Öffentliche Niederschrift (Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport)
22. April 2015
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 2/2015 Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Schulen und Sport der Stadt Lahr/Schwarzwald am Mittwoch, 22.04.15 im Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 17:35 Uhr bis 18:55 Uhr – öffentlicher Teil 18:55 Uhr bis 19:20 Uhr – nachträglicher nichtöffentlicher Teil Teilnehmende: Sitzungsleitung Erster Bürgermeister Schöneboom SPD: Stadträtin Dreyer vertritt Roland Hirsch Stadtrat Dr. John Stadtrat Trahasch vertritt Diana Frei CDU: Stadtrat Stadtrat Freie Wähler: Stadträtin Deusch Stadträtin Llombart Stadtrat Roth Stadtrat Schwarzwälder vertritt Klaus Girstl Bündnis 90/Die Grünen: Stadträtin Stadträtin Granderath Waldmann FDP: Stadträtin Kmitta Linke Liste Lahr Stadträtin Rehm Ohne Fraktion Sachkundige Einwohnerin ohne Stimmrecht Frau Wacker vertritt Annedore Braun Sachkundige Einwohner: Herr Herr Herr Frau Herr Frau Frau Frau Frau Frau Benz Burger Biegert Endres Hurst Korn Meier Möllinger Müller-Schuhmacher Neumeister Ruder Schröder -2Frau Frau Sommer Zachmann entschuldigt fehlen: Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Frau Dörfler Frei vertreten durch Trahasch Girstl vertreten durch Schwarzwälder Hirsch vertreten durch Dreyer Kleinschmidt Wille Ducksch Protokollführung: Frau Huß Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. Herr Schöneboom verweist darauf, dass nach der öffentlichen Sitzung noch zwei Informationen im nichtöffentlichen Teil gegeben werden und bittet die Ausschussmitglieder, anschließend noch im Sitzungssaal zu bleiben. ÖFFENTLICHE SITZUNG I. INFORMATIONEN 1. Vorstellung der Arbeit von "Aufschrei, Ortenauer Verein gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Erwachsenen e.V." Carola Geppert-Tesch 1. Vorstandsvorsitzende Barbara Remy-Kanar 2. Vorstandsvorsitzende Frau Geppert-Tesch und Frau Remy-Kanar stellen den Verein „Aufschrei, Ortenauer Verein gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Erwachsenen e.V“ vor und beantworten anschließend die Fragen der Ausschussmitglieder. Die Fraktionssprecher bedanken sich bei den Vereinsvorsitzenden für die bereits langjährige und sehr engagierte Arbeit und ihr Engagement. -32. Arbeit und Weiterentwicklung der Gutenbergschule, insbesondere im Bereich der ergänzenden Förderungen und Betreuungmaßnahmen (Sozialpädagogische Schülerhilfe). Felicitas Siefert, Rektorin Karin Binz, Jugendsozialarbeit an der Gutenbergschule Frau Siefert und Frau Binz berichten von der Arbeit und Weiterentwicklung der Gutenbergschule, insbesondere von der sozialpädagogischen Schülerhilfe. Die Finanzierung dieser Betreuungsmaßnahme erfolgt zum einen durch Zuschüsse der Stadt Lahr, zum anderen wird ein Großteil der Kosten vom Förderverein getragen. Da beabsichtigt ist, die sozialpädagogische Schülerhilfe an der Gutenbergschule unter die Trägerschaft der Stadt Lahr zu stellen, bittet Frau Siefert die Ausschussmitglieder um deren Unterstützung bei den Haushaltsberatungen 2016. Stadträtin Granderath sagt ihre Unterstützung zu. II. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEIT 97/2015 50 Arbeitsbericht 2014 des Amtes für Soziales, Schulen und Sport Herr Evermann verweist auf den Arbeitsbericht des Amtes für Soziales, Schulen und Sport. Der Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport nimmt den Arbeitsbericht 2014 des Amtes für Soziales, Schulen und Sport zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: einstimmig III. OFFENLEGUNGSVERFAHREN Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Schulen und Sport vom 25.02.2015. Es bestehen keine Einwendungen; die Niederschrift wird genehmigt. -4Nachdem die Vertreter der Presse den Sitzungssaal verlassen haben, verweist Herr Schöneboom nochmals darauf, dass die heutige Tagesordnung wie folgt erweitert wird: IV. Weitere Informationen Neubau des Vereinsheimes TV Dinglingen - Planungsentwurf Herr Ott gibt den Ausschussmitgliedern den Planungsentwurf des Neubaus des Vereinsheimes des TV Dinglingen bekannt. Die Entwürfe sind dieser Niederschrift als Anlage beigefügt. Anschließend beantwortet er die Fragen der Ausschussmitglieder. KiTa-Bedarfsplanung – aktuelle Jahrgangsgrößen Herr Evermann informiert die Ausschussmitglieder über den Vergleich der im August 2014 erhobenen Kinderdaten aus der Einwohnerdatei mit den heutigen Zahlen. Es ergibt sich folgendes Bild: Bezogen auf den Geburtszeitraum 01.10.2008 – 31.07.2014 bedeutet dies einen Zuwachs von 45 Kindern. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Soziales, Schulen und Sport während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 22.04.2015 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin Jugendhilfeleistungen der Stadt Lahr (Zuschussbedarf) Verwaltungshaushalt Vorjahr 2014 städt. Kindertagesstätten und Horte 2.519.553,07 3.719.215,68 2.106.168,54 2.601.690,11 13.944,16 7.971,20 26.080,00 26.080,00 23.000,00 23.000,00 87.500,00 87.500,00 26.250,00 63.000,00 3.388,31 3.388,31 52.085,75 45.094,32 6.600,00 0,00 11.100,00 116,00 17.274,48 20.602,79 756,00 756,00 239.131,65 208.386,11 18.213,69 21.188,75 276.899,32 279.072,16 265.422,98 317.840,49 5.623,00 4.612,50 163.800,00 156.800,00 0,00 6.000,00 86.098,71 88.942,34 10.000,00 10.000,00 2.000,00 2.000,00 Entgeltübernahme Schülerhilfe 14.488,00 23.606,00 Zuschuss "Erfolgreich in Ausbildung" Zuschuss an den Tageselternverein Südl. Ortenau Zuschuss an den Verein "Frühberatung e.V." Offenburg (1.4000) Mitgliedsbeitrag Jugendwerk im Ortenaukreis (1.4000) Mitgliedsbeitrag Jugendberufshilfe Ortenaukreis (1.4000) Sonstige Mitgliedsbeiträge (ADAC, DJH, Deutsches Kinderhilfswerk e.V., AGJF, 1.4000), 62.488,00 0,00 453,66 0,00 4.601,70 4.499,44 2.475,00 2.420,00 2.475,00 2.420,00 293,45 297,95 6.037.064,47 7.737.600,15 (ohne Abschreibungen und ohne Verzinsung des Anlagekapitals) Personal- und Baukostenzuschüsse an freie Träger (1.4648) (abzügl. LZ und Interkommunaler Kostenausgleich) Familienförderung Mietwert für die Kindergärten Hugsweier und Langenwinkel Mietwert Kita Tramplerstraße (Schutterflöhe e.V.) Mietwert Evang. Martinskindergarten Mietwert Kita St. Elisabeth, Sulz Erbbauzins Sophie-Scholl-Kindergarten Mietzuschüsse an: die kleinen Strolche, die Kinderstube, Waldkindergarten, Waldorfkindergarten Zuschuss Kindertagespflege Florentine Zuwendung an Kitas für Jubiläen etc. Interkommunaler Kostenausgleich für Lahrer Kinder in auswärtigen Kitas Mietzuschuss Jugendclubs Allgemeine Jugendpflege (1.4600) Stadtranderholung und Zeltlager (1.4601) Jugendbegegnungsstätte Schlachthof (1.4604) Schulsozialarbeit (1.4605) Zuschüsse an Jugendgruppen für die Jugendarbeit (1.4609) Zuschüsse an Schülerhilfe AWO, Caritas und Förderverein Gutenbergschule (1.4609) Zuschüsse an Erw.Verl.Grundschule AWO und Caritas Zuschüsse für Don-Bosco-Zentrum (1.4609.700100+700400) Leistungen zur Betreuung von jugendlichen Spätaussiedlern (1.4609) Zuschuss Lahrer Rockwerkstatt Summe Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Städtische Kitas (Sammel-FiPo) Kita Am Schießrain Kita Max-Planck-Straße Kita Bottenbrunnenstraße Hort Luisenschule Hort Eichrodtschule Kita Alleestraße Kita Arche Noah Kita Kanadaring Kita Kuhbach Kita Sulz Kita Langenwinkel Kita im Lahrer Westen Zuschüsse für Baumaßnahmen an/in Gebäuden von kirchl.+ freien Trägern Kinder- und Jugendbüro Jugendsozialarbeit an Schulen Jugendbegegnungsstätte Schlachthof Summe Vermögenshaushalt Gesamtzuschussbedarf: Vorjahr 3.711,66 12.026,82 9.322,13 0,00 0,00 1.814,61 2.188.583,05 66.499,69 648,21 6.657,88 569.645,30 52.008,50 0,00 2014 4.530,27 7.496,80 78.518,97 3.612,19 7.779,57 0,00 1.122.569,99 160.935,87 0,00 1.523,23 111.492,80 24.711,19 67.835,93 55.717,79 0,00 2.191,98 0,00 0,00 1.426,17 2.074,32 28.804,25 2.968.827,62 1.623.311,55 9.005.892,09 9.360.911,70 Freiwillige Sozialleistungen und Maßnahmen der Stadt Lahr Verwaltungshaushalt Gemeinwesenarbeit Lahrer Westen (1.4390.), Zuschussbedarf Zentrales Begegnungszentrum (1.4392), Zuschussbedarf Aufwand für Mitarbeiterfortbildungen (1.400.) (Supervision, Dienstreisen) Mitgliedsbeiträge (Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge,Verein für Körperund Mehrfachbehinderte e.V., Deutscher Verein für öffentl. und priv. Fürsorge, Bezirksverein für Soziale Rechtspflege, Weißer Ring,1.4000.) Vorjahr 2014 269.233,23 299.404,04 52.701,55 51.572,60 7.032,93 3.281,41 826,51 812,71 5.668,00 4.974,00 Projekt Bürgerarbeit 65.426,64 64.734,94 Lahr-Pass (1.4050.) 53.531,06 57.331,06 Aufwendungen für den Treffpunkt Stadtmühle (1.4310.), Zuschussbedarf 69.893,17 74.579,25 222.704,77 244.309,14 56.132,08 57.336,40 7.500,00 7.500,00 13.000,00 13.000,00 13.000,00 13.000,00 836.649,94 891.835,55 50.854,10 9.701,84 150.000,00 184.998,00 2.000.000,00 0,00 3.280,00 2.204.134,10 150.000,00 1.828,32 0,00 346.528,16 3.040.784,04 1.238.363,71 Beihilfe in Notfällen (1.4980.) Aufwendungen für Wohnungslose (1.4350.) Zuschussbedarf Zuschüsse an Vereine und Verbände (1.4700.) (Aufschlüsselung siehe nächste Seite) Zuschüsse für Basisförderung (1.4700.) Zuschüsse für Drogenberatungseinrichtungen (1.4700.): a) Psychosoziale Beratungs- und Behandlungsstelle Brestenbergstraße b) Drogenhilfe Lahr e.V. Zwischensumme Vermögenshaushalt Soziale Einrichtungen f. Wohnungslose (Erw.v.bew.Sachen d. Anlagevermögens) Förderung der Wohlfahrtspflege: Ersatzneubau Seniorenheim St. Maria Modernisierung Alters- und Pflegeheim Spital (Zuführung Kapitalfonds) Zentrales Begegnungszentrum Gemeinwesenarbeit im Lahrer Westen Zwischensumme Gesamtaufwendungen: Rechenschaftsbericht 2014 Zuschüsse an Vereine, Verbände und Institutionen zur Förderung ihrer Tätigkeit Vorjahr 2014 12.000,00 12.000,00 2.000,00 2.000,00 Aktion Treffpunkt e.V. 5.000,00 10.000,00 "Aufschrei" e.V. 7.750,00 7.750,00 Cafe Löffel (Wärmestube) 12.000,00 12.000,00 Bezirksverein für soziale Rechtspflege 14.100,00 11.053,20 Gehörlosenverein 2.000,00 2.000,00 Sonstiges (Übernahme von Hallenbenutzungsentgelten) 1.282,08 533,20 56.132,08 57.336,40 Tagesstätte für psychisch Erkrankte (Caritas) S'Eckhuus Lesewelt Ortenau Gesamtaufwendungen: Familienförderungszuschüsse im Haushaltsjahr 2014 Ein Familienförderungszuschuss in Höhe von 25 % der entsprechenden Kinderbetreuungsgebühr wird gewährt, wenn - (nur) ein Kind der Familie ein kostenpflichtiges Betreuungsangebot in einer Lahrer Betreuungseinrichtung in Anspruch nimmt, der Hauptwohnsitz der Familie in Lahr ist, das Familienbruttoeinkommen die maßgeblichen Einkommensgrenze (*) nicht überschreitet und die Familie keine Zuschüsse durch Dritte (z. B. KOA, KJA, AG) erhält. (*) Bei der Ermittlung der maßgeblichen Einkommensgrenze werden alle im Haushalt lebenden Kinder berücksichtigt. Die Altersgrenze liegt bei 25 Jahren, sofern das volljährige Kind noch zur Schule geht oder eine Erstausbildung bzw. ein Erststudium absolviert. Die maßgebliche Einkommensgrenze beträgt für das „Antragskind“ 2.300,00 €. Für jedes weitere berücksichtigungsfähige Kind in der Familie erhöht sich diese Einkommensgrenze um jeweils 300,00 €. Es gingen insgesamt 72 Anträge auf Gewährung des Familienförderungszuschusses (Vorjahr: 123) ein. Hiervon wurden insgesamt 53 Anträge genehmigt und 19 Anträge abgelehnt, da die o. g. Voraussetzungen nicht erfüllt wurden. Insgesamt wurde eine Zuschusssumme in Höhe von 7.549,00 € gewährt und an die Träger der jeweiligen Kinderbetreuungseinrichtung ausbezahlt bzw. verrechnet. Des Weiteren wurden Maßnahmen der Familienförderung im Rahmen des Projekts „Tee um 5“, eine Kooperationsveranstaltung zwischen dem Amt für Soziales, Schulen und Sport, der Volkshochschule sowie den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen, in Höhe von 512,20 € unterstützt. Rückblick: Auf Grund der Einführung der allgemeinen Geschwisterermäßigung (*) ab 01.09.12 ist die Gewährung des Familienförderungszuschusses weiterhin rückläufig. (*) Die allgemeine Geschwisterermäßigung wird gewährt, wenn mindestens zwei Kinder einer Familie ein kostenpflichtiges Betreuungsangebot in Lahr in Anspruch nehmen. Die Betreuungsgebühr wird wie folgt ermäßigt: - 25 % pro Kind, wenn zwei Kinder ein Betreuungsangebot in Anspruch nehmen 50 % pro Kind, wenn drei Kinder ein Betreuungsangebot in Anspruch nehmen 65 % pro Kind, wenn vier oder mehr Kinder ein Betreuungsangebot in Anspruch nehmen. Eine Einkommensprüfung entfällt. Ausblick: Mit Beschluss des Gemeinderates vom 26.01.15 wurde die Kommunale Kindergartenund Krippenförderung der Stadt Lahr rückwirkend ab dem 01.01.13 neu beschlossen. Auf Grund der Änderung der Betriebskostenabrechnung wird zukünftig die Gewährung eines Familienförderungszuschusses an die kirchlichen und freien Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen entfallen.