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Öffentliche Niederschrift (Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport)

                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 2/2015
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Schulen und Sport
der Stadt Lahr/Schwarzwald
am Mittwoch, 22.04.15 im Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung: 17:35 Uhr bis 18:55 Uhr – öffentlicher Teil
18:55 Uhr bis 19:20 Uhr – nachträglicher nichtöffentlicher Teil
Teilnehmende:
Sitzungsleitung

Erster Bürgermeister Schöneboom

SPD:

Stadträtin
Dreyer
vertritt Roland Hirsch
Stadtrat
Dr. John
Stadtrat
Trahasch
vertritt Diana Frei

CDU:

Stadtrat
Stadtrat

Freie Wähler:

Stadträtin
Deusch
Stadträtin
Llombart
Stadtrat
Roth
Stadtrat
Schwarzwälder
vertritt Klaus Girstl

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadträtin
Stadträtin

Granderath
Waldmann

FDP:

Stadträtin

Kmitta

Linke Liste Lahr

Stadträtin

Rehm

Ohne Fraktion

Sachkundige Einwohnerin ohne Stimmrecht
Frau Wacker
vertritt Annedore Braun

Sachkundige Einwohner:

Herr
Herr
Herr
Frau
Herr
Frau
Frau
Frau
Frau
Frau

Benz
Burger

Biegert
Endres
Hurst
Korn
Meier
Möllinger
Müller-Schuhmacher
Neumeister
Ruder
Schröder

-2Frau
Frau

Sommer
Zachmann

entschuldigt fehlen:

Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Frau

Dörfler
Frei vertreten durch
Trahasch
Girstl vertreten durch
Schwarzwälder
Hirsch vertreten durch
Dreyer
Kleinschmidt
Wille
Ducksch

Protokollführung:

Frau

Huß

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Ausschuss für Soziales, Schulen und
Sport beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.
Herr Schöneboom verweist darauf, dass nach der öffentlichen Sitzung noch zwei Informationen im nichtöffentlichen Teil gegeben werden und bittet die Ausschussmitglieder, anschließend noch im Sitzungssaal zu bleiben.

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. INFORMATIONEN
1.

Vorstellung der Arbeit von "Aufschrei, Ortenauer Verein gegen sexuelle
Gewalt an Kindern und Erwachsenen e.V."
Carola Geppert-Tesch 1. Vorstandsvorsitzende
Barbara Remy-Kanar 2. Vorstandsvorsitzende

Frau Geppert-Tesch und Frau Remy-Kanar stellen den Verein „Aufschrei,
Ortenauer Verein gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Erwachsenen e.V“
vor und beantworten anschließend die Fragen der Ausschussmitglieder.
Die Fraktionssprecher bedanken sich bei den Vereinsvorsitzenden für die
bereits langjährige und sehr engagierte Arbeit und ihr Engagement.

-32.

Arbeit und Weiterentwicklung der Gutenbergschule, insbesondere im
Bereich der ergänzenden Förderungen und Betreuungmaßnahmen
(Sozialpädagogische Schülerhilfe).
Felicitas Siefert, Rektorin
Karin Binz, Jugendsozialarbeit an der Gutenbergschule

Frau Siefert und Frau Binz berichten von der Arbeit und Weiterentwicklung
der Gutenbergschule, insbesondere von der sozialpädagogischen Schülerhilfe. Die Finanzierung dieser Betreuungsmaßnahme erfolgt zum einen durch
Zuschüsse der Stadt Lahr, zum anderen wird ein Großteil der Kosten vom
Förderverein getragen. Da beabsichtigt ist, die sozialpädagogische Schülerhilfe an der Gutenbergschule unter die Trägerschaft der Stadt Lahr zu stellen,
bittet Frau Siefert die Ausschussmitglieder um deren Unterstützung bei den
Haushaltsberatungen 2016.
Stadträtin Granderath sagt ihre Unterstützung zu.
II. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEIT
97/2015
50

Arbeitsbericht 2014 des Amtes für Soziales, Schulen und Sport
Herr Evermann verweist auf den Arbeitsbericht des Amtes für Soziales,
Schulen und Sport.
Der Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport nimmt den Arbeitsbericht
2014 des Amtes für Soziales, Schulen und Sport zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: einstimmig

III. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Schulen und Sport vom 25.02.2015.
Es bestehen keine Einwendungen; die Niederschrift wird genehmigt.

-4Nachdem die Vertreter der Presse den Sitzungssaal verlassen haben, verweist Herr
Schöneboom nochmals darauf, dass die heutige Tagesordnung wie folgt erweitert wird:
IV. Weitere Informationen
Neubau des Vereinsheimes TV Dinglingen - Planungsentwurf
Herr Ott gibt den Ausschussmitgliedern den Planungsentwurf des Neubaus des Vereinsheimes des TV Dinglingen bekannt. Die Entwürfe sind dieser Niederschrift als Anlage beigefügt. Anschließend beantwortet er die Fragen der Ausschussmitglieder.
KiTa-Bedarfsplanung – aktuelle Jahrgangsgrößen
Herr Evermann informiert die Ausschussmitglieder über den Vergleich der im August 2014
erhobenen Kinderdaten aus der Einwohnerdatei mit den heutigen Zahlen. Es ergibt sich
folgendes Bild:

Bezogen auf den Geburtszeitraum 01.10.2008 – 31.07.2014 bedeutet dies einen Zuwachs
von 45 Kindern.
Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Soziales, Schulen
und Sport während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 22.04.2015

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin

Jugendhilfeleistungen der Stadt Lahr (Zuschussbedarf)
Verwaltungshaushalt

Vorjahr

2014

städt. Kindertagesstätten und Horte
2.519.553,07

3.719.215,68

2.106.168,54

2.601.690,11

13.944,16

7.971,20

26.080,00

26.080,00

23.000,00

23.000,00

87.500,00

87.500,00

26.250,00

63.000,00

3.388,31

3.388,31

52.085,75

45.094,32

6.600,00
0,00

11.100,00
116,00

17.274,48

20.602,79

756,00

756,00

239.131,65

208.386,11

18.213,69

21.188,75

276.899,32

279.072,16

265.422,98

317.840,49

5.623,00

4.612,50

163.800,00

156.800,00

0,00

6.000,00

86.098,71

88.942,34

10.000,00

10.000,00

2.000,00

2.000,00

Entgeltübernahme Schülerhilfe

14.488,00

23.606,00

Zuschuss "Erfolgreich in Ausbildung"
Zuschuss an den Tageselternverein
Südl. Ortenau
Zuschuss an den Verein "Frühberatung e.V."
Offenburg (1.4000)
Mitgliedsbeitrag Jugendwerk im Ortenaukreis
(1.4000)
Mitgliedsbeitrag Jugendberufshilfe Ortenaukreis
(1.4000)
Sonstige Mitgliedsbeiträge (ADAC, DJH,
Deutsches Kinderhilfswerk e.V., AGJF, 1.4000),

62.488,00

0,00

453,66

0,00

4.601,70

4.499,44

2.475,00

2.420,00

2.475,00

2.420,00

293,45

297,95

6.037.064,47

7.737.600,15

(ohne Abschreibungen und ohne Verzinsung des
Anlagekapitals)

Personal- und Baukostenzuschüsse an
freie Träger (1.4648)
(abzügl. LZ und Interkommunaler Kostenausgleich)

Familienförderung
Mietwert für die Kindergärten Hugsweier
und Langenwinkel
Mietwert Kita Tramplerstraße
(Schutterflöhe e.V.)
Mietwert Evang. Martinskindergarten
Mietwert Kita St. Elisabeth, Sulz
Erbbauzins Sophie-Scholl-Kindergarten
Mietzuschüsse an:
die kleinen Strolche, die Kinderstube,
Waldkindergarten, Waldorfkindergarten
Zuschuss Kindertagespflege Florentine
Zuwendung an Kitas für Jubiläen etc.
Interkommunaler Kostenausgleich für Lahrer
Kinder in auswärtigen Kitas
Mietzuschuss Jugendclubs
Allgemeine Jugendpflege (1.4600)
Stadtranderholung und Zeltlager
(1.4601)
Jugendbegegnungsstätte Schlachthof
(1.4604)
Schulsozialarbeit (1.4605)
Zuschüsse an Jugendgruppen für die
Jugendarbeit (1.4609)
Zuschüsse an Schülerhilfe AWO,
Caritas und Förderverein Gutenbergschule
(1.4609)
Zuschüsse an Erw.Verl.Grundschule
AWO und Caritas
Zuschüsse für Don-Bosco-Zentrum
(1.4609.700100+700400)
Leistungen zur Betreuung von jugendlichen
Spätaussiedlern (1.4609)
Zuschuss Lahrer Rockwerkstatt

