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Beschlussvorlage (Änderung der Geschäftsordnung des Stadtseniorenbeirats)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 502
Huß

Datum: 07.10.2014 Az.: 425.223

Drucksache Nr.: 242/2014

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

10.11.2014

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Änderung der Geschäftsordnung des Stadtseniorenbeirats

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Geschäftsordnung des Stadtseniorenbeirats der
Stadt Lahr nach Maßgabe des beigefügten Änderungsentwurfs.

Anlage(n):
Änderungsentwurf der Geschäftsordnung des Stadtseniorenbeirats (Anlage 1)
Derzeitige Geschäftsordnung des Stadtseniorenbeirats vom 04.10.2005 (Anlage 2)

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 242/2014

Seite - 2 -

Begründung:
Aufgrund der bevorstehenden Neubesetzung des Stadtseniorenbeirats nach den Kommunalwahlen am 25.05.2014 werden die nachstehenden inhaltlichen Änderungen der Geschäftsordnung vorgeschlagen (Änderungen bzw. Ergänzungen sind fettgedruckt/kursiv):

Generelle Änderung:
Die Bezeichnung „Seniorenbeirat“ wird geändert in „Stadtseniorenbeirat“;
Die Bezeichnung „Die Erste Bürgermeisterin“ wird geändert in „Der erste Bürgermeister“
Zu Ziffer 2:
Auf der Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 10. November 2014 besteht der
Stadtseniorenbeirat aus
-

je einem Mitglied jeder Fraktion des Gemeinderates sowie

-

13 sachkundigen Personen von folgenden Verbänden, Vereinen und kirchlichen Organisationen:
- Katholisches Dekanat Lahr
- Caritasverband Lahr e.V.
- Evangelische Kirchengemeinde
- Diakonisches Werk im Evang. Kirchenbezirk Ortenau
- Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Lahr und Offenburg
- Bürger aktiv Lahr e. V.
- Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Lahr
- Treffpunkt Stadtmühle
- Interessengemeinschaft der Lahrer Turn- und Sportvereine
- Interessengemeinschaft der Lahrer Gesang- und Musikvereine e. V.
- Arbeitsgemeinschaft SPD 60 Plus
- Senioren-Union (CDU)
- Grüne Alte (Bündnis 90/Die Grünen)

-

dem Oberbürgermeister, in dessen ständiger Vertretung: Der Erste Bürgermeister

Die Fraktionen des Gemeinderats, die Verbände, Vereine und kirchlichen Organisationen
schlagen jeweils eine/-n Vertreter/-in sowie eine/-n Stellvertreter/-in vor.
Zu Ziffer 3:
Der Stadtseniorenbeirat wird unbeschadet des Rechts des Gemeinderats auf jederzeitige Neuwahl auf fünf Jahre durch den Gemeinderat gewählt. Die Amtszeit der bisherigen Mitglieder endet mit der Neubildung des Stadtseniorenbeirats durch den Gemeinderat. Die Neuwahl erfolgt regelmäßig nach jeder Wahl des Gemeinderates. Einzelne
Mitglieder scheiden durch die Aufgabe des Hauptwohnsitzes Lahr aus oder können
durch andere wichtige Gründe, insbesondere berufliche oder gesundheitliche Gründe,
ausscheiden (vgl. § 16 GemO). Scheidet ein/-e Vertreter/-in im Laufe der Wahlperiode
aus, wird eine weitere Person in den Beirat gewählt.

Drucksache 242/2014

Seite - 3 -

Zu Ziffer 7:
Die Sitzungen des Stadtseniorenbeirats sind in der Regel öffentlich. § 35 Abs. 1 GemO gilt
entsprechend.

Zu Ziffer 8:
Die Abstimmungen erfolgen in der Regel offen.

Die geänderte Geschäftsordnung wird um Ziffer 11 ergänzt:
Die geänderte Geschäftsordnung tritt am 10.11.2014 in Kraft und ersetzt die bis dahin gültige
Geschäftsordnung.

Guido Schöneboom

Günter Evermann