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Beschlussvorlage (2. Teilbebauungsplan ORTSMITTE, Stadtteil Kuhbach - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschlüsse)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 61
Sachbearbeitung: Löhr

Drucksache Nr.: 59/2023
Az.: - 0687/Lö

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 19.04.2023
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Ortschaftsrat Kuhbach

09.05.2023

vorberatend

öffentlich

Einstimmig

Technischer Ausschuss

10.05.2023

vorberatend

öffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

15.05.2023

vorberatend

öffentlich

Betreff:
2. Teilbebauungsplan ORTSMITTE, Stadtteil Kuhbach
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschlüsse

Beschlussvorschlag:
1. Die Abwägung vom 28. März 2023 zu den während der Offenlage vorgebrachten
Stellungnahmen zum 2. Teilbebauungsplan ORTSMITTE und den hierzu erlassenen
örtlichen Bauvorschriften wird beschlossen.
2. Der 2. Teilbebauungsplan ORTSMITTE und die hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden in den beigefügten Fassungen vom 28. März 2023 als Satzungen
beschlossen.

Zusammenfassende Begründung:
Das Bebauungsplanverfahren für eine neue Wohnbebauung auf dem Gelände des ehemaligen Gasthauses Lamm an der Kuhbacher Hauptstraße soll mit dem Satzungsbeschluss
abgeschlossen werden.

Drucksache 59/2023

Seite 2

Sachdarstellung
Der Gemeinderat beschloss am 21. Februar 2022 die Offenlage für den 2. Teilbebauungsplan ORTSMITTE und die hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften (Drucksache 300/2021). Der Plan sieht vor,
das Gelände des ehemaligen Gasthauses Lamm für eine Wohnbebauung umzunutzen. In insgesamt
sechs unterschiedlich großen Wohngebäuden sollen 30 bis 35 Wohnungen ermöglicht werden.
Da es mehrere Monate dauerte, bis der Städtebauliche Vertrag zur Sicherstellung der Sozialwohnungsquote und zur Kostenübernahme von beiden betroffenen Grundstückeigentümern unterschrieben war,
verzögerte sich die Offenlage. Sie fand vom 8. November bis zum 9. Dezember 2022 statt.
Von den 33 angeschriebenen externen Träger öffentlicher Belange haben 12 eine Stellungnahme abgegeben. Diese sind gemeinsam mit den jeweiligen Erwiderungen der Verwaltung im beigefügten Abwägungsspiegel aufgeführt. Änderungen am Bebauungsplan oder den hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften haben sich dadurch nicht ergeben.
Stellungnahmen aus der Bevölkerung gingen nicht ein.
Mit dem Beschluss zur Abwägung kann die Offenlage abgeschlossen und der Satzungsbeschluss gefasst werden. Mit dessen öffentlicher Bekanntmachung wird dann der Bebauungsplan rechtsverbindlich.
Nach Auskunft durch den Eigentümer des westlichen Grundstücks (Nr. 37) soll der Bauantrag in den
nächsten Monaten eingereicht werden. Die entsprechende Planung für ein Mehrfamilienhaus mit 15
Wohnungen wurde bereits im Ortschaftsrat und im Technischen Ausschuss vorgestellt. Für das östliche
Grundstück (Nr. 37/1) gibt es noch keine konkreten Planungen.
Die Verwaltung bittet darum, den Beschlussvorschlägen zum Abschluss des Bebauungsplanverfahrens
zuzustimmen.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

Tilman Petters

Sabine Fink

Anlage(n):
- Abwägung
- Bestandsplan
- Gestaltungsplan
- Nutzungsplan
- Planungsrechtliche Festsetzungen
- Örtliche Bauvorschriften
- Begründung

Drucksache 59/2023

Seite 3

- Schalltechnische Untersuchung
- Artenschutzrechtliche Prüfung
- Umweltbelange Bericht
- Umweltbelange Bestandsplan
- Umweltbelange Maßnahmenplan
- Satzungen
- Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.