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Beschlussvorlage (1. Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2012): Städtische Musikschule -Honorare und Entschädigungen (Beschlussfassung) 2. Informationen zur Entwicklung…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt 43 / Meinen;
Abt. 201 / Wurth

Datum: 19.02.2013 Az.: 20/201

Beratungsfolge

Termin

Haupt- und Personalausschuss

11.03.2013

Drucksache Nr.: 20/2013

Beratung

Kennung

Abstimmung

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:

1. Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2012):
Städtische Musikschule -Honorare und Entschädigungen
(Beschlussfassung)
2. Informationen zur Entwicklung der Städtischen Musikschule
(Kenntnisnahme)

Beschlussvorschlag:

1. Der Haupt- und Personalausschuss bewilligt für das Haushaltsjahr 2012 bei
der Finanzposition 1.3330.572300 (Städtische Musikschule -Honorare und
Entschädigungen) gemäß § 84 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 47.350,-Euro. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der
Finanzposition 1.3330.110000 (Städtische Musikschule -Musikschulentgelte).
2. Der Haupt- und Personalausschuss nimmt die Informationen zur Entwicklung
der Städtischen Musikschule zur Kenntnis (Tischvorlage).

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 20/2013

Seite - 2 -

Begründung:

Die Musikschule hat für TVöD-Lehrkräfte einen festgeschriebenen Stellenplan. Honorarkräfte können bedarfsweise von der Schulleitung als freie Mitarbeitende beschäftigt
werden.
Schwankungen bei den Personalkosten ergeben sich durch berufliche Veränderungen,
Eintritt ins Rentenalter, Neueinstellungen etc.. Der TVöD-Stellenplan der Musikschule
wird nie ganz ausgeschöpft, damit eventuelle Schülerzuwächse während des Semesters
aufgefangen werden können.
Da sich am Umfang des TVöD-Stellenplans seit 1998 nichts verändert hat, wurde der
starke Zuwachs an Schülern in den vergangenen Jahren fast ausschließlich mit Honorarkräften bewältigt. Aktuelles Verhältnis: TVöD-Lehrkräfte 65%; Honorarlehrkräfte 35%.
Bei der Planung des jährlichen Haushalts wird folgendermaßen vorgegangen:
Die aktuellen Kosten für Honorarkräfte werden zum Zeitpunkt der Meldung auf das anstehende Haushaltsjahr hochgerechnet und so bei der Kämmerei angemeldet.
Veränderungen bei den Kosten für Honorarlehrkräfte entstehen durch:
1. Zunahme/Abnahme der Schülerzahlen
2. Lehrerwechsel innerhalb der Schule (von TVöD-Lehrkraft zu Honorarlehrkraft und umgekehrt)
3. Honorarlehrkräfte werden neben dem Unterricht auch für Tätigkeiten wie zum Beispiel
die Teilnahme an Lehrerkonferenzen oder Sitzungen zu strukturellen Entwicklungsprojekten bezahlt. Hierdurch entstehen weitere Schwankungen.
4. Übernahme von Honorarlehrkräften in ein festes TVöD-Beschäftigungsverhältnis.
Für die Haushaltsanmeldung der Musikschulentgelte ist die Vorgehensweise folgende:
Die zum Zeitpunkt der Haushaltsanmeldung aktuellen monatlichen Musikschulentgelte
werden auf das Haushaltsjahr hochgerechnet und so gemeldet.
Veränderungen ergeben sich durch Zunahme/Abnahme der Schülerzahlen.
Die bei der Finanzposition 1.3330.572300 (Städtische Musikschule -Honorare und Entschädigungen) im Haushaltsjahr 2012 in Höhe von 47.350,-- Euro angefallenen Mehrausgaben ergeben sich aus einer Zunahme der Schülerzahl sowie einer verstärkten
Übernahme von Schülern durch Honorarlehrkräfte. Im Planwerk 2012 waren bei dieser
Finanzposition Ausgabemittel in Höhe von 185.000,-- Euro veranschlagt.

Drucksache 20/2013

Seite - 3 -

Die Deckung der Mehrausgaben kann durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition
1.3330.110000 (Städtische Musikschule -Musikschulentgelte) erfolgen. Im Haushaltsplan 2012 waren hier Einnahmen in Höhe von 570.000,-- Euro ausgewiesen.
Die Verwaltung bittet um Bewilligung der überplanmäßigen Ausgaben.
Bezüglich der Informationen zur Entwicklung der Städtischen Musikschule wird auf die
am Sitzungstag ausgelegte Tischvorlage verwiesen.

Guido Schöneboom

Tobias Meinen

Jürgen Trampert