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Beschlussvorlage (Anhang 2022)

17. Juli 2023
                                    
                                        Anhang des Jahresabschlusses 2022

A: Allgemeine Angaben
Die Wohnbau Stadt Lahr Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Goethestr. 13 in 77933 Lahr
ist beim Amtsgericht Freiburg i. Br. unter der Nummer HRB 390248 eingetragen.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB in der Fassung
der Bilanzrichtlinien - Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie nach den einschlägigen VorSchriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für
große Kapitalgesellschaften.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt.

Das Formblatt für die Gliederung des Jahresabschlusses für Wohnungsunternehmen wurde
beachtet.

Geschäftsjahrist das Kalenderjahr.

B: Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und
werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen (33, 3%; lineare Methode) vermindert.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird
so weit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten werden unter Zugrundelegung einer Restnutzungsdauer von 50 Jahren abgeschrieben. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten werden nach Abschluss von Modernisierungsmaßnahmen unter Zugrundelegung einer Restnutzungsdauer von 40 Jahren abgeschrieben. Neu erstellte Mülleinhausungen wer-

den mit einer Nutzungsdauer von 20 Jahren abgeschrieben. Das im Geschäftsjahr 2013 fertig
gestellte Obdachlosenheim in der Biermannstr. 3 wird unter Zugrundelegung einer Restnutzungsdauer von 30 Jahren abgeschrieben. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermitteile Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen.

Bei erworbenen Altbauten wird eine Restnutzungsdauer von 5 bis 50 Jahren zugrunde gelegt.
Die ehemals bundeseigenen Objekte werden mit 2 % abgeschrieben.

Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit anderen Bauten werden unter Zugrundelegung einer Gesamtnutzungsdauer von 20 bis 33 Jahren abgeschrieben.

Die Anlagegüter der Betriebs- und Geschäftsausstattung werden linear unter Zugrundelegung
von Abschreibungssätzen von 4, 0 % bis 33, 3 % abgeschrieben. Technische Anlagen werden
mit einem Abschreibungssatz von 5 % abgeschrieben.

Seit dem Geschäftsjahr 2018 werden die Geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Nettoanschaffungskosten von 250 bis 1. 000 in Übereinstimmung mit § 6 Abs. 2a EStG in einem jahrgangsbezogenen Sammelposten erfasst und linear über 5 Jahre abgeschrieben.

Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten und die Ausleihungen grundsätzlichzum Nennwertangesetzt.

Unter den unfertigen Leistungen sind noch nicht abgerechnete Betriebskosten enthalten. Sie
wurden mit den voraussichtlich abrechenbaren Kosten angesetzt.

Die Reparaturmaterialien und Heizölvorräte wurden zu Anschaffungskosten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.
Zwischen Handels- und Steuerbilanz bestehen folgende Abweichungen, die zu Steuerlatenzen führen:
Aktive Steuerlatenzen:

.

Der Ansatz der Immobilienbeständein der Steuerbilanzliegt vielfach überdem in der
Handelsbilanz, weil in der steuerlichen Eröffnungsbilanzbeim Übergangvon der
Steuerfreiheit nach dem Wohnungsgemeinützigkeitsgesetz in die unbeschränkte
Steuerpflicht die Immobilienbestände mit dem Teilwert angesetzt wurden.

Passive Steuerlatenzen:

.

Durch die Nutzung der steuerlichen Übertragungsmöglichkeiten stiller Reserven ge-

maß § 6b EStG ergeben sich in Einzelfällen niedrigere Wertansätze bei Grundstücken
und Gebäuden in der Steuerbilanz.

Die aktiven Latenzen überwiegen die passiven Latenzen, von dem Aktivierungswahlrecht wird

kein Gebrauch gemacht. Als Steuersatz wird der kombinierte Ertragssteuersatz unter Berücksichtigung des Hebesatzes der Stadt Lahr verwendet (derzeit ca. 29, 5 %).
Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.

Die Bildung der sonstigen Rückstellungen erfolgte in Höhe des voraussichtlich notwendigen
Erfüllungsbetrages. Die erwarteten künftigen Preis- und Kostensteigerungen wurden bei der
Bewertung berücksichtigt. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahrwurden mit den von der BundesbankveröffentlichtenAbzinsungssätzenabgezinst.
Die Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Restlaufzeiten und die

Besicherung der Verbindlichkeiten sind im als Anlage 1 beigefügten Verbindlichkeitenspiegel
dargestellt. Am Bilanzstichtag bestanden aus von Mietern einbezahlten Kautionszahlungen

Verbindlichkeiten in Höhe von T 1. 678 welche nicht innerhalb der Bilanz ausgewiesen werden.

C: Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn -und Verlustrechnung
a. ) Bilanz

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im als Anlage 2 beigefügten Anlagespiegel dargestellt.
Die Position "Sonstige Ausleihungen" beinhaltet die Darlehensweitergabe für die Finanzie-

rung des Rathaus-Neubaus. Ausgewiesen wird die Darlehensrestschuld (Ursprungsbetrag
4. 300. 000 ). Die Laufzeit endet am 28. Februar 2025.

Die Position "Unfertige Leistungen" in Höhe von T 2. 931 beinhaltet ausschließlich die noch
nicht abgerechneten Betriebs- und Heizkosten, die Fremdkosten und Eigenleistungen umfassen.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. Es bestehen
Forderungen gegenüber Gesellschafter i. H. v. T 977. Die Forderungen gegenüber Gesellschafter setzen sich im Wesentlichen aus folgenden Positionen zusammen:

Zum Bilanzstichtag waren der Wohnbau Stadt Lahr GmbH vertraglich liquide Mittel in Höhe
von T 750 zwecks Zuführung zur Kapitalrücklage zugesagt. Die Zuführung soll in 2 Raten in
Höhe von T 375 in den Geschäftsjahren 2023 und 2024 erfolgen. Ebenso sind in den Forde-

rungen gegenüber der Gesellschafterin Zuschüsse aus dem Förderprogramm "Soziale Stadt"
in Höhe von T 222 enthalten.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.
In der Position ist die Abschlagszahlung eines Baukostenzuschusses an einen Energiever-

sorger für den Ausbau der Nahwärmeversorgung im Wohngebiet Kanadaring in Höhe von
T 1. 086 enthalten.

Rücklagenspiegel
Bestand am
Ende des Vor-

Veränderungen 2022

schäftsjahres

Jahres
Kapitalrücklage

2. 023. 200

Bestand am
Ende des Ge-

750. 000

2. 773. 200e

aus Kapitalerhöhung
Gesellschaftsvertragliche
Rücklage

3.250.000e

65. 000

3. 315.000e

aus Jahresüberschuss

2022
Bauerneuerungsrücklage

7. 870. 000

335. 000

8. 205.000

aus Jahresüberschuss

Freie Rücklage

8. 894.000

2022
205.000
aus Bilanzgewinn
2021

9. 099. 000

Es wurden im Wirtschaftsjahr 2022 Rückstellungen nach § 249 (1) S1 HGB für unterlassene

Instandhaltungen, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von 3 Monaten nachgeholt werden, in Höhe von T 491 gebildet.

Die Position "Sonstige Rückstellungen"beinhaltetfolgende Beträge:
Rückstellung für Jahresabschlussprüfung
Rückstellung für Prozesskosten

25.000,00
4.000,00

Rückstellungfüraufgelaufenen Urlaub

21. 342, 71

RückstellungfürAufbewahrungvon Geschäftsunterlagen

31.844, 32

Rückstellung für Gestaltung Geschäftsbericht

25. 000,00

Rückstellungenfür unterlassene Instandhaltung
Rückstellungenfür Betriebskosten

Rückstellungenfüröffentlich-rechtliche Verpflichtungen

491.056. 516
32. 383, 34
1. 376.354. 75e

b. ) Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Erlöse aus Sollmieten bevor Erlösschmälerungen betrugen im Jahr 2022 T 8, 4 Mio. .
Aus dem Verkauf von Wohnungen, Garagen und Grundstücken aus dem Anlagevermögen
wurden sonstige betriebliche Erträge in Höhe von T 648 erzielt.

Abschreibungen auf Forderungen aus Mietverträgen wurden im Umfang T 23 vorgenommen.

In den Zinsen und ähnlichen Erträgen sind Zinserträge aus der Abzinsung von Rückstellungen in Höhe von T 15 enthalten.

Kosten für die laufende und projektbezogene Instandhaltung des Wohnungsbestandes sind
im Geschäftsjahr im Umfang von rd. T 2, 8 Mio. angefallen.

Aufsichtsrat
Markus Ibert
Guido Schöneboom

Oberbürgermeister, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Erster Bürgermeister, Stellvtr. Vorsitzender

Ilona Rompel

Rechtsanwältin
Rechtsanwalt

Jörg Uffelmann
Roland Hirsch
Annerose Deusch

Rudolf Dörfler
Eberhard Roth
Sven Täubert
Markus Wurth

Thi Dai Trang Nyguyen
Lukas Oßwald
Hermann Kleinschmidt

Christine Amann-Vogt

Kriminalhauptkommissara. D.
Ortsvorsteherin
Dachdeckermeister

Dipl. Verwaltungswirt
Steuerberater
Stadtkämmerer
Ärztin
Forstwirtschaftsmeister
Lehrer
Kauffrau

Mitglieder der Geschäftsführung
Guido Echterbruch

Dipl. Betriebswirt (FH), Bankkaufmann

Gesamtbezüge der Geschäftsführung
Von der Schutzklausel gem. 286 Abs. 4 HGB ist Gebrauch gemacht worden.

Gesamtbezüge des Aufsichtsrats

Die Bezüge des Aufsichtsrats beliefen sich im Geschäftsjahr auf 10. 600, 00 .

Beschäftigte

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter setzt
sich wie folgt zusammen:
Kaufmännische Mitarbeiter
Technische Mitarbeiter

Geringfügig Beschäftigte
Gesamtzahl

13
9
4

26

Von den hier aufgeführten kaufmännischen Mitarbeitern sind 5 Mitarbeiter in Teilzeit beschäftigt

Haftungsverhältnisse/Sonstige

finanzielle Verpflichtungen

Aus im Geschäftsjahr abgeschlossenen Bauverträgen wurden zum Bilanzstichtag Bauleistungen in Höhe von T 10. 346 noch nicht abgerechnet.
Es wurden Leasingverträge mit einer Restlaufzeit von 1 bis 3 Jahren abgeschlossen, aus denen sich zukünftig finanzielle Verpflichtungen i. H. v. T 848 ergeben.
Es bestehen Erbbaurechtsverträge mit Restlaufzeiten von 19 bis 84 Jahren aus denen sich
zukünftige finanzielle Verpflichtungen i. H. v. T 1. 144 ergeben.
Aus Generalmietverträgen für Wohnungen, die im eigenen Namen und für eigene Rechnung
der Gesellschaft vermietet werden, bestehen zum Stichtag Zahlungsverpflichtungen von

T 526 pro Jahr. Die Restlaufzeit der Verträge bewegt sich zwischen einem und sechs Jahren.

Beihilferechtliche Angaben
Die Stadt Lahr hat die Wohnbau Stadt Lahr GmbH mit der Erbringung von Dienstleistungen

im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse betraut. Der Betrauungsakt bezieht sich auf die Errichtung von 42 Mietwohnungen im Wohngebiet Flugplatzstraße innerhalb des 1. BauabSchnitts der Projektentwicklung "Gartenhöfe". Die Mieten der 42 Wohnungen werden nach der
Wohnungsfertigstellung unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Stadt Lahr leistet
an die Wohnbau Stadt Lahr GmbH für die vorhergehend beschriebene Dienstleistung im all-

gemeinen wirtschaftlichen Interesse eine Einlage in die Kapitalrücklage in Höhe von insgesamt T 750. Die Einzahlung erfolgt in 2 Raten in Höhe von T 375 in den Geschäftsjahren
2023 und 2024.
In einem weiteren Betrauungsakt, der sich ebenfalls auf die Errichtung von 42 Mietwohnun-

gen im Wohngebiet Flugplatzstraße innerhalb des 1. Bauabschnitts der Projektentwicklung
"Gartenhöfe" bezieht, leistet die Stadt Lahr an die Wohnbau Stadt Lahr für die Erbringung der
beschriebenen Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse eine Sacheinlage

in die Kapitalrücklage. Die im Betrauungsakt beschlossene Dienstleistung von allgemeinem
wirtschaftlichem Interesse wird durch die Übertragung eines durch Veränderungsnachweis
noch neu zu bildenden Grundstücks bzw. noch zu bildender Grundstücke, dessen/derer end-

gültige Größe derzeit noch nicht feststeht, unterstützt. Die Übertragung des Grundstücks/der
Grundstücke soll als Sacheinlage in die Kapitalrücklage der Wohnbau Stadt Lahr GmbH er-

folgen. Der Einlagewert bemisst sich nach der tatsächlichen Grundstücksgröße und dem von
Gutachterausschussfestgelegten Grundstückswert.
Für beide Betrauungsakte wurde im Vorfeld eine Kontrolle auf Uberkompensation im Rahmen

einer Begutachtung vorgenommen. Die laufende Überkompensationskontrolle erfolgt alle drei
Jahre.

Abschlussprüferhonorare
Das im Geschäftsjahr als Aufwand erfasste Honorar des Abschlussprüfers beträgt für die Abschlussprüfung T 25.

E: Verwendung Bilanzgewinn

Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen vom Bilanzgewinn 2022 200. 000, 00
den Freien Rücklagen zuzuweisen und den verbliebenen Restbetrag von 4. 737, 45 auf neue
Rechnung vorzutragen.

Lahr, den 09. 03.2023

Wohnbau Stadt Lahr GmbH