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Beschlussvorlage (Schlussbericht BVVL 2010)

                                    
                                        Schlussbericht 2010
Stadt Lahr - Rechnungsprüfungsamt
Rathausplatz 4, 77933 Lahr/Schwarzwald
Telefon 07821 910-0190, Telefax 07821 910-0192, E-Mail: rpa@lahr.de

Bericht über die örtliche Prüfung
des Jahresabschlusses 2010

des Eigenbetriebs
Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr

INHALTSVERZEICHNIS

I.

Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs .................1

II.

Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs .......................................................1
1.

Rechtliche Grundlagen.............................................................................................1

2.

Zusammenführung der Eigenbetriebe.....................................................................2

3.

Technische und wirtschaftliche Grundlagen ..........................................................4

4.

Wichtige Verträge des Eigenbetriebs BVVL............................................................6

5.

Steuerliche Verhältnisse ..........................................................................................7

III.

Vorjahresabschluss, Rechnungswesen........................................................8

1.

Vorjahresabschlüsse ................................................................................................8

2.

Rechnungswesen / Buchführung ............................................................................9

IV.

Vollzug des Wirtschaftsplans 2010 .............................................................10

1.

Ergebnis des Wirtschaftsplans 2010 .....................................................................10

2.

Finanzplanung (§ 4 EigBVO) ..................................................................................12

3.

Kasse .......................................................................................................................12

V.

Prüfung des Jahresabschlusses 2010 ........................................................14
1.

Grundsätzliche Feststellungen ..............................................................................14

2.

Bilanz 2010 ..............................................................................................................15

3.

Lagebericht § 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB und Anhang..........................22

4.

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) 2010............................................................22

5.

Vermögens- und Finanzlage ..................................................................................26

VI.

Zusammenfassung .......................................................................................27

VII.

Bestätigungsvermerk ...................................................................................28

VIII.

Beschlussvorschlag .....................................................................................28

IX.

Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung -EigBVO- ...............................29

Anlagen

ABKÜRZUNGEN
aLL

aus Lieferung und Leistung

BgA

Betrieb gewerblicher Art

DA

Dienstanweisung

EB

Eigenbetrieb

EigBG

Eigenbetriebsgesetz

EigBVO

Eigenbetriebsverordnung

EWM

Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG

FA

Finanzamt

gem.

gemäß

GemKVO

Gemeindekassenverordnung

GemO

Gemeindeordnung Baden-Württemberg

GemPro

Gemeindeprüfungsordnung

GPA

Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg

GuV

Gewinn- und Verlustrechnung

HGB

Handelsgesetzbuch

i.S.v.

im Sinne von

i.V.m.

in Verbindung mit

KStG

Körperschaftsteuergesetz

LGWH

Lahrer Gas- und Wasser-Holding GmbH

Mio.

Million

ÖPNV

Öffentlicher Personennahverkehr

p.a.

per anno

PBefG

Personenbeförderungsgesetz

RPA

Rechnungsprüfungsamt

TGO

Tarifverbund Ortenau GmbH

UmwG

Umwandlungsgesetz

Vj.

Vorjahr

VOB

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

BVVL

Eigenbetrieb „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“

VwV

Verwaltungsvorschrift

* Zum 01.01.2010 wurden die GemO, GemHVO und GemKVO neu gefasst. Bis zur
Umstellung des Hauhalts- und Rechnungswesens auf Kommunale Doppik gelten
diese Vorschriften in deren alten Fassungen weiter.

I.

Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs

Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat nach § 111 Abs. 1 Gemeindeordnung
(GemO) den Jahresabschluss des Eigenbetriebs vor der Feststellung durch den
Gemeinderat in entsprechender Anwendung der Kriterien für die Prüfung der Jahresrechnung (§ 110 Abs. 1 GemO) nach Maßgabe der Gemeindeprüfungsordnung
(GemPro) zu prüfen.
Außerdem obliegt dem RPA gem. § 112 Abs. 1 GemO die laufende Prüfung der
Kassenvorgänge.
Dieser Bericht beinhaltet die Prüfung des Jahresabschlusses 2010.
Steuerliche Aspekte haben wir bei unserer Prüfung nicht einbezogen.
Prüferin des Jahresabschlusses war Helga Fritzsche-Müll.

II.
1.

Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs
Rechtliche Grundlagen

Um steuerliche Optimierungsmöglichkeiten ausnutzen zu können, beschloss der
Gemeinderat am 15.12.2003, den Eigenbetrieb „Versorgung und Verkehr Lahr“
(VVL) zum 01.01.2004 zu gründen. Dazu wurden das Aufgabengebiet des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und die Bereitstellung und der Betrieb des
Parkhauses Stadtmitte aus dem Haushalt ausgegliedert und im Eigenbetrieb VVL dafür zwei getrennte Betriebszweige gebildet. Die beiden Bereiche gelten steuerrechtlich als Verkehrsbetriebe.
Weiterhin wurden entsprechend der Betriebssatzung die Mitunternehmeranteile an
der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG (vorher im Bäderbetrieb Lahr) und der
badenova AG & Co. KG (vorher in der Lahrer Gas- und Wasser-Holding GmbH, Auflösung 31.12.2003) im Eigenbetrieb VVL ebenfalls in gesonderten Betriebszweigen
gehalten und verwaltet. Hierbei handelt es sich steuerrechtlich um Versorgungsbetriebe.
Der Gemeinderat hat am 14.12.2009 beschlossen, die Eigenbetriebe „Bäderbetrieb
der Stadt Lahr“ sowie „Versorgung und Verkehr Lahr“ im Wege der Übernahme zusammenzuführen. Hierfür wurde die Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Versorgung
und Verkehr“ geändert. Seit 01.01.2010 führt der Eigenbetrieb die Bezeichnung „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ (BVVL). Zudem wurde bei der Satzungsänderung
die Möglichkeit der Bestellung einer Betriebsleitung geschaffen.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 22.12.2009 in den beiden Lahrer Tageszeitungen (Badische Zeitung, Ausgabe Ortenau und Lahrer Zeitung).
Die Satzung zur Änderung der Betriebssatzung wurde am 15.01.2010 dem Regierungspräsidium gem. § 4 Abs. 3 GemO angezeigt.

Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - Prüfung Jahresabschluss 2010 -

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Der Gemeinderat beschließt über alle Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz vorbehalten sind. Entsprechend der Betriebssatzung treten die nach der Hauptsatzung der Stadt Lahr/Schwarzwald eingerichteten beschließenden Ausschüsse anstelle des beschließenden Betriebsausschusses. Sie entscheiden im Rahmen ihrer Zuständigkeitsbereiche unter Beachtung
des § 8 EigBG. Der Haupt- und Personalausschuss fungiert somit als Betriebsausschuss.
Es wurde keine Betriebsleitung bestellt. Die Aufgaben der Betriebsleitung werden
vom Oberbürgermeister wahrgenommen.
Daneben werden Leistungen von städtischen Dienststellen erbracht, für die ein Verwaltungskostenbeitrag erhoben wird.
Das Stammkapital wurde auf 100.000 € festgesetzt.
Im Übrigen gelten die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) und der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO).

2.

Zusammenführung der Eigenbetriebe

Der Haupt- und Personalausschuss fasste am 10.11.2008 einstimmig den folgenden
Beschluss:
„Der Gemeinderat beschließt unter Vorbehalt einer positiven verbindlichen Auskunft
des Finanzamts Lahr
1. Die Zusammenführung der Eigenbetriebe „Bäderbetrieb der Stadt Lahr“ und
„Versorgung und Verkehr Lahr“ im Wege der Übernahme des Eigenbetriebs
„Bäderbetrieb der Stadt Lahr“ durch den Eigenbetrieb „Versorgung und Verkehr Lahr“.
2. die Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Versorgung und Verkehr Lahr“.
Die Verwaltung wird beauftragt, beim Finanzamt Lahr einen Antrag auf verbindliche
Auskunft zu stellen, um die steuerlichen Wirkungen der Zusammenführung abzusichern.“
Mit Datum vom 21.08.2009 erging die beantragte verbindliche Auskunft des Finanzamts Lahr. Die Kernaussagen sind:


Die Zusammenführung der EB Bäder und VVL führt nicht zu einer steuerwirksamen Zusammenfassung der jeweiligen Betriebe gewerblicher Art (BgA).



Die BgA Bäder und VVL werden zukünftig gesondert veranlagt.



Durch die Zusammenführung der beiden BgA in einen Eigenbetrieb werden keine
stillen Reserven aufgedeckt und es fällt in diesem Zusammenhang keine Kapitalertragsteuer an.

Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - Prüfung Jahresabschluss 2010 -

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Die mit der steuerrechtlichen Begleitung des Antrags auf verbindliche Auskunft bezüglich der Zusammenfassung der Eigenbetriebe Bäder und Versorgung und Verkehr beauftragte Wibera Wirtschaftsberatung AG kam in Ihrem Schreiben vom
17.11.2009 zu den Folgen der verbindlichen Auskunft zu dem Schluss, „dass eine
Zusammenfassung der BgA mit steuerlicher Wirkung momentan nicht möglich ist. Als
Folge ergibt sich keine Ergebnisverrechnung der beiden BgA.“
„Handelsrechtlich liegt nach der Zusammenfassung der EB Bäder und VVL nur noch
ein Eigenbetrieb vor. Somit besteht lediglich die Verpflichtung zur Erstellung einer
Handelsbilanz. Aufgrund der eigenbetriebsrechtlichen Vorschriften ist weiterhin eine
Spartenrechnung durchzuführen, in der die im Eigenbetrieb vorhandenen Sparten
dargestellt werden.
Der Jahresabschluss des gesamten Eigenbetriebs ist unter Berücksichtigung der jeweiligen Vorschriften des Handels- und Eigenbetriebsrechts aufzustellen, zu beschließen und zu veröffentlichen.
Es ist lediglich ein einheitlicher Wirtschaftsplan notwendig und auch nur noch jeweils
ein Beschluss für Wirtschaftsplan, Jahresabschluss etc. Die Finanzierung wird lediglich für den handelsrechtlichen Eigenbetrieb zu beachten sein.“

Am 14.12.2009 fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
1. die Eigenbetriebe „Bäderbetrieb der Stadt Lahr“ und „Versorgung und Verkehr
Lahr“ werden im Wege der Übernahme des Eigenbetriebs Bäder der Stadt
Lahr“ durch den Eigenbetrieb „Versorgung und Verkehr Lahr“ zum 01.01.2010
zusammengeführt.
2. Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Versorgung und Verkehr
Lahr“.
Die Übernahme durch einen bestehenden Eigenbetrieb hat im Gegensatz zur Zusammenfassung in einen neuen Eigenbetrieb folgende Vorteile:
Gesetzlich handelt es sich um eine wesentliche Erweiterung des bestehenden Betriebes (§ 102 Abs. 1 GemO). Die Neuerrichtung einer Satzung ist nicht notwendig,
die bestehende Satzung des übernehmenden Eigenbetriebes muss nur angepasst
werden.
Bei der Übernahme bedarf es keiner Eröffnungsbilanz entsprechend § 242 Abs. 1
HGB. Die Übernahme der Aktiva und Passiva des übernommenen Betriebes erfolgt
durch Zugangsbuchung. Dabei sind für die Bewertung des Vermögens des übernommenen Eigenbetriebs die Buchwerte anzusetzen.
Der zusammengefasste Eigenbetrieb ist gem. § 9 Abs. 3 EigBVO verpflichtet eine
Spartenrechnung (Anlage 5 EigBVO) zu führen. Die bestehenden Spartenrechnung
für den Eigenbetrieb Versorgung und Verkehr ist um die Betriebszweige „Terrassenbad“ und „Hallenbad“ zu ergänzen.
Darüber hinaus ergeben sich die oben erwähnten Vorteile durch die Erstellung eines
Jahresabschlusses und Lageberichts, und eines Wirtschaftsplans.

Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - Prüfung Jahresabschluss 2010 -

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Durch die im EB Bäder anfallenden Verluste war der vorhandene Gewinnvortrag nahezu aufgezehrt. Darüber hinaus wurde seit dem Jahr 2005 ein Kassenfehlbetrag
ausgewiesen, der in den Folgejahren weiter anstieg, so dass eine Zuführung von Mitteln durch die Stadt notwendig geworden wäre. Die jährlichen Verluste des „Bäderbetriebs“ werden ab dem Wirtschaftsjahr 2010 handelsrechtlich mit den Gewinnen des
„Versorgungs- und Verkehrsbetriebs“ verrechnet, somit ist ein Verlustausgleich durch
Erträge aus Beteiligungen außerhalb des städtischen Haushalts möglich. Dennoch
ist darauf zu achten, durch eine sparsame und wirtschaftliche Betriebsführung die
Verluste des „Bäderbetriebs“ auch weiterhin möglichst gering zu halten.
Im Zusammenhang mit der Zusammenführung der Eigenbetriebe wurde die Betriebssatzung geändert und die Möglichkeit der Bestellung einer Betriebsleitung geschaffen. Das RPA würde die Bestellung einer Betriebsleitung weiterhin befürworten,
da die Größe des Eigenbetriebs einen Betriebsleiter rechtfertigt. Eine einheitliche
Steuerung der verschiedensten Aufgabenbereiche und Sparten, eventuell auch zunächst in Form einer regelmäßigen Abstimmung der verantwortlichen Abteilungen,
erachten wir nach wie vor als notwendig.

3.

Technische und wirtschaftliche Grundlagen

Der Eigenbetrieb BVVL besteht somit nun aus den sechs Betriebszweigen:
1.

ÖPNV

Durchführung der Betriebsführerschaft im Sinne von § 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) für den Orts- und Nachbarortslinienverkehr innerhalb der Stadt Lahr.
Mit der Ausführung wurde die SWEG AG beauftragt. Als Geschäftsleiter des Verkehrsbetriebs ÖPNV wird im Wege der Arbeitnehmerüberlassung ein sachkundiger
Mitarbeiter der SWEG AG eingesetzt. Die Genehmigungen des Landratsamts Ortenaukreis hierzu wurden mit Wirkung ab dem 01.04.2004 mit Schreiben vom
29.03.2004 erteilt. Der Gemeinderat stimmte den erforderlichen Verträgen mit der
SWEG (siehe unten 3.1) am 29.03.2004 zu.
2.

Parkhaus Stadtmitte

Die im März 1983 in Betrieb genommene Tiefgarage in der Alleestraße in Lahr ist
verpachtet und wird von einer privaten Parkhausgesellschaft betrieben. Steuerrechtlich gilt die Verpachtung des Parkhauses als Betrieb gewerblicher Art (BgA).
3.

Mitunternehmeranteil badenova AG & Co. KG

Die badenova AG & Co. KG formierte sich 2001 aus dem Zusammenschluss von
sechs regionalen Energieversorgungsunternehmen, darunter die Stadtwerke Lahr
GmbH. Die Stadt Lahr hält einen Kapitalanteil von 1,43 % an der badenova AG & Co.
KG, mit Service Center in Lahr. Größter kommunaler Anteilseigner ist die Stadt Freiburg.
Unter Beachtung der Grundsätze von Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung sowie
Klima- und Wasserschutz ist das Unternehmen mit der Versorgung mit Elektrizität,
Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - Prüfung Jahresabschluss 2010 -

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Erdgas, Wasser und Wärme beauftragt. Darüber hinaus erbringt die badenova AG
Dienstleistungen im Sektor Abwasserentsorgung und weiteren Bereichen, soweit sie
mit dem Unternehmensgegenstand Energie-, Wasser- und Wärmeversorgung in Zusammenhang stehen. Weitere Aufgabenbereiche sind Datenverarbeitung, Informationstechnologie und Telekommunikation.
4.

Mitunternehmeranteil Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG

Das E-Werk Mittelbaden garantiert die sichere, zuverlässige und umweltfreundliche
Stromversorgung in der Ortenau. Als regionaler, kommunal geprägter Energieversorger ist das Ziel, die Stromerzeugungskapazitäten speziell im regenerativen Bereich auszubauen (Wasserkraftwerke, Fotovoltaikanlagen, Beteiligung an verschiedenen On- und Offshore-Windpark-Anlagen). Die kommunalen Belange der überwiegend kommunalen Anteilseigner werden berücksichtigt und ein wichtiger Beitrag zur
Finanzierung kommunaler Aufgaben geleistet
5.

Terrassenbad

Das Terrassenbad wurde in den Jahren 1954 – 1957 erbaut, direkt am Hang des
Schutterlindenbergs gelegen. Es besitzt ein 50-m Becken mit Sprungbecken, ein Attraktionsbecken mit Riesenrutsche, Wasserpilz und Strudel sowie ein Kinder- und
Babybecken. Außerdem steht noch ein Beachvolleyballfeld zur Verfügung.
Öffnungszeiten vom 15.05.2010 bis 14.09.2010 (122 Tage)
92.784 Besucher (Vj. 107.011 Besucher)
6.

Hallenbad

Das Hallenbad im Hallensportkomplex wurde im Jahr 1974 eröffnet. Es verfügt über
ein Springerbecken, ein Schwimmer-Becken, sowie ein Lehr- und ein Kleinkinderbecken. Regelmäßige Schwimmkurse und Fitnessangebote werden angeboten. Zahlreiche Vereine sowie die Bereitschaftspolizei nutzen das Bad zu Trainings- und
Wettkampfzwecken.
Öffnungszeiten 2010 vom 01.01. bis 30.04.2010 und vom 21.09. bis 31.12.2010 (221
Tage)
85.625 Besucher (Vj. 87.185 Besucher)

Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - Prüfung Jahresabschluss 2010 -

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4.
4.1

Wichtige Verträge des Eigenbetriebs BVVL
Verkehrsbetrieb ÖPNV

Vertrag mit der SWEG über die Durchführung des Stadtverkehrs Lahr vom
02.04.2004
Vertragsbeginn: 01.04.2004
Vertragsdauer: bis 31.12.2010 (§ 12 des Vertrags)
Automatische Vertragsverlängerung um jeweils zwei Jahre, soweit nicht sechs Monate vor Vertragsende von einer Vertragsseite gekündigt wird.
Nachtrag 1: gültig ab 01.01.2005

Erhöhung der Vergütung

Nachtrag 2: gültig ab 01.01.2006

Erhöhung der Vergütung

Nachtrag 3: gültig ab 01.01.2007

Pauschalierung der Ausgleichsleistungen im
Ausbildungsverkehr nach § 45 a PBefG

Nachtrag 4: gültig ab 01.01.2008

Erhöhung der Vergütung

Nachtrag 5: gültig ab 01.01.2010

Erhöhung der Vergütung

Vertrag mit der SWEG über die Stellung eines fachkundigen Mitarbeiters als
Geschäftsleiter des Verkehrsunternehmens vom 02.04.2004
Leistungsumfang: 25 Arbeitsstunden pro Woche
Vertragslaufzeit: Beginn und Ende analog mit dem Vertrag zur Durchführung des
Stadtverkehrs (siehe oben).
Vereinbarung mit der TGO (Tarifverbund Ortenau GmbH) vom 02.04.2004
Der Stadtverkehr sollte wie unter der früheren Betriebsführerin SWEG weiterhin in
das Tarifsystem des Ortenaukreises und der Regionalverkehrslinien eingebunden
sein. Die Vereinbarung mit der TGO regelt die Zuscheidung der Einnahmen aus dem
TGO-Einnahmepool.
Vertragslaufzeit: Mit Ende der Betriebsführerschaft endet auch diese Vereinbarung.
Beidseitig kann mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden.

