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Öffentliche Niederschrift (Ortschaftsrat Kippenheimweiler)

                                    
                                        NIEDERSCHRIFT
Nr. 05/2023
über die
öffentliche Sitzung
des Ortschaftsrates
Kippenheimweiler
am 27. Juni 2023

Sifzungsort:

Rathaus Kippenheimweller, Bürgersaal

Anwesend:

Ortsvorsteher:
Ortschaftsräte:

Stadtrat;

Vorsitzender Tobias Fäßler
Antonio Bellomo
Stephan Hurst
Roland Siefert
Thomas Schlenker
Ute Schmieder
Manfred Woitassek
Agnes Weis
Eberhard Roth

Entschuldigt:

Klaus Dorner (Online hybrid TOP 4)
Veronika Richter

Schriftführerin:

Verw. Angestellte Ingrid Karl

Die Sitzung wird vom Vorsitzenden um 19:30 Uhr mit der Feststellung eröffnet, dass
die Ortschaftsräte mit Datum vom 16. Juni 2023 ordnungsgemäß und fristgerecht
eingeladen wurden.
Der Vorsitzende stellt fest, dass der Ortschaftsrat beschlussfähig ist.

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Auf der Tagesordnung stehen und werden beraten bzw. beschlossen:
1. Frageviertelstunde a) für Zuhörer b) für Ortschaftsräte
,2. Kenntnisgabe von Bauanträgen
ANLAGE
3. Außenbereichsnutzungen einschl. Kleingärten; Einschreiten gegen unzulässige
bauliche Anlagen und Nutzungen im Außenbereich
ANLAGE
4. Energie und Klima; Landwirtschaft und Klimaschutz
Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen
ANLAGE
5. Bürgertreff/Klausurtagung; Ergebnis
6. Verschiedenes / Informationen:
a) Ergebnisse mobiler Geschwindigkeitsmessungen
b) Ergebnis Wasseruntersuchung Waldmattensee
c) Nächster Sitzungstermin

Der Vorsitzende begrüßt die Presse (BZ: R. Beschorner LZ: T. Mühl), die Zuhörer (5)
sowie zu dem TOP 3 BM Petters und Abtleiter der Bauordnung Herr Gruninger und
zu dem TOP 4 Herr Kaiser von der Stabsstelle Umwelt.

Zu Punkt 1a:
Die anwesenden Bürger (Landwirte) fragen, ob sie sich zu dem TOP 4 als Fachkundige
später Fragen vor der Ortschaftsratsdiskussion stellen dürfen. Dem stimmt das
Gremium zu.
Zu Punkt 1b;
OR Hurst berichtet. dass auf dem Ludwig-Huber-Platz zwei Bäume abgestorben und
zwei bis drei Bäume zahlreiche dürre Äste aufzeigen.
Der Vorsitzende wird dies der-Abt. Öffentl. Grün, Abt.leiter Sottru melden und anfragen, welche Schritte in Erwägung gezogen werden können.
OR Weis fragt an, wann die 30-er Zone in der Kaiserswaidstraße umgesetzt wird. Der / )Q^'
Vorsitzende berichtet, dass dies von der Straßenbehörde angeordnet wurde. Er kann
kein Datum hierfür benennen.

