Infotext (TOP 12 Anlage 2 Angebot & Mandatierung Wurster Weiss Kupfer)
1. Dezember 2023
1. Dezember 2023
WURSTER WEISS KUPFER Anlage 2 RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFTMBB EINBEGANGEN FREIBURG Hansjörg Wurster mu. 25. 2023 Fachanwalt für Verwaltungsrecht DMS Prof. Dr. Dr. Prof. Dr. Dr. Zweckverband Henn Industrie- und Gewerbepark Raum Dominik Kupfer Holger Weiß, LL.M. Alexander Wichmann Björn Reith Klaus Berger, LL. M. Lahr Johannes Kupfer Verbandsdirektor Daniel Halter Europastraße Fachanwalt 1 Dr. Till 77933 Lahr Dr. für Verwaltungsrecht Götz Karrer Christoph Mayer, LL. M. Kaiseräoseph5traße 247 D-79098 Freiburg Telefon: (O7 61) 21 11 49f0 Teiefax: (O7 61) 21 11 49-45 freiburg@w2k.de STUTTGART Alfred Bauer Freiburg, 24. 02023 1 unser AZ: 23/0326—REI/ker Bastian Reuße, LL. M. (Bitte Rechtsanwalt Dr. Reith Sekretariat Julia angeben) Fachanwalt für Verwaltungsrecht Kern Jörg Bossenmayer Durchwahl +49 (761) 21 1 [49-40 Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Verwaltungsrecht Charlottenstraße 21b Zweckverband Industrie- und Gewerbepark wegen Bebauungsplan IGP III D-70182 Raum Lahr Stuttgart Telefon: (O7 H) 24 85 46-0 Telefax: (O7 11) 24 85 46—19 stuttgart@w2k.de www.w2k.de Sehr geehrter Herr Halter, in unserer gemeinsamen Videokonferenz heit hatten Sie mich auch am um Übersendung 17. 10.2023 in der o.a. Angelegen- eines Angebotes gebeten. Die Konditionen unserer Rechtsberatung sind Ihnen aus anderen aktuellen Mandanten, insbesondere für die IGZ Raum Lahr Mandaten mit der IGZ Raum Lahr Wir bieten Ihnen an, die wir auch in ak- GmbH vereinbart haben. Diese Ver— Vergütungsregelung in dieser Angelegenheit die gleiche tuellen GmbH bekannt. einbarung sieht eine Abrechnung nach Stundenaufiwand vor. Der Stundensatz beträgt für den Zeitraum bis raum ab dern 01 01.2024 Der Stundensatz beitsstunden. ist zum 3 1 ‚12.2023 250‚- Euro netto und für den Zeit- 280,- Euro netto. —- der eine Faktor der andere Der erforderliche Aufwand kann geschätzt werden. Der Zeitaufwand scheidungen abhängig, die derzeit ist von ist die Zahl der geleisteten Ar- in dieser Sache aktuell etlichen „Stellschrauben“ irn Inhalt kaum ab- und Ent- und Umfang nur schwer absehbar W2K sind. Derzeit gebietes gehen wir davon aus, dass wir den Zweckverband bei der Entwicklung des Plan- IGP III in erster Linie mit Blick auf die rechtlichen Herausforderungen der Bewälti- gung von Gewerbe— und Verkehrslärm unterstützen Umgang allem der IGP stellt sich vor mit dern Gewerbelärrn dar, der Folge der Ausweisung des Bebauungsplans — wie bereits im Gebiet IGP H— einer Kontingentierung des Plangebietes nach zulässigen Gewerbelärmemissionen. Heute Herausforderung raschend komplex Zur zielführenden und nachhaltigen Bewältigung des planbedingten Gewerbelärms III ist. bedarf es sollen. Rechtlich — die dar. stellt im dies Das Bundesverwaltungsgericht den Regelfall eine besondere rechtliche hat in den letzten Jahren — für viele über- Anforderungen an die Kontingentierung von Gewerbe- und Industriegebieten erheblich angehoben. Es gibt allerdings verschiedene Lösungsansätze bzw. —möglichkeiten. Vorliegend tential bei zum ist eine rechtliche Lösung besonders anspruchsvoll, da zum einen das Lösungspo- einem Zweckverband als Planungsträger eingeschränkt anderen die Ausweisung eines Industriegebietes plant, bei ist und der Zweckverband dem — im Gegensatz zu einem Gewerbegebiet — die rechtlichen Anforderungen einer Lärmkontingentierung nochmals deutlich höher liegen. In unserer Videokonferenz am 17.10.2023 hatte ich allerdings bereits erste denkbare Lösungsansätze angesprochen. Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, wie die Anfor- derungen an die Lärmkontingentierung rechtlich bewältigt werden können. Unsere Beratung wird dabei Mandaten in enger Abstimmung mit Herrn bereits vertrauensvoll haben — so etwa auch bereits Beim Verkehrslärm wird stellen, wie len sein wird. Nach den erfolgen, mit dem wir in vielen anderen und zielführend zusammenarbeiten und zusammengearbeitet beim Bebauungsplan IGP sich die planbedingte Kohnen — nach II. derzeitiger Einschätzung Verkehrs(lärm)zunahme — vor allem in der planerischen ersten Informationen scheint in Betracht die rechtliche Frage Abwägung einzustel- zu kommen, dass zumindest die nächtlichen Belastungen irn Bereich der grundrechtlichen Gesundheitsschwelle liegen, in rechtlicher Sicht besondere Vorgaben an was die Bewältigung des planbedingten Verkehrslärms nach sich ziehen würde. Für die Prüfung und Abstimmung einer Lösung zur Lärmkontingentierung gehen wir derzeit von einem Arbeitsaufwand von insgesamt drei bis vier Arbeitstagen — somit rund 24 bis 32 Arbeitsstunden aus. Die rechtliche Beratung und Unterstützung in Sachen Verkehrslärm überschlagen wir aktuell mit rund 18 Arbeitsstunden. Natürlich unterstützen wir den Zweckverband — wie bereits bei der Entwicklung des Gebietes IGP II — gerne auch mit Blick auf sonstige rechtliche Fragestellungen, die sich bei der Aufstellung des Bebauungsplans z IGP III stellen W2K (z.B. Festsetzungen des Bebauungsplans, Natur— und Artenschutz, Mitarbeit bei der der eingehenden Stellungnahmen usw.). Diesen eingestellt, Aus all beiten € bis auch da der Umfang nicht vorsehbar Aufwand haben wir allerdings hier noch nicht ist. dern ergibt sich eine Abschätzung von rund 42 bis 50 Arbeitsstunden. noch im Jahr 2023 Abwägung erbracht, bedeutet dies einen finanziellen Werden die Ar- Aufwand von rund 10.500 12.500 € (netto) — würden die Arbeiten erst ab 01 .01 .2024 geleistet werden können, beträgt der Korridor rund 11.760 € bis 14.000 t € (netto). Unsere Mandatsbedingungen und die Vergütungsvereinbarung Stundensätzen fügen wir als Anlage diesem Schreiben bei. rnit den gerade dargestellten Die Mandatsbedingungen und die Vergütungsvereinbarung habe ich bereits unterzeichnet. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns diese Vereinbarungen gegengezeichnet übersenden. Mit freundlichen Grüßen r. Rei Rechtsanwalt b.) W2K VERGÜTUNGSVEREINBARUNG Zweckverband Zwischen und Gewerbepark [ndustrie- Raum Lahr, Europastraße - WURSTER WEISS KUPFER und Rechtsanwälte Partnerschaft l, 77933 Lahr Auftraggeber - Auftragnehmerin - als mbB (W2K) - als wird für die anwaltliche Tätigkeit in Zweckverband Sachen wegen Industrie- Bebauungsplan IGP vereinbart, die und Gewerbepark Raum Lahr (23/326) III Vergütung (Gebühren und Auslagen) wie 5 1 Die Auftragnehmerin erhält fiir Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu berechnen: Gebühren Tätigkeit ihre folgt anstelle der gesetzlichen eine Vergütung nach Zeitaufwand. Gebühren nach dem Der Stundensatz beträgt ab dem 18. 10.2023 250,00 EUR (in Woflen: zweihundertfiinfzig Euro); ab dem 01 .01.2024 280,00 EUR (in Worten: zweihundertachtzig Euro). Zeiten der An— und Abreise zu Terminen außerhalb des Büros werden mit dem jeweils halben Stundensatz berechnet. Für die Vertretung in werden unbeschadet der vorstehenden Regelungen anfallenden Gebühren geschuldet. gerichtlichen Verfahren mindestens die nach dern RVG Die Auftragnehmerin fiihrt Arbeitsnachweise über den Inhalt ihrer Tätigkeit und die aufgewandten Die Auftragnehmerin wird in angemessenen Zeitabständen (i.d.R. monatlich) Arbeitsstunden. Rechnungen übermitteln und diesen die Arbeitsnachweise beifügen. 5 2 Auslagen Zusätzlich zu den Gebühren a) gemäß @ 1 wird fiir Auslagen vereinbart: Geschäftsreisen Bei Geschäftsreisen ist die Auftragnehmerin frei in der Wahl des Verkehrsmittels. Für Geschäftsreisen mit dem Kraftwagen werden der Auftragnehmerin 0,80 Kilometer des Hin- und Rückweges erstattet. Kosten fiir Flüge‚ Auftragnehmerin b) Bahnreisen, in tatsächlich EUR fiir jeden Mietwagen und Taxi sowie Parkgebühren werden Höhe erstattet. der entstandener Übernachtungsk_psten Die Kosten der Übernachtung werden der Auftragnehmerin in tatsächlich entstandener Höhe wz1< Reisen zur Ausführung mehrerer Geschäfte Dient eine Reise mehreren Geschäften, ist die Auflragnehmerin berechtigt, die entstandenen Reisekosten, Abwesenheitsgelder und Übemachtungskosten angemessen auf die verschiedenen c) Auftraggeber zu verteilen. Kopien d) Kopien werden nach Anfall und der Höhe gemäß Nr. 7000 des Vergütungsverzeichnisses zum (WRVG) berechnet, Planabzüge nach den tatsächlich Rechtsanwaltsvergütungsgesetz entstandenen Kosten. DIN A4 werden von der 1. bis 50. Kopie zuje 1,00 EUR EUR. Farbkopien im Format DIN A3 werden von der 1. EUR berechnet, ab der 51. Kopie fiirje 1,40 EUR. Farbkopien im Format berechnet, ab der 51. Kopie zuje 0,70 bis 50. fi'1rje 2,00 Telekommunikation und postalischer Versand Telekommunikations- und Portokosten werden e) mit Pauschale einer von Kopie 1,5% des abzurechenden Zeitaufi>vandes berechnet. Abwicklung von Vergabeverfahren über das Deutsche Vergabeportal Die Kosten fiir die Nutzung des Deutschen Vergabeportals (DTVP) werden mit i) von 150,00 EUR je einer Pauschale Ausschreibungsverfahren und Jahr berechnet. @ 3 Umsatzsteuer Zusätzlich zu der nach dieser Vereinbarung geschuldeten Vergütung wird die Umsatzsteuer jeweils gültigen Höhe @ 4 Dem Auftraggeber in der berechnet. ist Abweichung von der gesetzlichen Regelung bekannt, dass die vorstehende Vereinbarung von der gesetzlichen Regelung abweicht und dass die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse im Falle der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstatten muss. Freib g, de .10.2023 Lahr, den % $}, . A. Aufiragnehmerin „ _, AL?( WURSTER WEISS KUPFER 30. % /IO' Q210323 > geber 1 RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFT MBB Kaiser-Joseph-Straße 247 79098 Freiburg Fon: (O7 61) 21 11 Fax: (0761) 21 11 49—0 49-45 W2K