4.2

Parkhaus Stadtmitte

Pachtvertrag über das Parkhaus Stadtmitte zwischen der Stadt Lahr und der
Parkhausgesellschaft Dr. Karl Friedrich Hüfner KG vom 02.12.1987
Vertragsbeginn: 01.01.1988

Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - Prüfung Jahresabschluss 2010 -

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Vertragsdauer: 15 Jahre fest, automatische Verlängerung um jeweils 5 Jahre, falls
keiner der Vertragspartner mit einer Frist von 6 Monaten kündigt.
Der Pachtvertrag wurde bisher weder geändert noch gekündigt und verlängerte sich
daher bereits zweimal um jeweils 5 Jahre; die Laufzeit endet im Jahr 2012.
Die Prüfung der GPA zeigte, dass beim Betriebszweig Parkhaus Stadtmitte Aufwendungen gebucht sind, die dem privaten Teil des Parkhauses (z.B. Stromkosten) zuzuordnen sind. Das bei der Übergabe erstellte Inventarverzeichnis ist bisher nicht aktualisiert worden.
Lt. GPA sollten beim Abschluss eines neuen Pachtvertrags die Regelungen zur Umsatzpacht und zur Betriebskostenabrechnung auf ihre Angemessenheit geprüft und
das Inventarverzeichnis aktualisiert werden.
Es war vorgesehen, die Neufassung der Gemeinschaftsordnung mit einer Neuregelung der Verteilung Kosten für den Zeitraum ab 01.01.2010 vorzunehmen. Diese
Gemeinschaftsordnung wurde lt. Information der zuständigen Fachabteilung kam es
bei der Unterzeichnung durch die Mitglieder zu Verzögerungen.
Es wurde im Rahmen der Eigentümerversammlung vom 09.06.2010 durch die Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft (WEG) beschlossen, dass auch ohne Gültigkeit der neuen Gemeinschaftsordnung die Verteilung der Kosten ab dem
01.01.2010 in der Form zu erfolgen hat, wie in dieser neu gefassten Miteigentümerordnung vorgesehen. Dieser Beschluss muss künftig jährlich gefasst werden.
In einer am 04./08.10.2010 durch den Oberbürgermeister und die WEG unterzeichneten Vereinbarung wurde Folgendes bestimmt: „Für den Zeitraum bis 31.12.2009
wird die Stadt Lahr abweichend von den Bestimmungen der Regelung zur Kostenverteilung in der geltenden Gemeinschaftsordnung keine Erstattung von Kosten und
Lasten geltend machen, welche die Stadt Lahr für die Tiefgarage selbst getragen hat.
Ebenso verzichtet die WEG auf die Erstattung von Lasten und Kosten gegenüber der
Stadt Lahr für diesen Zeitraum.“

5.

Steuerliche Verhältnisse

Die kommunalrechtliche Zusammenführung der Eigenbetrieb hat zunächst keine
steuerlichen Auswirkungen.
Der Eigenbetrieb VVL stellt aus steuerlicher Sicht gem. § 4 Körperschaftsteuergesetz
(KStG) einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) der juristischen Person des öffentlichen
Rechts der Stadt Lahr dar. Jeder Betriebszweig ist für sich ebenfalls ein BgA.
Versorgungs- und Verkehrsbetriebe bilden einen natürlichen Querverbund. Die Verluste aus den Betriebszweigen ÖPNV und Parkhaus Stadtmitte können somit ohne
weitere Voraussetzungen mit den Gewinnen aus den Versorgungsbetrieben verrechnet werden.
Der Eigenbetrieb Bäder stellt aus steuerlicher Sicht gem. § 4 Körperschaftsteuergesetz (KStG) ebenfalls einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) der juristischen
Person des öffentlichen Rechts der Stadt Lahr dar.
Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - Prüfung Jahresabschluss 2010 -

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Gemäß verbindlicher Auskunft des Finanzamts Lahr vom 21.08.2009 führt die Zusammenführung der EB Bäder und VVL nicht zu einer steuerwirksamen Zusammenfassung der jeweiligen Betriebe gewerblicher Art (BgA). Die BgA Bäder und VVL
werden gesondert veranlagt.
Es werden somit neben dem handelsrechtlichen Abschluss auch zwei steuerliche
Abschlüsse erstellt.

III.

1.

Vorjahresabschluss, Rechnungswesen

Vorjahresabschlüsse

Der Bericht des RPA über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2009 des Eigenbetriebs Versorgung und Verkehr Lahr wurde dem Gemeinderat am 19.12.2011
vorgelegt. Das Gremium nahm ihn zustimmend zur Kenntnis und stellte den Jahresabschluss 2009 mit einer Bilanzsumme von 50.137.737,26 € und einem Jahresgewinn von 1.906.515,12 € gem. § 16 Abs. 3 EigBG förmlich fest.
Der Jahresgewinn in Höhe von 1.906.515,12 € wurde nach Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag an den Haushalt der Stadt Lahr abgeführt.
Der Betriebsleitung wurde gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
Der Feststellungsbeschluss wurde nach § 16 Abs. 4 EigBG am 01.09.2012 in den
beiden Lahrer Tageszeitungen ortsüblich bekanntgegeben. Der Jahresabschluss und
der Lagebericht lagen vom 03.09. bis 11.09.2012 zur Einsichtnahme für die Bürger
und Abgabepflichtigen an sieben Tagen öffentlich aus.
Der Bericht des RPA über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2009 des Eigenbetriebs Bäderbetrieb der Stadt Lahr wurde dem Gemeinderat am 26.09.2011
vorgelegt. Das Gremium nahm ihn zustimmend zur Kenntnis und stellte den Jahresabschluss 2009 mit einer Bilanzsumme von 3.937.507,66 € und einem Jahresverlust
von -1.047.270,18 € gem. § 16 Abs. 3 EigBG förmlich fest.
Der Jahresverlust in Höhe von -1.047.270,18 € und der verbleibende Jahresverlust
2008 in Höhe von 95.201,22 € wurden aus dem Haushalt der Stadt Lahr ausgeglichen.
Der Betriebsleitung wurde gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
Der Feststellungsbeschluss wurde nach § 16 Abs. 4 EigBG am 26.11.11 in den beiden Lahrer Tageszeitungen ortsüblich bekanntgegeben. Der Jahresabschluss und
der Lagebericht lagen vom 28.11.2011 bis 06.12.2011 zur Einsichtnahme für die Bürger und Abgabepflichtigen an sieben Tagen öffentlich aus.

Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - Prüfung Jahresabschluss 2010 -

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2.

Rechnungswesen / Buchführung

Nach § 18 Abs. 1 Nr. 4 EigBG i.V.m. § 6 EigBVO hat der Eigenbetrieb seine Rechnung nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung oder einer entsprechenden Verwaltungsbuchführung zu führen und somit einen doppischen Jahresabschluss mit Bilanz und GuV aufzustellen.
Seit dem Rechnungsjahr 2004 wird bei der Stadthauptkasse das Finanzprogramm
SAP PSM eingesetzt, für das die förmliche Programmfreigabe gem. §§ 11 Abs. 1 und
23 Abs. 2 der Gemeindekassenverordnung (GemKVO) erteilt wurde.
Für den Eigenbetrieb BVVL sind in SAP zwei separate Buchungskreise angelegt. Die
Bücher werden mit SAP PSM in der erweiterten Betriebskameralistik geführt.
Die Buchführung dient als Grundlage für eine ordnungsgemäß entwickelte Bilanz und
GuV. Die Bücher sind nach § 6 EigBVO entsprechend den Vorschriften des Dritten
Buchs des HGB zu führen.
Die in § 7 EigBVO geforderte Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Anlagennachweis (§ 6 EigBVO) werden in SAP automatisiert erstellt.
Buchungssystem ist die erweiterte Betriebskameralistik. Sämtliche Einnahmen und
Ausgaben, zu denen der Wirtschaftsplan ermächtigt, sind mittels förmlicher Kassenanordnung auf den entsprechenden Finanzpositionen des Erfolgs- bzw. Vermögensplans anzuweisen. Per Plan-Vergleich kann so am Jahresende in SAP überprüft
werden, ob die Vorgaben des Wirtschaftsplans eingehalten wurden.
Durch die kamerale Buchung über das Haushaltsmanagement werden im Hintergrund automatisch doppische Buchungssätze erzeugt, aus denen am Jahresende
die Bilanz und GuV abgebildet werden können.
Die Kassengeschäfte des Eigenbetriebes werden im Rahmen der Einheitskasse von
der Stadtkasse als Sonderkasse geführt. Eigene Bankkonten bestehen nicht.
Löhne und Gehälter werden vom Personalamt über das Rechenzentrum in Freiburg
abgerechnet.
Die für die Prüfung erforderlichen Jahresabschluss- und Buchführungsunterlagen
wurden dem Rechnungsprüfungsamt übergeben.
Das Ergebnis des Erfolgsplans in SAP muss mit der GuV übereinstimmen. Die
dem Jahresabschluss beigefügte Vermögensplanabrechnung muss ebenfalls
mit der Darstellung in SAP übereinstimmen.

 Die Unterlagen wurden ordnungsgemäß geführt. Die Geschäftsvorfälle
lassen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen. Das Belegwesen ist geordnet. Die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten werden beachtet.

Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - Prüfung Jahresabschluss 2010 -

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Bis 30.09.2004 wurden noch Buchungen für die zum 31.12.2003 aufgelöste und zum
01.01.2004 in den Eigenbetrieb VVL integrierte LGWH von der eldatax Steuerberatungs-GmbH Lahr mit DATEV durchgeführt. Wie bereits ausgeführt, wurden die Veränderungen auf den Datev-Konten jeweils zusammengefasst in SAP PSM nachgebucht.
Diese Buchungsbelege, Bank- und Sachkontenauszüge sowie Datev-Auswertungen
sind Bestandteil der Finanzbuchhaltung des Eigenbetriebs und unterliegen der üblichen Aufbewahrungsfrist.

IV.

Vollzug des Wirtschaftsplans 2010

Nach § 14 Abs. 1 EigBG i.V.m. § 96 GemO ist vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Er besteht aus Erfolgsplan, Vermögensplan und
Stellenübersicht. Der Wirtschaftsplan 2010 wurde gem. § 14 Abs. 3 EigBG vom Gemeinderat am 19.04.2010 beschlossen und anschließend der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt (§ 12 Abs. 1 EigBG i.V.m. §§ 87 Abs.2, 81 Abs.3 u. 121 Abs.2 GemO).
Der Erfolgsplan muss nach § 1 EigBVO alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen enthalten.
Der Vermögensplan (§ 2 EigBVO) erfüllt für den Eigenbetrieb die Funktion eines Investitions- und Finanzierungsplans. Hier werden die langfristigen Vermögensänderungen und die dazu verwendeten Finanzierungsmittel geplant. Die veranschlagten Mittel stellen u.a. für die Betriebsleitung eine Ausgabeermächtigung dar.

 Der

Wirtschaftsplan wurde erst am 19.04.2010 vom Gemeinderat beschlossen. Nach § 14 Abs. 1 EigBG ist der Wirtschaftsplan vor Beginn des
Wirtschaftsjahres aufzustellen.

 Die tatsächliche Ertrags- und Aufwandslage und die Gründe für die Abweichungen von der Planung sind im Jahresabschluss detailliert dargestellt.

 Tatbestände, die nach § 15 EigBG eine Änderung des Wirtschaftsplans erforderlich machten, lagen nicht vor.

1.

Ergebnis des Wirtschaftsplans 2010

Erfolgsplan 2010
Erfolgsplan
a) Erträge
b) Aufwendungen
Jahresüberschuss

Ansatz
in Euro
5.184.150,00
4.966.050,00
218.100,00

2010
Ergebnis
in Euro
5.843.580,15
5.079.786,32
763.793,83

Abweichung
in Euro
in %
659.430,15 12,72
113.736,32
2,29

Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - Prüfung Jahresabschluss 2010 - Seite 10 von 29

Im Wirtschaftsjahr 2010 bewegen sich die Abweichungen des Erfolgsplans zwischen
Planung und Ergebnis im üblichen Rahmen. Die Erträge liegen um 12,72 % höher
als erwartet, bei annähernd in der Planung liegenden Aufwendungen.

Vermögensplanabrechnung 2010
Vermögensplan
a) Einnahmen
b) Ausgaben

Ansatz
in Euro
4.945.150,00
4.945.150,00

2010
Ergebnis
in Euro
4.207.992,84
5.388.618,41

Abweichung
in Euro
in %
-737.157,16 -14,91
443.468,41
8,97

Der Vermögensplan (§ 2 EigBVO) erfüllt für den Eigenbetrieb die Funktion eines Investitions- und Finanzierungsplans. Hier werden die langfristigen Vermögensänderungen und die dazu verwendeten Finanzierungsmittel geplant. Die veranschlagten
Mittel stellen u.a. für die Betriebsleitung eine Ausgabeermächtigung dar.
Obwohl weder im EigBG noch in der EigBVO eine Abrechnung des Vermögensplans
am Ende des Jahres ausdrücklich verlangt wird, ergibt sich die Notwendigkeit aus
den Vorschriften über den Inhalt des Vermögensplans.
Die Vermögensplanabrechnung dient der Sicherstellung des Grundsatzes der „Goldenen Bilanzregel“, demnach soll das bilanzierte langfristige Vermögen mit Eigenkapital und langfristigem Fremdkapital finanziert sein. Dies ergibt sich u. a. aus der
Verpflichtung zur Erhaltung des Sondervermögens (§ 12 Abs. 3 S.1 EigBG).
Der Vermögensplan muss dabei immer ausgeglichen sein. Wenn keine anderen Finanzierungsmittel zur Verfügung stehen, werden höhere Zuschüsse der Gemeinde
oder höhere Kredite erforderlich (vgl. § 15 Abs.1 Nr.2 EigBG). Kredite können demnach im Eigenbetrieb z.B. auch für die Rückführung von Eigenkapital an die Gemeinde aufgenommen werden.
Um eine ordnungsgemäße Finanzierung des langfristigen Betriebsvermögens sicherzustellen, ist das Ergebnis der Vermögensplanabrechnung als „erübrigte Mittel“
bzw. „Finanzierungsfehlbeträge“ aus Vorjahren (vgl. Anlage 6 zur EigBVO) spätestens im übernächsten Wirtschaftsplan zu veranschlagen.
Das Ergebnis der Vermögensplanabrechnung sollte im Lagebericht diskutiert werden. Insbesondere ist zu erläutern, ob und mit welchem Kostenvolumen die im Anlagevermögen geplanten Vorhaben realisiert wurden. Wesentliche Abweichungen vom
Vermögensplan sollten in diesem Zusammenhang begründet werden.

 Die in der Vermögensplanabrechnung genannten Ansätze stimmen nicht
mit dem Wirtschaftsplan 2010 überein. Die korrigierte Vermögensplanabrechnung 2010 ist diesem Bericht als Anlage beigefügt und wird zusammen mit dem Ergebnis der Prüfung beschlossen.

 Die wesentlichen Einnahmen und Ausgaben sowie das Ergebnis der Vermögensplanabrechnung sind im Lagebericht ausführlich dargestellt.

Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - Prüfung Jahresabschluss 2010 - Seite 11 von 29

2.

Finanzplanung (§ 4 EigBVO)

Das Eigenbetriebsrecht schreibt für die Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die
den Vorgaben des § 85 GemO entspricht. Es ist auf der Grundlage eines Investitionsprogramms ein fünfjähriger Finanzplan zu erstellen, der um eine Übersicht über
die Tilgungsverpflichtungen und die Finanzierungsmittel zu ergänzen ist.
Des Weiteren sind die Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Lahr darzustellen,
um eine Verbindung zur Finanzplanung der Gemeinde zu ermöglichen.

 Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2009 – 2013 (Wirtschaftsplan 2010) wurden nach den eigenbetriebsrechtlichen Vorgaben
erstellt.

3.

Kasse

3.1

Höchstbetrag der Kassenkredite

Im Wirtschaftsplan 2010 wurde der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 7,5 Mio. €
festgesetzt.

15
.0
1
29 .20
.0 10
1
12 .20
.0 10
2.
26 20
.0 10
2
12 .20
.0 10
3
26 .20
.0 10
3.
09 20
.0 10
4
23 .20
.0 10
4.
07 20
.0 10
5
21 .20
.0 10
5
04 .20
.0 10
6
18 .20
.0 10
6
02 .20
.0 10
7.
16 20
.0 10
7
30 .20
.0 10
7
13 .20
.0 10
8
27 .20
.0 10
8
10 .20
.0 10
9
24 .20
.0 10
9
08 .20
.1 10
0
22 .20
.1 10
0.
05 20
.1 10
1
19 .20
.1 10
1
03 .20
.1 10
2
17 .20
.1 10
2
31 .20
.1 10
2.
20
10

Kassenstand BVVL 2010

Euro
0,00
-500.000,00
-1.000.000,00
-1.500.000,00
-2.000.000,00
-2.500.000,00
-3.000.000,00
-3.500.000,00
-4.000.000,00

Kassenbestand EB Bäder

Kassenbestand EB Versorung und Verkehr

Die genehmigte Kassenkreditlinie von 7,5 Mio. € wurde nicht überschritten.

Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - Prüfung Jahresabschluss 2010 - Seite 12 von 29

Euro

Ve rgle ich Kasse nbe stand/ -v orgriff
Jahre sabschluss 2002 - 2010

1.000.000,00
0,00
-1.000.000,00
-2.000.000,00
-3.000.000,00
-4.000.000,00
-5.000.000,00
-6.000.000,00
-7.000.000,00

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

Kas s e nbe s tand/-vorgriff V VL

304.053

331.642

-1.950.521

-3.613.052

-3.582.725

-3.252.169

-3.301.477

Kas s e nbe s tand/-vorgriff Bäde r

27.321

-77.397

-709.462

-1.550.369

-2.316.639

-3.110.807

-2.746.717

Zum 31.12.2010 wies die Kasse ein Minus (Kassenvorgriff) von 3.301.477,01 € bzw.
2.746.717,47 € aus, das in der Bilanz als Verbindlichkeit gegenüber der Gemeinde
passiviert ist.
Verzinsung der Kassenstände
Die zahlungswirksamen Vorgänge des Eigenbetriebs werden im Rahmen der Einheitskasse der Stadt Lahr abgewickelt. Nach § 13 Satz 1 EigBVO sind Kredite (auch
Kassenkredite) zwischen dem Eigenbetrieb und der Stadt angemessen zu verzinsen.
Der Kassenbestand bzw. Kassenvorgriff wird hierbei im monatlichen Turnus ermittelt
und verzinst. Der Verzinsung wurden Habenzinsen in Höhe von 2,5 % und Sollzinsen
in Höhe von 5 % zugrunde gelegt. Die Zinssätze sind seit 1979 bzw. 1986 unverändert.
Die GPA hat in ihrem Prüfungsbericht vom 06.03.2009 darauf hingewiesen, dass die
Zinssätze an das veränderte Zinsniveau angepasst werden müssen.
Im Zeitraum vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 wurden dem Eigenbetrieb Sollzinsen
von 122.346,00 € für die Sparte Versorgung und Verkehr und 169.688,00 € für die
Bädersparte von der Stadtkämmerei berechnet. Wie im Vorjahr wurden die Zinsen
für die Bädersparte buchungstechnisch nunmehr auf Hallenbad (98.984,67 €) und
Terrassenbad (70.703,33 €) aufgeteilt.

 Wir empfehlen, die Zinssätze jährlich auf ihre Angemessenheit zu prüfen
und gegebenenfalls der allgemeinen Zinsentwicklung anzupassen. Wir
halten den Sollzinssatz in Höhe von 5,0 % für 2010 für angemessen.

Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - Prüfung Jahresabschluss 2010 - Seite 13 von 29

V.

1.

