Informationsvorlage (Wohnbau Stadt Lahr GmbH; Übertragung von Grundstücken im Wege der Sacheinlage in die Kapitaleinlage (Beschlussvorlage Nr. 162/2022))
18. Dezember 2023
Informationsvorlage Federführende Stelle: 202 Sachbearbeitung: Singler Drucksache Nr.: 242/2023 Az.: 921.5 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Gemeinderat 18.12.2023 zur Kenntnis öffentlich Abstimmung Betreff: Wohnbau Stadt Lahr GmbH; Übertragung von Grundstücken im Wege der Sacheinlage in die Kapitaleinlage (Beschlussvorlage Nr. 162/2022) Mitteilung: Die im Rahmen der Umsetzung des Projektes Gartenhöfe vom Gemeinderat am 18.07.2022 beschlossene Sacheinlage in die Kapitalrücklage der Wohnbau Stadt Lahr GmbH aus dem I. und II. Bauabschnitt beträgt nach Vorlage aller Veränderungsnachweise insgesamt 1. 256.898,00 €. Drucksache 242/2023 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.07.2022 (Beschlussvorlage Nr. 162/022) beschlossen, dass im Rahmen der Umsetzung des Projektes Gartenhöfe Grundstücke auf die Wohnbau Stadt Lahr GmbH übertragen werden sollen. Die Übertragung sollte als Sacheinlage in die Kapitalrücklage der Wohnbau Stadt Lahr GmbH erfolgen, wobei sich der Einlagewert an der tatsächlichen Grundstücksgröße und dem Gutachterausschuss festgelegten Grundstückswert orientieren sollte. Zum Zeitpunkt des Beschlusses waren jedoch die zu übertragenden Grundstücke noch nicht gebildet. Somit standen weder die Grundstücksgröße noch der Grundstückswert fest. Durch ein Vermessungsbüro sollte ein Flächenlayout erstellt werden, d.h. die Bestandssituation und die geplante Neustrukturierung sollten nach den einzelnen Nutzungen wie Wohnen, Straße, Grünfläche in ihrer Größe mit Benennung des Eigentümers in Tabellenform erhoben werden. Hiernach ergeben sich die Tauschflächen mit ihrer unterschiedlichen Wertigkeit als Basis für die Grundstücksneuregelung. Neben dem Grundstückstausch sind zur Projektrealisierung noch die restlichen Flurstücke auf die Wohnbau zu übertragen. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung im Jahr 2022 ging man davon aus, dass sich der Gesamtwert der Flurstücke auf rd. 960.000 € beläuft, wobei rd. 630.000 € auf den ersten Bauabschnitt entfallen sollten. Zu vorgenanntem Wert sollten die Flurstücke auf die Wohnbau übertragen werden. Mittlerweile stehen die Grundstücksgröße und Einbringungswerte konkret fest. I. Bauabschnitt: Von Stadt an Wohnbau Flurstück 26627/4 26614/100 Fläche in m² Wert Betrag € 1.416,00 x 243,00 € = 29,00 x 243,00 € = 26573/112 174,00 x 26614/101 9,00 x 26609 1.361,00 x 26559/113 286,00 x Gesamt: 3.275,00 243,00 € 243,00 € 243,00 € 243,00 € Von Wohnbau an Stadt = = = = Flurstück 344.088,00 € 26611/100 7.047,00 € 26627/1 42.282,00 € 26627/3 2.187,00 € 26627/104 330.723,00 € 26627/105 69.498,00 € 795.825,00 € Gesamt: Fläche in m² Wert 876,00 x 70,00 € 112,00 679,00 x € 82,00 x 70,00 € 97,00 x 70,00 € 452,00 x 70,00 € 2.186,00 Betrag € = 61.320,00 € = 76.048,00 € = = = 5.740,00 € 6.790,00 € 31.640,00 € 181.538,00 € Im I. BA beträgt der Einlagewert demnach 614.287,00 € und liegt knapp unterhalb des ursprünglich geschätzten Wertes. Drucksache 242/2023 Seite 3 II. Bauabschnitt: Von Stadt an Wohnbau Flurstück Fläche in m² Wert Von Wohnbau an Stadt Betrag € Flurstück 26675/105 48,00 x 243,00 € = 26630/1 582,00 x 243,00 € = 26630/107 166,00 x 243,00 € = 40.338,00 € 26611/102 250,00 x 26630/103 67,00 x 243,00 € = 16.281,00 € 26650/107 645,00 x 26630/106 617,00 x 243,00 € = 149.931,00 € 26646/103 28,00 x 1.402,00 x 243,00 € = 340.686,00 € 26650/108 255,00 x 26630/102 366,00 x 243,00 € = 88.938,00 € 26649/104 366,00 x 26559/116 403,00 x 243,00 € = 97.929,00 € 26627 Gesamt: 3.651,00 11.664,00 € 26650/109 Fläche in m² 141.426,00 € 26649/4 347,00 x 643,00 x 26649/5 68,00 x 26649 316,00 x 26649/107 304,00 x 26611/103 254,00 x 26611/104 5,00 x 887.193,00 € Gesamt: 3.481,00 Wert 70,00 € 70,00 € 70,00 € 70,00 € 70,00 € 70,00 € 70,00 € 70,00 € 70,00 € 73,00 € 70,00 € 70,00 € Betrag € = 24.290,00 € = 45.010,00 € = 17.500,00 € = 45.150,00 € = 1.960,00 € = 17.850,00 € = 25.620,00 € = 4.760,00 € = 22.120,00 € = 22.192,00 € = 17.780,00 € = 350,00 € 244.582,00 € Im II. BA beträgt der Einbringungswert demnach 642.611,00 € und liegt damit deutlich über dem geschätzten Wert von 330.000 €. Insgesamt beträgt die Kapitalzuführung demnach 1.256.898,00 €. Da die Grundstücksübertragungen zur Realisierung des Projektes Gartenhöfe (I. und II. Bauabschnitt) im Wege der Sacheinlage in die Kapitalrücklage der Wohnbau Stadt Lahr GmbH an sich bereits mit Ratsvotum vom 18.07.2022 beschlossen wurden, erfolgt die Mitteilung über die nunmehr final feststehenden Grundstücksgrößen und Einbringungswerte als Informationsgabe bzw. zur Kenntnisnahme. Markus Ibert Oberbürgermeister Anlage(n): Anlage0 Markus Wurth Stadtkämmerer