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Infotext (TOP 8 Anlage 2 Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr - JA 2021)

1. Dezember 2023
                                    
                                        Bericht

Ko

über die Erstellung

pi

e

ANLAGE 2

des Jahresabschlusses nach § 16 EigBG zum 31. Dezember 2021

sc
he

und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2021
des

Zweckverbandes Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr

el

ek

tr
o

ni

Lahr/Schw.

Seite 1

Inhaltsverzeichnis
Seite
2

Abkürzungsverzeichnis

3

1.

Auftrag und Auftragsdurchführung

4

1.1

Auftraggeber und Auftragsabgrenzung

1.2

Auftragsdurchführung

2.

Grundlagen des Jahresabschlusses

2.1

Buchführung und Inventar, erteilte Auskünfte

2.2

Festlegungen über die Ausübung von Wahlrechten

8

2.3

Feststellungen zu den Grundlagen des Jahresabschlusses

8

3.

Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen

9

3.1

Rechtliche Verhältnisse

9

3.2

Steuerliche Verhältnisse

10

3.3

Wirtschaftliche Verhältnisse

10

4.

Art und Umfang der Erstellungsarbeiten

el

ek

tr
o

ni

sc
he

Ko

pi

e

Anlagenverzeichnis

5.

6.

4
5
7
7

11

Ausführungen zu den vorgelegten Belegen, Büchern und
Bestandsnachweisen

12

Bescheinigung

13

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021

Seite 2

Anlagenverzeichnis
Bilanz zum 31. Dezember 2021

Anlage 2

Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021

Anlage 3

Anhang zum 31. Dezember 2021

Anlage 4

Lagebericht zum 31. Dezember 2021

Anlage 5

Debitoren- und Kreditorenlisten zum 31. Dezember 2021

Anlage 6

Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2021

sc
he

Ko

pi

e

Anlage 1

el

ek

tr
o

ni

Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021

Seite 3

Abkürzungsverzeichnis
Absetzung für Abnutzung

BauGB

Baugesetzbuch

DRS

Deutsche Rechnungslegungsstandards

EigBG

Gesetz über die Eigenbetriebe der Gemeinden

GemO

Gemeindeordnung

HFA

Hauptfachausschuss des IDW

HGB

Handelsgesetzbuch

HR

Handelsregister

IDW

Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf

i.V.

im Vorjahr

KuF

Kosten- und Finanzierungsplan

RAP

Rechnungsabgrenzungsposten

TEUR

Tausend Euro

ZV IGP

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr

el

ek

tr
o

ni

sc
he

Ko

pi

e

AfA

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021

Seite 4

1. Auftrag und Auftragsdurchführung
1.1 Auftraggeber und Auftragsabgrenzung
Der Verbandsdirektor des Zweckverbandes Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Herr
Daniel Halter, beauftragte uns, den Jahresabschluss nach § 16 EigBG zum 31. Dezember
2021 des
Zweckverbandes Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Lahr/Schw.,

Ko

pi

e

aus den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie erteilten Auskünften nach
gesetzlichen Vorgaben und nach den innerhalb dieses Rahmens liegenden Anweisungen
des Auftragsgebers zur Ausübung bestehender Wahlrechte zu entwickeln und dabei die uns
vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise durch Befragungen und analytische
Beurteilungen auf Plausibilität hin zu beurteilen, um mit einer gewissen Sicherheit
auszuschließen, dass diese nicht ordnungsgemäß sind.

sc
he

Diesen Auftrag zur Erstellung mit Plausibilitätsbeurteilungen haben wir in den Monaten
Dezember 2022 bis Dezember 2023 (mit Unterbrechungen) in unseren Geschäftsräumen in
Lahr durchgeführt.
Unser Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses umfasste keine über die Auftragsart
hinausgehenden Tätigkeiten und damit auch keine erweiternden Verantwortlichkeiten als
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

tr
o

ni

Die Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses oblag der uns mit dessen Erstellung
beauftragenden gesetzlichen Vertretung des Zweckverbandes, die über die Ausübung aller
mit der Aufstellung verbundener Gestaltungsmöglichkeiten und Rechtsakte zu entscheiden
hatte.

ek

Wir haben unseren Auftraggeber über solche Sachverhalte, die zu Wahlrechten führten, in
Kenntnis gesetzt und von ihm Entscheidungsvorgaben zur Ausübung von materiellen und
formellen Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechten)
sowie Ermessensentscheidungen eingeholt.

el

Der uns erteilte Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses umfasste alle Tätigkeiten, die
erforderlich waren, um auf der Grundlage der Buchführung sowie der eingeholten
Auskünfte zur Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsfragen und der Vorgaben zu den
anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unter Vornahme der
Abschlussbuchungen den vorgeschriebenen Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht (§ 10 a der Verbandssatzung in
Verbindung mit § 16 (1) EigBG) zu erstellen.
Da die Anfertigung eines Erstellungsberichts vereinbart, jedoch konkrete Festlegungen zu
Art und Umfang unserer Berichterstattung in den Auftragsvereinbarungen nicht
ausdrücklich getroffen wurden, berichten wir in berufsüblicher Form im Sinne des IDWStandards: Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen (IDW S 7), vom
Hauptfachausschuss (HFA) verabschiedet am 27. November 2009, über Umfang und
Ergebnis unserer Tätigkeit.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021

Seite 5

Unsere Auftragsvereinbarungen sehen vor, dass eine Bezugnahme auf die Erstellung durch
uns nur in Verbindung mit dem vollständigen von uns erstellten Jahresabschluss erfolgen
darf.
Bei der Auftragsannahme haben wir von unserem Auftraggeber ausbedungen, dass uns die
für die Auftragsdurchführung benötigten Unterlagen und Aufklärungen vollständig
übergeben wurden.

pi

e

Für die Durchführung des Auftrages und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis
zu Dritten, die vereinbarten und diesem Bericht als Anlage beigefügten „Allgemeinen
Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom
1. Januar 2017“ maßgebend.

Ko

1.2 Auftragsdurchführung

sc
he

Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses und bei unserer Berichterstattung
hierüber haben wir die einschlägigen Normen der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) und
unsere Berufspflichten beachtet, darunter die Grundsätze der Unabhängigkeit,
Gewissenhaftigkeit, Verschwiegenheit, Eigenverantwortlichkeit und Unparteilichkeit (§ 43
Abs. 1 WPO).

ni

Die Erstellung des Jahresabschlusses umfasst unabhängig von der Art unseres Auftrags die
Tätigkeiten, die erforderlich sind, um auf Grundlage der Buchführung und des Inventars
sowie der eingeholten Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden unter Vornahme der Abschlussbuchungen die gesetzlich
vorgeschriebene Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung und weitere
Abschlussbestandteile zu erstellen.

ek

tr
o

Nicht zur Erstellung des Jahresabschlusses gehören die erforderlichen Entscheidungen über
die Ausübung materieller und formeller Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungsund Ausweiswahlrechte sowie Ermessensentscheidungen). Bestehende Gestaltungsmöglichkeiten wurden von uns im Rahmen der Erstellung nach den Vorgaben der
gesetzlichen Vertreter ausgeübt.

el

Wir haben in unserer Kanzlei Regelungen eingeführt, die mit hinreichender Sicherheit
gewährleisten, dass bei der Auftragsabwicklung zur Erstellung eines Jahresabschlusses
einschließlich der Berichterstattung die gesetzlichen Vorschriften und fachlichen Regeln
beachtet werden.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses haben wir die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit
und Wesentlichkeit beachtet.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erforderte von uns die Kenntnis und Beachtung der
hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung, einschlägiger Bestimmungen der Verbandssatzung sowie
der einschlägigen fachlichen Verlautbarungen.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021

Seite 6

Zur Durchführung des Auftrags hatten wir uns die für die vorliegende Auftragsart
erforderlichen Kenntnisse über die Branche, den Rechtsrahmen und die Geschäftstätigkeit
des Unternehmens unseres Auftraggebers anzueignen.

e

An erkannten unzulässigen Wertansätzen und Darstellungen im Jahresabschluss dürfen
wir nicht mitwirken. Sofern entsprechende Wertansätze und Darstellungen verlangt oder
erforderliche Korrekturen verweigert würden, hätten wir dies in geeigneter Weise in
unserer Bescheinigung sowie in unserem Erstellungsbericht zu würdigen oder unseren
Auftrag niederzulegen. Dies gilt insbesondere, wenn Vermögensgegenstände oder
Schulden unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit bewertet wären,
obwohl dem tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten offensichtlich entgegenstünden.

Ko

pi

Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der vorgelegten Unterlagen wären von uns zu klären.
Falls sich diese bestätigten und die Mängel nicht beseitigt würden, brächten wir sich daraus
ergebende Einwendungen, soweit sie wesentlich für den Jahresabschluss wären, in unserer
Bescheinigung zum Ausdruck. Würden Aufklärungen oder die Vorlage von Unterlagen, die
zur Klärung erforderlich sind, oder die Durchführung entsprechender Beurteilungen
verweigert, hätten wir unseren Auftrag niederzulegen.

sc
he

Bei schwerwiegenden, in ihren Auswirkungen nicht abgrenzbaren Mängeln in der
Buchführung, den Inventuren oder anderen, nicht in den Auftrag eingeschlossenen
Teilbereichen des Rechnungswesens, die unser Auftraggeber nicht beheben wollte oder
könnte, darf eine Bescheinigung von uns nicht erteilt werden. Wir hätten unserem
Auftraggeber in Fällen dieser Art die Mängel schriftlich mitzuteilen und zu entscheiden, ob
eine Kündigung des Auftrags angezeigt wäre.

tr
o

ni

Unzulässige Wertansätze und Darstellungen im Jahresabschluss haben wir im Zuge der
Erstellung nicht festgestellt. Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der uns vorgelegten
Unterlagen haben sich nicht ergeben. Ebenso haben wir keine schwerwiegenden Mängel
der Buchführung, in den Inventuren oder in anderen Teilbereichen des Rechnungswesens
festgestellt.

el

ek

Im Rahmen des erteilten Auftrags haben wir die gesetzlichen Vorschriften für die
Aufstellung von Jahresabschlüssen sowie Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
beachtet. Die Beachtung anderer gesetzlicher Vorschriften sowie die Aufdeckung und
Aufklärung von Straftaten und außerhalb der Rechnungslegung begangener
Ordnungswidrigkeiten waren nicht Gegenstand unseres Auftrags.
Als Erstellungsunterlagen dienten die Buchhaltungsunterlagen, die vollständigen Belege,
Kontoauszüge der Kreditinstitute sowie das gesamte Akten- und Schriftgut des Auftraggebers.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021

Seite 7

Der Verbandsdirektor hat uns die angeforderte berufsübliche Vollständigkeitserklärung
bezüglich der Buchführung, Belege und Bestandsnachweise sowie der uns erteilten
Auskünfte schriftlich erteilt, die wir zu unseren Unterlagen genommen haben.

pi

e

Ergänzend hat der Verbandsdirektor in der berufsüblichen Vollständigkeitserklärung, die
keinen Ersatz für Erstellungshandlungen und für auftragsabhängig durchzuführende
Beurteilungen der Ordnungsmäßigkeit der zu Grunde gelegten Unterlagen darstellt, uns
am 15. März 2023 schriftlich bestätigt, dass in Buchführung und Jahresabschluss alle
bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen, Wagnisse und Abgrenzungen
berücksichtigt, sämtliche Aufwendungen und Erträge enthalten, alle erforderlichen
Angaben gemacht und alle bestehenden Haftungsverhältnisse bekannt gegeben worden
sind.

Ko

Die Einholung der Vollständigkeitserklärung im Zusammenhang mit der Erstellung eines
Jahresabschlusses erfolgte in der Weise, dass wir dem zuständigen Organ des
Unternehmens als Grundlage seiner Erklärung den Entwurf des Jahresabschlusses, die
Abschlussunterlagen und einen Entwurf dieses Erstellungsberichts vorgelegt haben.

Grundlagen des Jahresabschlusses

sc
he

2.

2.1 Buchführung und Inventar, erteilte Auskünfte

Für den Zweckverband besteht nach der Verbandssatzung in Verbindung mit § 6 EigBVO
nach § 238 HGB Buchführungspflicht.

tr
o

ni

Die Buchführung wurde auf EDV-Systemen des Unternehmens erstellt. Die dabei
eingesetzte Software Rechnungswesen der DATEV eG erfüllt nach einer Bescheinigung der
Ernst & Young GmbH vom 28. Februar 2018 die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße
Finanzbuchführung und Entwicklung des Jahresabschlusses.

el

ek

Die Anlagenbuchführung wurde auf unseren EDV-Systemen erstellt. Die dabei eingesetzte
Software Anlagenbuchführung der DATEV eG erfüllt im Zusammenhang mit einer
Bescheinigung der Ernst & Young GmbH vom 28. Februar 2018 zur Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit des Programms Kanzlei-Rechnungswesen die Voraussetzungen für
eine ordnungsgemäße Anlagenbuchführung.
Die Verfahrensabläufe in der Buchführung haben keine nennenswerten organisatorischen
Änderungen erfahren.
Auskünfte erteilten der Verbandsdirektor Herr Daniel Halter, Herr Michael Sonntag,
Bereichsleiter Finanzen /Rechnungswesen sowie Frau Sabine Jäger, Buchhaltung.
Alle erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise wurden von der Geschäftsführung
und von dem zur Auskunft benannten Mitarbeiter bereitwillig erbracht.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021

Seite 8

2.2 Festlegungen über die Ausübung von Wahlrechten

2.3 Feststellungen zu den Grundlagen des Jahresabschlusses

pi

e

Erforderliche Entscheidungen über die Ausübung materieller und formeller
Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte sowie
Ermessensentscheidungen) gehören nicht zur Erstellung des Jahresabschlusses. Wir haben
unseren Auftraggeber jedoch über die Ausübung materieller und formeller
Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte sowie
Ermessensentscheidungen) in Kenntnis gesetzt, Entscheidungsvorgaben unseres
Auftraggebers hierzu eingeholt und diese im Rahmen der Erstellung exakt nach den
Vorgaben des gesetzlichen Vertreters ausgeübt.

Ko

Die Buchführung entspricht nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften.

sc
he

Die Organisation der Buchhaltung, das interne Kontrollsystem, der Datenfluss und das
Belegwesen ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung
und Buchung der Geschäftsvorfälle.
Die Buchführung des Auftraggebers ist ordnungsgemäß und beweiskräftig, das Belegwesen
ist geordnet. Die Salden des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 sind
ordnungsgemäß vorgetragen worden.

tr
o

ni

Der Jahresabschluss wurde auf unseren EDV-Systemen erstellt. Die dabei eingesetzte
Software Kanzlei-Rechnungswesen der DATEV eG in Nürnberg erfüllt nach einer
Bescheinigung der Ernst & Young GmbH vom 28. Februar 2018 die Voraussetzungen für
eine ordnungsmäßige Finanzbuchführung und Entwicklung des Jahresabschlusses.
Soweit sich im Rahmen unserer Jahresabschlusserstellung Buchungen ergaben, haben wir
diese mit der Geschäftsführung unseres Auftraggebers abgestimmt. Die Abschlussbuchungen wurden bis zum Abschluss unserer Tätigkeit vorgenommen.

el

ek

Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die auf den vorhergehenden
Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021

Seite 9

3.

Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen

3.1 Rechtliche Verhältnisse
Firma:

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr

Rechtsform:

Körperschaft des öffentlichen
Rechtspersönlichkeit

Gründung am:

20. Juli 1998 (konstituierende Sitzung)

Sitz:

Lahr

Anschrift:

Europastraße 1, 77933 Lahr

Satzung:

gültig in der Fassung vom 22. April 2021

Geschäftsjahr:

1. Januar bis 31. Dezember

eigener

pi

e

mit

Ko

Aufgaben des
Zweckverbandes:

sc
he

Erwerb, Beplanung, Erschließung und Veräußerung der
Grundstücke im Verbandsgebiet, Übernahme der Aufgaben
eines Planungsverbandes im Sinne von § 205 BauGB

Organe des Zweckverbandes:

ni

die Verbandsversammlung
der/die Verbandsvorsitzende
Markus Ibert, Oberbürgermeister der Stadt Lahr
Erik Weide, Bürgermeister der Gemeinde Friesenheim als
Stellvertreter

tr
o

Verbandsvorsitzende:

Rechts

Daniel Halter

Mitglieder:

Lahr
Friesenheim
Ettenheim
Kippenheim
Mahlberg
Meißenheim
Ringsheim
Rust
Seelbach
Schuttertal
Schwanau
Landkreis Ortenau

el

ek

Verbandsdirektor:

Anzahl der Beschäftigten:

Anteil
Anteil
Anteil
Anteil
Anteil
Anteil
Anteil
Anteil
Anteil
Anteil
Anteil
Anteil

3 Arbeitnehmer zum 31. Dezember 2021
davon 1 Verbandsdirektor

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021

45 %
15 %
4%
5%
3%
3%
3%
3%
5%
4%
5%
5%

Seite 10

3.2 Steuerliche Verhältnisse
Der Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr ist ein nicht wirtschaftliches
Unternehmen. Er handelt hoheitlich und nicht im Rahmen eines Betriebes gewerblicher Art.
3.3 Wirtschaftliche Verhältnisse
Der Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr hat die öffentliche Aufgabe des
Erwerbs, Beplanung, Erschließung und Veräußerung der Grundstücke im Verbandsgebiet.

pi

e

Die im Eigentum des Zweckverbandes befindlichen Grundstücke wurden im Jahr 1997
durch die Stadt Lahr und die Gemeinde Friesenheim vom Bund erworben und im Jahr 2001
durch Urkunde vom 21. Februar 2001 auf den Zweckverband übertragen.

Ko

Als Gegenleistung für die Übertragung der Grundstücke trat der Zweckverband in die
Verpflichtungen der übertragenden Gemeinden aus dem Kaufvertrag mit dem Bund und
aus der Finanzierung des Grundstückserwerbs und der bereits erfolgten
Erschließungsmaßnahmen ein.

tr
o

ni

sc
he

Obwohl der Zweckverband erst im Jahr 2001 Eigentümer der Grundstücke wurde, erfolgte
die Finanzierung der mit diesen Grundstücken zusammenhängenden Aufwendungen
bereits in den Jahren 1997 bis 2000 über ein auf den Zweckverband geführtes und diesem
auch zuzuordnendes Rahmenkonto. Entsprechend eines Gutachtens der Badischen
Treuhand Gesellschaft mbH in Lahr, in dem diese zum Zeitpunkt der Bilanzierung von
Grundstücken und Rahmenkonto beim Zweckverband Stellung genommen hat, wurde
unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen und zivilrechtlichen Eigentums und der
Praktikabilität die erstmalige Bilanzierung des Rahmenkontos, der Grundstücke und der zu
aktivierenden Herrichtungskosten für die Grundstücke zum 1. Januar 2001 vorgeschlagen.
Die wesentlichen Aussagen dieser gutachterlichen Stellungnahme fanden bereits im
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2000 ihren entsprechenden Niederschlag und werden
nunmehr, wie in den Vorjahren, im Rahmen dieses Jahresabschlusses fortgesetzt.

el

ek

Die Verkaufsflächen im Bereich der Bebauungspläne, die Flächen außerhalb sowie die
Gebäude sind entsprechend dem Zweck des Zweckverbandes zur Veräußerung bestimmt
und deshalb im Rahmen des Jahresabschlusses als Umlaufvermögen zu Anschaffungskosten zu bilanzieren.
Eine niedrigere Bewertung zum Bilanzstichtag unterbleibt sowohl für die Grundstücke als
auch für die Bestandsgebäude, da diese Wirtschaftsgüter dem Erwerber zum Zeitpunkt des
Erwerbes zumindest subjektiv in Höhe der Anschaffungskosten werthaltig erschienen. Eine
Wertminderung seit dem Zeitpunkt des Erwerbes als Grundlage für eine mögliche AfA ist
nicht ersichtlich. Auch aus der Tatsache, dass die derzeit vermieteten Bestandsgebäude im
Hinblick auf eine sinnvolle Vermarktung ggf. zum Abbruch anstehen können, rechtfertigt
aus derzeitiger Sicht keine andere Bewertung.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021

Seite 11

Für die bewertungsrechtliche Fortführung der Vermögensgegenstände wurden
verschiedene
Prüfberichte,
insbesondere
der
Prüfbericht
des
städtischen
Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Lahr für das Jahr 2001, der Prüfbericht der
Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg für die Jahre 2012 bis 2018 vom 14. Juli
2021 sowie die Prüfberichte des Rechnungsprüfungsamtes des Ortenaukreises für die
Wirtschaftsjahre 2013 bis 2020, letzterer vom 16. März 2022, beachtet.

4.

Art und Umfang der Erstellungsarbeiten

Ko

pi

e

Nach § 1a des BauGB (ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz) wurden bei der
Aufstellung der Bebauungspläne die Regeln des Bundesnaturschutzgesetzes berücksichtigt
und entsprechende Ausgleichsflächen geschaffen. Die nach § 135a BauGB dem
Vorhabenträger zustehende Kostenerstattung (§ 135a Abs. 3 BauGB) steht nach § 2 Abs. 3b
der Verbandssatzung dem Zweckverband zu. Hierfür wurden Ertragsabgrenzungen
durchgeführt.

sc
he

Art, Umfang und Ergebnis der während unserer Auftragsdurchführung im Einzelnen
vorgenommenen Erstellungs- und Plausibilitätsbeurteilungshandlungen haben wir, soweit
sie nicht in diesem Erstellungsbericht dokumentiert sind, in unseren Arbeitspapieren
festgehalten.

tr
o

ni

Der Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses mit Beurteilungen der Plausibilität der
vorgelegten Unterlagen erforderte neben den eigentlichen Erstellungstätigkeiten die
Durchführung von Befragungen und analytischen Beurteilungen, die mit einer gewissen
Sicherheit die Feststellung ermöglichen, dass keine Umstände bekannt wurden, die gegen
die Ordnungsmäßigkeit der vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise in allen für
den Jahresabschluss wesentlichen Belangen sprachen.

ek

Weitergehende Beurteilungen von erhaltenen Auskünften und sonstigen Unterlagen
wären nur dann erforderlich gewesen, wenn Grund zur Annahme bestanden hätte, dass
diese Informationen wesentliche Fehler enthalten oder Hinweise auf falsche Auskünfte
vorliegen.

el

Zur Beurteilung der Plausibilität der für die Erstellung des Jahresabschlusses vorgelegten
Unterlagen bedurfte es folgender Maßnahmen:
- Befragung nach den angewandten Verfahren zur Erfassung und Verarbeitung von
Geschäftsvorfällen im Rechnungswesen
- Befragung zu allen wesentlichen Abschlussaussagen
- analytische Beurteilungen der einzelnen
Vorjahreszahlen, Kennzahlenvergleiche)

Abschlussaussagen

(Vergleiche

mit

- Befragung nach Gesellschafterbeschlüssen mit Bedeutung für den Jahresabschluss
- Abgleichung des Gesamteindrucks des Jahresabschlusses mit den im Verlauf der
Erstellung erlangten Informationen

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021

Seite 12

Der Umfang der vorgenommenen Plausibilitätsbeurteilungen wurde vom Grad der
Wesentlichkeit und vom Fehlerrisiko der betreffenden Abschlussaussage bestimmt.
Die Befragungen waren im Wesentlichen darauf ausgerichtet, die für die
Auftragsdurchführung erforderlichen rechnungslegungsbezogenen internen Prozesse zu
verstehen. Eigenständige Aufbau- und Funktionsbeurteilungen wurden dabei jedoch nicht
vorgenommen.

Ausführungen zu den vorgelegten Belegen, Büchern und Bestandsnachweisen

e

5.

el

ek

tr
o

ni

sc
he

Ko

pi

Ausführungen zu den Belegen, Büchern und Bestandsnachweisen sind nach Beurteilung der
Plausibilität nicht erforderlich, weil keine Besonderheiten festgestellt wurden.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021

Seite 13

6. Bescheinigung
Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers über die Erstellung mit Plausibilitätsbeurteilungen
An den Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr:

Ko

pi

e

Wir haben auftragsgemäß den nachstehenden Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz;
Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang - des Zweckverband Industrie- und
Gewerbepark Raum Lahr für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021
unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der ergänzenden
Bestimmungen der Verbandssatzung erstellt. Grundlage für die Erstellung waren das von
uns geführte Anlagenverzeichnis und die uns darüber hinaus vorgelegten Belege, Bücher
und Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht geprüft, wohl aber auf Plausibilität
beurteilt haben, sowie die uns erteilten Auskünfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung
des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Verbandssatzung liegen in der
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Zweckverbandes.

tr
o

ni

sc
he

Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung des IDW Standards: Grundsätze für die
Erstellung von Jahresabschlüssen (IDW S 7) durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung
der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und des Anhangs auf Grundlage der
Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungsund Bewertungsmethoden. Zur Beurteilung der Plausibilität der uns vorgelegten Belege,
Bücher und Bestandsnachweise, an deren Zustandekommen wir nicht mitgewirkt haben,
haben wir Befragungen und analytische Beurteilungen vorgenommen, um mit einer
gewissen Sicherheit auszuschließen, dass diese nicht ordnungsgemäß sind. Hierbei sind uns
keine Umstände bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der uns vorgelegten
Unterlagen und des auf dieser Grundlage von uns erstellten Jahresabschlusses sprechen.

ek

Die Erstellung des Lageberichts und dessen Beurteilung war nicht Gegenstand des
Erstellungsauftrages.

el

Lahr/Schw., den 1. Dezember 2023
BTG
Badische Treuhand Gesellschaft mbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Jochen Schwend
(Wirtschaftsprüfer)

i.V. Carsten Greiner
(Steuerberater)

9 ms-gl
Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021

Anlagenverzeichnis
Bilanz zum 31. Dezember 2021

Anlage 2

Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021

Anlage 3

Anhang zum 31. Dezember 2021

Anlage 4

Lagebericht zum 31. Dezember 2021

Anlage 5

Debitoren- und Kreditorenlisten zum 31. Dezember 2021

Anlage 6

Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2021

sc
he

Ko

pi

e

Anlage 1

el

ek

tr
o

ni

Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021

Anlage 1 / 1
Bilanz zum 31. Dezember 2021
Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr

AKTIVA
31.12.2021

31.12.2020

EUR

EUR

5.298.194,08
5.861.773,00

5.300.537,08
5.464.881,41

Ko

II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und
anderen Bauten
7. Erschließungsanlagen

pi

e

A. Anlagevermögen

11.159.967,08
III. Finanzanlagen
3. Beteiligungen
6. Sonstige Ausleihungen

sc
he

10.450,00
1.468.400,00

10.765.418,49

10.450,00
1.910.000,00

1.478.850,00

B. Umlaufvermögen

tr
o

ni

I. Vorräte
2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige
Leistungen
3. Fertige Erzeugnisse und Waren

ek

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen

2.602.677,62
4.600.694,31

1.920.450,00

85.297,48
7.063.625,30
7.203.371,93

7.148.922,78

456,60

10.630,19

369.452,57

3.916.674,26

302.200,35

480.484,25

- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr: EUR 0,00 (i.V. TEUR 0)

el

4. Forderungen an die Gemeinden
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr: EUR 0,00 (i.V. TEUR 0)

5. Sonstige Vermögensgegenstände

672.109,52

4.407.788,70

IV. Schecks, Kassenbestand, Guthaben
bei Kreditinstituten

13.986.220,15

10.098.618,99

C. Rechnungsabgrenzungsposten

1.274.173,99

1.176.961,09

35.774.692,67

35.518.160,05

Anlage 1 / 2

PASSIVA
31.12.2021

31.12.2020

EUR

EUR

A. Eigenkapital

11.642.984,37

12.470.740,53
215.384,62

4.177.685,89
8.293.054,64

e

11.642.984,37

pi

II. Rücklagen
Gewinnrücklagen
III. Gewinn/Verlust
Gewinnvortrag
Jahresgewinn/Jahresverlust

Ko

24.329.109,52

C. Empfangene Ertragszuschüsse

6.350.363,71

sc
he

D. Rückstellungen

6.607.654,87

165.792,33

3. Sonstige Rückstellungen

E. Verbindlichkeiten

232.477,63

517.619,60

252.754,45

150.322,75

13.676,69

4.250.986,61

4.286.986,86

ni

4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen

24.113.724,90

- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem

tr
o

Jahr: EUR 517.619,60 (i.V. TEUR 253)

8. Verbindlichkeiten gegenüber
Gemeinden

- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem

ek

Jahr: EUR 150.322,75 (i.V. TEUR 14)

9. Sonstige Verbindlichkeiten

- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem

4.918.928,96

4.553.418,00

10.498,15

10.884,65

35.774.692,67

35.518.160,05

el

Jahr: EUR 10.801,29 (i.V. TEUR 4.287 )
- davon mit einer Restlaufzeit über einem
Jahr: EUR 4.240.185,32 (i.V. TEUR 0 )

- davon aus Steuern: EUR 1.121,28 (i.V. TEUR 1)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit:
EUR 0,00 (i.V. TEUR 0)

F. Rechnungsabgrenzungsposten

Lahr, den 1. Dezember 2023
……………………….…………………………
Markus Ibert
Verbandsvorsitzender

Anlage 2 / 1
Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr

Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021

2021

EUR

2020

EUR
571.180,64

5.148.600,48

pi

e

1. Umsatzerlöse

EUR

2. Erhöhung des Bestands an
fertigen und unfertigen Erzeugnissen

sc
he

5. Materialaufwand
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen

Ko

4. Sonstige betriebliche Erträge

54.449,15

6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und Unterstützung

2.897.702,73
3.523.332,52

4.879.710,87
10.777.506,35

55.410,77

1.614.741,48

74.684,43

70.497,83

20.905,96

95.590,39

20.336,49
(90.834,32)

263.497,50

220.861,06

2.839.724,26

528.251,84

31.333,26

41.650,84

-27.480,84

-20.202,08

8.411,46

3.436,65

264.550,56

8.340.829,76

49.165,94

47.775,12

215.384,62

8.293.054,64

ni

- davon für Altersversorgung: EUR 6.206,33
(i.V. EUR 5.641,35)

749.195,00

tr
o

7. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen

ek

10. Erträge aus anderen Wertpapieren und
Ausleihungen des Finanzanlagevermögens

el

11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
- davon Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung
von Rückstellungen: EUR 8.411,46
(i.V. EUR 3.436,65)

14. Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
21. Sonstige Steuern
22. Jahresgewinn/-verlust

Anlage 2 / 2

EUR

a) zur Tilgung des Verlustvortrages

0,00

b) zur Einstellung der Rücklagen

0,00

c) zur Abführung an den Haushalt der
Verbandsmitglieder

0,00
215.384,62

Lahr, den 1. Dezember 2023

sc
he

Ko

d) auf neue Rechnung vorzutragen

pi

Verwendung des Jahresergebnisses

e

Nachrichtlich:

el

ek

tr
o

ni

………………………………………..
Markus Ibert
Verbandsvorsitzender

Anlage 3 / 1

Anhang für das Geschäftsjahr 2021
des
Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr
A. Allgemeine Angaben

e

Der Zweckverband wendet seit dem 1. Januar 2000 Eigenbetriebsrecht an. Der Jahresabschluss
ist in sinngemäßer Anwendung der für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
HGB aufgestellt. Es wurden hierbei für die Buchführung, Inventar und die Aufbewahrung die
handelsrechtlichen Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches, somit
§§ 238 – 241a und 257 HGB, ergänzt um die eigenbetriebsrechtlichen Vorschriften, angewendet.

Ko

pi

Die Gliederung der Bilanz entspricht § 8 Abs. 1 EigBVO i.V. mit Anlage 1 EigBVO (Formblatt 1),
die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung § 9 Abs. 1 EigBVO i.V. mit Anlage 4 EigBVO
(Formblatt 4).

sc
he

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die für den Vorjahresabschluss angewendeten
Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze grundsätzlich beibehalten.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen
Bestimmungen. Über die angewandten Bewertungsmethoden sei wie folgt berichtet:

ni

Anlagevermögen

tr
o

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten, ggf.
vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Es kam nur die lineare
Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die Nutzungsdauer der einzelnen Anlagengegenstände
wurde auf Basis der steuerlichen AfA-Tabellen geschätzt.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt.

ek

Umlaufvermögen

el

Die Vorräte (fertige Erzeugnisse und Waren) sind zu Anschaffungs- und Herstellungskosten
angesetzt. Zinsen für Fremdkapital sind nicht enthalten.
Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und Zahlungsmittel sind mit ihrem Nennwert
abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen bilanziert.
Der Ausweis einer Pauschalwertberichtigung
Kreditausfallrisikos war nicht notwendig.

zur

Berücksichtigung

des

allgemeinen

Die unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen Beträge gegenüber der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sind noch nicht eingegangen.
Rechnungsabgrenzungsposten
In dieser Position werden neben einer abgegrenzten Vorauszahlung für das Jahr 2022 die vom
Zweckverband getragenen anteiligen Kosten der Herstellung der verkehrstechnischen Anbindung
ausgewiesen. Mit Beginn des Jahres 2019 erfolgte eine Auflösung entsprechend der Abschreibung
beim Zuwendungsempfänger.

Anlage 3 / 2

Empfangene Ertragszuschüsse
Ertragszuschüsse werden passiviert und mit 3 % p.a. (Erschließungsbeiträge) bzw. 2 % p.a.
(Kostenerstattungsbeträge naturschutzrechtlicher Ausgleich) aufgelöst.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden grundsätzlich in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst.

pi

e

Für die ausstehenden Herrichtungskosten auf die noch vorhandenen Grundstücke darf keine
Rückstellung gebildet werden, da diese Maßnahmen als Anschaffungs-/Herstellungskosten der im
Umlaufvermögen befindlichen Grundstücke bis zur Veräußerung erfolgsneutral zu behandeln sind.

Aufwendungen für Herrichtung Verkaufsgrundstücke IGP I
Aufwendungen für Herrichtung Verkaufsgrundstücke IGP II

ca. EUR
ca. EUR

sc
he

-

Ko

Nach Einschätzung der Verbandsverwaltung werden im Rahmen der allgemeinen
Erschließungsmaßnahmen, deren geschätzte Gesamthöhe der vorliegenden Kosten- und
Finanzierungsplanung IGP I und IGP II entnommen werden kann, insbesondere noch folgende
Aufwendungen auf den Zweckverband fallen:

Verbindlichkeiten

115.000,00
3.256.000,00

C. Angaben zur Bilanz

tr
o

Anlagennachweis

ni

Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Der Anlagennachweis nach Formblatt 2 der EigBVO als Bestandteil ist nachstehend
wiedergegeben:

ek

Sachanlagevermögen

el

Das Sachanlagevermögen hat sich im Geschäftsjahr 2021 (Vorjahr in Klammer) wie folgt
entwickelt:

Ans chaffungs -/
Hers tellungs kos ten
EUR
12.624.732,38
(11.574.762,28)

Zugänge

Abgänge

EUR

EUR

658.046,09
(1.052.517,98)

(2.547,88)

kum mulierte
Abs chreibungen
Stand 01.01.2021
EUR
1.859.313,89
(1.638.461,20)

Abgänge

EUR
(8,37)

Ges chäftsjahres
abschreibungen
EUR

Res tbuchwert
zum
31.12.2021
EUR

263.497,50

11.159.967,08

(220.861,06)

(10.765.418,49)

Anlage 3 / 3

Anlagennachweis

nach EigBVO zum 31.12.2021

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr

EUR

1

2

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Zugang
Abgang
Umbuchungen

Endstand
31.12.2021

Anfangsstand
01.01.2021

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

3

4

5

6

Abschreibungen
Abschreibungen
angesammelte
im WirtschaftsAbschreibungen
Jahr
auf die in Spalte 4
ausgewiesenen
Abgänge
EUR
EUR

7

8

e

Anfangsbestand
01.01.2021

Restbuchwerte am
Ende des
Wirtschaftsjahres
31.12.2021

Restbuchwerte am
Ende des
vergangenen
Wirtschaftsjahres

EUR

EUR

EUR

10

11

12

Kennzahlen
durchdurchschnittl.
schnittl.
AbschreiRestbuchbungssatz
wert
%
%

13

14

pi

II. Sachanlagevermögen

9

Endstand
31.12.2021

Grundstücke (Bund) I GP I

953.442,10

953.442,10

0211

Grundstücke (Stadt Lahr) IGP I

227.190,56

227.190,56

0212

Ökologische Ausgleichsflächen IGP
I

0213

Maßnahmen in Grün-/
Ausgleichsfl. IGP II

0214

Maßnahmen Aufbaupflege IGP I

41.176,79

0217

Gemeinschaftsgrün B Plan I (alt)

502.069,54

0218

Grün-/Erschließungsflächen B Plan
I (Erw)

98.796,77

0220

Verkehrsflächen im IGP II

82.829,43

0222

Ökolog. Ausgleichsflächen IGP II

0228

Grünflächen im IGP II

0311

Maßnahmen in Grün-/
Ausgleichsflächen IGP I

sc
he

0210

1.278.868,98

267.476,25

tr
o

23.200,00
5.348.438,19

13.079,13

953.442,10

953.442,10

0,0

100,0

227.190,56

227.190,56

0,0

100,0

1.278.868,98

1.278.868,98

0,0

100,0

634.556,45

21.823,32

13.051,13

34.874,45

599.682,00

599.654,00

2,1

94,5

41.176,79

9.060,79

824,00

9.884,79

31.292,00

32.116,00

2,0

76,0

502.069,54

502.069,54

502.069,54

0,0

100,0

98.796,77

98.796,77

98.796,77

0,0

100,0

82.829,43

82.829,43

82.829,43

0,0

100,0

1.251.910,45

1.251.910,45

1.251.910,45

0,0

100,0

267.476,25

267.476,25

267.476,25

0,0

100,0

ni

13.079,13

ek

1.251.910,45

1.278.868,98

el

621.477,32

Ko

1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten

23.200,00
5.361.517,32

17.017,00
47.901,11

1.547,00
15.422,13

18.564,00
63.323,24

4.636,00
5.298.194,08

6.183,00
5.300.537,08

6,7
0,3

20,0
98,8

7. Erschließungsanlagen
0402

Straßen IGP I

6.192.533,53

0,00

0,00

6.192.533,53

1.724.533,12

189.767,41

1.914.300,53

4.278.233,00

4.468.000,41

3,1

69,1

0403

Straßen IGP II

964.824,76

644.966,96

0,00

1.609.791,72

71.019,76

52.360,96

123.380,72

1.486.411,00

893.805,00

3,3

92,3

0405

Bushaltestelle Zalando

118.935,90

0,00

118.935,90

15.859,90

5.947,00

21.806,90

97.129,00

103.076,00

5,0

81,7

7.276.294,19

644.966,96

0,00

0,00

7.921.261,15

1.811.412,78

248.075,37

2.059.488,15

5.861.773,00

5.464.881,41

3,1

74,0

12.624.732,38

658.046,09

0,00

0,00

13.282.778,47

1.859.313,89

263.497,50

2.122.811,39

11.159.967,08

10.765.418,49

2,0

84,0

Anlage 3 / 4

EUR

EUR

2

EUR

3

Endstand
31.12.2021

EUR

4

EUR

5

EUR

6

7

III. Finanzanlagevermögen

Beteiligungen

10.450,00

10.450,00

6. Sonstige Ausleihungen
441.600,00

1.920.450,00

0,00

441.600,00

658.046,09

441.600,00

9

Restbuchwerte am
Ende des
Wirtschaftsjahres
31.12.2021

Restbuchwerte am
Ende des
vergangenen
Wirtschaftsjahres

EUR

EUR

EUR

10

1.478.850,00

0,00

tr
o

14.545.182,38

1.468.400,00

sc
he

0,00

14.761.628,47

ni

1.910.000,00

ek

Ausleihungen

el

0880

8

Endstand
31.12.2021

Ko

3. Beteiligungen
0820

Abschreibungen
Abschreibungen
angesammelte
im WirtschaftsAbschreibungen
Jahr
auf die in Spalte 4
ausgewiesenen
Abgänge
EUR
EUR

Anfangsstand
01.01.2021

Kennzahlen
durchdurchschnittl.
schnittl.
AbschreiRestbuchbungssatz
wert
%
%

11

12

13

14

10.450,00

10.450,00

0,0

100,0

1.468.400,00

1.910.000,00

0,0

100,0

1.478.850,00

1.920.450,00

0,0

100,0

12.638.817,08

12.685.868,49

1,8

85,6

pi

1

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Zugang
Abgang
Umbuchungen

e

Anfangsbestand
01.01.2021

1.859.313,89

263.497,50

0,00

2.122.811,39

Anlage 3 / 5

Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen:
TEUR

34
65
34
33

Fristigkeiten der Verbindlichkeiten zum 31.12.2021
Verbindlichkeiten
Vorjahr in ()

Insgesamt

Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen

d a v o n R e s t l a u f z e it
unter 1 Jahr
über 1 Jahr
EUR

sc
he

EUR

Ko

Verbindlichkeiten

tr
o

EUR

über
5 Jahre
EUR

517.619,60
(252.754,45)

517.619,60
(252.754,45)

0,00
(0,00)

0,00
(0,00)

150.322,75
(13.676,69)

150.322,75
(13.676,69)

0,00
(0,00)

0,00
(0,00)

4.250.986,61
(4.286.986,86)

10.801,29
(4.286.986,86)

4.240.185,32
(0,00)

0,00
(0,00)

4.918.928,96
(4.553.418,00)

678.743,64
(4.553.418,00)

4.240.185,32
(0,00)

0,00
(0,00)

ni

Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinden

Sonstige Verbindlichkeiten

e

-

Übernahmeverpflichtung Niederschlagswassergebühren
Herrichtungskosten IGP II und IGP Nord
Abschluss- und Prüfungskosten
Mögliche Rückzahlungsverpflichtung
Niederschlagswassergebühren

pi

-

el

ek

Von den Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinden betreffen EUR 150.322,75 (i.V. EUR 13.676,69)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Formblatt 4 zur EigBVO aufgestellt.
Die aus den bereits veräußerten Grundstücksflächen resultierenden Grundsteuern,
Gewerbesteuern und sonstigen Abgaben (Jagdpachten, Grünflächenpflege, etc.) stehen laut § 11
der Zweckverbandssatzung dem Zweckverband zur Deckung seiner Verwaltungs- und
Betriebskosten zu.
Soweit entsprechende Abrechnungen zum Bilanzstichtag bereits vorlagen, wurden diese
Forderungen ertragswirksam eingestellt.
Aufgrund eines begrenzten eigenen Personalstamms nahm der Zweckverband auch im Jahr 2021
Leistungen der IGZ Raum Lahr GmbH in Anspruch.
Die IGZ Raum Lahr GmbH hat in 2021 EUR 297.500,00 (VJ.: EUR 293.750,00 brutto) in Rechnung
gestellt.

Anlage 3 / 6

E. Sonstige Angaben
Verbandsvorsitzender im Berichtsjahr 2021 war Herr Markus Ibert, Oberbürgermeister der Stadt
Lahr. Stellvertretender Verbandsvorsitzender war der Bürgermeister der Gemeinde Friesenheim,
Herr Erik Weide.
Verbandsdirektor im Berichtsjahr 2021 war Herr Daniel Halter. Die Gesamtbezüge des
Verbandsdirektors wurden in Anwendung der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB nicht
angegeben.

e

Mitglieder der Verbandsversammlung waren im Jahr 2021.

Beruf

Kommune

Markus Ibert

Oberbürgermeister

Erik Weide

Bürgermeister

Frank Scherer

Landrat

Bruno Metz

Bürgermeister

Dietmar Benz

Bürgermeister

Mahlberg

Bürgermeister

Kippenheim

Bürgermeister

Meißenheim

Bürgermeister

Ringsheim

pi

Name

Ko

Lahr

Friesenheim
Ortenaukreis

sc
he

Ettenheim

Matthias Gutbrod
Alexander Schröder
Pascal Weber

Bürgermeister

Rust

Matthias Litterst/Carsten Gabbert

Bürgermeister

Schuttertal

Wolfgang Brucker

Bürgermeister

Schwanau

Bürgermeister

Seelbach

tr
o

Thomas Schäfer

ni

Kai Achim Klare

ek

Im Durchschnitt des Geschäftsjahres waren ohne Geschäftsführer 2 Arbeitnehmer beschäftigt.

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres

el

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres waren nicht zu
verzeichnen.
Ergebnisverwendungsvorschlag:
Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss des Wirtschaftsjahres und den
Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen.

Lahr/Schw., den 1. Dezember 2023

…………………………………………..
Markus Ibert
(Verbandsvorsitzender)

Anlage 4 / 1

Lagebericht des Zweckverbandes „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“
für das Jahr 2021

1. Wahrnehmung der Verwaltungsarbeit und Organisation
Neben
eigenem
Personal
ist
per
Geschäftsbesorgung
(Dienstleistungsvertrag/
Bewirtschaftungsvertrag) die IGZ Raum Lahr GmbH als aktive Entwicklungsgesellschaft auf dem
startkLahr-Areal für den Zweckverband IGP Raum Lahr tätig.

e

2. Aufstellung des Jahresabschlusses

sc
he

3. Finanzierung des Zweckverbandes

Ko

pi

Gemäß § 10a der Verbandsatzung vom 18.11.1997 in der Fassung vom 25.05.2011/05.09.2015 wendet
der Zweckverband Eigenbetriebsrecht an. Er macht hierbei von der Übergangsregelung Gebrauch,
wonach die bisherige Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 bis zum 31.12.2022 ihre Gültigkeit
behält und der Jahresabschluss auf dieser Basis aufzustellen ist. Hiermit wurde die Badische Treuhand
Gesellschaft mbH / Lahr beauftragt.
Die örtliche Prüfung erfolgt durch das Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Ortenaukreis.

ni

Nach § 10 Abs. 1 der Verbandssatzung werden die Aufwendungen / Ausgaben des Zweckverbands,
soweit sie nicht durch sonstige Erträge / Einnahmen gedeckt werden können, durch Umlagen finanziert.
Es wurde keine Zinsumlage angefordert. Die Verbandsverwaltung schlägt vor, den Jahresüberschuss
des Jahres 2021 in Höhe von € 215.384,62 neben dem bisherigen Gewinnvortrag in Höhe von
€ 12.470.740,53 auf neue Rechnung vorzutragen. Danach ergibt sich ein Eigenkapital zum 31.12.2021
in Höhe von € 24.329.109,52.

tr
o

Eine Fremdfinanzierung ist auch für die laufenden Infrastrukturmaßnahmen (insbesondere Straßenbau)
und Abbruch- und Entsiegelungen nicht erforderlich.

ek

Eine erste Rückzahlung von 50% der bisher von den Verbandsmitgliedern eingebrachten
Zweckverbandsumlage wurde 2019 vorgenommen. Nach der in 2019 ausgezahlten 1. Rate i.H.v.
€ 1.625.000,00 verbleibt noch eine Restsumme der eingebrachten Umlage i.H.v. € 1.625.444,45,
dessen Rückzahlung am 02.01.2021 erfolgte und damit im Wirtschaftsjahr 2021 ergebnisbelastend war.

4. Erläuterungen zum aktuellen Geschäftsablauf / Vermarktung

el

Seit Beginn der Grundstücksverkäufe hat der Zweckverband aus dem Baugebiet IGP I bis Ende 2021
Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 717.580 m² (inklusive Miteigentumsanteile mit 10.186 m²)
verkauft. Im Baugebiet IGP II wurden bisher insgesamt 184.591 m² und im nichtüberplanten Bereich
IGP Nord 22.564 m² bzw. im südöstlichen Randbereich 52.217 m² veräußert.
Im Jahr 2021 wurden im IGP I Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 74 m² veräußert.
Die Umsatzerlöse sind mit insgesamt Mio. € 0,57 Mio. gegenüber dem Vorjahr (Mio. € 5,15) deutlich
gesunken. Dies lag vor allem an geringeren Grundstücksverkäufen in Höhe von TEUR 2,8 (Vorjahr
TEUR 4.597).
Die beim Zweckverband verbleibenden Steuereinnahmen lagen mit Mio. € 2,78 deutlich unter dem
Vorjahresniveau (Mio. € 4,82).
Das Wirtschaftsjahr schließt somit mit einem positiven Ergebnis ab. Für das kommende Jahr wird das
Ergebnis vermutlich aufgrund steigender Grundstückverkaufserwartungen trotz gesunkener
Steuereinnahmen wieder steigen.

Anlage 4 / 2

Abbruch- und Entsiegelungskosten
Im Sektor C wurden im Jahr 2015/2016 Teilflächen entsiegelt und Gebäudeabbrüche vorgenommen.
Mit Schreiben vom 30.05.2018 wurde der BImA eine Abrechnung vorgelegt, aus der sich ein
Mindesterstattungsanspruch in Höhe von € 662.200,35 ergibt. Mit Schreiben vom 14.10.2019 erfolgte
eine teilweise Anerkennung der Kosten. Damit verbunden war eine teilweise Erstattung in Form von
einer Abschlagszahlung in Höhe von 360.000,00 €. Das abschließende Prüfergebnis nach Vorlage
weiterer Kostennachweise sowie die Anerkennung des abgerechneten Restbetrages in Höhe von €
302.200,35 steht weiterhin aus.

Ko

pi

e

Mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) wurde im April 2018 für die noch aufstehenden
Gebäude eine Verlängerung der Abbruchfristen verhandelt. Gemäß dieser Vereinbarung verlängern
sich die Abbruch-, und Entsiegelungsfristen um weitere 5 Jahre (beginnend am 01.01.2017). Es gilt
nunmehr sektorenunabhängig eine Abbruchfrist bis zum 31.12.2021 mit daran anschließender
Überziehungsfrist.
Eine nochmalige Verlängerung wurde mit Schreiben vom 03.07.2020 beantragt und mit Schreiben vom
Mai 2022 die Zustimmung erteilt. Demnach verlängert sich die Abbruchfrist auf den 31.12.2026 inkl.
einer 4-jährigen Überziehungsfrist.

sc
he

Erschließungsmaßnahmen

Die weitere Verlängerung der Bertha-Benz-Str. nach Osten wurde fertiggestellt. Darüber hinaus wurde
die Verlängerung des Radweges entlang der Einsteinallee beendet und die Straßen- und
Radwegbeleuchtung entlang der Einsteinallee bis zu Zalando fortgeführt.

ni

5. Entwicklung des Personalaufwandes

ek

tr
o

Der Personalstamm der ständigen Belegschaft des Zweckverbandes blieb im Wirtschaftsjahr
unverändert. Bei einem vollzeitbeschäftigtem Verwaltungsmitarbeiter, dem teilzeitbeschäftigten
Verbandsdirektor sowie einer geringfügig entlohnten Arbeitskraft ergibt sich folgende Entwicklung des
Personalaufwandes:

el

Löhne und Gehälter
Soziale Aufwendungen
Summe

Wirtschaftsjahr
2021

Vorjahr
2020

€ 74.684,43
€ 20.905,96
€ 95.590,39

€ 70.497,83
€ 20.336,49
€ 90.834,32

Die Aufwendungen für Löhne und Gehälter der gesamten Belegschaft stiegen im Berichtsjahr um
€ 4.186,60 auf € 74.684,43. Ebenso erhöhten sich die sozialen Aufwendungen um € 569,47 auf
insgesamt € 20.905,96. Die Erhöhungen beruhen auf einer tarifangelehnten Gehaltsanpassung.

6. Entwicklung des Eigenkapitals
Das Eigenkapital entwickelte sich im Wirtschaftsjahr wie folgt:

Stand zum 01.01.2021
zzgl. Jahresgewinn 2021
Stand zum 31.12.2021

EUR
24.113.724,90
215.384,62
24.329.109,52

Anlage 4 / 3

Im Berichtsjahr hat sich das Eigenkapital um den Jahresüberschuss in Höhe von € 215.384,62 auf
€ 24.329.109,52 erhöht. Die Eigenkapitalquote zum 31.12.2021 ist nahezu gleichgeblieben und
beträgt 68,0 % (gegenüber 67,9 % im Vorjahr).

7. Entwicklung der Rückstellungen
Die Rückstellungen entwickelten sich im Wirtschaftsjahr wie folgt:
EUR
Stand zum 01.01.2021
zzgl. Zuführungen/Umbuchungen
abzgl. Auflösungen
abzgl. Verbrauch/Umbuchungen
Abzinsung
Aufzinsung
Stand zum 31.12.2021

Ko

pi

e

232.477,63
37.611,41
80.096,73
32.611,41
0,00
8.411,46
165.792,33

Rückstellungsspiegel zum
31.12.2021

Zuführung/
Umbuchun
g

Auflösung

Verbrauch/
Umbuchung

Abzinsung

Aufzinsu
ng

Stand
31.12.2021

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

109.060,32

0,00

75.421,77

8.496,41

0,00

8.411,46

33.553,60

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

44.300,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

44.300,00

28.367,79

8.496,41

4.224,96

0,00

0,00

0,00

32.639.21

20.984,52

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

20.984,52

29.765,00

29.115,00

450,00

24.115,00

0,00

0,00

34.315,00

232.477,63

37.611,41

80.096,73

32.611,41

0,00

8.411,46

165.792,33

el

ek

tr
o

RS zukünftige
Herrichtungskosten IGP I
RS zukünftige
Herrichtungskosten IGP II
RS
Niederschlagswassergebühr
RS zukünftige
Herrichtungskosten IGP Nord
Rückstellungen für Abschluss
u. Prüfung

Stand
01.01.2021

ni

Sonstige Rückstellungen

sc
he

Weitere Details entnehmen Sie bitte dem nachstehenden Rückstellungsspiegel.

8. Wesentliche Chancen und Risiken
Ein finanzielles Risiko kann dem Grunde nach durch einen Rückgang der Steuereinnahmen bei
gleichzeitigem Ausbleiben von Grundstücksverkäufen und zeitlich vorgelagerten Erschließungs- und
Infrastrukturmaßnahmen entstehen. Dieses Risiko ist aufgrund des Entwicklungsauftrages an den
Zweckverband unter dem normalen Geschäftsgang als gering einzuschätzen. Die
Erschließungsmaßnahmen erfolgen in der Regel weitestgehend parallel zu dem Verkauf der betroffenen
Grundstücke.
Die bisher zum 31.12.2023 geltende Abbruchfrist ist mit Schreiben der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben im Mai 2022 auf den 31.12.2026 verlängert worden. Für die Erfüllung der gesamten
Abbruch- und Entsiegelungsverpflichtung sind per 31.12.2021 Kosten i.H. von Mio. € 4,24 veranschlagt.
Demgegenüber verfügt der Zweckverband über aktuelle Bankguthaben in Höhe von Mio. € 13,99. Ein
Liquiditätsproblem ergibt sich somit daraus nicht unmittelbar.

Anlage 4 / 4

Unverändert werden für Infrastruktur und - wie oben dargestellt - für Abbrüche und Entsiegelung größere
Finanzmittel im IGP II ff. erforderlich sein. Nach aktuellem Planungsstand werden gemäß der Kostenund Finanzierungsübersicht 2022 für die Jahre 2022-2032 noch Investitionen / Ausgaben in Höhe von
ca. € 27,46 Mio. erforderlich sein. Demgegenüber steht ein großes Potenzial an verbleibenden NettoVerkaufsflächen von insgesamt 41,18 ha. Für das Jahr 2022 stehen weitere Grundstückskäufe im IGP
III an.

pi

e

Lahr, den 1. Dezember 2023

el

ek

tr
o

ni

sc
he

Ko

…………………………………………..
Markus Ibert
Verbandsvorsitzender

Anlage 5 / 1

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr
______________________________________________________________________________________

Debitoren-/Kreditorenaufstellung für das Geschäftsjahr 2021

Geschäftsjahr
EUR

ni

tr
o

el

Debitoren mit Soll-Saldo

Vorjahr
EUR

377.861,67

0,00
0,00
0,00
0,00
80,00
12.214,00
0,00
897,35
0,00
0,00
0,00
6.817,95
0,00
0,00
1.678,63
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.156,26
3.904.460,26
0,00
0,00
0,00
3.927.304,45

377.861,67

3.927.304,45

Ko

30,04
5,87
16,77
11,18
11,18
2.568,00
21,80
0,00
33,53
11,18
30,74
0,00
23,47
33,53
0,00
6,57
46,81
11,18
9,07
12,58
35,41
6,00
5,56
37,41
0,00
374.837,07
22,36
28,64
5,72

sc
he

Walter Dürr Flst. 3167
Walter Dürr Flst.3175/1
Dürr Flst. Nr. 3270 Los Nr 2+7
Ehret Flst. Nr. 3175 Los Nr 4
Eierhof R. & M. Heitzmann Flst. Nr. 3175
Gemeinde Friesenheim
Himmelsbach Flst.Nr. 2595 Los Nr. 1-7
Hausacher Grundbesitzverwaltungs GmbH
Hahn Flst. Nr. 3175 Los Nr. 2
Hahn Flst. Nr. 3173 Los Nr. 4
Maurer Klaus Flst. Nr. 3272
IGZ Raum Lahr GmbH
Kopf Landw. GBR Flst. Nr. 3270 Los Nr. 1
Kopf Landw. GBR Flst. Nr. 3173 Los Nr. 5
LOG.IQ Lahr GmbH
Maurer Flst. Nr. 3272/1
Maurer Flst. Nr. 3270 Los Nr. 3 bis 5
Maurer Flst. Nr. 3173 Los Nr. 2
Müller, Rainer Flst-Nr.2595 Los-Nr.12-14
Müller, Rainer Flst-Nr.2595 Los-Nr.8-11
Müller, Rainer Flst-Nr.8634
Müller, Rainer Flst-Nr.8635
Müller, Rainer Flst-Nr.8639
Müller, Rainer Flst-Nr.8646
Niehüser, Klaus
Stadt Lahr
Wingert Flst. Nr. 3270 Los Nr. 8
Wingert Flst. Nr. 3173 Los Nr. 1 + 3
Kopf Landwirtschafts-Gbr

ek

11420
11421
11422
11510
11520
11770
11820
11830
11840
11841
11843
11910
12151
12152
12280
12301
12302
12303
12320
12321
12322
12323
12324
12325
12410
13170
13710
13711
19080

EUR

pi

Konto Bezeichnung

e

DEBITORENAUFSTELLUNG
Debitoren mit Soll-Saldo

Anlage 5 / 2

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr
______________________________________________________________________________________

DEBITORENAUFSTELLUNG
DEBITOREN MIT HABEN-SALDO
Geschäftsjahr
EUR

e

Konto Bezeichnung

6.122,04

pi

11910 IGZ Raum Lahr GmbH
Debitoren mit Haben-Saldo

el

ek

tr
o

ni

sc
he

Ko

6.122,04

Vorjahr
EUR
0,00
0,00

Anlage 5 / 3

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr
______________________________________________________________________________________
KREDITORENAUFSTELLUNG
Kreditoren mit Haben-Saldo

Geschäftsjahr
EUR

ni

tr
o

el

Kreditoren mit Haben-Saldo

Vorjahr
EUR

667.942,35

10.883,68
133,35
0,00
97.505,34
0,00
21,84
14.593,18
0,00
26.144,00
4.336,02
1.749,73
3.349,50
3.091,40
296,20
12.672,00
0,00
0,00
0,00
4.571,92
1.790,60
1.004,69
0,00
0,00
522,94
0,00
45.000,00
943,84
12.535,46
25.285,45
266.431,14

667.942,35

266.431,14

Ko

3.037,48
0,00
386,75
96.296,45
89.633,47
41,02
0,00
45,90
0,00
0,00
24.427,73
3.436,13
5.341,32
0,00
14.912,00
259,27
171,36
232,05
0,00
1.868,00
135.410,75
279,67
41.153,52
0,00
39.655,83
196.268,91
2.396,50
0,00
12.688,24

sc
he

Badische Treuhand Gesellschaft mbH
Badischer Verlag GmbH & Co. KG
Creutz von Maltzahn
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zweckve
E-Werk Mittelbaden
eldatax Steuerberatungsgesellschaft mbH
Durth Roos Consulting GmbH
Fischer, Karlheinz
Gemeindeprüfungsanstalt
Gebr. Förster GmbH
Heer, Georg
Jürgenmeyer & Partner
Klipfel & Lenhardt Consult GmbH
Lahrer Zeitung GmbH
Landratsamt Ortenaukreis
Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH
Landesamt für Geoinformation und Landent
RAe Spahn, Uhl, Schöneweiß
SIMON Garten- und Landschaftsbau GmbH
Südwestdeutsche Verkehrs-Aktiengesellsch
Stadt Lahr
TOI TOI & DIXI Sanitärsäysteme GmbH
Trenkle GmbH Pflaster und Straßenbau
TÜV Süd Industrie Service GmbH
Überlandwerk Mittelbaden
Vogel Bau GmbH, Lahr
Weber GmbH
Wörner Tanktechnik GmbH
Zink Ingenieure GmbH, Lauf

ek

71225
71260
71310
71540
71550
71560
71620
71660
71730
71755
71820
72050
72130
72210
72230
72235
72260
72930
73070
73110
73170
73230
73241
73290
73320
73410
73505
73530
73810

EUR

pi

Konto Bezeichnung

e

KREDITORENAUFSTELLUNG
KREDITOREN MIT HABEN-SALDO

Anlage 5 / 4

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr
______________________________________________________________________________________

KREDITORENAUFSTELLUNG
KREDITOREN MIT SOLL-SALDO
Geschäftsjahr
EUR

e

Konto Bezeichnung

0,00

pi

71550 E-Werk Mittelbaden
Kreditoren mit Soll-Saldo

el

ek

tr
o

ni

sc
he

Ko

0,00

Vorjahr
EUR
7,96
7,96

Anlage 6 / 1

Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2021
1. Bilanz
AKTIVA

e

A. Anlagevermögen

Ko

1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte mit
Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten

pi

II. Sachanlagen

i.V.

EUR

5.298.194,08

EUR

5.300.537,08

sc
he

Zusammensetzung und Entwicklung der Buchwerte:

ni

Stand am
01.01.2021
EUR

ek

el

EUR

Abschreibung
EUR

Stand am
31.12.2021
EUR

953.442,10
227.190,56

0,00
0,00

0,00
0,00

953.442,10
227.190,56

1.278.868,98

0,00

0,00

1.278.868,98

1.251.910,45

0,00

0,00

1.251.910,45

6.183,00

0,00

1.547,00

4.636,00

599.654,00

13.079,13

13.051,13

599.682,00

32.116,00

0,00

824,00

31.292,00

98.796,77
267.476,25
502.069,54
82.829,43
5.300.537,08

0,00
0,00
0,00
0,00
13.079,13

0,00
0,00
0,00
0,00
15.422,13

98.796,77
267.476,25
502.069,54
82.829,43
5.298.194,08

tr
o

Grundstücke (Bund) IGP I
Grundstücke (Stadt Lahr) IGP I
Ökologische Ausgleichsflächen IGP I
Ökologische Ausgleichsflächen IGP II
Herrichtungskosten Grün-/
Erschließungsflächen Bplan I
Maßnahmen in Grün- und
Ausgleichsflächen IGP II
Maßnahmen Aufbaupflege
IGP I
Grün-/Erschließungsflächen
Bplan I
Grünflächen im IGP I
Gemeinschaftsgrün Bplan I
Verkehrsflächen im IGP II

Zugang

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021

Anlage 6 / 2

Die Grundstücke Bund und Stadt Lahr im Anlagevermögen sind im Vergleich zum
Vorjahr unverändert.
Die ökologischen Ausgleichs- und Grünflächen IGP I und IGP II sowie die
Verkehrsflächen im IGP II sind gegenüber dem Vorjahr ebenfalls unverändert.

e

Maßnahmen in Ökologische Ausgleichsflächen im IGP I und II werden über eine
Nutzungsdauer von 50 Jahren abgeschrieben. Im IGP II gab es im Berichtsjahr
weitere Investitionen, die aktiviert und ab 2021 abgeschrieben wurden.

pi

Maßnahmen in Grünflächen im IGP I werden über die Dauer von 15 Jahren
abgeschrieben.

7. Erschließungsanlagen

sc
he

Ko

Die Maßnahmen für die Aufbaupflege IGP I reduzierten sich planmäßig um die
Absetzung für Abnutzung.

i.V.

EUR

5.861.773,00

EUR

5.464.881,41

ni

Zusammensetzung und Entwicklung der Buchwerte:

Zugang

4.468.000,41
893.805,00
103.076,00
5.464.881,41

tr
o

Stand am
01.01.2021
EUR

Stand am
31.12.2021
EUR

0,00
644.966,96
0,00
644.966,96

189.767,41
52.360,96
5.947,00
248.075,37

4.278.233,00
1.486.411,00
97.129,00
5.861.773,00

el

ek

Straßen IGP I
Straßen IGP II
Bushaltestelle Zalando

EUR

Abschreibung
EUR

Die weiteren Kosten der Herstellung der Straßen im IGP II wurden aktiviert. Im
Berichtsjahr wurde durch Umgliederung eine Zuordnung der bisher nach
Zugangsjahren erfassten Anschaffungskosten zu den jeweiligen Straßen
vorgenommen. Die Abschreibung erfolgt mit 3 % p.a., nach der Umgliederung
verteilt auf die Restnutzungsdauer.
Die Bushaltestelle Zalando wird über eine Nutzungsdauer von 20 Jahren planmäßig
abgeschrieben.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021

Anlage 6 / 3

III. Finanzanlagen
3. Beteiligungen
i.V.

EUR

10.450,00

EUR

10.450,00

e

Der Ausweis betrifft insbesondere die Beteiligung an der Industrie- und
Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH in Höhe von 20 % des Stammkapitals von
EUR 52.000,00. Die Anschaffungskosten von EUR 10.400,00 entsprechen dem
anteiligen nominellen Stammkapital.

Ko

pi

Außerdem wird unter dieser Position der vom Zweckverband gehaltene Anteil an
der Badischen Gemeinde-Versicherungs-AG mit EUR 50,00 ausgewiesen.

sc
he

6. Sonstige Ausleihungen

i.V.

EUR

1.468.400,00

EUR

1.910.000,00

Zusammensetzung und Entwicklung:

Umbuchung

Tilgung

EUR

EUR

Stand am
31.12.2021
EUR

940.000,00
970.000,00
0,00
1.910.000,00

-940.000,00
-970.000,00
1.910.000,00
0,00

0,00
0,00
441.600,00
441.600,00

0,00
0,00
1.468.400,00
1.468.400,00

ek

Darlehen I
Darlehen II
Darlehen III

tr
o

ni

Stand am
01.01.2021
EUR

el

Der Ausweis betraf ursprünglich zwei Kommunal-Darlehen an den Eigenbetrieb
Abwasserbeseitigung IGP.
Mit Vertrag vom 22./26. März 2018 hat der Zweckverband ein Darlehen in Höhe
von EUR 1.000.000,00 gewährt.
Die Auszahlung erfolgte am 19. April 2018 bzw. 20. April 2018 in voller Höhe. Zum
28. Dezember 2018 erfolgte eine erste Tilgung in Höhe von 3 % der
Darlehenssumme mit EUR 30.000,00. Zum 30. Dezember 2019 wurde eine weitere
Tilgung in Höhe von EUR 30.000,00 vorgenommen. Sie berechnen sich auf Basis des
12-Monats-Interbankenzinssatzes des Vorjahres der Darlehensgewährung (hier
30. Juni 2017) mit -0,187 % zuzüglich 2,5 %.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021

Anlage 6 / 4

Mit Vertrag vom 11. März 2019 wurde ein weiteres Kommunal-Darlehen an den
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung IGP gewährt. Der Darlehensbetrag von
EUR 1.000.000,00 wurde in zwei Tranchen von jeweils EUR 500.000,00 am
27. Februar und 28. Februar 2019 gewährt. Auch hier erfolgte am 30. Dezember
2019 eine erste Tilgung in Höhe von 3 % der Darlehenssumme mit EUR 30.000,00.
Sie berechnen sich auf Basis des 12-Monats-Interbankenzinssatzes (EUR - LIBOR) des
Vorjahres der Darlehensgewährung (hier 30. Juni 2018) mit -0,231 % zuzüglich
2,5 %.

e

Mit Beschluss der Verbandsversammlung wurden die beiden Darlehen I und II in
einen Gesamtdarlehensvertrag überführt.

Ko

pi

Zum 22. März 2021 wurde eine Sondertilgung in Höhe von EUR 300.000,00
vorgenommen. Planmäßige Tilgungen wurden am 13. Januar 2021 (für 2020) mit
EUR 60.000,00 und am 21. Dezember 2021 (für 2021) mit EUR 81.600,00
vorgenommen.

I.

Vorräte

tr
o

B. Umlaufvermögen

ni

sc
he

An Zinsen wurden dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung für das Jahr 2021
EUR 31.232,37 belastet. Die Zinsen wurden auf Basis des 12-MonatsInterbankenzinssatzes EUR - LIVOR am 30. Juni 2020 (hier -0,572 %) zuzüglich 2,5 %
berechnet.

ek

2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
i.V.

EUR

2.602.677,62

EUR

85.297,48

el

Entwicklung:

Unfertige Leistungen
(Druckwasserleitung E-Werk
Rechenzentren GmbH)
Verkaufsfläche im IGP Nord
Herrichtungskosten im IGP Nord

Stand am
01.01.2021
EUR

Abgang
EUR

85.297,48
0,00

0,00
0,00

0,00

0,00

85.297,48

0,00

Zugang
Umbuchung*
EUR

Stand am
31.12.2021
EUR

0,00
85.297,48
1.125,20 2.461.323,08
2.460.197,88 *
49.865,10
56.057,06
6.191,96 *
50.990,30 2.602.677,62
2.466.389,84 *

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021

Anlage 6 / 5

3. Fertige Erzeugnisse und Waren
i.V.

EUR

4.600.694,31

EUR

7.063.625,30

Zusammensetzung und Entwicklung:
Stand am
01.01.2021
EUR

EUR

Abgang
Umbuchung*
EUR

Stand am
31.12.2021
EUR

181,60

66.474,71

0,00

294.482,16
467.794,39
2.460.197,88
1.304.775,00
583.080,35
6.191,96
1.781.113,26

0,00
0,00
0,00
0,00
2.179,49
0,00
892,60

0,00
294.482,16
0,00
467.794,39
2.460.197,88 *
0,00
0,00 1.304.775,00
933,14
584.326,70
6.191,96 *
0,00
0,00 1.782.005,86

0,00
1.501,50
4.573,59

0,00
80.887,48
0,00
19.948,01
1.114,74 4.600.694,31
2.466.389,84 *

pi

Ko

ni

80.887,48
18.446,51
7.063.625,30

e

66.656,31

sc
he

Verkaufsflächen (Bund) im IGP I
Verkaufsflächen (Stadt Lahr)
im IGP I
Verkaufsflächen IGP II
Verkaufsflächen im IGP Nord
Bestandsgebäude
Herrichtungskosten im IGP I
Herrichtungskosten im IGP Nord
Herrichtungskosten im IGP II
Hausanschlüsse zur Weiterberechnung
Straßen zum Verkauf

Zugang

tr
o

Die Verkaufsflächen (Bund) im IGP I haben sich im Berichtsjahr durch Verkäufe von
2
2
74 m auf einen Restbestand von 27.087 m verringert.
2

ek

Die Verkaufsflächen (Stadt Lahr) im IGP I mit einer Fläche von 19.323 m sind
gegenüber dem Vorjahr unverändert.

el

Die Verkaufsflächen im IGP Nord haben sich flächenmäßig nicht verändert. Aktiviert
wurden Planungs- und Vorbereitungskosten für den Erwerb weiterer Grundstücke.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021

Anlage 6 / 6

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
i.V.

EUR

456,60

EUR

10.630,19

- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr:
EUR 0,00 (i.V. TEUR 0)

Ko

pi

e

Die Forderungen sind ebenfalls in einer offenen Posten-Liste nachgewiesen, deren
Saldo mit dem ausgewiesenen Betrag übereinstimmt.

4. Forderungen an die Gemeinden

i.V.

EUR

369.452,57

EUR

3.916.674,26

sc
he

- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr:
EUR 0,00 (i.V. TEUR 0)

ni

Die Forderungen sind in einer Offenen-Posten-Liste nachgewiesen, deren Saldo
unter Berücksichtigung der Einzelwertberichtigungen mit dem ausgewiesenen
Betrag übereinstimmt.

ek

tr
o

Die Zusammensetzung vor Wertberichtigung ist aus der Debitorenaufstellung in
Anlage 5 ersichtlich.

el

5. Sonstige Vermögensgegenstände
i.V.

EUR

302.200,35

EUR

480.484,25

Der Ausweis betrifft:
EUR
Forderungen Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BlmA)

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021

302.200,35

Anlage 6 / 7

IV. Schecks, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

EUR 13.986.220,15
i.V.

EUR 10.098.618,99

Zusammensetzung:
31.12.2021
EUR

38.044,60
4.854.888,40
3.708.666,07
1.497.019,92
10.098.618,99

pi

e

156.830,64
8.629.286,03
3.709.036,94
1.491.066,54
13.986.220,15

Ko

Volksbank Lahr eG Nr. 1555502
HypoVereinsbank AG Nr. 322608926
HypoVereinsbank AG Sparkonto Nr. 208459376
Deutsche Bank AG Flexgeldkonto Nr. 078882310

31.12.2020
EUR

ni

sc
he

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind durch Kontoauszüge zum Bilanzstichtag
nachgewiesen. Übereinstimmung mit den Finanzbuchhaltungskonten ist gegeben.

tr
o

C. Rechnungsabgrenzungsposten

i.V.

EUR

1.274.173,99

EUR

1.176.961,09

el

ek

Zusammensetzung und Entwicklung:

Kostenbeteiligung Verkehrswege
Kreisverkehr
Jagdpacht Angliederung

Stand am
01.01.2021
EUR

Zugang

Auflösung

EUR

EUR

1.176.915,75
45,34
1.176.961,09

131.410,80
45,34
131.456,14

34.197,90
45,34
34.243,24

Stand am
31.12.2021
EUR

1.274.128,65
45,34
1.274.173,99

Durch die Neuansiedlung von Unternehmen im Gewerbepark war die bisherige
verkehrstechnische Anbindung des Gebietes nicht mehr dem tatsächlichen
Aufkommen gewachsen.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021

Anlage 6 / 8

Die Stadt Lahr und der Zweckverband haben deshalb die Anpassung der
Verkehrswege an die neue und geplante Beanspruchung beschlossen. In einem
öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 19. Dezember 2016 wurden Inhalt,
Durchführung und Kostenverteilung geregelt.
In 2021 wurden die anteiligen Baukostenanteile für die Anschlussstelle Lahr der
Bundesautobahn A5 für Bau- und Planungskosten in Höhe von EUR 131.410,80
geleistet.

Ko

pi

e

Bei dem ausgewiesenen Sonderposten handelt es sich um die Kostenbeteiligung
des Zweckverbandes. Die Auflösung erfolgt nach Schlussrechnung entsprechend
der Abschreibungsdauer beim Zuwendungsempfänger. Aufgrund des Beginns der
Abschreibung beim Zuwendungsempfänger zum 1. Januar 2019 wurde die
Auflösung auch beim Zweckverband zum 1. Januar 2019 begonnen. Die Auflösung
erfolgt in Höhe von 2,5 % bei Anschaffungs- und Herstellungskosten von
EUR 1.367.915,99.

el

ek

tr
o

ni

sc
he

Die Gebühr für die Angliederung Jagdpachtbezirk Lahr in Höhe von EUR 183,86
entfällt in Höhe von EUR 45,34 auf den Zeitraum 1. Januar 2022 bis 31. März 2022.
In Höhe von EUR 45,34 wurde ein Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021

Anlage 6 / 9

PASSIVA
A. Eigenkapital
II. Rücklagen
Gewinnrücklagen

EUR 11.642.984,37
EUR 11.642.984,37

e

i.V.

III. Gewinn/Verlust

EUR 12.470.740,53
i.V.

tr
o

ni

Gewinnvortrag

EUR

11.642.984,37

sc
he

Stand 01.01.2021 / Stand 31.12.2021

Ko

pi

Entwicklung:

EUR

4.177.685,89

ek

Entwicklung der Buchwerte:

el

Stand 01.01.2021
+ Jahresüberschuss 2020
Stand 31.12.2021

EUR
4.177.685,89
8.293.054,64
12.470.740,53

Gemäß Beschluss der Zweckverbandsversammlung vom 31. März 2022 wurde der
Jahresüberschuss des Jahres 2020 und der Gewinnvortrag auf neue Rechnung
vorgetragen.

Jahresgewinn / Jahresverlust
i.V.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021

EUR

215.384,62

EUR

8.293.054,64

Anlage 6 / 10

C. Empfangene Ertragszuschüsse
i.V.

EUR

6.350.363,71

EUR

6.607.654,87

Zusammensetzung und Entwicklung:

EUR

EUR

Stand am
31.12.2021
EUR

189.090,26
34.804,17

4.066.929,15
916.509,78

75,38

19.767,99

749.625,82

0,00
726,58

14.355,32
258.017,74

617.298,96
6.350.363,71

pi

651,20
0,00

e

Auflösung

sc
he

4.255.368,21
Erschließungsbeiträge IGP I
951.313,95
Erschließungsbeiträge IGP II
Kostenerstattungsbeträge natur769.318,43
schutzrechtlicher Ausgleich IGP I
Kostenerstattungsbeträge naturschutzrechtlicher Ausgleich IGP II 631.654,28
6.607.654,87

Zugang

Ko

Stand am
01.01.2021
EUR

Vereinnahmte Erschließungsbeiträge IGP I

ek

tr
o

ni

Gemäß Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg zum
Jahresabschluss 2006, Rd. Nr. 17, werden hier die bisher vereinnahmten
Erschließungsbeiträge ausgewiesen und zeitanteilig ertragswirksam aufgelöst.
Entsprechend wurde bei den Grundstücksverkäufen im Jahre 2008 verfahren.
Entgegen dieser Praxis wurde ab dem Jahresabschluss 2008 bei der Berechnung
dieser Bilanzposition nicht mehr von dem
vorläufig geschätzten
Erschließungsaufwand von EUR 7,33 pro qm ausgegangen. Vielmehr wird nunmehr
der
von
einer
sachverständigen
Stelle
ermittelte
zu
erwartende
Erschließungsaufwand von ca. EUR 7,82 pro qm (Stand 2008) und ab 2015 EUR 8,80
pro qm in Abhängigkeit von der bisher veräußerten Fläche von 716.251 qm
ausgewiesen.

el

Der Zugang im Berichtsjahr resultiert aus einem Grundstücksverkauf. Die Auflösung
erfolgte analog der Abschreibung der Straßen mit 3 % bei einer
Bemessungsgrundlage von EUR 6.303.008,80.

Vereinnahmte Erschließungsbeiträge IGP II
Analog der Handhabung der vereinnahmten Erschließungsbeiträge für IGP I wurde
für die verkaufte Fläche von IGP II von 184.591 qm ein Erschließungsaufwand von
EUR 6,28 pro qm ermittelt. Die Abgrenzung betrug somit EUR 1.160.138,97 im Jahr
2015. Wie bei IGP I beträgt der jährliche Auflösungsbetrag 3 %. Die
Bemessungsgrundlage beträgt unverändert EUR 1.160.138,97.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021

Anlage 6 / 11

Kostenerstattungsbeträge naturschutzrechtlicher Ausgleich IGP I
Nach § 1 a Abs. 3 BauBG in Verbindung mit den Regeln des Bundesnaturschutzgesetzes waren zur Aufstellung des Bebauungsplans vom Zweckverband als
Vorhabenträger ökologische Ausgleichsflächen zu schaffen. Nach § 135 a Abs. 3
BauGB steht dem Vorhabenträger hierfür ein Kostenerstattungsanspruch zu.

pi

e

Unter Anwendung der Abgrenzungsregeln für Erschließungsbeiträge werden die
Kosten der Maßnahmen, die für den Naturschutz getätigt wurden bzw. getätigt
werden, als Sonderposten ausgewiesen. Die Maßnahmen werden mit 2 % jährlich
aufgelöst.

sc
he

Ko

Für den Bereich IGP I wurde die Abgrenzung erstmals im Jahre 2015 rückwirkend
vorgenommen. Gegenläufig wurde für die Jahre ab 2003 die Auflösung ebenfalls
rückwirkend erfasst. Für IGP I wurde ein Kostenerstattungsbetrag von EUR 1,38 pro
qm ermittelt. Der Zugang im Berichtsjahr resultiert aus einem Grundstücksverkauf.
Die Bemessungsgrundlage für die Auflösung beträgt EUR 988.324,26.

Kostenerstattungsbeträge naturschutzrechtlicher Ausgleich IGP II

el

ek

tr
o

ni

Nach der KuF Rechnung entstehen für die naturschutzrechtlichen Maßnahmen bis
einschließlich 2020 Gesamtkosten von EUR 1.447.734,25. Bei insgesamt
372.320 qm Verkaufsfläche ergibt sich ein Wert pro qm von EUR 3,89. Für die
bereits verkaufte Fläche von 184.591 qm war somit im Jahr 2015 eine Passivierung
als Sonderposten von EUR 717.766,20 vorzunehmen. Die Auflösung war für 2021
mit 2 % gleich EUR 14.355,32 vorzunehmen.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021

Anlage 6 / 12

D. Rückstellungen
3. Sonstige Rückstellungen
i.V.

EUR

165.792,33

EUR

232.477,63

Zusammensetzung und Entwicklung:

Übernahmeverpflichtung
Niederschlagswassergebühren

109.060,32

e

75.421,77 *
8.496,41 **

sc
he

Zukünftige Herrichtungskosten
IGP II (vor endgültiger Fertigstellung veräußerte Grundstücke)
Zukünftige Herrichtungskosten
IGP Nord (vor endgültiger Fertigstellung veräußerte Grundstücke)
Rückzahlung möglicher Niederschlagswassergebühr
Abschluss und Prüfung

0,00
8.411,46 **

EUR

33.553,60

44.300,00

0,00

0,00

44.300,00

20.984,52

0,00

0,00

20.984,52

ni

tr
o

ek

Stand am
31.12.2021

pi

EUR

InanspruchZuführung
nahme
Umbuchung*
Auflösung*
Aufzinsung**
Umbuchung**
EUR
EUR

Ko

Stand am
01.01.2021

28.367,79
29.765,00

232.477,63

8.496,41 *
29.115,00

32.639,21
34.315,00

29.115,00
165.792,33
8.496,41 *
8.411,46 **

Rückstellungen

el

Die Zusammensetzung und Entwicklung der
nachstehenden Rückstellungsspiegel zu entnehmen.

4.224,99 *
24.115,00
450,00 *
24.115,00
80.096,76 *
8.496,41 **

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021

sind

dem

Anlage 6 / 13

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr

28.367,79
20.984,52
29.765,00

el

ek

232.477,63

EUR

pi

Verbrauch/
Umbuchung
EUR

Abzinsung

Aufzinsung

EUR

EUR

Ko

Auflösung

sc
he

109.060,32
44.300,00

Stand am
31.12.2021
EUR

0,00
0,00

75.421,77
0,00

8.496,41
0,00

0,00
0,00

8.411,46
0,00

33.553,60
44.300,00

8.496,41
0,00
29.115,00

4.224,99
0,00
450,00

0,00
0,00
24.115,00

0,00
0,00
0,00

0,00
0,00
0,00

32.639,21
20.984,52
34.315,00

80.096,76

32.611,41

0,00

8.411,46

165.792,33

tr
o

Sonstige Rückstellungen
3070/
3078 Sonstige Rückstellungen
3072 Zukünftige Herrichtungskosten IGP II
3073 Rückzahlung möglicher Niederschlagsgebühren
3074 Zukünftige Herrichtungskosten IGP III
3095 Abschluss und Prüfung

Zuführung/
Umbuchung
EUR

ni

Stand am
01.01.2021
EUR

e

Rückstellungsspiegel zum 31. Dezember 2021

37.611,41

Anlage 6 / 14

Zu den einzelnen Rückstellungen ist folgendes anzumerken:
In dieser Bilanzposition ist im wesentlichen die Verpflichtung aus dem
Grundstücksverkauf FI.St Nr. 9144 zur Übernahme der gesplitteten
Abwassergebühr, zum Bilanzstichtag für noch 12 Jahre abgezinst, enthalten.
Bei der Berechnung der Rückstellungen wurde eine Kostenentwicklung von 2,0 %
p.a. unterstellt.

pi

e

Aufgrund der Herabsetzung der Niederschlagswassergebühr um EUR 0,13 auf
EUR 0,04 pro qm ab dem Jahre 2022 kam es zu einer Auflösung der Rückstellung in
Höhe von TEUR 75.

Ko

Zukünftige Herrichtungskosten

sc
he

Die verbliebene Rückstellung für zukünftige Herrichtungskosten IGP II betrifft die
Herstellung des Glasfaseranschlusses mit EUR 44.300,00.
Für das verkaufte Grundstück IGP Nord wurden die geplanten anteiligen Kosten für
das Bebauungsplanverfahren mit EUR 20.984,52 zurückstellt.
Niederschlagswassergebühr

tr
o

ni

Die bisher entstandenen und noch nicht verjährten Übernahmeverpflichtungen aus
der gesplitteten Abwassergebühr belaufen sich für den Zweckverband auf
EUR 32.639,21.
Abschluss und Prüfung

el

ek

Die Rückstellung in Höhe der zu erwartenden Kosten für die Erstellung des
Jahresabschlusses sowie für die Prüfungen durch das Rechnungsprüfungsamt des
Landratsamts Ortenaukreis sowie durch die Gemeindeprüfungsanstalt
(einschließlich Prüfung der Bauausgaben) erfolgte nach vernünftiger,
kaufmännischer Beurteilung und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des
Bundesfinanzhofs sowie nach den Angaben der mit der Prüfung betrauten
Institutionen.
Die gebildeten Rückstellungen zum 31. Dezember 2021 gliedern sich wie folgt auf:
EUR
Interne Jahresabschlusskosten
Erstellung Jahresabschluss
Prüfung Jahresabschluss Rechnungsprüfungsamt 2021
Prüfung GPA JA 2019/2020/2021
Prüfung GPA Bauausgaben 2020/2021

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021

4.000,00
10.115,00
12.000,00
6.600,00
1.600,00
34.315,00

Anlage 6 / 15

E. Verbindlichkeiten
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
i.V.

EUR

517.619,60

EUR

252.754,45

- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr: EUR 517.619,60 (i.V. TEUR 253)

pi

e

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind in einer Offenen-PostenListe aufgestellt, deren Saldo mit dem Konto der Finanzbuchhaltung
übereinstimmt.

Ko

8. Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinden

i.V.

Zusammensetzung:

tr
o

EUR

13.676,69

135.410,75
14.912,00
150.322,75

9. Sonstige Verbindlichkeiten

ek

150.322,75

EUR

ni

Stadt Lahr
Landratsamt Ortenaukreis

sc
he

- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr: EUR 150.322,75 (i.V. TEUR 14)

EUR

i.V.

EUR

4.250.986,61

EUR

4.286.986,86

el

- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr: EUR 10.801,29 (i.V. TEUR 4.287)
- davon mit einer Restlaufzeit über einem
Jahr: EUR 4.240.185,32 (i.V. TEUR 0)
- davon aus Steuern: EUR 1.121,28 (i.V. TEUR 1)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit:
EUR 0,00 (i.V. TEUR 0)
Zusammensetzung:
EUR
Verbindlichkeit Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Lohn- und Kirchensteuer 12/2021
Abbruchmaßnahmen - Verpflichtung zu Abbruch
und Entsiegelung
Weiterbelastete Kosten Eigenbetrieb Abwasser

3.557,97
1.121,28
4.240.185,32
6.122,04
4.250.986,61

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021

Anlage 6 / 16

ni

sc
he

Ko

pi

e

Der Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr hat mit Vertrag über die
Übernahme der Grundstücke von der Stadt Lahr und der Gemeinde Friesenheim
auch die im Rahmen des Kaufvertrags zwischen dem Bund, der Stadt Lahr und der
Gemeinde Friesenheim eingegangenen Verpflichtungen zum Abbruch und zur
Entsiegelung von Gebäuden und Grundstücken übernommen. Im Rahmen dieses
Vertrages wurden die hierzu erwarteten Aufwendungen geschätzt. Dieser Betrag
wurde von der Kaufpreisverpflichtung für die nunmehr im Eigentum des
Zweckverbandes befindlichen Grundstücke abgesetzt. Gleichzeitig wurde
vereinbart, dass im Falle geringerer Aufwendungen für Abbruch und Entsiegelung
der Differenzbetrag an den Bund abzuführen sei. Eine Verzinsung von
Erstattungsbeträgen war vertraglich nicht vorgesehen. Gemäß der ursprünglichen
Berechnung betrugen die Abbruchkosten für die noch abzureißenden Gebäude und
Entsiegelung der Flächen umgerechnet EUR 3.154.334,60. Diese Berechnung basiert
auf den Werten (Baupreisindex) der Jahre 1994 bis 1996. Zwischenzeitliche
Indexsteigerungen (BPI) werden vom Bund nicht übernommen. Nach den neuen
Berechnungen betragen die Kostensteigerungen bis zum 31. Dezember 2019
49,282 % der ursprünglichen Nominalsumme für die Abbruchverpflichtung der
Gebäude mit EUR 2.547.153,89 und für die Verpflichtung aus der Entsiegelung mit
EUR 575.000,00. Der gesamte Verpflichtungsbetrag aus der zu übernehmenden BPISteigerung zum Jahresende 2019 betrug somit EUR 4.660.817,97. In 2020 wurde
keine Neuberechnung vorgenommen. Aufwendungen in Höhe von EUR 385.529,49
haben in 2020 die Verbindlichkeit auf EUR 4.275.288,48 reduziert.
In 2021 haben Aufwendungen die Verbindlichkeiten um EUR 608.663,54 reduziert.

el

ek

tr
o

Mit Vereinbarung vom 21. März / 24. April 2018 wurden die Fristen zum Abbruch
der baulichen Anlagen und zur Entsiegelung der befestigten Flächen mit Wirkung
zum 1. Januar 2017 um 5 Jahre bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Die
Verlängerungsvereinbarung beinhaltet auch eine Verzinsung ab 1. Januar 2017 in
Höhe von 2 % über dem zum 1. Januar 2017 geltenden Basiszinssatz, wobei die
Verzinsung auf zum Stichtag leerstehende Gebäude beschränkt ist. Es war deshalb
zum 28. Februar 2018 ein Zinsbetrag in Höhe von EUR 4.708,02 zu entrichten, der
eine Gegenleistung für die Gewährung der Fristverlängerung darstellt.
Im Juli 2020 wurde ein erneuter Verlängerungsantrag gestellt, zu dem im Mai 2022
die Zustimmung erteilt wurde. Demnach verlängert sich die Abbruchfrist auf den
31. Dezember 2026 incl. einer 4-jährigen Überziehfrist.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021

Anlage 6 / 17

F. Rechnungsabgrenzungsposten
i.V.

EUR

10.498,15

EUR

10.884,65

Zusammensetzung:
EUR
10.061,67
151,37
285,11
10.498,15

Ko

pi

e

Nutzungsentgelt Glasfaser Vodafone GmbH
Pachtvorauszahlung L. Müller 01.01.-10.11.2022
Pachtvorauszahlung Jagdpacht 01.01.-31.03.2022

el

ek

tr
o

ni

sc
he

Das von der Firma Vodafone GmbH in 2020 vereinnahmte Einmalentgelt für die
Nutzung des Entwässerungssystems in Höhe von EUR 10.835,65 wurde auf den
vereinbarten Mindestzeitraum von 28 Jahren passivisch abgegrenzt. Die Auflösung
erfolgt ratierlich mit EUR 386,99 p.a.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021

Anlage 6 / 18

2. Gewinn- und Verlustrechnung

1. Umsatzerlöse
i.V.

EUR

571.180,64

EUR

5.148.600,48

e

Zusammensetzung:

386,99

386,99

0,00
571.180,64

2.382,38
5.148.600,48

Ko

285.217,95
4.596.724,11
257.996,71
732,63
1.331,00
3.828,71

2. Erhöhung des Bestands an fertigen und
unfertigen Erzeugnissen
i.V.

el

ek

2020
EUR

297.477,96
2.825,42
258.017,74
972,40
8.010,83
3.489,30

tr
o

ni

sc
he

Einnahmen aus Mieten
Erlöse aus Grundstücksverkäufen
Erlöse aus Auflösung Beiträge
Einnahmen aus Jagdpachtanteile
Sonstige Einnahmen
Pachteinnahmen
Mitnutzungsentgelt Glasfaser in Kanälen
Vodafone GmbH
Weiterbelastung Beratungsaufwand
Vodafone GmbH

pi

2021
EUR

EUR

54.449,15

EUR

749.195,00

Die Bestandsveränderung fertige und unfertige Erzeugnisse mit EUR 54.449,15
zeigt den Saldo aus der Veränderung der in 2021 angefallenen Herrichtungskosten
in Höhe von EUR 55.563,89 und deren Abgang der veräußerten Grundstücke im Jahr
2021 zu Einzelkosten von EUR 1.114,74. Diese Position beinhaltet sowohl die
Anschaffungskosten des Grund und Bodens wie auch die Herrichtungskosten.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021

Anlage 6 / 19

4. Sonstige betriebliche Erträge
i.V.

EUR

2.897.702,73

EUR

4.879.710,87

Zusammensetzung:

5. Materialaufwand

32.513,74

0,00
80.096,76
1.632,45
0,00
365.391,20
2.414.836,31
2.897.702,73

e

35.746,01

8,37
22.278,09
0,00
5,00
449.727,18
4.375.178,49
4.879.710,87

EUR

55.410,77

EUR

1.614.741,48

Ko

0,00
0,00

sc
he

Weiterbelastung Personalaufwand an EBA
Erlöse Sachanlageverkäufe
Abgänge Sachanlagen Restbuchwert
Erträge Auflösung von Rückstellungen
Periodenfremde Erträge
Sonstige betriebliche Erträge
Einnahmen aus Grundsteuer
Einnahmen aus Gewerbesteuer

ni

Aufwand für bezogene Leistungen

tr
o

2020
EUR

pi

EUR

2021
EUR

i.V.

ek

Zusammensetzung:

el

Aufwendungen Straßen
Pflege Ausgleichsfläche/Grünflächen-Bauland
Aufwendungen Abholzung
Aufwendungen Druckwasserleitung
Aufwendungen Herrichtungskosten IGP I-III
Aufwendungen Hausanschlüsse

2021
EUR
1.501,50
0,00
0,00
0,00
53.909,27
0,00
55.410,77

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021

2020
EUR
0,00
22.257,18
0,00
85.297,48
1.456.186,82
51.000,00
1.614.741,48

Anlage 6 / 20

6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
i.V.

EUR

74.684,43

EUR

70.497,83

Zusammensetzung:

73.732,00
0,00
933,76
18,67
74.684,43

68.883,90
1.000,00
601,88
12,05
70.497,83

EUR

20.905,96

EUR

20.336,49

sc
he

Ko

Gehälter
Corona-Bonus
Aushilfslöhne
Pauschale Steuer für Aushilfen

2020
EUR

pi

e

2021
EUR

b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung

i.V.

tr
o

Zusammensetzung:

ni

- davon für Altersversorgung: EUR 6.206,33
(i.V. TEUR 6)

el

ek

Gesetzliche Sozialaufwendungen
Beiträge zur Berufsgenossenschaft
Freiwillige soziale Aufwendung LSt-frei
Aufwendungen für Altersversorgung
Beiträge ZVK-Umlage Angestellte /
Sanierungsgeld

2021
EUR

2020
EUR

13.914,03
257,60
528,00
6.206,33

13.908,35
258,79
528,00
0,00

0,00
20.905,96

5.641,35
20.336,49

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021

Anlage 6 / 21

7. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
i.V.

EUR

220.861,06

EUR

2.839.724,26

EUR

528.251,84

pi

i.V.

sc
he

Ko

Zusammensetzung:

Versicherungen, Beiträge und Abgaben
Reparaturen und Instandhaltungen
Werbe- und Reisekosten
Kosten der Warenabgabe
Verschiedene betriebliche Kosten

ni

a)
b)
c)
d)
e)

263.497,50

e

8. Sonstige betriebliche Aufwendungen

EUR

2021
EUR

2020
EUR

2.266,61
251.910,97
121.083,95
77.350,00
2.387.112,73
2.839.724,26

2.174,61
205.000,63
117.540,50
76.375,00
127.161,10
528.251,84

ek

tr
o

Die Aufwendungen gliedern sich im Einzelnen wie folgt auf:
2021
EUR

2020
EUR

2.189,63
76,98
2.266,61

2.174,61
0,00
2.174,61

a) Versicherungen, Beiträge und Abgaben

el

Versicherungen
sonstige Abgaben

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021

Anlage 6 / 22

2021
EUR

2020
EUR

51.124,00
96.296,45
11.665,52
79.932,85
12.892,15
0,00
251.910,97

49.937,50
97.505,34
5.737,54
49.937,50
1.004,69
878,06
205.000,63

b) Reparaturen und Instandhaltungen

pi

1.513,25
29.750,00
89.250,00
504,90
47,00
18,80
121.083,95

0,00
29.375,00
88.125,00
0,00
40,50
0,00
117.540,50

77.350,00

76.375,00

ni

sc
he

Bekanntmachungen/Anzeigen
Vergütung Werbung-Dienstleistungsvertrag
Vergütung Akquise-Dienstleistungsvertrag
Reisekosten AN, Fahrtkosten
Bewirtungskosten
Repräsentationskosten

Ko

c) Werbe- und Reisekosten

d) Kosten der Warenabgabe

e

Unterhaltung Öffentliche Straßen - DLV
Straßenentwässerungskostenanteil
Straßenbeleuchtung
Pflege Grünflächen - DLV
Reparaturen und Instandhaltungen von Bauten
Sonstige Reparaturen

el

ek

tr
o

Vergütung Verbandsverwaltung
Dienstleistungsvertrag

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021

Anlage 6 / 23

2021
EUR

2020
EUR

e) Verschiedene betriebliche Kosten

0,00
331,00

573.560,38
34.197,90
0,00
21.641,51
27.785,48
831,18
2.740,00
1.417,15
13.922,71
0,00

0,00
30.912,63
139,20
7.538,47
42.456,83
986,81
2.380,00
1.182,90
18.220,14
267,36

1.625.444,45
23.306,02

0,00
22.745,76

54.313,45
2.387.112,73

0,00
127.161,10

pi

e

7.952,50
0,00

tr
o

ni

sc
he

Ko

Einstellung in die Einzelwertberichtigung auf
Forderungen
Raumkosten
Zuführung zu Verbindlichkeiten (Verpflichtung zu
Abbruch und Entsiegelung)
Auflösung Rechnungsabgrenzungsposten
Fortbildungskosten
Rechts- und Beratungskosten
Abschluss- und Prüfungskosten
Buchführungskosten
Sitzungsgeldentschädigung
Nebenkosten des Geldverkehrs
Aufwand Abraum-/Abfallbeseitigung
Bürobedarf
Verluste auf dem Abgang von Gegenständen
Rückzahlung Verbandsumlage
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Rückzahlung nicht refinanzierbare Zinsen an
Eigenbetrieb Abwasserentsorgung

el

ek

10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen
des Finanzanlagevermögens

Ausgewiesen
werden
Darlehensgewährung.

i.V.

die

Zinserträge

vom

Eigenbetrieb

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021

EUR

31.333,26

EUR

41.650,84

aus

der

Anlage 6 / 24

11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
i.V.

EUR

-27.480,84

EUR

-20.202,08

Zusammensetzung:
2021
EUR
386,20
-27.867,04
-27.480,84

520,81
-20.722,89
-20.202,08

Ko

pi

e

Sonstige Zinserträge
Verwahrentgelte

2020
EUR

sc
he

Nach dem Beckschen Bilanzkommentar, 12. Auflage 2020, (§ 275 Tz 193) ist es
sachgerecht, negative Zinsen, die vom bilanzierenden Unternehmen aufgrund
besonderer Marktverhältnisse auf Einlagen bei Banken zu leisten sind, im Soll des
Zinsertrages zu erfassen, da die zu leistenden Zahlungen im Zusammenhang mit
einer Kapitalanlage stehen.

ni

13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

i.V.

EUR

8.411,46

EUR

3.436,65

tr
o

- davon Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von
Rückstellungen: EUR 8.411,46 (i.V. TEUR 3)

el

ek

Der Ausweis betrifft:

Zinsaufwand Aufzinsung Rückstellungen

2021
EUR

2020
EUR

8.411,46

3.436,65

14. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
i.V.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021

EUR

264.550,56

EUR

8.340.829,76

Anlage 6 / 25

21. Sonstige Steuern
i.V.

EUR

49.165,94

EUR

47.775,12

EUR

215.384,62

EUR

8.293.054,64

Ausgewiesen ist die Grundsteuer.

e

22. Jahresgewinn / Jahresverlust

el

ek

tr
o

ni

sc
he

Ko

pi

i.V.

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021

Allgemeine Auftragsbedingungen
für

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
vom 1. Januar 2017

1. Geltungsbereich

6. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers

(1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern
oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfassend „Wirtschaftsprüfer“ genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen,
Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart
oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Arbeitsergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen – sei es im Entwurf oder in
der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist zur Weitergabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen
Anordnung verpflichtet.

(2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirtschaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart
ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf
solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten
gegenüber.

(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers und die
Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig.

7. Mängelbeseitigung
2. Umfang und Ausführung des Auftrags

Alle Rechte vorbehalten. Ohne Genehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, die Vordrucke ganz oder teilweise
nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem oder elektronischem Wege zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten.
© IDW Verlag GmbH · Tersteegenstraße 14 · 40474 Düsseldorf

(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im
Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsführung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnisse seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt,
sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen.
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
(3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden
beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den
Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen
hinzuweisen.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alle für
die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informationen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und
Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von
Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren
Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des
Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtschaftsprüfer geeignete Auskunftspersonen benennen.
(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der
gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.

4. Sicherung der Unabhängigkeit
(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der
Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer des
Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Übernahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.
(2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwerkunternehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf die die Unabhängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den
Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beeinträchtigen, ist der
Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt.

5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte
Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des
Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist alleine diese schriftliche Darstellung
maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern
nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des
Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten
Auftrags sind stets unverbindlich.

(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung
durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unberechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der
Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber
wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder
Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber
hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.
(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber
unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1,
die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf
eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und
formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und
dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die
geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene
Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten
gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.

8. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 HGB,
§ 43 WPO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm
bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu
bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht
entbindet.
(2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen
Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz
beachten.

9. Haftung
(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers, insbesondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haftungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des § 323
Abs. 2 HGB.
(2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet
noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung
des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1
ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt.
(3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zu.
(4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer
bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag
für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt.

Lizenziert für/Licensed to: Badische Treuhand GmbH, Lahr/Schw. | 5577949 | 278

(5) Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezüglich eines
aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens
gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren
aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf
gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als
einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In
diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in
Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen.
(6) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs
Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben
wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht
für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach §
1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu
machen, bleibt unberührt.

10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge
(1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer
geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder
Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden.
Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein
Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten
Wortlaut zulässig.
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der
Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber
den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des
Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.
(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere
Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.

11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber
genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch
den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen
erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu
ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen
Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass
dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung
steht.
(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst die
laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten:

(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie
aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben
erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für
a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf
dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer,
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen,
c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Umwandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und
Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und
dergleichen und
d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentationspflichten.
(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als
zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung
etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle
in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übernommen.

12. Elektronische Kommunikation
Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber
kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation
per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie
etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den Wirtschaftsprüfer entsprechend in Textform informieren.

13. Vergütung
(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung
Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich
berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als
Gesamtschuldner.
(2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen
Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

14. Streitschlichtungen
Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.

15. Anzuwendendes Recht
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.

a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer,
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen
und Nachweise
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den
unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von
Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern
e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der
unter a) genannten Steuern.
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die
wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.
(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die
unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.
(5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerberatervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwenden ist,
kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform
vereinbart werden.

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