gehölze gemäß Artenliste aus dem Herkunftsgebiet 6 Oberrheingraben
zu verwenden. Alle Gehölze sind dauerhaft zu pflegen und bei Abgang
zu ersetzen. Eine Einfriedung mittels Zaun ist zulässig, soweit der Zaun
eine grüne Oberflächenbehandlung aufweist. Zu verwendende Laubgehölze: siehe unten.
Begründung: Durch die Eingrünung entsteht eine Pufferzone mit Sichtschutz zwischen dem Parkplatz und der unmittelbar angrenzenden
Wohnbebauung. Die Beeinträchtigung für das Landschaftsbild durch die
Umnutzung von Wiesen- in Parkplatzfläche wird durch die Eingrünung
mit einer baumreichen Hecke vermindert. Mit der Hecke entstehen zudem Biotoptypen bzw. Lebensräume für Tiere und Pflanzen.

A4

Auf der nördlichen Grünfläche sind jeweils 1,50 m nördlich und südlich
der Hecke von Gehölzen frei zu halten. Diese Streifen sind mit einer
mageren Wiesenansaat zu begrünen und zweimal jährlich zu mähen.
Auf der südlichen Grünfläche ist zwischen Hecke und Parkplatz ebenfalls 1,50 m von Gehölzen frei zu halten. Bis auf den Gehölzstreifen ist
die Grünfläche ebenfalls mit einer mageren Wiesenansaat zu begrünen
und zweimal jährlich zu mähen. Des Weiteren ist südlich der Hecke ein
weiterer großkroniger Laubbaum zu pflanzen.

A5

Auf der Parkplatzfläche ist je angefangener 8 PKW-Stellplätze mindestens ein großkroniger Laubbaum (1. Ordnung) zu pflanzen, dauerhaft zu
pflegen und bei Abgang zu ersetzen. Die angepflanzten Bäume aus A2,
A3 und A4 können hierauf angerechnet werden (insgesamt 14 Bäume).
Bei einer Stellplatz-Anzahl von 250 ergibt dies eine zusätzliche Anzahl
von 18 Bäumen. Diese Anzahl reduziert sich im Fall einer Bebauung
gemäß der Gebäudedimensionierung. In jedem Fall sind 7 dieser Bäume am Parkplatzrand entlang der Breslauer Straße, mit einem Baumabstand von 15 m anzupflanzen.
Es sind offene, gegen Überfahren zu schützende begrünte Pflanzflächen
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(Baumscheiben) mit einer Fläche von mindestens 6 m² und unterirdischen Baumquartieren von mindestens 12 m² herzustellen. Die unterirdischen Baumquartiere sind fachgerecht mit geeignetem Substrat gemäß DIN 18915 herzustellen.
Die Anpflanzungen müssen spätestens 1 Jahr nach Baufertigstellung
(Schlussabnahme) erfolgen.
A6

Im Fall einer Bebauung sind mindestens 70% der gesamten Dachflächen (Gebäude und Carports) extensiv zu begrünen. Die Substratschicht muss mindestens 12 cm mächtig sein.

Artenliste für Gehölzpflanzungen

Bäume (heimisch):
 Spitzahorn (Acer platanoides)
 Winterlinde (Tilia cordata)*
 Traubeneiche (Quercus petrea)*
 Stieleiche (Quercus robur)*
Bäume (nicht heimisch)**:
 Lederhülsenbaum (Gleditsia triacanthos) (nur dornenlose Sorten
verwenden)
 Ginkgo (Ginkgo biloba)
 Zelkove (Zelkova serrata)
 Rotesche (Fraxinus pennsylvanica)
 Schnurbaum (Sophora japonica)

Sträucher
 Hasel (Corylus avellana)
 Zweigriffliger Weißdorn (Crataegus laevigata)
 Heckenkirsche (Lonicera xylosteum)
 Schwarzer Holunder (Sambucus nigra)
 Hundsrose (Rosa canina)
 Roter Hartriegel (Cornus sanguinea)
 Gewöhnliches Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus)
 Gewöhnlicher Liguster (Ligustrum vulgare)
* Diese Baumarten sind für Parkplätze nur bedingt geeignet
** Die Artenliste großkroniger, heimischer Baumarten, die für Parkplätze geeignet sind, ist sehr begrenzt. Die Baumartenliste wurde daher um nicht heimische Arten (gemäß GALK-Straßenbaumliste
2014) ergänzt, dies auch im Hinblick auf die Klimaveränderungen.

5.3 Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes
K1

K3

Als Kompensationsmaßnahme außerhalb des Plangebietes wird eine
Kalkung versauerter Waldböden im Stadtwald Lahr auf 9 ha Fläche
durchgeführt.
Am Gelände der Landesgartenschau und / oder der Parkanlage Kleinfeld Süd werden 55 mittel- oder großkronige Laubbäume gepflanzt. Diese sind dauerhaft zu pflegen und bei Abgang zu ersetzen.

Seite 16

Umweltbericht zum BPlan - Kleinfeld Süd, 6. Änderung -

6.

Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanzierung

Boden und biologische Viel- Auf den Folgeseiten sind die Eingriffs-/ Ausgleichs-Bilanzierungen für
falt
die Schutzgüter Boden (Tab. 3) und biologische Vielfalt (Tab. 4) dargestellt. Durch die Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet und die Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes werden die durch die
Planung entstehenden Defizite ausgeglichen.
Die weiteren Schutzgüter werden verbal-argumentativ bilanziert:
Mensch/ Gesundheit

Die betriebsbedingten Lärmimmissionen werden durch die Zonierung
des Parkplatzes (V1) auf ein erträgliches Maß reduziert. Dadurch können die erforderlichen Grenzwerte der TA Lärm eingehalten werden.
Des Weiteren dient die Eingrünung des Parkplatzes (A2, A3) dazu, diesen optisch abzuschirmen, wodurch die Lärmbelastung nicht mehr mit
visuellen Reizen verbunden, und dadurch als weniger störend empfunden wird.

Mensch/ Erholung
und Landschaftsbild

Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und des Landschaftserlebens wird durch die Eingrünung des Parkplatzes (Hecke aus Sträuchern
und Bäumen an drei Seiten des Parkplatzes; A2, A3) vermindert und
sinkt unter die Erheblichkeitsschwelle.

Wasser

Die Verminderung der Grundwasseranreicherung durch Bodenversiegelung wird durch die Regenwasserversickerung (A1) auf der Fläche mittels wasserdurchlässiger Parkplatzbefestigung sowie Versickerungsmulden verhindert. Zum Schutz des Grundwassers dient im Fall einer Bebauung zudem die Maßnahme V5. In diesem Fall sorgt zusätzlich die
Dachbegrünung für eine Verringerung des Abflusses. Es verbleiben
keine erheblichen Beeinträchtigungen.
Die Neuversiegelung führt zu einer Verschlechterung der bioklimatischen Verhältnisse im nahen Umfeld. Diese Verschlechterung wird
durch die Gehölzanpflanzungen kompensiert. Das gleiche gilt für die
nachteiligen lufthygienischen Auswirkungen. Im Fall einer Bebauung
wird die Verschlechterung zusätzlich durch die Dachbegrünung kompensiert.
Die Gegenüberstellung von Eingriffen einerseits und den Maßnahmen
zum Ausgleich bzw. zur Kompensation andererseits ergibt eine ausgeglichene Situation für die geprüften Schutzgüter. Bei Umsetzung aller
Maßnahmen verbleiben keine erheblichen Beeinträchtigungen.

Klima

Fazit

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Umweltbericht zum BPlan - Kleinfeld Süd, 6. Änderung -

Tab. 3: Eingriffs-/ Ausgleichs-Bilanz für das Schutzgut Boden

Seite 18

Umweltbericht zum BPlan - Kleinfeld Süd, 6. Änderung Tab. 4: Eingriffs-/ Ausgleichs-Bilanz für das Schutzgut biologische Vielfalt

Freiburg, den 23.06.2014
Dipl.- Ing. Tom Wallenborn
faktorgruen

Seite 19

Umweltbericht zum BPlan - Kleinfeld Süd, 6. Änderung -

Anhang
I.

Literatur:

GLA (Geologisches Landesamt Baden-Württemberg), 1994): Bodenübersichtskarte von Baden-Württemberg
1 : 200000, Blatt CC 7910 Freiburg-Nord. Karte, Tabellarische Erläuterung. Freiburg, 65 S.
GLA (Geologisches Landesamt Baden-Württemberg), 1980: Hydrogeologische Karte von BadenWürttemberg, Oberrheingebiet Raum Lahr.
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, 2010: Verordnung über die Anerkennung und Anrechnung
vorzeitig durchgeführter Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffsfolgen (Ökokonto-Verordnung – ÖKVO)
RVSO 1995: Regionalverband Südlicher Oberrhein: Regionalplan 1995. Textteil und Kartenanlage, einschließlich Nachträge bis 2011, Freiburg
LUBW, 2010: Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit Leitfaden für Planungen und Gestattungsverfahren. Karlsruhe, 32 S.
RW Bauphysik, 2014: Geräuschimmissionsprognose nach TA Lärm
GALK e.V. (Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz): Straßenbaumliste 2014

II.

Umweltziele

Vorgaben

Die Umweltziele für das Planungsgebiet resultieren aus den einschlägigen Fachgesetzen.

