Beschlussvorlage (Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in der Dreyspringstraße)
4. Juli 2023
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 302 Sachbearbeitung: Stuber Drucksache Nr.: 125/2023 Az.: 112.21/Stu An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 605 / 61 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 21.06.2023 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Beirat für Verkehrsangelegenhei- 04.07.2023 ten beschließend öffentlich Betreff: Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in der Dreyspringstraße Beschlussvorschlag: Der Beirat für Verkehrsangelegenheiten empfiehlt die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in der Dreyspringstraße. Zusammenfassende Begründung: Um die Dreyspringstraße verkehrssicherer zu gestalten, soll ein Fußgängerüberweg im Knotenpunktbereich Dreyspringstraße/ Kanalweg eingerichtet werden. Durch den angrenzenden Schlachthof und das Einkaufszentrum Arena besteht an dieser Stelle ein erhöhter Bedarf an sicheren Querungsmöglichkeiten. Dieser Bedarf verstärkt sich zusätzlich durch den geplanten Ersatzbau der Kindertagesstätte Bottenbrunnenstraße auf dem Grundstück südlich des Schlachthofs in der Dreyspringstraße. Auf dem Gelände des Schlachthofes finden regelmäßig Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche statt, die einen erhöhten Querungsbedarf über die Dreyspringstraße nach sich ziehen. Dieser wird durch den geplanten Ersatzbau der Kindertagesstätte Bottenbrunnenstraße noch verstärkt. Der Fußgängerüberweg soll die Verkehrsteilnehmenden dazu bringen, verkehrssicherer und rücksichtsvoller zu fahren und trägt zur Verkehrsberuhigung bei. Die Voraussetzungen der Straßenverkehrsordnung können hierbei als erfüllt angesehen werden. Drucksache 125/2023 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Fußgängerüberwege eignen sich grundsätzlich nur dort, wo gebündelte Fußgängerströme über Fahrbahnen geführt werden sollen, auf denen der Fahrzeugverkehr nicht zu schnell fährt. Auf dem Gelände des Schlachthofes finden regelmäßig Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche statt. Der geplante Ersatzbau der Kindertagesstätte Bottenbrunnenstraße verstärkt den Querungsbedarf zusätzlich. Der Fußgängerüberweg soll die Verkehrsteilnehmenden sensibilisieren, sich verkehrssicherer und rücksichtsvoller zu verhalten. Derzeit gibt es keine Möglichkeit, die Dreyspringstraße gesichert queren zu können. Vor allem wegen der unterschiedlichen Zielgruppen ergibt sich hier ein besonders hoher Bedarf, der die Notwendigkeit einer Verkehrsmaßnahme begründet. Wegen dieser besonderen Gründe kann die Einrichtung eines Fußgängerüberweges nach gründlicher Prüfung aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht befürwortet werden. Zielsetzung: Mit der Einrichtung eines Fußgängerüberweges soll der Fußverkehr beim Überqueren der Fahrbahn gesichert werden. Maßnahmen: In der Dreyspringstraße wird ein Fußgängerüberweg eingerichtet. Die Umsetzung erfolgt mittels Markierung, Beschilderung und Beleuchtung, außerdem wird der Gehweg teilweise abgesenkt. Zur Freihaltung der Sichtdreiecke wird ein Kfz-Stellplatz in Fahrradabstellplätze umgewandelt. Alternativ geprüfte Maßnahmen: Ohne die Einrichtung eines Fußgängerüberweges würde der Fußverkehr weiterhin ungesichert queren. Eine seitliche Einengung für eine Aufstellfläche am Fahrbahnrand oder der Bau einer Querungshilfe kommen aus Gründen des Straßenquerschnittes und des naheliegenden Kanalwegs aufgrund der Schleppkurve nicht in Betracht. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt ☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR Drucksache 125/2023 Seite 3 ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Begründung: Die Kosten für die Einrichtung des Fußgängerüberweges betragen etwa 20.000 EUR und werden durch die Kostenstelle I541000020012 (Fußverkehrsinfrastruktur) gedeckt. Guido Schöneboom Lucia Vogt Erster Bürgermeister Leiterin Ordnungsamt Anlage(n): Plan Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.