Beschlussvorlage (Bau- und Gartenbetriebe Lahr: Umbau und Ausbau auf dem Betriebsgelände - Vergabe von Planungsleistungen Haustechnik)
15. Mai 2023
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 603 Sachbearbeitung: Schnatterer Drucksache Nr.: 88/2023 Az.: An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 603 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 10.05.2023 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 15.05.2023 beschließend öffentlich Betreff: Bau- und Gartenbetriebe Lahr: Umbau und Ausbau auf dem Betriebsgelände - Vergabe von Planungsleistungen Haustechnik Beschlussvorschlag: Das Büro Eichhorn + Engler GmbH & Co.KG aus Lahr erhält den Auftrag für die Leistungen 1-4 der haustechnischen Leistungen zur Maßnahme „Umbau und Ausbau des Bauund Gartenbetriebs“ in der Gutleutstraße in Lahr. Zusammenfassende Begründung: In dem Bewertungsverfahren konnte das Büro Eichhorn + Engler aus Lahr mittels eingereichtem schriftlichem Angebot und der persönlichen Büropräsentation überzeugen. Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat: Drucksache 88/2023 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Bezüglich des Bau- und Gartenbetriebs Lahr wurde vom Gemeinderat am 16.11.2020 einstimmig beschlossen, den Eigenbetrieb im Ganzen an seinem bisherigen Standort verbleiben zu lassen und auf Basis der Konzeptuntersuchung die Planungsleistung für die Haustechnik (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro) auszuschreiben. Das Leistungsbild beinhaltet zunächst für die ersten beiden Bauabschnitte die Bearbeitung der Leistungsphasen 1 - 4. In BA1 soll das Bestandsgebäude einem neuen Büro- und Werkstattgebäude auf dem Betriebsgelände weichen. Hierfür werden circa 2.600.000€ brutto (Gesamtkosten einschließlich Baunebenkosten) an Kosten geschätzt. In BA2 soll für circa 2.400.000€ brutto (Gesamtkosten einschl. Baunebenkosten) eine neue Fahrzeughalle entstehen, welche mit den umliegenden bestehenden Lagerräumen verbunden werden muss. Vergabe der Leistung für die Haustechnik: VgV-Verfahren: Die Vergabe von freiberuflichen Leistungen für öffentliche Auftraggeber, wie Architekten- und Ingenieurleistungen, unterliegen ab einem Schwellenwert von 215.000 € netto der VgV (Vergabeordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge). Die Honorarberechnung der Leistungen für die Haustechnik für den Umbau und Ausbau des Bau- und Gartenbetriebs liegt über diesem Schwellenwert. Das VgV-Verfahren wurde von der Abteilung Gebäudemanagement in Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Vergabestelle vorbereitet und durchgeführt. Bewerbungsverfahren: Die Veröffentlichung erfolgte am 27.Februar 2023. Bis zum Einreichungstermin am 30.März 2023 ging nur eine Bewerbung ein. Phase 1: Die eingereichten Bewerbungsunterlagen wurden gemäß VgV bis zum 21.04.2023 auf Grundlage der allgemeinen abgefragten Angaben zum Büro und zu folgenden Kriterien bewertet: - Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - Nachweis der beruflichen Qualifikation - Nachweis der Berufshaftpflicht - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit und der Veranschaulichung der Kosten-, Qualitätsund Terminkontrolle Phase 2: In der nachfolgenden Verhandlungsphase wurde der einzige Bewerber vom Auswahlgremium als geeignet bewertet: Die Büropräsentation wurde am 26.04.2023 um 11:30 Uhr mit folgenden Anwesenden durchgeführt: - Peter Walter, Bereichsleiter Werkstätten, Bau- und Gartenbetrieb Lahr (Stellvertretend für Herbert Schneider, Betriebsleiter) - Silke Kabisch, Stadtbauamt, Leitung Abt. Gebäudemanagement, Stadt Lahr - Ralf Hemberger, Abt. Liegenschaften und Verwaltungsservice, Stadt Lahr Drucksache 88/2023 Seite 3 - Elizabeth Marple, Abt. Liegenschaften und Verwaltungsservice, Stadt Lahr - Nelly Michelle Mbouyo Goga, Stadtbauamt Abt. Gebäudemanagement - Ramona Schnatterer, Stadtbauamt Abt. Gebäudemanagement Folgende Kriterien wurden von dem Büro Eichhorn + Engler vorgestellt: - Projektorganisation - Qualifikation Projektleiter - Erfahrung Projektleiter - Eindruck Projekteiter - Verfügbarkeit Projektleiter - Honorar Die Verwaltung empfiehlt die Leistungsphasen 1-4 für die Leistung der Haustechnik gem. HOAI §§ 53 – 56 die Bauabschnitte 1 und 2 an das Büro Eichhorn + Engler GmbH & CO.KG aus Lahr zu vergeben. Tilman Petters Silke Kabisch Bürgermeister Abteilungsleitung Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Einmalige (Investitions-)Kosten 2022 2023 2024 2025 in EUR Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Jährliche Folgekosten Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR 2026 ff. Drucksache 88/2023 Seite 4 SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang Entgelt-/ Besoldungsgruppe Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. SUMME Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Begründung: Anlage(n): Anlage0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.