Beschlussvorlage (Schenkungsvertrag 'Bürgerstiftung Lahr - Reichswaisenhaus 1885' Flst. 6014/66 mit 441 m² und 6014/67 mit 117 m², Gemarkung Lahr)
15. Januar 2024
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 622 Sachbearbeitung: Zippel Drucksache Nr.: 194/2023 Az.: Flst. 1316 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 28.11.2023 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Haupt- und Personalausschuss beschließend öffentlich 15.01.2024 Betreff: Schenkungsvertrag 'Bürgerstiftung Lahr - Reichswaisenhaus 1885' Flst. 6014/66 mit 441 m² und 6014/67 mit 117 m², Gemarkung Lahr Beschlussvorschlag: Die beiden Grundstücke Flst. Nr. 6014/66 mit 441 m² und 6014/67 mit 117 m², Gemarkung Lahr werden entgeltlos auf die Stadt Lahr übergehen. Die Stadt Lahr nimmt die Schenkung der 'Bürgerstiftung Lahr - Reichswaisenhaus 1885' an. Zusammenfassende Begründung: Die 'Bürgerstiftung Lahr - Reichswaisenhaus 1885' möchte der Stadt Lahr die beiden Flurstücke Nr. 6014/66 und 6014/67, Gemarkung Lahr (Grünflächen) als Schenkung übereignen. Die Übertragung der Grundstücke erfolgt ohne Kaufpreiszahlung. Die Vertragskosten trägt die Bürgerstiftung. Die beiden Grundstücke wurden vom Grundstück 6014/33 (Grundstücksgelände des Kindergartens „Die kleinen Strolche“) herausgetrennt. Mit der Annahme der Schenkung / dem Erwerb der besagten beiden Flächen unterstützt die Stadt Lahr die Bürgerstiftung bzw. den Kindergartenbetrieb. Drucksache 194/2023 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Die katastermäßig herausgetrennten Grünflächen sind für den Kindergartenbetrieb nicht nutzbar weshalb die Bürgerstiftung die Grundstücke gerne der Stadt Lahr schenken würde. Hinzukommt, dass das Grundstück zudem sehr pflegeintensiv ist. Die Grünfläche dient allerdings der Stabilisierung und Befestigung der Erschließungsstraße (Altvaterstraße). Eine Übertragung der Grundstücksteile ins städtische Eigentum ist daher folgerichtig. Die Übertragung des genannten Grundbesitzes der 'Bürgerstiftung Lahr - Reichswaisenhaus 1885' erfolgt ohne Kaufpreiszahlung. Der Wert der beiden Grundstücke wurde auf 1 € gesetzt- Grund der Bewertung ist die sehr steile Hanglage, die eine schwierige Pflege erfordern und eine Bebaubarkeit sowie wirtschaftliche Nutzbarkeit ausschließen. Aufgrund der Beschaffenheit der Grundstücke ist die Wertangabe gerechtfertigt. Ein Kaufpreis fließt wie oben beschrieben nicht. Die Stadt Lahr ist nach dem Erwerb der Grundstücke für die Pflege verantwortlich. Die Kosten des Pflegeaufwands sind derzeit nicht kalkulierbar. Eine rein maschinelle Pflege wird jedoch definitiv nicht für die gesamten Grundstückflächen möglich sein. Zielsetzung: Mit der Annahme der Schenkung / dem Erwerb der besagten beiden Flächen unterstützt die Stadt Lahr die Bürgerstiftung bzw. den Kindergartenbetrieb. Maßnahmen: Kauf/-Schenkungsvertrag mit der Bürgerstiftung ‚Reichswaisenhaus 1885' abwickeln Alternativ geprüfte Maßnahmen: Schenkung ablehnen – kein Erwerb Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt Tilman Petters Bürgermeister Anlage(n): Karte_zu_Forführungsnachweis Vermessung_Fortführungsmitteilung Anlage 0 Hinweis: Ralph Brucker Abteilungsleiter Drucksache 194/2023 Seite 3 Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.