Beschlussvorlage (Verabschiedung der Haushaltssatzung 2023 der Stadt Lahr sowie der Wirtschaftspläne 2023 der städtischen Eigenbetriebe jeweils mit Finanzplanung und Investitionsprogramm 2022-2026)
27. Februar 2023
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 201 & 202 Sachbearbeitung: Ziser & Singler Drucksache Nr.: 15/2023 Az.: 902.41/2023 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Gemeinderat 27.02.2023 beschließend öffentlich Abstimmung Betreff: Verabschiedung der Haushaltssatzung 2023 der Stadt Lahr sowie der Wirtschaftspläne 2023 der städtischen Eigenbetriebe jeweils mit Finanzplanung und Investitionsprogramm 2022-2026 Beschlussvorschlag: 1. Haushaltssatzung 2023: Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Stellenplan der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2023 nach Maßgabe der angeschlossenen Unterlagen. Weiter wird der Beschluss gefasst, dass die im Haushaltsplan 2023 für die Stadtteile veranschlagten Mittel für die Gebäudeunterhaltung und Gebäudebewirtschaftung, die in der (zentralen) Bewirtschaftungszuständigkeit der Abt. Gebäudemanagement stehen, im unterjährigen Haushaltsvollzug grundsätzlich nur für den jeweiligen Stadtteil verwendet werden dürfen. Eine Mittelumschichtung für Gebäude der Kernstadt oder eines anderen Stadtteils darf von der bewirtschaftenden Stelle nur unter vorheriger und ausdrücklicher Zustimmung durch den jeweiligen Stadtteil und unter Einbindung der Stadtkämmerei erfolgen. Für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der städt. Gebäude in den Ortsteilen wird jeweils ein separates Stadtteilbudget gebildet. Die Regelungen zum Vollzug des Haushaltsplans und zur Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben nach den §§ 6, 9 Abs. 2 und 11 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Lahr werden bis zur nächsten Neufassung der Hauptsatzung analog auf über- und außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen angewandt 2. Finanzplanung mit Investitionsprogramm 2022 bis 2026: Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026 (Kernhaushalt). 3. Wirtschaftsplanentwürfe 2023 der Eigenbetriebe mit Finanzplanung und Investitionsprogramm 2022 bis 2026: Der Gemeinderat beschließt die Wirtschaftspläne 2023 der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung Lahr“, „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ sowie „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ jeweils mit der vorgelegten Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026. Drucksache 15/2023 Seite 2 Zusammenfassende Begründung: Der Entwurf des Haushaltsplanes der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2023 mit Finanzplanung bis 2026 wurde in die Sitzung des Gemeinderates am 21.11.2022 eingebracht. Die Entwürfe der Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2023 der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung Lahr", „Bau- und Gartenbetrieb Lahr" sowie „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr" wurden wenige Tage später nachgereicht. Die (erste) Vorberatung der Planentwürfe erfolgte in öffentlicher Sitzung des Haupt- und Personalausschusses am 05.12.2022. Mit großer Stimmenmehrheit wurde empfohlen, die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 unter Einbeziehung der Änderungen zu beschließen. Die Wirtschaftsplanentwürfe 2023 wurden ebenfalls mit großer Stimmenmehrheit zur Beschlussfassung empfohlen. Im Gegensatz hierzu wurde für die Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026 (Kernhaushalt) keine Beschlussempfehlung an den Gemeinderat ausgesprochen. Die Abstimmung hatte eine Stimmengleichheit zum Ergebnis. In der Folge wurde die ursprünglich vorgesehene Verabschiedung im Gemeinderat am 19.12.2022 in das Jahr 2023 verschoben. Hintergrund war die anhängige Thematik zur Fortführung der Haushaltskonsolidierung, der Finanzagenda, der Bildung einer Baukommission und der Schuldenobergrenze. Auf die Vorlage 9/2023 wird verwiesen. Weitere Änderungen, welche in der Änderungsliste aufgeführt sind, erfolgten im Nachgang zu der Sitzung vom 05.12.2022. Nach mehreren intensiven Diskussionsrunden zwischen Gemeinderatsfraktionen und Verwaltung erfolgte die (zweite) Vorberatung der Planentwürfe in öffentlicher Sitzung des Haupt- und Personalausschusses am 06.02.2023. Folgende Beschlussempfehlungen an den Gemeinderat haben sich daraus ergeben. Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen 1. Haushaltssatzung 2023 13 2 0 2. Finanzplanung mit Investitionsprogramm 2022 bis 2026 (Kernhaushalt) 13 1 1 3. Wirtschaftsplanentwürfe 2023 der Eigenbetriebe mit Finanzplanung mit Investitionsprogramm 2022 bis 2026 13 1 1 Drucksache 15/2023 Seite 3 Sachdarstellung Die Eckwerte zum Haushaltsplanentwurf 2023 und deren Entwicklung seit der Einbringung sind in folgender Tabelle dargestellt: Summe der ordentlichen Erträge Summe der ordentlichen Aufwendungen Veranschlagtes ordentliches Ergebnis Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf Ergebnishaushalt Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Investitionstätigkeit Veranschlagtes Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Kreditbedarf) Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Tilgungen) Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Finanzierungstätigkeit Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen Stand nach der (zweiten) Beratung im HPA am 06.02.2023 EUR 149.702.170 Stand nach der Stand gedruckter (ersten) Beratung Entwurf/Stand im HPA am der Einbringung 05.12.2022 am 21.11.2022 EUR EUR 149.369.970 149.294.970 161.546.840 161.420.740 161.445.740 -11.844.670 -12.050.770 -12.150.770 -4.739.370 -4.945.470 -5.045.470 8.076.610 8.214.800 8.214.800 18.018.790 19.175.400 19.175.400 -9.942.180 -10.960.600 -10.960.600 -14.681.550 -15.906.070 -16.006.070 7.500.000 9.000.000 9.000.000 3.040.000 3.120.000 3.120.000 4.460.000 5.880.000 5.880.000 -10.221.550 -10.026.070 -10.126.070 10.795.000 9.695.000 9.695.000 Drucksache 15/2023 Seite 4 Begründung: I) Kernhaushalt A) Ergebnis- und Finanzhaushalt 2023: Seit der Einbringung des Entwurfs des Haushaltsplanes 2023 mit Finanzplanung bis 2026 im Gemeinderat am 21.11.2022 ergaben sich einige Änderungen. Diese sind u.a. auf die Vorberatungen im Hauptund Personalausschuss am 05.12.2022 sowie auf die Ergebnisse der Vorlage 9/2023 (Fortführung der Haushaltskonsolidierung, Finanzagenda, Bildung einer Baukommission und Schuldenobergrenze) zurückzuführen. Auch hat die weitere Fortschreibung der Orientierungsdaten des Landes zum Finanzausgleich vom 13.12.2022 maßgeblichen Anteil an den Veränderungen. Sämtliche Anpassungen von Haushaltsansätzen sind in der Änderungsliste (Anlage 1) aufgeführt. Nach der Vorberatung des Haushaltsplanentwurfs 2023 weist der Ergebnishaushalt 2023 als ordentliches Ergebnis einen Fehlbetrag von 11.844.670 Euro aus. Im Vergleich zur Einbringung liegt eine Verbesserung von 306.100 Euro vor. Der ausgewiesene Fehlbetrag kann überwiegend (9,0 Mio. Euro) aus der einsetzbaren Rücklage ausgeglichen werden. Über den Differenzbetrag von 2.844.670 Euro ist ein Fehlbetragsvortrag in das Haushaltsjahr 2024 vorzunehmen. Der Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushalts beläuft sich nach der Fortschreibung gemäß der Änderungsliste auf 4.739.370 Euro. Das Gesamtergebnis für den Finanzhaushalt 2023 weist nach dem aktuellen Entwurfsstand eine veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Haushaltsjahres 2023 in Höhe von -10.221.550 Euro aus. Über die als Anlage 2 beigefügte Entwurf der Haushaltssatzung 2023 muss nun ein Beschluss gefasst werden. Im Weiteren ist der Stellenplan 2023 in seiner haushaltsmäßigen Darstellung ebenfalls beigefügt (Anlage 3). B) Finanzplanung mit Investitionsprogramm 2022 bis 2026: Gemäß § 85 Abs. 4 GemO muss die Finanzplanung mit Investitionsprogramm spätestens mit der Haushaltssatzung beschlossen werden. Die o.g. Änderungen haben sich teilweise auch in den Finanzplanungsjahren 2024 bis 2026 niedergeschlagen. Insofern musste diese auch fortgeführt werden. Die aktuelle Fassung ist als Anlage 4 beigefügt. Ausgehend vom Schuldenstand (Kernhaushalt) zum 31.12.2022 i.H.v. rd. 25,39 Mio. EUR würde sich der planerische Schuldenstand bis zum 31.12.2026 auf rd. 39,88 Mio. EUR (= Schuldenobergrenze) erhöhen. Der Stand der liquiden Eigenmittel zum Ende des Finanzplanungszeitraumes (31.12.2026) beläuft sich auf rd. 3,76 Mio. EUR. Drucksache 15/2023 Seite 5 II) Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe: Wie in der zusammenfassenden Begründung aufgeführt sind die Wirtschaftsplanentwürfe 2023 der städtischen Eigenbetriebe mit jeweiliger Finanzplanung bis 2026 mit großer Stimmenmehrheit zur Beschlussfassung empfohlen worden. Beim BGL wurde am 05.12.2022 in der Sitzung des Haupt- und Personalausschusses eine Tischvorlage ausgelegt. Beim Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung“ ergaben sich aufgrund der nachträglichen Aufnahme des Kanalausbaus der Handwerkergrundstücke im Gewerbegebiet Langenwinkel noch Änderungen in Höhe von 215.000 Euro. Der Eigenbetrieb „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ hat keine Änderungen erfahren. Von allen drei Eigenbetrieben sind die Wirtschaftspläne beigefügt (Anlage 5). Es wird gebeten den Beschlussfassungen zuzustimmen. Markus Ibert Oberbürgermeister Markus Wurth Stadtkämmerer Anlage(n): 1) Änderungsliste_nach HPA-Beratungen 2) Entwurf Haushaltssatzung 2023 3) Stellenplan 2023_haushaltsmäßige Darstellung 4.1) Finanzplanung bis 2026 4.2) Investitionsprogramm bis 2026 5.1) Wirtschaftsplan 2023_Abwasserbeseitigung Lahr 5.2) Wirtschaftsplan 2023_Bau- und Gartenbetrieb Lahr 5.3) Wirtschaftsplan 2023_Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.