Infotext (TOP 8 Anlage 2 Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr - JA 2021)
1. Dezember 2023
1. Dezember 2023
Bericht Ko über die Erstellung pi e ANLAGE 2 des Jahresabschlusses nach § 16 EigBG zum 31. Dezember 2021 sc he und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2021 des Zweckverbandes Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr el ek tr o ni Lahr/Schw. Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 2 Abkürzungsverzeichnis 3 1. Auftrag und Auftragsdurchführung 4 1.1 Auftraggeber und Auftragsabgrenzung 1.2 Auftragsdurchführung 2. Grundlagen des Jahresabschlusses 2.1 Buchführung und Inventar, erteilte Auskünfte 2.2 Festlegungen über die Ausübung von Wahlrechten 8 2.3 Feststellungen zu den Grundlagen des Jahresabschlusses 8 3. Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen 9 3.1 Rechtliche Verhältnisse 9 3.2 Steuerliche Verhältnisse 10 3.3 Wirtschaftliche Verhältnisse 10 4. Art und Umfang der Erstellungsarbeiten el ek tr o ni sc he Ko pi e Anlagenverzeichnis 5. 6. 4 5 7 7 11 Ausführungen zu den vorgelegten Belegen, Büchern und Bestandsnachweisen 12 Bescheinigung 13 Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 Seite 2 Anlagenverzeichnis Bilanz zum 31. Dezember 2021 Anlage 2 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 Anlage 3 Anhang zum 31. Dezember 2021 Anlage 4 Lagebericht zum 31. Dezember 2021 Anlage 5 Debitoren- und Kreditorenlisten zum 31. Dezember 2021 Anlage 6 Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 sc he Ko pi e Anlage 1 el ek tr o ni Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 Seite 3 Abkürzungsverzeichnis Absetzung für Abnutzung BauGB Baugesetzbuch DRS Deutsche Rechnungslegungsstandards EigBG Gesetz über die Eigenbetriebe der Gemeinden GemO Gemeindeordnung HFA Hauptfachausschuss des IDW HGB Handelsgesetzbuch HR Handelsregister IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf i.V. im Vorjahr KuF Kosten- und Finanzierungsplan RAP Rechnungsabgrenzungsposten TEUR Tausend Euro ZV IGP Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr el ek tr o ni sc he Ko pi e AfA Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 Seite 4 1. Auftrag und Auftragsdurchführung 1.1 Auftraggeber und Auftragsabgrenzung Der Verbandsdirektor des Zweckverbandes Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Herr Daniel Halter, beauftragte uns, den Jahresabschluss nach § 16 EigBG zum 31. Dezember 2021 des Zweckverbandes Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Lahr/Schw., Ko pi e aus den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie erteilten Auskünften nach gesetzlichen Vorgaben und nach den innerhalb dieses Rahmens liegenden Anweisungen des Auftragsgebers zur Ausübung bestehender Wahlrechte zu entwickeln und dabei die uns vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise durch Befragungen und analytische Beurteilungen auf Plausibilität hin zu beurteilen, um mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass diese nicht ordnungsgemäß sind. sc he Diesen Auftrag zur Erstellung mit Plausibilitätsbeurteilungen haben wir in den Monaten Dezember 2022 bis Dezember 2023 (mit Unterbrechungen) in unseren Geschäftsräumen in Lahr durchgeführt. Unser Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses umfasste keine über die Auftragsart hinausgehenden Tätigkeiten und damit auch keine erweiternden Verantwortlichkeiten als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. tr o ni Die Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses oblag der uns mit dessen Erstellung beauftragenden gesetzlichen Vertretung des Zweckverbandes, die über die Ausübung aller mit der Aufstellung verbundener Gestaltungsmöglichkeiten und Rechtsakte zu entscheiden hatte. ek Wir haben unseren Auftraggeber über solche Sachverhalte, die zu Wahlrechten führten, in Kenntnis gesetzt und von ihm Entscheidungsvorgaben zur Ausübung von materiellen und formellen Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechten) sowie Ermessensentscheidungen eingeholt. el Der uns erteilte Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses umfasste alle Tätigkeiten, die erforderlich waren, um auf der Grundlage der Buchführung sowie der eingeholten Auskünfte zur Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsfragen und der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unter Vornahme der Abschlussbuchungen den vorgeschriebenen Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht (§ 10 a der Verbandssatzung in Verbindung mit § 16 (1) EigBG) zu erstellen. Da die Anfertigung eines Erstellungsberichts vereinbart, jedoch konkrete Festlegungen zu Art und Umfang unserer Berichterstattung in den Auftragsvereinbarungen nicht ausdrücklich getroffen wurden, berichten wir in berufsüblicher Form im Sinne des IDWStandards: Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen (IDW S 7), vom Hauptfachausschuss (HFA) verabschiedet am 27. November 2009, über Umfang und Ergebnis unserer Tätigkeit. Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 Seite 5 Unsere Auftragsvereinbarungen sehen vor, dass eine Bezugnahme auf die Erstellung durch uns nur in Verbindung mit dem vollständigen von uns erstellten Jahresabschluss erfolgen darf. Bei der Auftragsannahme haben wir von unserem Auftraggeber ausbedungen, dass uns die für die Auftragsdurchführung benötigten Unterlagen und Aufklärungen vollständig übergeben wurden. pi e Für die Durchführung des Auftrages und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die vereinbarten und diesem Bericht als Anlage beigefügten „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017“ maßgebend. Ko 1.2 Auftragsdurchführung sc he Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses und bei unserer Berichterstattung hierüber haben wir die einschlägigen Normen der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) und unsere Berufspflichten beachtet, darunter die Grundsätze der Unabhängigkeit, Gewissenhaftigkeit, Verschwiegenheit, Eigenverantwortlichkeit und Unparteilichkeit (§ 43 Abs. 1 WPO). ni Die Erstellung des Jahresabschlusses umfasst unabhängig von der Art unseres Auftrags die Tätigkeiten, die erforderlich sind, um auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der eingeholten Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unter Vornahme der Abschlussbuchungen die gesetzlich vorgeschriebene Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung und weitere Abschlussbestandteile zu erstellen. ek tr o Nicht zur Erstellung des Jahresabschlusses gehören die erforderlichen Entscheidungen über die Ausübung materieller und formeller Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungsund Ausweiswahlrechte sowie Ermessensentscheidungen). Bestehende Gestaltungsmöglichkeiten wurden von uns im Rahmen der Erstellung nach den Vorgaben der gesetzlichen Vertreter ausgeübt. el Wir haben in unserer Kanzlei Regelungen eingeführt, die mit hinreichender Sicherheit gewährleisten, dass bei der Auftragsabwicklung zur Erstellung eines Jahresabschlusses einschließlich der Berichterstattung die gesetzlichen Vorschriften und fachlichen Regeln beachtet werden. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses haben wir die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit beachtet. Die Erstellung des Jahresabschlusses erforderte von uns die Kenntnis und Beachtung der hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, einschlägiger Bestimmungen der Verbandssatzung sowie der einschlägigen fachlichen Verlautbarungen. Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 Seite 6 Zur Durchführung des Auftrags hatten wir uns die für die vorliegende Auftragsart erforderlichen Kenntnisse über die Branche, den Rechtsrahmen und die Geschäftstätigkeit des Unternehmens unseres Auftraggebers anzueignen. e An erkannten unzulässigen Wertansätzen und Darstellungen im Jahresabschluss dürfen wir nicht mitwirken. Sofern entsprechende Wertansätze und Darstellungen verlangt oder erforderliche Korrekturen verweigert würden, hätten wir dies in geeigneter Weise in unserer Bescheinigung sowie in unserem Erstellungsbericht zu würdigen oder unseren Auftrag niederzulegen. Dies gilt insbesondere, wenn Vermögensgegenstände oder Schulden unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit bewertet wären, obwohl dem tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten offensichtlich entgegenstünden. Ko pi Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der vorgelegten Unterlagen wären von uns zu klären. Falls sich diese bestätigten und die Mängel nicht beseitigt würden, brächten wir sich daraus ergebende Einwendungen, soweit sie wesentlich für den Jahresabschluss wären, in unserer Bescheinigung zum Ausdruck. Würden Aufklärungen oder die Vorlage von Unterlagen, die zur Klärung erforderlich sind, oder die Durchführung entsprechender Beurteilungen verweigert, hätten wir unseren Auftrag niederzulegen. sc he Bei schwerwiegenden, in ihren Auswirkungen nicht abgrenzbaren Mängeln in der Buchführung, den Inventuren oder anderen, nicht in den Auftrag eingeschlossenen Teilbereichen des Rechnungswesens, die unser Auftraggeber nicht beheben wollte oder könnte, darf eine Bescheinigung von uns nicht erteilt werden. Wir hätten unserem Auftraggeber in Fällen dieser Art die Mängel schriftlich mitzuteilen und zu entscheiden, ob eine Kündigung des Auftrags angezeigt wäre. tr o ni Unzulässige Wertansätze und Darstellungen im Jahresabschluss haben wir im Zuge der Erstellung nicht festgestellt. Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der uns vorgelegten Unterlagen haben sich nicht ergeben. Ebenso haben wir keine schwerwiegenden Mängel der Buchführung, in den Inventuren oder in anderen Teilbereichen des Rechnungswesens festgestellt. el ek Im Rahmen des erteilten Auftrags haben wir die gesetzlichen Vorschriften für die Aufstellung von Jahresabschlüssen sowie Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet. Die Beachtung anderer gesetzlicher Vorschriften sowie die Aufdeckung und Aufklärung von Straftaten und außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten waren nicht Gegenstand unseres Auftrags. Als Erstellungsunterlagen dienten die Buchhaltungsunterlagen, die vollständigen Belege, Kontoauszüge der Kreditinstitute sowie das gesamte Akten- und Schriftgut des Auftraggebers. Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 Seite 7 Der Verbandsdirektor hat uns die angeforderte berufsübliche Vollständigkeitserklärung bezüglich der Buchführung, Belege und Bestandsnachweise sowie der uns erteilten Auskünfte schriftlich erteilt, die wir zu unseren Unterlagen genommen haben. pi e Ergänzend hat der Verbandsdirektor in der berufsüblichen Vollständigkeitserklärung, die keinen Ersatz für Erstellungshandlungen und für auftragsabhängig durchzuführende Beurteilungen der Ordnungsmäßigkeit der zu Grunde gelegten Unterlagen darstellt, uns am 15. März 2023 schriftlich bestätigt, dass in Buchführung und Jahresabschluss alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen, Wagnisse und Abgrenzungen berücksichtigt, sämtliche Aufwendungen und Erträge enthalten, alle erforderlichen Angaben gemacht und alle bestehenden Haftungsverhältnisse bekannt gegeben worden sind. Ko Die Einholung der Vollständigkeitserklärung im Zusammenhang mit der Erstellung eines Jahresabschlusses erfolgte in der Weise, dass wir dem zuständigen Organ des Unternehmens als Grundlage seiner Erklärung den Entwurf des Jahresabschlusses, die Abschlussunterlagen und einen Entwurf dieses Erstellungsberichts vorgelegt haben. Grundlagen des Jahresabschlusses sc he 2. 2.1 Buchführung und Inventar, erteilte Auskünfte Für den Zweckverband besteht nach der Verbandssatzung in Verbindung mit § 6 EigBVO nach § 238 HGB Buchführungspflicht. tr o ni Die Buchführung wurde auf EDV-Systemen des Unternehmens erstellt. Die dabei eingesetzte Software Rechnungswesen der DATEV eG erfüllt nach einer Bescheinigung der Ernst & Young GmbH vom 28. Februar 2018 die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Finanzbuchführung und Entwicklung des Jahresabschlusses. el ek Die Anlagenbuchführung wurde auf unseren EDV-Systemen erstellt. Die dabei eingesetzte Software Anlagenbuchführung der DATEV eG erfüllt im Zusammenhang mit einer Bescheinigung der Ernst & Young GmbH vom 28. Februar 2018 zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Programms Kanzlei-Rechnungswesen die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Anlagenbuchführung. Die Verfahrensabläufe in der Buchführung haben keine nennenswerten organisatorischen Änderungen erfahren. Auskünfte erteilten der Verbandsdirektor Herr Daniel Halter, Herr Michael Sonntag, Bereichsleiter Finanzen /Rechnungswesen sowie Frau Sabine Jäger, Buchhaltung. Alle erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise wurden von der Geschäftsführung und von dem zur Auskunft benannten Mitarbeiter bereitwillig erbracht. Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 Seite 8 2.2 Festlegungen über die Ausübung von Wahlrechten 2.3 Feststellungen zu den Grundlagen des Jahresabschlusses pi e Erforderliche Entscheidungen über die Ausübung materieller und formeller Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte sowie Ermessensentscheidungen) gehören nicht zur Erstellung des Jahresabschlusses. Wir haben unseren Auftraggeber jedoch über die Ausübung materieller und formeller Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte sowie Ermessensentscheidungen) in Kenntnis gesetzt, Entscheidungsvorgaben unseres Auftraggebers hierzu eingeholt und diese im Rahmen der Erstellung exakt nach den Vorgaben des gesetzlichen Vertreters ausgeübt. Ko Die Buchführung entspricht nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften. sc he Die Organisation der Buchhaltung, das interne Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle. Die Buchführung des Auftraggebers ist ordnungsgemäß und beweiskräftig, das Belegwesen ist geordnet. Die Salden des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 sind ordnungsgemäß vorgetragen worden. tr o ni Der Jahresabschluss wurde auf unseren EDV-Systemen erstellt. Die dabei eingesetzte Software Kanzlei-Rechnungswesen der DATEV eG in Nürnberg erfüllt nach einer Bescheinigung der Ernst & Young GmbH vom 28. Februar 2018 die Voraussetzungen für eine ordnungsmäßige Finanzbuchführung und Entwicklung des Jahresabschlusses. Soweit sich im Rahmen unserer Jahresabschlusserstellung Buchungen ergaben, haben wir diese mit der Geschäftsführung unseres Auftraggebers abgestimmt. Die Abschlussbuchungen wurden bis zum Abschluss unserer Tätigkeit vorgenommen. el ek Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 Seite 9 3. Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen 3.1 Rechtliche Verhältnisse Firma: Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr Rechtsform: Körperschaft des öffentlichen Rechtspersönlichkeit Gründung am: 20. Juli 1998 (konstituierende Sitzung) Sitz: Lahr Anschrift: Europastraße 1, 77933 Lahr Satzung: gültig in der Fassung vom 22. April 2021 Geschäftsjahr: 1. Januar bis 31. Dezember eigener pi e mit Ko Aufgaben des Zweckverbandes: sc he Erwerb, Beplanung, Erschließung und Veräußerung der Grundstücke im Verbandsgebiet, Übernahme der Aufgaben eines Planungsverbandes im Sinne von § 205 BauGB Organe des Zweckverbandes: ni die Verbandsversammlung der/die Verbandsvorsitzende Markus Ibert, Oberbürgermeister der Stadt Lahr Erik Weide, Bürgermeister der Gemeinde Friesenheim als Stellvertreter tr o Verbandsvorsitzende: Rechts Daniel Halter Mitglieder: Lahr Friesenheim Ettenheim Kippenheim Mahlberg Meißenheim Ringsheim Rust Seelbach Schuttertal Schwanau Landkreis Ortenau el ek Verbandsdirektor: Anzahl der Beschäftigten: Anteil Anteil Anteil Anteil Anteil Anteil Anteil Anteil Anteil Anteil Anteil Anteil 3 Arbeitnehmer zum 31. Dezember 2021 davon 1 Verbandsdirektor Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 45 % 15 % 4% 5% 3% 3% 3% 3% 5% 4% 5% 5% Seite 10 3.2 Steuerliche Verhältnisse Der Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr ist ein nicht wirtschaftliches Unternehmen. Er handelt hoheitlich und nicht im Rahmen eines Betriebes gewerblicher Art. 3.3 Wirtschaftliche Verhältnisse Der Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr hat die öffentliche Aufgabe des Erwerbs, Beplanung, Erschließung und Veräußerung der Grundstücke im Verbandsgebiet. pi e Die im Eigentum des Zweckverbandes befindlichen Grundstücke wurden im Jahr 1997 durch die Stadt Lahr und die Gemeinde Friesenheim vom Bund erworben und im Jahr 2001 durch Urkunde vom 21. Februar 2001 auf den Zweckverband übertragen. Ko Als Gegenleistung für die Übertragung der Grundstücke trat der Zweckverband in die Verpflichtungen der übertragenden Gemeinden aus dem Kaufvertrag mit dem Bund und aus der Finanzierung des Grundstückserwerbs und der bereits erfolgten Erschließungsmaßnahmen ein. tr o ni sc he Obwohl der Zweckverband erst im Jahr 2001 Eigentümer der Grundstücke wurde, erfolgte die Finanzierung der mit diesen Grundstücken zusammenhängenden Aufwendungen bereits in den Jahren 1997 bis 2000 über ein auf den Zweckverband geführtes und diesem auch zuzuordnendes Rahmenkonto. Entsprechend eines Gutachtens der Badischen Treuhand Gesellschaft mbH in Lahr, in dem diese zum Zeitpunkt der Bilanzierung von Grundstücken und Rahmenkonto beim Zweckverband Stellung genommen hat, wurde unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen und zivilrechtlichen Eigentums und der Praktikabilität die erstmalige Bilanzierung des Rahmenkontos, der Grundstücke und der zu aktivierenden Herrichtungskosten für die Grundstücke zum 1. Januar 2001 vorgeschlagen. Die wesentlichen Aussagen dieser gutachterlichen Stellungnahme fanden bereits im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2000 ihren entsprechenden Niederschlag und werden nunmehr, wie in den Vorjahren, im Rahmen dieses Jahresabschlusses fortgesetzt. el ek Die Verkaufsflächen im Bereich der Bebauungspläne, die Flächen außerhalb sowie die Gebäude sind entsprechend dem Zweck des Zweckverbandes zur Veräußerung bestimmt und deshalb im Rahmen des Jahresabschlusses als Umlaufvermögen zu Anschaffungskosten zu bilanzieren. Eine niedrigere Bewertung zum Bilanzstichtag unterbleibt sowohl für die Grundstücke als auch für die Bestandsgebäude, da diese Wirtschaftsgüter dem Erwerber zum Zeitpunkt des Erwerbes zumindest subjektiv in Höhe der Anschaffungskosten werthaltig erschienen. Eine Wertminderung seit dem Zeitpunkt des Erwerbes als Grundlage für eine mögliche AfA ist nicht ersichtlich. Auch aus der Tatsache, dass die derzeit vermieteten Bestandsgebäude im Hinblick auf eine sinnvolle Vermarktung ggf. zum Abbruch anstehen können, rechtfertigt aus derzeitiger Sicht keine andere Bewertung. Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 Seite 11 Für die bewertungsrechtliche Fortführung der Vermögensgegenstände wurden verschiedene Prüfberichte, insbesondere der Prüfbericht des städtischen Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Lahr für das Jahr 2001, der Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg für die Jahre 2012 bis 2018 vom 14. Juli 2021 sowie die Prüfberichte des Rechnungsprüfungsamtes des Ortenaukreises für die Wirtschaftsjahre 2013 bis 2020, letzterer vom 16. März 2022, beachtet. 4. Art und Umfang der Erstellungsarbeiten Ko pi e Nach § 1a des BauGB (ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz) wurden bei der Aufstellung der Bebauungspläne die Regeln des Bundesnaturschutzgesetzes berücksichtigt und entsprechende Ausgleichsflächen geschaffen. Die nach § 135a BauGB dem Vorhabenträger zustehende Kostenerstattung (§ 135a Abs. 3 BauGB) steht nach § 2 Abs. 3b der Verbandssatzung dem Zweckverband zu. Hierfür wurden Ertragsabgrenzungen durchgeführt. sc he Art, Umfang und Ergebnis der während unserer Auftragsdurchführung im Einzelnen vorgenommenen Erstellungs- und Plausibilitätsbeurteilungshandlungen haben wir, soweit sie nicht in diesem Erstellungsbericht dokumentiert sind, in unseren Arbeitspapieren festgehalten. tr o ni Der Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses mit Beurteilungen der Plausibilität der vorgelegten Unterlagen erforderte neben den eigentlichen Erstellungstätigkeiten die Durchführung von Befragungen und analytischen Beurteilungen, die mit einer gewissen Sicherheit die Feststellung ermöglichen, dass keine Umstände bekannt wurden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise in allen für den Jahresabschluss wesentlichen Belangen sprachen. ek Weitergehende Beurteilungen von erhaltenen Auskünften und sonstigen Unterlagen wären nur dann erforderlich gewesen, wenn Grund zur Annahme bestanden hätte, dass diese Informationen wesentliche Fehler enthalten oder Hinweise auf falsche Auskünfte vorliegen. el Zur Beurteilung der Plausibilität der für die Erstellung des Jahresabschlusses vorgelegten Unterlagen bedurfte es folgender Maßnahmen: - Befragung nach den angewandten Verfahren zur Erfassung und Verarbeitung von Geschäftsvorfällen im Rechnungswesen - Befragung zu allen wesentlichen Abschlussaussagen - analytische Beurteilungen der einzelnen Vorjahreszahlen, Kennzahlenvergleiche) Abschlussaussagen (Vergleiche mit - Befragung nach Gesellschafterbeschlüssen mit Bedeutung für den Jahresabschluss - Abgleichung des Gesamteindrucks des Jahresabschlusses mit den im Verlauf der Erstellung erlangten Informationen Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 Seite 12 Der Umfang der vorgenommenen Plausibilitätsbeurteilungen wurde vom Grad der Wesentlichkeit und vom Fehlerrisiko der betreffenden Abschlussaussage bestimmt. Die Befragungen waren im Wesentlichen darauf ausgerichtet, die für die Auftragsdurchführung erforderlichen rechnungslegungsbezogenen internen Prozesse zu verstehen. Eigenständige Aufbau- und Funktionsbeurteilungen wurden dabei jedoch nicht vorgenommen. Ausführungen zu den vorgelegten Belegen, Büchern und Bestandsnachweisen e 5. el ek tr o ni sc he Ko pi Ausführungen zu den Belegen, Büchern und Bestandsnachweisen sind nach Beurteilung der Plausibilität nicht erforderlich, weil keine Besonderheiten festgestellt wurden. Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 Seite 13 6. Bescheinigung Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers über die Erstellung mit Plausibilitätsbeurteilungen An den Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr: Ko pi e Wir haben auftragsgemäß den nachstehenden Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz; Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang - des Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen der Verbandssatzung erstellt. Grundlage für die Erstellung waren das von uns geführte Anlagenverzeichnis und die uns darüber hinaus vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht geprüft, wohl aber auf Plausibilität beurteilt haben, sowie die uns erteilten Auskünfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Verbandssatzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Zweckverbandes. tr o ni sc he Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung des IDW Standards: Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen (IDW S 7) durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und des Anhangs auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungsund Bewertungsmethoden. Zur Beurteilung der Plausibilität der uns vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise, an deren Zustandekommen wir nicht mitgewirkt haben, haben wir Befragungen und analytische Beurteilungen vorgenommen, um mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass diese nicht ordnungsgemäß sind. Hierbei sind uns keine Umstände bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der uns vorgelegten Unterlagen und des auf dieser Grundlage von uns erstellten Jahresabschlusses sprechen. ek Die Erstellung des Lageberichts und dessen Beurteilung war nicht Gegenstand des Erstellungsauftrages. el Lahr/Schw., den 1. Dezember 2023 BTG Badische Treuhand Gesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Jochen Schwend (Wirtschaftsprüfer) i.V. Carsten Greiner (Steuerberater) 9 ms-gl Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 Anlagenverzeichnis Bilanz zum 31. Dezember 2021 Anlage 2 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 Anlage 3 Anhang zum 31. Dezember 2021 Anlage 4 Lagebericht zum 31. Dezember 2021 Anlage 5 Debitoren- und Kreditorenlisten zum 31. Dezember 2021 Anlage 6 Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 sc he Ko pi e Anlage 1 el ek tr o ni Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 Anlage 1 / 1 Bilanz zum 31. Dezember 2021 Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr AKTIVA 31.12.2021 31.12.2020 EUR EUR 5.298.194,08 5.861.773,00 5.300.537,08 5.464.881,41 Ko II. Sachanlagen 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 7. Erschließungsanlagen pi e A. Anlagevermögen 11.159.967,08 III. Finanzanlagen 3. Beteiligungen 6. Sonstige Ausleihungen sc he 10.450,00 1.468.400,00 10.765.418,49 10.450,00 1.910.000,00 1.478.850,00 B. Umlaufvermögen tr o ni I. Vorräte 2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 3. Fertige Erzeugnisse und Waren ek II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.602.677,62 4.600.694,31 1.920.450,00 85.297,48 7.063.625,30 7.203.371,93 7.148.922,78 456,60 10.630,19 369.452,57 3.916.674,26 302.200,35 480.484,25 - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 0,00 (i.V. TEUR 0) el 4. Forderungen an die Gemeinden - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 0,00 (i.V. TEUR 0) 5. Sonstige Vermögensgegenstände 672.109,52 4.407.788,70 IV. Schecks, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 13.986.220,15 10.098.618,99 C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.274.173,99 1.176.961,09 35.774.692,67 35.518.160,05 Anlage 1 / 2 PASSIVA 31.12.2021 31.12.2020 EUR EUR A. Eigenkapital 11.642.984,37 12.470.740,53 215.384,62 4.177.685,89 8.293.054,64 e 11.642.984,37 pi II. Rücklagen Gewinnrücklagen III. Gewinn/Verlust Gewinnvortrag Jahresgewinn/Jahresverlust Ko 24.329.109,52 C. Empfangene Ertragszuschüsse 6.350.363,71 sc he D. Rückstellungen 6.607.654,87 165.792,33 3. Sonstige Rückstellungen E. Verbindlichkeiten 232.477,63 517.619,60 252.754,45 150.322,75 13.676,69 4.250.986,61 4.286.986,86 ni 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 24.113.724,90 - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem tr o Jahr: EUR 517.619,60 (i.V. TEUR 253) 8. Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinden - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem ek Jahr: EUR 150.322,75 (i.V. TEUR 14) 9. Sonstige Verbindlichkeiten - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem 4.918.928,96 4.553.418,00 10.498,15 10.884,65 35.774.692,67 35.518.160,05 el Jahr: EUR 10.801,29 (i.V. TEUR 4.287 ) - davon mit einer Restlaufzeit über einem Jahr: EUR 4.240.185,32 (i.V. TEUR 0 ) - davon aus Steuern: EUR 1.121,28 (i.V. TEUR 1) - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 0,00 (i.V. TEUR 0) F. Rechnungsabgrenzungsposten Lahr, den 1. Dezember 2023 ……………………….………………………… Markus Ibert Verbandsvorsitzender Anlage 2 / 1 Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 2021 EUR 2020 EUR 571.180,64 5.148.600,48 pi e 1. Umsatzerlöse EUR 2. Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sc he 5. Materialaufwand b) Aufwendungen für bezogene Leistungen Ko 4. Sonstige betriebliche Erträge 54.449,15 6. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 2.897.702,73 3.523.332,52 4.879.710,87 10.777.506,35 55.410,77 1.614.741,48 74.684,43 70.497,83 20.905,96 95.590,39 20.336,49 (90.834,32) 263.497,50 220.861,06 2.839.724,26 528.251,84 31.333,26 41.650,84 -27.480,84 -20.202,08 8.411,46 3.436,65 264.550,56 8.340.829,76 49.165,94 47.775,12 215.384,62 8.293.054,64 ni - davon für Altersversorgung: EUR 6.206,33 (i.V. EUR 5.641,35) 749.195,00 tr o 7. Abschreibungen a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen ek 10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens el 11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen - davon Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen: EUR 8.411,46 (i.V. EUR 3.436,65) 14. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 21. Sonstige Steuern 22. Jahresgewinn/-verlust Anlage 2 / 2 EUR a) zur Tilgung des Verlustvortrages 0,00 b) zur Einstellung der Rücklagen 0,00 c) zur Abführung an den Haushalt der Verbandsmitglieder 0,00 215.384,62 Lahr, den 1. Dezember 2023 sc he Ko d) auf neue Rechnung vorzutragen pi Verwendung des Jahresergebnisses e Nachrichtlich: el ek tr o ni ……………………………………….. Markus Ibert Verbandsvorsitzender Anlage 3 / 1 Anhang für das Geschäftsjahr 2021 des Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr A. Allgemeine Angaben e Der Zweckverband wendet seit dem 1. Januar 2000 Eigenbetriebsrecht an. Der Jahresabschluss ist in sinngemäßer Anwendung der für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB aufgestellt. Es wurden hierbei für die Buchführung, Inventar und die Aufbewahrung die handelsrechtlichen Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches, somit §§ 238 – 241a und 257 HGB, ergänzt um die eigenbetriebsrechtlichen Vorschriften, angewendet. Ko pi Die Gliederung der Bilanz entspricht § 8 Abs. 1 EigBVO i.V. mit Anlage 1 EigBVO (Formblatt 1), die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung § 9 Abs. 1 EigBVO i.V. mit Anlage 4 EigBVO (Formblatt 4). sc he Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze grundsätzlich beibehalten. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Bestimmungen. Über die angewandten Bewertungsmethoden sei wie folgt berichtet: ni Anlagevermögen tr o Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten, ggf. vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Es kam nur die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die Nutzungsdauer der einzelnen Anlagengegenstände wurde auf Basis der steuerlichen AfA-Tabellen geschätzt. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt. ek Umlaufvermögen el Die Vorräte (fertige Erzeugnisse und Waren) sind zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt. Zinsen für Fremdkapital sind nicht enthalten. Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und Zahlungsmittel sind mit ihrem Nennwert abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen bilanziert. Der Ausweis einer Pauschalwertberichtigung Kreditausfallrisikos war nicht notwendig. zur Berücksichtigung des allgemeinen Die unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen Beträge gegenüber der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sind noch nicht eingegangen. Rechnungsabgrenzungsposten In dieser Position werden neben einer abgegrenzten Vorauszahlung für das Jahr 2022 die vom Zweckverband getragenen anteiligen Kosten der Herstellung der verkehrstechnischen Anbindung ausgewiesen. Mit Beginn des Jahres 2019 erfolgte eine Auflösung entsprechend der Abschreibung beim Zuwendungsempfänger. Anlage 3 / 2 Empfangene Ertragszuschüsse Ertragszuschüsse werden passiviert und mit 3 % p.a. (Erschließungsbeiträge) bzw. 2 % p.a. (Kostenerstattungsbeträge naturschutzrechtlicher Ausgleich) aufgelöst. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden grundsätzlich in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst. pi e Für die ausstehenden Herrichtungskosten auf die noch vorhandenen Grundstücke darf keine Rückstellung gebildet werden, da diese Maßnahmen als Anschaffungs-/Herstellungskosten der im Umlaufvermögen befindlichen Grundstücke bis zur Veräußerung erfolgsneutral zu behandeln sind. Aufwendungen für Herrichtung Verkaufsgrundstücke IGP I Aufwendungen für Herrichtung Verkaufsgrundstücke IGP II ca. EUR ca. EUR sc he - Ko Nach Einschätzung der Verbandsverwaltung werden im Rahmen der allgemeinen Erschließungsmaßnahmen, deren geschätzte Gesamthöhe der vorliegenden Kosten- und Finanzierungsplanung IGP I und IGP II entnommen werden kann, insbesondere noch folgende Aufwendungen auf den Zweckverband fallen: Verbindlichkeiten 115.000,00 3.256.000,00 C. Angaben zur Bilanz tr o Anlagennachweis ni Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Anlagennachweis nach Formblatt 2 der EigBVO als Bestandteil ist nachstehend wiedergegeben: ek Sachanlagevermögen el Das Sachanlagevermögen hat sich im Geschäftsjahr 2021 (Vorjahr in Klammer) wie folgt entwickelt: Ans chaffungs -/ Hers tellungs kos ten EUR 12.624.732,38 (11.574.762,28) Zugänge Abgänge EUR EUR 658.046,09 (1.052.517,98) (2.547,88) kum mulierte Abs chreibungen Stand 01.01.2021 EUR 1.859.313,89 (1.638.461,20) Abgänge EUR (8,37) Ges chäftsjahres abschreibungen EUR Res tbuchwert zum 31.12.2021 EUR 263.497,50 11.159.967,08 (220.861,06) (10.765.418,49) Anlage 3 / 3 Anlagennachweis nach EigBVO zum 31.12.2021 Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr EUR 1 2 Anschaffungs- und Herstellungskosten Zugang Abgang Umbuchungen Endstand 31.12.2021 Anfangsstand 01.01.2021 EUR EUR EUR EUR EUR 3 4 5 6 Abschreibungen Abschreibungen angesammelte im WirtschaftsAbschreibungen Jahr auf die in Spalte 4 ausgewiesenen Abgänge EUR EUR 7 8 e Anfangsbestand 01.01.2021 Restbuchwerte am Ende des Wirtschaftsjahres 31.12.2021 Restbuchwerte am Ende des vergangenen Wirtschaftsjahres EUR EUR EUR 10 11 12 Kennzahlen durchdurchschnittl. schnittl. AbschreiRestbuchbungssatz wert % % 13 14 pi II. Sachanlagevermögen 9 Endstand 31.12.2021 Grundstücke (Bund) I GP I 953.442,10 953.442,10 0211 Grundstücke (Stadt Lahr) IGP I 227.190,56 227.190,56 0212 Ökologische Ausgleichsflächen IGP I 0213 Maßnahmen in Grün-/ Ausgleichsfl. IGP II 0214 Maßnahmen Aufbaupflege IGP I 41.176,79 0217 Gemeinschaftsgrün B Plan I (alt) 502.069,54 0218 Grün-/Erschließungsflächen B Plan I (Erw) 98.796,77 0220 Verkehrsflächen im IGP II 82.829,43 0222 Ökolog. Ausgleichsflächen IGP II 0228 Grünflächen im IGP II 0311 Maßnahmen in Grün-/ Ausgleichsflächen IGP I sc he 0210 1.278.868,98 267.476,25 tr o 23.200,00 5.348.438,19 13.079,13 953.442,10 953.442,10 0,0 100,0 227.190,56 227.190,56 0,0 100,0 1.278.868,98 1.278.868,98 0,0 100,0 634.556,45 21.823,32 13.051,13 34.874,45 599.682,00 599.654,00 2,1 94,5 41.176,79 9.060,79 824,00 9.884,79 31.292,00 32.116,00 2,0 76,0 502.069,54 502.069,54 502.069,54 0,0 100,0 98.796,77 98.796,77 98.796,77 0,0 100,0 82.829,43 82.829,43 82.829,43 0,0 100,0 1.251.910,45 1.251.910,45 1.251.910,45 0,0 100,0 267.476,25 267.476,25 267.476,25 0,0 100,0 ni 13.079,13 ek 1.251.910,45 1.278.868,98 el 621.477,32 Ko 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 23.200,00 5.361.517,32 17.017,00 47.901,11 1.547,00 15.422,13 18.564,00 63.323,24 4.636,00 5.298.194,08 6.183,00 5.300.537,08 6,7 0,3 20,0 98,8 7. Erschließungsanlagen 0402 Straßen IGP I 6.192.533,53 0,00 0,00 6.192.533,53 1.724.533,12 189.767,41 1.914.300,53 4.278.233,00 4.468.000,41 3,1 69,1 0403 Straßen IGP II 964.824,76 644.966,96 0,00 1.609.791,72 71.019,76 52.360,96 123.380,72 1.486.411,00 893.805,00 3,3 92,3 0405 Bushaltestelle Zalando 118.935,90 0,00 118.935,90 15.859,90 5.947,00 21.806,90 97.129,00 103.076,00 5,0 81,7 7.276.294,19 644.966,96 0,00 0,00 7.921.261,15 1.811.412,78 248.075,37 2.059.488,15 5.861.773,00 5.464.881,41 3,1 74,0 12.624.732,38 658.046,09 0,00 0,00 13.282.778,47 1.859.313,89 263.497,50 2.122.811,39 11.159.967,08 10.765.418,49 2,0 84,0 Anlage 3 / 4 EUR EUR 2 EUR 3 Endstand 31.12.2021 EUR 4 EUR 5 EUR 6 7 III. Finanzanlagevermögen Beteiligungen 10.450,00 10.450,00 6. Sonstige Ausleihungen 441.600,00 1.920.450,00 0,00 441.600,00 658.046,09 441.600,00 9 Restbuchwerte am Ende des Wirtschaftsjahres 31.12.2021 Restbuchwerte am Ende des vergangenen Wirtschaftsjahres EUR EUR EUR 10 1.478.850,00 0,00 tr o 14.545.182,38 1.468.400,00 sc he 0,00 14.761.628,47 ni 1.910.000,00 ek Ausleihungen el 0880 8 Endstand 31.12.2021 Ko 3. Beteiligungen 0820 Abschreibungen Abschreibungen angesammelte im WirtschaftsAbschreibungen Jahr auf die in Spalte 4 ausgewiesenen Abgänge EUR EUR Anfangsstand 01.01.2021 Kennzahlen durchdurchschnittl. schnittl. AbschreiRestbuchbungssatz wert % % 11 12 13 14 10.450,00 10.450,00 0,0 100,0 1.468.400,00 1.910.000,00 0,0 100,0 1.478.850,00 1.920.450,00 0,0 100,0 12.638.817,08 12.685.868,49 1,8 85,6 pi 1 Anschaffungs- und Herstellungskosten Zugang Abgang Umbuchungen e Anfangsbestand 01.01.2021 1.859.313,89 263.497,50 0,00 2.122.811,39 Anlage 3 / 5 Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen: TEUR 34 65 34 33 Fristigkeiten der Verbindlichkeiten zum 31.12.2021 Verbindlichkeiten Vorjahr in () Insgesamt Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen d a v o n R e s t l a u f z e it unter 1 Jahr über 1 Jahr EUR sc he EUR Ko Verbindlichkeiten tr o EUR über 5 Jahre EUR 517.619,60 (252.754,45) 517.619,60 (252.754,45) 0,00 (0,00) 0,00 (0,00) 150.322,75 (13.676,69) 150.322,75 (13.676,69) 0,00 (0,00) 0,00 (0,00) 4.250.986,61 (4.286.986,86) 10.801,29 (4.286.986,86) 4.240.185,32 (0,00) 0,00 (0,00) 4.918.928,96 (4.553.418,00) 678.743,64 (4.553.418,00) 4.240.185,32 (0,00) 0,00 (0,00) ni Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinden Sonstige Verbindlichkeiten e - Übernahmeverpflichtung Niederschlagswassergebühren Herrichtungskosten IGP II und IGP Nord Abschluss- und Prüfungskosten Mögliche Rückzahlungsverpflichtung Niederschlagswassergebühren pi - el ek Von den Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinden betreffen EUR 150.322,75 (i.V. EUR 13.676,69) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Formblatt 4 zur EigBVO aufgestellt. Die aus den bereits veräußerten Grundstücksflächen resultierenden Grundsteuern, Gewerbesteuern und sonstigen Abgaben (Jagdpachten, Grünflächenpflege, etc.) stehen laut § 11 der Zweckverbandssatzung dem Zweckverband zur Deckung seiner Verwaltungs- und Betriebskosten zu. Soweit entsprechende Abrechnungen zum Bilanzstichtag bereits vorlagen, wurden diese Forderungen ertragswirksam eingestellt. Aufgrund eines begrenzten eigenen Personalstamms nahm der Zweckverband auch im Jahr 2021 Leistungen der IGZ Raum Lahr GmbH in Anspruch. Die IGZ Raum Lahr GmbH hat in 2021 EUR 297.500,00 (VJ.: EUR 293.750,00 brutto) in Rechnung gestellt. Anlage 3 / 6 E. Sonstige Angaben Verbandsvorsitzender im Berichtsjahr 2021 war Herr Markus Ibert, Oberbürgermeister der Stadt Lahr. Stellvertretender Verbandsvorsitzender war der Bürgermeister der Gemeinde Friesenheim, Herr Erik Weide. Verbandsdirektor im Berichtsjahr 2021 war Herr Daniel Halter. Die Gesamtbezüge des Verbandsdirektors wurden in Anwendung der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB nicht angegeben. e Mitglieder der Verbandsversammlung waren im Jahr 2021. Beruf Kommune Markus Ibert Oberbürgermeister Erik Weide Bürgermeister Frank Scherer Landrat Bruno Metz Bürgermeister Dietmar Benz Bürgermeister Mahlberg Bürgermeister Kippenheim Bürgermeister Meißenheim Bürgermeister Ringsheim pi Name Ko Lahr Friesenheim Ortenaukreis sc he Ettenheim Matthias Gutbrod Alexander Schröder Pascal Weber Bürgermeister Rust Matthias Litterst/Carsten Gabbert Bürgermeister Schuttertal Wolfgang Brucker Bürgermeister Schwanau Bürgermeister Seelbach tr o Thomas Schäfer ni Kai Achim Klare ek Im Durchschnitt des Geschäftsjahres waren ohne Geschäftsführer 2 Arbeitnehmer beschäftigt. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres el Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres waren nicht zu verzeichnen. Ergebnisverwendungsvorschlag: Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss des Wirtschaftsjahres und den Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen. Lahr/Schw., den 1. Dezember 2023 ………………………………………….. Markus Ibert (Verbandsvorsitzender) Anlage 4 / 1 Lagebericht des Zweckverbandes „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ für das Jahr 2021 1. Wahrnehmung der Verwaltungsarbeit und Organisation Neben eigenem Personal ist per Geschäftsbesorgung (Dienstleistungsvertrag/ Bewirtschaftungsvertrag) die IGZ Raum Lahr GmbH als aktive Entwicklungsgesellschaft auf dem startkLahr-Areal für den Zweckverband IGP Raum Lahr tätig. e 2. Aufstellung des Jahresabschlusses sc he 3. Finanzierung des Zweckverbandes Ko pi Gemäß § 10a der Verbandsatzung vom 18.11.1997 in der Fassung vom 25.05.2011/05.09.2015 wendet der Zweckverband Eigenbetriebsrecht an. Er macht hierbei von der Übergangsregelung Gebrauch, wonach die bisherige Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 bis zum 31.12.2022 ihre Gültigkeit behält und der Jahresabschluss auf dieser Basis aufzustellen ist. Hiermit wurde die Badische Treuhand Gesellschaft mbH / Lahr beauftragt. Die örtliche Prüfung erfolgt durch das Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Ortenaukreis. ni Nach § 10 Abs. 1 der Verbandssatzung werden die Aufwendungen / Ausgaben des Zweckverbands, soweit sie nicht durch sonstige Erträge / Einnahmen gedeckt werden können, durch Umlagen finanziert. Es wurde keine Zinsumlage angefordert. Die Verbandsverwaltung schlägt vor, den Jahresüberschuss des Jahres 2021 in Höhe von € 215.384,62 neben dem bisherigen Gewinnvortrag in Höhe von € 12.470.740,53 auf neue Rechnung vorzutragen. Danach ergibt sich ein Eigenkapital zum 31.12.2021 in Höhe von € 24.329.109,52. tr o Eine Fremdfinanzierung ist auch für die laufenden Infrastrukturmaßnahmen (insbesondere Straßenbau) und Abbruch- und Entsiegelungen nicht erforderlich. ek Eine erste Rückzahlung von 50% der bisher von den Verbandsmitgliedern eingebrachten Zweckverbandsumlage wurde 2019 vorgenommen. Nach der in 2019 ausgezahlten 1. Rate i.H.v. € 1.625.000,00 verbleibt noch eine Restsumme der eingebrachten Umlage i.H.v. € 1.625.444,45, dessen Rückzahlung am 02.01.2021 erfolgte und damit im Wirtschaftsjahr 2021 ergebnisbelastend war. 4. Erläuterungen zum aktuellen Geschäftsablauf / Vermarktung el Seit Beginn der Grundstücksverkäufe hat der Zweckverband aus dem Baugebiet IGP I bis Ende 2021 Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 717.580 m² (inklusive Miteigentumsanteile mit 10.186 m²) verkauft. Im Baugebiet IGP II wurden bisher insgesamt 184.591 m² und im nichtüberplanten Bereich IGP Nord 22.564 m² bzw. im südöstlichen Randbereich 52.217 m² veräußert. Im Jahr 2021 wurden im IGP I Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 74 m² veräußert. Die Umsatzerlöse sind mit insgesamt Mio. € 0,57 Mio. gegenüber dem Vorjahr (Mio. € 5,15) deutlich gesunken. Dies lag vor allem an geringeren Grundstücksverkäufen in Höhe von TEUR 2,8 (Vorjahr TEUR 4.597). Die beim Zweckverband verbleibenden Steuereinnahmen lagen mit Mio. € 2,78 deutlich unter dem Vorjahresniveau (Mio. € 4,82). Das Wirtschaftsjahr schließt somit mit einem positiven Ergebnis ab. Für das kommende Jahr wird das Ergebnis vermutlich aufgrund steigender Grundstückverkaufserwartungen trotz gesunkener Steuereinnahmen wieder steigen. Anlage 4 / 2 Abbruch- und Entsiegelungskosten Im Sektor C wurden im Jahr 2015/2016 Teilflächen entsiegelt und Gebäudeabbrüche vorgenommen. Mit Schreiben vom 30.05.2018 wurde der BImA eine Abrechnung vorgelegt, aus der sich ein Mindesterstattungsanspruch in Höhe von € 662.200,35 ergibt. Mit Schreiben vom 14.10.2019 erfolgte eine teilweise Anerkennung der Kosten. Damit verbunden war eine teilweise Erstattung in Form von einer Abschlagszahlung in Höhe von 360.000,00 €. Das abschließende Prüfergebnis nach Vorlage weiterer Kostennachweise sowie die Anerkennung des abgerechneten Restbetrages in Höhe von € 302.200,35 steht weiterhin aus. Ko pi e Mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) wurde im April 2018 für die noch aufstehenden Gebäude eine Verlängerung der Abbruchfristen verhandelt. Gemäß dieser Vereinbarung verlängern sich die Abbruch-, und Entsiegelungsfristen um weitere 5 Jahre (beginnend am 01.01.2017). Es gilt nunmehr sektorenunabhängig eine Abbruchfrist bis zum 31.12.2021 mit daran anschließender Überziehungsfrist. Eine nochmalige Verlängerung wurde mit Schreiben vom 03.07.2020 beantragt und mit Schreiben vom Mai 2022 die Zustimmung erteilt. Demnach verlängert sich die Abbruchfrist auf den 31.12.2026 inkl. einer 4-jährigen Überziehungsfrist. sc he Erschließungsmaßnahmen Die weitere Verlängerung der Bertha-Benz-Str. nach Osten wurde fertiggestellt. Darüber hinaus wurde die Verlängerung des Radweges entlang der Einsteinallee beendet und die Straßen- und Radwegbeleuchtung entlang der Einsteinallee bis zu Zalando fortgeführt. ni 5. Entwicklung des Personalaufwandes ek tr o Der Personalstamm der ständigen Belegschaft des Zweckverbandes blieb im Wirtschaftsjahr unverändert. Bei einem vollzeitbeschäftigtem Verwaltungsmitarbeiter, dem teilzeitbeschäftigten Verbandsdirektor sowie einer geringfügig entlohnten Arbeitskraft ergibt sich folgende Entwicklung des Personalaufwandes: el Löhne und Gehälter Soziale Aufwendungen Summe Wirtschaftsjahr 2021 Vorjahr 2020 € 74.684,43 € 20.905,96 € 95.590,39 € 70.497,83 € 20.336,49 € 90.834,32 Die Aufwendungen für Löhne und Gehälter der gesamten Belegschaft stiegen im Berichtsjahr um € 4.186,60 auf € 74.684,43. Ebenso erhöhten sich die sozialen Aufwendungen um € 569,47 auf insgesamt € 20.905,96. Die Erhöhungen beruhen auf einer tarifangelehnten Gehaltsanpassung. 6. Entwicklung des Eigenkapitals Das Eigenkapital entwickelte sich im Wirtschaftsjahr wie folgt: Stand zum 01.01.2021 zzgl. Jahresgewinn 2021 Stand zum 31.12.2021 EUR 24.113.724,90 215.384,62 24.329.109,52 Anlage 4 / 3 Im Berichtsjahr hat sich das Eigenkapital um den Jahresüberschuss in Höhe von € 215.384,62 auf € 24.329.109,52 erhöht. Die Eigenkapitalquote zum 31.12.2021 ist nahezu gleichgeblieben und beträgt 68,0 % (gegenüber 67,9 % im Vorjahr). 7. Entwicklung der Rückstellungen Die Rückstellungen entwickelten sich im Wirtschaftsjahr wie folgt: EUR Stand zum 01.01.2021 zzgl. Zuführungen/Umbuchungen abzgl. Auflösungen abzgl. Verbrauch/Umbuchungen Abzinsung Aufzinsung Stand zum 31.12.2021 Ko pi e 232.477,63 37.611,41 80.096,73 32.611,41 0,00 8.411,46 165.792,33 Rückstellungsspiegel zum 31.12.2021 Zuführung/ Umbuchun g Auflösung Verbrauch/ Umbuchung Abzinsung Aufzinsu ng Stand 31.12.2021 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 109.060,32 0,00 75.421,77 8.496,41 0,00 8.411,46 33.553,60 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 44.300,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 44.300,00 28.367,79 8.496,41 4.224,96 0,00 0,00 0,00 32.639.21 20.984,52 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20.984,52 29.765,00 29.115,00 450,00 24.115,00 0,00 0,00 34.315,00 232.477,63 37.611,41 80.096,73 32.611,41 0,00 8.411,46 165.792,33 el ek tr o RS zukünftige Herrichtungskosten IGP I RS zukünftige Herrichtungskosten IGP II RS Niederschlagswassergebühr RS zukünftige Herrichtungskosten IGP Nord Rückstellungen für Abschluss u. Prüfung Stand 01.01.2021 ni Sonstige Rückstellungen sc he Weitere Details entnehmen Sie bitte dem nachstehenden Rückstellungsspiegel. 8. Wesentliche Chancen und Risiken Ein finanzielles Risiko kann dem Grunde nach durch einen Rückgang der Steuereinnahmen bei gleichzeitigem Ausbleiben von Grundstücksverkäufen und zeitlich vorgelagerten Erschließungs- und Infrastrukturmaßnahmen entstehen. Dieses Risiko ist aufgrund des Entwicklungsauftrages an den Zweckverband unter dem normalen Geschäftsgang als gering einzuschätzen. Die Erschließungsmaßnahmen erfolgen in der Regel weitestgehend parallel zu dem Verkauf der betroffenen Grundstücke. Die bisher zum 31.12.2023 geltende Abbruchfrist ist mit Schreiben der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben im Mai 2022 auf den 31.12.2026 verlängert worden. Für die Erfüllung der gesamten Abbruch- und Entsiegelungsverpflichtung sind per 31.12.2021 Kosten i.H. von Mio. € 4,24 veranschlagt. Demgegenüber verfügt der Zweckverband über aktuelle Bankguthaben in Höhe von Mio. € 13,99. Ein Liquiditätsproblem ergibt sich somit daraus nicht unmittelbar. Anlage 4 / 4 Unverändert werden für Infrastruktur und - wie oben dargestellt - für Abbrüche und Entsiegelung größere Finanzmittel im IGP II ff. erforderlich sein. Nach aktuellem Planungsstand werden gemäß der Kostenund Finanzierungsübersicht 2022 für die Jahre 2022-2032 noch Investitionen / Ausgaben in Höhe von ca. € 27,46 Mio. erforderlich sein. Demgegenüber steht ein großes Potenzial an verbleibenden NettoVerkaufsflächen von insgesamt 41,18 ha. Für das Jahr 2022 stehen weitere Grundstückskäufe im IGP III an. pi e Lahr, den 1. Dezember 2023 el ek tr o ni sc he Ko ………………………………………….. Markus Ibert Verbandsvorsitzender Anlage 5 / 1 Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr ______________________________________________________________________________________ Debitoren-/Kreditorenaufstellung für das Geschäftsjahr 2021 Geschäftsjahr EUR ni tr o el Debitoren mit Soll-Saldo Vorjahr EUR 377.861,67 0,00 0,00 0,00 0,00 80,00 12.214,00 0,00 897,35 0,00 0,00 0,00 6.817,95 0,00 0,00 1.678,63 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.156,26 3.904.460,26 0,00 0,00 0,00 3.927.304,45 377.861,67 3.927.304,45 Ko 30,04 5,87 16,77 11,18 11,18 2.568,00 21,80 0,00 33,53 11,18 30,74 0,00 23,47 33,53 0,00 6,57 46,81 11,18 9,07 12,58 35,41 6,00 5,56 37,41 0,00 374.837,07 22,36 28,64 5,72 sc he Walter Dürr Flst. 3167 Walter Dürr Flst.3175/1 Dürr Flst. Nr. 3270 Los Nr 2+7 Ehret Flst. Nr. 3175 Los Nr 4 Eierhof R. & M. Heitzmann Flst. Nr. 3175 Gemeinde Friesenheim Himmelsbach Flst.Nr. 2595 Los Nr. 1-7 Hausacher Grundbesitzverwaltungs GmbH Hahn Flst. Nr. 3175 Los Nr. 2 Hahn Flst. Nr. 3173 Los Nr. 4 Maurer Klaus Flst. Nr. 3272 IGZ Raum Lahr GmbH Kopf Landw. GBR Flst. Nr. 3270 Los Nr. 1 Kopf Landw. GBR Flst. Nr. 3173 Los Nr. 5 LOG.IQ Lahr GmbH Maurer Flst. Nr. 3272/1 Maurer Flst. Nr. 3270 Los Nr. 3 bis 5 Maurer Flst. Nr. 3173 Los Nr. 2 Müller, Rainer Flst-Nr.2595 Los-Nr.12-14 Müller, Rainer Flst-Nr.2595 Los-Nr.8-11 Müller, Rainer Flst-Nr.8634 Müller, Rainer Flst-Nr.8635 Müller, Rainer Flst-Nr.8639 Müller, Rainer Flst-Nr.8646 Niehüser, Klaus Stadt Lahr Wingert Flst. Nr. 3270 Los Nr. 8 Wingert Flst. Nr. 3173 Los Nr. 1 + 3 Kopf Landwirtschafts-Gbr ek 11420 11421 11422 11510 11520 11770 11820 11830 11840 11841 11843 11910 12151 12152 12280 12301 12302 12303 12320 12321 12322 12323 12324 12325 12410 13170 13710 13711 19080 EUR pi Konto Bezeichnung e DEBITORENAUFSTELLUNG Debitoren mit Soll-Saldo Anlage 5 / 2 Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr ______________________________________________________________________________________ DEBITORENAUFSTELLUNG DEBITOREN MIT HABEN-SALDO Geschäftsjahr EUR e Konto Bezeichnung 6.122,04 pi 11910 IGZ Raum Lahr GmbH Debitoren mit Haben-Saldo el ek tr o ni sc he Ko 6.122,04 Vorjahr EUR 0,00 0,00 Anlage 5 / 3 Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr ______________________________________________________________________________________ KREDITORENAUFSTELLUNG Kreditoren mit Haben-Saldo Geschäftsjahr EUR ni tr o el Kreditoren mit Haben-Saldo Vorjahr EUR 667.942,35 10.883,68 133,35 0,00 97.505,34 0,00 21,84 14.593,18 0,00 26.144,00 4.336,02 1.749,73 3.349,50 3.091,40 296,20 12.672,00 0,00 0,00 0,00 4.571,92 1.790,60 1.004,69 0,00 0,00 522,94 0,00 45.000,00 943,84 12.535,46 25.285,45 266.431,14 667.942,35 266.431,14 Ko 3.037,48 0,00 386,75 96.296,45 89.633,47 41,02 0,00 45,90 0,00 0,00 24.427,73 3.436,13 5.341,32 0,00 14.912,00 259,27 171,36 232,05 0,00 1.868,00 135.410,75 279,67 41.153,52 0,00 39.655,83 196.268,91 2.396,50 0,00 12.688,24 sc he Badische Treuhand Gesellschaft mbH Badischer Verlag GmbH & Co. KG Creutz von Maltzahn Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zweckve E-Werk Mittelbaden eldatax Steuerberatungsgesellschaft mbH Durth Roos Consulting GmbH Fischer, Karlheinz Gemeindeprüfungsanstalt Gebr. Förster GmbH Heer, Georg Jürgenmeyer & Partner Klipfel & Lenhardt Consult GmbH Lahrer Zeitung GmbH Landratsamt Ortenaukreis Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH Landesamt für Geoinformation und Landent RAe Spahn, Uhl, Schöneweiß SIMON Garten- und Landschaftsbau GmbH Südwestdeutsche Verkehrs-Aktiengesellsch Stadt Lahr TOI TOI & DIXI Sanitärsäysteme GmbH Trenkle GmbH Pflaster und Straßenbau TÜV Süd Industrie Service GmbH Überlandwerk Mittelbaden Vogel Bau GmbH, Lahr Weber GmbH Wörner Tanktechnik GmbH Zink Ingenieure GmbH, Lauf ek 71225 71260 71310 71540 71550 71560 71620 71660 71730 71755 71820 72050 72130 72210 72230 72235 72260 72930 73070 73110 73170 73230 73241 73290 73320 73410 73505 73530 73810 EUR pi Konto Bezeichnung e KREDITORENAUFSTELLUNG KREDITOREN MIT HABEN-SALDO Anlage 5 / 4 Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr ______________________________________________________________________________________ KREDITORENAUFSTELLUNG KREDITOREN MIT SOLL-SALDO Geschäftsjahr EUR e Konto Bezeichnung 0,00 pi 71550 E-Werk Mittelbaden Kreditoren mit Soll-Saldo el ek tr o ni sc he Ko 0,00 Vorjahr EUR 7,96 7,96 Anlage 6 / 1 Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 1. Bilanz AKTIVA e A. Anlagevermögen Ko 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten pi II. Sachanlagen i.V. EUR 5.298.194,08 EUR 5.300.537,08 sc he Zusammensetzung und Entwicklung der Buchwerte: ni Stand am 01.01.2021 EUR ek el EUR Abschreibung EUR Stand am 31.12.2021 EUR 953.442,10 227.190,56 0,00 0,00 0,00 0,00 953.442,10 227.190,56 1.278.868,98 0,00 0,00 1.278.868,98 1.251.910,45 0,00 0,00 1.251.910,45 6.183,00 0,00 1.547,00 4.636,00 599.654,00 13.079,13 13.051,13 599.682,00 32.116,00 0,00 824,00 31.292,00 98.796,77 267.476,25 502.069,54 82.829,43 5.300.537,08 0,00 0,00 0,00 0,00 13.079,13 0,00 0,00 0,00 0,00 15.422,13 98.796,77 267.476,25 502.069,54 82.829,43 5.298.194,08 tr o Grundstücke (Bund) IGP I Grundstücke (Stadt Lahr) IGP I Ökologische Ausgleichsflächen IGP I Ökologische Ausgleichsflächen IGP II Herrichtungskosten Grün-/ Erschließungsflächen Bplan I Maßnahmen in Grün- und Ausgleichsflächen IGP II Maßnahmen Aufbaupflege IGP I Grün-/Erschließungsflächen Bplan I Grünflächen im IGP I Gemeinschaftsgrün Bplan I Verkehrsflächen im IGP II Zugang Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 Anlage 6 / 2 Die Grundstücke Bund und Stadt Lahr im Anlagevermögen sind im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Die ökologischen Ausgleichs- und Grünflächen IGP I und IGP II sowie die Verkehrsflächen im IGP II sind gegenüber dem Vorjahr ebenfalls unverändert. e Maßnahmen in Ökologische Ausgleichsflächen im IGP I und II werden über eine Nutzungsdauer von 50 Jahren abgeschrieben. Im IGP II gab es im Berichtsjahr weitere Investitionen, die aktiviert und ab 2021 abgeschrieben wurden. pi Maßnahmen in Grünflächen im IGP I werden über die Dauer von 15 Jahren abgeschrieben. 7. Erschließungsanlagen sc he Ko Die Maßnahmen für die Aufbaupflege IGP I reduzierten sich planmäßig um die Absetzung für Abnutzung. i.V. EUR 5.861.773,00 EUR 5.464.881,41 ni Zusammensetzung und Entwicklung der Buchwerte: Zugang 4.468.000,41 893.805,00 103.076,00 5.464.881,41 tr o Stand am 01.01.2021 EUR Stand am 31.12.2021 EUR 0,00 644.966,96 0,00 644.966,96 189.767,41 52.360,96 5.947,00 248.075,37 4.278.233,00 1.486.411,00 97.129,00 5.861.773,00 el ek Straßen IGP I Straßen IGP II Bushaltestelle Zalando EUR Abschreibung EUR Die weiteren Kosten der Herstellung der Straßen im IGP II wurden aktiviert. Im Berichtsjahr wurde durch Umgliederung eine Zuordnung der bisher nach Zugangsjahren erfassten Anschaffungskosten zu den jeweiligen Straßen vorgenommen. Die Abschreibung erfolgt mit 3 % p.a., nach der Umgliederung verteilt auf die Restnutzungsdauer. Die Bushaltestelle Zalando wird über eine Nutzungsdauer von 20 Jahren planmäßig abgeschrieben. Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 Anlage 6 / 3 III. Finanzanlagen 3. Beteiligungen i.V. EUR 10.450,00 EUR 10.450,00 e Der Ausweis betrifft insbesondere die Beteiligung an der Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH in Höhe von 20 % des Stammkapitals von EUR 52.000,00. Die Anschaffungskosten von EUR 10.400,00 entsprechen dem anteiligen nominellen Stammkapital. Ko pi Außerdem wird unter dieser Position der vom Zweckverband gehaltene Anteil an der Badischen Gemeinde-Versicherungs-AG mit EUR 50,00 ausgewiesen. sc he 6. Sonstige Ausleihungen i.V. EUR 1.468.400,00 EUR 1.910.000,00 Zusammensetzung und Entwicklung: Umbuchung Tilgung EUR EUR Stand am 31.12.2021 EUR 940.000,00 970.000,00 0,00 1.910.000,00 -940.000,00 -970.000,00 1.910.000,00 0,00 0,00 0,00 441.600,00 441.600,00 0,00 0,00 1.468.400,00 1.468.400,00 ek Darlehen I Darlehen II Darlehen III tr o ni Stand am 01.01.2021 EUR el Der Ausweis betraf ursprünglich zwei Kommunal-Darlehen an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung IGP. Mit Vertrag vom 22./26. März 2018 hat der Zweckverband ein Darlehen in Höhe von EUR 1.000.000,00 gewährt. Die Auszahlung erfolgte am 19. April 2018 bzw. 20. April 2018 in voller Höhe. Zum 28. Dezember 2018 erfolgte eine erste Tilgung in Höhe von 3 % der Darlehenssumme mit EUR 30.000,00. Zum 30. Dezember 2019 wurde eine weitere Tilgung in Höhe von EUR 30.000,00 vorgenommen. Sie berechnen sich auf Basis des 12-Monats-Interbankenzinssatzes des Vorjahres der Darlehensgewährung (hier 30. Juni 2017) mit -0,187 % zuzüglich 2,5 %. Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 Anlage 6 / 4 Mit Vertrag vom 11. März 2019 wurde ein weiteres Kommunal-Darlehen an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung IGP gewährt. Der Darlehensbetrag von EUR 1.000.000,00 wurde in zwei Tranchen von jeweils EUR 500.000,00 am 27. Februar und 28. Februar 2019 gewährt. Auch hier erfolgte am 30. Dezember 2019 eine erste Tilgung in Höhe von 3 % der Darlehenssumme mit EUR 30.000,00. Sie berechnen sich auf Basis des 12-Monats-Interbankenzinssatzes (EUR - LIBOR) des Vorjahres der Darlehensgewährung (hier 30. Juni 2018) mit -0,231 % zuzüglich 2,5 %. e Mit Beschluss der Verbandsversammlung wurden die beiden Darlehen I und II in einen Gesamtdarlehensvertrag überführt. Ko pi Zum 22. März 2021 wurde eine Sondertilgung in Höhe von EUR 300.000,00 vorgenommen. Planmäßige Tilgungen wurden am 13. Januar 2021 (für 2020) mit EUR 60.000,00 und am 21. Dezember 2021 (für 2021) mit EUR 81.600,00 vorgenommen. I. Vorräte tr o B. Umlaufvermögen ni sc he An Zinsen wurden dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung für das Jahr 2021 EUR 31.232,37 belastet. Die Zinsen wurden auf Basis des 12-MonatsInterbankenzinssatzes EUR - LIVOR am 30. Juni 2020 (hier -0,572 %) zuzüglich 2,5 % berechnet. ek 2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen i.V. EUR 2.602.677,62 EUR 85.297,48 el Entwicklung: Unfertige Leistungen (Druckwasserleitung E-Werk Rechenzentren GmbH) Verkaufsfläche im IGP Nord Herrichtungskosten im IGP Nord Stand am 01.01.2021 EUR Abgang EUR 85.297,48 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 85.297,48 0,00 Zugang Umbuchung* EUR Stand am 31.12.2021 EUR 0,00 85.297,48 1.125,20 2.461.323,08 2.460.197,88 * 49.865,10 56.057,06 6.191,96 * 50.990,30 2.602.677,62 2.466.389,84 * Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 Anlage 6 / 5 3. Fertige Erzeugnisse und Waren i.V. EUR 4.600.694,31 EUR 7.063.625,30 Zusammensetzung und Entwicklung: Stand am 01.01.2021 EUR EUR Abgang Umbuchung* EUR Stand am 31.12.2021 EUR 181,60 66.474,71 0,00 294.482,16 467.794,39 2.460.197,88 1.304.775,00 583.080,35 6.191,96 1.781.113,26 0,00 0,00 0,00 0,00 2.179,49 0,00 892,60 0,00 294.482,16 0,00 467.794,39 2.460.197,88 * 0,00 0,00 1.304.775,00 933,14 584.326,70 6.191,96 * 0,00 0,00 1.782.005,86 0,00 1.501,50 4.573,59 0,00 80.887,48 0,00 19.948,01 1.114,74 4.600.694,31 2.466.389,84 * pi Ko ni 80.887,48 18.446,51 7.063.625,30 e 66.656,31 sc he Verkaufsflächen (Bund) im IGP I Verkaufsflächen (Stadt Lahr) im IGP I Verkaufsflächen IGP II Verkaufsflächen im IGP Nord Bestandsgebäude Herrichtungskosten im IGP I Herrichtungskosten im IGP Nord Herrichtungskosten im IGP II Hausanschlüsse zur Weiterberechnung Straßen zum Verkauf Zugang tr o Die Verkaufsflächen (Bund) im IGP I haben sich im Berichtsjahr durch Verkäufe von 2 2 74 m auf einen Restbestand von 27.087 m verringert. 2 ek Die Verkaufsflächen (Stadt Lahr) im IGP I mit einer Fläche von 19.323 m sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. el Die Verkaufsflächen im IGP Nord haben sich flächenmäßig nicht verändert. Aktiviert wurden Planungs- und Vorbereitungskosten für den Erwerb weiterer Grundstücke. Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 Anlage 6 / 6 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i.V. EUR 456,60 EUR 10.630,19 - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 0,00 (i.V. TEUR 0) Ko pi e Die Forderungen sind ebenfalls in einer offenen Posten-Liste nachgewiesen, deren Saldo mit dem ausgewiesenen Betrag übereinstimmt. 4. Forderungen an die Gemeinden i.V. EUR 369.452,57 EUR 3.916.674,26 sc he - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 0,00 (i.V. TEUR 0) ni Die Forderungen sind in einer Offenen-Posten-Liste nachgewiesen, deren Saldo unter Berücksichtigung der Einzelwertberichtigungen mit dem ausgewiesenen Betrag übereinstimmt. ek tr o Die Zusammensetzung vor Wertberichtigung ist aus der Debitorenaufstellung in Anlage 5 ersichtlich. el 5. Sonstige Vermögensgegenstände i.V. EUR 302.200,35 EUR 480.484,25 Der Ausweis betrifft: EUR Forderungen Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BlmA) Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 302.200,35 Anlage 6 / 7 IV. Schecks, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten EUR 13.986.220,15 i.V. EUR 10.098.618,99 Zusammensetzung: 31.12.2021 EUR 38.044,60 4.854.888,40 3.708.666,07 1.497.019,92 10.098.618,99 pi e 156.830,64 8.629.286,03 3.709.036,94 1.491.066,54 13.986.220,15 Ko Volksbank Lahr eG Nr. 1555502 HypoVereinsbank AG Nr. 322608926 HypoVereinsbank AG Sparkonto Nr. 208459376 Deutsche Bank AG Flexgeldkonto Nr. 078882310 31.12.2020 EUR ni sc he Die Guthaben bei Kreditinstituten sind durch Kontoauszüge zum Bilanzstichtag nachgewiesen. Übereinstimmung mit den Finanzbuchhaltungskonten ist gegeben. tr o C. Rechnungsabgrenzungsposten i.V. EUR 1.274.173,99 EUR 1.176.961,09 el ek Zusammensetzung und Entwicklung: Kostenbeteiligung Verkehrswege Kreisverkehr Jagdpacht Angliederung Stand am 01.01.2021 EUR Zugang Auflösung EUR EUR 1.176.915,75 45,34 1.176.961,09 131.410,80 45,34 131.456,14 34.197,90 45,34 34.243,24 Stand am 31.12.2021 EUR 1.274.128,65 45,34 1.274.173,99 Durch die Neuansiedlung von Unternehmen im Gewerbepark war die bisherige verkehrstechnische Anbindung des Gebietes nicht mehr dem tatsächlichen Aufkommen gewachsen. Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 Anlage 6 / 8 Die Stadt Lahr und der Zweckverband haben deshalb die Anpassung der Verkehrswege an die neue und geplante Beanspruchung beschlossen. In einem öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 19. Dezember 2016 wurden Inhalt, Durchführung und Kostenverteilung geregelt. In 2021 wurden die anteiligen Baukostenanteile für die Anschlussstelle Lahr der Bundesautobahn A5 für Bau- und Planungskosten in Höhe von EUR 131.410,80 geleistet. Ko pi e Bei dem ausgewiesenen Sonderposten handelt es sich um die Kostenbeteiligung des Zweckverbandes. Die Auflösung erfolgt nach Schlussrechnung entsprechend der Abschreibungsdauer beim Zuwendungsempfänger. Aufgrund des Beginns der Abschreibung beim Zuwendungsempfänger zum 1. Januar 2019 wurde die Auflösung auch beim Zweckverband zum 1. Januar 2019 begonnen. Die Auflösung erfolgt in Höhe von 2,5 % bei Anschaffungs- und Herstellungskosten von EUR 1.367.915,99. el ek tr o ni sc he Die Gebühr für die Angliederung Jagdpachtbezirk Lahr in Höhe von EUR 183,86 entfällt in Höhe von EUR 45,34 auf den Zeitraum 1. Januar 2022 bis 31. März 2022. In Höhe von EUR 45,34 wurde ein Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 Anlage 6 / 9 PASSIVA A. Eigenkapital II. Rücklagen Gewinnrücklagen EUR 11.642.984,37 EUR 11.642.984,37 e i.V. III. Gewinn/Verlust EUR 12.470.740,53 i.V. tr o ni Gewinnvortrag EUR 11.642.984,37 sc he Stand 01.01.2021 / Stand 31.12.2021 Ko pi Entwicklung: EUR 4.177.685,89 ek Entwicklung der Buchwerte: el Stand 01.01.2021 + Jahresüberschuss 2020 Stand 31.12.2021 EUR 4.177.685,89 8.293.054,64 12.470.740,53 Gemäß Beschluss der Zweckverbandsversammlung vom 31. März 2022 wurde der Jahresüberschuss des Jahres 2020 und der Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen. Jahresgewinn / Jahresverlust i.V. Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 EUR 215.384,62 EUR 8.293.054,64 Anlage 6 / 10 C. Empfangene Ertragszuschüsse i.V. EUR 6.350.363,71 EUR 6.607.654,87 Zusammensetzung und Entwicklung: EUR EUR Stand am 31.12.2021 EUR 189.090,26 34.804,17 4.066.929,15 916.509,78 75,38 19.767,99 749.625,82 0,00 726,58 14.355,32 258.017,74 617.298,96 6.350.363,71 pi 651,20 0,00 e Auflösung sc he 4.255.368,21 Erschließungsbeiträge IGP I 951.313,95 Erschließungsbeiträge IGP II Kostenerstattungsbeträge natur769.318,43 schutzrechtlicher Ausgleich IGP I Kostenerstattungsbeträge naturschutzrechtlicher Ausgleich IGP II 631.654,28 6.607.654,87 Zugang Ko Stand am 01.01.2021 EUR Vereinnahmte Erschließungsbeiträge IGP I ek tr o ni Gemäß Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg zum Jahresabschluss 2006, Rd. Nr. 17, werden hier die bisher vereinnahmten Erschließungsbeiträge ausgewiesen und zeitanteilig ertragswirksam aufgelöst. Entsprechend wurde bei den Grundstücksverkäufen im Jahre 2008 verfahren. Entgegen dieser Praxis wurde ab dem Jahresabschluss 2008 bei der Berechnung dieser Bilanzposition nicht mehr von dem vorläufig geschätzten Erschließungsaufwand von EUR 7,33 pro qm ausgegangen. Vielmehr wird nunmehr der von einer sachverständigen Stelle ermittelte zu erwartende Erschließungsaufwand von ca. EUR 7,82 pro qm (Stand 2008) und ab 2015 EUR 8,80 pro qm in Abhängigkeit von der bisher veräußerten Fläche von 716.251 qm ausgewiesen. el Der Zugang im Berichtsjahr resultiert aus einem Grundstücksverkauf. Die Auflösung erfolgte analog der Abschreibung der Straßen mit 3 % bei einer Bemessungsgrundlage von EUR 6.303.008,80. Vereinnahmte Erschließungsbeiträge IGP II Analog der Handhabung der vereinnahmten Erschließungsbeiträge für IGP I wurde für die verkaufte Fläche von IGP II von 184.591 qm ein Erschließungsaufwand von EUR 6,28 pro qm ermittelt. Die Abgrenzung betrug somit EUR 1.160.138,97 im Jahr 2015. Wie bei IGP I beträgt der jährliche Auflösungsbetrag 3 %. Die Bemessungsgrundlage beträgt unverändert EUR 1.160.138,97. Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 Anlage 6 / 11 Kostenerstattungsbeträge naturschutzrechtlicher Ausgleich IGP I Nach § 1 a Abs. 3 BauBG in Verbindung mit den Regeln des Bundesnaturschutzgesetzes waren zur Aufstellung des Bebauungsplans vom Zweckverband als Vorhabenträger ökologische Ausgleichsflächen zu schaffen. Nach § 135 a Abs. 3 BauGB steht dem Vorhabenträger hierfür ein Kostenerstattungsanspruch zu. pi e Unter Anwendung der Abgrenzungsregeln für Erschließungsbeiträge werden die Kosten der Maßnahmen, die für den Naturschutz getätigt wurden bzw. getätigt werden, als Sonderposten ausgewiesen. Die Maßnahmen werden mit 2 % jährlich aufgelöst. sc he Ko Für den Bereich IGP I wurde die Abgrenzung erstmals im Jahre 2015 rückwirkend vorgenommen. Gegenläufig wurde für die Jahre ab 2003 die Auflösung ebenfalls rückwirkend erfasst. Für IGP I wurde ein Kostenerstattungsbetrag von EUR 1,38 pro qm ermittelt. Der Zugang im Berichtsjahr resultiert aus einem Grundstücksverkauf. Die Bemessungsgrundlage für die Auflösung beträgt EUR 988.324,26. Kostenerstattungsbeträge naturschutzrechtlicher Ausgleich IGP II el ek tr o ni Nach der KuF Rechnung entstehen für die naturschutzrechtlichen Maßnahmen bis einschließlich 2020 Gesamtkosten von EUR 1.447.734,25. Bei insgesamt 372.320 qm Verkaufsfläche ergibt sich ein Wert pro qm von EUR 3,89. Für die bereits verkaufte Fläche von 184.591 qm war somit im Jahr 2015 eine Passivierung als Sonderposten von EUR 717.766,20 vorzunehmen. Die Auflösung war für 2021 mit 2 % gleich EUR 14.355,32 vorzunehmen. Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 Anlage 6 / 12 D. Rückstellungen 3. Sonstige Rückstellungen i.V. EUR 165.792,33 EUR 232.477,63 Zusammensetzung und Entwicklung: Übernahmeverpflichtung Niederschlagswassergebühren 109.060,32 e 75.421,77 * 8.496,41 ** sc he Zukünftige Herrichtungskosten IGP II (vor endgültiger Fertigstellung veräußerte Grundstücke) Zukünftige Herrichtungskosten IGP Nord (vor endgültiger Fertigstellung veräußerte Grundstücke) Rückzahlung möglicher Niederschlagswassergebühr Abschluss und Prüfung 0,00 8.411,46 ** EUR 33.553,60 44.300,00 0,00 0,00 44.300,00 20.984,52 0,00 0,00 20.984,52 ni tr o ek Stand am 31.12.2021 pi EUR InanspruchZuführung nahme Umbuchung* Auflösung* Aufzinsung** Umbuchung** EUR EUR Ko Stand am 01.01.2021 28.367,79 29.765,00 232.477,63 8.496,41 * 29.115,00 32.639,21 34.315,00 29.115,00 165.792,33 8.496,41 * 8.411,46 ** Rückstellungen el Die Zusammensetzung und Entwicklung der nachstehenden Rückstellungsspiegel zu entnehmen. 4.224,99 * 24.115,00 450,00 * 24.115,00 80.096,76 * 8.496,41 ** Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 sind dem Anlage 6 / 13 Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr 28.367,79 20.984,52 29.765,00 el ek 232.477,63 EUR pi Verbrauch/ Umbuchung EUR Abzinsung Aufzinsung EUR EUR Ko Auflösung sc he 109.060,32 44.300,00 Stand am 31.12.2021 EUR 0,00 0,00 75.421,77 0,00 8.496,41 0,00 0,00 0,00 8.411,46 0,00 33.553,60 44.300,00 8.496,41 0,00 29.115,00 4.224,99 0,00 450,00 0,00 0,00 24.115,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 32.639,21 20.984,52 34.315,00 80.096,76 32.611,41 0,00 8.411,46 165.792,33 tr o Sonstige Rückstellungen 3070/ 3078 Sonstige Rückstellungen 3072 Zukünftige Herrichtungskosten IGP II 3073 Rückzahlung möglicher Niederschlagsgebühren 3074 Zukünftige Herrichtungskosten IGP III 3095 Abschluss und Prüfung Zuführung/ Umbuchung EUR ni Stand am 01.01.2021 EUR e Rückstellungsspiegel zum 31. Dezember 2021 37.611,41 Anlage 6 / 14 Zu den einzelnen Rückstellungen ist folgendes anzumerken: In dieser Bilanzposition ist im wesentlichen die Verpflichtung aus dem Grundstücksverkauf FI.St Nr. 9144 zur Übernahme der gesplitteten Abwassergebühr, zum Bilanzstichtag für noch 12 Jahre abgezinst, enthalten. Bei der Berechnung der Rückstellungen wurde eine Kostenentwicklung von 2,0 % p.a. unterstellt. pi e Aufgrund der Herabsetzung der Niederschlagswassergebühr um EUR 0,13 auf EUR 0,04 pro qm ab dem Jahre 2022 kam es zu einer Auflösung der Rückstellung in Höhe von TEUR 75. Ko Zukünftige Herrichtungskosten sc he Die verbliebene Rückstellung für zukünftige Herrichtungskosten IGP II betrifft die Herstellung des Glasfaseranschlusses mit EUR 44.300,00. Für das verkaufte Grundstück IGP Nord wurden die geplanten anteiligen Kosten für das Bebauungsplanverfahren mit EUR 20.984,52 zurückstellt. Niederschlagswassergebühr tr o ni Die bisher entstandenen und noch nicht verjährten Übernahmeverpflichtungen aus der gesplitteten Abwassergebühr belaufen sich für den Zweckverband auf EUR 32.639,21. Abschluss und Prüfung el ek Die Rückstellung in Höhe der zu erwartenden Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses sowie für die Prüfungen durch das Rechnungsprüfungsamt des Landratsamts Ortenaukreis sowie durch die Gemeindeprüfungsanstalt (einschließlich Prüfung der Bauausgaben) erfolgte nach vernünftiger, kaufmännischer Beurteilung und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sowie nach den Angaben der mit der Prüfung betrauten Institutionen. Die gebildeten Rückstellungen zum 31. Dezember 2021 gliedern sich wie folgt auf: EUR Interne Jahresabschlusskosten Erstellung Jahresabschluss Prüfung Jahresabschluss Rechnungsprüfungsamt 2021 Prüfung GPA JA 2019/2020/2021 Prüfung GPA Bauausgaben 2020/2021 Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 4.000,00 10.115,00 12.000,00 6.600,00 1.600,00 34.315,00 Anlage 6 / 15 E. Verbindlichkeiten 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen i.V. EUR 517.619,60 EUR 252.754,45 - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 517.619,60 (i.V. TEUR 253) pi e Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind in einer Offenen-PostenListe aufgestellt, deren Saldo mit dem Konto der Finanzbuchhaltung übereinstimmt. Ko 8. Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinden i.V. Zusammensetzung: tr o EUR 13.676,69 135.410,75 14.912,00 150.322,75 9. Sonstige Verbindlichkeiten ek 150.322,75 EUR ni Stadt Lahr Landratsamt Ortenaukreis sc he - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 150.322,75 (i.V. TEUR 14) EUR i.V. EUR 4.250.986,61 EUR 4.286.986,86 el - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 10.801,29 (i.V. TEUR 4.287) - davon mit einer Restlaufzeit über einem Jahr: EUR 4.240.185,32 (i.V. TEUR 0) - davon aus Steuern: EUR 1.121,28 (i.V. TEUR 1) - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 0,00 (i.V. TEUR 0) Zusammensetzung: EUR Verbindlichkeit Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lohn- und Kirchensteuer 12/2021 Abbruchmaßnahmen - Verpflichtung zu Abbruch und Entsiegelung Weiterbelastete Kosten Eigenbetrieb Abwasser 3.557,97 1.121,28 4.240.185,32 6.122,04 4.250.986,61 Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 Anlage 6 / 16 ni sc he Ko pi e Der Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr hat mit Vertrag über die Übernahme der Grundstücke von der Stadt Lahr und der Gemeinde Friesenheim auch die im Rahmen des Kaufvertrags zwischen dem Bund, der Stadt Lahr und der Gemeinde Friesenheim eingegangenen Verpflichtungen zum Abbruch und zur Entsiegelung von Gebäuden und Grundstücken übernommen. Im Rahmen dieses Vertrages wurden die hierzu erwarteten Aufwendungen geschätzt. Dieser Betrag wurde von der Kaufpreisverpflichtung für die nunmehr im Eigentum des Zweckverbandes befindlichen Grundstücke abgesetzt. Gleichzeitig wurde vereinbart, dass im Falle geringerer Aufwendungen für Abbruch und Entsiegelung der Differenzbetrag an den Bund abzuführen sei. Eine Verzinsung von Erstattungsbeträgen war vertraglich nicht vorgesehen. Gemäß der ursprünglichen Berechnung betrugen die Abbruchkosten für die noch abzureißenden Gebäude und Entsiegelung der Flächen umgerechnet EUR 3.154.334,60. Diese Berechnung basiert auf den Werten (Baupreisindex) der Jahre 1994 bis 1996. Zwischenzeitliche Indexsteigerungen (BPI) werden vom Bund nicht übernommen. Nach den neuen Berechnungen betragen die Kostensteigerungen bis zum 31. Dezember 2019 49,282 % der ursprünglichen Nominalsumme für die Abbruchverpflichtung der Gebäude mit EUR 2.547.153,89 und für die Verpflichtung aus der Entsiegelung mit EUR 575.000,00. Der gesamte Verpflichtungsbetrag aus der zu übernehmenden BPISteigerung zum Jahresende 2019 betrug somit EUR 4.660.817,97. In 2020 wurde keine Neuberechnung vorgenommen. Aufwendungen in Höhe von EUR 385.529,49 haben in 2020 die Verbindlichkeit auf EUR 4.275.288,48 reduziert. In 2021 haben Aufwendungen die Verbindlichkeiten um EUR 608.663,54 reduziert. el ek tr o Mit Vereinbarung vom 21. März / 24. April 2018 wurden die Fristen zum Abbruch der baulichen Anlagen und zur Entsiegelung der befestigten Flächen mit Wirkung zum 1. Januar 2017 um 5 Jahre bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Die Verlängerungsvereinbarung beinhaltet auch eine Verzinsung ab 1. Januar 2017 in Höhe von 2 % über dem zum 1. Januar 2017 geltenden Basiszinssatz, wobei die Verzinsung auf zum Stichtag leerstehende Gebäude beschränkt ist. Es war deshalb zum 28. Februar 2018 ein Zinsbetrag in Höhe von EUR 4.708,02 zu entrichten, der eine Gegenleistung für die Gewährung der Fristverlängerung darstellt. Im Juli 2020 wurde ein erneuter Verlängerungsantrag gestellt, zu dem im Mai 2022 die Zustimmung erteilt wurde. Demnach verlängert sich die Abbruchfrist auf den 31. Dezember 2026 incl. einer 4-jährigen Überziehfrist. Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 Anlage 6 / 17 F. Rechnungsabgrenzungsposten i.V. EUR 10.498,15 EUR 10.884,65 Zusammensetzung: EUR 10.061,67 151,37 285,11 10.498,15 Ko pi e Nutzungsentgelt Glasfaser Vodafone GmbH Pachtvorauszahlung L. Müller 01.01.-10.11.2022 Pachtvorauszahlung Jagdpacht 01.01.-31.03.2022 el ek tr o ni sc he Das von der Firma Vodafone GmbH in 2020 vereinnahmte Einmalentgelt für die Nutzung des Entwässerungssystems in Höhe von EUR 10.835,65 wurde auf den vereinbarten Mindestzeitraum von 28 Jahren passivisch abgegrenzt. Die Auflösung erfolgt ratierlich mit EUR 386,99 p.a. Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 Anlage 6 / 18 2. Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse i.V. EUR 571.180,64 EUR 5.148.600,48 e Zusammensetzung: 386,99 386,99 0,00 571.180,64 2.382,38 5.148.600,48 Ko 285.217,95 4.596.724,11 257.996,71 732,63 1.331,00 3.828,71 2. Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen i.V. el ek 2020 EUR 297.477,96 2.825,42 258.017,74 972,40 8.010,83 3.489,30 tr o ni sc he Einnahmen aus Mieten Erlöse aus Grundstücksverkäufen Erlöse aus Auflösung Beiträge Einnahmen aus Jagdpachtanteile Sonstige Einnahmen Pachteinnahmen Mitnutzungsentgelt Glasfaser in Kanälen Vodafone GmbH Weiterbelastung Beratungsaufwand Vodafone GmbH pi 2021 EUR EUR 54.449,15 EUR 749.195,00 Die Bestandsveränderung fertige und unfertige Erzeugnisse mit EUR 54.449,15 zeigt den Saldo aus der Veränderung der in 2021 angefallenen Herrichtungskosten in Höhe von EUR 55.563,89 und deren Abgang der veräußerten Grundstücke im Jahr 2021 zu Einzelkosten von EUR 1.114,74. Diese Position beinhaltet sowohl die Anschaffungskosten des Grund und Bodens wie auch die Herrichtungskosten. Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 Anlage 6 / 19 4. Sonstige betriebliche Erträge i.V. EUR 2.897.702,73 EUR 4.879.710,87 Zusammensetzung: 5. Materialaufwand 32.513,74 0,00 80.096,76 1.632,45 0,00 365.391,20 2.414.836,31 2.897.702,73 e 35.746,01 8,37 22.278,09 0,00 5,00 449.727,18 4.375.178,49 4.879.710,87 EUR 55.410,77 EUR 1.614.741,48 Ko 0,00 0,00 sc he Weiterbelastung Personalaufwand an EBA Erlöse Sachanlageverkäufe Abgänge Sachanlagen Restbuchwert Erträge Auflösung von Rückstellungen Periodenfremde Erträge Sonstige betriebliche Erträge Einnahmen aus Grundsteuer Einnahmen aus Gewerbesteuer ni Aufwand für bezogene Leistungen tr o 2020 EUR pi EUR 2021 EUR i.V. ek Zusammensetzung: el Aufwendungen Straßen Pflege Ausgleichsfläche/Grünflächen-Bauland Aufwendungen Abholzung Aufwendungen Druckwasserleitung Aufwendungen Herrichtungskosten IGP I-III Aufwendungen Hausanschlüsse 2021 EUR 1.501,50 0,00 0,00 0,00 53.909,27 0,00 55.410,77 Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 2020 EUR 0,00 22.257,18 0,00 85.297,48 1.456.186,82 51.000,00 1.614.741,48 Anlage 6 / 20 6. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter i.V. EUR 74.684,43 EUR 70.497,83 Zusammensetzung: 73.732,00 0,00 933,76 18,67 74.684,43 68.883,90 1.000,00 601,88 12,05 70.497,83 EUR 20.905,96 EUR 20.336,49 sc he Ko Gehälter Corona-Bonus Aushilfslöhne Pauschale Steuer für Aushilfen 2020 EUR pi e 2021 EUR b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung i.V. tr o Zusammensetzung: ni - davon für Altersversorgung: EUR 6.206,33 (i.V. TEUR 6) el ek Gesetzliche Sozialaufwendungen Beiträge zur Berufsgenossenschaft Freiwillige soziale Aufwendung LSt-frei Aufwendungen für Altersversorgung Beiträge ZVK-Umlage Angestellte / Sanierungsgeld 2021 EUR 2020 EUR 13.914,03 257,60 528,00 6.206,33 13.908,35 258,79 528,00 0,00 0,00 20.905,96 5.641,35 20.336,49 Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 Anlage 6 / 21 7. Abschreibungen a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen i.V. EUR 220.861,06 EUR 2.839.724,26 EUR 528.251,84 pi i.V. sc he Ko Zusammensetzung: Versicherungen, Beiträge und Abgaben Reparaturen und Instandhaltungen Werbe- und Reisekosten Kosten der Warenabgabe Verschiedene betriebliche Kosten ni a) b) c) d) e) 263.497,50 e 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen EUR 2021 EUR 2020 EUR 2.266,61 251.910,97 121.083,95 77.350,00 2.387.112,73 2.839.724,26 2.174,61 205.000,63 117.540,50 76.375,00 127.161,10 528.251,84 ek tr o Die Aufwendungen gliedern sich im Einzelnen wie folgt auf: 2021 EUR 2020 EUR 2.189,63 76,98 2.266,61 2.174,61 0,00 2.174,61 a) Versicherungen, Beiträge und Abgaben el Versicherungen sonstige Abgaben Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 Anlage 6 / 22 2021 EUR 2020 EUR 51.124,00 96.296,45 11.665,52 79.932,85 12.892,15 0,00 251.910,97 49.937,50 97.505,34 5.737,54 49.937,50 1.004,69 878,06 205.000,63 b) Reparaturen und Instandhaltungen pi 1.513,25 29.750,00 89.250,00 504,90 47,00 18,80 121.083,95 0,00 29.375,00 88.125,00 0,00 40,50 0,00 117.540,50 77.350,00 76.375,00 ni sc he Bekanntmachungen/Anzeigen Vergütung Werbung-Dienstleistungsvertrag Vergütung Akquise-Dienstleistungsvertrag Reisekosten AN, Fahrtkosten Bewirtungskosten Repräsentationskosten Ko c) Werbe- und Reisekosten d) Kosten der Warenabgabe e Unterhaltung Öffentliche Straßen - DLV Straßenentwässerungskostenanteil Straßenbeleuchtung Pflege Grünflächen - DLV Reparaturen und Instandhaltungen von Bauten Sonstige Reparaturen el ek tr o Vergütung Verbandsverwaltung Dienstleistungsvertrag Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 Anlage 6 / 23 2021 EUR 2020 EUR e) Verschiedene betriebliche Kosten 0,00 331,00 573.560,38 34.197,90 0,00 21.641,51 27.785,48 831,18 2.740,00 1.417,15 13.922,71 0,00 0,00 30.912,63 139,20 7.538,47 42.456,83 986,81 2.380,00 1.182,90 18.220,14 267,36 1.625.444,45 23.306,02 0,00 22.745,76 54.313,45 2.387.112,73 0,00 127.161,10 pi e 7.952,50 0,00 tr o ni sc he Ko Einstellung in die Einzelwertberichtigung auf Forderungen Raumkosten Zuführung zu Verbindlichkeiten (Verpflichtung zu Abbruch und Entsiegelung) Auflösung Rechnungsabgrenzungsposten Fortbildungskosten Rechts- und Beratungskosten Abschluss- und Prüfungskosten Buchführungskosten Sitzungsgeldentschädigung Nebenkosten des Geldverkehrs Aufwand Abraum-/Abfallbeseitigung Bürobedarf Verluste auf dem Abgang von Gegenständen Rückzahlung Verbandsumlage Sonstige betriebliche Aufwendungen Rückzahlung nicht refinanzierbare Zinsen an Eigenbetrieb Abwasserentsorgung el ek 10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens Ausgewiesen werden Darlehensgewährung. i.V. die Zinserträge vom Eigenbetrieb Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 EUR 31.333,26 EUR 41.650,84 aus der Anlage 6 / 24 11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge i.V. EUR -27.480,84 EUR -20.202,08 Zusammensetzung: 2021 EUR 386,20 -27.867,04 -27.480,84 520,81 -20.722,89 -20.202,08 Ko pi e Sonstige Zinserträge Verwahrentgelte 2020 EUR sc he Nach dem Beckschen Bilanzkommentar, 12. Auflage 2020, (§ 275 Tz 193) ist es sachgerecht, negative Zinsen, die vom bilanzierenden Unternehmen aufgrund besonderer Marktverhältnisse auf Einlagen bei Banken zu leisten sind, im Soll des Zinsertrages zu erfassen, da die zu leistenden Zahlungen im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage stehen. ni 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen i.V. EUR 8.411,46 EUR 3.436,65 tr o - davon Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen: EUR 8.411,46 (i.V. TEUR 3) el ek Der Ausweis betrifft: Zinsaufwand Aufzinsung Rückstellungen 2021 EUR 2020 EUR 8.411,46 3.436,65 14. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit i.V. Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 EUR 264.550,56 EUR 8.340.829,76 Anlage 6 / 25 21. Sonstige Steuern i.V. EUR 49.165,94 EUR 47.775,12 EUR 215.384,62 EUR 8.293.054,64 Ausgewiesen ist die Grundsteuer. e 22. Jahresgewinn / Jahresverlust el ek tr o ni sc he Ko pi i.V. Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr, Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 1. Geltungsbereich 6. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers (1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfassend „Wirtschaftsprüfer“ genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. (1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Arbeitsergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen – sei es im Entwurf oder in der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist zur Weitergabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung verpflichtet. (2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirtschaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten gegenüber. (2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers und die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig. 7. Mängelbeseitigung 2. Umfang und Ausführung des Auftrags Alle Rechte vorbehalten. Ohne Genehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, die Vordrucke ganz oder teilweise nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem oder elektronischem Wege zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. © IDW Verlag GmbH · Tersteegenstraße 14 · 40474 Düsseldorf (1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsführung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnisse seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen. (2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. (3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen. 3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informationen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtschaftsprüfer geeignete Auskunftspersonen benennen. (2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen. 4. Sicherung der Unabhängigkeit (1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer des Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Übernahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen. (2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwerkunternehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf die die Unabhängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beeinträchtigen, ist der Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt. 5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist alleine diese schriftliche Darstellung maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrags sind stets unverbindlich. (1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unberechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9. (2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. (3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören. 8. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz (1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 HGB, § 43 WPO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet. (2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz beachten. 9. Haftung (1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers, insbesondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haftungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des § 323 Abs. 2 HGB. (2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt. (3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zu. (4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt. Lizenziert für/Licensed to: Badische Treuhand GmbH, Lahr/Schw. | 5577949 | 278 (5) Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen. (6) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt. 10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge (1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden. Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig. (2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben. (3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt. 11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen (1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen. (2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. (3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst die laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten: (6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer, b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen, c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Umwandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen und d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentationspflichten. (7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übernommen. 12. Elektronische Kommunikation Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den Wirtschaftsprüfer entsprechend in Textform informieren. 13. Vergütung (1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner. (2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. 14. Streitschlichtungen Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen. 15. Anzuwendendes Recht Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht. a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen und Nachweise b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern. Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung. (4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren. (5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerberatervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwenden ist, kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden. Lizenziert für/Licensed to: Badische Treuhand GmbH, Lahr/Schw. | 5577949 | 278