Beschlussvorlage (- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung)
Vorlage: Bebauungsplan PV-ANLAGE WALDMATTENSEE, Stadtteil Kippenheimweiler - Aufstellungsbeschluss - Billigung des Vorentwurfs - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
23. Oktober 2023
Beschlussvorlage (Bebauungsplan PV-ANLAGE WALDMATTENSEE, Stadtteil Kippenheimweiler - Aufstellungsbeschluss - Billigung des Vorentwurfs - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der…
Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Beschlussvorlage (- Erläuterung zum Vorentwurf)
Beschlussvorlage (- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung)
Beschlussvorlage (- Übersichtspläne)
Beschlussvorlage (- Vorentwurf eines Nutzungsplanes mit Geltungsbereich)
23. Oktober 2023
Weitere Dateien
Beschlussvorlage (Bebauungsplan PV-ANLAGE WALDMATTENSEE, Stadtteil Kippenheimweiler - Aufstellungsbeschluss - Billigung des Vorentwurfs - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der…
Beschlussvorlage (- Übersichtspläne)Beschlussvorlage (- Vorentwurf eines Nutzungsplanes mit Geltungsbereich)Beschlussvorlage (- Erläuterung zum Vorentwurf)Beschlussvorlage (- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung)Beschlussvorlage (- Anlage 0)
INGENIEURBÜRO Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Siebenmühlenstr. 36 70771 Leinfelden-Echterdingen Tel.: 07 11 – 99 760 7 - 60 Fax: 07 11 – 99 760 7- 80 eMail: info@doerrib.de Web: http://www.doerrib.de Vogel-Bau GmbH: Erweiterung Kiesabbau Waldmattsee Kippenheimweiler UVP-Bericht – Artenschutzprüfung Inhalt 1 Zu prüfendes Artenspektrum ....................................................................................................................................... 1 1.1 Methodik ................................................................................................................................................................. 5 1.2 Arten ohne geeigneten Lebensraum im UG ..................................................................................................... 5 1.3 Nicht nachgewiesene bzw. nicht betroffene Arten .......................................................................................... 5 1.3.1 Wasserorganismen (Baggersee) ................................................................................................................ 6 1.3.2 Libellen ........................................................................................................................................................ 6 1.3.3 Heuschrecken ............................................................................................................................................. 7 1.3.4 Tagfalter ....................................................................................................................................................... 7 1.3.5 Nachtfalter .................................................................................................................................................. 9 1.3.6 Totholzkäfer u.ä. ......................................................................................................................................10 1.3.7 Amphibien und Reptilien........................................................................................................................11 1.3.8 Fledermäuse ..............................................................................................................................................13 1.3.9 Sonstige Säugetiere...................................................................................................................................14 1.3.10 Höhere Pflanzen ......................................................................................................................................15 1.3.11 Krebse ........................................................................................................................................................16 1.3.12 Käfer-, Spinnenarten der Trockenstandorte ........................................................................................16 1.4 Vogelarten .............................................................................................................................................................16 1.5 Arten im Vorhabensbereich ...............................................................................................................................19 1.5.1 Springfrosch ..............................................................................................................................................19 1.5.2 Mauereidechse ..........................................................................................................................................20 1.5.3 Vögel ..........................................................................................................................................................21 2 Maßnahmen ...................................................................................................................................................................22 2.1 Vermeidungsmaßnahmen ...................................................................................................................................23 2.2 CEF-Maßnahmen ................................................................................................................................................24 2.2.1 AMPH 2 – Jährliches Laichgewässerangebot ......................................................................................24 2.2.2 ME 2 –Ersatzhabitat für die Mauereidechse .......................................................................................24 2.2.3 ME 3 –Umsiedeln von Mauereidechsen ..............................................................................................29 2.2.4 FRP 1 – Jährliches Brutplatzangebot ....................................................................................................29 2.3 Monitoring ............................................................................................................................................................30 3 Prüfung der Verbotstatbestände ................................................................................................................................30 i Vogel-Bau GmbH: Erweiterung Kiesabbau Waldmattsee Kippenheimweiler UVP-Bericht – Artenschutzprüfung Abbildungen Abbildung 1: Teilhabitat 3 – dicht ruderal bewachsener Südwall ...............................................................................25 Abbildung 2: Teilhabitat 4 – noch junger Lebensraum, wenig Bewuchs ..................................................................26 Abbildung 3: Geplantes Ersatzhabitat Mauereidechse mit Totholzhäufen (braun), Kieswackenhäufen (rot) und Lehmhäufen (blau) ...................................................................................................................................28 Anlagen Prüfprotokolle ........................................................................................................................................................ Anlage 1 Pläne Maßnahmen Artenschutz ............................................................... 1 : 2.500 ................................................ U20-0901/4 ii Vogel-Bau GmbH: Erweiterung Kiesabbau Waldmattsee Kippenheimweiler UVP-Bericht – Artenschutzprüfung 1 Zu prüfendes Artenspektrum Die rechtliche Grundlage für die artenschutzrechtliche Prüfung bildet das BNatSchG, insbesondere §44. Vertiefende Vorgaben für die Durchführung der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) im Rahmen von Eingriffsplanungen liegen z.B. in Bayern (STMI 2007)1 und Nordrhein-Westfalen (LANUV 20072) sowie von Seiten der LANA (20063) und bei TRAUTNER (20084) vor. Nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben (§44 (5) BNatSchG) werden bei Planungs- und Zulassungsvorhaben im Rahmen der saP die europäischen Vogelarten nach Vogelschutzrichtlinie sowie die Arten nach Anhang IV FFH-Richtlinie sowie darüber hinaus streng geschützte Arten bearbeitet. Die „nur“ besonders geschützten Arten sind von den artenschutzrechtlichen Verboten in diesem Fall pauschal freigestellt. Sie werden in der Regel über die Eingriffsregelung mitberücksichtigt und sind nicht Gegenstand der saP. Die in der folgenden Tabelle genannten Arten sind für den Naturraum „Südlicher Oberrhein“, in dem sich das Vorhaben befindet, abzuprüfen. Die Liste orientiert sich an der im Zielartenkonzept Baden-Württemberg (ZAK BW) dargestellten Verbreitung der Arten bzw. aktuellen Verbreitungskarten der LUBW (Fledermäuse, Amphibien etc.). - Die Tabelle enthält keine Vogelarten, da diese bereits in der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung bearbeitet wurden. Mögliche Auswirkungen auf planungsrelevante Arten werden in der saP überprüft (s.u.). Als planungsrelevant wurden eingestuft: alle streng geschützten Vogelarten, Vogelarten nach Vogelschutzrichtlinie (Anhänge I, II/2) und andere Arten, für die in Baden-Württemberg Schutzgebiete eingerichtet wurden. STMI (BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN) (2007): Hinweise zur Aufstellung der naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP). In: www.stmi.bayern.de. 2 LANUV (LANDESAMT FÜR NATUR; UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW) (2007): Einführung Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. In: www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de. 3 LANA (2006): Hinweise der Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz zur Anwendung des europäischen Artenschutzrechts bei der Zulassung von Vorhaben und bei Planungen. In: Fachdienst Naturschutz: Naturschutz-Info 2/2006 / 3/2006, LUBW Baden-Württemberg. 4 TRAUTNER, J. (2008): Artenschutz im novellierten BNatSchG – Übersicht für die Planung, Begriffe und fachliche Annäherung – In: Naturschutz in Recht und Praxis – online, Heft 1, 2008. www.naturschutzrecht.de 1 1 Vogel-Bau GmbH: Erweiterung Kiesabbau Waldmattsee Kippenheimweiler UVP-Bericht – Artenschutzprüfung FFH-Anhang-IV-Arten (IV) sowie darüber hinaus streng geschützte Arten (s) im Naturraum und ihre Einordnung in den Roten Listen Baden-Württemberg (RL BW): 0 = verschollen/ausgestorben, 1= vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, 5 = schonungsbedürftig, V = Vorwarnliste, ng = nicht gefährdet D = Datenlage ungenügend G = Gefährdung anzunehmen R = seltene Art bzw. mit geografischer Restriktion i = gefährdete wandernde Art oE = ohne Einschätzung u = unbeständig Z = zweifelhaftes Vorkommen Libellen Lateinischer Name Ophiogomphus cecilia Coenagrion mercuriale Leucorrhinia caudalis Gomphus flavipes Orthetrum albistylum Heuschrecken Lateinischer Name Aiolopus thalassinus Modicogryllus frontalis Platycleis tessellata Netzflügler Lateinischer Name Dendroleon pantherinus Libelloides longicornis Tagfalter Lateinischer Name Lycaena dispar Maculinea nausithous Maculinea teleius Maculinea arion Lopinga achine Arethusana arethusa Brenthis daphne Hipparchia fagi Nachtfalter Lateinischer Name Proserpinus proserpina (Sphingidae) Eucarta amethystina (Noctuidae) Luperina dumerilii (Noct.) Shargacucullia caninae (Noct.) Fagivorina arenaria (Geometridae) Nola subchlamydula (Nolidae) Hyles vespertilio (Sphingidae) Gastropacha populifolia (Lasiocamp.) Deutscher Name Grüne Keiljungfer Helm-Azurjungfer Zierliche Moosjungfer Asiatische Keiljungfer Östlicher Blaupfeil Schutzstatus II/IV II/s IV IV s RL BW 3 3 1 2R D Deutscher Name Grüne Strandschrecke Östl. Grille Braunfleckige Beißschrecke Schutzstatus s s s RL BW 2R 1 1 Deutscher Name Panther-Ameisenjungfer Langfühliger Schmetterlingshaft Schutzstatus s s RL BW 1 1 Deutscher Name Großer Feuerfalter Dunkler Wiesenkn.-Ameisenbläuling Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling Schwarzfleckiger Ameisenbläuling Gelbringfalter Rotbindiger Samtfalter Brombeer-Perlmutterfalter Großer Waldportier Schutzstatus II/IV II/IV II/IV IV IV s s s RL BW 3 3 1 2 1 0 1 1 Deutscher Name Nachtkerzenschwärmer Amethysteule Dumerils Graswurzeleule Hundsbraunwurz-Mönch Rotbuchen-Flechten-Baumspanner Gamander-Kleinbärchen Fledermausschwärmer Pappelglucke Schutzstatus IV s s s s s s s RL BW V 2 1 3 3 1 1 1 2 Vogel-Bau GmbH: Erweiterung Kiesabbau Waldmattsee Kippenheimweiler UVP-Bericht – Artenschutzprüfung Holzbewohnende Käfer Lateinischer Name Osmoderma eremita (Scarabaeidae) Cerambyx cerdo (Cerambycidae) Megopis scabricornis (Ceram.) Necydalis ulmi (Ceram.) Purpuricenus kaehleri (Ceram.) Cucujus cinnaberinus (Cucujidae) Scintillatrix mirifica (Bupr.) Palmar festiva (Bupr) Aesalus scarabaeoides (Lucanidae) Gnorimus variabilis (Scarabaeidae) Protaetia aeruginosa (Scarab.) Sonst. Käfer Lateinischer Name Bolbelasmus unicornis (Geotrupidae) Dytiscus latissimus(Dytiscidae) Graphoderus bilineatus(Dytisc.) Meloe autumnalis (Meloidae) Meloe cicatricosus (Meloid.) Meloe decorus (Meloid.) Meloe rugosus (Meloid.) Cylindera arenaria (Carabidae) Cylindera germanica (Carab.) Spinnen Lateinischer Name Arctosa cinerea Dolomedes plantarius Philaeus chrysops Weichtiere Lateinischer Name Anisus vorticulus Unio crassus Pseudanodonta complanata Krebse Lateinischer Name Astacus astacus Branchipus schaefferi Tanymastix stagnalis Fische und Rundmäuler Deutscher Name Eremit Heldbock Körnerbock Panzers Wespenbock Purpurbock Scharlachkäfer Großer Ulmen-Prachtkäfer Grüner Wacholder-Prachtkäfer Kurzschröter Veränd. Edelscharrkäfer Großer Goldkäfer Schutzstatus II/IV II/IV s s s II/IV s s s s s RL BW 2 1 1 1 1 oE 0 1 2 2 2 Deutscher Name Vierzähniger Mistkäfer Breitrand Schmalbindiger Breitflügel-Tauchkäfer Blauschillernder Maiwurmkäfer Narbiger Maiwurmkäfer Violetthalsiger Maiwurmkäfer Mattschwarzer Maiwurmkäfer Flussufer-Sandlaufkäfer Deutscher-Sandlaufkäfer Schutzstatus II/IV II/IV II/IV s s s s s s RL BW oE oE oE oE oE oE oE 0 1 Deutscher Name Flussufer-Wolfsspinne Gerandete Wasserspinne Goldaugen-Springspinne Schutzstatus s s s RL BW 0 2 1 Deutscher Name Zierliche Tellerschnecke Kleine Flussmuschel Abgeplattete Teichmuschel Schutzstatus II/IV II/IV s RL BW 2 1 1 Deutscher Name Edelkrebs Echter Kiemenfuß Sumpf-Feenkrebs Schutzstatus s s s RL BW oE 1 1 Lateinischer Name Deutscher Name Schutzstatus Accipenser sturio Coregonus oxyrhynchus Amphibien und Reptilien Lateinischer Name Triturus cristatus Bombina variegata Alytes obstetricans Atlantischer Stör Nordseeschnäpel II/IV II/IV RL Rheinsystem 0 oE Deutscher Name Kammmolch Gelbbauchunke Geburtshelferkröte Schutzstatus II/IV II/IV IV RL BW 2 2 2 3 Vogel-Bau GmbH: Erweiterung Kiesabbau Waldmattsee Kippenheimweiler UVP-Bericht – Artenschutzprüfung Pelobates fuscus Bufo viridis Bufo calamita Hyla arborea Rana arvalis Rana dalmatina Rana lessonae Coronella austriaca Lacerta agilis Podarcis muralis Lacerta bilineata Fledermäuse Lateinischer Name Barbastella barbastellus Myotis bechsteinii Myotis emarginatus Myotis myotis Rhinolophus ferrumequinum Eptesicus serotinus Myotis alcathoe Myotis daubentonii Myotis brandtii Myotis mystacinus Myotis nattereri Nyctalus leisleri Nyctalus noctula Pipistrellus kuhlii Pipistrellus nathusii Pipistrellus pygmaeus/mediterraneus Pipistrellus pipistrellus Plecotus auritus Plecotus austriacus Sonst. Säugetiere Lateinischer Name Castor fiber Lynx lynx Felis silvestris Muscardinus avellanarius Pflanzen Lateinischer Name Apium repens Bromus grossus Cypripedium calceolus Liparis loeselii Marsilea quadrifolia Lindernia procumbens Spiranthes aestivalis Luronium natans Vitis vinifera sylvestris Knoblauchkröte Wechselkröte Kreuzkröte Laubfrosch Moorfrosch Springfrosch Kleiner Wasserfrosch Schlingnatter Mauereidechse Mauereidechse Westliche Smaragdeidechse IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV 2 2 2 2 1 3 G 3 V 2 1 Deutscher Name Mopsfledermaus Bechsteinfledermaus Wimperfledermaus Großes Mausohr Große Hufeisennase Breitflügelfledermaus Nymphenfledermaus Wasserfledermaus Große Bartfledermaus Kleine Bartfledermaus Fransenfledermaus Kleiner Abendsegler Großer Abendsegler Weißrandfledermaus Rauhautfledermaus Mückenfledermaus Zweigfledermaus Braunes Langohr Graues Langohr Schutzstatus II/IV II/IV II/IV II/IV II/IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV IV RL BW 1 2 R 2 1 2 ? 3 1 3 2 2 i D i G ng 3 1 Deutscher Name Biber Eurasischer Luchs Wildkatze Haselmaus Schutzstatus II/IV II/IV IV IV RL BW 2 0 0 G Deutscher Name Kriech-Sellerie Dicke Trespe Frauenschuh Sumpf-Glanzkraut Kleefarn Liegendes Büchsenkraut Sommer-Drehwurz Froschkraut Wilde Weinrebe Schutzstatus II/IV II/IV II/IV II/IV II/IV IV IV s s RL BW 1 2 3 2 1 2 1 u 1 4 Vogel-Bau GmbH: Erweiterung Kiesabbau Waldmattsee Kippenheimweiler UVP-Bericht – Artenschutzprüfung 1.1 Methodik Zur Methodik der Untersuchungen s. entsprechendes Kapitel 3 im Schutzgut „Flora und Fauna“ (Angaben zu Untersuchungsgebiet (UG) sowie zu den 7 Untersuchungsterminen von März bis Juli). Weitere Einzelheiten s.u. bei den einzelnen Arten. 1.2 Arten ohne geeigneten Lebensraum im UG Für die im Folgenden genannten Arten aus der Tabelle liegen im Untersuchungsgebiet (UG) keine geeigneten Lebensräume vor, sie werden deshalb durch das Vorhaben nicht betroffen: - typische Fließgewässerarten (Muscheln: Unio crassus, Libellen: Coenagrion mercuriale, Ophiogomphus cecilia. Fische: Stör, Schnäpel)) - keine geeigneten Larvenfraßpflanzen für Falter- und Käferarten (Eucarta amethystina an Peucedanum sp., Shargacucullia caninae an Hunds-Braunwurz, Nola subchlamydula an Edel-Gamander). - keine geeigneten besonders wärmebegünstigten Biotoptypen betroffen. Aktuelle Nachweise am südlichen Oberrhein nur vom Kaiserstuhl: Schmetterlingshaft Libelloides longicornis (Geröllhalden, Hangrasen, Rebgebiete, jew. mit Gehölzen), Gelbringfalter (Lopinga achine, lichte Wälder mit grasreicher Bodenvegetation), Rotbindiger Samtfalter (Arethusana arethusa, lückig bewachsene Sandböden, ausgestorben), Großer Waldportier (Hipparchia fagi, Trockenwälder + Waldränder), Graswurzeleule (Luperina dumerilii, Lössböschungen). 1.3 Nicht nachgewiesene bzw. nicht betroffene Arten Für die folgenden Arten(gruppen) konnte ein Vorkommen im Untersuchungsgebiet (UG) nicht von vornherein ausgeschlossen werden: - Die Arten konnten aber im Rahmen der jeweiligen Geländeuntersuchungen nicht im UG nachgewiesen werden und können somit durch das Vorhaben nicht betroffen werden. 5 Vogel-Bau GmbH: Erweiterung Kiesabbau Waldmattsee Kippenheimweiler UVP-Bericht – Artenschutzprüfung - Die Arten kommen potenziell in Teilbereichen des UG vor, die nicht näher untersucht wurden, da eine Betroffenheit durch die Abbauerweiterung auszuschließen ist (z.B. Waldflächen u.a. Gehölze, Grünland, Ortschaft Kippenheimweiler). 1.3.1 Wasserorganismen (Baggersee) Bei einem Schnorchelgang Ende Juli 2021 wurde ein naturnäherer Uferabschnitt auf artenschutzrelevante Arten geprüft. Eine Untersuchung des Eingriffsufers (Südufer) war aus Sicherheitsgründen nicht möglich (Uferabbruchgefahr). Stattdessen wurde benachbart das renaturierte SW-Ufer untersucht (hergestellte Flachwasserzone). Untersuchte Arten: - Weichtiere: Anisus vorticulus, Pseudanodonta complanata - Schwimmkäfer:: Graphoderus bilineatus, Dytiscus latissimus - Wasserspinnen: Dolomedes plantarius. - Krebse: Astacus astacus. Die Flachwasserzone (Substrat: kiesig, Wasserstandsschwankungen), gestaltet sich noch vegetationslos, auch Makrophyten oder andere Wasserpflanzen sind selten (Mentha aquatica). Es bestehen keine geeigneten Habitate für die oben genannten Arten. Die Tiere wurden nicht nachgewiesen. Auch bei zahlreichen Uferbegehungen wurden nie Muschelschalen entlang der Wasserkante festgestellt. Was für das SW-Ufer gilt, gilt in noch ausgeprägterem Maße für das Südufer (Eingriffsufer): Der Ufer ist ebenfalls jung und vegetationslos, dabei durch aktuelle Baggerungen gestört. Ein Vorkommen der Arten ist auszuschließen. Ein kleines Vorkommen der Zierlichen Tellerschnacke (Anisus vorticulus) ist in der weiter westlich gelegenen Rheinaue bekannt: FFH-Gebiet „Taubergießen“ (Mapl 2019, INULA). 1.3.2 Libellen Bei den Untersuchungen wurden 9 Libellenarten nachgewiesen. Speziell wurde auf Vorkommen der potenziell möglichen Arten geachtet (Baggerseeufer + Kleingewässer): - Zierliche Moosjungfer (Leucorrhinia caudalis): Habitat Altarme, Baggerseen mit Tauchblattvegetation (Flachwasserzonen) - Asiatische Keiljungfer (Gomphus flavipes): Habitat langsam fließende Flüsse, Altarme, Auskiesungen - Östlicher Blaupfeil (Orthetrum albistylum): Habitat häufig flache Pioniergewässer in Abbaustätten 6 Vogel-Bau GmbH: Erweiterung Kiesabbau Waldmattsee Kippenheimweiler UVP-Bericht – Artenschutzprüfung Die Arten wurden nicht festgestellt. Die z.T. anspruchsvollen Arten waren an den noch jungen oder gestörten Ufern des Baggersees nicht zu erwarten. O. albistylum war an den Amphibienlaichgewässern nicht nachweisbar. 1.3.3 Heuschrecken Bei den Kartierarbeiten wurden 9 Schreckenarten festgestellt. Dabei wurden die 4 artenschutzrelevanten Arten (Aiolopus thalassinus, Platycleis tessellata, Modicogryllus frontalis) bei der Sommerbegehung der ufernahen Sukzessionsflächen auf Rohkies nicht nachgewiesen. Beim Absuchen der vegetationsarmen Kies- und Sandflächen wurden die Blauflügelige Sandschrecke (Sphingonotus caerulans) und die Blauflügelige Ödlandschrecke (Oedipoda caerulescens) festgestellt. Vorkommen sind variabel, in Abbaustandorten oft abhängig vom Sukzessionsgeschehen. 1.3.4 Tagfalter Im Untersuchungsgebiet wurden 14 Tagfalterarten nachgewiesen, darunter keine artenschutzrelevante Art. - Großer Feuerfalter (Lycaena dispar): Die Art ist derzeit in BW in Ausbreitung vom Rhein / Kraichgau in Richtung nördliches Baden-Württemberg begriffen. Raupenfraßpflanzen sind nichtsaure Ampferarten, wie sie an Gewässerufern oder auf Ruderalstellen vorkommen. Im UG sind dies v.a. der Stumpfblättrige und der Krause Ampfer (Rumex obtusifolius, R. crispus). Als Flugzeit wird für die Oberrheinebene der Juni und der August angegeben (2 Generationen). Dies kann je nach Witterung variieren. Die Eiablage findet jeweils zum Ende der Flugzeit statt. Ampfer kommen im UG verbreitet, aber selten gehäuft vor (Grünland, Ackerränder, Ödland im Kiesabbau). 1 gehäuftes Vorkomme auf Rapsacker an der Westgrenze der Süderweiterung. Im Juni / Juli wurden keine fliegenden Falter nachgewiesen. Auch die Untersuchungen an Ampferpflanzen (Blätter) im Juli ergaben keinen Nachweis von Eiern oder Raupen des Feuerfalters (stattdessen Nachweis von Lochfraß durch andere Arten, Rehfraß, z.T. stark gekräuselte Blätter, meist aber frisch und unbefressen). Untersucht wurden jew. frische Blätter: - 10* Rumex obtusifolius Tabakacker Erweiterung - 25* Rumex obtusifolius Rapsacker Erweiterung - 1* Rumex crispus Rapsacker Erweiterung - 1* Rumex crispus Westufer Baggersee 7 Vogel-Bau GmbH: Erweiterung Kiesabbau Waldmattsee Kippenheimweiler UVP-Bericht – Artenschutzprüfung Ein größeres Vorkommen des Großen Feuerfalters in der weiteren Umgebung ist z.B. vom NSG „Elzwiesen“ bekannt (Mapl FFH-Gebiet „Taubergießen“ 2019, INULA). - Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous): Art der Feuchtwiesen und –brachen. In der Flugzeit (Juli bis Mitte August) Eiablage in Blüten des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis). Die Jungraupe lässt sich ab Ende August/ Anfang September auf den Boden fallen und verbringt den Rest der Larvalzeit im Ameisennest. - Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea teleius): In der Flugzeit (ein bisschen früher als nausithous, Eiablage in knospige Blütenstände; die Art besiedelt i.d.R. größere Wiesenknopf-Bestände (z.B. Feucht/Streuwiesen) und ist empfindlicher gegen eine Verbrachung als M. nausithous (andere Wirtsameise). Sie ist deshalb an Gräben und allgemein seltener. Die Eiablagepflanze (für beide Arten: Großer Wiesenknopf) kommt im UG nur auf Grünlandflächen vor, rel. häufig sogar auf den beiden großen Wiesen am Mittelgraben. Ameisenbläulinge wurden hier zur Flugzeit Ende Juli jedoch nicht nachgewiesen. Die Flächen liegen außerhalb des geplanten Eingriffs. In den umliegenden FFH-Gebieten kommen die beiden Arten z.T. noch vor: Durchschnittliche Vorkommen im FFH-Gebiet „Taubergießen“ (Mapl 2019, INULA), vom Aussterben bedroht im FFH-Gebiet „Reinniederung Wittenweier bis Kehl“ (Mapl 2020, bhmp). - Schwarzfleckiger Ameisenbläuling (Maculinea arion): Art der Magerrasen. Im Raum existieren neuere Funde nur für den Kaiserstuhl (www.schmetterlinge-bw). Hauptverbreitungsgebiete in BW sind aktuell die Schwäbische Alb, der Südschwarzwald und der Kaiserstuhl (+ Einzelfunde). Raupenfraßpflanzen sind Thymian und Oregano. Beide kommen im UG nicht vor. Der Falter wurde zur Flugzeit (Juli) nicht am Standort nachgewiesen. - Brombeer-Perlmutterfalter (Brenthis daphne): Die Art ist gegenwärtig von SW aus in Ausbreitung begriffen und im südlichen Oberrheintal mittlerweile schon recht weit verbreitet (www.terragraphie.de), stellenweise auch am nördlichen Oberrhein (www.schmetterlinge-bw.de). Als Larvalstandort kommen besonnte Brombeerbestände in Frage. Größere besonnte Brombeerbestände finden sich insbesondere auf dem Randwall südlich des Kieswerks, an der Ostgrenze der Erweiterung. Larvensuche im April/Mai bzw. Faltersuche im Juli ergaben jeweils keinen Nachweis. 8 Vogel-Bau GmbH: Erweiterung Kiesabbau Waldmattsee Kippenheimweiler UVP-Bericht – Artenschutzprüfung 1.3.5 Nachtfalter - Nachtkerzenschwärmer (Proserpinus proserpina): Die Art besiedelt (landesweit) Ruderalfluren und Feuchtbrachen mit Vorkommen der Raupenfraßpflanzen: v.a. Weidenröschen (Epilobium), daneben Nachtkerze (Oenothera), seltener Blut-Weiderich (Lythrum). Die Nachtkerze (Oenothera biennis) kommt auf der trocken-ruderalen Kiesvegetation am Ost- und Westufer des Baggersees rel. häufig vor. Weidenröschen (Epilobium sp.) kommen sehr zerstreut im UG, sind aber punktuell gehäuft. Die Erweiterungsfläche spielt für diese Pflanzenarten keine Rolle. Untersuchungen fanden zur Raupenzeit statt: Hochsommer (2021: Juli, Raupenfunde auf wanderfalter.org): Am 27.07. gelang kein Raupennachweis im UG: Stichprobenuntersuchungen ergaben keinen Hinweis auf Raupenbesatz (Pflanzen weitgehend vital, unbefressen bzw. Fraß durch andere Arten, keine charakteristischen Fraßspuren, Kotballen oder Raupennachweise an der Pflanze oder in der Bodenstreu). Untersuchte Pflanzen: - 20* Oenothera biennis SW-Ufer (Kies) - 25 + 10* Oenothera biennis Ost-Ufer (Kies) - 3* Oenothera biennis südlicher Randwall - 15* Epilobium hirsutum Ackerrand Tabak - 5* Epilobium hirsutum Mittelgraben am Kieswerk - 1* Epilobium hirsutum südlicher Randwall - 1* Epilobium hirsutum Ost-Ufer (Kies) - 3* Epilobium parviflorum südlicher Randwall - 1* Epilobium parviflorum SW-Ufer (Kies) Oenothera waren meist ohne jegliche Schadstellen, Epilobium z.T. mit Käferbesatz, Gespinsten oder mit verbrannten Blättern. - Rotbuchen-Flechten-Baumspanner (Fagivorina arenaria): Die Raupe besiedelt Rindenflechten an Bäumen. Nennenswerte, untersuchbare Flechtenbestände auf Baumrinde kommen, zumindest innerhalb der Eingriffsfläche, nicht vor. Die Art wird nicht betroffen. - Fledermausschwärmer (Hyles vespertilio): Art der Schotterflächen (Alpenflüsse), ggf. auch im Kiesabbau; Raupenfraßpflanze: Rosmarin-Weidenröschen (Epilobium dodonaei, Raupen im Sommer). In BaWü überwiegend alte Funde im Südwesten bekannt (www.schmetterlinge-bw), ein neuer Fund im Hegau. Im UG war nur 1 Ex. des Rosmarin-Weidenröschens auffindbar (ohne Befund). 9 Vogel-Bau GmbH: Erweiterung Kiesabbau Waldmattsee Kippenheimweiler UVP-Bericht – Artenschutzprüfung - Pappelglucke (Gastropacha populifolia): Vom Aussterben bedrohte Art der Auwälder. Nahrungspflanze der Raupe: Populus nigra. Neuere Nachweise nur für das nördliche Oberrheintal (www.schmetterlinge-bw.de). Im UG fehlen ausgeprägte Auewaldbereiche. Pappeln wurden jedoch an Waldrändern, entlang von Gräben und Wegen häufig gepflanzt (Populus x canadensis, Populus nigra italica) und verjüngen sich z.B. am Baggerseeufer. Auf der Erweiterungsfläche kommen keine Pappeln vor. Die Art wird daher nicht betroffen. 1.3.6 Totholzkäfer u.