Mensch

 Schutz von Flächen mit Wohnfunktion und Erholungsfunktion gegenüber Lärmimmissionen (§1 BImschG, § 1 (6) 7 und 1a BauGB). Bemessungsgrundlage: Orientierungswerte der DIN 18005 und der
Richtwerte der TA-Lärm
 Erhalt und Herstellung der Zugänglichkeit von Flächen mit Erholungsfunktion § 2 (1) 11 + 13 BNatSchG
 Sichern der Lebensraumfunktion für Artengemeinschaften und für
seltene / gefährdete Arten (§ 1 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, Nr. 1, Abs. 3,
Nr. 5, §§ 2, 5, 6, 9, 13 - 15, 19, 21, 23 – 25, 29, 30 - 34, 37 - 41, 44
BNatSchG)
 Grundsätzlich sparsamer und schonender Umgang mit Grund und
Boden (§§ 1 u. 4 BodSchG; § 1a (2) BauGB)
 Erhalt von Bodenfunktionen insbesondere von Böden mit hoher / sehr
hoher Leistungsfähigkeit (entsprechend § 1 BodSchG ,(§ 1 (3) 2
BNatSchG,).
 Schutz aller Gewässer vor Verunreinigungen (§3a WG, § 1 (3) 2
BNatSchG)
 Erhalt der Selbstreinigungs-, Retentions-, Lebensraumfunktion von
Fließgewässern (§ 1a WHG, § 1 (3) 2 BNatSchG)
 Erhalt des Grundwasserdargebotes und der Grundwasserneubildung
(§3a WG)
 Verpflichtung zur Abwasserbeseitigung und zur Versickerung von
Niederschlagswasser (§45b WG)
 Schutz von Flächen mit bioklimatischen und / oder lufthygienischen
Funktionen (§ 1 (3) 4, § 1a BauGB, § 2 (1) 6 BNatSchG)
 Schutz von Flächen mit Wohnfunktion und Erholungsfunktion gegenüber luftgetragenen Schadstoffimmissionen (§ 1 (6) 7 BauGB, § 1 u.
2 BNatSchG)
 Berücksichtigung der Erfordernisse des Klimaschutzes durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen (§ 1a Abs. 5
BauGB)
 Die landschaftliche Eigenart und Vielfalt ist auch als Erlebnis- und
Erholungsraum des Menschen zu sichern. § 2 (1) 13 +14
 Erhalt von Bau- und Kulturdenkmäler (Denkmalschutzgesetz BadenWürttemberg 2001)

Pflanzen Tiere

Boden

Wasser

Klima

Landschaftsbild

Seite 20

( ( ( ( ( ( ( ( ( ( ( ( ( A4
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Stadt Lahr
Bebauungsplan Kleinfeld Süd,
6. Änderung
Karte 2 Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet /
Grünordnungsplan
A1, A5 Parkplatz:
Versickerungsgräben und
Baumpflanzungen

( ( ( ( ( A2 1-reihige Hecke aus
( ( ( ( ( Sträuchern und Bäumen
(((((
( ( ( ( ( A3 4-reihige Hecke aus
( ( ( ( ( Sträuchern und Bäumen
(((((
A4 Magere Wiesenansaat, zum
Teil mit Baumpflanzung (südl.
Bereich)

Abgrenzung Bebauungsplangebiet

0

25

A4

Stadt Lahr, Bebauungsplan Kleinfeld Süd, 6. Änderung

Planbez./Plannr.
Maßstab

±

Partnerschaftsgesellschaft
79100 Freiburg, Tel 0761 - 707 647 0
78628 Rottweil, Tel 0741 - 157 05
69117 Heidelberg, Tel 06221 - 985 410
70565 Stuttgart, Tel 0711 - 48 999 48 0
www.faktorgruen.de

Landschaftsarchitekten bdla
Projekt

50
Meter

Karte 2 - Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet

1:1.000

Bearbeiter

TW

Datum

23.06.2014

L:\gop\382-Lahr, Kleinfeld\GIS\Projekte\GOP_Kleinfeld_Sued_140623.mxd

Stadt Lahr
Bebauungsplan Kleinfeld Süd,
6. Änderung
Karte 1 Bestandsplan - Biotope und Bäume
33.41 Fettwiese artenarm
33.80 Zierrasen
35.50 Schlagflur

33.41

60.21 völlig versiegelte Straße
Bäume
Abgrenzung Bebauungsplangebiet

33.80

60.21

35.50

35.50

0

25

Partnerschaftsgesellschaft
79100 Freiburg, Tel 0761 - 707 647 0
78628 Rottweil, Tel 0741 - 157 05
69117 Heidelberg, Tel 06221 - 985 410
70565 Stuttgart, Tel 0711 - 48 999 48 0
www.faktorgruen.de

Landschaftsarchitekten bdla
Projekt

Stadt Lahr, Bebauungsplan Kleinfeld Süd, 6. Änderung

Planbez./Plannr.
Maßstab

±

50
Meter

Karte 1 - Bestandsplan - Biotope und Bäume

1:1.000

Bearbeiter

TW

Datum

23.06.2014

L:\gop\382-Lahr, Kleinfeld\GIS\Projekte\Bestandsplan_Kleinfeld_Sued_140623.mxd