Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Vorlage: Bebauungsplan SPORT-KITA - Aufstellungsbeschluss - Billigung des Vorentwurfs - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
23. Oktober 2023
Beschlussvorlage (Bebauungsplan SPORT-KITA - Aufstellungsbeschluss - Billigung des Vorentwurfs - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher…
Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan mit Geltungsbereich)
Beschlussvorlage (- Erläuterung)
Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)
23. Oktober 2023
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Stadt Lahr L -j Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 162/2023 Az.; 0691/Wa Federführende Stelle: 61 Sachbearbeitung: Wagner An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe 20.09.2023 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Ortschaftsrat Sulz 28.09.2023 vorberatend öffentlich Technischer Ausschuss 11.10.2023 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 23.10.2023 beschließend öffentlich Beratungsfolge Termin Betreff: Bebauungsplan SPORT-KITA - Aufstellungsbeschluss - Billigung des Vorentwurfs - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplans SPORT-KITA gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetz buch (BauGB) mit örtlichen Bauvorschriften wird beschlossen. 2. Der Vorentwurf vom 08.09.2023 wird gebilligt. 3. Auf der Grundlage des Vorentwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gern. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gern. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen (frühzeitige Beteiligung). Zusammenfassende Begründung: Die Stadt plant im Bereich der Sportstätten in den „Unteren Dämmen“ eine Kindertages stätte mit Sportprofil (Sport-Kita) zu errichten. Das Gebiet liegt im Außenbereich und der Flächennutzungspian stellt für diesen Bereich eine Grünfläche - Sportanlage - dar. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Sport-Kita geschaffen. Drucksache 162/2023 Seite 2 Sachdarstellung Im Bereich der Sportstätten „Untere Dämmen“ wird der Bau einer Kindertagesstätte mit Sportprofil (Sport-Kita) angestrebt. Beschlossen wurde dies im Rahmen des Sportentwicklungskonzeptes am 18.07.2022 im Gemeinderat (Drucksache Nummer: 141/2022). Mit der fünfgruppigen Sport-Kita soll dem großen Betreuungsplatzmangel bei Kindertagesstätten ent gegengewirkt werden. Im Erdgeschoss werden die Vereinsräume vom Tennisclub Lahr sowie vom Ho ckey-Club Lahr eingerichtet. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über eine geplante Wendeanlage in der Zufahrtsstraße Stumpenlindle, welche an die Werderstraße angeschiossen ist. Die geplante Maßnahme liegt im Außenbereich, auf den Gemarkungen Lahr bzw. Sulz. Der Flächen nutzungsplan stellt eine Grünfläche - Sportanlage - dar. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Kindertagesstätte zu schaffen, ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Parallel ist der Flächennut zungsplan für diesen Bereich zu ändern, indem die derzeitige Darstellung in Fläche für Gemeinbedarf geändert wird (siehe hierzu Drucksache Nummer 174/2023). Aufgrund der Lage im Außenbereich ist das Regeiverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit zwei Beteiligungsstufen durchzufüh ren. Zudem ist die naturschutzrechtliche Thematik der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung abzuarbei ten. Die planerische Konzeption und die Kerndaten sind den als Anlagen beigefügten textlichen und zeich nerischen Unterlagen zu entnehmen. Die Verwaltung schlägt vor. den Aufstellungsbeschluss und den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange für den Bebauungsplan SPORT-KITA zu fassen. Tllman Retters Sabine Fink Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: EI Die einmaligen (Investitions-)Kosten der Maßnahme Bebauungsplanerstellung betragen weni ger als 50.000 EURO. Anlage(n): - Erläuterung - Bestandsplan mit Geltungsbereich - Gestaltungsplan Hinweis; Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteüen. Ein befange nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.