Beschlussvorlage (Essen in städtischen Schulen und Kindertagesstätten Antrag der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 18.10.2012.)
Vorlage: Essen in städtischen Schulen und Kindertagesstätten Antrag der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 18.10.2012.
25. Februar 2013
Beschlussvorlage (Essen in städtischen Schulen und Kindertagesstätten
Antrag der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 18.10.2012.)
Beschlussvorlage (Anlage 1 - Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 18.10.2012)
Beschlussvorlage (Anlage 2 / 1 - Auswertung Fragebogen, Schulen und Kindertagesstätten -)
Beschlussvorlage (Anlage 2 / 2 - Auswertung Fragebogen, Schulen und Kindertagesstätten -)
Beschlussvorlage (Anlage 2 / 3 - Auswertung Fragebogen, Schulen und Kindertagessätten)
Beschlussvorlage (Anlage 3 - Dinglinger Haus e. V.)
Beschlussvorlage (Anlage 3 - J. Roth Partyservice)
Beschlussvorlage (Anlage 3 - Ortenauklinikum)
Beschlussvorlage (Anlage 3 - Party- und Feinkostservice Vetter)
Beschlussvorlage (Anlage 3 - Sander Gourmet GmbH)
Beschlussvorlage (Anlage 4 - Gesamtelternbeirat)
Beschlussvorlage (Anlage 5 - Checkliste DGE)
Beschlussvorlage (Anlage 5 - Flyer DGE)
25. Februar 2013
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Beschlussvorlage (Essen in städtischen Schulen und Kindertagesstätten
Antrag der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 18.10.2012.)
Beschlussvorlage (Anlage 3 - Party- und Feinkostservice Vetter)Beschlussvorlage (Anlage 3 - Ortenauklinikum)Beschlussvorlage (Anlage 2 / 1 - Auswertung Fragebogen, Schulen und Kindertagesstätten -)Beschlussvorlage (Anlage 1 - Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 18.10.2012)Beschlussvorlage (Anlage 3 - Dinglinger Haus e. V.)Beschlussvorlage (Anlage 5 - Flyer DGE)Beschlussvorlage (Anlage 5 - Checkliste DGE)Beschlussvorlage (Anlage 3 - Sander Gourmet GmbH)Beschlussvorlage (Anlage 3 - J. Roth Partyservice)Beschlussvorlage (Anlage 2 / 2 - Auswertung Fragebogen, Schulen und Kindertagesstätten -)Beschlussvorlage (Anlage 2 / 3 - Auswertung Fragebogen, Schulen und Kindertagessätten)Beschlussvorlage (Anlage 4 - Gesamtelternbeirat)
Beschlussvorlage Amt: 501 Kammerer Datum: 14.01.2013 Az.: Ott/Ka Drucksache Nr.: 14/2013 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport 30.01.2013 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 25.02.2013 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Betreff: Essen in städtischen Schulen und Kindertagesstätten Antrag der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 18.10.2012. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Anlage(n): Anlage 1 - Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 18.10.2012 Anlage 2 / 1 - Auswertung Fragebogen, Schulen und Kindertagesstätten Anlage 2 / 2 - Auswertung Fragebogen, Schulen und Kindertagesstätten Anlage 3 - Party- und Feinkostservice Vetter Anlage 3 - Ortenauklinikum Anlage 3 - J. Roth Partyservice Anlage 3 - Sander Gourmet GmbH Anlage 3 - Dinglinger Haus e. V. Anlage 5 - Flyer DGE Anlage 5 - Checkliste DGE Anlage 4 - Gesamtelternbeirat Anlage 2 / 3 - Auswertung Fragebogen, Schulen und Kindertagessätten BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 14/2013 Seite - 2 - Begründung: Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19. November 2012 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen „Essen in städtischen Lahrer Einrichtungen“ (Anlage 1) einstimmig beschlossen, dass dieser nach Vorberatung im Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport (30.01.2013) auf die Tagesordnung einer Gemeinderatssitzung gesetzt wird. Der Antrag ist als Anlage der Vorlage beigefügt. Zur Beantwortung der im Antrag gestellten Fragen wurden alle städtischen Schulen und Kindertagesstätten, die ein Essensangebot vorhalten, angeschrieben. Die einrichtungsbezogene Auswertung ist der Anlage 2 zu entnehmen. Aktuell wird an folgenden Einrichtungen ein Mittagstisch angeboten: Schulen: Max-Planck-Gymnasium Scheffel-Gymnasium Otto-Hahn-Realschule Friedrichschule Schutterlindenbergschule Grundschule Sulz Gutenbergschule (Träger: Förderverein) Geroldseckerschule (Träger: Arbeiterwohlfahrt) Grundschule Kuhbach (Träger: Arbeiterwohlfahrt) Grundschule Reichenbach (Träger: Förderverein) Kindergärten/Horte: Kindertagesstätte am Schießrain Kindertagesstätte Max-Planck-Straße Kindertagesstätte Bottenbrunnenstraße Hort an der Eichrodtschule Hort an der Luisenschule Die Stellungnahme folgender Caterer wurden in der Anlage 3 aufgenommen: Dinglinger Haus e.V. Party & Feinkost Service Vetter Ortenauklinikum Lahr-Ettenheim Partyservice J. Roth Sander Gourmet GmbH (div. Zertifikate) Darüber hinaus liegt uns eine Stellungnahme des Gesamtelternbeirats der Stadt Lahr (Schulen) zum Antrag vor (Anlage 4). Auf folgende Punkte möchte das Fachamt ergänzend hinweisen: Konzept: Die Stadt Lahr verfolgt bislang bei der Essensversorgung der Einrichtungen dezentrale Konzepte. Die Auswahl der Lieferanten und der Verpflegungssysteme (Warmanlieferung, Frischküche, Kühlkostsystem) erfolgt individuell mit der Einrichtung. Je nach Einrichtung finden unterschiedliche Abstimmungsprozesse vor Ort statt. An einigen Schulen (z.B. städtische Gymnasien) sind runde Tische eingerichtet an denen Schüler/innen, Eltern, Lehrer/innen, Schulleitung, Stadtverwaltung und Caterer beteiligt sind. Im Bereich der Kindertagesstätten und Horte sind die Einrichtungsleitungen bzw. des päd. Personal stark in die Entscheidungsprozesse mit eingebunden. Im Einzelfall wurden in der Ver- Drucksache 14/2013 Seite - 3 - gangenheit auch einvernehmlich Lieferantenwechsel vorgenommen, soweit hiermit eine Qualitätssteigerung bei der Versorgung erreicht werden konnte. Durch diese enge Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen, Essensversorgern und Stadtverwaltung besteht bei einem Großteil der städtischen Einrichtungen mit der derzeitigen Essenversorgung überwiegend eine hohe Zufriedenheit. Die Stadtverwaltung beabsichtigt auch künftig an individuellen Lösungen, gerade im Hinblick auf die hohe Akzeptanz in den Einrichtungen, festzuhalten. Preisgestaltung: Abhängig von den jeweiligen Essensanbietern bzw. Verpflegungssystemen und Speiseangeboten vor Ort gelten unterschiedliche Essenspreise. Die Verwaltung hält auch künftig daran fest, dass die Abgabepreise von vornherein nicht direkt subventioniert werden, da die Stadt Lahr bereits ohnehin die Kosten für den Küchenbetrieb (Personal, Bewirtschaftung, Investitionen) in den städtischen Einrichtungen in vollem Umfang übernehmen muss. Unterschiedliche Abgabepreise sind bei unterschiedlicher Qualität des Essens aus Sicht der Verwaltung auch grundsätzlich gerechtfertig. Berücksichtigt werden muss auch die häusliche Ersparnis, die sich in den Familien ergibt, wenn die Kinder in der Einrichtung zu Mittag essen. Der Abgabepreis sollte daher, wie bisher, unmittelbar an den Einkaufspreis (Warenanlieferung) gekoppelt bleiben. Dabei sollen Preiserhöhungen bedingt durch höhere Personal- und Bewirtschaftungskosten sowie Preissteigerungen bei Lebensmitteln auch künftig in angemessener Form akzeptiert werden. Bei einer direkten Subventionierung geht die Verwaltung davon aus, dass die Anbieter versuchen würden, Preissteigerungen in kürzeren Abständen geltend zumachen. In den städtischen Kindertageseinrichtungen werden einheitliche Betreuungsentgelte erhoben und daran angelehnt auch einheitliche Verpflegungspauschalen, die sich an den durchschnittlichen Einkaufspreisen, nicht an den konkreten Bezugspreisen der jeweiligen Einrichtung, für eine Kinderportion orientieren. Seit September 2012 beträgt diese Verpflegungspauschale € 55 monatlich für 11 Monate im Kindergartenjahr. Auch hier erhalten BuT-Anspruchsberechtigte eine Pauschalförderung, bei der den Familien ein Eigenanteil von € 19 monatlich verbleibt. Seit dem 01.09.2011 wurde der Lahr-Pass für Familien mit geringem Einkommen durch das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ersetzt. Beim Lahr-Pass galt durchweg eine Ermäßigung von 50 % auf den Abgabepreis des Essens. Beim BuT liegt die Eigenbeteiligung grundsätzlich bei einem Euro pro Essen. Der Differenzbetrag zum tatsächlichen Abgabepreis des Essens wird von der Kommunalen Arbeitsförderung in pauschalierter Form übernommen. Problematisch ist aus Sicht der Verwaltung, dass mit Einführung des BuT die Schere zwischen Selbstzahlern und den Anspruchberechtigten bei künftigen Preissteigerungen im Verhältnis immer weiter auseinander gehen wird, was sicherlich zunehmend zu Unmut bei den Selbstzahlern führen wird. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Günter Evermann Amtsleiter Harry Ott Abteilungsleiter