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Beschlussvorlage (Anlage0)

25. September 2023
                                    
                                        Stadt Lahr L -t

Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 202
Sachbearbeitung; Singler

Drucksache Nr.: 150/2023
Az.; 922.5113

An der Vorlagenersteliung beteiligte Stellen
101

Beratungsfolge

Termin

Gemeinderat

25.09.2023

Beratung

Kennung

Abstimmung

öffentlich

Betreff:
Wohnbau Stadt Lahr GmbH;
Wahlen zum Aufsichtsrat

Beschlussvorschlag:
Ein Beschlussvorschiag kann nicht unterbreitet werden, da die Vertretungen durch
Wahl zu ermitteln sind.

Zusammenfassende Begründung:
Durch Zeitablauf scheiden vier Mitglieder des Aufsichtsrats bei der Wohnbau Stadt
Lahr aus. Die Mandate sind durch Beschluss des Gemeinderats für weitere drei
Jahre neu zu bestimmen. Die ausscheidenden Mitglieder des Aufsichtsrats Können
wiedergewählt werden.

Drucksache 150/2023

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Amtszeit von vier Aufsichtsratsmandaten läuft ab. Um die Vollzähligkeit des Aufsichtsrats wieder­
herzustellen sind Wahlen erforderlich.

Zielsetzung;
Besetzung aller Aufsichtsratsmandate bei der Wohnbau Stadt Lahr GmbH

Maßnahmen:
Wahl in der Gesellschafter-Versammlung

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
Ex]

Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkun­
gen

Begründung:
Der Aufsichtsrat der Wohnbau Stadt Lahr GmbH besteht aus 14 Mitgliedern (§ 9 Abs. 1 Gesell­
schaftsvertrag). Der jeweilige Oberbürgermeister und der Stadtkämmerer der Stadt Lahr gehören
dem Aufsichtsrat kraft Amtes an. Neben den Mandaten kraft Amtes ist der Aufsichtsrat mit einem
weiteren Mitglied der Verwaltungsspitze der Stadt Lahr zu besetzen (§ 9 Abs. 2 Gesellschafts­
vertrag). Von den 14 Aufsichtsratsmandaten stehen demnach den Fraktionen 11 Sitze zu. Die
Fraktionen Freie Wähler, Grüne, SPD und CDU besetzen jeweils 2 Sitze. Den Fraktionen FDP,
AfD und Linke Liste Lahr & Stadtrat für Tiere stehen jeweils 1 Sitz zu.

Dem Aufsichtsrat gehören ais Vertreter der alleinigen Gesellschafterin Stadt Lahr zurzeit an (Be­
schluss des Gemeinderats vom 18.07.2022; Beschlussvorlage Nr. 157/2022):
1
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.

Oberbürgermeister Ibert -kraft Amtes
Erster Bürgermeister Schöneboom
StR Roth
StRin Deusch
StR Täubert
StRin Thi-Dai-Trang Nguyen
StR Hirsch
StR Kleinschmidt
StRin Rompel
StR Dörfler
StR Uffelmann
StRin Amann-Vogt
StROßwald
Stadtkämmerer Wurth-kraft Amtes

Drucksache 150/2023

Seite 3

Turnusgemäß scheiden folgende Mitglieder aus:
1.
2.
3.
4.

StRin Deusch
StR Täubert
StRin Thi-Dai-Trang Nguyen
StR Oßwald

Eine Wiederwahl ist möglich.

Nach der Kommunalwahl im Jahr 2019 hatte man sich auf eine Mandatsbesetzung in den Betei­
ligungsgesellschaften, Zweckverbänden und Mitgliedschaften entsprechend den Mehrheitsver­
hältnissen im Gemeinderat geeinigt. Bei der Wohnbau Stadt Lahr GmbH stehen nicht alle Man­
date in einem Jahr zur Nachbesetzung an. Daher konnte das Ergebnis der Kommunalwahl nicht
sofort umgesetzt werden. Vielmehr erfolgt dies Zug um Zug bei jeder anstehenden Neubeset­
zung. In einem ersten Schritt wurde am 22.07.2019 der freiwerdende Sitz mit der Vertreterin der
AfD besetzt. In einem weiteren Schritt wurde am 11.05.2020 der freiwerdende Sitz mit einem
Vertreter der Linken Liste Lahr & Tierschutzpartei (jetzt: Linke Liste Lahr & Stadtrat für Tiere)
besetzt. Entsprechend der Einigung standen in 2021 noch zwei Mandate durch die SPD und zwei
Mandate durch die CDU zur Nachbesetzung an. Damit war die erzielte Einigung zur Mandatsbe­
setzung nach der Kommunalwahl umgesetzt. Von den 14 Aufsichtsratsmandaten stehen dem­
nach den Fraktionen 11 Sitze zu. Die Fraktionen Freie Wähler, Grüne, SPD und CDU besetzen
2 Sitze. Den Fraktionen FDP, AfD und Linke Liste Lahr & Stadtrat für Tiere stehen jeweils 1 Sitz
zu.

Bei der Wahl zum Aufsichtsrat sind die zu wählenden Personen jeweils befangen und dürfen sich
daher nicht an der Wahl beteiligen. In öffentlicher Sitzung müssen sie sich deutlich sichtbar vom
Ratstisch entfernen.

Damit in der nächsten Gesellschafterversammlung die Wahl erfolgen kann, ist vom Gemeinde­
rat ein entsprechender Vorschlag für die ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder zu unterbreiten
und durch Wahl zu ermitteln.

Bürgermeister

Abteilungsleiter

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis milzuteilen. Ein befange­
nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beralungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.