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Beschlussvorlage (Bewilligung überplanmäßiger Aufwendungen (Haushaltsjahr 2022) - Budgeteinheit BGL-Kostenerstattungen / Abt. Öffentliches Grün)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 602
Sachbearbeitung: Sottru

Drucksache Nr.: 72/2023
Az.: 602 Sottru

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
201

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

24.04.2023

vorberatend

nichtöffentlich

14 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
0 Enthaltungen

Gemeinderat

15.05.2023

beschließend

öffentlich

Betreff:
Bewilligung überplanmäßiger Aufwendungen (Haushaltsjahr 2022)
- Budgeteinheit BGL-Kostenerstattungen / Abt. Öffentliches Grün

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2022 auf der Budgeteinheit „BGLKosten Grün“ überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von rund 142.000 Euro.
Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch Einsparungen in den Kostenstellen
2530 5001 (Stadtpark) in Höhe von 55.500 Euro, Kostenstelle 4240 5001 (Stegmattensee) in Höhe von 9.500 Euro, Kostenstelle 4241 5003 (Sportplätze Kernstadt) in Höhe von
16.500 Euro, Kostenstelle 5410 5003 (Brunnen) in Höhe von 13.500 Euro, Kostenstelle
5510 5621 (Minigolfanlage) in Höhe von 6.000 Euro und in der Kostenstelle 5540 5000
(Biotope) in Höhe von 41.000 Euro.

Zusammenfassende Begründung:
Im Haushaltsjahr 2022 sind die BGL Kosten für die Pflege und den Unterhalt der Grün- und
sportflächen höher ausgefallen als erwartet. Der Planansatz von 3.203.000 Euro wurde um
141.218,66 Euro überschritten.

Drucksache 72/2023

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit sowie Zielsetzung und Maßnahmen:
Deckung der Mittelüberschreitung

Begründung:
In der Budgeteinheit „BGL-Kosten Grün“ kam es im Jahr 2022 zu Mehraufwendungen bei den BGL Leistungen. Diese sind vor allem bedingt durch Nutzungsintensität der Anlagen, und der damit einhergehenden Pflege und Instandhaltungserfordernissen. Auch der Witterungsverlauf, hier insbesondere
Bewässerungsaufwendungen haben einen deutlichen Einfluss auf die jährliche Kostenentwicklung.
Hinzu kommet aber auch der ständige Flächenzuwachs durch die Entwicklung neuer Baugebiete und
Infrastrukturprojekte.
Deutliche Mehraufwendungen gab es vor allem bei der allgemeinen Pflege und Unterhaltung der Grünund Parkanlagen als auch bei der Sportplatzpflege in der Kernstadt.
Auf anderen Kostenstellen im Querbudgetkonnten auch Einsparungen verzeichnet werden, welche den
Fehlbetrag nur teilweise auffangen können. In Summe bleibt aber eine Planabweichung in Höhe von
141.218,66 € gegenüber einem Haushaltsansatz 2022 von 3.203.000,00 €.
Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch Einsparungen in den Kostenstellen:
Kostenstelle 2530 5001 (Stadtpark) in Höhe von 55.500 Euro
Kostenstelle 4240 5001 (Stegmattensee) in Höhe von 9.500 Euro
Kostenstelle 4241 5003 (Sportplätze Kernstadt) in Höhe von 16.500 Euro
Kostenstelle 5410 5003 (Brunnen) in Höhe von 13.500 Euro
Kostenstelle 5510 5621 (Minigolfanlage) in Höhe von 6.000 Euro
Kostenstelle 5540 5000 (Biotope) in Höhe von 41.000 Euro
Insgesamt Einsparungen in Höhe von 142.000 Euro
Durch den Buchungsschluss und der Abrechnung von einigen BGL-Leistungen konnte die Vorlage erst
zu einem späteren Zeitpunkt erstellt werden.

Es wird gebeten, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

Guido Schöneboom

Richard Sottru

Erster Bürgermeister

Abteilungsleitung

Anlage(n):

Drucksache 72/2023

Seite 3

Anlage0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.