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Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ und Kenntnisnahme des Schlussberichts des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die…

20. November 2023
                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 14
Sachbearbeitung: Kopf

Drucksache Nr.: 222/2023
Az.: 095.53

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

06.11.2023

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

20.11.2023

beschließend

öffentlich

Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und
Verkehr Lahr“ und Kenntnisnahme des Schlussberichts des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung

Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und
Verkehr Lahr“ zum 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme von 50.912.625,31 EUR und einem Jahresgewinn von 48.494,39 EUR nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das
Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest.
2. Der Jahresgewinn 2020 in Höhe von 48.494,39 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
4. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben.

Drucksache 222/2023

Seite 2

Sachdarstellung
Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung
und Verkehr Lahr“ für das Rechnungsjahr 2020 ist abgeschlossen.
Das Ergebnis der Prüfung wurde im angeschlossenen Bericht zusammengefasst.
Die Voraussetzungen für die förmliche Feststellung des Jahresergebnisses sind nunmehr gegeben.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Christian Zanger
Amtsleiter Rechnungsprüfungsamt

Anlage(n):
Jahresabschluss BVVL 31.12.2020
Schlussbericht BVVL 31.12.2020
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.