Prüfung des Jahresabschlusses 2010

Grundsätzliche Feststellungen

Nach § 16 EigBG hat die Betriebsleitung für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und dem Anhang
bestehenden Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen. Für den Jahresabschluss des Eigenbetriebs sind gemäß § 7 EigBVO die Vorschriften des Dritten
Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften sinngemäß
anzuwenden. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind innerhalb von sechs
Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres von der Betriebsleitung aufzustellen und
dem Oberbürgermeister vorzulegen. Diese Unterlagen sind der örtlichen Prüfungseinrichtung unverzüglich zuzuleiten. Der Gemeinderat stellt den geprüften Jahresabschluss zusammen mit dem Bericht der örtlichen Prüfung innerhalb eines Jahres
nach Ende des Wirtschaftsjahres fest.
Der Jahresabschluss soll im Rahmen der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften
einen möglichst sicheren Einblick in die Vermögens- und Ertragslage des Eigenbetriebs geben. Durch die Einhaltung der Gliederungsvorschriften und Beachtung der
Bewertungsvorschriften (§ 252 ff. HGB) sollen Wahrheit, Klarheit und Kontinuität der
Bilanzen sichergestellt werden.
Vorbehaltlich des Ergebnisses der örtlichen Prüfung, wurde der Jahresabschluss
2010 den Gremien an folgenden Sitzungstagen vorgelegt:

Jahresabschluss
HPA beschlossen am:
vorläufige Feststellung GR am:

06.02.2012
27.02.2012

 Mit Beschluss vom 27.02.2012 stellte der Gemeinderat den Jahresabschluss 2010 - vorbehaltlich des Ergebnisses der örtlichen Prüfung – vorläufig fest. Damit wurden die Fristen überschritten.

 Auch bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2011 wurde die Frist
nicht eingehalten. Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2011 liegen
bislang nicht vor.

 Wir empfehlen künftig gem. § 16 EigBG zu verfahren. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind danach innerhalb von 6 Monaten nach
Ende des Wirtschaftsjahres dem Oberbürgermeister vorzulegen, der diesen unverzüglich zur Prüfung dem Rechnungsprüfungsamt zuleitet. Der
Jahresabschluss, der Lagebericht und der Prüfbericht sind dann zusammen innerhalb eines Jahres nach Ende des Wirtschaftsjahres dem Gemeinderat zur Feststellung vorzulegen.

Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - Prüfung Jahresabschluss 2010 - Seite 14 von 29

2.

Bilanz 2010

Der Jahresabschluss soll im Rahmen der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften
einen möglichst sicheren Einblick in die Vermögens- und Ertragslage des Eigenbetriebs geben. Durch die Einhaltung der Gliederungsvorschriften und Beachtung der
Bewertungsvorschriften (§ 252 ff. HGB) sollen Wahrheit, Klarheit und Kontinuität der
Bilanzen sichergestellt werden.

 Die Gliederungsvorschriften nach Formblatt 1 (Anlage 1) der EigBVO wurden eingehalten.

 Die Schlussbilanz des Jahresabschlusses 2010 enthält keine Vorjahresvergleichszahlen. Gemäß § 265 Abs. 2 Satz 1 HGB ist in der Bilanz zu jedem Posten der Betrag des Vorjahres anzugeben. Gemäß § 265 Abs. 2
Satz 2 HGB wurde im Anhang angegeben und erläutert, dass die Beträge
nicht vergleichbar sind.
Aufgrund der Zusammenführung der Eigenbetriebe „Versorgung und Verkehr Lahr“
und „Bäderbetrieb der Stadt Lahr“ wäre zumindest eine nachrichtliche Zusammenfassung im Hinblick auf eine bessere Vergleichbarkeit wünschenswert.
Die in der von der Wibera erstellten Bilanz angegebenen Vorjahreszahlen ergeben
sich aus der Summe der Schlussbilanzen der Eigenbetriebe „Versorgung und Verkehr Lahr“ und „Bäderbetrieb der Stadt Lahr“. Von dem Wahlrecht des § 67 Abs. 8
Satz 2 HGB wurde Gebrauch gemacht – die Vorjahreszahlen wurden bei der erstmaligen Aufstellung nach dem BilMoG nicht angepasst.
Die Bewertungsvorschriften wurden beachtet.
Im Folgenden erläutern wir als Ergebnis unserer Prüfung die wesentlichen Veränderungen in der Bilanz 2010.

2.1
A

AKTIVA

Sachanlagen

Terrassenbad
Im Terrassenbad wurde 2010 eine Solarabsorberanlage im Wert von 39.783,53 € für
die Beheizung des Badebeckens angeschafft. Die Entwicklung des Energieverbrauchs ist zu beobachten.
Bei den Anlageabgängen in Höhe von 134.012,17 € handelt es sich um die Heizung
in Technikgebäude und Wärmehalle.
Hallenbad
In 2010 wurde in beiden Bädern Betriebs- und Geschäftsausstattung im Wert von
insgesamt 11.364,40 € angeschafft.

Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - Prüfung Jahresabschluss 2010 - Seite 15 von 29

Kommunaltraktor Iseki TM 3160 7.000,00 €
Anhänger
264,99 €
Nassschrubber
3.465,20 €
Notebook
634,50 €

 Im Anlagengitter des Jahresberichts der Kämmerei wurden diese Investi-

tionen anders verteilt und zugeordnet als auf den Finanzpositionen der
Vermögensrechnung.

 Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die sowohl im Hallenbad
als auch im Terrassenbad verwendet werden, sollten analog der Regelung
für die Verbuchung der Kosten zu je 5/12 dem Terrassenbad, und zu je
7/12 dem Hallenbad zugeordnet werden. Da die Berechnung der Abschreibungen auf den Angaben im Anlagengitter basiert, ist auf eine korrekte Aufteilung analog der Aufteilung auf den Finanzpositionen zu achten.
Parkhaus
Das Sachanlagevermögen des Betriebszweigs Parkhaus wurde im Wirtschaftsjahr
2010 um die planmäßigen Abschreibungen vermindert. Eine Brandmeldeanlage befand sich zum 31.12.2010 im Bau (41.386,74 €).
ÖPNV
In 2010 wurde das Sachanlagevermögen um die planmäßige Abschreibung vermindert.

 Insgesamt waren im Eigenbetrieb Sachanlagen zum 31.12.2010 in Höhe
von 4.650.522,74 € bilanziert.
Anlagennachweis
§ 10 Abs. 2 EigBVO schreibt die Erstellung eines Anlagennachweises vor. Dieser soll
als Bestandteil des Anhangs die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens einschließlich der Finanzanlagen aufzeigen. Nach § 16 Abs. 1 EigBG i.V.m.
§ 10 Abs. 2 EigBVO ist im Anlagennachweis als Bestandteil des Anhangs die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens einschließlich der Finanzanlagen nach Formblättern 2 und 3 (Anlagen 2 und 3 zur EigBVO) darzustellen.
Das bilanzierte Anlagevermögen stimmt mit dem Anlagennachweis überein. In der
Form entspricht der Anlagennachweis den gesetzlichen Vorgaben.

Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - Prüfung Jahresabschluss 2010 - Seite 16 von 29

B

Finanzanlagen

Entsprechend der Betriebssatzung werden die Mitunternehmeranteile an der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG und der badenova AG & Co. KG im Eigenbetrieb VVL gehalten und verwaltet.

Folgende Beteiligungen sind zum 31.12.2010 aktiviert:
33.971.908,89 €

a) Beteiligung Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG mit
b) Beteiligung Elektrizitätswerk Mittelbaden VerwaltungsAG mit
c) Beteiligung badenova AG & Co. KG mit
C

32.941,00 €
9.481.001,12 €

Umlaufvermögen

Vorräte
Vorräte sind gem. § 266 Abs.2 HGB auf der Aktivseite als Teil des Umlaufvermögens
zu bilanzieren. Im Bäderbetrieb werden Reinigungsmittel bevorratet. Dabei handelt
es sich um Betriebsstoffe. Betriebsstoffe sind fremdbezogene Stoffe, die weder verbraucht noch verarbeitet werden und nur unmittelbar in die Leistungserstellung einfließen.

 Per Stichtagsinventur wurde am Jahresende ein Vorratsbestand in Höhe
von 2.011,30 € (Vj. 950,60 €) ermittelt. Der Vorratsbestand hat sich gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Wir halten es für sinnvoll, die Vorratshaltung auf das Nötigste zu begrenzen.
Forderungen
Im Umlaufvermögen sind neben Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die
erwarteten Gewinnausschüttungen aus den Beteiligungen sowie Forderungen gegenüber der Gemeinde und sonstige Vermögensgegenstände bilanziert.
Bei den Forderungen handelt es sich um
VVL








Forderungen aLL VVL
Forderungen badenova
Forderungen EWM
Forderung Stadt
Forderung gegen FA
Noch nicht abziehbare Vorsteuer
Sonst. Forderungen gg. Finanzbehörden





Forderungen aLL
Forderungen gegen FA
Sonstige Vermögensgegenstände

2.628,49 €
803.490,28 €
3.952.946,35 €
201.087,50 €
34.602,18 €
2.449,57 €
329.223,29 €

Bäder
20.281,14 €
1.306,20 €
1.140,00 €

Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - Prüfung Jahresabschluss 2010 - Seite 17 von 29

Lt. GPA-Mitteilung 6/2006 ist „eine Saldierung des Erfüllungsrückstandes mit Leistungsrückständen anderer Arbeitnehmer (…) nach dem Grundsatz der Einzelbewertung unzulässig“.
Die Plus- und Minusstunden müssen daher getrennt erfasst werden. Für die Überstunden werden Rückstellungen gebildet; der Leistungsrückstand wird als Forderung
gegen Arbeitnehmer in den sonstigen Vermögensgegenständen aktiviert.

 Für das Terrassenbad ergab sich in 2009 wie auch für das Hallenbad eine
Forderung von je 570,00 €. Für 2010 errechnet sich eine Gesamtforderung
in Höhe von 1.120,00 €. Eine Auflösung der Forderung aus 2009 und die
Buchung der neuen Forderung erfolgten nicht.

