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Beschlussvorlage (Anlage 1 - Änderungssatzung Kita-Gebühren)

                                    
                                        Anlage 1

1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Lahr über den Betrieb der
städtischen Kinderbetreuungsangebote und die Erhebung von
Benutzungsgebühren (Kinderbetreuungssatzung)
Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom
24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. April 2013 (GBl. S. 55) und der §§ 2
und 19 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert
durch Verordnung vom 19. Dezember 2013 (GBl. S. 491,492), hat der Gemeinderat der Stadt Lahr am 10.11.2014
folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1
Das Gebührenverzeichnis der Satzung der Stadt Lahr über den Betrieb der städtischen Kinderbetreuungsangebote und die Erhebung von Benutzungsgebühren vom 18.11.2013 (Anlage 1 zur Satzung) wird wie
folgt neu gefasst:

Gebührenverzeichnis (Anlage 1) zur Kinderbetreuungssatzung
ab 01. Januar 2015, Erhebung von 11 Monatsgebühren (ohne August)
Betreuung von Kindern im Alter von 1 bis 6 Jahren in Kindertageseinrichtungen
Betreuungsgebühren unter Berücksichtigung möglicher
Geschwisterermäßigung:

A. Betreuung von unter 3-jährigen Kindern
1. Krippe (1+2jährige Kinder soweit angeboten, mit Essen)
- 1.1 U3-Halbtagsbetreuung (bis 5,25 Stunden)
- 1.2 U3-Halbtagsbetreuung (bis zu 6 Stunden)
- 1.3 U3-Halbtagsbetreuung (bis zu 6,5 Stunden)
- 1.4 U3-Ganztagsbetreuung (bis zu 7,5 Stunden)
- 1.5 U3-Ganztagsbetreuung (bis zu 9 Std., auch altersgem.)
Verpflegungspauschale Mittagessen
2. Betreuung für 2jährige Kinder in Kindergärten ohne
Krippen
- 2.1 vormittags in Regelgruppen
- 2.2 verlängerte Öffnungszeiten (6 Stunden ohne Pause)
- 2.3 verlängerte Öffnungszeiten (6,5 Stunden ohne Pause)
-

bei Anmeldung mit Mittagessen: Verpflegungspauschale

4 u. mehr
Kinder je

ein Kind
im
Monat

2 Kinder
je 25 %

3 Kinder
je 50 %

Ermäßigung

Ermäßigung

179 €
217 €
239 €
271 €
323 €
60 €

134 €
162 €
179 €
203 €
242 €
60 €

89 €
108 €
119 €
135 €
161 €
60 €

62 €
75 €
83 €
94 €
113 €
60 €

132 €
180 €
194 €
60 €

99 €
135 €
145 €
60 €

66 €
90 €
97 €
60 €

46 €
63 €
67 €
60 €

92 €

69 €

46 €

32 €

117 €
127 €
60 €
197 €
165 €
60 €

87 €
95 €
60 €
147 €
123 €
60 €

58 €
63 €
60 €
98 €
82 €
60 €

40 €
44 €
60 €
68 €
57 €
60 €

65 %
Ermäßigung

B. Betreuung von 3- bis 6-jährigen Kindern
1. Regelbetreuung
- vor- und nachmittags mit Mittagspause, 31 Wochenstunden)
2. verlängerte Öffnungszeiten
- 2.1
6 Stunden ohne Pause
- 2.2
6,5 Stunden ohne Pause
- Ggf. Verpflegungspauschale
3. 1 Kindergartenganztagsbetreuung bis zu 9 Std. täglich
- 3.2 Betreuung nur bis zu 7,5 Stunden täglich
- Verpflegungspauschale Mittagessen

