Beschlussprotokoll (Gemeinderat)
17. Mai 2021
BESCHLUSSPROTOKOLL Öffentliche Sitzung des Gemeinderats (Nr. 6/2021) der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 17.05.21 , Mehrzweckhalle, Bürgerpark 1 ÖFFENTLICHE SITZUNG I. FRAGESTUNDE Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats III. INFORMATION Situationsbericht Coronapandemie - mündlicher Bericht - ohne Beschluss - IV. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 91/2021 202 1. Wahlen zum Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungsaktiengesellschaft Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat wird gebeten, durch Wahl einen Beschluss dahingehend zu fassen, wer in den Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs-AG entsandt werden soll. 2. Der Gemeinderat wird gebeten, durch Wahl einen Beschluss dahingehend zu fassen, welches weitere Mitglied in der Hauptversammlung der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs-AG zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden sollen. Beratungsergebnis: Einstimmig -266/2021 502 2. Förderung der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen „Goldkäfer“ ab April 2021 Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Stadt Lahr fördert die Kaltmiete in Höhe von 1.080,00 Euro monatlich ab April 2021 als Zuschuss an die Kindertagespflege „Goldkäfer“. Dieser Zuschuss wird nachrangig nach einer möglichen zusätzlichen Förderung des Ortenaukreises gewährt. 2. Die im Haushaltplan 2021 unter der Kostenstelle 36505056 (Kindertagespflege) entstehenden außerplanmäßigen Ausgaben des Zuschusses in Höhe von 9.720,00 Euro werden durch den Übertrag von Restmitteln aus dem Jahr 2020 gedeckt. Ab dem Haushaltsjahr 2022 sind unter der Kostenstelle 36505056 zusätzliche jährliche Ausgaben in Höhe von 12.960,00 Euro zu berücksichtigen. Beratungsergebnis: 25 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 7 Enthaltungen 50/2021 201 3. Schuldenobergrenze/Sondertilgung 1) Einführung einer Schuldenobergrenze für die Stadt Lahr (Kernhaus halt) 2) Aussetzung von Sondertilgungen in den Jahren 2021 und 2022 Der Gemeinderat beschließt: 1) Der Gemeinderat der Stadt Lahr beschließt zur Sicherung der dauernden finanziellen Handlungs-/Leistungsfähigkeit der Stadt Lahr die Einführung einer auf den jeweiligen Planungszeitraum bezogenen Schuldenobergrenze in Höhe von 35.000.000 €. Die Schuldenobergrenze bezieht sich dabei auf das Ende des jeweiligen Haushalts- und Finanzplanungszeitraumes, somit erstmals auf die aktuell bis zum Jahr 2024 fortzuschreibende Finanzplanungsperiode und demnach in der Folge erstmals auf den Stichtag 31.12.2024. Ggf. nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen aus Vorjahren bleiben bei der betragsmäßigen Ermittlung der auf den jeweiligen Haushalts- und Finanzplanungszeitraum bezogenen Schuldenobergrenze von 35.000.000 € unberücksichtigt. Der i.H.v. 35.000.000 € zum jeweiligen Finanzplanungsende gedeckelte Schuldenstand stellt eine max. Schuldenobergrenze dar. Zielsetzung ist es, diese Obergrenze im Zuge der jährlichen Planfort- -3schreibungen betragsmäßig deutlich zu unterschreiten. Der Gemeinderat kann diese Obergrenze jederzeit mit gesondertem Beschluss modifizieren. Dies gilt insbesondere im Falle von außergewöhnlichen Notsituationen (z.B. Pandemie o.ä.) oder Naturkatastrophen, die sich der Kontrolle der Stadt Lahr entziehen und die städtische Finanzlage in der Folge erheblich beeinträchtigen. 2) Der Gemeinderat der Stadt Lahr beschließt aufgrund der schwierigen Finanzlage die Aussetzung von Sondertilgungen in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 in Höhe von jeweils 2.000.000 €. Sofern aufgrund einer deutlich verbesserten Haushalts-/Finanzlage Sondertilgungen in den Jahren 2021 und/oder 2022 doch möglich sein sollten, ist hierüber vorab eine gesonderte Gremiumsentscheidung einzuholen. Beratungsergebnis: 31 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen 35/2021 201 4. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2021 Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Stellenplan der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2021 nach Maßgabe der angeschlossenen Unterlagen und die Wirtschaftspläne 2021 der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung Lahr“, „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ sowie „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“. 2. Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2024 (Kernhaushalt). 3. Der Gemeinderat fasst den Beschluss, dass die im Haushaltsplan 2021 für die Stadtteile veranschlagten Mittel für die Gebäudeunterhaltung und Gebäudebewirtschaftung, die in der (zentralen) Bewirtschaftungszuständigkeit der Abt. Gebäudemanagement stehen, im unterjährigen Haushaltsvollzug grundsätzlich nur für den jeweiligen Stadtteil verwendet werden dürfen. Eine Mittelumschichtung für Gebäude der Kernstadt oder eines anderen Stadtteils darf von der bewirtschaftenden Stelle nur unter vorheriger und ausdrücklicher Zustimmung durch den jeweiligen Stadtteil und unter Einbindung der Stadtkämmerei erfolgen. -4Für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der städt. Gebäude in den Ortsteilen wird jeweils ein separates Stadtteilbudget gebildet. 4. Die Regelungen zum Vollzug des Haushaltsplans und zur Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben nach den §§ 6, 9 Abs. 2 und 11 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Lahr werden bis zur nächsten Neufassung der Hauptsatzung analog auf über- und außerplan-mäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen angewandt. Die Anlagen zur Beschlussvorlage sind auf der Seite 10 gelistet. Beratungsergebnis: 30 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen Stadtrat Uffelmann war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend. 86/2021 201 5. Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr - Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs. Beratungsergebnis: 31 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Stadtrat Uffelmann war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend. 79/2021 Spital 6. Eigenbetrieb Spital-Wohnen und Pflege: Wirtschaftsplan 2021 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Spital für das Wirtschaftsjahr 2021 nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs. Beratungsergebnis: 31 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen -5Stadtrat Uffelmann war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend. 37/2021 202 7. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr; 1. Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2019 2. Ermittlung der Kostenunter- und –überdeckungen für 2019 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat: 1. nimmt die Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2019 zur Kenntnis. 2. stimmt der Ermittlung der Kostenüberdeckung des Jahres 2019 bei der Niederschlagswassergebühr in Höhe von 18.989,12 € zu. 3. stimmt der Ermittlung der Kostenüberdeckung des Jahres 2019 bei der Schmutzwassergebühr in Höhe von 241.483,68 € zu 4. stimmt zu, einen Betrag von 42.326,98 € den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse bei der Niederschlagswassergebühr zuzuführen. 5. stimmt zu, einen Betrag von 564.079,69 € den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse bei der Schmutzwassergebühr zuzuführen. 6. nimmt Kenntnis vom vorgesehenen Ausgleich der Kostenüber- und unterdeckungen. Beratungsergebnis: Einstimmig 90/2021 GGA 8. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe nach § 1 Absatz 1 Satz 1 der Gutachterausschussverordnung von den benachbarten Gemeinden auf die Stadt Lahr Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Sachstandsbericht zur Entwicklung des gemeinsamen Gutachterausschusses Lahr zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss der vorgelegten öffentlichrechtlichen Vereinbarung, in der die Übertragung der Aufgabe nach § 1 Absatz 1 Satz 1 der Gutachterausschussverordnung von den Gemeinden Seelbach, Friesenheim und Schuttertal auf die Stadt Lahr geregelt ist, zu. 3. Der Gemeinderat stimmt der Aufhebung der bestehenden öffentlichrechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe nach § 1 Absatz 1 Satz 1 der Gutachterausschussverordnung von der Gemeinde Seelbach auf die Stadt Lahr zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses Lahr vom 18.09.2020 zu. -64. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, eventuellen geringfügigen Änderungen der Vereinbarung in eigener Zuständigkeit zuzustimmen. Darüber hinaus wird der Bürgermeister ermächtigt, beim „Beitritt“ weiterer Gemeinden (d.h. Übertragung der Aufgaben nach GuaVO weiterer Teilnehmergemeinden aus dem ehemaligen Landkreis Lahr auf den Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr) jeweils die dafür erforderliche neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen und die bis dahin bestehende aufzuheben. Beratungsergebnis: Einstimmig 80/2021 50 9. Landesturnfest 2022: Vertrag und Kosten Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat nimmt die Grobkostenschätzung zur Kenntnis und stimmt der Anmeldung der voraussichtlich benötigten Mittel i.H.v. € 140.500,- für den Haushalt 2022 zu. 2. Der Gemeinderat nimmt den Vertrag zwischen der Stadt Lahr und dem Badischen Turner-Bund über die Bereitstellung von Veranstaltungsstätten und Schulunterkünften für das Landesturnfest 2022 zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Einstimmig 60/2021 502 10. Weiterbewilligung städtische Zuschüsse (Platzpauschale) an Tagesmütter Der Gemeinderat beschließt: 1. Tagesmütter/-väter erhalten, befristet für die Jahre 2022 und 2023 ergänzend zur laufenden Geldleistung von in der Regel 6,50 Euro pro Kind pro Stunde für jedes betreute Kind im Alter von 0-6 Jahren mit Hauptwohnsitz in der Stadt Lahr eine monatliche Pauschale von: 30 Euro/Monat bei 5-15 Stunden/Woche 60 Euro/Monat bei mehr als 15 Stunden/Woche 10 Euro/Monat für regelmäßige Betreuung zu außergewöhnlichen Zeiten (vor 7:30Uhr, nach 17:30 Uhr, Wochenende, über Nacht) bei einer Betreuungsdauer von mindestens einem Kalendermonat. Hierfür sind im Haushalt bei der KSt. 36505056 für die Jahre 2022 und 2023 Mittel i.H.v. jeweils 36.000 Euro zu veranschlagen. -72. Tagemüttern/-vätern, die ein oder mehrere Kinder in einer Kindertagesstätte in Lahr außerhalb der Öffnungszeiten betreuen, werden die Räume in den Kitas unentgeltlich überlassen. Beratungsergebnis: Einstimmig 53/2021 502 11. Einnahmepolitik der Stadt Lahr im Rahmen der Corona-Pandemie - Kinderbetreuungsgebühren bei Einrichtungsschließungen und Abrechnung Notbetreuungen Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Benutzungsgebühren für die Monate Januar und Februar 2021 nach der Kinderbetreuungssatzung der Stadt Lahr werden erlassen. 2. Der Umlaufbeschluss zu Sitzungsdrucksache 122/2020 vom Mai 2020 wird weiterhin, auch für künftige Notbetreuungszeiträume angewendet. Für die Teilnahme an der Notbetreuung erfolgt eine halbtageweise Rechnungsstellung für Betreuung und Verpflegung einschließlich Geschwisterermäßigung. 3. Der zweite Betrachtungszeitraum für eine hälftige Gebührenerstattung bei pandemiebedingten Betreuungsausfällen beginnt abweichend vom Gemeinderatsbeschluss vom 14.12.2020 am 01.03.2021 bis zum 31.07.2021 4. Bei erneuten allgemeinen Einrichtungsschließungen im gesamten Stadtgebiet z.B. aufgrund von Landesverordnungen, Infektionsschutzgesetz oder Allgemeinverfügung mit einer Dauer von mindestens zwei Wochen, werden die Gebühren nach der Kinderbetreuungssatzung ab dem nächsten Fälligkeitsmonat vorübergehend bis zur Rückkehr in den Regelbetrieb ausgesetzt. 5. Die Beschlüsse sind für die Betreuungsangebote der Kindertageseinrichtungen in kirchlicher und freier Trägerschaft entsprechend anwendbar. Beratungsergebnis: 31 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung -8V. OFFENLEGUNGSVERFAHREN 1. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 19. April 2021 - ohne Beschluss 2. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 26. April 2021 - ohne Beschluss -