Beschlussvorlage (Anlage0)
25. September 2023
25. September 2023
Stadt Lahr L -t Beschlussvorlage Federführende Stelle: 202 Sachbearbeitung; Singler Drucksache Nr.: 150/2023 Az.; 922.5113 An der Vorlagenersteliung beteiligte Stellen 101 Beratungsfolge Termin Gemeinderat 25.09.2023 Beratung Kennung Abstimmung öffentlich Betreff: Wohnbau Stadt Lahr GmbH; Wahlen zum Aufsichtsrat Beschlussvorschlag: Ein Beschlussvorschiag kann nicht unterbreitet werden, da die Vertretungen durch Wahl zu ermitteln sind. Zusammenfassende Begründung: Durch Zeitablauf scheiden vier Mitglieder des Aufsichtsrats bei der Wohnbau Stadt Lahr aus. Die Mandate sind durch Beschluss des Gemeinderats für weitere drei Jahre neu zu bestimmen. Die ausscheidenden Mitglieder des Aufsichtsrats Können wiedergewählt werden. Drucksache 150/2023 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Amtszeit von vier Aufsichtsratsmandaten läuft ab. Um die Vollzähligkeit des Aufsichtsrats wieder herzustellen sind Wahlen erforderlich. Zielsetzung; Besetzung aller Aufsichtsratsmandate bei der Wohnbau Stadt Lahr GmbH Maßnahmen: Wahl in der Gesellschafter-Versammlung Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: Ex] Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkun gen Begründung: Der Aufsichtsrat der Wohnbau Stadt Lahr GmbH besteht aus 14 Mitgliedern (§ 9 Abs. 1 Gesell schaftsvertrag). Der jeweilige Oberbürgermeister und der Stadtkämmerer der Stadt Lahr gehören dem Aufsichtsrat kraft Amtes an. Neben den Mandaten kraft Amtes ist der Aufsichtsrat mit einem weiteren Mitglied der Verwaltungsspitze der Stadt Lahr zu besetzen (§ 9 Abs. 2 Gesellschafts vertrag). Von den 14 Aufsichtsratsmandaten stehen demnach den Fraktionen 11 Sitze zu. Die Fraktionen Freie Wähler, Grüne, SPD und CDU besetzen jeweils 2 Sitze. Den Fraktionen FDP, AfD und Linke Liste Lahr & Stadtrat für Tiere stehen jeweils 1 Sitz zu. Dem Aufsichtsrat gehören ais Vertreter der alleinigen Gesellschafterin Stadt Lahr zurzeit an (Be schluss des Gemeinderats vom 18.07.2022; Beschlussvorlage Nr. 157/2022): 1 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. Oberbürgermeister Ibert -kraft Amtes Erster Bürgermeister Schöneboom StR Roth StRin Deusch StR Täubert StRin Thi-Dai-Trang Nguyen StR Hirsch StR Kleinschmidt StRin Rompel StR Dörfler StR Uffelmann StRin Amann-Vogt StROßwald Stadtkämmerer Wurth-kraft Amtes Drucksache 150/2023 Seite 3 Turnusgemäß scheiden folgende Mitglieder aus: 1. 2. 3. 4. StRin Deusch StR Täubert StRin Thi-Dai-Trang Nguyen StR Oßwald Eine Wiederwahl ist möglich. Nach der Kommunalwahl im Jahr 2019 hatte man sich auf eine Mandatsbesetzung in den Betei ligungsgesellschaften, Zweckverbänden und Mitgliedschaften entsprechend den Mehrheitsver hältnissen im Gemeinderat geeinigt. Bei der Wohnbau Stadt Lahr GmbH stehen nicht alle Man date in einem Jahr zur Nachbesetzung an. Daher konnte das Ergebnis der Kommunalwahl nicht sofort umgesetzt werden. Vielmehr erfolgt dies Zug um Zug bei jeder anstehenden Neubeset zung. In einem ersten Schritt wurde am 22.07.2019 der freiwerdende Sitz mit der Vertreterin der AfD besetzt. In einem weiteren Schritt wurde am 11.05.2020 der freiwerdende Sitz mit einem Vertreter der Linken Liste Lahr & Tierschutzpartei (jetzt: Linke Liste Lahr & Stadtrat für Tiere) besetzt. Entsprechend der Einigung standen in 2021 noch zwei Mandate durch die SPD und zwei Mandate durch die CDU zur Nachbesetzung an. Damit war die erzielte Einigung zur Mandatsbe setzung nach der Kommunalwahl umgesetzt. Von den 14 Aufsichtsratsmandaten stehen dem nach den Fraktionen 11 Sitze zu. Die Fraktionen Freie Wähler, Grüne, SPD und CDU besetzen 2 Sitze. Den Fraktionen FDP, AfD und Linke Liste Lahr & Stadtrat für Tiere stehen jeweils 1 Sitz zu. Bei der Wahl zum Aufsichtsrat sind die zu wählenden Personen jeweils befangen und dürfen sich daher nicht an der Wahl beteiligen. In öffentlicher Sitzung müssen sie sich deutlich sichtbar vom Ratstisch entfernen. Damit in der nächsten Gesellschafterversammlung die Wahl erfolgen kann, ist vom Gemeinde rat ein entsprechender Vorschlag für die ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder zu unterbreiten und durch Wahl zu ermitteln. Bürgermeister Abteilungsleiter Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis milzuteilen. Ein befange nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beralungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.