Summe Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt
Städtische Kitas (Sammel-FiPo)
Kita Am Schießrain
Kita Max-Planck-Straße
Kita Bottenbrunnenstraße
Hort Luisenschule
Hort Eichrodtschule
Kita Alleestraße
Kita Arche Noah
Kita Kanadaring
Kita Kuhbach
Kita Sulz
Kita Langenwinkel
Kita im Lahrer Westen
Zuschüsse für Baumaßnahmen an/in
Gebäuden von kirchl.+ freien Trägern
Kinder- und Jugendbüro
Jugendsozialarbeit an Schulen
Jugendbegegnungsstätte Schlachthof
Summe Vermögenshaushalt

Gesamtzuschussbedarf:

Vorjahr
3.711,66
12.026,82
9.322,13
0,00
0,00
1.814,61
2.188.583,05
66.499,69
648,21
6.657,88
569.645,30
52.008,50
0,00

2014
4.530,27
7.496,80
78.518,97
3.612,19
7.779,57
0,00
1.122.569,99
160.935,87
0,00
1.523,23
111.492,80
24.711,19
67.835,93

55.717,79

0,00

2.191,98
0,00
0,00

1.426,17
2.074,32
28.804,25

2.968.827,62

1.623.311,55

9.005.892,09

9.360.911,70

Freiwillige Sozialleistungen und Maßnahmen der Stadt Lahr
Verwaltungshaushalt
Gemeinwesenarbeit Lahrer
Westen (1.4390.), Zuschussbedarf
Zentrales Begegnungszentrum (1.4392),
Zuschussbedarf
Aufwand für Mitarbeiterfortbildungen (1.400.)
(Supervision, Dienstreisen)
Mitgliedsbeiträge (Volksbund Deutsche
Kriegsgräberfürsorge,Verein für Körperund Mehrfachbehinderte e.V.,
Deutscher Verein für öffentl. und priv.
Fürsorge, Bezirksverein für Soziale
Rechtspflege, Weißer Ring,1.4000.)

Vorjahr

2014

269.233,23

299.404,04

52.701,55

51.572,60

7.032,93

3.281,41

826,51

812,71

5.668,00

4.974,00

Projekt Bürgerarbeit

65.426,64

64.734,94

Lahr-Pass (1.4050.)

53.531,06

57.331,06

Aufwendungen für den Treffpunkt
Stadtmühle (1.4310.), Zuschussbedarf

69.893,17

74.579,25

222.704,77

244.309,14

56.132,08

57.336,40

7.500,00

7.500,00

13.000,00

13.000,00

13.000,00

13.000,00

836.649,94

891.835,55

50.854,10

9.701,84

150.000,00

184.998,00

2.000.000,00
0,00
3.280,00
2.204.134,10

150.000,00
1.828,32
0,00
346.528,16

3.040.784,04

1.238.363,71

Beihilfe in Notfällen (1.4980.)

Aufwendungen für Wohnungslose (1.4350.)
Zuschussbedarf
Zuschüsse an Vereine und Verbände
(1.4700.)
(Aufschlüsselung siehe nächste Seite)
Zuschüsse für Basisförderung (1.4700.)
Zuschüsse für Drogenberatungseinrichtungen (1.4700.):
a) Psychosoziale Beratungs- und
Behandlungsstelle Brestenbergstraße
b) Drogenhilfe Lahr e.V.
Zwischensumme
Vermögenshaushalt
Soziale Einrichtungen f. Wohnungslose
(Erw.v.bew.Sachen d. Anlagevermögens)
Förderung der Wohlfahrtspflege:
Ersatzneubau Seniorenheim St. Maria
Modernisierung Alters- und Pflegeheim
Spital (Zuführung Kapitalfonds)
Zentrales Begegnungszentrum
Gemeinwesenarbeit im Lahrer Westen
Zwischensumme

Gesamtaufwendungen:

Rechenschaftsbericht 2014
Zuschüsse an Vereine, Verbände und Institutionen
zur Förderung ihrer Tätigkeit
Vorjahr

2014

12.000,00

12.000,00

2.000,00

2.000,00

Aktion Treffpunkt e.V.

