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Beschlussvorlage (Anlage 0)

                                    
                                        Stadt Lahr L

Beschlussvorlage

Drucksache Nr.: 132/2023
Az.:

Federführende Stelle: 101
Sachbearbeitung: Kettenacker
An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Gemeinderat

17.07.2023

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Besetzung des Ausschusses für Soziales, Schulen und Sport mit sachkundigen
Einwohnerinnen und Einwohnern

Beschlussvorschlag:
Ein Beschlussvorschlag kann nicht Unterbreitet werden, da es sich um eine Wahl handelt.

Seite 2

Drucksache 132/2023

Sachdarstellung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.07.2019 die Einrichtung von beratenden Ausschüssen
und sonstigen Gremien mit sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern und Ratsmitgliedern be­
schlossen. Daraufhin wurden verschiedene Personen und Organisationen gebeten, VertreterZ-innen
und StellvertreterZ-innen für die betreffenden Gremien zu benennen, die der Gemeinderat im Anschluss
gewählt hat.

Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport
Das Deutsche Rote Kreuz wurde bisher von Frau Nathalie Arnos als sachkundiges Mitglied im Aus­
schuss für Soziales, Schulen und Sport vertreten. Die Stellvertretung wurde von Herrn Tobias Horn
übernommen. Für Frau Nathalie Arnos wird nun Herr Tobias Horn im Ausschuss mitwirken.
Frau Nathalie Arnos übernimmt die Stellvertretung. Es findet somit ein Tausch zwischen dem bisherigen
Mitglied und der Stellvertretung statt. Beide werden deshalb zur Wahl vorgeschlagen.

Institution

Mitglied

Stellvertretung

Deutsches Rote Kreuz

bisher: Nathalie Arnos
Okenstraße 13
77654 Offenburg

bisher: Tobias Horn
Zum Mühlgut 19
77933 Lahr

Deutsches Rote Kreuz

neu:

neu:

Tobias Horn
Zum Mühlgut 19
77933 Lahr

Nathalie Amos
Okenstraße 13
77654 Offenburg

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
KI

Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkun­
gen

Oberbürgermeister

Friederike Ohnemus
Abteilungsleitung 101

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis milzuteilen. Ein befange­
nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.