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Öffentliche Niederschrift (Ortschaftsrat Hugsweier)

                                    
                                        NIEDERSCHRIFT
Öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Huqsweier am
Donnerstag, 13. Juli 2023
Dauer der Sitzung:

19:45 - 21:30 Uhr

Vorsitzender:

Georg Bader
.Ortsvorsteher

SPD-Fraktion:

OR Peter Winkels
OR Günter Noll

CDU-Fraktion:

OR Michael Heitz
OR Christopher Rubin

Freie Wähler Fraktion:

OR'in Martina Enneking
OR'in Claudia Möilinger
OR Heiko Ruder
OR Adrian Mussler

entschuldigt fehlen:

OR'in Irma Hochhalter

sonstige Teilnehmerinnen:

Herr Gruninger, Baurechtsbehörde, Herr Löhr,
Stadtplanungsamt

Schriftführer:

Thomas Keller

Tagesordnung:
I.

Offenlegungsverfahren:
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates am
25. Mai 2023

II.

Beratungs- und Beschlussangelegenheiten:
1.

Aussenbefeichsnutzungen: Einschreiten gegen unzulässige bauliche
Anlagen und Nutzungen im Aussenbereich
(Vorlage)

2.

Bauantrag:
hier: Neubau eines Lagers/einer Garage, Hugsw. Hauptstraße,
Flurstück-Nr. 50, Gemarkung Hugsweier

3.

Verschiedenes

-2

i.

-

Offenlegungsverfahren
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates am
25. Mai 2023 wird offen gelegt, Einwände gibt es keine.

If.

Beratungs- und Beschlussangelegenheiten

zu 1. Zu diesem TOP erhielten die Mitglieder des Ortschaftsrates eine Vorlage.
Herr Löhr vom Stadtplanungsamt führt aus, dass aufgrund vieler offener
Fragen von Seiten der Kleingärtner der TOP im Gemeinderat von der
Tagesordnung abgesetzt wurde.
Herr Gruninger von der Baurechtbehörde erklärt ausführlich anhand einer
Präsentation die Aufgaben und das Handeln „seiner" Behörde. Den
Ortschaftsrat interessiert vor allem illegale Bauten auf dem
Schutterlindenberg. Er führt aus, dass derzeit 14 Verfahren gegen Bauherren
laufen, die viel Zeit in Anspruch nehmen und Personal binden. Grundsätzlich
ist davon auszugehen, so Herr Gruninger. dass bei jeglichen Anlagen und
Vorhaben im Aussenbereich Belange von Natur und Landschaft betroffen sind.
Bestimmte intensive Nutzungen, Nutzungsänderungen von
Liegenschaftsbereichen oder die Errichtung von Anlagen müssen zuvorderst
als unzulässig betrachtet werden. Er betont, dass die Bauherren in der
Verantwortung stehen, sich bei Kauf eines Grundstücks darüber zu
informieren, was erlaubt ist. Auch der Kontakt zur Baurechtsbehörde ist zu
empfehlen. Herr Gruninger fügt auf Anfragen hinzu, dass das Ziel der
Verwaltung ist, bei den Nutzern ein verbessertes Verständnis zu wecken. Dies
gilt sowohl für die Kleingartenaniagen als auch für die Anlagen im
Aussenbereich. Es soll auch das Ziel sein, den Nutzern den Zugang zu
Informationen zu erleichtern. Er betont, dass in der Voilzugspraxis vordringlich
gegen die gröbsten Verstöße und größten Eingriffsfälle vorgegangen wird.
Herr Löhr bemerkt, dass die Stadt Lahr die zur Bedarfsdeckung wichtigen
Kleingartenaniagen planungsrechtlich sichern beziehungsweise entwickeln
wird. Hier sollen Bebauungspläne aufgestelit werden, die aber Zeit benötigen
und Mittel erfordern. Hier ist eine Priorisierung dringend geboten.
Über folgenden Beschlussvorschlag befindet der Ortschaftsrat:
„1. Die Verwaltung geht verstärkt gegen unzulässige Nutzungen im
Aussenbereich vor.
2. Die zur Bedarfsdeckung wichtigen Kleingartenaniagen werden
planungsrechtlich gesichert beziehungsweise entwickelt. Für die in der
Anlage dargestellten Gebiete sollen Bebauungspläne aufgestellt werden."
Der Ortschaftsrat stimmt einstimmig für den Beschlussvorschlag;
Abstimmungsergebnis: 9 JA- Stimmen

- 3 zu 2. Der Ortschaftsrat befindet über folgenden Bauantrag:
„Neubau eines Lagers/einer Garage, Hugsw. Hauptstraße. Flurstück~Nr.50.
Gemarkung Hugsweier“. OR Günter Noll verlässt den Ratstisch, da er
befangen ist. OR Chrjstopher Rubin findet das Vorhaben zu groß. OR Heitz
beantragt die Absetzung des TOP’s von der Tagesordnung. Über den Antrag
auf Absetzung des TOP entscheidet der Ortschaftsrat:
Abstimmungsergebnis:
2 JA Stimmen; 5 NEIN Stimmen.
Der Antrag von Ortschaftsrat Michael Heitz ist somit abgelehnt.
OR Michael Heitz bemängelt die Größe des Bauvorhabens. Das Gebäude
passe ,nicht in das Ortsbild. OR Peter Winkels bemerkt, dass das
Bauvorhaben formalrechtlich in Ordnung sei und dem Bebauungsplan
entspricht. Der Ortschaftsrat nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis.
zu 3. Einzelne Mitglieder des Ortschaftsrates sprechen die Brückensanierung und
deren Folgen während der Bauphase für den Verkehr an, [)\er im Besonderen
den Lieferverkehr der RUBlN-Mühle sowie für benachbarte Gemeinden.
Ortsvorsteher Georg Bader informiert das Gremium darüber, dass die
Veranstaltungen zum Thema Klimaschutz „Sanierungskampaghe Hugsweier
und Dinglingen“ im Sportheim nur dürftig angenommen wurden.
Der Ortsvorsteher:

Die Urkundspersonen: