Beschlussvorlage (Gewährung eines Zuschusses an den Verein Flitzebogen e.V. für die Anschaffung eines zusätzlichen Aufenthaltswagens und für ergänzende Maßnahmen (Einrichtung eines Waldhortes zum…
16. Dezember 2019
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 501 Sachbearbeitung: Kammerer Drucksache Nr.: 322/2019 Az.: 462.93 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 02.12.2019 vorberatend nichtöffentlich Ohne mung Gemeinderat 16.12.2019 beschließend öffentlich 32 JaStimme(n) 1 NeinStimme(n) 0 Enthaltung(en) Abstim- Betreff: Gewährung eines Zuschusses an den Verein Flitzebogen e.V. für die Anschaffung eines zusätzlichen Aufenthaltswagens und für ergänzende Maßnahmen (Einrichtung eines Waldhortes zum 01.09.2020) Beschlussvorschlag: Der Verein Flitzebogen e.V. benötigt für die Einrichtung eines zusätzlichen Waldhortes einen weiteren Aufenthaltswagen. Unter Berücksichtigung der Anschaffungskosten und ergänzenden Maßnahmen in Höhe von insgesamt € 82.000,- wird dem Verein ein Zuschuss in Höhe von € 57.400,- (70 % der Investitionskosten) vorbehaltlich der Erteilung der Betriebserlaubnis bewilligt. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2020 bereit zu stellen. Zusammenfassende Begründung: Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat: Drucksache 322/2019 Seite 2 Sachdarstellung Der Verein Flitzebogen e.V. ist Träger einer Waldkindertagesstätte und konnte im vergangenen Jahr sein 20-jähriges Bestehen feiern. Im Rahmen der Erneuerung und Erweiterung des Betreuungsangebots der Waldkindertagesstätte wurde dem Verein für investive Maßnahmen mit Beschluss des Gemeinderats vom 15.10.2018 bereits ein Zuschuss in Höhe von € 160.300,- gewährt. Der Eigenanteil des Vereins liegt bei € 68.700,- (30 % der Investitionskosten). Die Betriebsaufnahme für die Waldkrippe und für die neuen Räumlichkeiten waren im Januar 2019 bzw. September 2019 geplant. Dieser Zeitplan konnte wegen Verzögerungen in verschiedenen Genehmigungsverfahren nicht eingehalten werden. Die Betriebserlaubnis durch den KVJS wurde erst zum 31.10.2019 erteilt. Im Gesamtkonzept des Vereins war auch vorgesehen, dass zu einem späteren Zeitpunkt, voraussichtlich im Jahr 2020, ein zusätzlicher Bauwagen für die Nachmittagsbetreuung von Grundschulkindern beschafft und aufgestellt werden soll. Dem Verein wurde mitgeteilt, dass eine Bezuschussung durch die Stadt Lahr nur möglich sein wird, wenn ein weiterer Bedarf an Hortplätzen in Lahr auch unter Berücksichtigung der Eröffnung der vierten Hortgruppe im Hort Luisenschule im September 2018 besteht. Im Konzept zum Ausbau und zur qualitativen Weiterentwicklung der Schulkindbetreuung, welches der Gemeinderat am 18.11.2019 beschlossen hat, wurde der Einrichtung eines Waldhortes in Lahr (20 Betreuungsplätze) durch den Verein Flitzebogen e.V. grundsätzlich zugestimmt, nachdem der Betreuungsbedarf gesamtstädtisch nachgewiesen werden konnte. Die Zustimmung erfolgte jedoch unter dem Vorbehalt des Vorliegens der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen (Betriebserlaubnis KVJS, Vereinbarung zur Waldnutzung). In einem Gespräch mit den Vereinsvertretern, den Dezernenten und mit der Abteilung Liegenschaften und Verwaltungsservice, Sachgebiet Wald, welches am 26.11.2019 stattgefunden hat, konnte bezüglich der Waldnutzung ein für den Hortbetrieb angepasster Gestattungsvertrag auf den Weg gebracht werden. Von Seiten des KVJS werden nach aktueller Auskunft des Vereins keine Einwände für die Einrichtung des Waldhortes erhoben. Wie ausgeführt haben sich bezüglich der Realisierung des Projekts bereits erhebliche Zeitverzögerungen ergeben. Der Verein Flitzebogen e.V. hat zunächst den Bauwagen für die Waldkrippe beschafft, der erst vor kurzem ausgeliefert worden ist. Die Beschaffung der übrigen Bauwagen einschließlich des Wagens für den Waldhort soll zeitnah in einem Gesamtauftrag erfolgen, der im Januar 2020 erteilt werden soll, um eine rechtszeitige Betriebsaufnahme im Sommer 2020 zu gewährleisten. Eine schrittweise Beauftragung und Anlieferung der weiteren erforderlichen Bauwagen ist aus technischen Gründen nicht möglich bzw. nur unter einem erheblichen Mehraufwand zu realisieren. Außerdem sollen alle Aufenthaltsräume über eine gemeinsame überdachte Eingangsterrasse erschlossen werden (Zusatzaufwand ca. € 30.000,-). Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Verein Flitzebogen e.V. einen Zuschuss für die Beschaffung des Wagens und den zentralen Eingangsbereich für den Waldhort noch in diesem Jahr zu bewilligen, damit der Gesamtauftrag erteilt werden kann. Die erforderlichen Mittel in Höhe von € 65.000,- sind in den Haushalt 2020 aufzunehmen. Infolge der vom Verein geschilderten Dringlichkeit zur Gesamtbeauftragung der Maßnahme war eine Vorberatung in den Ausschüssen nicht mehr möglich. Die Bezuschussung der laufenden Betriebskosten der Stadt Lahr erfolgt im Rahmen der bestehenden Vereinbarung zum Betrieb des Waldkindergartens (Abmangelfinanzierung). Hinsichtlich des Personalschlüssels ist davon auszugehen, dass zwei Stellen von jeweils Drucksache 322/2019 Seite 3 70-80 % sowie einer Drittkraft (z.B. FSJ-Stelle) geschaffen werden müssen. Das Konzept des Waldhortes wird durch den Träger in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Schulen und Sport vorgestellt werden. Zusammengefasst werden folgende Maßnahmen umgesetzt: Bereits genehmigte Maßnahmen: • Waldkrippe (2-3 Jahre) Öffnungszeiten 08:30 – 12:30 Uhr Bauwagen € 51.000,- • Waldkindergarten, Mittagessenversorgung (3-6 Jahre) Öffnungszeiten 07:30 – 14:00 Uhr Bauwagen mit Terrasse und Überdachung € 71.000,- • Küchenbereich und Toiletten Bauwagen mit Einbauten € 55.000,- • Treffpunktcafe „Waldwinkel“ Großzelt mit Einrichtung € 20.000,- • Erschließung und Anschlüsse € 32.000,Summe: € 229.000,genehmigter Zuschuss: € 160.300,- Beantragte Maßnahmen: • Waldhort Bauwagen € 56.000,Inneneinrichtung € 8.000,- • Zwischenflur (gemeinsame Erschließung Bauwagen) € 18.000,Summe: € 82.000,beantragter Zuschuss: € 57.400,- Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Amt Handzeichen Anlage(n): Anlage 1_Lageplan Senja Töpfer Amtsleiterin Harry Ott Abteilungsleiter Drucksache 322/2019 Seite 4 Anlage 2_Ansicht Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.