Navigation überspringen

Beschlussprotokoll (Technischer Ausschuss)

                                    
                                        BESCHLUSSPROTOKOLL
Öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses (Nr. 3/2023) der
Stadt Lahr/Schwarzwald
am Mittwoch, 08.03.23, Rathaus 2, Großer Sitzungssaal

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
5/2023
61

1.

Bebauungsplan GARTENHÖFE
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der 2. Offenlage
- Satzungsbeschlüsse
- Berichtigung des Flächennutzungsplans

Der Technische Ausschuss empfiehlt:
1. Die Abwägung vom 25.01.2023 zu den während der eingeschränkten
2. Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan GARTENHÖFE wird beschlossen.
2. Der Bebauungsplan GARTENHÖFE und die hierzu erlassenen örtlichen
Bauvorschriften werden in beigefügter Fassung vom 25.01.2023 als
Satzungen beschlossen.
3. Der Flächennutzungsplan wird nach dem Satzungsbeschluss berichtigt.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

12/2023
61

2.

Bebauungsplan SCHWARZWALD- / MARTIN-LUTHER-STRASSE
- Aufstellungsbeschluss
- Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
- Planungsziele

Der Technische Ausschuss empfiehlt:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes SCHWARZWALD- / MARTINLUTHER-STRASSE gemäß § 2 (1) BauGB wird beschlossen.
2. Die Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß
§ 13a BauGB.
3. Die Planungsziele vom 18.01.2023 werden gebilligt.
Beratungsergebnis:
Einstimmig

-2-

30/2023
61

3.

Bebauungsplan ALMENWEG-WOLFSGARTEN, 3. Änderung im Stadtteil Hugsweier
- Aufstellungsbeschluss
- Billigung des Entwurfs für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage)
- Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Der Technische Ausschuss empfiehlt:
1. Für den im beigefügten Bestandsplan umgrenzten Bereich wird die Aufstellung des Bebauungsplans ALMENWEG-WOLFSGARTEN, 3. Änderung im Stadtteil Hugsweier mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 2
Abs. 1 BauGB beschlossen.
2. Der Entwurf zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften vom
31.01.2023 wird gebilligt.
3. Der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
4. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Offenlage).
Beratungsergebnis:
Einstimmig