Zu Punkt 2:
Der Vorsitzende ist befangen und verlässt den .Ratstisch.
OV Stellvertreter Woitassek gibt die Bauvoranfrage in Umlauf:
Bauvoranfrage Christine und Tobias Fäßler, Im Breitacker 4, 77933 Lahr/Schw.
Vorhaben: Errichtung Wohnhaus in 2. Reihe und Carport
Bauort: Blumenstr. 1,77933 Lahr/Schw., FIst.Nr. 113/1, Gemarkung Kippenheimweiler
Das Gremium nimmt hiervon Kenntnis.
Zu Punkt 3:
Der Vorsitzende begrüßt BM Petters und Herrn Gruninger von der Bauordnung.
Die Untersuchungen der gesamten Gemarkung der Stadt wurden im Übersichtsplan,
Anlage 3 zusammengefasst (Beschlussvorlage Nr. 25/2023). Kleingartenanlagen in
der freien Landschaft sind nur zulässig, wenn sie durch die Aufstellung eines
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Bebauungsplanes planungsrechtlich gesichert sind. In Kippenheimweiler betrifft dies
die Kleingartenanlagen „Niedermatten“ und „Kirchenfeld“. Diese wurden damals nach
einem Entwurf und politischer Forderung und Beschlusslage vor Jahrzehnten realisiert
ohne diesen durch einen Bebauungsplan abzusichern. Die planungsrechtlich nicht
gesicherten städt. Kleingartenanlagen waren zum Zeitpunkt ihrer Herstellung politisch
gewollt. Zur Klarstellung des politischen Willens soll eine planungsrechtliche Sicherheit
erfolgen (sh. Bebauungsaufstellungen). Der Bedarf an Kleingartenanlagen in der
Bürgerschaft ist hoch und die Bedarfsdeckung sozialpolitisch bedeutsam.
Aktuell gilt die städt. Kleingartenordnung, die z.B. die Größe der Gartenhütte
beschränkt.
In der Vollzugspraxis wird vordringlich gegen die gröbsten Verstöße und größten
Eingriffsfälle vorgegangen. Ziel soll sein, im Außenbereich zulässige Gartennutzungen
zu fördern und unzulässige Nutzungen zu unterbinden.
Im Außenbereich sind folgende beispielhafte Nutzungen unzulässig:
Einfriedigungen (Stacheldraht u.a.), Hütten/Gebäude. Mobile bauliche Anlagen*
Unzulässige Tierhaltung, Lagerplätze und sonstiges.
OR Woitassek macht auf die Verdichtung der Hütten in den Niedermatten
aufmerksam. Er schlägt eine Feuerwehrübung vor, um so den Kleingärtnern die
Gefahren aufzuzeigen.
Herr Gruninqer gibt bekannt, dass die Wohnungen am Waldmattensee in die weiteren
Prüfungen aufgenommen wurden.
Beschlussvorschiag:
Dem Beschlussvorschlag wird mit einstimmigem Abstimmungsergebnis zugestimmt.
1. Die Verwaltung geht verstärkt gegen unzulässige Nutzungen im Außenbereich vor.
2. Die zur Bedarfsdeckung wichtigen Kleingartenanlage „Niedermatten“ und „Kirchen
feld“ sollen planungsrechtlich gesichert bzw. entwickelt werden. Für diese sollen
Bebauungspläne aufgestellt werden.
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Zu Punkt 4:
OR Dorner (entschuldigt wegen Dt. Bauerntag in Münster) wird hybrid online
zugeschaltet.
Die Stadt Lahr verpachtet städtische Flächen bei einem Pachtwechsel zukünftig
vorrangig an Bewirtschaftende aus der Stadt Lahr und den unmittelbar angrenzenden
Gemeinden, die auf den gepachteten Flächen die Kriterien des ökologischen
Landbaus nach den Mindestkriterien der EG-Öko-Basisverordnung bzw. den
Richtlinien der deutschen Anbauverbände des Ökologischen Landbaus einhalten bzw.
an Bewirtschaftende in Umstellung auf den ökologischen Landbau. Bei der Neuver­
gabe ist daraufzu achten, dass zusammenhängende Flächen (Flächen die von einem
Betrieb bewirtschaftet werden) nicht zerstückelt werden. Gibt es für die städtische
Fläche keine Interessenten aus dem ökologischen Landbau in Lahr, dann erfolgt die
Verpachtung wie bisher bevorzugt an Lahrer Landwirte.
Eine günstige CÖ2-Bilanz soll dadurch erreicht werden.
(Änderungen gemäß Änderungsantrag des OR Langenwinkel vom 20.06.2023).
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass durch anstehende Maßnahmen wie z.B.
Kreisstraße, Seeerweiterüng. Bahn, Autobahn die große Gefahr einer Benachteiligung
in besonderem Maße der Landwirte .aus Kippenheimweiler besteht. Er schlägt vor,
dass zuerst der Ortschaftsrat bei Neuverpachtung von Flächen auf Gemarkung
Kippenheimweiler prüft, welche Wylerter Landwirte zuerst zum Zuge kommen sollen.
Dies müsste zuerst geprüft werden, so Kaiser.
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OR Dorner weifet in seiner Funktion als BLHV Vorsitzender darauf hin, dass es hier
nicht um Bio oder konventionelle Landwirtschaft, sondern um faire Behandlung beider
Bethebsausrichtungen geht. Es kann nicht sein, dass die Landwirte gegeneinander
ausgespielt werden.
Das Gremium stimmt dem Beschlussvorschlag mit folgenden Auflagen zu.
> Die Flächen aus dem jeweiligen Ortstei! sollen zuerst an Landwirte aus dem
gleichen Ortsteil verpachtet werden und erst dann an andere Lahrer Ortsteile.
> Der Ortschaftsrat Wylert prüft vorab Bedarf für Wylerter Landwirte wegen
besonderer Belastung durch Flächenabgabe für Großprpjekte.
> Die Stellungnahme BLHV sollte spätestens im Gemeinderat hierzu angefordert
werden.
Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimmen; 2 Nein-Stimmen; 3 Enthaltungen

Zu Punkt 5:
Folgende Punkte aus dem Bereich Bürgertreff / Klausurtagung, wurden vom
Ortschaftsrat priorisiert und werden in unsere Themenliste ergänzt.
• Beachvolleyballplatz am Waldmattensee
• Parkregulierung am Waldmattensee
• Verbleib der Ortsverwaltung und Ortschaftsräte
• Erneuerung der Schulcontainer
• Regelmäßige Kontrollen an sozialen Brennpunkten
• Fokus auf Areale für Seniorengerechtes Wohnen
Zu Punkt 6a:
Ergebnisse Anhänger Trailer vom 23.05. bis 30.05.2023:
136 Verkehrsteilnehmer, davon 128 OWIVerfahren wegen Überschreitung der
Höchstgeschwindigkeit. Die höchste gemessene Geschwindigkeit lag bei 51 km/h
(nach Toieranzabzug).
Zu Punkt 6b:
Nach der Badegewässerverordnung werden die Grenzwerte mit Untersuchung vom
19. Juni eingehalten.
Zu Punkt 6c:
NächsterSitzungstermin: Dienstag. 18. Juli 2023, 19:30 Uhr
Ende der Sitzung: 21:45 Uhr

Unterschriften:
Der Vorsitzende:

Für die Ortschaftsräte:

Die Schriftführerin:

(Ingrid Karl)
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