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Beschlussvorlage (Gemeinsam für Lahr – Mitwirkung an kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: EBM
Schöneboom

Datum: 25.10.2012 Az.:

Drucksache Nr.: 125/2012

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

03.12.2012

vorberatend

nichtöffentlich

einstimmig

Gemeinderat

17.12.2012

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:

Gemeinsam für Lahr – Mitwirkung an kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen

Beschlussvorschlag:
I.

Leitlinien:
1. Verwaltung und Gemeinderat stimmen darin überein, die Zusammenarbeit von Gemeinderat,
Verwaltung und Bürgerschaft weiter zu intensivieren.
2. Transparenz, Austausch und Trialog bilden die Ausgangspunkte für ein gemeinsames Mitwirken; ein wesentlicher Ansatz soll die Verbesserung der informellen Bürgerbeteiligung sein.
3. Die Bürgerinnen und Bürger können darauf vertrauen, dass ihre Hinweise, Meinungen oder
Kritiken Gehör finden. Dies soll zum Normalbestandteil von Entscheidungsfindungen werden.
4. Verwaltung und Gemeinderat ermöglichen den Einsatz verschiedener Beteiligungsinstrumente. Die Verwaltung moderiert die jeweiligen Beteiligungsprozesse und berichtet gemeinsam mit
dem Gemeinderat regelmäßig gegenüber der Bürgerschaft.

II. Mitwirkungsinstrumente:
1.

Die Stadt Lahr setzt ab 2013 zunächst im Rahmen eines Projektes für 3 Jahre die Forschungs- und Aktivierungsmethode „Bürgerpanel“ ein.

2.

Mit der Durchführung von Bürgerbefragungen im Rahmen regelmäßiger Bürgerpanels wird
Prof. Dr. Ralf Vandamme, Hochschule Mannheim, beauftragt. Die hierfür nötigen Haushaltsmittel in Höhe von jährlich 15.000 Euro werden bestätigt.

3.

Das Konzept von Herrn Prof. Dr. Ralf Vandamme wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2).
Im Mittelpunkt des ersten Panels steht eine Bestandsaufnahme zur Kommunalpolitik in Lahr.
Themen werden die lokale Politik, Bürgerschaftliches Engagement sowie das Leben in der
Stadt und ihren Ortsteilen sein.

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

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Seite - 2 -

Anlage(n):
Anlage 1: Broschüre des Städtetages Baden-Württemberg "Hinweise und Empfehlungen zur
Bürgermitwirkung in der Kommunalpolitik"
Anlage 2: Bürgerpanel Lahr - Konzept -

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Begründung:

I. Ausgangslage:
Die Stadt Lahr verfügt über ein gewachsenes Angebot an Beteiligungsformen, die seit Jahren die Arbeit von Gemeinderat und Verwaltung ergänzen. Hierzu gehören die institutionalisierte Mitarbeit von sachkundigen Einwohnern in den Gremien (z.B. Jugendgemeinderat, Interkultureller Beirat, Stadtmarketingausschuss, Seniorenbeirat, Kulturausschuss, Verkehrsausschuss, u.a.) oder in freiwilligen Zusammenschlüssen (Arbeitskreis für Belange behinderter Menschen, Sicherheitsforum), die in der Geschäftsordnung verankerten Elemente (Fragestunde und Anhörung) oder Durchführung von Bürgerversammlungen (Flughafen, 3./4.
Gleis, Landesgartenschau). Hinzu kommen eine Vielzahl von Workshops (Tourismus, Verkehr, Umgestaltung Urteilsplatz) oder themenbezogene Veranstaltungen (wohngebietsbezogene Bewohnerbefragungen zum demographischen Wandel).
Die im Vergleich zu anderen Kommunen des Ortenaukreises in Lahr anhaltend schlechtere
Wahlbeteiligung, zunehmendes Desinteresse an den bisherigen Möglichkeiten der Mitgestaltung bei kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen und ein zu beobachtendes Fernbleiben von einzelnen Bevölkerungsgruppen an kommunalpolitischen Willenbildungsprozessen
haben den Gemeinderat veranlasst, die Verwaltung zu beauftragen, Vorschläge für ein Mehr
an Bürgermitwirkung zu erarbeiten. In nichtöffentlicher Sitzung wurde am 17.05.2010 der
Verwaltungsvorlage „Bürgerbeteiligung“ (Drucksache Nr. 069/2010) zugestimmt. Beabsichtigt ist, Leitlinien zu verabschieden und Mitwirkungselemente in die gemeinsame Arbeit zu
verankern, die eine stärkere Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in die kommunalpolitischen Themen der Stadt zulassen.
Die Verwaltung hat vielfältige Anstrengungen ausgelöst, um sich mit bewährten oder auch
neuen Mitwirkungsformen inhaltlich auseinander zu setzen. Eingeflossen in die Arbeit sind
die Aktivitäten des Städtetages Baden-Württembergs, Hinweise und Ideen anderer Kommunen, Impulse der neuen Landesregierung sowie die Ergebnisse von Workshops und Tagungen auf Landesebene, die sich mit dem Thema Bürgerbeteiligung beschäftigt haben. Parallel
hierzu ergriff die Verwaltung im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in der Arbeitsgruppe „Informelle
Bürgermitwirkung“ des Städtetages selbst Initiative und brachte einen umfassenden Vorschlag in die aktuellen Diskussionen ein. Der Aufsatz „Veröffentlichung von Gemeinderatsvorlagen vor nicht-öffentlicher (Vor-) Beratung im Ausschuss“ wurde in den Verwaltungsblättern Baden-Württemberg, Ausgabe März 2012, veröffentlicht. Auch sind verschiedene Beteiligungsformen der Stadt Lahr als positive Beispiele in der aktuellen Publikation „Hinweise
und Empfehlungen des Städtetags Baden-Württemberg zur Bürgerbeteiligung in die Kommunalpolitik“ eingeflossen (Anlage 1). Mit diesen Aktivitäten zeigen Verwaltung und Gemeinderat nicht nur Gestaltungswillen, sondern auch Bereitschaft, Kommunalpolitik im Trialog weiter zu entwickeln.
In den letzten 24 Monaten wurden in unterschiedlichster Art und Weise Möglichkeiten der
Beteiligung genutzt, um die Transparenz verwaltungsseitigen Handelns zu erhöhen und
gleichzeitig die Erfahrungen wie die Kompetenzen der Bürgerschaft in Entscheidungsprozesse mit einzubeziehen.
Beispielhaft seien genannt die Sitzungen des Arbeitskreises Rad- und Fußwegekonzept, die
Vorstellung der Spielplatzplanung in der Leopoldstraße, Workshops des Kinder- und Jugendbüros zum Thema kinder- und jugendgerechte LGS, die öffentlichen Informationen zum