ä. Die Eingriffsfläche (v.a. Ackerland) ist arm an Gehölzen (1 Walnussbaum). Einen besseren Standort für Totholzbewohner stellen die umliegenden naturnahen Waldflächen dar (Unterwald, Kaiserswald). Der Walnussbaum auf der Erweiterungsfläche ist vital, weist keine Höhlungen oder Ausborlöcher auf. Für folgende Arten bestehen zumindest auf der Vorhabensfläche keine geeigneten Habitate (falsches Baumartenspektrum): - Eremit (Osmoderma eremita): Hauptbaumart Eiche, daneben a. andere Arten; hohle Bäume mit großen Mulmhöhlen auf der Erweiterung nicht vorhanden (Nussbaum vital). - Großer Goldkäfer (Protaetia aeruginosa): Hauptbaumart Eiche (Linde), entsprechendes Alt-/Totholz kommt auf der Vorhabensfläche nicht vor. - Heldbock (Cerambyx cerdo): In Deutschland nur Vorkommen an Eichen bekannt (Artensteckbrief LWF Bayern). Die Art wurde auch im FFH-Gebiet „Reinniederung Wittenweier bis Kehl“ nachgewiesen (Mapl 2020, bhmp). - Purpurbock (Purpuricenus kaehleri): In Baden-Württemberg nur noch bedrohtes Restvorkommen am Kaiserstuhl. - Ulmen-Prachtkäfer (Scintillatrix mirifica): Ulmen auf der Eingriffsfläche nicht vorkommend. - Körnerbock (Megopis scabricornis): polyphag, z.B. in Obstbäumen; Larven in morschem, feuchten Holz absterbender oder noch lebender Bäume (www.entomologie-stuttgart.de). In Baden-Württemberg nur wenige Vorkommen entlang des Rheins. Charakteristische Ausbohrlöcher wurden am Walnussbaum nicht gefunden. - Panzers Wespenbock (Necydalis ulmi): polyphag, z.B. in Buchen; Larven in abgestorbenem Stammholz. In Baden-Württemberg nur wenige Vorkommen entlang des Rheins. Entsprechende Ausbohrlöcher wurden am Walnussbaum nicht gefunden - Kurzschröter (Aesalus scarabaeoides): polyphag, z.B. in Eichen; Larven in bodennahem braunfaulem Holz. In Baden-Württemberg zerstreute Vorkommen in tieferen Lagen. Entsprechendes Faulholz besteht auf der Erweiterungsfläche nicht. 10 Vogel-Bau GmbH: Erweiterung Kiesabbau Waldmattsee Kippenheimweiler UVP-Bericht – Artenschutzprüfung - Edelscharrkäfer (Gnorimus variabilis): polyphag, z.B. in Eichen; Larven in Mulmhöhlen, liegenden Stämmen / starken Ästen. In Baden-Württemberg zerstreute Vorkommen. Entsprechende Mulmhöhlen bestehen am vitalen Walnussbaum nicht. - Grüner Wacholder-Prachtkäfer (Palmar festiva): Raupenfraßpflanze ursprünglich Wacholder (Schwäbische Alb), in diesem Jahrtausend auch Thuja und Scheinzypresse, die häufig als Gartenpflanzen verwendet werden. Ausbreitung der wärmeliebenden Art aus dem Mittelmeerraum über die Schweiz ins baden-württembergische Rheintal, häufig über Gartenpflanzen. Auf der Erweiterungsfläche kommen keine Fraßpflanzen vor (Thuja am Westufer des Baggersees 8Anglerbereich)). - Veränderlicher Edelscharrkäfer (Cucujus cinnaberinus): Nachweise bisher zwischen Offenburg und Karlsruhe (Steckbrief LUBW). Die Larve frisst fast ausschließlich an toten Pappeln (Silber-Weide, Rot-Buche, Berg-Ahorn). Diese Baumarten kommen auf der Erweiterungsfläche nicht vor. Die Art wurde auch im FFH-Gebiet „Reinniederung Wittenweier bis Kehl“ nachgewiesen (Mapl 2020, bhmp). - Panther-Ameisenjungfer (Dendroleon pantherinus): polyphag, z.B. in Eichen; Larven in Mulmhöhlen, hohlen Bäumen. In Baden-Württemberg auf die Tieflagen beschränkt (Oberrhein); hohle Bäume mit Mulmhöhlen sind auf der Erweiterung nicht vorhanden. 1.3.7 Amphibien und Reptilien Bei den Kartierarbeiten 2021 wurden lediglich 2 Amphibien- und 2 Reptilienarten festgestellt, darunter 2 artenschutzrelevante Arten: Mauereidechse und Springfrosch. Diese werden im Kapitel 1.5 „Arten im Vorhabensbereich“ separat behandelt. Alle weiteren relevanten Arten konnten im Kiesabbaugebiet nicht nachgewiesen werden: - Kammmolch: Nach Landesweiter Artenkartierung (LAK) ist der Kammmolch entlang des Rheins verbreitet, auch im Raum Lahr. Nächster aktuelle Nachweis nach LAK sind die Gebiete Rust, Ettenheim und Seelbach (2015-2020). Die Art ist auch für die beiden benachbarten FFH-Gebiete in der Rheinaue belegt („Taubergießen“, „Rheinniederung zwischen Wittenweier und Kehl“). Im Kiesabbaugebiet liegen eher ungeeignete Gewässer vor (pflanzenarme Pioniergewässer, zu kleine / flache / junge Gewässer; Baggersee mit Fischbestand). - Gelbbauchunke: Die Art ist im Rheintal und den angrenzenden Schwarzwaldvorbergen stellenweise verbreitet. Sie ist auch für das UTM5-Blatt mit dem Waldmattsee belegt (LAK: 2014, Raum Wittenweier/Langenwinkel/Kippenheimweiler/Kippenheim/Mahlberg), wurde jedoch am Baggersee nicht 11 Vogel-Bau GmbH: Erweiterung Kiesabbau Waldmattsee Kippenheimweiler UVP-Bericht – Artenschutzprüfung nachgewiesen (geeignete Tümpel vorhanden). Die Art ist auch für die beiden benachbarten FFH-Gebiete in der Rheinaue belegt („Taubergießen“, „Rheinniederung zwischen Wittenweier und Kehl“). - Geburtshelferkröte: Hauptverbreitungsgebiet ist der Südschwarzwald, nördlichster Fundpunkt südöstlich Schuttertal (LAK). - Knoblauchkröte: Hauptverbreitung am nördlichen Oberrhein; am südlichen Oberrhein nur 1 aktueller Fundpunkt östlich Ettenheim (2018, LAK). - Wechselkröte: Die Art ist im nördlichen Oberrheintal verbreitet (nördlich Achern) + 1 Fundpunkt bei Freiburg (LAK). Sie war daher im Kiesabbaugebiet nicht zu erwarten. - Kreuzkröte: Die Art ist entlang des gesamten Rheintals verbreitet. Sie ist auch für das UTM5-Blatt mit dem Waldmattsee belegt (LAK: 2014, Raum Wittenweier/Langenwinkel/Kippenheimweiler/Kippenheim/Mahlberg), wurde jedoch am Baggersee nicht nachgewiesen (geeignete Tümpel vorhanden). Sie ist Zielart der Rekultivierung. Der letzte gesicherte Nachweis datiert von 1995. - Laubfrosch: Die Art ist entlang des gesamten Rheintals verbreitet (mit Verbreitungslücken). Sie ist auch für das UTM5-Blatt mit dem Waldmattsee belegt (LAK: 2014, Raum Wittenweier/Langenwinkel/Kippenheimweiler/Kippenheim/Mahlberg), wurde jedoch am Baggersee nicht nachgewiesen (geeignete Tümpel vorhanden). - Moorfrosch: Die Art ist aktuell am südlichen Oberrhein verschollen; noch wenige Fundpunkte am nördlichen Oberrhein. - Kleiner Wasserfrosch: Die Art ist entlang des gesamten Rheintals und im Südschwarzwald lückig nachgewiesen. Die nächsten Fundpunkte liegen in der Rheinebene NW Lahr (2014, LAK) und W Herbolzheim (2017). Im Kiesabbaugebiet konnte anhand des Rufspektrums nur der nahe verwandte Teichfrosch festgestellt werden. Für „Grünfrösche“ stellt das Vorhaben „Baggerseeerweiterung nach Süden“ keine Beeinträchtigung dar. - Schlingnatter: Die Art ist über den gesamten Schwarzwald verbreitet, auch über die südliche Rheintalaue (nördlich bis Lahr). Vorkommen sind für die umliegenden UTM5-Blätter belegt (LAK: Nonnenweier, SO Lahr, Rust, östl. Ettenheim, 2011-2017). Das UTM5-Blatt mit dem Waldmattsee ist ohne Artnachweis und liegt außerhalb des bekannten Verbreitungsgebiets der Schlingnatter. Die Habitatausstattung im UG ist für die Art unterdurchschnittlich. Es dominieren junge Trockenlebensräume (Rohbodensukzession auf Kies) und dichter bewachsene, ebenfalls junge Ruderalbereiche (Randwälle). Beide Biotoptypen waren in der Vergangenheit Störungen unterworfen. Das Kiesabbaugebiet liegt isoliert von möglichen Habitaten der Schlingnatter (Magerrasen o.ä.). Eine Besiedlung war daher nicht zu erwarten. Im Gegensatz zur weit verbreiteten und daher ausbreitungsstärkeren Mauereidechse benötigt die Schlingnatter größere Habitatflächen zum Überleben. 12 Vogel-Bau GmbH: Erweiterung Kiesabbau Waldmattsee Kippenheimweiler UVP-Bericht – Artenschutzprüfung Unter den ausgelegten 10 Schlangenblechen im Bereich des Eingriffs (Randwälle im Süden, Kiesufer am Förderband) wurde zu keinem Untersuchungstermin die Schlingnatter festgestellt. - Mauereidechse: Die Art ist im Rheintal weit verbreitet. Funde sind auch für das UTM5-Blatt mit dem Waldmattsee belegt (LAK: 2014). Auch für das Kiesabbaugebiet war die Art nicht auszuschließen. Sie kann ähnliche Habitate wie die Mauereidechse besiedeln. Beide Arten kommen auch zusammen vor. Bei den Untersuchungen 2021 konnte jedoch nur die Mauereidechse nachgewiesen werden. - Smaragdeidechse: Begrenztes Vorkommen nur im Bereich des Kaiserstuhl. Für das Kiesabbaugebiet war die Art nicht zu erwarten (kein Nachweis). 1.3.8 Fledermäuse Nach den Ergebnissen des Scopings waren Fledermäuse nicht Gegenstand der Untersuchungen zum Erweiterungsvorhaben, da mit der Erweiterung überwiegend Ackerflächen betroffen werden. Quartiermöglichkeiten: Fledermäuse beziehen zu allen Jahreszeiten Quartiere in Hohlräumen, z.B. an Gebäuden oder in Baumhöhlen. Unterschieden werden z.B. Überwinterungsquartiere, Wochenstuben, Balzquartiere etc. Auf der Vorhabensfläche bzw. der Eingriffsfläche bestehen keine Quartiermöglichkeiten: 1 Walnussbaum weist keine geeigneten Höhlungen auf (Baumhöhlen, abgeplatzte Rinde o.ä.). Nahrungshabitate: Mit den Ackerflächen auf der Erweiterung werden keine bedeutsamen Nahrungshabitate betroffen (Insektenarmut angenommen). Ähnliche Flächen sind in der weiteren Umgebung noch häufig. Mögliche Nahrungshabitate sind z.B. der Baggersee und angrenzende Ödlandflächen. Diese bleiben mit dem geplanten Kiesabbau erhalten, werden verschoben bzw. vergrößert. Transferstrecken: Lineare Strukturen wie Gehölzsäume, bewachsene Graben o.ä. können Fledermäusen als Flugrouten dienen und werden bei der Jagd abgeflogen. Im UG sind der Baggersee und die an den Ufern und im südlichen Randbereich aufgewachsenen Ödländer für die Arten als Nahrungshabitat interessant (Insekten), während Fledermausquartiere eher im Ort Kippenheimweiler oder in den umliegenden Waldflächen zu erwarten sind. Flugroten liegen dann z.B. entlang der Waldränder, der Uferlinien, des Mittelgrabens oder auch entlang der südlichen Randwälle. 13 Vogel-Bau GmbH: Erweiterung Kiesabbau Waldmattsee Kippenheimweiler UVP-Bericht – Artenschutzprüfung Mit der Erweiterung werden der südliche Randwall und das Südufer durchbrochen. Diese Strukturen entstehen aber am wieder neu am geplanten Ufer. Eine Betroffenheit von Transferstrecken von Fledermäusen ergibt sich dadurch nicht. 1.3.9 Sonstige Säugetiere - Biber: Die Art ist am Oberrhein nur spärlich verbreitet. Das nächste Vorkommen findet sich im FFHGebiet „Taubergießen“ (Mapl 2019, Verbreitungskarte des bfn). Die Art ist möglicherweise im Rheingebiet derzeit in Ausbreitung begriffen. Im Kiesabbaugebiet Kippenheimweiler fanden sich keine Hinweise auf Vorkommen des Bibers (Biberbauten, Fraßspuren, Biberpfade, -„rutschen“). - Haselmaus: Lebensraum: Laub-/Mischwälder mit dichtem Unterholz, nahrungsreiche Hecken und undurchdringliches Gesträuch. Wichtig sind außerdem fruchttragende Gehölze (Brombeere, Hasel, Schlehe). Auf der Erweiterungsfläche sind keine Gehölzflächen betroffen. Bei den zuletzt durchgeführten Untersuchungen 2008/09 wurden Fraßspuren der Haselmaus (an Haselnuss) am Waldrand des Unterwaldes festgestellt (hier Haseln häufig). Auf der Eingriffsfläche (Südwall) und ähnlichen Habitaten (nördlicher Bereich des Kieswerks) wurden deshalb Haselmaus-tubes zur Feststellung der Art angebracht (aufgrund Gehölzmangel nur 5 tubes). In den tubes konnten keine Haselmäuse festgestellt werden. Durch die Abbauerweiterung wird die Art nicht betroffen. - Luchs: Die nächstgelegenen Population liegt in den Vogesen, u.a. von dort aus könnten größere Waldgebiete (Schwarzwald) in Südwestdeutschland besiedelt werden. Nach Verbreitungskarten der AG Luchs (www.ag-luchs.de) konzentrierten sich gesicherte Nachweise bis 2009 auf die Bereiche Südschwarzwald die Obere Donau. In den letzten Jahren konnte der Luchs auch landesweit auftreten, meist handelt es sich dabei um wandernde Tiere und nicht gesicherte Nachweise. Die meisten Nachweise liegen in einem breiten Band vom Schwarzwald über die Alb, mit nur wenig Nachweisen im Randbereich der Oberrheinebene. - Wildkatze: Die nächstgelegenen Population liegt in den Vogesen, u.a. von dort aus könnten größere Waldgebiete in Südwestdeutschland besiedelt werden. Gesicherte Nachweise für die Wildkatze liegen nahezu für die ge- 14 Vogel-Bau GmbH: Erweiterung Kiesabbau Waldmattsee Kippenheimweiler UVP-Bericht – Artenschutzprüfung samte Oberrheinebene vor (Verbreitungskarte FVA 2019). Überwiegend handelt es sich um durchziehende Tiere. Lebensstätten werden vermutet (Population am Kaiserstuhl, 2009 Fortpflanzungsnachweis bei Bühl, ob auch in den Rheinauen? www.waldwissen.net). Vorkommen der Wildkatze in Unterwald / Kaiserswald sind nicht auszuschließen („2 Nachweise zwischen Ettenheim und Nonnenweier“, Lahrer Zeitung vom 03.03.16). Störend ist die Autobahn A5. Nach Generalwildwegeplan (2010) führt ein Wildtierkorridor internationaler Bedeutung vom Schwarzwald zum Rhein durch die geplante Süderweiterung. Der Korridor ist 1 km breit und verläuft zwischen Kippenheimweiler und Kippenheim im Osten über den Unterwald und die Autobahn N des Rasthofs Mahlberg zum Rhein S Wittenweier. Es gibt mehrere Korridore vom Schwarzwald zum Rhein, die so gewählt wurden, dass sie möglichst viel Waldfläche abdecken. Im Bereich des UG sind dies Unterwald / Kaiserswald entlang der Autobahn A5. Der Korridor verläuft bereits heute über genehmigte Abbaufläche. Durch geplante Abbauerweiterung verschiebt sich der Waldmattsee weiter in den Korridor. Die Veränderung ist allerdings relativ zur Breite des Korridors kleinflächig. Der Korridor bleibt für Wildtiere weiterhin nutzbar. Vorkommen von Wildkatze und Luchs bzw. deren Wandermöglichkeiten (z.B. von den Vogesen nach SW-Deutschland) werden durch die Abbauerweiterung nicht betroffen. 1.3.10 Höhere Pflanzen Die floristischen Untersuchungen ergaben keine Vorkommen der genannten Pflanzenarten im UG. Auf diese Arten wurde besonders geachtet (z.B. Ackerwildkräuter: Bromus grossus). Aufgrund der Lebensraumausstattung im Gebiet war mit einem Vorkommen der meisten Arten, zumindest im Eingriffsbereich, auch nicht zu rechnen (fehlende hochwertige Feuchtlebensräume und Trockenstandorte). Für das Stadtgebiet Lahr liegen keine Nachweise für die gelisteten Arten vor (Datenbank der floristischen Kartierung Baden-Württembergs am Staatlichen Museum für Naturkunde Stuttgart 1999-2000, LUBW Zielartenkonzept bzw. www.flora.naturkundemuseum-bw.de/verbreitungskarten). Liparis loeselii und Marsilea quadrifolia (sehr kleines Vorkommen) wurden im FFH-Gebiet „Rheinniederung zwischen Wittenweier und Kehl“ nachgewiesen (Mapl 2020). 15 Vogel-Bau GmbH: Erweiterung Kiesabbau Waldmattsee Kippenheimweiler UVP-Bericht – Artenschutzprüfung 1.3.11 Krebse - Kiemenfußkrebse (Tanymastix stagnalis, Branchipus schaefferi): Lebensraum: Pioniergewässer, Gießen, auch nicht ausdauernde Gewässer bis Wagenspuren. Die Arten wurden zusammen mit den Amphibien untersucht. In den Kleingewässern des Kiesabbaugebiets (gut einsehbar) konnten keine Kiemenfußkrebse nachgewiesen werden. Die Erweiterungsfläche spielt für diese Arten keine Rolle. 1.3.12 Käfer-, Spinnenarten der Trockenstandorte Im Zusammenhang mit den Kartierungen zur Mauereidechse und der Erfassung von Sandlaufkäfern und Ödlandschrecken wurden geeignete reife, +/- bewachsene Trockenstandorte begangen. Dabei wurde jeweils auch auf Vorkommen der gelisteten sonstigen Arten geachtet (Sandlaufkäfer, Mistkäfer, Ölkäfer, Springspinnen, Wolfsspinnen): - Ostuferstreifen: Sukzession auf Rohkies zwischen Ufer und Förderband: Begehung April-Juli je 30 Minuten. - Westuferstreifen: Sukzession auf Rohkies zwischen Ufer und Bewaldung: Begehung April-Juli je 20 Minuten. - Abräumfläche: Pioniervegetation auf Rohkies: Begehung April-Juli je 20 Minuten. Es wurden keine Sandlaufkäfer festgestellt, auch keine häufigeren Arten. Möglicherweise sind die Standorte zu grobkiesig, zu jung oder schon zu weit in der Sukzession fortgeschritten. Auch alle weiteren relevanten Arten wurden nie nachgewiesen (Bolbelasmus unicornis, Meloe spp, Philaeus chrysops, Arctosa cinerea). Häufig waren Bienen-, Ameisen-, Heuschrecken-, Fliegen- und sonstige Spinnenarten. 1.4 Vogelarten Vogelarten der Vogelschutzrichtlinie (Anhang I), streng geschützte (s) und andere Arten (a), für die in BadenWürttemberg Schutzgebiete eingerichtet wurden, incl. Arten der Roten Liste Baden-Württemberg (RLBW). Alle anderen Arten sind weit verbreitet oder noch häufig bzw. in den Beständen nicht zurückgehend (u.a. „Allerweltsarten“ wie Kohlmeise, Buchfink etc.), so dass von keiner erheblichen Beeinträchtigung des Vorhabens auf die ökologische Funktion der jeweiligen Arten ausgegangen wird. Bei den Kartierarbeiten 2021 konnten die folgenden relevanten Vogelarten festgestellt werden: 16 Vogel-Bau GmbH: Erweiterung Kiesabbau Waldmattsee Kippenheimweiler UVP-Bericht – Artenschutzprüfung Vögel Lateinischer Name Deutscher Name Schutzstatus RL BW Ciconia ciconia Weißstorch I V Anas platyrhynchos Stockente V Charadrius dubius Flussregenpfeifer s V Vanellus vanellus Kiebitz s 1 Tringa ochropus Waldwasserläufer s Milvus milvus Rotmilan I Milvus migrans Schwarzmilan I Buteo buteo Mäusebussard s Falco tinnunculus Turmfalke s V Apus apus Mauersegler V Picus viridis Grünspecht s Picus canus Grauspecht I 2 Alauda arvensis Feldlerche 3 Motacilla flava Wiesenschafstelze a V Hirundo rustica Rauchschwalbe 3 Delichon urbicum Mehlschwalbe V Luscinia svecica Blaukehlchen I 3 Phoenicurus phoenicurus Gartenrotschwanz V Locustella naevia Feldschwirl 2 Muscicapa striata Grauschnäpper V Lanius collurio Neuntöter I Oriolus oriolus Pirol 3 Passer domesticus Haussperling V Passer montanus Feldsperling V Carduelis cannabina Bluthänfling 2 Emberiza citrinella Goldammer V Für folgende Gruppen liegt jedenfalls keine Verletzung der Verbotstatbestände vor: - Arten wurden lediglich als Durchzügler festgestellt, keine essentiellen Rastplätze betroffen: - - Waldwasserläufer, Wiesenschafstelze, Blaukehlchen, Gartenrotschwanz, Feldschwirl. Nahrungsgast im Untersuchungsgebiet (UG), keine Brutvorkommen oder essentiellen Nahrungshabitate betroffen: - Weißstorch (selten im UG), Rotmilan (zeitweise), Schwarzmilan (nur im Frühjahr), Mäusebussard (Brut in der weiteren Umgebung anzunehmen), Mauersegler, Rauchschwalbe (verbreitet und regelmäßig), Mehlschwalbe. Diese Vogelarten besitzen großräumige Nahrungshabitate, dabei kann auch das Kiesabbaugebiet mitgenutzt werden (Sukzessionsflächen, z.T. Wasserflächen); eine Kiesabbauerweiterung ist unerheblich. Brutvorkommen liegen außerhalb des UG, in mind. 300 m Entfernung vom Vorhaben. - Neuntöter: 1 Männchen Ende Juli 2021 (nach der Brutzeit) auf dem südlichen Randwall zwischen Acker/Fahrradweg und Abräumfläche Baggersee. Dies lässt eine Einstufung als Brutvorkommen 17 Vogel-Bau GmbH: Erweiterung Kiesabbau Waldmattsee Kippenheimweiler UVP-Bericht – Artenschutzprüfung nicht zu. Das Habitat „schmaler Randwall“ zwischen Acker und Abräumfläche, direkt am Radweg, ist für den Neuntöter nicht geeignet. - Brutvorkommen außerhalb des UG, durch Kiesabbauerweiterung nicht betroffen: - Turmfalke: Brut möglich an Gebäuden des Kieswerks oder in Kippenheimweiler; Kiesabbauerweiterung in südliche Richtung für das Brutvorkommen unerheblich. - Grauspecht: Im Unterwald nördlich der Kreisstraße 5342 balzend, Abstand > 650 m zum Vorhaben. - Brutvorkommen im UG, Abbauerweiterung (zukünftiger Abbau in Richtung Süden) entfernt sich vom Brutvorkommen: - Stockente: Das Brutrevier liegt am Westrand des bestehenden Baggersees. Ohne den See wäre hier eine Brut nicht getätigt worden. - Grauschnäpper: Brutrevier im Norden des Kieswerks, Abstand der Erweiterungsfläche mind. 380 m. - Brutvorkommen im UG, Abbauerweiterung (zukünftiger Abbau) nähert sich dem Brutvorkommen an (bzw. bleibt konstant), bleibt aber in ausreichendem Abstand: - Grünspecht: 2021 Revierzentrum im SW (Wald), Abstand 325 m zur Erweiterungsfläche. Die Art gilt als schwach lärmempfindlich, die Effektdistanz an stark befahrenen Straßen ist 200 m (BMV 20105), d.h. innerhalb dieses Abstands käme es bei Straßenneubau zu erheblichen Störungen. - Feldlerche: 1 Revier im Süden (Ackerland); durch die Erweiterung findet eine Annäherung an das aktuelle Revierzentrum von 300 m auf 145 m statt. Die Art brütet oft auf Ackerflächen in unmittelbarer Umgebung von Abbaustätten (eigene Beobachtungen). Sie gilt als Art mit schwacher Lärmempfindlichkeit und reagiert eher auf optische Störungen (BMV 2010). - Pirol: 2 Reviere in den umliegenden Wäldern; durch die Erweiterung findet eine Annäherung an das südliche Revierzentrum von 250 m auf 150 m statt. Die Effektdistanz nach BMV (2010) beträgt 400 m (Art mittlerer Lärmempfindlichkeit). Die Annäherung ist dennoch unerheblich, da die Art bereits heute näher am Kiesabbau brütet (Abstand westliches Revier zum Kiesabbau: 85 m). Störungen durch den viel leiseren und störungsärmeren Kiesabbau sind im Vergleich einer stark befahrenen Straße als deutlich geringer einzuschätzen. - Haussperling: Im UG häufiger Gebäudebrüter (mind. 9 Brutstellen), u.a. auch im lärmvorbelasteten Kieswerk (Aufbereitungsanlagen). Mit der Süderweiterung bleibt der Abstand zum nächstgelegenen 5 Bundesministerium für Verkehr (2010): Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr. Ergebnis des Forschungs- und Ent- wicklungsvorhabens FE 02.286/2007/LRB. 18 Vogel-Bau GmbH: Erweiterung Kiesabbau Waldmattsee Kippenheimweiler UVP-Bericht – Artenschutzprüfung Brutvorkommen konstant (45 m, Kieswerk). Die Art gilt als nicht lärmempfindlich (BMV 2010), sie brütet regelmäßig in vom Menschen beeinflussten Plätzen (z.B. Siedlungen, Gewerbe). - Feldsperling: Brutvogel in Feldgehölzen im SO des UG; Abstand 330 m zur Erweiterungsfläche. Die Art gilt als nicht lärmempfindlich (Effektdistanz 100 m, BMV 2010). - Bluthänfling: 2021 1 Revier nahe des Kiesabbaus (Abstand 150 m), am Rand der Werksanlagen (Störungen). Mit der Süderweiterung findet eine schwache Annäherung auf 125 m an. Die Art gilt als schwach lärmempfindlich, die Effektdistanz an stark befahrenen Straßen beträgt 200 m (BMV 2010). Die Art brütet regelmäßig am Rand von Abbaustätten bzw. sogar darin (eigene Beobachtungen, Nutzung von Ödländern / Sukzessionsflächen nahe von menschlichen Aktivitäten). Die Annäherung ist daher unerheblich. - Goldammer: 2021: Im UG 5 Reviere, davon 1 direkt am Rand des bestehenden Kiesabbaus, mehrere Reviere im Süden (Waldrand). An die Reviere im Süden findet eine max. Annäherung von 250 m auf 130 m statt. Die Art gilt als schwach lärmempfindlich, die Effektdistanz an stark befahrenen Straßen beträgt 100 m (BMV 2010). Die Art brütet regelmäßig am Rand von Abbaustätten bzw. sogar darin (eigene Beobachtungen, Nutzung von Ödländern / Sukzessionsflächen nahe von menschlichen Aktivitäten). Die Annäherung ist daher unerheblich. Alle anderen gelisteten Arten werden im Kapitel 1.5 näher betrachtet, da eine Betroffenheit nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann: - Kiebitz: Brutvorkommen auf der Erweiterungsfläche (1 Revier) - Flussregenpfeifer: Brutvorkommen im Kiesabbau (1 Revier). 1.5 Arten im Vorhabensbereich Im Folgenden wird die artenschutzrechtliche Betroffenheit der einzelnen Arten kurz und übersichtlich beschreiben. Die ausführlichen Prüfprotokolle sind in der Anlage 1 enthalten. 1.5.1 Springfrosch Im Sommer 2021 wurde im Kieswerk (= bestehendes Abbaugebiet) ein junger Springfrosch aufgefunden. Ein Ablaichen, wie für den Teichfrosch nachgewiesen, im Absetzbecken an der Kieswaschwassereinleitung ist möglich (kleine Laichpopulation). Durch die Abbauerweiterung in die Ackerflächen im Süden wird die Art nicht betroffen. 19 Vogel-Bau GmbH: Erweiterung Kiesabbau Waldmattsee Kippenheimweiler UVP-Bericht – Artenschutzprüfung Die Art ist aber allgemein im Zuge des Betriebs zu beachten. Für die Population soll weiter ein Laichgewässer vorgehalten werden. Entweder durch Schonen des südlichen Bereiches des Absetzbeckens während der Laichzeit (Ende Februar bis September) und/oder durch Beibehalten des Laichtümpels, der regelmäßig für die Kreuzkröte vorgesehen ist. Dieser ist auch für den Springfrosch geeignet. Der Laichtümpel kann im Verlaufe des Abbaus in seiner Lage veränderlich sein. Ziel ist die mögliche Erhaltung einer Population vor Ort. Der Springfrosch ist (neben der Kreuzkröte) Zielart der Renaturierung. 1.5.2 Mauereidechse Die Mauereidechse kommt rel. häufig in den südlichen Randbereichen des Kieswerks vor, u.a. auch am Ostufer entlang des Förderbands. Von dort ausstrahlend besiedelt sie auch die Randwälle im Süden bzw. diese dienen ihr zur Biotopvernetzung und möglichen weiteren Ausbreitung. Die höchsten Funddichten wurden am Ostufer und auf einem Bodenlager im Süden der Werksflächen erreicht: Deutlich weniger Nachweise gelangen entlang der südlichen Abbaugrenze bzw. der südlichen Werksgrenze (Randwälle). Hier handelt es sich überwiegend noch um sehr junge Lebensräume, die nährstoffreich sind und schnell zuwachsen. Wegen des dichten Bewuchses sind die Habitate schlechter geeignet bzw. die Art ist hier auch schlechter nachweisbar. Die Randwälle können im Verlaufe der Sukzession wegen des zunehmenden Bewuchses wohl nur temporär als Fortpflanzungsstätte genutzt werden, eignen sich aber zur Ausbreitung der Art (Biotopvernetzung). Sie fangen wohl Populationsüberschüsse vom Ostufer auf (trockene Jahre 2018-20). Keine Nachweise gelangen im nördlichen Kieswerksbereich (überwiegend verbaut) sowie am Westufer (überwiegend bewaldet bzw. nur kleinflächig geeignet). Im Falle einer Süderweiterung werden 16 (von 47) Fundpunkte der Mauereidechse im südlichen Randbereich des Abbaugebiets betroffen. Auf der Erweiterungsfläche kommt die Mauereidechse nicht vor. Die betroffenen Teilhabitate müssen frühzeitig ersetzt und umgesiedelt werden. Alle anderen Habitate werden geschont. Ziel ist, die vorhanden Population bis Vorhabensende zu erhalten. Die Mauereidechse ist Zielart der Renaturierungsplanung, sie soll über das Abbauende hinaus Lebensräume im renaturierten Abbaugebiet vorfinden. 20 Vogel-Bau GmbH: Erweiterung Kiesabbau Waldmattsee Kippenheimweiler UVP-Bericht – Artenschutzprüfung 1.5.3 Vögel 1.5.3.1 Kiebitz Das Kiebitzvorkommen südlich des Waldmattsees ist seit mehreren Jahren bekannt. Dabei ist der Brutplatz (Kolonie: 2021 3 Brutpaare) variabel, aber an den Hackfruchtanbau (hier v.a. Mais, daneben auch Bruten in Soja oder Tabak möglich), da hier der Boden im Frühjahr zu Brutbeginn (im Gegensatz zu Getreide und Winterraps) noch offen genug ist. Der Verbreitungsschwerpunkt der Brut liegt südlich des Kiesabbaus. Die Nähe zum Kiesabbau scheint dabei vorteilhaft (Rast-, Nahrungshabitat). 2021 wurde die Brut von 3 Paaren zunächst auf dem sehr großen Maisacker südlich der Erweiterung versucht. Erst später wurde ersatzweise der Maisacker auf der Erweiterungsfläche versucht (1 Paar). Offenbar ist durch Störungen (Landbearbeitung der Bruterfolg meist gering. 2021 erfolgte kein Nachweis einer erfolgreichen Brut. Mit der Erweiterungsfläche wird aktuell 1 von 3 Revieren des Kiebitzes betroffen. Aufgrund der Variabilität der Brutplätze und wechselnder Fruchtfolge können auch zukünftig Brutplätze (Umfang: 3) außerhalb der Erweiterungsfläche belegt werden. Verantwortlich für den Bruterfolg ist insbesondere die Landwirtschaft. Maßnahmen sind damit vorerst nicht angezeigt. Das Kiebitzvorkommen soll durch ein Monitoring begleitet werden. Zeichnet sich ab, dass das Kiebitzvorkommen abnimmt, sollen in der Umgebung des Kiesabbaus geeignete Maßnahmen ergriffen werden, z.B. Aussetzen einer Bearbeitung von Teilen von Hackfruchtäckern im Frühjahr. 1.5.3.2 Flussregenpfeifer Die Art kann jeweils auf der Abräumfläche, im Vorlauf zum Kiesabbau) oder ähnlichen störungsarmen / vegetationsarmen Uferabschnitten brüten (2021 1 Brutpaar). Habitatansprüche sind: Nähe zu Gewässern, Vegetationsarmut, Habitatgröße 0,5-1 ha störungsarm. Der Flussregenpfeifer brütet ursprünglich in naturnahen Flussauen (z.B. vom Hochwasser aufgeschüttete Rohkiesflächen), kommt aber aktuell überwiegend nur noch in Abbaustätten vor. Die Art profitiert vom Kiesabbaubetrieb. Sie kann jährlich wechselnder Stelle brüten. Durch die Abbauerweiterung in die Landwirtschaftsfläche im Süden wird der Flussregenpfeifer nicht betroffen. Die Art ist aber allgemein im Zuge des Abbaubetriebs zu beachten. 21 Vogel-Bau GmbH: Erweiterung Kiesabbau Waldmattsee Kippenheimweiler UVP-Bericht – Artenschutzprüfung Das Vorkommen im Kiesabbau wird seit der letzten Planfeststellung 2016 begleitet (Monitoring). Es werden jährlich Rohkiesflächen als Brutmöglichkeit angeboten. Dieses Vorgehen soll fortgeführt werden. Notwendig sind frühzeitig abgeräumte Flächen in Vorbereitung für den Abbau (Mindestgröße 0,5-1 ha, störungsarm). Eine geeignete vegetationsarme Fläche soll daher jeweils für die kommenden Jahre festgelegt und geschont werden. Die Art wird mit Beendigung des Kiesabbaus wieder verschwinden, da dann keine Flächen mehr abgeräumt werden. Es ist davon auszugehen, dass dann andere Kiesabbaustellen die ökologische Funktion übernehmen. Ziel ist, die Art parallel zum Betrieb bis zum Vorhabensende vor Ort zu erhalten. 2 Maßnahmen Art(engruppe) Vermeidungs- und Minimierungsmaßnah- Zeitpunkt men der Maßnahme Schonen von Laichgewässern während der Laichzeit Ab Genehmigung AMPH 1 Amphibien ME 1 Mauereidechse VÖG 1 Kiebitz VÖG 2 Flussregenpfeifer Schonen von Brutplätzen während der Brutzeit Art(engruppe) CEF-Maßnahmen6 AMPH 2 Amphibien Jährliches Anbieten von Laichgewässern Ab Genehmigung ME 2 Mauereidechse Schaffung von Ersatzhabitaten Ab Genehmigung ME 3 Mauereidechse Umsiedeln FRP 1 Flussregenpfeifer Schonen bestehender Teilhabitate (3 Habitate, im genehmigten Abbaugebiet) Abräumen von Bruthabitaten / Feldwegebau außerhalb der Brutzeit Ab Genehmigung Im Winter vor dem Eingriff Ab Genehmigung Zeitpunkt der Maßnahme Im Frühjahr vor dem jeweiligen Eingriff Jährliches Anbieten ungestörter vegetationsarmer Flächen (mind. 0,5 ha) Ab Genehmigung Die Maßnahmen sind im Plan U20-0901/4 „Maßnahmen Artenschutz“ verzeichnet. Sie laufen bis zum Ende des Vorhabens (Herstellung der renaturierten Kiesgrube). 6 CEF-Maßnahme (continuous ecological functionality-measures): Übersetzung etwa Maßnahmen zur dauerhaften Siche- rung der ökologischen Funktion; bereits vor Eingriff wirksam! 22 Vogel-Bau GmbH: Erweiterung Kiesabbau Waldmattsee Kippenheimweiler UVP-Bericht – Artenschutzprüfung Mauereidechse und Springfrosch sind auch Zielarten des Landschaftspflegerischen Begleitplans. Der Flussregenpfeifer ist auf die Pionierhabitate im laufenden Kiesabbau angewiesen. Er wird mit Einstellung des Kiesabbaus (Vorhabensende) wieder verschwinden. 2.1 Vermeidungsmaßnahmen - AMPH 1: Vorab festgelegte Laichgewässer (s. Maßnahme AMPH 2 - Kapitel 2.2.1) werden über die Laichzeit (Ende Februar bis September) geschont: d.h. nicht verschüttet, durchfahren oder bebaggert. Für 2022 und 2023 sind dies: - Südlicher Bereich des Absetzbeckens - Krötentümpel im Südosten der bestehenden Abräumfläche Das Absetzbecken ist daher, soweit notwendig, bereits im Winterhalbjahr (bzw. im Herbst) auszubaggern. - ME 1: Die bestehenden Mauereidechsenhabitate werden bis auf Weiteres geschont. Es handelt sich dabei um (s.a. Plan „Maßnahmen Artenschutz“) - - das Baggersee-Ostufer, zwischen Wasserlinie und Förderband - den westlichen Südrand des bestehenden Kieswerks - das Bodenlager im Südwesten des Kieswerks. VÖG 1: Im Falle der betroffenen Brutreviere des Kiebitzes (1 Revier) ist zu beachten, dass der Eingriff in diese Flächen (i.d.R. „Abräumen“ des Bodens und der Vegetation in Vorbereitung für den Abbau) sowie der Wegebau (Verlegung des Feldwegs) nur außerhalb der jeweiligen Brutzeit stattfinden darf (i.d.R. Winterhalbjahr). Damit wird eine Tötung (etwa von Jungvögeln im Nest) vermieden. Daraus resultiert: - Abräumen von Hackfruchtäckern südlich des Kiesabbaus + Verlegung des Feldwegs nur im Zeitraum August bis Februar. - VÖG 2: Vorab festgelegte Bruthabitate (s. Maßnahme FRP 1 - Kapitel 2.2.4) werden über die Brutzeit (April bis September) geschont: I.d.R. werden die Flächen möglichst abseits des zu erwartenden innerbetrieblichen Verkehrs gelegt. 23 Vogel-Bau GmbH: Erweiterung Kiesabbau Waldmattsee Kippenheimweiler UVP-Bericht – Artenschutzprüfung 2.2 CEF-Maßnahmen 2.2.1 AMPH 2 – Jährliches Laichgewässerangebot Für den Springfrosch standen 2021 2 Laichgewässer zur Verfügung. Dies soll bis Vorhabensende beibehalten werden. Die bestehenden Laichgewässer werden für mind. die kommenden beiden Jahre (2022-23) übernommen: - Südlicher Bereich des Absetzbeckens - Krötentümpel im Südosten der bestehenden Abräumfläche Sollte ein Gewässer seine Funktion nicht mehr erfüllen können, wird es im Jahr davor adäquat ersetzt (z.B. Verlegen des Krötentümpels von der heutigen auf eine zukünftige Abräumfläche. 2.2.2 ME 2 –Ersatzhabitat für die Mauereidechse Für die Teilhabitate am betroffenen Südrand des Kieswerks werden Ersatzhabitate geschaffen. Betroffen sind: - 4 Fundpunkte am Ostufer des Baggersees (trocken-ruderale Kiesvegetation) - 3 Fundpunkte an brombeerreichem älterem Randwall südlich des Kieswerks - 6 Fundpunkte auf angesätem Randwall südlich des Baggersees (Südseite) - 3 Fundpunkte am Fuß des hohen Abraumhügels in der SW-Ecke des Kiesabbaugebiets 2.2.2.1 Berechnung des Ausgleichsbedarfs Die Berechnung des Ausgleichsflächenbedarfs erfolgt entweder über a) den Flächenansatz (SCHNEEWEISS 20147): Ausgleichsfläche mind. so groß wie Eingriffsfläche b) den Individuenansatz (LAUFER (20148)): pro Individuum wird eine Mindestfläche wiederhergestellt (inkl. Korrekturfaktoren). 7 SCHNEEWEISS, N., BLANKE, I., KLUGE, E., HASTEDT, U., BAIER, R. (2014): Zauneidechsen im Vorhabensge- biet – was ist bei Eingriffen und Vorhaben zu tun? Rechtslage, Erfahrungen und Schlussfolgerungen aus der aktuellen Vollzugspraxis in Brandenburg. Naturschutz und Landschaftspflege in Brandenburg 23 (1) 2014, S. 4-22. 8 H. LAUFER (2014): Praxisorientierte Umsetzung des strengen Artenschutzes am Beispiel von Zaun- und Mauereidech- sen. Reihe „Naturschutz und Landschaftspflege Baden-Württemberg“, Band 77 der LUBW 24 Vogel-Bau GmbH: Erweiterung Kiesabbau Waldmattsee Kippenheimweiler UVP-Bericht – Artenschutzprüfung Im vorliegenden Fall ergibt a): Teilhabitat Nr. Teilhabitat Fläche in Flächenkor- m² rektur 1 Ostufer 465 - 2 brombeerreicher älterer Randwall S des Kieswerks 354 - 3 angesäter Randwall südlich des Baggersees 2.044 * 0,33 = 675 342 *0,33 = 113 3.205 1.607 4 Fuß des hohen Abraumhügels in der SW-Ecke des Kiesabbaugebiets Summe Für die Teilhabitate 3 und 4 wird die tatsächliche Habitatfläche reduziert, da es sich aktuell um eher ungeeignete Eidechsenhabitate handelt und die vorgefundenen Tiere wahrscheinlich überwiegend wandernde Tiere waren. Fortpflanzungsstätten sind an diesen Stellen nur eingeschränkt möglich. Es wird ein Korrekturfaktor von 0,33 angesetzt: Teilhabitat 3: Abbildung 1: Teilhabitat 3 – dicht ruderal bewachsener Südwall 25 Vogel-Bau GmbH: Erweiterung Kiesabbau Waldmattsee Kippenheimweiler UVP-Bericht – Artenschutzprüfung Im Teilhabitat 3 ist der Bewuchs zu dicht. Offene Stellen ergeben sich z.B. an Kaninchenbauten. Teilhabitat 4: Abbildung 2: Teilhabitat 4 – noch junger Lebensraum, wenig Bewuchs Im Teilhabitat 4 ist der Bewuchs (noch) zu licht. Es ergeben sich zu wenig Versteck- und Nahrungsmöglichkeiten für die Tiere. 26 Vogel-Bau GmbH: Erweiterung Kiesabbau Waldmattsee Kippenheimweiler UVP-Bericht – Artenschutzprüfung Bewertungsansatz b) ergibt: Teilhabitat Nr. 1 2 3 Teilhabitat Individuenzahl / Untersuchungstag Ostufer brombeerreicher älterer Randwall S des Kieswerks angesäter Randwall südlich des Baggersees Korrek- Flächen- turfaktor 1 bedarf in m² gels in der SW-Ecke des turfaktor 2 0-2 *4=8 640 - 0-2 *4=8 640 - 0-3 * 4 = 12 960 0-2 *4=8 640 Fuß des hohen Abraumhü4 Korrek- Kiesabbaugebiets Summe 2.880 m² * 0,33 = 319 *0,33 = 211 1.810 Erläuterungen: - Spalte 3: In die Bewertung geht ein die max. pro Untersuchungstag im Teilhabitat festgestellte Anzahl adulter Eidechsen (nach LAUFER 2014): Im vorliegenden Fall: 2-3 Eidechsen / Teilhabitat. - Spalte 4: LAUFER (2014) korrigiert die tatsächliche vorgefundene Maximalzahl an Eidechsen hoch mit dem Korrekturfaktor (mind.) * 4 für nicht gefundene (aber mutmaßliche vorhandene) Eidechsen; ergibt im vorliegenden Fall „geschätzte“ 8-12 Eidechsen pro Habitat. - Spalte 4: LAUFER (2014) setzt den Ausgleichsflächenbedarf pro Mauereidechse mit mind. 80 m² an. - Spalte 5: Hier wird die oben genannte Korrektur verwendet, um der schlechten Habitateignung Rechnung zu tragen. Es ergibt sich zwischen den Berechnungsmethoden a) und b) ein vergleichbares Ergebnis. Das Ersatzhabitat soll eine Größe von 1.800 m² erreichen. 2.2.2.2 Ersatzhabitat Zur Erstellung eines Ersatzhabitats wird der bestehende Abraumhügel am SW-Rand des Abbaugebiets an den neuen SW-Rand verlegt (s. Plan „Maßnahmen“): - Höhe des neuen Abraumhügels: 2,5 m, Länge ca. 135 m, Breite 10-30 m. Der neue Hügel wird sobald als möglich nach Genehmigung hergestellt. 27 Vogel-Bau GmbH: Erweiterung Kiesabbau Waldmattsee Kippenheimweiler UVP-Bericht – Artenschutzprüfung Abbildung 3: Geplantes Ersatzhabitat Mauereidechse mit Totholzhäufen (braun), Kieswackenhäufen (rot) und Lehmhäufen (blau) Bei der Hügelausformung müssen keine glatten Böschungen hergestellt werden. Je bewegter das Gelände, desto größer der Strukturreichtum. Für eine schnellstmögliche Besiedlung des Hügels (Umsiedeln von Eidechsen aus betroffenen Habitaten) werden weitere Strukturelement eingesetzt (Totholz-, Kieswacken-, Lehmhaufen) und der Hügel wird eingesät (Magerrasenmischung Rieger-Hofmann, wie bereits auf dem heutigen Südwall). Bei optimaler Entwicklung ist die so hergestellte Fläche schon nach 1 Jahr besiedelbar (Prognose). Dimensionen, Anzahl und Verteilung der Totholz-, Lehm und Kieswackenhaufen: - 15-20 Totholzhäufen à 3x3 m: 28 Vogel-Bau GmbH: Erweiterung Kiesabbau Waldmattsee Kippenheimweiler UVP-Bericht – Artenschutzprüfung - 20-25 Lehmhäufen à 2,5x2,5 m - 15-20 Kieswackenhäufen à 2,5x2,5 m, Einbau in Mulden für größere Stabilität Dabei handelt es sich um grobe Anhaltswerte. Eine unregelmäßigere Anordnung wirkt natürlicher. Totholz- und Kieswackenhäufen bilden schon frühzeitig geeignete Versteckmöglichkeiten. Die Lehmhäufen sorgen für stellenweise schnelleren und dichteren Bewuchs. Die Fläche wird der Sukzession überlassen. Weitere mögliche Pflegemaßnahmen regelt das Monitoring (s. Kapitel 2.3). Ggf. ist die Fläche im Abstand von 10 Jahren vor aufkommendem Gehölzbewuchs freizuhalten. 2.2.3 ME 3 –Umsiedeln von Mauereidechsen Um die Tötung von Eidechsen soweit als möglich zu minimieren, müssen die Tiere aus den betroffenen Teilhabitaten umgesiedelt werden. Es handelt sich (geschätzt) um bis zu 25 adulte Tiere. Eine Vergrämung der Tiere ist in diesem Fall nicht zweckmäßig, da das verfügbare Zielhabitat überwiegend zu weit entfernt liegt. Die Umsiedlung erfolgt kurz vor Eingriff bzw. nach genügender Reife des Zielhabitats (ab 2023?9). Im Winter vor dem Eingriff wird krautige und strauchige Vegetation in den Ausgangshabitaten kurz geschnitten (ebenerdig) sowie oberirdische Versteckmöglichkeiten abgeräumt (Steine, Totholz o.ä., falls vorhanden). Die genannten vorbereitenden Maßnahmen erleichtern den Fang der Tiere, der in der Aktivitätszeit im März / April stattfindet (ersatzweise August / September). Die Tiere werden ins Ersatzhabitat verbracht. Die Umsiedlung wird durch einen Fachmann durchgeführt. Möglichst zeitnah nach der Umsiedlung werden die Habitate 1-4 abgegraben bzw. anderweitig für die Mauereidechse unattraktiv gemacht, um eine erneute Besiedlung zu verhindern. 2.2.4 FRP 1 – Jährliches Brutplatzangebot Ein ausreichendes Brutplatzangebot für das jeweils kommende Jahr bzw. ggf. für mehrere Jahre wird vorab festgelegt. Das Bruthabitat für 2022 und 2023 ist im Plan „Maßnahmen Artenschutz“ dargestellt. Es handelt sich um das bestehende Brutgebiet im Südosten, das noch einige Jahre bestehen bleiben kann, da der Abbau nach Süden langsam vorankommt. 9 Eine alsbaldige Umsiedlung ist anzuraten, bevor sich das Zielhabitat „von selbst“ durch andere Mauereidechsen besie- delt. 29 Vogel-Bau GmbH: Erweiterung Kiesabbau Waldmattsee Kippenheimweiler UVP-Bericht – Artenschutzprüfung Anforderungen an das jeweilige Habitat: - Mindestgröße 0,5 ha, vegetationsarm, weitgehend ungestört (v.a. innerbetrieblicher Verkehr), vegetationsarm, vorteilhaft: Gewässernähe). Finden sich mittelfristig keine ausreichend großes Abräumflächen mehr am Südufer des Sees, sollen Teile der Erweiterung frühzeitig abgeräumt werden. 2.3 Monitoring Nachdem Planfeststellungsbeschluss 2016 wird bezüglich des Naturschutzes ein Monitoring durchgeführt. Inhalt des Monitorings: - Maßnahmenkontrolle Renaturierung - Laichgewässer Kreuzkröte - Bruthabitat Flussregenpfeifer - Steilwände Uferschwalbe. Aus den aktuellen artenschutzrechtlichen Gegebenheiten soll das Monitoring um folgende Aspekte erweitert werden: - Vorkommen von Amphibien in den Laichgewässern (Springfrosch?) - aktuelle Verbreitung der Mauereidechse - Kiebitzvorkommen südlich des Kiesabbaus. Das Monitoring soll wie bisher alle 2 Jahre stattfinden, jeweils mit 2 Begehungen (April / Mai statt Mai / Juni) 3 Prüfung der Verbotstatbestände Der Verbotstatbestand nach §44 (1) BNatSchG (2010) „Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Teile oder Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören 30 Vogel-Bau GmbH: Erweiterung Kiesabbau Waldmattsee Kippenheimweiler UVP-Bericht – Artenschutzprüfung (Zugriffsverbote)“ ist mit Verwirklichung der Abbauerweiterung nicht erfüllt für folgende Arten(gruppen): - die im Kapitel 1.2 genannten Arten, da sie im UG keinen geeigneten Lebensraum vorfinden können. - die im Kapitel 1.3 genannten Arten, da sie im UG nicht nachgewiesen wurden bzw. nicht betroffen werden - im Kapitel 1.4 genannte Vogelarten ohne Prüfprotokoll, da ihre Brutplätze zu weit entfernt sind oder sie nur sporadisch oder als Nahrungsgäste in großräumigen Nahrungshabitaten vorkommen. - im Kapitel 1.5 genannte Arten mit Prüfprotokoll; Verbotstatbestände können durch Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen ausgeräumt werden: - Springfrosch: CEF-Maßnahme „Jährliches Laichgewässerangebot“. - Mauereidechse: CEF-Maßnahmen „Bereitstellung von Ersatzhabitaten“ + „Umsiedeln“. - Kiebitz: „Monitoring“ - Flussregenpfeifer: CEF-Maßnahme „Jährliches Brutplatzangebot“ In den Prüfprotokollen (s. Anlage 1) ist dargestellt, dass die Verbotstatbestände (insbesondere Habitatvernichtung und Tötung) für diese Arten nicht erfüllt werden. Ein Ausnahmeverfahren nach §45 (7) BNatSchG wird nicht notwendig. 31 Amtswe g 2125 Legende 22 8 4 Wassereinleitstelle 20 2123 83 Kiesaufbereitung 4 208 Bestehende Konzessionsgrenze Werksflächen 9 208 Amtsweg Lgb.Nr.2114 Abl 42 53 Wald Gemarkung Mahlberg K 24 8 208 Mais 1 209 0 09 2 Mais 2 209 3 209 4 0 2 9 Abbausohle -60,00m =99,00+NN 2 211 ke H1e1c1 Wald 6 221 227 2 221 6 222 5 222 4 222 3 222 3957 fläche Abräum 219 2 0 222 2A8 87 2 87 6 203 dichte Ruderalflur lückige trockenwarme Ruderalvegetation 2038 Mais Pioniervegetation 1 207 8 215 9 215 0 216 1 216 Wintergetreide 2176 1130 Röhricht Wgerst Mais 0 207 2 216 1131 9 206 8707 8708 8709 8710 Mais 8697 Mais Maßstab: 8 206 7 206 W 0m S 6 eg 2076 W 2165 2166 2167 2168 2169 21701 217 2171/1 2172 2173 2174 8688 87 4 206 3 206 2 8689 8690 8691 8692 8693 8694 8695 8696 86 5 206 206 1 Mais WGerst Mais brach 206 0 206 Siebenmühlenstrasse 36, 70771 Leinfelden-Echterdingen Tel. 07 11 - 99 760 7-60, Fax. 07 11 - 99 760 7-80 EMail: info@doerrib.de Maßstab: Mais Vogel-Bau GmbH Dinglinger Hauptstr. 28, 77933 Lahr Waldmattsee Kippenheimweiler Erweiterung des Kiesabbaus - UVP-Bericht Biotoptypen 2021 1126 3952 l mpf /1 Mais Wildschutzgebiet Bau 85 8665 33 Mais Mais O 250 m 206 87 Mais N Mais 3 216 4 216 18 13 vegetationsarme Rohkiesflächen Mais 2 207 7 215 2178 2179 87 16 Mais 5 215 Raps 8711 3951 17 2180 8698 8699 8700 8701 8702 8703 8704 8705 8706 5 2 87 21 87 19 5 2037 6 215 2177 7 26 87 24 87 23 87 722 8 20 87 87 Flachwasserzone Baggersee, Tiefe 0-4 m 4 203 5 207 4 207 Raps 12 87 Mais Soja Raps Raps g 87 87 1129 Gewässer 203 Scheune 1 215 2 215 3 215 4 215 1 2 We 3950 7 207 Mais 210 2 203 3 203 3 210 Mais 1 222 222 9 214 4 218 3 218 2 218 1 1 2 8 8 221 3958 3960 7 b 4 210 0 215 Befestigte Straßen und Wege 0 2055 8 222 Siedlungs-, Werksfläche (Bebauung) 210 5 2150 210 Mais 8 9 209 en 9 222 ab 3 221 4 221 5 221 209 6 210A 8 214 2175 2207 0 223 7 214 Gehölzbestände im Offenland 7 209 lgr 2 g 231 Tabak 7 210 We 1 4 214 5 214 6 214 8 219 7 219 6 9 21 5 219 4 219 3 219 2 21991 21 0 219 9 218 8/1 218 88 21 7 218 6 218 Lager 5 218 2 223 2/00 3959 13 2113 21 2207 2203 9 219 3 223 Rogg 8 210 2210 5 223 4 223 112 9 210 3 214 6 223 Wgerst 02 2012 21 8 223 1123/000 Lager für1mineralische 2 2 4 Körnungen 2 220 79 20 Band Ackerbrache 5 209 tte Mi 1123/001 2204 0 211 1 214 Acker Grünland 2 9 223 Alternative Südosterweiterung g r un ile au we eb im nb he oh en W pp Ki 21 3458 3458 5 208 6 208 7 208 4 211 Geplante Süderweiterung 42 53 K21 4 2201 20 Unterwald 1 23 Baggersee "Waldmatt" gezeichnet: L. Schmelzle, 10.09.2021 gesehen: 1 : 2.500 a b c d e f Plannummer: U20-0901/2 Baggersee "Waldmatt" Unterwald 4 Amtsweg H 1 209 Lp 90 Gc 20 2 211 H1e1c1 1631 At 3 209 4 209 H Cp ke 5 2203 01 22/0 11 1 223 P 230 3 221 4 221 5 221 9 222 G 8 222 6 221 7 222 6 222Sc 5 222 4 222 8 Abräum1fläche 9 22 0 222 3 Lc 2A8 87 2 222 Sc 1129 Mais Mais 8 215 9 215 0 6 1 2 1 216 1130 Lc Lp 1131 Feldgrille Gryllus campestris (3) Blauflügelige Ödlandschrecke Oedipoda caerulescens (1) 9 206 Blauflügelige Sandschrecke Sphingonotus caerulans (5) Hirschkäfer Lucanus cervus (1) Kleiner Feuerfalter Lycaena phlaeas (2) Xv Blauschwarze Holzbiene Xylopaca violacea (1) N 206 2 6 Maßstab: WGerst Mais 4 206 3 206 Siebenmühlenstrasse 36, 70771 Leinfelden-Echterdingen Tel. 07 11 - 99 760 7-60, Fax. 07 11 - 99 760 7-80 EMail: info@doerrib.de Maßstab: Vogel-Bau GmbH Dinglinger Hauptstr. 28, 77933 Lahr 0 206 brach Fe G Waldmattsee Kippenheimweiler Erweiterung des Kiesabbaus - UVP-Bericht Rote-Liste-Arten 2021 l mpf 250 m S Wildschutzgebiet /2 Mai s Bau O Gc 1126 WGerst W 0m 065 1 206 8 345 Fe Sc 7 Mais Ma is Springfrosch (1) 8 2166 /1 85 8665 33 Mais Sf 206 2167 2168 2169 21701 217 2171/1 2172 2173 Fl Mais 3952 Gü 0 Mais G Mais Stockente (1) Tagfalter und andere Insekten (Anzahl Findorte) 207 2 216 2174 Mais 87 Sto Ringelnatter (1) 2 8688 86 Grünspecht (1) 206 8689 8690 P 8691 13 8692 8693 8694 8695 8696 Ki G 87 Gü Oc Wgerst eg 2076 W 2165 20 17 Pirol (2) Gc 206 18 P 1 207 Mais 87 Goldammer (4 von 5) Rn Gc 8697 3951 G Mauereidechse (47) 2 207 Mais 6 215 Ki Kiebitz (3) Heuschrecken (Anzahl Fundorte) 5 215 2176 87 16 3 215 4 215 7 215 2178 2179 8707 8708 8709 8710 8711 21 87 87 19 Ki 5 4 207 Pp 12 Flussregenpfeifer (1) 207 1 215 2 215 Raps 87 2 3 216 4 216 Mais Frp Amphibien und Reptilien (Anzahl Fundorte) Scheune 077 Mais Raps 87 3961 2180 8698 24 87 23 87 722 8 87 3950 8699 8700 8701 8702 8703 8704 8705 8706 26 87 25 87 Pp Lp b 2 0 215 2177 27 Ki g We Bluthänfling (2) 1 210 3 Raps Raps 105 1205 210 Sc At 87 Rogg 222 Hä 2 9 214 Soja Feldlerche (1) Fl 9 209 4 210 Mais 1 3958 3959 7 221 222 3957 Xc 1634 221 Haussperling (5 von 9) 8 209 6 210A Mais H 100 8 214 2175 2 2207 3385/3 7 214 Feldsperling (1 von 2) Fe 2055 7 219 6 9 1 2 5 219 4 219 3 219 2 21991 21 0 219 9 218 8/1 218 8 218 7 218 6 218 Lager 5 218 Frp 4 8 21 3 218 2 218 1 218 2 223 g 2 Tabak 7 210 We 2207 3 Hä 4 214 5 214 6 214 Cp 198 223 Sc 3960 9 219 Sprossende Felsennelke Petrorhagia prolifera (3) 7 209 en ab 2210 Pp Oc 8 210 13 2113 21 6 223 5 223 4 223 1123/000 9 210 3 214 Sm Vögel: Brutvorkommen (Anzahl im Bereich des Vorhabens) 79 2 220 8 223 Rn Lager für1mineralische 2 2 4 Körnungen Wgerst 02 2012 1123/001 Band 0 211 1 20 2204 2 214 21 lgr t te Mi 239 Färber-Hundskamille Anthemis tinctoria (1) Kleines Tausendgüldenkraut Centaurium pulchellum (2) 209 2 Sto Alternative Südosterweiterung Pflanzenarten (Anzahl Standorte) Mais 2 209 Abbausohle -60,00m =99,00+NN Geplante Süderweiterung H 42 Wald Gemarkung Mahlberg 53 Sc Abl Mais 9 208 Lgb.Nr.2114 Sf Bestehende Konzessionsgrenze g r un ile au we eb im nb he oh en W ipp K K 24 8 208 4 211 H 42 153 Werksflächen K2 2201 20 Cp 5 208 6 208 7 208 21 3458 3458 Legende 1 23 H Hä 2056 Mais gezeichnet: L. Schmelzle, 13.09.2021 gesehen: 1 : 2.500 a b c d e f Plannummer: U20-0901/3