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Beschlussvorlage (Vergabe der Planungsleistung GEP Kernstadt/Langenwinkel/Kippenheimweiler)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 605
Sachbearbeitung: Banholzer

Drucksache Nr.: 225/2023
Az.: 60/605 Ban

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Technischer Ausschuss

08.11.2023

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Vergabe der Planungsleistung GEP Kernstadt/Langenwinkel/Kippenheimweiler

Beschlussvorschlag:
Das Planungsbüro BIT-Ingenieure AG wird aufgrund ihres Angebots vom 13.10.2023 beauftragt, die erforderlichen Planungsleistungen durchzuführen.
Die Auftragssumme beträgt inkl. 19% MwSt. 144.242,53 €.

Zusammenfassende Begründung:
Das Planungsbüro BIT-Ingenieure AG hat nach Prüfung und Wertung das preisgünstigste
Angebot abgegeben.
Es wird demnach vorgeschlagen, dem Planungsbüro BIT-Ingenieure AG den Auftrag zu
erteilen.

Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat:

Drucksache 225/2023

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Die Einleiterlaubnisse für die Einleitungen aus dem Entwässerungssystem der Kernstadt der Stadt Lahr
sind bis Ende 2023 befristet. Zur Neubeantragung der bis Ende 2023 befristeten Einleiterlaubnisse ist
ein neuer Generalentwässerungsplan (GEP) für die Stadt Lahr zu erstellen, welcher zusätzlich zu dem
Stadtgebiet (der Kernstadt) die Ortsteile Kippenheimweiler und Langenwinkel der Stadt Lahr beinhalten
soll.
Eine Zusammenfassung der Leistungen der GEP-Erstellung kann den folgenden Punkten entnommen
werden:
•

•

Durchführung der Nachweise der Überstaufreiheit und Überflutungssicherheit im Siedlungsgebiet im Zusammenhang mit den Anforderungen an die Abwasserbeseitigungspflicht des Kanalbetreibers. Die Ergebnisse des Überstau- und Überflutungsnachweises sind zusammen mit dem
hydraulischen Sanierungskonzept Bestandteil des GEP und dem LRA Ortenaukreis vorzulegen.
Die Kanalnetzberechnungen sind mit der neuesten Version des Berechnungsprogramms „HYSTEM-EXTRAN“ des ITWH, Hannover, für den Ist-, den Prognosezustand und den sanierten Prognosezustand unter Verwendung des Eulermodellregens Typ II für T=2a, 3a und 5a sowie der
Otter-Königer-Modellregengruppe für T=30a durchzuführen. Die aus der Schmutzfrachtberechnung für das Kläranlageneinzugsgebiet Raumschaft Lahr resultierenden Sanierungsmaßnahmen sind in den Sanierungsberechnungen der Kanalhydraulik zu berücksichtigen und bilden daher eine Grundlage für die Ermittlung der Sanierungsmaßnahmen der Kanalhydraulik. Für die
Sanierungsmaßnahmen des GEP erfolgt, in Abstimmung mit der Tiefbauabteilung, eine Priorisierung unter Angabe der zeitlichen Umsetzung und der Baukosten in der Qualität einer Kosteneinschätzung. Bei der Priorisierung werden Synergien mit dem Stand der Durchführung der Abwassereigenkontrollverordnung (EKVO) angestrebt. Sollten noch nicht erfasste Gräben und Gerinne Bestandteil der Ortsentwässerung sein, werden diese vor Ort aufgenommen und sind in
das Kanalbestandsnetz einzuarbeiten. Da der hierfür ggf. erforderliche Umfang zum Zeitpunkt
der Erstellung des Leistungsverzeichnisses nicht bekannt ist, sind die hierfür ggf. erforderlichen
Ingenieurleistungen nach dem tatsächlichen Zeitaufwand entsprechend den anzugebenden
Stundensätzen abzurechnen (Besondere Leistung).
Durchführung des qualitativen Nachweises der Regenwasserbehandlung des Trennsystems mit
den hydraulischen Nachweisen der Bauwerkskomponenten der Regenwasserbehandlungsbauwerke des Trennsystems. Für die Trennsysteme ist der qualitative Nachweis entsprechend den
Arbeitshilfen der LfU bzw. nach DWA 102-2 zu erbringen. Bzgl. des zu verwendenden Regelwerks steht noch eine Aussage durch das LRA Ortenaukreis aus. Die Abgrenzung der Trennsysteme, Einleitstellen und Flächen(-belastungen) erfolgt hierbei im Rahmen einer separaten
Untersuchung. Grundlage für die Führung der Bauwerksnachweise für die Bauwerke des Trennsystems bilden die Bauwerkspläne zu den einzelnen Anlagen. Die Bauwerkspläne sind zudem
zur Vorlage bei der Genehmigungsbehörde im Zusammenhang mit der Beantragung der wasserrechtlichen Sammeleinleiterlaubnis erforderlich. Der qualitative Nachweis der Regenwasserbehandlung des Mischsystems inklusive Bauwerksnachweisen und Anlagenbeschreibung der
einzelnen Mischwasserentlastungsbauwerke wird im vorliegenden Fall über das separat für das
Kläranlageneinzugsgebiet des Abwasserzweckverbandes der Raumschaft Lahr zu erstellende
Regenwasserbehandlungskonzept für das Mischsystem erbracht und bleibt daher in der vorliegenden Ausschreibung unberücksichtigt. Die Ergebnisse des qualitativen Nachweises des
Mischsystems sind nachrichtlich in den GEP Lahr zu übernehmen (siehe oben).

Drucksache 225/2023

•

Seite 3

Durchführung der quantitativen Nachweise für die Einleitungen aus dem Misch- und Trennsystem in die Vorfluter. Die Einleitmengen sind hierbei aus der Kanalhydraulik zu ermitteln. Die
quantitativen Nachweise für die Einleitungen der Trenn- und Mischsysteme in die Vorfluter sind
entsprechend des Startgespräches zur GEP-Erstellung gemäß den LfU Arbeitshilfen und voraussichtlich durch Sichtkontrolle zu führen.

Zielsetzung:
Eine aktuelle hydraulische Überrechnung des Kanalnetzsystems mit dem Ergebnis eines Maßnahmenkatalogs, welcher die Problemstellen innerhalb des Kanalsystems widerspiegelt.
Erlangung einer „Wasserrechtlichen Einleiterlaubnis“ der entsprechenden Einleitpunkte in die Vorfluter
durch die „Untere Wasserbehörde“.

Maßnahmen:
Hydraulische Überrechnung des Kanalsystems und Erstellung von qualitativen Nachweisen beim
Trennsystem.

Alternativ geprüfte Maßnahmen:
Keine

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
Einmalige (Investitions-)Kosten
Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Jährliche Folgekosten
Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag

2022

2023

2024

2025

in EUR
144.242,53

.

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

2026 ff.

Drucksache 225/2023

Seite 4

Ertrag /
Verminderung von Aufwand

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.

SUMME

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☒Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☒Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Für die Gesamtmaßnahme GEP Kernstadt/Kippenheimweiler/Langenwinkel stehen auf der HH-Stelle
I31000020100 insgesamt 910.000 € zur Verfügung. Die Gesamtsumme beinhaltet auch eine geforderte Schmutzfrachtberechnung für das Einzugsgebiet der Kläranlage und ggf. gewässerökologische
Untersuchungen der Einleitstellen an den Vorflutern.
Begründung:
Die Planungsbüros BIT-Ingenieure, Planungsbüro Nr.2 und Nr. 3 wurden zur Abgabe eines Angebots
zur Erstellung des GEP Kernstadt aufgefordert. Nach Prüfung und Wertung der abgegebenen Angebote
(Planungsbüro 2 und BIT-Ingenieure), stellt das Angebot der BIT-Ingenieure das wirtschaftlichste Angebot dar. Dieses liegt preislich ca. 28% niedriger als das Vergleichsangebot. Es wird empfohlen, das
Planungsbüro BIT-Ingenieure mit den erforderlichen Leistungen in Höhe von 144.242,53 € zu beauftragen.

Bürgermeister Tilman Petters…………………

Abteilungsleitung………………………..

Anlage(n):
Anlage 0
Anlage(n):
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.