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Vorhaben Stadtgeschichtliches Museum in der Tonofenfabrik, Runder Tisch mit Stadträten,
Bürgern, Hausverwaltung zur Zukunft des Kleinfeldparks mit externen Moderatoren u.a..
Die Verwaltung ist bereit, ein Mehr an Beteiligung/ Mitwirkung dezernatsübergreifend im
Verwaltungshandeln zu berücksichtigen. Dies gilt für sämtliche Maßnahmen und Initiativen,
die eine Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern an kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen zulassen. Durch eine gemeinsam abgestimmte Strategie kann Bürgermitwirkung Vertrauen in die Arbeit der Gremien des Gemeinderats und der Verwaltung stärken und die Akzeptanz von Entscheidungen fördern. Hierzu gehört, dass sich alle Akteure unvoreingenommen für eine gemeinsame Mitwirkungskultur einsetzen. Notwendig sind die Bereitschaft sich
zu informieren, zu diskutieren und sich mit stadtrelevanten Themen auseinander zu setzen.
Bürgermitwirkung darf nicht als aufgezwungener Akt durch das Drängen der Bürgerinnen
und Bürger stattfinden oder weil es gerade der Zeitgeist erfordert.
Der gewollte Trialog soll eine kontinuierliche Verständigung über und die Transparenz von
Verwaltungsvorschlägen zulassen oder kommunalpolitische Initiativen bürgernah ermöglichen. Die Bürgermitwirkung kann ein kritischer Erfolgsfaktor sein, den es zielgerichtet zu
nutzen gilt.
Die bisher in Lahr vorhandenen Beteiligungsmöglichkeiten müssen erweitert und qualitativ
verbessert werden. Das bedeutet vor allem, den inhaltlichen Austausch mit den Bürgerinnen
und Bürgern so frühzeitig zu führen, dass Einflussnahme noch möglich ist. Die Mitwirkungsformen sollen in ihrer Ausrichtung nicht als formaler Akt angelegt sein, sondern als kommunikativer Prozess. Die Bürgerschaft wird hierdurch intensiver in die Entscheidungsprozesse
einbezogen. Die Teilhabe soll dabei über den vorhandenen gesetzlichen Standard hinausgehen.
Die Entwicklung einer beständigen Einbindung der Bürgerschaft in kommunalpolitische Prozesse darf jedoch nicht dazu führen, das repräsentative System auszuhebeln bzw. in Frage
zu stellen. Vielmehr ist eine Balance zwischen der bewährten Arbeit des Gemeinderates und
seiner Gremien und den Aktivitäten einer gezielten Einbeziehung wie auch Mitwirkung der
Bürgerinnen und Bürger gefragt.
Bürgerbeteiligung / Bürgermitwirkung verlangt:
1. Die Verwaltung muss bereit sein, Informationen frühzeitig zur Verfügung zu stellen und
Mitwirkungselemente vorschlagen.
2. Der Gemeinderat muss bereit sein, die Mitwirkungsformen in die eigene Arbeit zu integrieren. Ein Mehr an Informationen/ Diskussionen und ein Mehr an Beteiligung/ Mitwirkung erfordert ein Mehr an notwendigen finanziellen Mitteln, die bereitzustellen sind.
3. Die Bürgerschaft muss bereit sein, die Angebote anzunehmen und sich aktiv einzubringen.
Nur in diesem Dreiklang wird eine Fortentwicklung der Teilhabe am kommunalpolitischen
Entscheidungsprozess zu erreichen sein.
Es wird daher vorgeschlagen, allgemeine Leitlinien zur Bürgerbeteiligung zu beschließen (s. Beschlussempfehlung).
Hinweis: Der vermehrte Anspruch der Bürgerschaft an Beteiligung führt nicht zwangsläufig
zu mehr parteipolitischem Engagement oder einer höheren Wahlbeteiligung. Bürgermitwirkung kann jedoch ein Baustein sein, das Interesse an einer aktiveren Kommunalpolitik zu
fördern.

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II. Bürgerschaftliches Engagement
In der Stadt Lahr hat sich seit Jahren ein breites bürgerschaftliches Engagement bewährt.
Viele Bürgerinnen und Bürger bringen sich ehrenamtlich aktiv in unterschiedlichen Institutionen, Vereinen, Kirchen, Glaubensgemeinschaften, Bürgerinitiativen, Beiräten etc. ein. Das
Gemeinwesen wird durch diesen persönlichen Einsatz bereichert und gestaltet. Zwischen
kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen und bürgerschaftlichem Engagement bestehen unterschiedliche wie auch wechselseitige Beziehungen. Diese Form der Bürgermitwirkung soll separat in einer Vorlage aufgearbeitet werden und die Überlegungen zur Bürgerbeteiligung an kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen ergänzen.

III. Mitwirkungsinstrumente
Die Verwaltung hat im Zuge der Bearbeitung der Gesamtthematik zehn Beteiligungsmöglichkeiten ausgewählt, die unter verschiedenen Gesichtspunkten geeignet erscheinen,
die Zusammenarbeit von Verwaltung, Gemeinderat und Bürgerschaft in Lahr kurz-, mittelund langfristig zu intensivieren. Je nach Akzentuierung zielen sie schwerpunktmäßig auf die
Entwicklung von Kreativität und Kompetenz, den Ausgleich unterschiedlicher Interessen, die
Ansprache bestimmter Zielgruppen oder auf eine möglichst repräsentative Vertretung der
Bevölkerung. Sie sind in der Regel themen- bzw. projektorientiert und entsprechend zeitlich
befristet.
Die Mitwirkungsinstrumente wurden in drei Gruppen untergliedert, die sich hinsichtlich der
Initiative, dem Wirkungsgrad und dem Zusammenspiel der Akteure unterscheiden. Einzeln,
in Gruppen und/ oder auch in ihrer Gesamtheit fördern sie ein Mehr an Information und
Kommunikation, einen aktiven Austausch und höhere Transparenz zu stadtrelevanten Themen. Des Weiteren können sie die von Verwaltung und Gemeinderat angestrebte Mitwirkung
der Bürgerschaft an kommunalpolitischen Angelegenheiten der Kommune beleben.
Mit der geplanten Umsetzung der unter III.1 beschriebenen Vorhaben (Informationen, Web
2.0, Vorlagenmanagement und Bürgersprechstunde) ist die Verwaltung gewillt, von sich
aus aktiv verschiedene Beiträge zu einer umfassenden Mitteilungspolitik zu leisten. Damit
werden weitreichende Informationsmöglichkeiten für alle Gemeinderäte, die Gremien des
Gemeinderates und die Öffentlichkeit geschaffen, die über die bisherige Praxis hinaus gehen.
Die unter III.2 vorgeschlagenen Beteiligungsformen (Gremien für Bürgerbeteiligung, Bürgerstammtisch und Bürgerversammlung) können die Zusammenarbeit von Gemeinderat
und Bürgerschaft stärken. Sie erfordern die Bereitschaft der einzelnen Gemeinderäte aber
auch der Fraktionen, zu einem regelmäßigen und gezielten Informationsaustausch zwischen
Mandatsträgern und Bürgerinnen und Bürgern. Die Bürgerschaft ist ihrerseits angehalten,
sich aktiv einzubringen und mit zu machen.
Die Mitwirkungselemente unter III.3 (Planungszelle, Bürgerpanel und Zukunftswerkstatt)
bieten die Chance neuer Formen von Zusammenarbeit von Verwaltung, Gemeinderat und
Bürgerschaft. Diese bereits in der Praxis bewährten Instrumente lassen eine direkte Verknüpfung der am Trialog interessierten Partner zu und führen im Ergebnis zu einer stärkeren
Partizipation an der Kommunalpolitik.

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III.1 Akteur: Verwaltung
III.1.1 Informationen*
Kurzbeschreibung
Umfassende Informationen der Bürgerschaft sind Voraussetzung und Grundlage einer erfolgreichen Bürgerbeteiligung.
Ziel ist es, die Bürgerschaft zeitnah, schnell, umfassend und kontinuierlich über alle relevanten
Themen zu informieren und zu sensibilisieren.
Die Informationen können über alle zur Verfügung stehenden Medien erfolgen (Zeitungen, Radio,
Fernsehen, Internet).
Konkrete Instrumente sind Pressemitteilungen, Pressekonferenzen, Teilnahme von Journalisten an
Veranstaltungen, Veröffentlichungen im Internet.
Vorteile
Große Reichweite: Ein breiter Kreis der Öffentlichkeit kann schnell und ausführlich informiert werden.
Die Informationsvermittlung über das Internet bietet den Vorteil, dass weiterführende Links oder
Dokumente zum Download angeboten werden können und eine laufende Aktualisierung erfolgen
kann.
Kostengünstiges Instrument.
Mit kontinuierlichen Informationen kann eine Steigerung des Interesses der Öffentlichkeit an einem
Thema erreicht werden.
Nachteile
Die journalistische Freiheit führt dazu, dass nur geringer Einfluss auf die tatsächliche Form und die
Inhalte der Berichterstattung in den Medien besteht.
Gefahr unsachlicher Berichterstattung.
Reichweite und Nutzergruppen der Medien unterscheiden sich stark.
Einwegkommunikation – Eine Rückmeldung der Bevölkerung findet in der Regel nicht statt.
Ziele / Beispiele
Die Informationen sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Bürgerbeteiligung.
Die Verwaltung hat in den letzten Monaten gezielt früher über bestehende Vorhaben
berichtet (z.B. Spielplatz Albrechtstraße, Wohnheim für Wohnsitzlose, Deutsche Marktgilde/ Marktbeschicker, Ärztehaus Doler Platz).
In allen Verwaltungsbereichen sollen die Informationen noch rechtzeitiger eingesetzt werden, um
größtmögliche Transparenz zu erreichen.
* Die Verwaltung arbeitet vielfach mit Informationen. Dieses Instrument soll weiter geführt und
optimiert werden.

