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Beschlussvorlage (Feuerwehr Stadt Lahr, Musikzug - Zustimmung gem. § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg i.V.m. § 13 Abs. 4 Ziff. 7 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Lahr zur…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: St. Feuerw
Altfuldisch

Datum: 12.06.2014 Az.:

Drucksache Nr.: 158/2014

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

28.07.2014

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Feuerwehr Stadt Lahr, Musikzug
- Zustimmung gem. § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg i.V.m.
§ 13 Abs. 4 Ziff. 7 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Lahr zur Wahl des Leiters
der Abteilung

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt gemäß § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes für BadenWürttemberg i. V. m. § 13 Abs. 4 Ziff. 7 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Lahr
der Wahl des Feuerwehrangehörigen Thomas Leppla zum Leiter der Abteilung der
Feuerwehr Stadt Lahr Musikzug, zu. Die Zustimmung erfolgt mit Wirkung ab
01.03.2014 für die Dauer von fünf Jahren

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 158/2014

Seite - 2 -

Begründung:
Nach der vom Gemeinderat beschlossenen Feuerwehrsatzung besteht die Feuerwehr
Stadt Lahr u. a. aus den aktiven Abteilungen der Kernstadt und der sieben Stadtteile.
Für die einzelnen Feuerwehrabteilungen ist jeweils ein Leiter der Abteilung und dessen
Stellvertreter zu wählen.
Die ehrenamtlich tätigen Leiter der Abteilungen und deren Stellvertreter werden gem. §
8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg von den aktiven Feuerwehrangehörigen in geheimer Wahl auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Wahlen bedürfen
der Zustimmung des Gemeinderates. In Gemeinden mit Ortschaftsverfassung kann die
Zuständigkeit für die Zustimmung zur Wahl der Leiter der Abteilungen in den Ortschaften nach der Hauptsatzung auch beim Ortschaftsrat liegen; dies ist bei der Stadt
Lahr zutreffend.
Im Rahmen der Abteilungsversammlung des Musikzuges am 16.04.2014 fand die Wahl
des Leiters der Abteilung statt.
Wahl des Leiters der Abteilung
Als einziger Bewerber stellte sich Thomas Leppla zur Wahl. Von 10 aktiven, stimmberechtigten Feuerwehrangehörigen waren 8 bei der Abteilungsversammlung anwesend
und beteiligten sich an der Wahl. Der Feuerwehrangehörige Thomas Leppla wurde mit
7 gültigen Stimmen und einer Enthaltung gewählt.
Bei Wahlzustimmung beträgt die Amtsdauer des gewählten Feuerwehrangehörigen
Thomas Leppla fünf Jahre mit Wirkung ab 01.03.2014. Gemäß § 11 Abs. 2 der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr vom 01.01.2014 wird der Gewählte vom Oberbürgermeister
bestellt.

Dr. Wolfgang G. Müller

Thomas Happersberger