C. Erweiterte Angebote für Kinder von 1 bis 10 Jahren in Kindertageseinrichtungen –
soweit Angebot möglich
1. Erweiterte Betreuung in Frühgruppen vor regulärer
17 €
12 €
8€
5€
Öffnungszeit bis 0,75 Std. täglich
2. Erweiterte Betreuung in Spätgruppen nach regulärer
34 €
25 €
17 €
11 €
Öffnungszeit oder wöchentlicher Wechsel zwischen
Früh- und Spätgruppe
3. Zusätzliche Betreuung einmal pro Woche
nachmittags
20 €
15 €
10 €
7€
- 3.1 Kind von 3 bis 6 Jahren
40
€
30
€
20
€
14
€
- 3.2 Kind unter 3 Jahren
5 € pro Nachmittag bei Kind ab 3 Jahren
4. Zusatzbetreuung einzelner halber Tag
5. Mittagessen bei Einzelbedarf
6. Gemeinsames Frühstücksangebot

10 € pro Nachmittag Kind unter 3 Jahren
€ 3,80 pro Mittagessen
€ 3 monatlich pro Angebots-Wochentag

Kinderbetreuungssatzung – Anlage 1

Betreuung von Schulkindern im Alter von 6 bis 10 Jahren
Betreuungsgebühren unter Berücksichtigung möglicher
Geschwisterermäßigung:

D. Hortbetreuung

ein Kind
im Monat

2 Kinder
je 25 %

3 Kinder
je 50 %

Ermäßigung

Ermäßigung

4 u. mehr
Kinder je

65 %
Ermäßigung

1. - 1.1 halbtags (+ Ferienhalbtagsbetreuung)
- 1.2 halbtags (+ Ferienganztagsbetreuung)
- Verpflegungspauschale Mittagessen

98 €
110 €
60 €

73 €
82 €
60 €

49 €
55 €
60 €

34 €
36 €
60 €

2. ganztags (auch in den Ferien)
- Verpflegungspauschale Mittagessen

148 €
60 €

111 €
60 €

74 €
60 €

51 €
60 €

3. Mittagessen bei Einzelbedarf:

3,80 € pro Mittagessen

E. Verlässliche Grundschule/Erweiterte Verlässliche Grundschule
(in Schulen, Horten, Kindergärten)

1. Verlässliche Grundschule
- 1.1 bis zu 5 Betreuungsstunden wöchentlich
- 1.2 bis zu 10 Betreuungsstunden wöchentlich

17 €
34 €

12 €
25 €

8€
17 €

5€
11 €

51 €

38 €

25 €

17 €

17 €
34 €

12 €
25 €

8€
17 €

5€
11 €

28 €
48 €

21 €
36 €

14 €
24 €

9€
16 €

34 €

23 €

16 €

22 €

16 €

11 €

7€

28 €

21 €

14 €

9€

48 €

36 €

24 €

16 €

2. Erweiterte Verlässliche Grundschule
(bis 10 Std. wöchentl.)

- mit Ferienhalbtagsbetreuung, ohne Essen

F. Erweiterte Betreuung an der Ganztagsschule, ohne Essen
1. ohne Ferienbetreuung
- 1.1 bis zu 5 Betreuungsstunden wöchentlich
- 1.2 bis zu 10 Betreuungsstunden wöchentlich
2. Betreuung nur in den Schulferien
- 2.1 halbtags, ohne Essen
- 2.2 ganztags, ohne Essen

pro Ferienwoche
pro Ferienwoche

G. Nachmittagsbetreuung im Rahmen der Jugendsozialarbeit
an Hauptschulen bzw. der Sozialpädagogischen
Schülerhilfe für Grund- und Hauptschüler

46 €

H. Ferienbetreuung von Schul-/Gastkindern in Kindergärten
(außerhalb von Betreuungsverhältnissen, auch im Monat August)

1. Im Regelkindergarten ohne Essensversorgung pro
Woche
2. in Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit
ohne Essen pro Woche
3. Ganztags zuzüglich Mittagessen pro Essen
(Alternativ kann in den Sommerferien auch die Monatsgebühr
für Kindergartenkinder vereinbart werden)

Bei ausschließlicher Inanspruchnahme von
Ferienbetreuung erfolgt keine Ermäßigung für
Geschwisterkinder in anderen Betreuungsformen.

Artikel 2
Die Änderung tritt zum 01.01.2015 in Kraft.