Öffentliche Niederschrift (Ortschaftsrat Hugsweier)
13. Juli 2023
NIEDERSCHRIFT Öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Huqsweier am Donnerstag, 13. Juli 2023 Dauer der Sitzung: 19:45 - 21:30 Uhr Vorsitzender: Georg Bader .Ortsvorsteher SPD-Fraktion: OR Peter Winkels OR Günter Noll CDU-Fraktion: OR Michael Heitz OR Christopher Rubin Freie Wähler Fraktion: OR'in Martina Enneking OR'in Claudia Möilinger OR Heiko Ruder OR Adrian Mussler entschuldigt fehlen: OR'in Irma Hochhalter sonstige Teilnehmerinnen: Herr Gruninger, Baurechtsbehörde, Herr Löhr, Stadtplanungsamt Schriftführer: Thomas Keller Tagesordnung: I. Offenlegungsverfahren: Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates am 25. Mai 2023 II. Beratungs- und Beschlussangelegenheiten: 1. Aussenbefeichsnutzungen: Einschreiten gegen unzulässige bauliche Anlagen und Nutzungen im Aussenbereich (Vorlage) 2. Bauantrag: hier: Neubau eines Lagers/einer Garage, Hugsw. Hauptstraße, Flurstück-Nr. 50, Gemarkung Hugsweier 3. Verschiedenes -2 i. - Offenlegungsverfahren Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates am 25. Mai 2023 wird offen gelegt, Einwände gibt es keine. If. Beratungs- und Beschlussangelegenheiten zu 1. Zu diesem TOP erhielten die Mitglieder des Ortschaftsrates eine Vorlage. Herr Löhr vom Stadtplanungsamt führt aus, dass aufgrund vieler offener Fragen von Seiten der Kleingärtner der TOP im Gemeinderat von der Tagesordnung abgesetzt wurde. Herr Gruninger von der Baurechtbehörde erklärt ausführlich anhand einer Präsentation die Aufgaben und das Handeln „seiner" Behörde. Den Ortschaftsrat interessiert vor allem illegale Bauten auf dem Schutterlindenberg. Er führt aus, dass derzeit 14 Verfahren gegen Bauherren laufen, die viel Zeit in Anspruch nehmen und Personal binden. Grundsätzlich ist davon auszugehen, so Herr Gruninger. dass bei jeglichen Anlagen und Vorhaben im Aussenbereich Belange von Natur und Landschaft betroffen sind. Bestimmte intensive Nutzungen, Nutzungsänderungen von Liegenschaftsbereichen oder die Errichtung von Anlagen müssen zuvorderst als unzulässig betrachtet werden. Er betont, dass die Bauherren in der Verantwortung stehen, sich bei Kauf eines Grundstücks darüber zu informieren, was erlaubt ist. Auch der Kontakt zur Baurechtsbehörde ist zu empfehlen. Herr Gruninger fügt auf Anfragen hinzu, dass das Ziel der Verwaltung ist, bei den Nutzern ein verbessertes Verständnis zu wecken. Dies gilt sowohl für die Kleingartenaniagen als auch für die Anlagen im Aussenbereich. Es soll auch das Ziel sein, den Nutzern den Zugang zu Informationen zu erleichtern. Er betont, dass in der Voilzugspraxis vordringlich gegen die gröbsten Verstöße und größten Eingriffsfälle vorgegangen wird. Herr Löhr bemerkt, dass die Stadt Lahr die zur Bedarfsdeckung wichtigen Kleingartenaniagen planungsrechtlich sichern beziehungsweise entwickeln wird. Hier sollen Bebauungspläne aufgestelit werden, die aber Zeit benötigen und Mittel erfordern. Hier ist eine Priorisierung dringend geboten. Über folgenden Beschlussvorschlag befindet der Ortschaftsrat: „1. Die Verwaltung geht verstärkt gegen unzulässige Nutzungen im Aussenbereich vor. 2. Die zur Bedarfsdeckung wichtigen Kleingartenaniagen werden planungsrechtlich gesichert beziehungsweise entwickelt. Für die in der Anlage dargestellten Gebiete sollen Bebauungspläne aufgestellt werden." Der Ortschaftsrat stimmt einstimmig für den Beschlussvorschlag; Abstimmungsergebnis: 9 JA- Stimmen - 3 zu 2. Der Ortschaftsrat befindet über folgenden Bauantrag: „Neubau eines Lagers/einer Garage, Hugsw. Hauptstraße. Flurstück~Nr.50. Gemarkung Hugsweier“. OR Günter Noll verlässt den Ratstisch, da er befangen ist. OR Chrjstopher Rubin findet das Vorhaben zu groß. OR Heitz beantragt die Absetzung des TOP’s von der Tagesordnung. Über den Antrag auf Absetzung des TOP entscheidet der Ortschaftsrat: Abstimmungsergebnis: 2 JA Stimmen; 5 NEIN Stimmen. Der Antrag von Ortschaftsrat Michael Heitz ist somit abgelehnt. OR Michael Heitz bemängelt die Größe des Bauvorhabens. Das Gebäude passe ,nicht in das Ortsbild. OR Peter Winkels bemerkt, dass das Bauvorhaben formalrechtlich in Ordnung sei und dem Bebauungsplan entspricht. Der Ortschaftsrat nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis. zu 3. Einzelne Mitglieder des Ortschaftsrates sprechen die Brückensanierung und deren Folgen während der Bauphase für den Verkehr an, [)\er im Besonderen den Lieferverkehr der RUBlN-Mühle sowie für benachbarte Gemeinden. Ortsvorsteher Georg Bader informiert das Gremium darüber, dass die Veranstaltungen zum Thema Klimaschutz „Sanierungskampaghe Hugsweier und Dinglingen“ im Sportheim nur dürftig angenommen wurden. Der Ortsvorsteher: Die Urkundspersonen: