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Beschlussvorlage (Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin a) Festsetzung des Wahltages b) Bildung des Gemeindewahlausschusses c) Stellenausschreibung d) Einberufung einer öffentlichen…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 10/101
Baum

Datum: 18.02.2013 Az.:

Drucksache Nr.: 52/2013

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Gemeinderat

11.03.2013

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Stabsstelle Recht

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:

Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin
a) Festsetzung des Wahltages
b) Bildung des Gemeindewahlausschusses
c) Stellenausschreibung
d) Einberufung einer öffentlichen Versammlung zur Vorstellung der Bewerber/-innen
(Terminfestlegung)

Beschlussvorschlag:

a) Die Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt
Lahr/Schwarzwald wird am Tag der Bundestagswahl, die am 22.09.2013 stattfindet, durchgeführt; eine etwa erforderliche Neuwahl am 06.10.2013.
b) Der Gemeinderat wird gebeten, einen Gemeindewahlausschuss zu bilden. Ein
Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da es sich um eine Wahl handelt.
c) Die Stelle des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin ist am Freitag,
05.07.2013, öffentlich auszuschreiben, und zwar im Staatsanzeiger für BadenWürttemberg und in den in Lahr erscheinenden Tageszeitungen (Badische Zeitung, Lahrer Zeitung, Lahrer Anzeiger). Das Ende der Frist für Bewerbungen wird
auf Mittwoch, 28.08.2013, im Falle einer notwendig werdenden Neuwahl auf Mittwoch, 25.09.2013, festgesetzt. Für die Ausschreibung gilt der Text gemäß Anlage.
d) Zur Vorstellung der Bewerber/-innen ist eine öffentliche Versammlung auf Donnerstag, 12.09.2013, in die Stadthalle einzuberufen.

Anlage(n):
Stellenausschreibung
BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 52/2013

Seite - 2 -

Drucksache 52/2013

Seite - 3 -

Begründung:

a) Festsetzung des Wahltages
Die Amtszeit von Oberbürgermeister Dr. Wolfgang G. Müller endet am 30.11.2013. Nach
§ 47 Abs. 1 GemO ist die Wahl frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor
Freiwerden der Stelle durchzuführen. Die Wahl muss deshalb zwischen dem 30.08. und
30.10.2013 stattfinden.
Deshalb würde für die Wahl
a) der früheste Termin der 01.09.2013,
b) der späteste Termin der Hauptwahl der 27.10.2013, sein.
Mit Blick auf den vom Bundespräsidenten auf den 22.09.2013 bestimmten Wahltag der Bundestagswahl bietet sich eine Zusammenlegung beider Wahlen an. Dies ist nach § 38 a
Kommunalwahlgesetz (KomWG) möglich. Danach kann der Gemeinderat bestimmen, dass
die Wahl des Ober-/Bürgermeisters am Tag der Wahl der Abgeordneten des Deutschen
Bundestags durchgeführt wird. Für eine Zusammenlegung sprechen die bei Bundestagswahlen höhere Wahlbeteiligung, die deutlich über der einer Ober-/Bürgermeisterwahl liegt, eine
wesentliche Kostenreduzierung sowie der nur einmalige Einsatz der ehrenamtlichen Wahlhelfer/-innen, falls keine Neuwahl erforderlich ist.
Die positiven Auswirkungen von Wahlzusammenlegungen auf die Wahlbeteiligung waren lt.
einer Erhebung des Städtetags Baden-Württemberg durchweg bei den zurückliegenden
Europa- und Kommunalwahlen, ebenso auch bei anderen Wahlarten, festzustellen. Bei
einem getrennten Termin der Oberbürgermeisterwahl, die in einem kurzen Zeitabstand zur
Bundestagswahl erfolgen müsste, ist von einem geringeren Interesse der Wählerinnen und
Wähler am Urnengang, auch bei mehreren Bewerbern/Bewerberinnen, auszugehen (zum
Vergleich: Bundestagswahl 18.09.2005, Wahlbeteiligung 68,83 %, OB-Wahl 09.10.2005,
Wahlbeteiligung 35,62 %). Ein weiteres Argument für einen frühen Wahltermin bzw. gemeinsame Wahlen am 22.09.2013 ist darin zu sehen, dass von der für die Wahlorganisation zuständigen Fachabteilung gleichzeitig in erheblichem Umfang anfallende Arbeiten zur diesjährigen Chrysanthema (19.10. bis 10.11.2013) zu bewältigen sind.

Die vorgenannten Gesichtspunkte sprechen deshalb aus Sicht der Verwaltung für eine Zusammenlegung beider Wahlen. Nach § 2 Abs. 2 KomWG bestimmt der Gemeinderat den
Wahltag.
Dem Gemeinderat wird deshalb empfohlen, den Wahltag auf den 22.09.2013 und eine evtl.
Neuwahl, die gemäß § 45 Abs. 2 GemO frühestens am zweiten (06.10.2013) und spätestens
am vierten Sonntag (20.10.2013) nach der ersten Wahl stattfindet, auf den 06.10.2013 festzulegen. Möglich wäre auch der 13.10.2013.

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b) Bildung des Gemeindewahlausschusses (§ 11 KomWG, § 21 KomWO)
Dem Gemeindewahlausschuss obliegt die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses. Er ist für jede Wahl, ausgenommen für eine evtl. Neuwahl des
Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin, neu zu bilden.

Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Ober-/Bürgermeister als Vorsitzendem und
mindestens zwei Beisitzern/Beisitzerinnen. Die Beisitzer/-innen und Stellvertreter/-innen in
gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten (§ 11 Abs. 2 KomWG).
Wahlbewerber/-innen dürfen nicht zu Mitgliedern des Gemeindewahlausschusses berufen
werden (§ 15 Satz 3 KomWG).
Oberbürgermeister Dr. Wolfgang G. Müller hat seine erneute Kandidatur angekündigt. Deshalb sind vom Gemeinderat der/die Vorsitzende und ein(e) Stellvertreter/-in aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten zu wählen (§ 11 Abs. 2, Satz 3 KomWG).
Es wird vorgeschlagen, Ersten Bürgermeister Guido Schöneboom zum Vorsitzenden und
Stadtverwaltungsdirektorin Friederike Ohnemus zu dessen Stellvertreterin zu wählen.
Bei der Wahl im Jahre 2005 wurden von den damals vertretenen Fraktionen je ein Beisitzer/eine Beisitzerin und Stellvertreter/-in in den Gemeindewahlausschuss berufen.

c) Stellenausschreibung (§ 47 Abs. 2 GemO, § 10 KomWG)
Die Stelle ist spätestens zwei Monate vor dem Wahltag öffentlich auszuschreiben. Bei einer
Wahl am 22.09.2013 wäre dies der 22.07.2013. Das Ende der Einreichungsfrist darf frühestens auf den 27. Tag vor dem Wahltag (26.08.2013) festgesetzt werden.
Eine ordnungsgemäße Stellenausschreibung setzt voraus, dass ein größerer Kreis interessierter Personen von der Veröffentlichung Kenntnis nehmen kann. Dies ist immer bei einer
Ausschreibung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg gegeben.
Unter Berücksichtigung des Erscheinungstermins des Staatsanzeigers (Freitag) wird empfohlen, die Stelle des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin am Freitag, 05.07.2013,
öffentlich im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg und in den in Lahr erscheinenden
Tageszeitungen (Badische Zeitung, Lahrer Zeitung, Lahrer Anzeiger) auszuschreiben.
Die Einreichungsfrist für Bewerbungen würde deshalb am 06.07.2013 beginnen und sollte
nach Auffassung der Verwaltung am 28.08.2013 enden. Im Falle einer notwendig werdenden
Neuwahl sind neue Bewerbungen möglich, die am ersten Werktag (23.09.2013) nach der
ersten Wahl eingereicht werden können. Das Ende der Bewerbungsfrist darf vom Gemeinderat frühestens auf den dritten Tag nach dem ersten Wahltag festgelegt werden. Die Verwaltung schlägt deshalb den 25.09.2013 vor.
Für die Stellenausschreibung gilt der Text gemäß Anlage.

Drucksache 52/2013

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d) Einberufung einer öffentlichen Versammlung zur Vorstellung der Bewerber/-innen
(Terminfestlegung)
Die Gemeinde kann den Bewerbern/Bewerberinnen, deren Bewerbungen zugelassen worden sind, Gelegenheit geben, sich den Bürgerinnen und Bürgern in einer öffentlichen Versammlung vorzustellen (§ 47 Abs. 2 GemO).

Es wird vorgeschlagen, eine solche Versammlung auf Donnerstag, 12.09.2013, in die
Stadthalle einzuberufen.

Karl Langensteiner-Schönborn

Elmar Baum