Beschlussprotokoll (Umlaufverfahren)
13. Mai 2020
BESCHLUSSPROTOKOLL Ergebnis Umlaufverfahren (Nr. 5/2020) der Stadt Lahr/Schwarzwald am Mittwoch, 13.05.20, per Mail 82/2020 15 1. Einrichtung eines öffentlichen WLan-Netzes im zentralen Innenstadtbereich Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Stadt Lahr richtet in der zentralen Innenstadt ein freies WLAN für Bürger und Besucher ein. Die Abdeckung soll den Rathausplatz, den Museumsplatz, den Schlossplatz, den Sonnenplatz, den Marktplatz, den Urteilsplatz sowie die Marktstraße umfassen. 2. Haushaltsmittel in Höhe von 27.000 € für die Installation und Inbetriebnahme, sowie laufende Betriebskosten in Höhe von 9.000 € für 2020 werden bereitgestellt. 3. Mit der technischen Umsetzung soll die Firma „Smight“ aus Karlsruhe (Tochter der EnBW) beauftragt werden. Beratungsergebnis: Einstimmig 89/2020 15 2. Glasfaseranbindung vom Rathaus zum Kulturamt/Altes Rathaus Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Stadt Lahr beauftragt die Verlegung eines Glasfaserkabels im Abwasserkanal vom Standort Schillerstraße 23 zum „Haus zum Pflug“, Kaiserstr. 41 und von dort zum „Alten Rathaus“, Kaiserstr. 1 zur direkten Anbindung der dortigen ITInfrastrukturen an das interne Datennetz der Stadtverwaltung 2. Haushaltsmittel in Höhe von 60.000 € für die Installation und Inbetriebnahme, für 2020 werden bereitgestellt. Beratungsergebnis: Einstimmig 122/2020 201 3. Einnahmepolitik der Stadt Lahr im Rahmen der Corona-Krise - Betreuungsgebühren -2Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat der Stadt Lahr fasst folgende Beschlüsse: I. Die Stadt Lahr verzichtet für den Zeitraum vom 20.04.2020 bis einschließlich 30.04.2020 auf die Gebühren für die Notbetreuungsangebote in den städtischen Kindertageseinrichtungen inklusive der Verpflegung und die Gebühren für die Notbetreuungsangebote im Rahmen der Betreuung von Schulkindern inklusive der Verpflegung. (Der Beschluss über den Verzicht auf die Gebühren für die Notbetreuungsangebote im Zeitraum der gesetzlich verordneten Schließzeiten vom 17.03.2020 bis 19.04.2020 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 27.04.2020 bereits gefasst). II. Ab dem 01.05.2020 werden für die aktuellen Notbetreuungsangebote und sonstige mögliche Betreuungsangebote, die nicht dem Regelbetrieb entsprechen, sowohl für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen als auch im Rahmen der Betreuung von Schulkindern (betrifft nicht die Notbetreuung durch Lehrkräfte im Rahmen der regulären Unterrichtszeit, sondern z.B. flexible Nachmittagsbetreuung) übergangsweise folgende Gebühren erhoben: 1. Betreuungsgebühr halber Tag: 5,- EUR 2. Betreuungsgebühr ganzer Tag: 10,- EUR 3. Mittagessen 4,- EUR III. Geschwisterermäßigung: Die in II.1. und II.2. (Benutzungsgebühren halber Tag und ganzer Tag) festgelegten Gebühren ermäßigen sich bei 2 Kindern um je 25 %, bei 3 Kindern um je 50% und bei 4 und mehr Kindern um je 65 % Beratungsergebnis: Einstimmig 115/2020 603 4. Max-Planck-Gymnasium - Sanierung Gebäudehülle - Vergabe Putz- und Stuckarbeiten (Wärmedämmverbundsystem) Der Gemeinderat beschließt: Die Firma Lembke Fassadenbau GmbH aus Karlsruhe erhält den Auftrag zur Ausführung der Putz- und Stuckarbeiten (Wärmedämmverbundsystem) in Höhe von brutto 278.997,92 €. Beratungsergebnis: Einstimmig