 Die bilanzierten Forderungen stimmten mit den offenen Posten der Buchhaltung überein.
Kassenbestand
Gem. Bilanz betrug der Kassenbestand Handkasse zum 31.12.2010 1.050,00 €.
Hierbei handelt es sich um den ständigen Wechselgeldvorschuss der Zahlstelle, die
gem. Dienstanweisung vom 09.09.2010 1.000,00 € beträgt, sowie um den Handvorschuss von 50,00 € gem. DA vom 30.10.2001.
Gem. der DA über die Verwaltung des Handvorschusses beim Bäderbetrieb der
Stadt Lahr Punkt 5. ist mit der Stadtkasse mindestens am Quartalsende abzurechnen.
Im Jahr 2010 erfolgte die Abrechnung der Handkasse am 07.07.2010. Die Ausgaben
betrafen sowohl das Jahr 2009 (12,66 €) als auch 2010.
Am 18.05.2011 wurde wiederum abgerechnet. Eine Rechnung in Höhe von 6,98 €
betraf noch das Jahr 2010.
Bei der unvermuteten Prüfung des Handvorschusses am 09.12.2010 durch das
Rechnungsprüfungsamt wurde ein Kassensoll von 43,02 € und zudem ein Kassenüberschuss von 0,06 € festgestellt. Um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden
waren wir damit einverstanden, dass die Aufwendungen bei der nächsten Abrechnung um diesen Betrag gekürzt werden.

 Diese Kürzung um den festgestellten Kassenüberschuss erfolgte bei den
Abrechnungen am 18.05.2011 und 24.08.2012 nicht.

 Die Dienstanweisung muss künftig beachtet werden und der Handvorschuss am Quartalsende abgerechnet werden, damit der korrekte Kassenbestand zum 31.12. des Jahres in die Bilanz übernommen werden
kann.

Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - Prüfung Jahresabschluss 2010 - Seite 18 von 29

2.2
A

PASSIVA

Eigenkapital

Die Gewinnabführungen an den städtischen Haushalt erfolgten entsprechend den
Beschlüssen des Gemeinderats.
Das Eigenkapital entwickelte sich somit folgendermaßen:
Wirtschaftsjahr
VVL
Bäder
31.12.09
31.12.09

Passiva
A. Eigenkapital
I.

Summe

Stammkapital

BVVL
01.01.10

BVVL
31.12.10

18.175.926,22
50.000,00

521.465,41
50.000,00

18.697.391,63
100.000,00

18.697.141,74
100.000,00

16.219.411,10
0,00

1.613.936,81
0,00

17.833.347,91
0,00

17.833.347,91
0,00

2.252.119,46
-2.252.119,46
1.906.515,12

-95.201,22
95.201,22
-1.142.471,40

2.156.918,24
-2.156.918,24
764.043,72

859.244,94
-859.244,94
763.793,83

36,25%

13,24%

34,57%

34,95%

II. Rücklagen
1. allgemeine Rücklage
2. zweckgebundene Rücklagen
III. Gewinn/Verlust
Gewinn/Verlust des Vorjahres
Abführung an städtischen Haushalt
Jahresgewinn/Jahresverlust
Eigenkapitalquote

Der Eigenbetrieb ist nach § 12 EigBG mit einem angemessenen Stammkapital auszustatten. Das Stammkapital bildet zusammen mit den Rücklagen das Eigenkapital
des Eigenbetriebs.
Die im Sinne der goldenen Bilanzregel üblicherweise als angemessen geltende Eigenkapitalausstattung von mindestens 30 – 40 % ist bei steuerpflichtigen Betrieben
unbedingt zu beachten, damit keine verdeckte Gewinnausschüttung angenommen
werden muss. Nach neuesten Rechtsprechungen in der Privatwirtschaft wird allerdings immer öfter auch eine geringere Eigenkapitalausstattung als angemessen erachtet.

 Der Eigenbetrieb BVVL ist angemessen mit Eigenkapital ausgestattet. (Eigenkapitalquote siehe oben in der Tabelle.)
B

Empfangene Ertragszuschüsse

Die empfangenen Ertragszuschüsse werden als Passivposten bilanziert. Dem Jahresabschluss 2010 ist ein Nachweis der Ertragszuschüsse für die Betriebszweige
ÖPNV, Parkhaus, Hallenbad und Terrassenbad beigefügt.
Zum 31.12.2010 waren an empfangenen Ertragszuschüsse für das Parkhaus
336.376,00 €, für den ÖPNV 72.464,00 € und das Terrassenbad 124.631,00 € bilanziert (insgesamt 533.471 €).

Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - Prüfung Jahresabschluss 2010 - Seite 19 von 29

C

Rückstellungen 2010 (§ 249 HGB)

Gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB gilt der Grundsatz der Periodenabgrenzung. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig vom jeweiligen Zeitpunkt der Zahlung in
dem Geschäftsjahr zu berücksichtigen in dem sie wirtschaftlich verursacht sind. Von
diesem Grundsatz darf gem. § 252 Abs. 2 HGB nur in begründeten Ausnahmefällen
abgewichen werden.
Das HGB fordert daher, für bestimmte vorhersehbare Verpflichtungen Rückstellungen zu bilden. Zu berücksichtigen sind dabei, Passivierungspflicht und Passivierungswahlrecht für die Bildung von Rückstellungen. Dabei sind Rückstellungen gemäß § 253 Abs. 1 HGB mit dem Wert anzusetzen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Betriebssparte Versorgung und Verkehr
Beim Eigenbetrieb BVVL wurden im Betriebszweig Versorgung und Verkehr für die
aus den Beteiligungserträgen abzuführenden Körperschaftssteuern und den Solidaritätszuschlag Steuerrückstellungen gebildet.
Darüber hinaus wurden für noch ausstehende Rechnungen ÖPNV, die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen und externe Abschlusskosten sonstige Rückstellungen passiviert.

Steuerrückstellungen
sonstige Rückstellungen

2009
Aufstockung Inanspruchnahme Auflösung Zuführung
2010
31.12.2009
BilMoG
31.12.2010
Euro
Euro
400.900,00
260.225,46
110.163,54 250.838,08
10.550,00
6.500,00
3.500,00
8.000,00
8.550,00

 Die Rückstellungen wurden entsprechend den handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet und die Entwicklung im Lagebericht dargestellt.
Betriebssparte Bäderbetrieb
Rückstellungen sind u.a. zu bilden für die gesetzlichen Verpflichtungen







zur Aufstellung des Jahresabschlusses
zur Prüfung des Jahresabschlusses
für übertragenen Resturlaub der Beschäftigten
geleistete und noch nicht abgefeierte Überstunden der Beschäftigten
für Leistungen aus Vorruhestandsregelungen (Altersteilzeit)
für Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

Die Bilanzposition sonstige Rückstellungen entwickelte sich folgendermaßen:

sonstige Rückstellungen
hiervon
Abschlussarbeiten
Urlaubsrückstellungen
Überstundenrückstellungen
Altersteilzeitrückstellungen
Rückstellungen LOB-Prämien
Aufbewahrung Geschäftsunterlagen
Gesamt

2009
Aufstockung Inanspruchnahme Auflösung Zuführung
2010
31.12.2009
BilMoG
31.12.2010
Euro
Euro
109.905,00
31.161,00
31.224,00
0,00 43.820,00 153.662,00
4.300,00
9.660,00
11.400,00
80.835,00
3.160,00
550,00
109.905,00

31.161,00

31.161,00

4.300,00
9.660,00
11.400,00
2.704,00
3.160,00
31.224,00

0,00

3.100,00
3.100,00
26.650,00 26.650,00
10.910,00 10.910,00
0,00 109.292,00
3.160,00
3.160,00
0,00
550,00
43.820,00 153.662,00

Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - Prüfung Jahresabschluss 2010 - Seite 20 von 29

An Resturlaubstagen waren zum Jahresende 2010 insgesamt noch 157 Tage (Vj.
81) übrig.
Altersteilzeit im Blockmodell
In der Handelsbilanz sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, einschließlich Altersteilzeit-Rückstellungen mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen.
Der Erfüllungsbetrag umfasst die gesamte den Arbeitnehmern in der Freistellungsphase zu gewährende Vergütung einschließlich der zu erbringenden Aufstockungsbeträge und Nebenleistungen (z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld).
Dabei sind die Kosten- und Wertverhältnisse zum Erfüllungszeitpunkt maßgeblich, so
dass auch Kostensteigerungen einbezogen werden müssen. Demgegenüber sind
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abzuzinsen. Zudem sind bei der
Bemessung der Rückstellung biometrische Faktoren wie Sterblichkeit zu berücksichtigen.

 Für den Jahresabschluss 2010 wurde aufgrund der Komplexität der neuen
Regelungen des BilMoG ein externer Gutachter mit der Berechnung der
Altersteilzeitrückstellungen beauftragt.

 Der Umstellungsbetrag wurde unter dem Posten außerordentlicher Aufwand verbucht.
D

Verbindlichkeiten

Kredite gegenüber Kreditinstituten bestehen keine. Zum 31.12.2010 bestanden Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt in Höhe von 33.785.757,81 €.
Die Verbindlichkeiten aus dem Trägerdarlehen blieben in der Sparte Versorgung und
Verkehr konstant bei 27.725.135,44 €. Hinzu kamen die Verbindlichkeiten aus Kassenkrediten in Höhe von insgesamt 6.048.194,48 €.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf 39.696,71 €.

 Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stimmen mit den
laut Buchhaltung ausstehenden Rechnungen überein.
E

Rechnungsabgrenzungsposten

Nach § 250 Abs. 2 HGB sind Einnahmen, die vor dem Abschlussstichtag erzielt wurden, aber erst nach dem Stichtag zu Ertrag führen als Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) zu passivieren, um das Jahresergebnis periodengerecht darzustellen.
Auf der Passivseite der Bilanz des Bäderbetriebs wurden noch nicht in Anspruch genommene Guthaben aus Punkte- bzw. Wertkarten abgegrenzt.
Der RAP wurde in der Bilanz zum 31.12.2010 mit 19.199,71 € passiviert (Vj.
19.048,24 €).
Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - Prüfung Jahresabschluss 2010 - Seite 21 von 29

3.

