Beschlussvorlage (Verlängerung des Pilotprojektes zur Erhöhung der Fußverkehrssicherheit in der Willy-Brandt-Straße)
16. März 2023
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 302 Sachbearbeitung: Stuber Drucksache Nr.: 35/2023 Az.: 112.21/Stu An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 605 / 61 Beratungsfolge Termin Beirat für Verkehrsangelegenhei- 16.03.2023 ten Beratung Kennung beschließend öffentlich Abstimmung Betreff: Verlängerung des Pilotprojektes zur Erhöhung der Fußverkehrssicherheit in der WillyBrandt-Straße Beschlussvorschlag: Zusammenfassende Begründung: In der Willy-Brandt-Straße vor der Außenstelle der Geroldseckerschule besteht Nachbesserungsbedarf im Bereich der Ampelanlage. Die Aufstellflächen sind nicht ausreichend für ganze Schulklassen dimensioniert, weshalb die Abbiegespur temporär gesperrt wurde. Die Fläche soll als zusätzlicher Schutzraum dienen. Die Maßnahme hat sich bewährt und den damit verfolgten Zweck erfüllt. Der Umbau des Knotenpunktes ist allerdings zwingend notwendig für eine dauerhafte Lösung, da aktuell die Fahrspur für die Fahrtrichtung geradeaus missbräuchlich zum Rechtsabbiegen genutzt wird. Aufgrund der baulich angelegten Insel ist der Abbiegeradius hierfür allerdings nicht geeignet. Drucksache 35/2023 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Die Außenstelle der Geroldseckerschule sowie die Einrichtung Kita & Hort Geroldseck haben um die Überprüfung der örtlichen Verkehrssituation mit dem Ziel der Erhöhung der Verkehrssicherheit vor dem Schul- und Kitagebäude gebeten. Aus diesem Grund fand eine gemeinsame Begehung mit Vertretern des Landratsamtes Ortenaukreis, des Polizeipräsidiums Offenburg, der Schule und Kita, des Elternbeirates und der Stadtverwaltung Lahr statt. Die Kernproblematik zeigte sich darin, dass die Aufstellfläche für den Fußverkehr im Bereich der Ampelanlage nicht ausreichend dimensioniert ist und die Kinder regelmäßig auf dem Zebrastreifen auf die nächste Grünphase warten müssen, wenn diese in einer größeren Gruppe unterwegs sind. Zudem wird häufig aus Richtung des Gebäudes kommend über den Zebrastreifen gerannt, um die Grünphase auf dem nächsten Abschnitt der Überquerungsstrecke noch zu erwischen. Beim Zebrastreifen hat der Fußgänger zwar Vorrang, durch das schnelle Auftauchen besteht dennoch eine Gefährdung. Somit entstehen nicht selten erhebliche Gefahrensituationen. Leider ist eine bauliche Anpassung der Kreuzung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit kurzfristig nicht realisierbar. Im Ergebnis wurde entschieden, im Rahmen eines Pilotprojektes die Sperrung der Rechtsabbiegespur von der Willy-BrandtStraße auf die B 415 (in Richtung Kuhbach) für den Kraftfahrzeugverkehr zum Schulbeginn zu veranlassen. Der Radverkehr ist von dieser Maßnahme nicht betroffen. Bei einer Erweiterung des Verbotes kann davon ausgegangen werden, dass die Radfahrenden auf den großzügigen Gehweg vor dem Schulgebäude ausweichen werden. Das würde die Gefahrensituation zusätzlich erhöhen, weshalb eine Sonderlösung auf der Fahrbahn aus Sicht der Verkehrsbehörde aus Sicherheitsgründen zwingend erforderlich ist. Die Willy-Brandt-Straße kann weiterhin uneingeschränkt erreicht werden. Lediglich für das Rechtsabbiegen muss ein Umweg über die Feuerwehrstraße und den Hohbergweg in Kauf genommen werden. Aus straßenverkehrsrechtlicher und verkehrsplanerischer Sicht und nach Einschätzung der Polizei ist dieser geringfügige Umweg vertretbar. Um die Anwohnenden der Bertha-von-Suttner-Allee nicht durch zusätzlichen Umleitungsverkehr zu belasten, wurden im Einmündungsbereich Verbotsschilder für den Kraftfahrzeugverkehr eingerichtet. Dies führte zu Unmut bei einigen betroffenen Anwohnenden. Da nun davon ausgegangen werden kann, dass eine Gewöhnungsphase des Individualverkehrs abgeschlossen ist, wird auf die Verbotsbeschilderung künftig verzichtet. Die Maßnahme hat sich seit der Umsetzung zum Schulbeginn im September 2022 gut bewährt, weshalb die Verwaltung die Verlängerung des Pilotprojektes bis zur Fertigstellung und Umsetzung der Planung für den Umbau des Knotenpunktes mit neuer Lichtsignalanlage vorschlägt. Zielsetzung: Ziel ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich der Lichtsignalanlage. Der motorisierte Verkehr kann den Bereich nicht mit genügend Sicherheitsabstand befahren, weshalb nur ein Umbau des Knotenpunktes mit neuer Lichtsignalanlage oder die Sperrung der Abbiegespur langfristig in Frage kom- Drucksache 35/2023 Seite 3 men. Andernfalls würde die Aufrechterhaltung des Bestandes zu Lasten der Schulwegesicherheit gehen. Maßnahmen: Die Beibehaltung der Sperrung würde sich zunächst auf die Aufrechterhaltung der mobilen Absicherung beschränken. Gleichzeitig soll ein dauerhafter Umbau des Knotenpunktes mit einer neuen Lichtsignalanlage geplant werden. Dies zieht eine Anpassung des gesamten Knotenpunktes nach sich. Im Rahmen eines gemeinsamen Termines vor Ort zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern des Landratsamtes Ortenaukreis, des Polizeipräsidiums Offenburg und der Stadtverwaltung Lahr wurde besprochen, die Ampelmasten zu versetzen, die dazugehörigen Inseln und Furten anzupassen und ggf. weitere Aufstellflächen zu vergrößern. Die Kosten für den Umbau der Signalanlage würden vom Straßenbauamt übernommen werden. Für die Vergrößerung der Aufstellfläche in der Willy-Brandt-Straße sowie für die zusätzlich anfallenden Tiefbauarbeiten wäre die Stadt Lahr Kostenträger. Hierfür würden Mittel in Höhe von ca. 200.000.- € benötigt, welche für den Kernhaushalt 2024 im Ergebnishaushalt auf der Kostenstelle „Straßen, Wege, Plätze, Gemeindestraßen“ (Kostenstelle 54105000, Kostenart 42120000) angemeldet werden sollen. Eine mögliche Fördermöglichkeit im Zusammenhang mit der Schulwegsicherung wird noch geprüft. Alternativ geprüfte Maßnahmen: Die Wiederherstellung des früheren Zustandes kommt aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde nicht in Betracht, da die Sicherheit für die Schulkinder durch die Sperrung der Rechtsabbiegespur deutlich erhöht werden konnte. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Drucksache 35/2023 ☐Ja, mit den angegebenen Kosten Seite 4 ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☒Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☒Nein Guido Schöneboom Lucia Vogt Erster Bürgermeister Leiterin Ordnungsamt Anlage(n): Skizze zur künftigen vorgesehenen Verkehrsführung Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.