5.000,00

10.000,00

"Aufschrei" e.V.

7.750,00

7.750,00

Cafe Löffel (Wärmestube)

12.000,00

12.000,00

Bezirksverein für soziale Rechtspflege

14.100,00

11.053,20

Gehörlosenverein

2.000,00

2.000,00

Sonstiges
(Übernahme von Hallenbenutzungsentgelten)

1.282,08

533,20

56.132,08

57.336,40

Tagesstätte für psychisch Erkrankte (Caritas)
S'Eckhuus
Lesewelt Ortenau

Gesamtaufwendungen:

Familienförderungszuschüsse im Haushaltsjahr 2014
Ein Familienförderungszuschuss in Höhe von 25 % der entsprechenden Kinderbetreuungsgebühr wird gewährt, wenn
-

(nur) ein Kind der Familie ein kostenpflichtiges Betreuungsangebot in einer
Lahrer Betreuungseinrichtung in Anspruch nimmt,
der Hauptwohnsitz der Familie in Lahr ist,
das Familienbruttoeinkommen die maßgeblichen Einkommensgrenze (*) nicht
überschreitet und
die Familie keine Zuschüsse durch Dritte (z. B. KOA, KJA, AG) erhält.

(*) Bei der Ermittlung der maßgeblichen Einkommensgrenze werden alle im Haushalt lebenden Kinder berücksichtigt. Die Altersgrenze liegt bei 25 Jahren, sofern das volljährige Kind noch zur Schule geht oder eine Erstausbildung bzw. ein Erststudium absolviert. Die maßgebliche Einkommensgrenze beträgt für das „Antragskind“ 2.300,00
€. Für jedes weitere berücksichtigungsfähige Kind in der Familie erhöht sich diese Einkommensgrenze um jeweils
300,00 €.

Es gingen insgesamt 72 Anträge auf Gewährung des Familienförderungszuschusses
(Vorjahr: 123) ein. Hiervon wurden insgesamt 53 Anträge genehmigt und 19 Anträge
abgelehnt, da die o. g. Voraussetzungen nicht erfüllt wurden.
Insgesamt wurde eine Zuschusssumme in Höhe von 7.549,00 € gewährt und an die
Träger der jeweiligen Kinderbetreuungseinrichtung ausbezahlt bzw. verrechnet.

Des Weiteren wurden Maßnahmen der Familienförderung im Rahmen des Projekts
„Tee um 5“, eine Kooperationsveranstaltung zwischen dem Amt für Soziales, Schulen
und Sport, der Volkshochschule sowie den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen, in Höhe von 512,20 € unterstützt.

Rückblick:
Auf Grund der Einführung der allgemeinen Geschwisterermäßigung (*) ab 01.09.12
ist die Gewährung des Familienförderungszuschusses weiterhin rückläufig.
(*) Die allgemeine Geschwisterermäßigung wird gewährt, wenn mindestens zwei Kinder einer Familie ein kostenpflichtiges Betreuungsangebot in Lahr in Anspruch nehmen.
Die Betreuungsgebühr wird wie folgt ermäßigt:
-

25 % pro Kind, wenn zwei Kinder ein Betreuungsangebot in Anspruch nehmen
50 % pro Kind, wenn drei Kinder ein Betreuungsangebot in Anspruch nehmen
65 % pro Kind, wenn vier oder mehr Kinder ein Betreuungsangebot in Anspruch nehmen.

Eine Einkommensprüfung entfällt.

Ausblick:
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 26.01.15 wurde die Kommunale Kindergartenund Krippenförderung der Stadt Lahr rückwirkend ab dem 01.01.13 neu beschlossen.
Auf Grund der Änderung der Betriebskostenabrechnung wird zukünftig die Gewährung
eines Familienförderungszuschusses an die kirchlichen und freien Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen entfallen.