Lagebericht § 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB und Anhang

Der Lagebericht hat die Funktion, die Daten des Jahresabschlusses zu verdichten
und um weitere Informationen zu ergänzen, um die Beurteilung des Betriebes zu erleichtern bzw. zu ermöglichen. Die Erläuterungen müssen sachlich richtig und der
Zielsetzung des Jahresberichts entsprechend hinreichend sein.

 Ein Lagebericht wurde erstellt. Die in § 289 HGB bzw. § 11 EigBVO gefor-

derten Inhalte sind enthalten. Insbesondere auf die unterschiedlichen Ergebnisse und Entwicklungen der 6 Betriebszweige wurde differenziert
eingegangen.

 Der Anhang dient zur Erläuterung der Bilanz und der GuV. Auf die in §§
284 und 285 HGB aufgelisteten Positionen wurde eingegangen.

 Hauptadressat für den Eigenbetrieb ist dabei der Gemeinderat, für den die
wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs transparent sein sollen.

4.

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) 2010

4.1

Abschluss der Betriebszweige 2010

Erfolgsübersicht
Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.

Materialaufwand
Löhne und Gehälter
Soziale Abgaben
Aufwendung für Altersversorgung
Abschreibungen
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Steuern
Andere betriebliche Aufwendungen
Aufwendungen 1 - 8

10. Betriebserträge
a) Umsatzerlöse
b) Sonstige Erträge
11. Betriebserträge insgesamt
12. Betriebsergebnis
13. Finanzerträge
14. außerordentliche Aufwendungen
15. Unternehmensergebnis

Parkhaus
Euro

Beteiligung
EWM
Euro

Beteiligung
badenova
Euro

17.245

28.884
26.603
1.946
20.655
95.334

16.276
8.860
25.136
-70.198

-70.198

ÖPNV

Sparte VVL

Euro

Euro

1.150.631

22.897
1.459.449

215.959

60.781
1.520.230

6.100
222.059

0
-1.520.230
3.952.946
548.538
1.884.178

0
-222.059
803.490
581.431

36.714
1.210.242

622.473
4.472
626.945
-583.297

-583.297

1.167.876
0
0
0
51.781
1.702.011
1.946
124.251
3.047.865
0
0
638.749
13.332
652.081
-2.395.784
4.756.437
548.538
1.812.114

Terrassenbad
Euro

Hallenbad

Sparte Bäder

Euro

Euro

188.106
187.858
36.255
16.681
152.613
70.703
180
53.740
706.136

164.639
200.213
39.843
18.311
137.087
98.985
209
86.800
746.086

352.744
388.071
76.098
34.992
289.700
169.688
389
140.540
1.452.222

202.450
31.563
234.014
-472.122
295
12.984
-484.811

190.731
10.022
200.754
-545.332

393.182
41.586
434.767
-1.017.454
295
31.161
-1.048.320

18.177
-563.510

Im Folgenden erläutern wir als Ergebnis unserer Prüfung die wesentlichen Positionen
der GuV.

Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - Prüfung Jahresabschluss 2010 - Seite 22 von 29

A

Betriebszweig ÖPNV 2010

Erträge:
Bei den Erträgen handelt es sich um die Auflösung empfangener Ertragszuschüsse
(10.610,00 €), sowie um Fahrgeldeinnahmen (611.863,16 €). Die Fahrgeldeinnahmen lagen um rd. 21 T€ unter den Einnahmen des Vorjahrs.
Die anderen betrieblichen Erträge (4.472,00 €) betreffen die Auflösung einer Rückstellung sowie eine Schadensregulierung aus 2010 (Buswartehalle Werderstrasse).
Aufwendungen:
Die Sachkosten umfassen die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen (6.837,68 €).

 Hierbei handelt es sich vor allem um eine neue Buswartehalle in der Mietersheimer Hauptstrasse (4.886,38 €). Der Schaden ereignete sich bereits
im Vorjahr. Der Schaden wurde der Versicherung angezeigt, ein Zahlungseingang beim Eigenbetrieb in 2010 konnte nicht festgestellt werden.
Die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit betragen in 2010 13.387,69 €. Davon entfallen
1.869,16 € auf Schnuppertickets für Neubürger, 11.845,55 € auf die Erstellung und
Veröffentlichung des Fahrplans sowie 691,03 € auf das Fest 15 Jahre LahrBus.

 Die

Kosten einer Werbefahrt für die Schönberglinie am 18.07.2010
(195,00 €) wurden irrtümlich zunächst dem Buchungskreis 4000 zugeordnet und im Nachhinein korrigiert. Bei der Korrektur dieser Buchung wurde
eine ebenfalls dem Eigenbetrieb falsch zugeordnete Rechnung aus 2011
für den Vis-à-vis-Bus in Höhe von 892,50 € mitgebucht und somit die Erstattung vorweggenommen. Es wurde eine Forderung gegen die Stadt in
Höhe von 1.087,50 € gebildet.

Hinzu kommt der Verwaltungskostenbeitrag mit 23.200,00 € und die Abschreibungen
mit 22.897,00 €.
Die größte Position ist der Aufwand für Orts- und Nachbarortsverkehr mit
1.143.793,72 €.
Jahresergebnis Betriebszweig ÖPNV 2010 (Verlust)
B

- 583.297,19 €

Betriebszweig Parkhaus 2010

Erträge:
Mieten und Pachten
Auflösung empfangener Ertragszuschüsse
Andere betriebliche Erträge

6.231,29 €
16.276,00 €
2.628,49 €

Aufwendungen:
Im Jahr 2010 wurden für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen
Aufwendungen in Höhe von 14.038,82 € gebucht, diese betreffen vor allem den
Brandschutz.
Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - Prüfung Jahresabschluss 2010 - Seite 23 von 29

Zusätzlich wurde die Nebenkostenabrechnung 2009 in Höhe von 3.206,01 € unter
Strombezug verbucht.
Darüber hinaus handelt es sich bei den Sachkosten um Abschreibungen mit
28.884,00 €, den Verwaltungskostenbeitrag mit 7.300,00 €, um Versicherungen mit
2.203,51 €, Prüfungs- und Beratungskosten mit 5.187,00 €, sowie die Grundsteuer
mit 1.946,20 €.
Die anteiligen Darlehenszinsen für das Gemeindedarlehen liegen in 2010 bei
26.603,28 €.
Jahresergebnis Betriebszweig Parkhaus 2010 (Verlust)
C

- 70.198,00 €

Betriebszweig Mitunternehmeranteil badenova 2010

Erträge:
Gewinnanteil am Ergebnis der badenova 2010

803.490,28 €

Aufwendungen:
Verwaltungskostenbeitrag
Anteilige Darlehenszinsen für Gemeindedarlehen

6.100,00 €
215.959,13 €

Wie im Vorjahresbericht dargestellt, erfolgt die Aufteilung der Darlehenszinsen nun
korrekt auf die Betriebszweige.
Jahresergebnis Betriebszweig badenova 2010 (Gewinn)
D

581.431,15 €

Betriebszweig Mitunternehmeranteil EWM 2010

Erträge:
Gewinnanteil am Ergebnis EWM 2010

3.952.946,35 €

Aufwendungen:
Der Betriebszweig trägt einen Großteil der Prüfungs- und Beratungskosten der Wibera für den Gesamtbetrieb in Höhe von 54.394,93 €. Der Verwaltungskostenbeitrag
beträgt 6.100,00 €. Der sonstige betriebliche Aufwand betrug 286,18 €.
Bei den Zinsen handelt es sich um anteilige Darlehenszinsen für das Gemeindedarlehen in Höhe von 1.282.320,04 € sowie um die gesamte Zinsbelastung des Betriebszweigs Versorgung und Verkehr aus der Kassenkreditaufnahme bei der städtischen Einheitskasse (122.345,77 €). Der Betriebszweig trägt die Steuerbelastung in
Höhe von 529.963,73 €, sowie Steuern aus Vorjahren (18.574,53 €) und Nebenleistungen Steuern (54.783,00 €).
Jahresergebnis Betriebszweig EWM 2010 (Gewinn)

1.884.177,94 €

Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - Prüfung Jahresabschluss 2010 - Seite 24 von 29

E

Bäder
2010
Euro

1.

2.

3.

Umsatzerlöse
a) Benutzungsgebühren Terrassenbad
b) Benutzungsgebühren Hallenbad

202.450,27
190.731,27

Euro
203.839,84
174.934,95

242.624,83
110.119,61

378.774,79
42.305,28
421.080,07

246.776,23
178.158,39

352.744,44
4.

5.

6.

Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und Unterstützung

Differenz
Euro

393.181,54
41.585,75
434.767,29

Sonstige betriebliche Erträge
(Gesamtertrag)
Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen

2009
Euro

388.070,98

%

-1.389,57
15.796,32

-0,7%
9,0%

14.406,75
-719,53
13.687,22

3,8%
3,3%

-4.151,40
-68.038,78

424.934,62
387.537,55

111.089,51

Euro

-72.190,18

-17,0%

533,43

112.778,30

-1.688,79

c) davon für Altersversorgung 34.991,99 € (Vj. 35.403,51€)

499.160,49

500.315,85

-1.155,36

-0,2%

Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

289.699,72

290.528,79

-829,07

-0,3%

Sonstige betriebliche Aufwendungen
(Gesamtaufwand)

140.539,87
1.282.144,52

121.356,30
1.337.135,56

19.183,57
-54.991,04

15,8%
-4,1%

Zwischenergebnis (Ertrag-Aufwand)

-847.377,23

-916.055,49

68.678,26

7,5%

295,29

8,00

169.688,00

130.866,00

38.822,00

29,7%

-1.016.769,94

-1.046.913,49

30.143,55

2,9%

356,69
-1.047.270,18

31.193,44
-1.049,89

0,1%

7.

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

8.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

9.

Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit

10. außerordentliche Aufwendungen
11. Steuern vom Einkommen
12. Sonstige Steuern
Jahresgewinn / Jahresverlust (-)

287,29 3591,1%

31.161,00
0,00

0,00

389,13

356,69

31.550,13
-1.048.320,07

Wie die Bilanz des Jahresabschlusses 2010 enthält auch die GuV 2010 keine Vorjahresvergleichszahlen. Gem. § 265 Abs. 2 Satz 1 HGB sind in der Bilanz sowie der
GuV zu jedem Posten der Betrag des Vorjahres anzugeben. Gem. § 265 Abs. 2 Satz
2 HGB wurde im Anhang angegeben und erläutert, dass die Beträge nicht vergleichbar sind.
Aufgrund der Zusammenführung der Eigenbetriebe „Versorgung und Verkehr Lahr“
und „Bäderbetrieb der Stadt Lahr“ wäre zumindest eine nachrichtliche Zusammenfassung im Hinblick auf eine bessere Vergleichbarkeit wünschenswert gewesen.

 Die GuV wurde ansonsten in Form und Inhalt entsprechend den Vorgaben
des Eigenbetriebs- und Handelsrechts nach Formblatt 4 der EigBVO (Anlage 4) aufgestellt.

 Die wichtigsten Aufwands- und Ertragspositionen sind im Lagebericht erläutert.

Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - Prüfung Jahresabschluss 2010 - Seite 25 von 29

5.

Vermögens- und Finanzlage
Bilanzstruktur 2010

Vermögen
immaterielles AV
Sachanlagen
Finanzanlagen
Anlagevermögen
Vorräte
Forderungen
Flüssige Mittel
Umlaufvermögen
Gesamtvermögen

5.1

Euro
0,00
4.650.522,74
43.485.851,01
48.136.373,75
2.011,30
5.349.155,00
1.050,00
5.352.216,30
53.488.590,05

%
0,00
8,69
81,30
89,99
0,00
10,00
0,00
10,01
100,00

Kapital
Stammkapital
Gewinn
Rücklagen
Eigenkapital
Zuschüsse/Beiträge
lf. Rückstellungen
lf. Verbindlichkeiten
lf. Fremdkapital
kf. Rückstellungen
kf. Verbindlichkeiten
kf. Fremdkapital
Gesamtkapital

Euro
%
100.000,00
0,19
763.793,83
1,43
17.833.347,91 33,34
18.697.141,74 34,96
533.471,00
1,00
0,00
0,00
27.725.135,44 51,83
27.725.135,44 51,83
413.050,08
0,77
6.119.791,79 11,44
6.532.841,87 12,21
53.488.590,05 100,00

Goldene Finanzierungsregel

Das Anlagevermögen stellt in jedem Betrieb langfristig gebundenes Vermögen dar.
Es ist demzufolge auch durch langfristiges Kapital zu finanzieren („Goldene Bilanzregel“). Hierdurch soll sichergestellt werden, dass im Fall einer Krise keine Anlagegüter
veräußert werden müssen, um Tilgungsverpflichtungen termingerecht nachzukommen.
Im Eigenbetrieb geht es insbesondere um die gesetzlich verankerte Erhaltung des
Sondervermögens, deren Sicherstellung auch die Vermögensplanabrechnung dient.
Goldene Finanzierungsregel =
(Deckungsgrad II)

Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital
Anlagevermögen

Deckungsgrad II = 18.697.141,74 € + 533.471,00 € + 27.725.135,44 €

= 98 %

48.136.373,75 €
Das Anlagevermögen ist nun fast vollständig mit langfristigem Kapital finanziert.

5.2

Liquidität 3. Grades

Die Liquidität 3. Grades gibt das Verhältnis des Umlaufvermögens zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten eines Unternehmens an. Ist die Liquidität 3. Grades kleiner als
1, dann wird ein Teil der kurzfristigen Verbindlichkeiten nicht durch das Umlaufvermögen gedeckt, das heißt, es muss unter Umständen Anlagevermögen zur Deckung
der Verbindlichkeiten verkauft werden.
Liquidität 3. Grades =

Umlaufvermögen
kurzfr. Verbindlichkeiten

= 5.352.216,30 €

= 82 %

6.532.841,87

Die sich ergebende Unterfinanzierung liegt bei 1.180.625,57 €.
Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - Prüfung Jahresabschluss 2010 - Seite 26 von 29

VI. Zusammenfassung
Der Gemeinderat hat am 14.12.2009 beschlossen, die Eigenbetriebe „Bäderbetrieb
der Stadt Lahr“ sowie „Versorgung und Verkehr Lahr“ im Wege der Übernahme zusammenzuführen. Hierfür wurde die Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Versorgung
und Verkehr Lahr“ geändert. Seit 01.01.2010 führt der Eigenbetrieb die Bezeichnung
„Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ (BVVL).
Handelsrechtlich liegt nach der Zusammenfassung der EB Bäder und VVL nur noch
ein Eigenbetrieb vor. Somit besteht lediglich die Verpflichtung zur Erstellung eines
Jahresabschlusses, eines Wirtschaftsplans sowie eines Schlussberichts. Aufgrund
der eigenbetriebsrechtlichen Vorschriften ist weiterhin eine Spartenrechnung durchzuführen. Die jährlichen Verluste des „Bäderbetriebs“ werden ab dem Wirtschaftsjahr
2010 handelsrechtlich mit den Gewinnen des „Versorgungs- und Verkehrsbetriebs“
verrechnet, somit ist ein Verlustausgleich durch Erträge aus Beteiligungen außerhalb
des städtischen Haushalts möglich. Dennoch ist darauf zu achten, durch eine sparsame und wirtschaftliche Betriebsführung die Verluste des „Bäderbetriebs“ auch weiterhin möglichst gering zu halten.
Steuerrechtlich ist eine Zusammenfassung mit steuerlicher Wirkung momentan nicht
möglich. Als Folge ergibt sich steuerlich keine Ergebnisverrechnung.
Im Zusammenhang mit der Zusammenführung der Eigenbetriebe wurde die Betriebssatzung geändert und die Möglichkeit der Bestellung einer Betriebsleitung geschaffen. Das RPA würde die Bestellung einer Betriebsleitung weiterhin befürworten,
da die Größe des Eigenbetriebs einen Betriebsleiter rechtfertigt. Eine einheitliche
Steuerung der verschiedensten Aufgabenbereiche und Sparten, eventuell auch zunächst in Form einer regelmäßigen Abstimmung der verantwortlichen Abteilungen,
erachten wir nach wie vor als notwendig.
Der Eigenbetrieb „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ schließt das Jahr 2010
mit einem Jahresgewinn von 763.793,83 € ab.
Der Verlust des Betriebszweigs ÖPNV erhöhte sich im Jahr 2010 im Vergleich zum
Vorjahr um ca. 36 T€ auf -583.297,19 €.
Aufgrund höherer Aufwendungen stieg der Verlust des Betriebszweigs Parkhaus im
Vergleich zum Vorjahr um ca. 21 T€ auf -70.198,00 € (Vj. -49.597,57 €).
Der Jahresgewinn des Betriebszweigs badenova 2010 lag mit 581.431,15 € um
121 T€ unter dem Vorjahresgewinn.
Der Betriebszweig EWM erwirtschaftete in 2010 ebenfalls einen Gewinn in Höhe von
1.884.177,94 € (+83 T€ zum Vorjahr).
Im Betriebszweig Terrassenbad entstand in 2010 ein Verlust in Höhe von
-484.810,53 € (Vj. -495.206,82 €).
Der Verlust des Betriebszweigs Hallenbad stieg im Vergleich zum Vorjahr um 11 T€
auf -563.509,54 €.

Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - Prüfung Jahresabschluss 2010 - Seite 27 von 29

VII.

Bestätigungsvermerk

Aus Sicht des RPA spricht nichts dagegen, den Jahresabschluss 2010 des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ (BVVL) nach § 16 Abs. 3 EigBG festzustellen und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
Die vom Rechnungsprüfungsamt getroffenen Feststellungen sind künftig zu beachten.

VIII. Beschlussvorschlag
Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat der Stadt Lahr folgenden
Beschluss zu fassen:
1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ zum 31.12.2010 mit einer Bilanzsumme von
53.488.590,05 € und einem Jahresgewinn von 763.793,83 € nach Abschluss der
örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest.
2. Der Jahresgewinn 2010 in Höhe von 763.793,83 € wird nach Abzug von Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag an den Haushalt der Stadt Lahr abgeführt.
3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben.

Lahr, 19.11.2012

Große Kreisstadt Lahr/Schwarzwald
-Städtisches Rechnungsprüfungsamt-

Ulrike Karl

Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - Prüfung Jahresabschluss 2010 - Seite 28 von 29

IX.

Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung -EigBVO-

Angaben zu den Beschlüssen über
1. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2010
2. Die Verwendung des Jahresgewinns / Behandlung des Jahresverlusts

1

Feststellung des Jahresabschlusses
1.1. Bilanzsumme

53.488.590,05

1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen
- das Umlaufvermögen

48.136.373,75
5.352.216,30

1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital
- die empfangenen Ertragszuschüsse
- die Rückstellungen
- die Verbindlichkeiten
- die Rechnungsabgrenzungsposten

18.697.141,74
533.471,00
413.050,08
33.825.727,52
19.199,71

1.2 Jahresgewinn

2

Euro

763.793,83

1.2.1 Summe der Erträge

5.843.580,15

1.2.2 Summe der Aufwendungen

5.079.786,32

Verwendung des Jahresgewinns / Behandlung des Jahresverlusts
2.1. bei einem Jahresgewinn
a) zur Tilgung des Verlustvortrages
b) zur Einstellung in die Rücklagen
c) zur Abführung an den Haushalt der Gemeinde
d) auf neue Rechnung vorzutragen

0,00
0,00
763.793,83
0,00

Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr - Prüfung Jahresabschluss 2010 - Seite 29 von 29