III.1.2 web 2.0
Kurzbeschreibung
Das Internet ist zwischenzeitlich das wichtigste Medium der Außendarstellung der Verwaltung. Ergänzende Angebote des web 2.0, wie z. B. Blogs (Internettagebuch), Chats (öffentlicher Echtzeit EMail Austausch) Twitter und Social Networks (z.B. facebook) zielen in Richtung stärkerer Kommunikation und können damit wichtige Impulse sein, um die Bereitstellung von Informationen für die
Bürgerschaft und den gezielten Austausch zu erhöhen.
Verwaltungen stehen heute Bürgern gegenüber, für die Facebook, bloggen und twittern so selbstverständlich zum Alltag gehören, wie die Nutzung von Telefon und E-Mail. Daher besteht die Notwendigkeit, diese modernen Kommunikationsformen zu nutzen.

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Mit web 2.0 können die Bürgerinnen und Bürger die Inhalte im Internet zukünftig nicht nur konsumieren, sondern haben die Möglichkeit direkt zu reagieren, zu kommunizieren und mit zu gestalten.
Die Social-Media-Kanäle müssen intensiv beobachtet und gegebenenfalls beeinflusst werden. So
enthält beispielsweise der Wikipedia-Eintrag zur Stadt Lahr umfangreiche Informationen zu städtischen Themen. Ähnliche Einträge und Auftritte können jederzeit auf den verschiedenen Plattformen
eingerichtet werden.
Ein städtisches Engagement im web 2.0 erfordert eine konzeptionelle Planung (Webstrategie).
Neue Wege der Vermarktung müssen gegangen werden. Zukünftig sollen deshalb Themen wie Internetmarketing und Suchmaschinenoptimierung eine zunehmende Rolle spielen.
Vorteile
Künftig werden große Projekte nur noch mit umfassender Bürgerbeteiligung umsetzbar sein. Die
Möglichkeiten von web 2.0 können diese vereinfachen und begleiten.
Web 2.0 bietet die Möglichkeit, Zielgruppen anzusprechen, die durch die konventionellen Angebote
nicht bzw. nicht mehr erreicht werden.
Eine schnelle Reaktion auf aktuelle Entwicklungen ist möglich.
Da sich die Diskussionen im virtuellen Raum abspielen, kann sich der Bürger ohne großen zeitlichen Aufwand unabhängig von Ort und Zeit zum Thema äußern.
Nachteile
Die Faszination und das große mediale Echo zu den Möglichkeiten von web 2.0 erfordern eine
sorgfältige Abwägung von Aufwand und Ertrag des jeweiligen Instruments, um einen effektiven
Einsatz zu gewährleisten.
Die Kommunikation als Ganzes darf sich nicht ausschließlich auf web 2.0 konzentrieren, da ansonsten die Gefahr besteht, ganze Bevölkerungsgruppen auszuschließen (bspw. ältere Mitbürger,
finanziell schlechter gestellte Personen, Menschen mit grundlegenden Vorbehalten gegen Social
Networks).
Beispiele / Einsatzbereiche
Web 2.0 ist ein grundlegendes Instrument, das der Unterstützung anderer Projekte der Bürgerbeteiligung dient und in allen Bereichen der Verwaltung Anwendung finden soll.
Bürgerforen zu aktuellen Themen
Blogs zu Themen und von Personen, z.B. Oberbürgermeister
Beschwerdemanagement, z.B. Baustellen, Straßenschäden
Online-Chats zu Themen und/ oder mit Verwaltungsvertretern
Präsenz der Stadt Lahr auf facebook und verschiedenen Social-Media-Kanälen wie Wikipedia,
flickr, google + youtube etc. zu Themen / Verwaltungsbereichen
Entwicklung von Apps für Smartphones z.B. im Bereich Tourismus
Ziel
Die Verwaltung beabsichtigt, eine Gesamtstrategie für web 2.0 zu entwickeln. Es stehen aber derzeit nur eingeschränkt personelle Ressourcen zur Verfügung, die Einfluss auf die zeitliche Realisierung haben.

III.1.3 Vorlagenmanagement
Kurzbeschreibung
Mit der im Entwurf vorliegenden Dienstanweisung des Oberbürgermeisters zur Durchführung der
Dezernentenbesprechung soll im Jahr 2013 das bisher gültige schriftliche Mitzeichnungsverfahren
für Vorlagen ersetzt werden. Ein formalisiertes Vorlagenmanagement wird Anwendung finden.
Vom Oberbürgermeister bestätigte Verhandlungsgegenstände (Vorlagen oder Informationen) werden den zu beteiligenden Gremien mit mehr zeitlichem Vorlauf als bisher zur Verfügung gestellt.
Auch die Medien und die Öffentlichkeit erhalten die Möglichkeit, sich frühzeitiger über Vorhaben der
Verwaltung zu informieren.

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Innerhalb der Verwaltung wird mehr Zeit zur Verfügung stehen, Vorlagen zu erarbeiten und intern
vor Weitergabe an die Gremien des Gemeinderates dezernatsübergreifend abzustimmen.
Vorteile
Das Vorlagenverfahren gewährleistet eine Abwägung/ Diskussion unter fachlichen, strategischen,
kommunalpolitischen oder finanziellen Gesichtspunkten bei. Es führt zu einer ausgewogenen wie
abschließenden Meinungsbildung innerhalb der Verwaltung.
Alle Gemeinderäte können sich mit Inkrafttreten des neuen Verfahrens ausführlicher als bisher mit
Vorlageninhalten beschäftigen und bekommen zudem durch den zeitlichen Vorlauf die Gelegenheit,
sich im Zuge ihrer Entscheidungsfindung mit anderen Gemeinderäten auszutauschen.
Auf sämtliche Sitzungsunterlagen kann zeitiger zugegriffen werden. Die gleichzeitige Information an
Nichtausschussmitglieder stärkt deren Stellung als Gemeinderäte und berücksichtigt zudem die Interessen von Minderheitenvertretern.
Mit der inhaltlichen Verbesserung des Vorlagenmanagement geht auch eine frühzeitige Information
bzw. Einbeziehung der Öffentlichkeit in allen Angelegenheiten der Stadt Lahr einher. Hierdurch
kann sich sowohl der Prozess der Meinungsbildung der Mandatsträger verstärken als auch die demokratische Mitwirkung der Bürgerschaft gefördert werden.
Mit der frühzeitigen Übergabe von Sitzungsunterlagen wird die uneingeschränkte Ausübung aller
ehrenamtlich tätigen Gemeinderäte unterstützt wie auch die Interessen der Allgemeinheit an mehr
Information gleichermaßen berücksichtigt.
Nachteile
Die Gesamtsteuerung des Vorlagenmanagements in die Verwaltung hinein und das zur Verfügung
stellen von Unterlagen für die Öffentlichkeit umfasst ein komplexes Verfahren, was zu einem dauerhaft erhöhtem Arbeitsaufwand führt.
Die Vor- und Nachbereitung von Dezernentenbesprechungen erfordern durch die Formalisierung
einen erhöhten Arbeitsaufwand. Hierzu zählt auch die unverzügliche Einstellung von Verhandlungsgegenständen in das Internet, um die zeitnahe Information der Öffentlichkeit aktuell abzusichern.
Hinweise
Der Gemeinderat hat mit Beschluss über den Haushalt 2012 die Voraussetzungen geschaffen,
dass in der Abt. 10/101 eine Verwaltungsstelle für das Vorlagenmanagement/ Ratsinformationssystem eingerichtet wird.
Parallel zur Umsetzung der Vorlage „Gemeinsam für Lahr: Mitwirkung an kommunal-politischen
Entscheidungsprozessen“ soll die Einführung des neuen Verfahrens erfolgen.

III.1.4 Bürgersprechstunde*
Kurzbeschreibung
Der Oberbürgermeister bietet regelmäßig zu festen Terminen Sprechstunden an. Hinzu sollen regelmäßig stattfindende Sprechstunden der Beigeordneten zu dezernatsbezogenen Schwerpunktthemen kommen.
Bürgerinnen und Bürger können ihre Gedanken, Sorgen, Ideen und Meinungen zu allen verwaltungsrelevanten Themen vortragen.
Für die Bürgersprechstunde ist eine telefonische Voranmeldung notwendig. Dort wird auch geklärt,
ob es sich um ein Thema handelt, das in die Zuständigkeit der Stadtverwaltung fällt.
Vorteile
Direkte Ansprache der Verwaltungsspitze.
Die Verwaltungsspitze erhält eine direkte Rückmeldung aus der Bürgerschaft, die wertvolle Impulse
für Projekte, Entwicklungen, etc. liefern kann.
Die Bürgersprechstunde hat zusätzlich große symbolische Wirkung: Oberbürgermeister und Beigeordnete sind niederschwellig für alle ansprechbar.

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Nachteile
Vielfach nutzen immer die gleichen Personen die Gelegenheit zur Selbstdarstellung.
Die Kommune ist für die vorgetragenen Sachverhalte oft nicht zuständig (z.B. Renten- oder Versicherungsfragen).
Zeitlicher Aufwand und Ertrag könnten auseinander führen.
Es darf nicht zum Eindruck verwaltungsinterner Bevorzugung von Anliegen, die aus der Bürgersprechstunde in die Verwaltung eingebracht werden, kommen.
* Das Instrument Bürgersprechstunde hat sich bewährt und soll thematisch um den Austausch mit
den Beigeordneten erweitert werden.

III.2 Akteure: Gemeinderat und Bürgerschaft
III.2.1 Gremium für Bürgerbeteiligung
Kurzbeschreibung
Bildung eines Ausschusses/Beirates für Bürgerbeteiligung beziehungsweise Anbindung an einen
bestehenden Ausschuss mit dem Ziel der Förderung des Dialogs mit der Bürgerschaft.
Ein Gremium für Bürgerbeteiligung entwickelt und fördert Ideen und Strategien, um die Arbeit von
Gemeinderat und Verwaltung zu unterstützen.
Bestehende Projektgruppen und Organisationen sollten möglichst vertreten sein.
Vorteile
Der Stellenwert der Bürgerbeteiligung wird durch die Einrichtung eines eigenen Gremiums oder die
Anbindung an einen bestehenden Ausschuss erhöht.
Das Thema Bürgermitwirkung bleibt durch die wiederkehrenden Termine präsent.
Nachteile
Die Gesamtaufgabe Bürgerbeteiligung kann nach Bildung eines Gremiums in den Hintergrund treten und sich nur auf die Arbeit dieses Gremiums reduzieren. Es besteht die Gefahr der Begrenzung
von Beteiligung/ Mitwirkung auf die Mitglieder.
Ein zusätzliches Gremium könnte das Geflecht der vorhandenen Gremien konterkarieren und reine
Alibifunktion haben.
Beispiele / Einsatzbereiche
Oberkirch / Filderstadt
Neue und bestehende Themen werden auf die Möglichkeit hin Bürger einzubeziehen analysiert.
Anstoßen von Beteiligungsprojekten und –prozessen.

III.2.2 Bürgerstammtisch zu kommunalen Themen
Kurzbeschreibung
Beim Bürgerstammtisch hat die Bevölkerung die Möglichkeit, mit Gemeinderäten direkt in Kontakt
zu treten. Er ist ein Forum für interessierte Bürger.
Der Stammtisch findet regelmäßig statt und ist fraktionsübergreifend. Eine feste Tagesordnung ist
nicht erforderlich. Es können aktuelle Projekte und Vorhaben vorgestellt und diskutiert sowie Meinungen und Ideen informell ausgetauscht werden. Insbesondere Neubürger hätten Gelegenheit,
die gewählten Vertreter kennenzulernen und Kontakte zu knüpfen.
Der Stammtisch sollte grundsätzlich an einem festen Ort stattfinden. Zu stadtteilbezogenen Themen könnte er in den Stadtteilen veranstaltet werden.
Um den fraktionsübergreifenden Charakter zu betonen, würde es sich anbieten, dass die Fraktionen wechselweise zum Stammtisch einladen.

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Vorteile
Niederschwelliges Angebot mit direkter Beteiligungsmöglichkeit im Gegensatz zur reinen Zuhörerfunktion im Gemeinderat.
Der offene Charakter bietet die Möglichkeit, neue Themen anzuregen sowie bei aktuellen Themen
Tendenzen und mögliche Hemmnisse/Konfliktpotenzial frühzeitig zu erkennen.
Nachteile
Nicht alle Bevölkerungsgruppen werden gleichermaßen angesprochen (z.B. Migranten).
Es besteht die Gefahr, dass der Stammtisch mit der Zeit seinen offenen Charakter verliert.
Das Instrument eignet sich weniger für konfliktträchtige Themen.
Beispiele / Einsatzbereiche
Erörterung aktueller Themen jedweder Art.

III. 2.3 Bürgerversammlung*
Kurzbeschreibung
Interessierte und/oder Betroffene werden zu einem bestimmten Zeitpunkt über Pläne und Programme mit lokalem Bezug unterrichtet. Auf Grund eines Gemeinderatsbeschlusses erhält die
Verwaltung den Auftrag einer umfassenden Information der Bürgerschaft über ein bestimmtes
kommunalpolitisches Vorhaben. Ziel ist, das Thema ausführlich öffentlich zu erörtern und zu diskutieren.
Vorteile
Gegenüber einer reinen Informationsveranstaltung besteht bei einer Bürgerversammlung die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben, Kritiken zu äußern und Vorschläge einzubringen. Um diese in
den Entscheidungsprozess einfließen zu lassen, ist der Zeitpunkt der Durchführung der Versammlung entscheidend: Es muss noch Spielraum vorhanden sein.
Die Themen werden öffentlich behandelt. Jede/jeder kann hingehen. Es findet kein Auswahl- und
Zulassungsverfahren statt und es werden keine Meinungsführer bevorzugt.
Nachteile
Bürgerversammlungen verursachen in der Regel einen hohen verwaltungsseitigen Aufwand.
Durch die Freiwilligkeit der Teilnahme und fehlender Verbindlichkeit lässt sich kein repräsentatives
Meinungsbild ableiten, da Bürgerversammlungen mehr der Information dienen.
* Die Verwaltung empfiehlt, das Instrument Bürgerversammlung auch weiterhin sachverhaltsbezogen zu nutzen.

III.3 Akteure: Verwaltung, Gemeinderat und Bürgerschaft
III.3.1 Planungszelle
Kurzbeschreibung
In einer Planungszelle schließen sich ca. 25 in einem Zufallsverfahren ausgewählte Personen (ab
16 Jahre) zu einer Gruppe zusammen. Ziel ist, nach einem Input eine konkrete Fragestellung zu
bearbeiten und eine Lösung für ein vorhandenes Problem zu erreichen.
Die Teilnehmer erarbeiten gemeinsam mit zwei Mitarbeitern der betreffenden Fachressorts sowie
angeleitet von Prozessbegleitern Vorschläge, die in einer vorgegebenen bzw. in der zur Verfügung
stehenden Zeit bewältigt werden müssen.
Das Verfahren Planungszelle gilt als besonders wirkungsvoller Ansatz zur Überwindung von üblichen Problemen der Bürgerbeteiligung wie beispielsweise geringe Resonanz, Uninformiertheit, soziale Selektivität oder auch Dominanz verschiedener Interessengruppen. Dem wirkt die Planungszelle durch die repräsentativ ausgewählten Bürgerinnen und Bürger entgegen, zudem wird sie von
Expertinnen und Experten begleitet.

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Vorteile
Ergebnisse von Planungszellen zeigen, dass die Teilnehmenden in der Lage sind, selbst komplexe
Sachverhalte zu bewältigen und die „Laiengutachten“ den Expertengutachten in nichts nachstanden.
Die Ergebnisse werden in einem sog. Bürgergutachten zusammengefasst und den politischen Entscheidungsgremien als Beratungsunterlage zur Verfügung gestellt.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass Planungszellen in bestehende administrative Arbeitsabläufe
integriert werden können.
Nachteile
Die mit der Zufallsauswahl einher gehende Exklusivität der Teilnahme könnte ein Problem sein, da
nicht alle Interessierten mitarbeiten können.
Mit der Durchführung einer Planungszelle entstehen vergleichsweise hohe finanzielle Kosten und
organisatorische Aufwendungen. Für die Phase der Durchführung müssen die Bürgerinnen und
Bürger freigestellt und von der öffentlichen Hand vergütet werden.
Einsatzbereiche
Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes, Integrative Betreuungsangebote für Kinder, Zukunft des
Wochenmarktes oder der Weihnachtsaktion „Lichtblicke“, etc.

III.3.2 Bürgerpanel
Kurzbeschreibung
Das Bürgerpanel gilt als repräsentative Methode. Durch mehrfache Bürgerbefragungen (zwei bis
dreimal im Jahr) kann ein „belastbares Meinungsbild“ erzeugt werden. Es findet ein regelmäßiger
institutionalisierter Dialog von Gemeinderat und Verwaltung mit der Bürgerschaft statt und zwar in
inhaltlicher und zeitlicher Abstimmung mit der Agenda von Gemeinderat und Verwaltung.
Vorteil
Mit dem Bürgerpanel wird ein Trialog zu den wichtigsten kommunalpolitischen Fragen der Gemeinde ermöglicht. Die Teilnahme bzw. Befragung ist für alle Bürgerinnen und Bürger offen. Jeder Interessierte kann sich online oder über einen zugeschickten/abgeholten Fragebogen beteiligen.
Jeder/jede Beteiligte hat die Chancen zum institutionell Beteiligten (Panelisten) zu werden. Die
Qualität der Befragung wird durch eine unabhängige Begleitung gesichert.
Ein regelmäßiges Monitoring von Einstellung und Meinung der Bevölkerung kann ein fester Bestandteil in der Arbeit der kommunalpolitisch gewählten Vertretungsgremien werden.
Nachteile
Um kontinuierliche Befragungen vorbereiten, durchführen und auswerten zu können, sind verwaltungsseitige Ressourcen unerlässlich. Hinzu kommen externe Leistungen, um eine professionelle
Begleitung abzusichern. Kosten belaufen sich hier auf ca. 10.000 bis 15.000 Euro pro Jahr.
Hinweis
Das Bürgerpanel könnte projektbezogen für die nächsten drei Jahre zum Einsatz gelangen, um
Anhaltspunkte für Veränderungen und Verbesserungen zu sozialen, integrativen, kulturellen oder
ökologischen Fragen zu erhalten. Mit dem Einsatz dieses Instrumentes ist eine Aktivierung des Trialoggedankens gesichert.

III.3.3 Zukunftswerkstatt
Kurzbeschreibung
Die Zukunftswerkstatt hat das Ziel, Visionen zu entwickeln, z.B. bei der Erstellung von Leitbildern
oder Zukunftsprojekten. Durch eine kreative Arbeitsatmosphäre unter Einbeziehung von Moderatoren sollen phantasievolle und ungewöhnliche Lösungen für aktuelle Fragestellungen geschaffen
werden.

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Mit verschiedenen Methoden und Arbeitsformen werden die Vielfalt an Gedanken, Einschätzungen,
Erfahrungen und Wünschen auf Seiten der Teilnehmer angeregt und für alle sichtbar gemacht.
Zukunftswerkstätten sind aktivierend und handlungsorientiert; sie bauen durch die frühzeitige Einbindung in Planung und Vorhaben der Kommune Konflikten vor.
Vorteile
Durch Zukunftswerkstätten lassen sich wesentlich zutreffendere Bilder von dem, was die Bürgerinnen und Bürger wirklich wollen, erreichen, als durch Meinungsumfragen.
Die Zukunftswerkstatt ist ein vorgegebener strukturierter Prozess mit aufeinander aufbauenden
Phasen. Zeitstruktur und Rollenklarheit lassen die partizipierende Formulierung von Zielen, Themen und Fragestellungen zu.
Der Aufbau einer Zukunftswerkstatt umfasst drei Phasen:
1. In der Kritikphase sollen sich die Teilnehmer über kreative Elemente auf das Thema einstimmen.
2. In der Phantasiephase sollen Visionen entwickelt bzw. entworfen werden, wobei die Realität zunächst zurückgestellt ist.
3. In der Realisierungsphase werden die Visionen mit der Realität konfrontiert und nach Lösung zur
Umsetzung gesucht.
Nachteile
Die Repräsentativität ist nicht gegeben.
Es wird nur eine geringe Verbindlichkeit der erzielten Ergebnisse ereicht. Die Etablierung von Zukunftswerkstätten bedarf einer professionellen Organisation und Moderation unter Einbeziehung
von entsprechenden Institutionen und Organisationen; dies ist wiederum mit einem finanziellen
Aufwand verbunden.
Einsatzbereiche
Bildungslandschaft Lahr, Straßenbahnprojekt, Zukunft der Bäder, Pflegestandards für öffentliche
Grünanlagen, etc.

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IV. Workshop
Am 24. April 2012 hat auf der Grundlage der Verwaltungsvorschläge ein Workshop mit dem
Gemeinderat stattgefunden; allen Stadträten liegt eine umfassende Dokumentation vor. Alle
Beteiligungsinstrumente wurden unter fachkundiger Begleitung von Herrn Prof. Dr.
Vandamme (siehe Vita in Anlage 2) intensiv diskutiert und unter dem Gesichtspunkt ihres
Einsatzes/ ihrer Tauglichkeit in der Lahrer Kommunalpolitik bewertet. Die Anwesenden haben nicht nur ein positives Fazit zur grundsätzlichen Befassung mit neuen Beteiligungsformen gezogen, sondern im Ergebnis der Veranstaltung mehrheitlich vorgeschlagen, die Instrumente Bürgerpanel und Planungszelle zukünftig in die kommunalpolitische Arbeit stärker einzubeziehen. Die übrigen Vorschläge sollen entweder sachverhaltsbezogen (Bsp. Bürgerversammlung) Anwendung finden oder nicht weiter verfolgt werden. Zu den jeweiligen
Begründungen wird auf die Zusammenfassung verwiesen.

