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Beschlussvorlage (Bebauungsplan SEEPARK - Beratung des Entwurfs - Offenlagebeschluss - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Etter

Datum: 25.09.2014 Az.: -0684 Et

Drucksache Nr.: 232/2014

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

08.10.2014

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

13.10.2014

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

30

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

-----------

------------

Betreff:

Bebauungsplan SEEPARK
- Beratung des Entwurfs
- Offenlagebeschluss
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden

Beschlussvorschlag:

1. Dem Entwurf für den Bebauungsplan SEEPARK wird zugestimmt.
2. Auf Grundlage des Entwurfs wird gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB die
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt (Offenlage).

Anlage(n):
- Stellungnahmen der Behörden
- Planungsrechtliche Festsetzungen
- Begründung
- Bestandsplan mit Abgrenzung des Geltungsbereichs
- Bestandsplan Teilaufhebung
- Nutzungsplan
- Gestaltungsplan Seepark
- Umweltbericht
- spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Teil 1
- spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Teil 2
- Schalltechnische Untersuchung

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 232/2014

Seite - 2 -

Begründung:
Am 31. März 2014 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan SEEPARK gefasst. Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden erfolgte in der Zeit vom 7. April bis 9. Mai 2014. Vierzehn Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange haben Anregungen eingebracht. In Anlage 1
werden sie sowie die Stellungnahmen dazu im Einzelnen wiedergegeben.
Zur Offenlage wurden auch ein Umweltbericht sowie eine schalltechnische Untersuchung vom Büro Heine + Jud, Freiburg erarbeitet.
Die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz des Umweltberichts zeigt auf, dass das Plangebiet nach
der Umsetzung der Planung für den Seepark eine fast doppelt so hohe ökologische
Wertigkeit aufweisen wird als bisher. Gleichwohl sind mit der Planung des Seeparks
Eingriffe insbesondere bei den Schutzgütern Flora/Fauna und Boden verbunden. Sie
können jedoch durch Festsetzungen von Ausgleichsmaßnahmen im und außerhalb des
Plangebiets ausgeglichen werden.
Die schalltechnische Untersuchung macht deutlich, dass die insbesondere vom erwarteten Badebetrieb ausgehenden Emissionen zu keinen erheblichen Lärmbelastungen
bei den angrenzenden Wohngebieten führen wird. Die Richtwerte für Allgemeine
Wohngebiete werden eingehalten. Auch das südlich benachbarte Gewerbegebiet muss
keine Einschränkungen durch das Heranrücken des Naherholungsgebiets Seepark befürchten. Darüber hinaus benennt das Gutachten die Höhe der Lärmbelastung des
Plangebiets durch die beiden Bundesstraßen sowie durch die Rheintalbahn. Wie erwartet, wird die neue Parkanlage in Teilbereichen – parallel zu den Bundesstraßen und im
westlichen Bereich – stärker mit Lärm belastet sein. Im relevanten Tagzeitraum wird der
Orientierungswert für Parkanlagen (der gleiche wie für Allgemeine Wohngebiete) von 55
dB(A) überschritten. Daran ändern auch die geprüften aktiven Schallschutzmaßnahmen
(Schallschutzwand, bzw. –wall) entlang der B 36 nichts Grundlegendes. In Anbetracht
der vorgesehenen Parknutzung zur aktiven Naherholung wird jedoch die schalltechnische Situation im Plangebiet als akzeptabel eingeschätzt. An Sonn- und Feiertagen –
Hauptnutzungszeiten für einen Park – ist die Verkehrsbelastung erheblich geringer (annähernd eine Halbierung) und damit fällt auch die Lärmimmissionen niedriger aus.

Die Verwaltung empfiehlt, den oben formulierten Beschlussvorschlag zu fassen.
Die Offenlage kann bei entsprechender Zustimmung durch den Gemeinderat vom
27.10. bis zum 28.11.2014 erfolgen.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.