Beschlussvorlage (Aktualisierung der Richtlinien für die Ehrung von erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Musikwettbewerben durch die Stadt Lahr/Schwarzwald)
20. März 2023
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 41 Sachbearbeitung: Silberer Drucksache Nr.: 240/2022 Az.: 330.131 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 433 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 07.12.2022 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Kulturausschuss 02.03.2023 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Haupt- und Personalausschuss 06.03.2023 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 20.03.2023 beschließend öffentlich Betreff: Aktualisierung der Richtlinien für die Ehrung von erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Musikwettbewerben durch die Stadt Lahr/Schwarzwald Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die Aktualisierung der Richtlinie für die Ehrung von erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Musikwettbewerben durch die Stadt Lahr/Schwarzwald. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2023 rückwirkend in Kraft. Zusammenfassende Begründung: Aufgrund der Öffnung der Musikwettbewerbe zu Online-Wettbewerben ist es erforderlich, eine Anpassung dieser Richtlinien vorzunehmen. Drucksache 240/2022 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Es werden immer mehr Online-Musikwettbewerbe angeboten. Damit diese korrekt prämiert werden können, bedarf es einer Anpassung der städtischen Richtlinie. Ebenso ist es zeitgemäß, die Teilnehmenden des hochrangigen Bundeswettbewerbs umfassender hervorheben. Abschließend werden mit dieser Anpassung noch organisatorische Abläufe optimiert: Der Zeitpunkt der Einreichung der Ergebnisse bis zum 1. März ist für den weiteren Ehrungsverlauf zu langfristig. Deshalb schlägt die Verwaltung den 1. Februar für die Ergebnisse aus dem Vorjahr als neue Fristsetzung vor. Bisher ist geregelt, dass die Vorschläge im Büro des Oberbürgermeisters eingereicht werden. Hier wird zukünftig der direkte Weg der Ehrungsanträge zum Kulturamt vorgeschlagen. Die interne Weitergabe der Informationen ist durch die Vorlagenkonferenz und Gremienbefassung sichergestellt. Zielsetzung: Thematisch: Aktualisierung der Richtlinie für die Ehrung von erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Musikwettbewerben durch die Stadt Lahr/Schwarzwald sowie Prozessoptimierung. Zeitlich: Inkrafttreten der Richtlinie nach GR-Beschluss im März 2023, Veröffentlichung im Anschluss daran. Angepasste Vergabekriterien gelten für das gesamte Wettbewerbsjahr 2023. Anwendung der Vergabekriterien bei Verleihung der Medaillen in 2024 für die Wettbewerbserfolge aus dem Vorjahr. Maßnahmen: Änderung der Richtlinien in folgenden Punkten: Zu 1. ALT: Die Stadt Lahr/Schwarzwald ehrt für die erfolgreiche Teilnahme an Musikwettbewerben Schülerinnen und Schüler. NEU: Die Stadt Lahr/Schwarzwald ehrt Teilnehmerinnen und Teilnehmer für die erfolgreiche Teilnahme an Musikwettbewerben (Präsenz- und Onlinewettbewerbe). Zu 2. - Bei den Vergaben wurde der Wettbewerb „Jugend jazzt“ ergänzt. Drucksache 240/2022 Seite 3 - Alle am Bundeswettbewerb Teilnehmende erhalten eine goldene Medaille, unabhängig von der Prämierung. - Internationale Wettbewerbe werden zukünftig ausgenommen. Zu 6. - Die Einreichungsfrist wird vom 1. März auf den 1. Februar vorgezogen. - Die Einreichung erfolgt zukünftig direkt beim Kulturamt der Stadt/Lahr. Alternativ geprüfte Maßnahmen: Keine. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Begründung: Die Überarbeitung der Richtlinien entstand aus einer Anregung durch Herrn Volk bei einer Sitzung des Kulturausschusses. Herr Meinen, Leiter der städtischen Musikschule, bereitete gemeinsam mit Herrn Volk die Überarbeitung der Musikmedaillenrichtlinien aus musikalischer Sicht vor. Das Kulturamt ergänzte die Überarbeitung mit organisatorischen Prozessoptimierungen. Dieser Änderungsvorschlag wurde in einer Arbeitsgruppe, bestehend aus einzelnen Mitgliedern des Kulturausschusses, am 20. Oktober 2022 besprochen und diskutiert. Teilnehmende waren Eberhard Roth, Joachim Volk, Stefanie Kremling-Deinert, Hans-Jürgen Jäckle, Christian Reinbold, Nicolaus Wilhelm sowie von der Verwaltungsseite Tobias Meinen, Senja Dewes und Valerie Silberer. Die Anpassung der Richtlinie wurde in diesem Kreis für zeitgemäß und erforderlich empfunden. Die Anpassung sind in den oberen Absätzen aufgeführt. Hierzu ergänzend wird erläutert, warum seitens der Verwaltung empfohlen wird die internationalen Wettbewerbe rauszunehmen. Der in Deutschland durchgeführte Wettbewerb „Jugend musiziert“ ist durch sein Stufensystem (Kreis, Landes, Bundesebene) sehr breit aufgestellt. Nur die Besten der Besten Musiker gelangen bis zum hochkarätigen Bundeswettbewerb. Internationale Wettbewerbe haben diese vorgeschalteten Wettbewerbe in der Regel nicht. Deshalb ist ein Vergleich mit dem Niveau der Bundeswettbewerbe „Jugend musiziert“ nur schwer zu fassen. Aus diesem Grund wird seitens der Verwaltung empfohlen die internationalen Wettbewerbe als Wertungskategorie rauszunehmen. Ebenfalls wurde der Zeitpunkt der Veränderungen diskutiert. Die neuen Richtlinien sollten erst verabschiedet und dann künftig gelten, sodass alle Teilnehmenden sich auf die neuen Kriterien einstellen können. Beschlossen wurde zudem, dass die Vergabe der Musikmedaille ab 2024 in Form einer eigenen Veranstaltung erfolgen soll. 2023 wird sie letztmals in ein Konzert im Pflugsaal eingebunden werden, da hier die Planungen bereits vorangeschritten sind. Drucksache 240/2022 Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Seite 4 Senja Dewes Kulturamtsleitung Valerie Silberer Verwaltungsleitung Anlage(n): Anlage 0 Alte Richtlinien Musikmedaillenverleihung Neue Richtlinien Musikmedaillenverleihung Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.