V. Informationsforum
Im Rahmen eines Informationsforums, an dem am 11. Juni 2012 über 100 interessierte Bürgerinnen und Bürger teilnahmen, bestand die Möglichkeit, sich auch intensiv mit den Anregungen der Verwaltung auseinander zu setzen. Hierüber wurde ebenfalls eine ausführliche
Dokumentation gefertigt, die neben den Beteiligten allen Mitgliedern des Gemeinderates wie
den Mitgliedern der sieben Ortschaftsräte zugegangen ist. Nach Auswertung der Hinweise
und Meinungen aus der Bürgerschaft lässt sich eine Übereinstimmung mit dem Workshop
des Gemeinderates feststellen: Mehrheitlich waren die Teilnehmenden der Ansicht, dass der
Einsatz eines Bürgerpanels auf Grund der Niederschwelligkeit, des einfachen Zugangs und
der Repräsentativität erfolgen sollte. Daneben fanden auch die Planungszelle und die Zukunftswerkstatt Anklang. Die Begründungen und die Bewertungen der jeweiligen Instrumente sind der Zusammenfassung zu entnehmen.

VI. Fazit:
Der durch den Gemeinderatsbeschluss im Jahr 2010 angestoßene Diskussionsprozess zum
Thema Bürgerbeteiligung hat dazu geführt, dass in der Folge bereits vielfältige Formen der
Einbeziehung und der Beteiligung eingesetzt wurden. Diese Angebote haben dazu beigetragen, die Transparenz von Gemeinderatsbeschlüssen zu erhöhen (s. Rad- und Fußwegekonzeption) oder vorzubereiten, um breitere Akzeptanz zu erreichen (z.B. Arbeitskreis Parkraumkonzept, Zukunftswerkstatt Bildungslandschaft Lahr).
Ab 2013 sollen weitere Beteiligungsformen in die Kommunalpolitik Einzug halten.
Auf Grund einer ausgewogenen wie auch intensiven Beratung über verschiedene Mitwirkungsinstrumente ist es gelungen, ein breites Meinungsbild aus dem Gemeinderat, der Verwaltung und der Bürgerschaft zu erhalten.
Das Bürgerpanel wird als geeignetes Instrument beurteilt, Bürgermitwirkung noch stärker zu
initiieren und auszugestalten, um positive Effekte für Lahr zu erreichen. Mit den gezielten Befragungen sollen für die Kommunikation und Interaktion zwischen Gemeinderat, Verwaltung
und Bürgerinnen und Bürgern neue Impulse ermöglicht werden. Auch bislang passive und
der Kommunalpolitik abgewandte Menschen können für eine aktive Rolle motiviert werden.

Drucksache 125/2012

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Mit den Ergebnissen aus Bürgerpaneluntersuchungen ist das Interesse für Stadtpolitik zu erhöhen und dadurch unmittelbar auch der Konsens in der Gesellschaft zu fördern. Auch wird
der Gemeinderat in die Lage versetzt, auf Basis der repräsentativen Resultate ausgewogene
Entscheidungen herbeizuführen.
Beispiel Viernheim:
Die Stadt Viernheim hat als eine der ersten in Deutschland im Jahre 2005 im Rahmen eines
Pilotprojekts mit Panelbefragungen begonnen. Auf aktuelle Nachfrage wurde durch die
Stadtverwaltung mitgeteilt, dass mit der kontinuierlichen Beteiligung von Panelisten, einer
repräsentativen Auswahl an Bürgern sowie derjenigen, die sich freiwillig an den Befragungen
beteiligen ein breiter Bevölkerungsquerschnitt erreicht wird.
Haben sich anfangs 131 Panelisten beteiligt, sind mittlerweile 513 Bürgerinnen und Bürger
bereit, sich regelmäßig mit den unterschiedlichsten kommunalen Themen zu befassen und
mitzumachen. Hinzu kommen ca. 850 Bürgerinnen und Bürger, die von Seiten der Verwaltung ausgewählt werden. Nach mittlerweile 7 Jahren Arbeit mit dem Instrument Bürgerpanel
schätzt die Stadt Viernheim ein, dass sich ein positives Bild des demokratischen Verständnisses herausgebildet hat und städtische Themen breiter als zuvor in der Öffentlichkeit diskutiert werden. Zudem ist die Akzeptanz in politische Entscheidungen gestiegen und eine
größere Zufriedenheit mit der Kommunalpolitik zu verzeichnen.

Mit der Durchführung von Panelbefragungen können demnach alle an diesem Prozess Beteiligte gewinnen, denn wer die Chance hat, an einem Prozess aktiv mitzuwirken, akzeptiert
die abschließend vom Gemeinderat zu treffende Entscheidung eher als jemand, dem die
Möglichkeit verwehrt war. Der Grad der tatsächlichen Einflussnahme ist hierbei nicht ausschlaggebend. Allein die Gelegenheit, das Angebot, das Gefragt und das Gehört werden,
erhöht nicht unmaßgeblich die Entscheidungsakzeptanz.
Der Einsatz eines Bürgerpanels ist eine Mitwirkungsmöglichkeit, die die Bürgerschaft in die
Lage versetzt, sich verstärkt über die wichtigen Belange der Stadt Lahr zu informieren und
diese im Rahmen der Möglichkeiten mit zu gestalten.
Die Verwaltung empfiehlt, ab Januar 2013 mit dem Bürgerpanel zu arbeiten (s. Beschlussvorschlag).

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Friederike Ohnemus
Leiterin der Abteilung Ratsangelegenheiten,
Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing