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Infotext (TOP 12 Anlage 2 Angebot & Mandatierung Wurster Weiss Kupfer)

1. Dezember 2023
                                    
                                        WURSTER WEISS KUPFER

Anlage 2

RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFTMBB

EINBEGANGEN

FREIBURG
Hansjörg Wurster

mu.

25.

2023

Fachanwalt für Verwaltungsrecht

DMS

Prof. Dr.
Dr.

Prof. Dr.
Dr.

Zweckverband

Henn

Industrie-

und Gewerbepark

Raum

Dominik Kupfer

Holger Weiß, LL.M.

Alexander Wichmann

Björn Reith

Klaus Berger, LL. M.

Lahr

Johannes Kupfer

Verbandsdirektor Daniel Halter

Europastraße

Fachanwalt

1

Dr. Till

77933 Lahr

Dr.

für

Verwaltungsrecht

Götz Karrer

Christoph Mayer,

LL.

M.

Kaiseräoseph5traße 247

D-79098 Freiburg
Telefon: (O7 61) 21

11

49f0

Teiefax: (O7 61) 21

11

49-45

freiburg@w2k.de

STUTTGART
Alfred Bauer

Freiburg, 24.

02023

1

unser AZ: 23/0326—REI/ker
Bastian Reuße, LL. M.

(Bitte

Rechtsanwalt Dr. Reith
Sekretariat Julia

angeben)

Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Kern

Jörg Bossenmayer

Durchwahl +49 (761) 21

1

[49-40

Fachanwalt

für Medizinrecht

Fachanwalt

für

Verwaltungsrecht

Charlottenstraße 21b

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark
wegen Bebauungsplan IGP III

D-70182

Raum Lahr

Stuttgart

Telefon: (O7

H) 24 85 46-0

Telefax: (O7 11)

24 85 46—19

stuttgart@w2k.de

www.w2k.de

Sehr geehrter Herr Halter,
in unserer

gemeinsamen Videokonferenz

heit hatten Sie

mich auch

am

um Übersendung

17.

10.2023 in der

o.a.

Angelegen-

eines Angebotes gebeten.

Die Konditionen unserer Rechtsberatung sind Ihnen aus anderen aktuellen Mandanten, insbesondere für die

IGZ Raum Lahr

Mandaten mit der IGZ

Raum

Lahr

Wir bieten Ihnen

an, die wir

auch in ak-

GmbH vereinbart haben.

Diese Ver—

Vergütungsregelung

in dieser Angelegenheit die gleiche

tuellen

GmbH bekannt.

einbarung sieht eine Abrechnung nach Stundenaufiwand vor. Der Stundensatz
beträgt für den Zeitraum bis

raum ab dern 01 01.2024

Der Stundensatz
beitsstunden.

ist

zum

3

1

‚12.2023 250‚- Euro netto und für den Zeit-

280,- Euro netto.

—-

der eine Faktor

der andere

Der erforderliche Aufwand kann

geschätzt werden.

Der Zeitaufwand

scheidungen abhängig, die derzeit

ist

von

ist

die Zahl der geleisteten Ar-

in dieser Sache aktuell

etlichen „Stellschrauben“

irn Inhalt

kaum

ab-

und Ent-

und Umfang nur schwer absehbar

W2K

sind. Derzeit

gebietes

gehen wir davon aus, dass wir den Zweckverband bei der Entwicklung des Plan-

IGP

III in erster

Linie mit Blick auf die rechtlichen Herausforderungen der Bewälti-

gung von Gewerbe— und Verkehrslärm unterstützen

Umgang

allem der

IGP

stellt

sich vor

mit dern Gewerbelärrn dar, der Folge der Ausweisung des Bebauungsplans

—

wie bereits im Gebiet IGP

H—

einer Kontingentierung des Plangebietes nach

zulässigen Gewerbelärmemissionen. Heute

Herausforderung
raschend

komplex

Zur zielführenden und nachhaltigen Bewältigung des planbedingten Gewerbelärms

III ist.

bedarf es

sollen. Rechtlich

—

die

dar.

stellt

im

dies

Das Bundesverwaltungsgericht

den

Regelfall eine besondere rechtliche

hat in den letzten Jahren

—

für viele über-

Anforderungen an die Kontingentierung von Gewerbe- und Industriegebieten

erheblich angehoben. Es gibt allerdings verschiedene Lösungsansätze bzw. —möglichkeiten.

Vorliegend
tential bei

zum

ist

eine rechtliche

Lösung besonders anspruchsvoll, da zum einen das Lösungspo-

einem Zweckverband

als

Planungsträger eingeschränkt

anderen die Ausweisung eines Industriegebietes plant, bei

ist

und der Zweckverband

dem — im Gegensatz zu einem

Gewerbegebiet — die rechtlichen Anforderungen einer Lärmkontingentierung nochmals deutlich

höher

liegen. In unserer

Videokonferenz

am

17.10.2023 hatte ich allerdings bereits erste

denkbare Lösungsansätze angesprochen. Im weiteren Verfahren

ist

zu prüfen, wie die Anfor-

derungen an die Lärmkontingentierung rechtlich bewältigt werden können. Unsere Beratung
wird dabei

Mandaten

in

enger Abstimmung mit Herrn

bereits vertrauensvoll

haben — so etwa auch

bereits

Beim Verkehrslärm wird
stellen,

wie

len sein wird.

Nach den

erfolgen, mit

dem

wir in vielen anderen

und zielführend zusammenarbeiten und zusammengearbeitet

beim Bebauungsplan IGP

sich

die planbedingte

Kohnen

— nach

II.

derzeitiger Einschätzung

Verkehrs(lärm)zunahme

— vor allem

in der planerischen

ersten Informationen scheint in Betracht

die rechtliche Frage

Abwägung

einzustel-

zu kommen, dass zumindest

die nächtlichen Belastungen irn Bereich der grundrechtlichen Gesundheitsschwelle liegen,
in rechtlicher Sicht besondere

Vorgaben an

was

die Bewältigung des planbedingten Verkehrslärms

nach sich ziehen würde.

Für die Prüfung und Abstimmung einer Lösung zur Lärmkontingentierung gehen wir derzeit

von einem Arbeitsaufwand von insgesamt

drei bis vier Arbeitstagen

— somit rund 24

bis

32

Arbeitsstunden aus. Die rechtliche Beratung und Unterstützung in Sachen Verkehrslärm überschlagen wir aktuell mit rund 18 Arbeitsstunden. Natürlich unterstützen wir den Zweckverband

— wie

bereits bei der

Entwicklung des Gebietes IGP

II

—

gerne auch mit Blick auf sonstige

rechtliche Fragestellungen, die sich bei der Aufstellung des Bebauungsplans

z

IGP

III stellen

W2K

(z.B. Festsetzungen des

Bebauungsplans, Natur— und Artenschutz, Mitarbeit bei der

der eingehenden Stellungnahmen usw.). Diesen
eingestellt,

Aus

all

beiten

€

bis

auch da der Umfang nicht vorsehbar

Aufwand haben wir

allerdings hier

noch nicht

ist.

dern ergibt sich eine Abschätzung von rund 42 bis 50 Arbeitsstunden.

noch im Jahr 2023

Abwägung

erbracht, bedeutet dies einen finanziellen

Werden

die Ar-

Aufwand von rund 10.500

12.500 € (netto) — würden die Arbeiten erst ab 01 .01 .2024 geleistet werden können, beträgt

der Korridor rund 11.760 € bis 14.000

t

€

(netto).

Unsere Mandatsbedingungen und die Vergütungsvereinbarung
Stundensätzen fügen wir

als

Anlage diesem Schreiben

bei.

rnit

den gerade dargestellten

Die Mandatsbedingungen und die

Vergütungsvereinbarung habe ich bereits unterzeichnet. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie
uns diese Vereinbarungen gegengezeichnet übersenden.

Mit freundlichen Grüßen

r.

Rei

Rechtsanwalt

b.)

W2K

VERGÜTUNGSVEREINBARUNG
Zweckverband

Zwischen

und Gewerbepark

[ndustrie-

Raum

Lahr, Europastraße
-

WURSTER WEISS KUPFER

und

Rechtsanwälte Partnerschaft

l,

77933 Lahr

Auftraggeber

-

Auftragnehmerin

-

als

mbB (W2K)
-

als

wird für die anwaltliche Tätigkeit

in

Zweckverband

Sachen

wegen

Industrie-

Bebauungsplan IGP

vereinbart, die

und Gewerbepark Raum Lahr (23/326)

III

Vergütung (Gebühren und Auslagen) wie

5 1

Die Auftragnehmerin erhält fiir
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

(RVG)

zu berechnen:

Gebühren

Tätigkeit

ihre

folgt

anstelle

der gesetzlichen

eine Vergütung nach Zeitaufwand.

Gebühren nach dem

Der Stundensatz beträgt

ab

dem

18.

10.2023

250,00

EUR (in

Woflen: zweihundertfiinfzig Euro);

ab

dem

01 .01.2024

280,00

EUR (in

Worten: zweihundertachtzig Euro).

Zeiten der An— und Abreise zu Terminen außerhalb des Büros werden mit

dem

jeweils halben

Stundensatz berechnet.

Für die Vertretung

in

werden unbeschadet der vorstehenden Regelungen
anfallenden Gebühren geschuldet.

gerichtlichen Verfahren

mindestens die nach dern

RVG

Die Auftragnehmerin fiihrt Arbeitsnachweise über den Inhalt ihrer Tätigkeit und die aufgewandten
Die Auftragnehmerin wird in angemessenen Zeitabständen (i.d.R. monatlich)

Arbeitsstunden.

Rechnungen übermitteln und diesen

die Arbeitsnachweise beifügen.

5 2 Auslagen
Zusätzlich zu den Gebühren

a)

gemäß

@

1

wird fiir Auslagen vereinbart:

Geschäftsreisen
Bei Geschäftsreisen

ist

die

Auftragnehmerin

frei in

der

Wahl des

Verkehrsmittels.

Für Geschäftsreisen mit dem Kraftwagen werden der Auftragnehmerin 0,80
Kilometer des Hin- und Rückweges erstattet.

Kosten fiir

Flüge‚

Auftragnehmerin

b)

Bahnreisen,

in tatsächlich

EUR

fiir jeden

Mietwagen und Taxi sowie Parkgebühren werden
Höhe erstattet.

der

entstandener

Übernachtungsk_psten
Die Kosten der Übernachtung werden der Auftragnehmerin

in tatsächlich

entstandener

Höhe

wz1<

Reisen zur Ausführung mehrerer Geschäfte
Dient eine Reise mehreren Geschäften, ist die Auflragnehmerin berechtigt, die entstandenen
Reisekosten, Abwesenheitsgelder und Übemachtungskosten angemessen auf die verschiedenen

c)

Auftraggeber zu verteilen.

Kopien

d)

Kopien werden nach Anfall und der Höhe gemäß Nr. 7000 des Vergütungsverzeichnisses zum
(WRVG) berechnet, Planabzüge nach den tatsächlich

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
entstandenen Kosten.

DIN A4 werden von der 1. bis 50. Kopie zuje 1,00 EUR
EUR. Farbkopien im Format DIN A3 werden von der 1.
EUR berechnet, ab der 51. Kopie fiirje 1,40 EUR.

Farbkopien im Format

berechnet, ab

der 51. Kopie zuje 0,70

bis 50.

fi'1rje 2,00

Telekommunikation und postalischer Versand
Telekommunikations- und Portokosten werden

e)

mit

Pauschale

einer

von

Kopie

1,5%

des

abzurechenden Zeitaufi>vandes berechnet.

Abwicklung von Vergabeverfahren über das Deutsche Vergabeportal
Die Kosten fiir die Nutzung des Deutschen Vergabeportals (DTVP) werden mit

i)

von 150,00

EUR je

einer Pauschale

Ausschreibungsverfahren und Jahr berechnet.

@ 3 Umsatzsteuer
Zusätzlich zu der nach dieser Vereinbarung geschuldeten Vergütung wird die Umsatzsteuer
jeweils gültigen

Höhe

@ 4

Dem

Auftraggeber

in

der

berechnet.

ist

Abweichung von der

gesetzlichen Regelung

bekannt, dass die vorstehende Vereinbarung von der gesetzlichen Regelung

abweicht und dass die gegnerische

Partei, ein Verfahrensbeteiligter

oder die Staatskasse im Falle der

Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstatten muss.

Freib

g,

de

.10.2023

Lahr, den

%

$},

.

A.
Aufiragnehmerin

„

_,

AL?(

WURSTER WEISS KUPFER

30.

%

/IO' Q210323

>

geber

1

RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFT MBB
Kaiser-Joseph-Straße 247

79098

Freiburg

Fon: (O7 61) 21

11

Fax: (0761) 21 11

49—0
49-45

W2K