Beschlussvorlage (Einrichtung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h für die Zeit von montags bis freitags von 7 bis 17 Uhr entlang der Dinglinger Hauptstraße und Kaiserstraße)
16. März 2023
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 302 Sachbearbeitung: Stuber Drucksache Nr.: 34/2023 Az.: 112.21/Stu An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 605 / 61 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 01.03.2023 renz vorberatend nichtöffentlich Beirat für Verkehrsangelegenhei- 16.03.2023 ten beschließend öffentlich Abstimmung Betreff: Einrichtung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h für die Zeit von montags bis freitags von 7 bis 17 Uhr entlang der Dinglinger Hauptstraße und Kaiserstraße Beschlussvorschlag: Der Beirat für Verkehrsangelegenheiten empfiehlt die Einrichtung einer Geschwindigkeitsreduzierung von montags bis freitags in der Zeit von 7 – 17 Uhr entlang der Dinglinger Hauptstraße und Kaiserstraße im Bereich zwischen den Kreisverkehren Goethestraße und Hirschplatz. Zusammenfassende Begründung: Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen sowie sozialen Einrichtungen auf 30 km/h zu beschränken, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang von der betroffenen Straße aus verfügen oder im Nahbereich der Einrichtung starker Zielund Quellverkehr vorhanden ist. In Lahr bestehen bereits Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 km/h vor Schulen und Kindergärten, beispielsweise in der Otto-Hahn-Straße, im weiteren Verlauf der Dinglinger Hauptstraße oder in der Werderstraße. Die Geschwindigkeitsreduzierung gilt dort ebenfalls montags bis freitags von 7:00 – 17:00 Uhr und stellt somit unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit den geringeren Eingriff dar. Grundsätzlich wird durch die zeitliche Einschränkung eine generell höhere Akzeptanz der Geschwindigkeitsbeschränkung durch die Verkehrsteilnehmenden bewirkt, da ein Zusammenhang zu den angrenzenden Einrichtungen hergestellt werden kann. In der Dinglinger Hauptstraße und in der Kaiserstraße bestehen bereits mehrere Geschwindigkeitsreduzierungen, lediglich auf kurzen Zwischenabschnitten ist Tempo 50 zugelassen. Die gesamte Strecke hat eine sehr hohe Bedeutung für den Radschulverkehr. Drucksache 34/2023 Seite 2 Die Lücken sollen nun aufgrund der hohen Sensibilität hinsichtlich der Schulwegeverbindungen geschlossen werden. Die Maßnahme trägt zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmenden und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei. Auch der Radverkehr, der aus Gründen der geringen Fahrbahnbreiten keine eigenen Schutzbereiche in Anspruch nehmen kann, wird durch die Maßnahme tagsüber zusätzlich geschützt. Es wird vorgeschlagen, den Zeitrahmen von montags bis freitags, 07:00 – 17:00 Uhr, entlang der gesamten Strecke gelten zu lassen, um eine für die Verkehrsteilnehmenden nachvollziehbare und schlüssige Verkehrsregelung an vergleichbaren Örtlichkeiten zu schaffen. Drucksache 34/2023 Seite 3 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Derzeit bestehen mehrere kurze Abschnitte mit Temporeduzierungen im Bereich der Schulen und Kindergärten entlang der Dinglinger Hauptstraße und der Kaiserstraße. Auch die umliegenden Schulen und Kindergärten werden über die beiden Straßen angedient, beispielsweise die Eichrodtschule, die Musikschule und die Kindergärten im Kanadaring oder in der Friedhofstraße. Für Verkehrsteilnehmende ist die wechselnde Verkehrsregelung schwer nachvollziehbar. Im Abschlussbericht der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans durch das Stadt- und Verkehrsplanungsbüro Planersocietät wird die Verkehrssituation entlang der Dinglinger Hauptstraße näher beleuchtet und die Einrichtung einer ganztägigen Tempo 30-Regelung empfohlen. Neben den Schulen und Kindergärten werden auch die fehlende Radverkehrssicherung sowie der Stadtpark mit einem erhöhten Querungsbedarf und dem im Lärmaktionsplan festgehaltenen ruhigen Gebiet als Gründe aufgeführt. Eine ganztägige Tempo 30-Regelung hätte gemäß der Analyse des Planungsbüros eine Verlagerung von ca. 3.000 bis 4.500 Kfz-Fahrten pro Tag im Vergleich zum Prognose-Nullfall (2030) zur Folge. Die verlagerten Verkehre würden sich in verträglichem Rahmen auf die Schwarzwaldstraße und die B 415 aufteilen. Für eine Geschwindigkeitsreduzierung rund um die Uhr fehlt allerdings weiterhin eine gesetzliche Grundlage, weshalb diese Maßnahme nicht wie vorgeschlagen umgesetzt werden kann. Zielsetzung: Ziel ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit entlang der gesamten Dinglinger Hauptstraße und der Kaiserstraße bis zum Kreisverkehr in der Goethestraße. Sowohl die Schülerinnen und Schüler als auch der Radverkehr würden von der Maßnahme durch eine beruhigtere Fahrweise des motorisierten Verkehrs sowie die zusätzliche Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmenden entlang der gesamten Strecke profitieren. Der PKW-Verkehr hätte durch die Maßnahme ebenfalls Vorteile, da die Verkehrsregelung künftig einheitlich und überschaubar bleibt. Die damit verbundenen Nachteile für das umliegende Straßennetz werden aus straßenverkehrsrechtlicher und verkehrsplanerischer Sicht als vertretbar angesehen, da die Belange der Verkehrssicherheit überwiegen. Maßnahmen: Die Geschwindigkeitsreduzierung wird durch die Ergänzung zusätzlicher Verkehrszeichen umgesetzt. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR Drucksache 34/2023 Seite 4 Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Begründung: Die Kosten für die Beschilderung betragen ca. 8.800 EUR und werden durch die Kostenstelle 54105011 gedeckt. Guido Schöneboom Lucia Vogt Erster Bürgermeister Leiterin Ordnungsamt Anlage(n): Plan Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.