Beschlussvorlage (Stromkonzession; Beschluss über die Vergabe der Stromkonzession im Gebiet der Stadt Lahr)
10. November 2014
Beschlussvorlage Amt: 202 Singler Datum: 22.09.2014 Az.: 811.94 Drucksache Nr.: 223/2014 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 20.10.2014 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 10.11.2014 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Stromkonzession; Beschluss über die Vergabe der Stromkonzession im Gebiet der Stadt Lahr Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Stromkonzession an die Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG zu. 2. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, a. den Beschluss Ziff. 1 gem. § 108 GemO der Kommunalaufsicht vorzulegen, b. das Konzessionsvertragsangebot der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG vom 08.08.2014 in Abstimmung mit der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG in unwesentlichen Punkten anzupassen, soweit die Kommunalaufsicht dies im Verfahren nach § 108 GemO für erforderlich halten sollte und c. nach Abschluss des Verfahrens nach § 108 GemO den Konzessionsvertrag mit der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG abzuschließen. Anlagen: - angebotener Konzessionsvertrag - Ergänzungsgutachten W2K - Vergabeempfehlung W2K BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 223/2014 Seite - 2 - Begründung: Die Stadt Lahr hat das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages mit der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG zum 21.12.2014 am 18.12.2012 im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Das Verfahren und die Kriterien zur Vergabe der Stromkonzession wurden unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung in einem Verfahrensbrief bestimmt. Interessierte Unternehmen wurden aufgefordert, bis zum 08.08.2014, 12.00 Uhr, Stromkonzessionsvertragsangebote abzugeben. Innerhalb dieser Frist ist lediglich ein Stromkonzessionsvertragsangebot der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG eingegangen. Das Angebot der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG vom 08.08.2014 ist form- und fristgerecht eingegangen und enthält die geforderten Nachweise zur Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Bieters. Das Angebot entspricht den aufgestellten Vergabekriterien der Stadt Lahr sehr gut und ist geeignet, den Netzbetrieb in der Stadt Lahr nach den Zielen des § 1 EnWG zu gewährleisten. Auf die beigefügte Vergabeempfehlung des Büros W2K wird verwiesen. Das Konzessionsvertragsangebot entspricht darüber hinaus den kommunalrechtlichen Anforderungen gemäß § 107 Abs. 1 Satz 1 GemO. Die Erfüllung der Aufgaben der Stadt wird nicht gefährdet; die berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Gemeinde und ihrer Einwohner sind gewahrt. Gemäß § 107 Abs. 1 Satz 2 GemO wird dem Gemeinderat ein entsprechendes Gutachten des Büros W2K als Anlage vorgelegt. Der Beschluss des Gemeinderats ist gemäß § 108 GemO der Rechtsaufsicht vorzulegen. Der Vertrag darf erst abgeschlossen werden, wenn binnen Monatsfrist keine Beanstandungen erfolgen (§ 121 Abs. 2 GemO). Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer